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DE102004058975A1 - Datenspeichersystem - Google Patents

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DE102004058975A1
DE102004058975A1 DE200410058975 DE102004058975A DE102004058975A1 DE 102004058975 A1 DE102004058975 A1 DE 102004058975A1 DE 200410058975 DE200410058975 DE 200410058975 DE 102004058975 A DE102004058975 A DE 102004058975A DE 102004058975 A1 DE102004058975 A1 DE 102004058975A1
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DE
Germany
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data
drive
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Withdrawn
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DE200410058975
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Inventor
Christoph JÜRGENS
Tobias Kresse
Andre Galle
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Tesa SE
Original Assignee
Tesa SE
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Publication date
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    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B7/00Recording or reproducing by optical means, e.g. recording using a thermal beam of optical radiation by modifying optical properties or the physical structure, reproducing using an optical beam at lower power by sensing optical properties; Record carriers therefor
    • G11B7/004Recording, reproducing or erasing methods; Read, write or erase circuits therefor
    • G11B7/0045Recording
    • G11B7/00455Recording involving reflectivity, absorption or colour changes
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B7/00Recording or reproducing by optical means, e.g. recording using a thermal beam of optical radiation by modifying optical properties or the physical structure, reproducing using an optical beam at lower power by sensing optical properties; Record carriers therefor
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    • GPHYSICS
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    • G11B7/0052Reproducing involving reflectivity, absorption or colour changes

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  • Optical Record Carriers And Manufacture Thereof (AREA)

Abstract

Ein Datenspeichersystem enthält einen flexiblen optischen Datenträger (1) als Wechselmedium sowie ein Laufwerk (10). Der Datenträger (1) weist mindestens eine Speicherlage auf und ist zur Anordnung an einem Kern (14) in einem auf den Datenträger (1) abgestimmten Laufwerk (10) eingerichtet, wobei der Datenträger (1) außerhalb des Laufwerks (10) ohne Wickelkern handhabbar ist. Das Laufwerk (10) weist eine Ein- und Ausgabeöffnung (12) für den Datenträger (1), einen Kern (14), der für eine zylindrische Anordnung des Datenträgers (1) eingerichtet ist, und eine Leseeinrichtung (16) zum Auslesen von auf dem Datenträger (1) enthaltenen Daten auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Datenspeichersystem mit einem flexiblen optischen Datenträger, der als Wechselmedium dient, und einem auf den Datenträger abgestimmten Laufwerk.
  • Speichermedien wie CD, DVD und deren Nachfolger nutzen 1,2 mm (CD) oder 0,6 mm (DVD) dicke Scheiben zur optischen Speicherung von Daten. Die Datenträger sind dabei scheibenförmig und starr.
  • Eine Abwandlung dieser Speichermedien (flexstorm GmbH), die sogenannte Flex-CD, benutzt 0,1 mm dicke, runde Polymerfolienscheiben zur Datenspeicherung. Diese Folienscheiben können mit einem Adapter in herkömmlichen CD-Laufwerken ausgelesen wer den. Die DE 202 11 246 U1 und die DE 202 16 437 U1 beschreiben derartige Adapter. Ein Vorteil dieser Polymerfolienscheiben ist ihre Flexibilität, sodass sie beispielsweise auf Flaschen oder in Zeitschriften verteilt werden können.
  • Die DE 298 16 802 U1 und die WO 00/17864 A1 zeigen einen optischen Datenträger mit Speicherlagen aus einer Polymerfolie, vorzugsweise aus biaxial verstrecktem Polypropylen, die auf einem zylinderförmigen Kern aufgeklebt sind. Der Datenträger hat daher eine zylindrische Grundform, und das Auslesen der Daten erfolgt über die Mantelfläche dieses Zylinders. Durch lokale Wärmezufuhr mittels eine Schreibstrahls verändert z.B. eine biaxial verstreckte Polymerfolie ihren Zustand und damit ihre lokalen optischen Eigenschaften. Dies kann zur Datenspeicherung ausgenutzt werden, weshalb dieser Datenträger auch zum Beschreiben in einem Laufwerk geeignet ist, das eine Schreibeinrichtung mit einem Schreibstrahl aufweist. Ein der Polymerfolie zugeordneter Absorber begünstigt die zum Schreiben von Daten erforderliche lokale Erwärmung.
  • Zum Auslesen (bzw. Eingeben) von Daten wird der aus der DE 298 16 802 U1 und der WO 00/17864 A1 bekannte Datenträger in ein Laufwerk eingesetzt, das unter anderem eine Aufnahme für den Kern und eine Leseeinrichtung (Pickup) um Auslesen von Daten (und optional eine Schreibeinrichtung zum Eingeben von Daten) enthält. Der Kern dient als Träger und zur Stabilisierung der Speicherlagen, da zum Auslesen von Daten der Abstand zwischen einer jeweiligen Speicherlage und der Leseeinrichtung genau eingehalten werden muss. Ein geeignetes Material für den Kern ist z.B. Polymethylmethacrylat. Derartige Datenspeicher haben z.B. einen Durchmesser von 30 mm und eine Höhe von 15 mm.
  • Die DE 199 32 900 A1 zeigt eine Variante des vorgenannten Datenträgers, bei dem spiralartig übereinanderliegende Speicherlagen, die aus einer Polymerfolie ausgebildet sind, untereinander verklebt sind, wobei im Zentrum kein Kern oder Wickelkern vorgesehen ist. Dies erleichtert die Anwendung in einem Laufwerk, bei dem eine Lese- bzw. Schreibeinrichtung im Zentrum des Datenträgers angeordnet ist; ein in seinen optischen Eigenschaften möglicherweise nicht optimaler Wickelkern muss bei dieser Ausgestaltung nicht von einem Lese- bzw. Schreibstrahl durchdrungen werden.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, die Möglichkeiten des oben erläuterten Konzepts der optischen Datenspeicherung mit einem zylindrischen Träger zu erweitern.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Datenspeichersystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie einen flexiblen optischen Datenträger gemäß Anspruch 15 und ein Laufwerk gemäß Anspruch 16.
  • Das erfindungsgemäße Datenspeichersystem enthält einen flexiblen optischen Datenträger, der mindestens eine Speicherlage aufweist und zur Anordnung an einem Kern in einem auf den Datenträger abgestimmten Laufwerk eingerichtet ist. Der Datenträger ist als Wechselmedium konzipiert und außerhalb des Laufwerks ohne Wickelkern handhabbar. Ferner ist ein Laufwerk vorgesehen, das eine Ein- und Ausgabeöffnung für den Datenträger, einen Kern, der für eine zylindrische Anordnung des Da tenträgers eingerichtet ist, und eine Leseeinrichtung zum Auslesen von auf dem Datenträger enthaltenen Daten aufweist.
  • Während bei dem oben beschriebenen optischen Datenträger gemäß WO 00/17864 A1 ein Kern als fester Bestandteil des Datenträgers vorgesehen ist, der als Tragstruktur und zur Formgebung der aus einer Polymerfolie gebildeten Speicherlagen dient, enthält der flexible optische Datenträger des erfindungsgemäßen Datenspeichersystems selbst keinen Kern. Der als Wechselmedium konzipierte Datenträger wird dadurch erheblich kompakter und auch preisgünstiger, da ohne das Vorhandenseins eines Kerns die Materialkosten und der Produktionsaufwand erheblich reduziert sind.
  • Die für das zuverlässige Auslesen von Daten erforderliche geometrische Stabilisierung des Datenträgers wird durch einen im Laufwerk angeordneten Kern erreicht, an dem der Datenträger wegen seiner flexiblen Gestaltung zylindrisch angeordnet werden kann. Der Datenträger wird also erst dann an einem Kern in zylindrischer Form angeordnet, wenn Daten gelesen werden sollen. Anschließend kann der Datenträger ohne Kern wieder aus dem Laufwerk entnommen werden.
  • Da die optischen Datenträger selbst keinen Kern enthalten und nur im Laufwerk ein Kern benötigt wird, kann der Kern aufwendig gestaltet werden, z.B. im Hinblick auf eine präzise Auswuchtung oder in seinen optischen Eigenschaften. Die Zusatzkosten dafür fallen insgesamt kaum ins Gewicht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Datenträger streifenartig gestaltet und hat eine Länge, die dem Umfang des Kerns entspricht. Dabei ist die Länge des Datenträgers vorzugsweise etwas geringer als der Umfang des Kerns, sodass, wenn der Datenträger um den Kern gelegt ist, keine vorstehende Überlappungsstelle entsteht. Die Form des Datenträgers kann von einer Rechteckform abweichen, z.B. um durch zusätzliche Laschen, Aussparungen, Löcher oder Ähnliches eine bessere Arretierung oder Führung des Datenträgers beim Anordnen an dem Kern zu gewährleisten. Im Prinzip können die Abmessungen des Datenträgers beliebig gewählt werden, müssen aber auf die Geometrie des Kerns in dem Laufwerk abgestimmt sein. Außerdem soll der Datenträger außerhalb des Laufwerks ohne Wickelkern handhabbar sein, was die Länge bei einer streifenartigen Gestaltung begrenzt. Bevorzugte Abmessungen eines streifenartigen Datenträgers liegen z.B. bei 100 mm Länge, 15 mm Breite und 0,2 mm Dicke.
  • Vorzugsweise weist eine Speicherlage des Datenträgers eine Polymerfolie auf, die z.B. biaxial verstreckt ist. Eine lokale Erwärmung einer derartigen Polymerfolie, z.B. mit Hilfe eines Schreibstrahls, kann zu einer Relaxation und einer lokalen Änderung der optischen Eigenschaften führen, was sich zur Datenspeicherung nutzen lässt. Vorzugsweise ist dabei einer derartigen Polymerfolie ein Absorber zugeordnet, der dazu eingerichtet ist, einen Schreibstrahl zumindest teilweise zu absorbieren und die dabei erzeugte Wärme zumindest teilweise lokal an die Polymerfolie abzugeben. Derartige Speicherlagen können also auch in einem Laufwerk, das mit einer Schreibeinrichtung ausgerüstet ist, mit Daten beschrieben werden. Im Einzelnen ist dies in der WO 00/17864 A1 sowie in späteren Schriften der tesa AG und der tesa scribos GmbH erläutert. Eine andere Mög lichkeit der Datenspeicherung ist in der Anmeldung PCT/EP2004/008749 beschrieben.
  • Ferner können für die Datenspeicherung auch andere bekannte Mechanismen benutzt werden, z.B. das lokale Ausbleichen von Farbstoffen in der Speicherlage.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist der Datenträger mehrere aufeinander laminierte Speicherlagen auf, z.B. Polymerfolien der oben erläuterten Art, die durch Adhäsionsschichten voneinander getrennt sind. In die Adhäsionsschichten kann z.B. ein Absorber eingelagert sein. Die Anzahl der Lagen kann im Prinzip beliebig gewählt werden, ist aber vorzugsweise größer oder gleich 1 und kleiner oder gleich 20, was auch von der Dicke der Polymerfolie abhängt.
  • Vorzugsweise weist der Datenträger eine Schutzschicht auf, wobei eine oder beiden Außenseiten mit einer Schutzschicht versehen sein können. Als Schutzschicht lässt sich z.B. eine weitere Polymerfilmlage verwenden, die keine Daten enthält.
  • Ferner kann der Datenträger ein Schutzgehäuse aufweisen. Das heißt, der eigentliche Datenträger, der sich zum Lesen von Daten in zylindrischer Anordnung in dem Laufwerk befindet, ist zum Schutz des Mediums, z.B. während des Transports, von einem Gehäuse umgeben. Dieses Gehäuse kann beim Einführen des Datenträgers in das Laufwerk außerhalb des Laufwerks verbleiben oder z.B. in ein an dem Laufwerk angeordnetes Fach eingesetzt werden, während der eigentliche Datenträger von einem Mechanismus des Laufwerks automatisch und staubfrei entnommen und an dem Kern angeordnet wird.
  • Um den Datenträger an dem Kern des Laufwerks anzuordnen, kann das Laufwerk im Prinzip mit einer großen Ein- und Ausgabeöffnung für den Datenträger versehen sein, die den Kern so zugänglich macht, dass sich der Datenträger manuell um den Kern legen lässt. Bei einer anwenderfreundlichen Gestaltung weist das Laufwerk eine Transporteinrichtung auf, die dazu eingerichtet ist, den Datenträger beim Einsetzen in die Ein- und Ausgabeöffnung (die z.B. schlitzartig ist) zu übernehmen und zylinderartig an dem Kern anzuordnen. Wenn der Datenträger dem Laufwerk entnommen werden soll, entfernt die Transporteinrichtung den Datenträger von dem Kern und führt ihn der Ein- und Ausgabeöffnung zu.
  • Der Kern kann für eine Anordnung des Datenträgers an seiner Außenseite eingerichtet sein, wozu Haltemittel für den Datenträger vorgesehen sind. In diesem Fall ist der Datenträger im betriebsbereiten Zustand des Laufwerks außen an dem Kern angebracht. Im Prinzip kann er auch spiralartig um den Kern gewikkelt sein (ähnlich wie in WO 00/17864 A1 beschrieben), um auf diese Weise im Betriebszustand eine größere Zahl von Speicherlagen zu ermöglichen. Allerdings muss dann die Lese- bzw. Schreibeinrichtung des Laufwerks in der Lage sein, bei einer Drehbewegung des Kerns dem variierenden radialen Abstand der gerade zu bearbeitenden Datenbits von der Rotationsachse des Kerns zu folgen. Vorteilhafter ist daher in der Regel eine Ausgestaltung des Datenträgers, bei der nur eine Lage des Datenträgers (die aber mehrere Speicherlagen enthalten kann, wie oben erläutert) auf dem Kern zu liegen kommt.
  • Bei einer alternativen Gestaltung ist der Kern hohl und für eine Anordnung des Datenträgers an seiner Innenseite eingerichtet. Dies hat den Vorteil, dass der Datenträger durch seine Eigenspannung und bei einer Drehbewegung des Kerns zusätzlich durch die Zentrifugalkraft gegen die Innenwandung des Kerns gedrückt und somit stabilisiert wird, was die Arretierung des Datenträgers an dem Kern in zylindrischer Anordnung vereinfacht und eine sehr kompakte Gestaltung des Laufwerks ermöglicht.
  • Die Leseeinrichtung oder Teile davon (bzw. die optionale Schreibeinrichtung oder Teile davon) können im Inneren des Kerns angeordnet sein. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Datenträger im Betriebszustand an der Innenseite der Wandung des Kerns anliegt als auch für den Fall, dass der Datenträger an der Außenseite des Kerns angeordnet ist. Im letzteren Fall muss der Kern aus optisch hochwertigem Material bestehen, damit der Lesestrahl (bzw. der Schreibstrahl) die Wandung des Kerns problemlos durchdringen kann. In analoger Weise kann sich die Lese- bzw. Schreibeinrichtung auch dann außerhalb des Kerns befinden, wenn der Datenträger an der Innenseite des Kerns angeordnet ist.
  • Um eine kompakte Bauweise des Laufwerks zu ermöglichen, können sich im Innenraum des Kerns auch Antriebsmittel oder elektronische Teile befinden.
  • Bisher wurde davon ausgegangen, dass im Betrieb des Laufwerks der Kern rotiert, während die Lese- bzw. Schreibeinrichtung ruht (oder nur in Richtung der Längsachse des Kerns verschiebbar ist, um die gesamte Mantelfläche des zylindrisch angeord neten Datenträgers abtasten zu können). Umgekehrt ist es aber auch denkbar, dass der Kern ruht und Teile der Lese- bzw. Schreibeinrichtung zu einer Drehbewegung angetrieben werden, um den Datenträger vollständig abtasten zu können. Dies trifft insbesondere für den Fall zu, wenn die Lese- bzw. Schreibeinrichtung (oder die Teile davon, von denen der Lese- bzw. Schreibstrahl ausgeht) im Inneren des Kerns angeordnet ist.
  • Der optische Datenträger aus dem erfindungsgemäßen Datenspeichersystem stellt also ein sehr kompaktes Wechselmedium dar, das flexibel, leicht und kostengünstig ist. Mit Abmessungen von z.B. 100 mm Länge, 15 mm Breite und 5 Speicherlagen (Gesamtdicke 0,2 mm) lassen sich bereits mehrere GByte an Daten speichern. Da der Datenträger flach und flexibel ist, lässt er sich z.B. viel leichter als herkömmliche CDs oder DVDs mit Zeitschriften verbreiten und kann sogar an gekrümmten Gegenständen wie z.B. Flaschen oder Verpackungen angebracht werden.
  • Das Laufwerk in dem erfindungsgemäßen Datenspeichersystem lässt sich sehr kompakt gestalten und besser vor Staub schützen als Laufwerke für den Datenträger gemäß WO 00/17864 A1, da nur eine kleine Ein- und Ausgabeöffnung für den Datenträger benötigt wird. Ferner kann der Kern mit hoher Genauigkeit gefertigt werden, da er nur im Laufwerk und nicht für jedes einzelne Wechselmedium gebraucht wird, sodass die entsprechenden Mehrkosten insgesamt kaum ins Gewicht fallen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiel weiter erläutert. Die Zeichnungen zeigen in
  • 1 einen schematischen Längsschnitt durch einen flexiblen optischen Datenträger,
  • 2 schematische Ansichten einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Datenspeichersystems mit einem Datenträger und einem Laufwerk, und zwar in Teil (a) bevor der Datenträger in das Laufwerk eingelegt ist, in Teil (b) während der Datenträger in das Laufwert eingelegt wird und in Teil (c) nachdem der Datenträger eingelegt ist und sich das Laufwerk im Betriebszustand befindet.
  • In 1 ist ein schematischer Längsschnitt einer Ausführungsform eines flexiblen optischen Datenträgers 1 dargestellt. Der Datenträger 1 enthält insgesamt fünf Speicherlagen 2, die durch Adhäsionsschichten 4 voneinander getrennt und miteinander verbunden sind. Oberhalb der obersten Speicherlage 2 befindet sich eine obere Schutzschicht 6, unterhalb der untersten Speicherlage 2 eine untere Schutzschicht 7.
  • Im Ausführungsbeispiel sind die Speicherlagen 2 aus Polymerfolie hergestellt (z.B. aus biaxial verstreckter Polypropylenfolie) und haben jeweils eine Dicke von z.B. 25 μm. Die Adhäsionsschichten enthalten z.B. einen Acrylatkleber und haben jeweils eine Dicke von z.B. 10 μm. Die beiden Schutzschichten 6 und 7 weisen einen Schutzlack auf und sind z.B. jeweils 20 μm dick. Die Gesamtdicke des Datenträgers 1 beträgt demnach ca. 0,2 mm.
  • Der Datenträger 1 ist im Ausführungsbeispiel als länglicher Streifen gestaltet und hat eine Länge von 100 mm und eine Breite von 15 mm. Bei der Dicke von 0,2 mm ist der Datenträger 1 flexibel und lässt sich problemlos zu einem Kreis legen.
  • Im Ausführungsbeispiel ist der Datenträger 1 mit Hilfe eines Schreibstrahls (wie ihn z.B. ein Laserlithograph liefert) beschreibbar, wobei der Schreibstrahl auf eine vorgegebene Speicherlage 2 fokussiert wird. Durch lokale Erwärmung entstehen Datenstrukturen in der Größenordnung von 1 μm, bei denen die Brechzahl in Bezug auf die Umgebung der Speicherlage 2 verändert ist, sodass sich das Reflexionsvermögen der Speicherlage 2 an dieser Stelle ändert. Dies kann beim Auslesen der Daten mit Hilfe eines Lesestrahls, der auf die entsprechende Speicherlage 2 fokussiert ist, erfasst werden. Dieser Schreib- und Lesemechanismus ist in der WO 00/17864 A1 sowie späteren Schriften der tesa AG und der tesa scribos GmbH näher erläutert.
  • Der Datenträger 1 ist aber nicht auf Ausführungsformen mit derartigen Schreib- und Lesemechanismen eingeschränkt. Denkbar sind z.B. auch Datenträger, bei denen beim Schreibvorgang lokal ein Farbstoff ausgebleicht wird, oder nicht vom Benutzer beschreibbare Datenträger, die vom Hersteller mit Daten versehen sind. Im letzteren Fall können die Daten auch durch geprägte Strukturen dargestellt sein.
  • Die 2 zeigt in schematischer Weise, wie der Datenträger 1 zusammen mit einem Laufwerk 10 verwendet wird. Das Laufwerk 10 hat eine Ein- und Ausgabeöffnung 12, die im Ausführungsbeispiel als Schlitz gestaltet ist. Innerhalb des Laufwerks 10 befindet sich ein zylinderartiger Kern 14, der in seinen Dimensionen auf den Datenträger 1 abgestimmt ist. Das heißt, die Höhe des Kerns 14 ist etwas größer als die Breite des Datenträgers 1, und der Umfang des Kerns 14 etwas größer als die Länge des Datenträgers 1. Der Kern 14 kann mit Hilfe einer in 2 nicht gezeigten Antriebseinrichtung in eine Drehbewegung versetzt werden.
  • Zum Auslesen von Daten aus dem Datenträger 1 dient eine Leseeinrichtung 16, die optional durch eine Schreibeinrichtung ergänzt sein kann. Dabei können die Lese- und die Schreibeinrichtung z.B. mit derselben Laserquelle verbunden sein, wobei im Schreibbetrieb eine höhere Laserleistung benutzt wird.
  • In 2(a) befindet sich der Datenträger noch außerhalb des Laufwerks 10 vor der Ein- und Ausgabeöffnung 12.
  • Um den Datenträger 1 in das Laufwerk 10 einzuführen, wird er in die Ein- und Ausgabeöffnung 12 eingesetzt und danach von einer in 2 nicht im Detail dargestellten Transporteinrichtung erfasst, wobei sich der Kern 14 in Pfeilrichtung dreht und dabei den Datenträger 1 um seinen Umfang aufwickelt, bis der Betriebszustand gemäß 2(c) erreicht ist.
  • Da die Länge des Datenträgers 1 etwas geringer ist als der Umfang des Kerns 14, verbleibt an der Peripherie des Kerns 14 eine Lücke 18.
  • Um beim Auslesen und gegebenenfalls Schreiben von Daten aus dem bzw. in den Datenträger 1 dessen gesamte Oberfläche abzutasten, wird der Kern 14 gedreht, während ein Lesestrahl 19 der Leseeinrichtung 16 (bzw. ein entsprechender Schreibstrahl) senkrecht zur Papierebene entlang der Höhe des Kerns 14 bewegt wird.
  • Der Datenträger 1 kann dem Laufwerk 10 entnommen werden, indem die erwähnte Transporteinrichtung rückwärts läuft und dabei den Datenträger 1 durch die Ein- und Ausgabeöffnung 12 aus dem Laufwerk 10 ausschiebt.

Claims (16)

  1. Datenspeichersystem, mit – einem flexiblen optischen Datenträger (1) als Wechselmedium, der mindestens eine Speicherlage (2) aufweist und zur Anordnung an einem Kern (14) in einem auf den Datenträger (1) abgestimmten Laufwerk (10) eingerichtet ist, wobei der Datenträger (1) außerhalb des Laufwerks (10) ohne Wickelkern handhabbar ist, und – einem Laufwerk (10), das eine Ein- und Ausgabeöffnung (12) für den Datenträger (1), einen Kern (14), der für eine zylindrische Anordnung des Datenträgers (1) eingerichtet ist, und eine Leseeinrichtung (16) zum Auslesen von auf dem Datenträger (1) enthaltenen Daten aufweist.
  2. Datenspeichersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger (1) streifenartig gestaltet ist und eine Länge hat, die dem Umfang des Kerns (14) entspricht.
  3. Datenspeichersystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Speicherlage (2) des Datenträgers (1) eine Polymerfolie aufweist, die vorzugsweise biaxial verstreckt ist.
  4. Datenspeichersystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Polymerfolie ein Absorber zugeordnet ist, der dazu eingerichtet ist, einen Schreibstrahl zumindest teilweise zu absorbieren und die dabei erzeugte Wärme zumindest teilweise lokal an die Polymerfolie abzugeben.
  5. Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger (1) eine Schutzschicht (6, 7) aufweist.
  6. Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger (1) mehrere aufeinander laminierte Speicherlagen (2) aufweist, wobei vorzugsweise mindestens eine der beiden Aussenseiten mit einer Schutzschicht (6, 7) versehen ist.
  7. Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger ein Schutzgehäuse aufweist.
  8. Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (14) für eine Anordnung des Datenträgers (1) an seiner Außenseite eingerichtet ist.
  9. Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern hohl ist und für eine Anordnung des Datenträgers an seiner Innenseite eingerichtet ist.
  10. Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Leseeinrichtung im Inneren des Kerns angeordnet ist.
  11. Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Kerns Antriebsmittel angeordnet sind.
  12. Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufwerk (10) eine Schreibeinrichtung aufweist.
  13. Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Ein- und Ausgabeöffnung (12) für den Datenträger (1) schlitzartig gestaltet ist.
  14. Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufwerk (10) eine Transporteinrichtung aufweist, die dazu eingerichtet ist, den Datenträger (1) beim Einsetzen in die Ein- und Ausgabeöffnung (12) zu übernehmen und zylinderartig an dem Kern (14) anzuordnen und den Datenträger (1) zur Ausgabe von dem Kern (14) zu entfernen und der Ein- und Ausgabeöffnung (12) zuzuführen.
  15. Flexibler optischer Datenträger (1) in dem Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
  16. Laufwerk (10) in dem Datenspeichersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
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