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DE102004056496B4 - Sicherheitsgurt mit einem aufblasbaren Gurtband - Google Patents

Sicherheitsgurt mit einem aufblasbaren Gurtband Download PDF

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DE102004056496B4
DE102004056496B4 DE200410056496 DE102004056496A DE102004056496B4 DE 102004056496 B4 DE102004056496 B4 DE 102004056496B4 DE 200410056496 DE200410056496 DE 200410056496 DE 102004056496 A DE102004056496 A DE 102004056496A DE 102004056496 B4 DE102004056496 B4 DE 102004056496B4
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inflatable
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DE200410056496
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Andreas Lucht
Burkhard Eickhoff
Harald Dr. Zellmer
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Autoliv Development AB
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    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/18Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags the inflatable member formed as a belt or harness or combined with a belt or harness arrangement
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    • B60R21/233Inflatable members characterised by their shape, construction or spatial configuration comprising a plurality of individual compartments; comprising two or more bag-like members, one within the other
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Abstract

Sicherheitsgurtsystem mit einem an einem fahrzeugfesten Endbeschlag gehalterten Beckengurt und mit einem nach verschieblicher Durchführung des Sicherheitsgurtes durch den Gurtschlitz einer Schlosszunge zu einer oberen Anlenkung verlaufenden Diagonalgurt, wobei Beckengurt und Diagonalgurt jeweils aus einer wenigstens eine aufblasbare Kammer ausbildenden Gewebeoberlage und Gewebeunterlage bestehen und jeweils über wenigstens einen Teilbereich ihrer Längserstreckung aufblasbar ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer des jeweils aufblasbaren Teilbereichs von Beckengurt (14) und Diagonalgurt (16) durch wenigstens eine Längsverbindung (20) von Gewebeoberlage (24) und Gewebeunterlage (25) in mehrere in Gurtlängsrichtung verlaufende Teilkammern (21) unterteilt ist, wobei im Bereich der Durchführung des Sicherheitsgurtes (11) durch den Gurtschlitz (22) der Schlosszunge (15) jeweils eine an den äußeren Rändern des Sicherheitsgurtes (11) liegende Teilkammer (21) ausgebildet ist, und dass der in der Schlosszunge (15) ausgebildete Gurtschlitz (22) eine der Gestalt des durch ihn verlaufenden aufblasbaren Sicherheitsgurtes (11) entsprechende Form mit zwei die an den äußeren Rändern des Sicherheitsgurtes...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsgurtsystem mit einem an einem fahrzeugfesten Endbeschlag gehalterten Beckengurt und mit einem nach verschieblicher Durchführung des Sicherheitsgurtes durch den Gurtschlitz einer Schlosszunge zu einer oberen Anlenkung verlaufenden Diagonalgurt, wobei Beckengurt und Diagonalgurt jeweils aus einer wenigstens eine aufblasbare Kammer ausbildenden Gewebeoberlage und Gewebeunterlage bestehen und jeweils über wenigstens einen Teilbereich ihrer Längserstreckung aufblasbar ausgebildet sind.
  • Ein Sicherheitsgurtsystem mit den vorgenannten Merkmalen ergibt sich beispielsweise aus der EP 1 056 894 B1 . Bei dem darin beschriebenen aufblasbaren Sicherheitsgurt nimmt die von Gurtoberlage und Gurtunterlage ausgebildete Kammer des Sicherheitsgurtes bei dessen Aufblasen einen runden Querschnitt an. Damit ist der Nachteil verbunden, dass der aufgeblasene Sicherheitsgurt im Lastfall an dem Körper des Fahrzeuginsassen abrollen und damit seine Position verlagern kann, wobei insbesondere im Halsbereich des Fahrzeuginsassen derartige Verlagerungen des Sicherheitsgurtes gefährlich und damit unerwünscht sind. Gleichzeitig wird die bei einem nicht-aufblasbaren Sicherheitsgurt gegebene flächige und daher für eine Kraftübertragung an sich günstige Auflage des Sicherheitsgurtes an dem Körper des Fahrzeuginsassen aufgrund der Kreisform des aufgeblasenen Sicherheitsgurtes verändert, und es wird in nachteiliger Weise die Auflagefläche des aufgeblasenen Sicherheitsgurtes am Körper des Fahrzeuginsassen verringert.
  • Weiterhin sind aus der DE 30 12 350 A1 wie auch der WO 98/51542 aufblasbare Sicherheitsgurte bekannt, bei denen in Gurtlängsrichtung verlaufende Teilkammern ausgebildet sind.
  • Mit den bekannten aufblasbaren Sicherheitsgurten ist das Problem verbunden, dass die Gasdurchleitung bei dem aufblasbaren Sicherheitsgurt auch im Bereich des Gurtschlitzes der Schlosszunge gegeben sein muss. Der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, einen aufblasbaren Sicherheitsgurt als Bestandteil des gattungsgemäßen Sicherheitsgurtsystems so auszubilden, dass auch im Bereich der Schlosszunge eine ausreichende Gasdurchleitung gegeben ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 1; vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, dass die Kammer des jeweils aufblasbaren Teilbereichs von Beckengurt und Diagonalgurt durch wenigstens eine Längsverbindung von Gewebeoberlage und Gewebeunterlage in mehrere in Gurtlängsrichtung verlaufende Teilkammern unterteilt ist, wobei im Bereich der Durchführung des Sicherheitsgurtes durch den Gurtschlitz der Schlosszunge jeweils eine an den äußeren Rändern des Sicherheitsgurtes liegende Teilkammer ausgebildet ist und dass der in der Schlosszunge ausgebildete Gurtschlitz eine der Gestalt des durch ihn verlaufenden aufblasbaren Sicherheitsgurtes entsprechende Form mit zwei die an den äußeren Rändern des Sicherheitsgurtes ausgebildeten Teilkammern umfassenden Erweiterungen aufweist. Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, dass aufgrund der Ausbildung von mehreren, d. h. wenigstens zwei Teilkammern die Volumenausdehnung des aufblasbaren Sicherheitsgurtes bei dessen Aufblasen sich mehr in die Breite vollzieht als in die Höhe, so dass in aufgeblasenem Zustand die Auflagerfläche des Sicherheitsgurtes auf dem Körper des angeschnallten Fahrzeuginsassen vergrößert ist. Da somit die Gurtgeometrie des aufgeblasenen Sicherheitsgurtes der Geometrie eines nicht-aufblasbaren Sicherheitsgurtes nahe kommt, sind Positionsverlagerungen des aufgeblasenen Sicherheitsgurtes unter Last deutlich reduzierbar. Insgesamt ist daher eine im Vergleich mit einem aufblasbaren Sicherheitsgurt nach dem Stand der Technik geringere Aggressivität des Sicherheitsgurtssystems gegeben. Aufgrund der erfindungsgemäßen formgemäßen Anpassung der an der Schlosszunge eingerichteten Durchführung für den aufgeblasenen Sicherheitsgurt ist sichergestellt, dass auch im Bereich der Schlosszunge eine gute Gasdurchleitung gegeben ist.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass an den in Längsrichtung des Sicherheitsgurtes verlaufenden äußeren Rändern jeweils eine Teilkammer mit einer dazwischen liegenden flächig ausgebildete Längsverbindung ausgebildet sind
  • Um die mit der Aufblasbarkeit des Sicherheitsgurtes verbundene größere Gurtbandstärke auf den Anschnallbereich zu beschränken, ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, dass der Diagonalgurt oberhalb des Oberkörpers des angeschnallten Fahrzeuginsassen durch eine Quernaht abgenäht und als nicht-aufblasbarer Gurtabschnitt zu einem oberen, fahrzeugfesten Umlenkbeschlag weitergeführt ist.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass über die Längserstreckung des Sicherheitsgurtes mehrere abschnittweise ausgebildete Längsverbindungen vorgesehen sind; alternativ kann vorgesehen sein, dass eine sich über die Länge der aufblasbaren Teilbereiche erstreckende Längsverbindung vorgesehen ist.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Längsverbindung als Vernähung von Gewebeoberlage und Gewebeunterlage ausgebildet ist; andere Verbindungsarten sind ebenfalls möglich, beispielsweise durch entsprechende einteilige Verwebung von Gewebeoberlage und Gewebeunterlage.
  • Nach Ausführungsbeispielen kann die die Unterteilung in einzelne Teilkammern bewirkende Längsverbindung linienförmig oder auch flächig mit einer in Querrichtung des Sicherheitsgurtes gerichteten Erstreckung ausgebildet sein.
  • Nach Ausführungsbeispielen der Erfindung kann eine Unterteilung des aufblasbaren Sicherheitsgurtes durch eine Längsverbindung in zwei Teilkammern, durch zwei parallel verlaufende Längsverbindungen in drei Teilkammern oder in allgemeinerer Form durch eine Mehrzahl von parallel verlaufenden Längsverbindungen in eine Mehrzahl von Teilkammern vorgesehen sein.
  • In einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die an den äußeren Rändern des Sicherheitsgurtes liegenden Teilkammern im Bereich der Durchführung des Sicherheitsgurtes durch den Gurtschlitz der Schlosszunge ausgebildet sind. Eine derartige Ausbildung eignet sich beispielsweise für die Anlage des Diagonalgurtes im Halsbereich des Fahrzeuginsassen, weil hier die Auflagerfläche des äußeren Gurtrandes an dem Hals des Fahrzeuginsassen vergrößert ist.
  • In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung vorgesehen, welche nachstehend beschrieben sind. Es zeigen:
  • 1 einen Fahrzeuginsassen mit einem angelegten Sicherheitsgurt in einer schematischen Ansicht,
  • 2 einen Sicherheitsgurt mit zwei Teilkammern in einer Schnittansicht,
  • 3 einen Sicherheitsgurt mit drei Teilkammern in einer Schnittansicht,
  • 4 den Verlauf eines mit zwei an den äußeren Längsrändern des Sicherheitsgurtes ausgebildeten Teilkammern im Halsbereich eines Fahrzeuginsassen,
  • 5 den Verlauf eines mit zwei an den äußeren Längsrändern des Sicherheitsgurtes ausgebildeten Teilkammern durch den Gurtschlitz einer Schlosszunge.
  • Wie sich aus 1 ergibt, ist ein Fahrzeuginsasse 10 mittels eines Sicherheitsgurtsystems gesichert, welches einen in zumindest Teilbereichen aufblasbaren Sicherheitsgurt 11 aufweist. Dieser Sicherheitsgurt 11 verläuft von einem fahrzeugfesten Endbeschlag 12, an den auch ein Gasgenerator 13 zur Lieferung des für das Aufblasen des Sicherheitsgurtes 11 erforderlichen Gases angeschlossen ist, als Beckengurt 14 zu der dem Endbeschlag 12 gegenüberliegenden Seite des Fahrzeuginsassen 10, ist hier in einer Schlosszunge 15 umgelenkt und verläuft als sich über den Oberkörper und die Schulter mit Halsbereich erstreckender Diagonalgurt 16 in Richtung eines fahrzeugfest angeordneten oberen Umlenkbeschlages 19. Wie bereits 1 zu entnehmen ist, ist der Sicherheitsgurt 11 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel über eine in seiner Längsrichtung verlaufend angeordnete Längsverbindung 20 in zwei Teilkammern 21 unterteilt, wobei die Längsverbindung über die Längserstreckung des Sicherheitsgurtes 11 in einzelne Abschnitte unterteilt ausgebildet ist.
  • Der aus 1 ersichtliche Sicherheitsgurt ergibt sich im Einzelnen aus 2, wobei durch eine zentral angeordnete Längsverbindung 20 zwei Teilkammern 21 ausgebildet sind.
  • Wie sich aus 3 ergibt, können alternativ auch durch die Anordnung von zwei Längsverbindungen 20 drei Teilkammern 21 vorgesehen sein, wobei auch eine größere Anzahl von Teilkammern vorstellbar ist. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen sind die Längsverbindungen 20 durch eine Vernähung von Gewebeoberlage 24 und Gewebeunterlage 25 des Sicherheitsgurtes 11 ausgebildet.
  • Wie sich weiterhin aus 1 ergibt, ist oberhalb des Anschnallbereiches der aufblasbare Diagonalgurt 16 durch eine Quernaht 17 geschlossen, so dass sich ein in üblicher Weise ausgebildeter nicht-aufblasbarer Gurtabschnitt 27 anschließt, der zum Umlenkbeschlag 19 verläuft.
  • In 4 ist eine Ausbildung des Diagonalgurts 16 zumindest im Hals- und Schulterbereich des Fahrzeuginsassen 10 angedeutet, bei welcher durch eine zentral angeordnete flächige Querverbindung 21 zwei an den äußeren Rändern des Sicherheitsgurtes 11 liegende Teilkammern 21 gebildet sind.
  • Eine gleiche Ausbildung ist auch zweckmäßig für die Durchführung des aufblasbaren Sicherheitsgurtes 11 durch den Gurtschlitz 22 der Schlosszunge 15, wie dies 5 zu entnehmen ist, wobei der Gurtschlitz 22 der Schlosszunge 15 eine auf die Ausbildung des aufblasbaren Sicherheitsgurtes 11 abgestimmte Form mit zwei außenliegenden, die Teilkammern 21 des Sicherheitsgurtes 11 umfassenden Erweiterungen 23 aufweist. Hiermit ist in vorteilhafter Weise ein Abklemmen der der Gasdurchleitung zwischen Beckengurt 14 und Diagonalgurt 16 dienenden Teilkammern 21 durch die Umlenkung in Gurtschlitz 22 der Schlosszunge 15 vermieden, weil eine mögliche Vorlast des Sicherheitsgurtes über den mittleren, die flächige Längsverbindung 20 ausbildenden Teil des Sicherheitsgurtes 11 abgefangen und in die Schlosszunge 15 abgetragen wird. Aufgrund der in den Erweiterungen 23 des Gurtschlitzes 22 liegenden Teilkammern 21 ist eine Gasdurchleitung von dem Beckengurt in den Diagonalgurt 16 weiterhin gegeben.

Claims (11)

  1. Sicherheitsgurtsystem mit einem an einem fahrzeugfesten Endbeschlag gehalterten Beckengurt und mit einem nach verschieblicher Durchführung des Sicherheitsgurtes durch den Gurtschlitz einer Schlosszunge zu einer oberen Anlenkung verlaufenden Diagonalgurt, wobei Beckengurt und Diagonalgurt jeweils aus einer wenigstens eine aufblasbare Kammer ausbildenden Gewebeoberlage und Gewebeunterlage bestehen und jeweils über wenigstens einen Teilbereich ihrer Längserstreckung aufblasbar ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer des jeweils aufblasbaren Teilbereichs von Beckengurt (14) und Diagonalgurt (16) durch wenigstens eine Längsverbindung (20) von Gewebeoberlage (24) und Gewebeunterlage (25) in mehrere in Gurtlängsrichtung verlaufende Teilkammern (21) unterteilt ist, wobei im Bereich der Durchführung des Sicherheitsgurtes (11) durch den Gurtschlitz (22) der Schlosszunge (15) jeweils eine an den äußeren Rändern des Sicherheitsgurtes (11) liegende Teilkammer (21) ausgebildet ist, und dass der in der Schlosszunge (15) ausgebildete Gurtschlitz (22) eine der Gestalt des durch ihn verlaufenden aufblasbaren Sicherheitsgurtes (11) entsprechende Form mit zwei die an den äußeren Rändern des Sicherheitsgurtes ausgebildeten Teilkammern (21) umfassenden Erweiterungen (23) aufweist.
  2. Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den in Längsrichtung des Sicherheitsgurtes (11) verlaufenden äußeren Rändern jeweils eine Teilkammer (21) mit einer dazwischen liegenden flächig ausgebildete Längsverbindung (20) ausgebildet sind.
  3. Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Diagonalgurt (16) oberhalb des Oberkörpers des angeschnallten Fahrzeuginsassen (10) durch eine Quernaht (17) abgenäht und als nicht-aufblasbarer Gurtabschnitt (27) zu einem oberen, fahrzeugfesten Umlenkbeschlag (19) weitergeführt ist.
  4. Sicherheitsgurtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass über die Längserstreckung des Sicherheitsgurtes (11) mehrere abschnittweise ausgebildete Längsverbindungen (20) vorgesehen sind.
  5. Sicherheitsgurtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine sich über die Länge der aufblasbaren Teilbereiche erstreckende Längsverbindung (20) vorgesehen ist.
  6. Sicherheitsgurtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsverbindung (20) als Vernähung von Gewebeoberlage (24) und Gewebeunterlage (25) ausgebildet ist.
  7. Sicherheitsgurtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsverbindung (20) linienförmig ausgebildet ist.
  8. Sicherheitsgurtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsverbindung (20) flächig mit einer in Querrichtung des Sicherheitsgurtes (11) gerichteten Erstreckung ausgebildet ist.
  9. Sicherheitsgurtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer durch eine Längsverbindung (20) in zwei Teilkammern (21) unterteilt ist.
  10. Sicherheitsgurtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer durch zwei parallel verlaufende Längsverbindungen (20) in drei Teilkammern (21) unterteilt ist.
  11. Sicherheitsgurtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer durch eine Mehrzahl von parallel verlaufenden Längsverbindungen (21) in eine Mehrzahl von Teilkammern (21) unterteilt ist.
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