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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Airbaganordnung in einem Kraftfahrzeug
in Form eines Seitenairbags mit einem an wenigstens einem Gasgenerator
angeschlossenen, aufblasbaren, aus Gewebe bestehenden Element, wobei
das aufblasbare Element mittels an seinem oberen Rand vorgesehener
Verankerungsmittel an dem Fahrzeug befestigbar ist und eine seinem
oberen Rand benachbarte ersten aufblasbare Kammer sowie eine dem
unteren Rand der ersten Kammer benachbarte, von der ersten Kammer
getrennte zweite Kammer aufweist, und wobei die zweite Kammer derart
gestaltet ist, dass sich die Länge
des unteren Randes des aufblasbaren Elements zu dessen Spannung
beim Aufblasen der zweiten Kammer verringert.
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Eine
Airbaganordnung der vorgenannten Art ist in der
DE 198 16 061 A1 beschrieben.
Das aufblasbare Element umfasst dabei eine nochmals unterteilte
obere Kammer sowie eine im unteren Randbereich des aufblasbaren
Elements angeordnete und daher langgestreckt ausgebildete zweite
untere Kammer, die an ihrem einen Ende am Fahrzeug befestigt ist.
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Dabei
soll die zweite untere Kammer so gestaltet sein, dass sich die Länge des
unteren Randes des aufblasbaren Elements zu dessen Spannung beim
Aufblasen verringert. Es fehlt jedoch an einer Angabe, wie dies
zu bewerkstelligen ist. In der nicht-vorveröffentlichten
DE 197 57 374 A1 ist ferner eine
gleich aufgebaute Airbaganordnung beschrieben, bei welcher die untere
zweite Kammer des aufblasbaren Elements an ihren beiden Enden an
dem Fahrzeug befestigt ist.
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Mit
den bekannten Airbaganordnungen ist jeweils der Nachteil verbunden,
dass das in das aufblasbare Element eingeleitete Gas nach Beendigung des
Aufblasvorganges wieder aus dem aufblasbaren Element entweicht,
so dass die Standzeit eines derartigen aufblasbaren Elements begrenzt
ist und somit das aufblasbare Element seine Schutzfunktion wieder
verliert.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Airbaganordnung
dahingehend zu verbessern, dass die Schutzwirkung des aufblasbaren
Elements als Bestandteil der Airbaganordnung verlängert ist.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 1; vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, dass die zweite Kammer
an ihren entgegengesetzten Enden über Verankerungsmittel mit
Festpunkten des Fahrzeuges verbunden ist und das zur Ausbildung
der ersten Kammer verwendete Gewebe eine größere Gasdurchlässigkeit
als das zur Ausbildung der zweiten Kammer verwendete Gewebe aufweist.
Wesentlich für
die Erfindung ist dabei der Gedanke, dass das für die Ausbildung der ersten
Kammer verwendete Gewebe eine größere Gasdurchlässigkeit
als das zur Ausbildung der zweiten Kammer verwendete Gewebe aufweist,
so dass durch diese Maßnahme
die Standzeit der unteren Kammer des aufblasbaren Elements gegenüber der
Standzeit der oberen ersten Kammer verlängert ist, so dass selbst bei
wieder entleerter oberer erster Kammer die noch nicht entleerte
untere zweite Kammer die Spannung des unteren Randes des aufblasbaren
Elements beibehält,
so dass die untere zweite Kammer das aufblasbare Element insgesamt
in dessen vorhangartiger Position über einen längeren Zeitraum fixiert.
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Nach
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist vorgesehen, dass das die erste Kammer bildende
Gewebe unter Verwendung von weniger Fäden hergestellt ist als das
die zweite Kammer bildende Gewebe.
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Geeigneterweise
ist die erste Kammer dafür ausgelegt,
beim Aufblasen eine Dauer von wenigstens einer Sekunde aufgeblasen
zu bleiben.
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Vorteilhafterweise
ist die zweite Kammer dafür
ausgelegt, beim Aufblasen für
eine Dauer von wenigstens drei Sekunden aufgeblasen zu bleiben.
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Vorzugsweise
ist der Abschnitt des aufblasbaren Elements, der die erste Kammer
definiert, mit dem Abschnitt des aufblasbaren Elements, der die zweite
Kammer definiert, nur locker verbunden.
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Geeigneterweise
besteht der Bereich des aufblasbaren Elements, das die erste Kammer
und die zweite Kammer verbindet, aus Kettfäden und Schussfäden, die
nicht verwoben sind.
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Bei
einer alternativen Anordnung ist der Bereich des aufblasbaren Elements,
der die erste Kammer und die zweite Kammer miteinander verbindet, nur
aus Kettfäden
(oder Schussfäden)
hergestellt, wobei die Schussfäden
(oder Kettfäden)
und jegliche darauf aufgebrachte Beschichtung weggeschnitten wurde.
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Geeigneterweise
umfassen die Gasgeneratormittel einen ersten Gasgenerator, der zur
ersten Kammer gehört,
und einen zweiten Gasgenerator, der zur zweiten Kammer gehört.
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In
einer alternativen Ausführungsform
umfassen die Gasgeneratormittel einen einzigen Gasgenerator, der
mit der ersten Kammer und der zweiten Kammer verbunden ist, wobei
der Gasgenerator mittels eines Rückschlagventils
mit der zweiten Kammer verbunden ist.
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Geeigneterweise
sind die Gasgeneratormittel mit Sensormitteln verbunden, die dafür ausgelegt sind
den Seitenaufprall wahrzunehmen, wobei die Gasgeneratormittel in
Antwort auf einen wahrgenommenen Seitenaufprall betätigt werden.
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Vorteilhafterweise
umfasst die zweite Kammer eine Vielzahl von Zellen, die jeweils
so gestaltet sind, dass sie nach dem Aufblasen eine im Wesentlichen
zylindrische Form haben, wobei sich die Achse jeder Zelle im Allgemeinen
quer zur Achse der Kammer erstreckt, wobei die Achse jeder Zelle
somit den unteren Rand des Elements schneidet.
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Geeigneterweise
weist die erste Kammer einen ersten Bereich, der eine Vielzahl von
Zellen umfasst, und einen zweiten Bereich auf, der wenigstens eine
Zelle umfasst, wobei die Bereiche durch eine Gasleitung miteinander
verbunden sind, wobei der erste Bereich und der zweite Bereich durch
einen nicht aufblasbaren Bereich des aufblasbaren Elements getrennt
sind.
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Vorteilhafterweise
wird das aufblasbare Element unter Verwendung einer Technik des
Webens in einem Stück
hergestellt.
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Vorzugsweise
ist das das aufblasbare Element bildende Gewebe beschichtet, wobei
weniger Beschichtung auf das die erste Kammer definierende Gewebe
als auf das die zweite Kammer definierende Gewebe aufgebracht ist.
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In
einer Ausführungsform
wird das die erste Kammer bildende Gewebe unter Verwendung von weniger
Fäden hergestellt
als das die zweite Kammer bildende Gewebe.
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Damit
die Erfindung leichter verstanden werden kann und weitere Merkmale
davon erkannt werden können,
wird die Erfindung nun als Beispiel unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben, in welchen:
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1 eine
Draufsicht eines aufblasbaren Elements zur Verwendung in einer Ausführungsform der
Erfindung ist,
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2 eine
vergrößerte Ansicht
eines Teils des in 1 gezeigten aufblasbaren Elements
ist,
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3 eine
Schnittansicht an der Linie III-III von 2 ist,
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4 eine 3 entsprechende
Ansicht ist, die das aufblasbare Element im aufgeblasenen Zustand
darstellt,
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5 eine
schematische Ansicht eines Seitenabschnitts eines Motorfahrzeugs,
wie eines Personenkraftwagens, ist, die ein Gehäuse darstellt, das das aufblasbare
Element im nicht aufgeblasenen Zustand aufnimmt, und
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6 eine 5 entsprechende
Ansicht ist, die aber das aufblasbare Element in aufgeblasener Form
darstellt.
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Unter
Bezugnahme auf 1 der beigefügten Zeichnungen ist ein aufblasbares
Element bereitgestellt, das dafür
vorgesehen ist in einem Motorfahrzeug in einer Position angebracht
zu werden, so dass, wenn das aufblasbare Element aufgeblasen ist,
das aufblasbare Element einen "Seitenvorhang" bildet, der sich
zwischen einem Insassen des Fahrzeugs und dem Seitenteil des Motorfahrzeugs
befindet. Das aufblasbare Element 1, wie in 1 gezeigt, besteht
aus zwei übereinandergelegten
Gewebelagen. Die Kett- und Schussfäden der übereinandergelegten Gewebelagen
sind in ausgewählten
Bereichen unter Verwendung einer Technik verwoben, die als "Weben in einem Stück" bekannt ist, um
Nähte zu
bilden, die die oberen und unteren Gewebelagen miteinander verbinden.
Das Gewebe ist mit einer äußeren Beschichtung
versehen, um die Dichtigkeit des Gewebes zu steigern.
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Das
aufblasbare Element 1 ist entlang seines oberen Randes
mit einer Vielzahl von Verankerungslaschen 2 versehen.
Die rechte Seite des oberen Bereichs des aufblasbaren Elements,
wie gezeigt, hat die Form eines Gaszufuhrkanals oder einer -leitung 3,
der bzw. die ein offenes Ende 4 aufweist, das dafür ausgelegt
ist mit einem Gasgenerator verbunden zu werden. Die Leitung 3 führt vom
offenen Ende 4 zu einem zentralen Bereich 5 des
aufblasbaren Elements, der mit einer ersten getrennten aufblasbaren
Kammer 6 versehen ist. Die Kammer 6 umfasst drei
im Wesentlichen vertikale Zellen 7, 8, 9,
die durch Zwischennähte 10, 11 getrennt
sind. Die Zwischennähte 10, 11 erstrecken
sich in einem zur Vertikalen geneigten Winkel.
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Die
Gaszufuhrleitung 3 steht mit dem oberen Ende jeder Zelle 7, 8, 9 in
Verbindung. Die unteren Enden der Zellen 7, 8, 9 stehen
mit einer weiteren Gasleitung 12 in Verbindung, die sich
dem unteren Rand des aufblasbaren Elements benachbart unterhalb
eines Bereichs 13 erstreckt, in dem die vordere Gewebelage
und die hintere Gewebelage miteinander verbunden sind, so dass sich
der Bereich 13 nicht aufbläht.
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Die
Gaszufuhrleitung 12 erstreckt sich zu einem weiteren Bereich 14 des
aufblasbaren Elements hin, der dem linken Rand des aufblasbaren
Elements benachbart ist, wie dargestellt, wo zwei weitere Zellen 15, 16 bereitgestellt
sind, die durch eine Zwischennaht 17 getrennt sind.
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Es
muss verstanden werden, dass, wenn Gas durch das offene Ende 4 der
Gaszufuhrleitung 3 zugeführt wird, sich die Zellen 7, 8 und 9 aufblähen und
Gas auch durch die Gaszufuhrleitung 12 strömt, um die
Zellen 13 und 14 aufzublasen. Somit wird die gesamte
Kammer 6, die aus der Kombination aus den Zellen 7, 8 und 9,
der Gaszufuhrleitung 12 und den Zellen 13 und 14 besteht,
aufgeblasen.
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Im
Wesentlichen besteht der gesamte untere Rand des aufblasbaren Elements
aus einer zweiten getrennten Kammer 20 mit länglicher
Form, deren eines Ende mit einer Gaszufuhrleitung 21 in
Verbindung steht, wobei die Gaszufuhrleitung 21 ein offenes
Ende 22 aufweist, das dafür ausgelegt ist mit einem Gasgenerator
verbunden zu werden. Die längliche
Kammer 20 weist einen verlängerten Endbereich 23 auf,
der sich von einer Position unterhalb der Zellen 7, 8 und 9 frei
zum offenen Ende 22 der Gaszufuhrleitung 21 erstreckt.
Eine Verankerungslasche 24 ist am Ende des Bereichs 23 fern
vom Rest des aufblasbaren Elements bereitgestellt.
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Der
restliche Teil der länglichen
Kammer 20 ist wirksam mit dem unteren Rand der Zufuhrleitung 12 verbunden,
die sich unterhalb der Zellen 7, 8, 9 und
auch unterhalb der Zellen 15 und 16 erstreckt.
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Das
Innere der Kammer 20 ist mittels quer verlaufender Zwischennähte 25 in
eine Vielzahl von benachbarten Zellen unterteilt. Die Zwischennähte 25 verlaufen
nicht ununterbrochen über
die gesamte Breite der Kammer 20 sondern definieren Öffnungen 26,
die eine Gasverbindung zwischen benachbarten Zellen definieren.
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Die
Kammer 20 ist am von der Gaszufuhrleitung 21 fernen
Ende mit einer Befestigung 27 versehen, die sich zu einer
Verankerungslasche 28 erstreckt.
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Es
muss eingesehen werden, dass, wenn Gas durch das offene Ende der
Gaszufuhrleitung 21 zugeführt wird, das Gas in die Kammer 20 eintritt
und die Zellen aufbläst,
die zwischen den quer verlaufenden Zwischenwänden 25 definiert
sind. Wenn sich diese Zellen aufblähen, nehmen sie eine im Wesentlichen
zylindrische Form an. Die Achse jeder aufgeblasenen Zelle verläuft im Allgemeinen
quer zur Achse der Kammer 20, wodurch sie die Linie des
unteren Randes des aufblasbaren Elements schneidet. Folglich führt das
Aufblasen der Zellen zu einer Verkürzung der Länge der unteren Kammer 20 und
einer Verkürzung
der Länge
des unteren Randes des aufblasbaren Elements.
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Es
ist einzusehen, dass, wenn sich beide der Kammern 6 und 20 aufblähen, das
Gewebe, das die Zellen 7, 8, 9 und die
Zellen 15, 16 und auch die Zellen in der Kammer 20 definiert,
verformt wird und nicht mehr "flach" ist sondern eine
kurvenreiche Form aufweist. Um diese Verformung des Gewebes zu erleichtern
sind die Gewebelagen in dem Bereich, in dem der untere Rand der
Gasleitung 12, die sich unterhalb der ersten Kammer 6 erstreckt,
mit dem oberen Rand der Kammer 20 verbunden ist, in besonderer
Weise formuliert.
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Unter
Bezugnahme auf 2, die schematisch den durch
den Ring II in 1 identifizierten Bereich darstellt,
ist zu erkennen, dass sich die Kettfäden 30 jeder der beiden
benachbarten Gewebelagen, die in Längsrichtung des aufblasbaren
Elements verlaufen, auf der Außenseite
der jeweiligen Gewebelage befinden und sich die Schussfäden 31,
die vertikal verlaufen, auf der Innenseite der jeweiligen Gewebeschicht
befinden. Die Kett- und Schussfäden sind
in diesem Bereich nicht verwoben sondern liegen nur zueinander benachbart.
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Die
Kettfäden 30 sind
mit einer äußeren Beschichtung 32 versehen.
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Wie
in 4 zu sehen ist, sind die Kettfäden 30 zusammen mit
der zugehörigen
Beschichtung 32 fähig
sich von den Schussfäden 31 weg
nach außen zu
bewegen, wie allgemein durch die Pfeile 33 angegeben. Wie
unten ausführlicher
beschrieben wird, stellt dies eine "lockere" Verbindung zwischen dem oberen Teil 5 des
aufblasbaren Elements, der die erste Kammer 6 definiert,
und dem unteren Teil des aufblasbaren Elements bereit, der die zweite
Kammer 20 definiert.
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In
der beschriebenen Ausführungsform
bestehen ein Teil des aufblasbaren Elements, der die Gaszufuhrleitung 3 definiert,
und die erste Kammer 6 aus einem Gewebe, das eine relativ
hohe Durchlässigkeit
aufweist. Andererseits bestehen der Teil des Elements, der die Gaszufuhrleitung 21 definiert,
und die zweite getrennte Kammer 20 aus einem Gewebe, das
eine sehr geringe Durchlässigkeit
aufweist. Die Durchlässigkeit
des Gewebes kann durch die Art des Webens und durch die Art der
auf die Außenseite
des Gewebes aufgebrachten Beschichtung bestimmt werden. Somit kann
auf den Teil des aufblasbaren Elements, der die erste Kammer 6 definiert,
weniger Beschichtung aufgetragen werden, was die Herstellungskosten
minimiert. Alternativ kann das Gewebe, das die erste Kammer 6 definiert,
mit weniger Fäden oder Fäden mit
verringerter Qualität
verglichen mit denen, die für
den Rest des aufblasbaren Elements verwendet werden, hergestellt
werden, wodurch wieder die Herstellungskosten minimiert werden,
während
auch das Gewicht des aufblasbaren Elements und das Volumen des aufblasbaren
Elements in einem anfänglichen,
nicht aufgeblasenen, zusammengelegten Zustand minimiert werden.
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Das
aufblasbare Element, wie oben beschrieben, ist dafür vorgesehen
in einer Position über der
Türöffnung eines
Motorfahrzeugs angebracht zu werden.
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Unter
Bezugnahme auf 5 ist ein Teil des Inneren eines
Motorfahrzeugs schematisch dargestellt. Der dargestellte Teil umfasst
eine "A"-Säule 40, eine "B"-Säule 41 und
eine "C"-Säule 42.
Es ist das Fenster 43 einer vorderen Tür des Fahrzeugs dargestellt
und es ist auch das Fenster 44 einer hinteren Tür des Fahrzeugs
dargestellt.
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Im
Dach des Motorfahrzeugs ist eine nicht-lineare längliche Vertiefung, ein Kanal
oder Gehäuse 45 angebracht,
die bzw. der bzw. das einen sich über den Fenstern 43 und 44 erstreckenden,
im Wesentlichen linearen Bereich 46 aufweist, der mit nicht
ausgerichteten Bereichen 47, die der "A"-Säule 40 benachbart
liegen, und 48 in Verbindung steht, die der "C"-Säule 42 benachbart
liegen. Somit hat die Vertiefung, der Kanal oder das Gehäuse 45 eine
nicht-lineare Form.
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Das
aufblasbare Element 1, wie in 1 gezeigt,
ist anfangs zusammengelegt und in der nicht-linearen Vertiefung,
dem Kanal oder Gehäuse 45 untergebracht,
wobei die Verankerungslaschen 2, die am oberen Rand des
aufblasbaren Elements bereitgestellt sind, an geeigneten Verankerungspunkten
in der Vertiefung, dem Kanal oder Gehäuse 45 befestigt sind.
Die Verankerungslasche 24, die am Bereich 23 der
Kammer 20 bereitgestellt ist, ist mit einem geeigneten
Verankerungspunkt an der A-Säule 40 verbunden
und die Verankerungslasche 28, die an der Befestigung 27 bereitgestellt
ist, ist ebenfalls mit einem geeigneten Verankerungspunkt an der
C-Säule 42 verbunden.
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Das
offene Ende 4 der Gaszufuhrleitung 3 ist mit einem
ersten Gasgenerator verbunden und das offene Ende 22 der
Gaszufuhrleitung 21 ist mit einem zweiten Gasgenerator
verbunden, obwohl alternativ beide Gasleitungen mit einem einzigen
Gasgenerator verbunden sein könnten,
wobei in der Gasleitung 21 ein Rückschlagventil bereitgestellt
wäre. Somit sind
die beiden Kammern 6 und 20 dadurch getrennt, dass
die Kammern nicht in direkter Gasverbindung stehen, und es kann
die Kammer 20 Gas mit höherem
Druck als das Gas in der ersten Kammer 6 enthalten.
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In
dem Falle, in dem ein zu dem oder jedem Gasgenerator gehöriger Sensor
Zustände
wahrnimmt, die einen Seitenaufprall oder eine Überschlagssituation angeben,
wird dem aufblasbaren Element Gas zugeführt. Die beiden Kammern 6 und 20 des
aufblasbaren Elements blähen
das aufblasbare Element auf, das dann die in 6 dargestellte Position
einnimmt.
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Es
ist zu sehen, dass der obere Rand des aufblasbaren Elements, der
die Gaszufuhrleitung 3 beinhaltet, mit der Verankerungslasche 2 mit
dem nicht-linearen Teil der Vertiefung, des Kanals oder Gehäuses 44 verbunden
ist. Ein Ende der zweiten Kammer 20 ist mittels der Verankerungslasche 24 mit einem
Verankerungspunkt 50 verbunden, der sich an der "A"-Säule
des Motorfahrzeugs befindet, und die Verankerungslasche 28 an
der Befestigung 27 ist mit einem Verankerungspunkt 51 verbunden,
der an der "C"-Säule des
Motorfahrzeugs bereitgestellt ist.
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Wenn
das aufblasbare Element in der nicht aufgeblasenen Form vorliegt,
haben die zweite Kammer 20 und die Befestigung 27 eine
ausreichende Länge,
um zu ermöglichen,
dass sich die Befestigung 27 und der Teil des aufblasbaren
Elements, der die Kammer 20 definiert, in der nichtlinearen
Vertiefung, dem Kanal oder Gehäuse 45 befinden.
Beim Aufblasen des aufblasbaren Elements werden jedoch die einzelnen
Zellen aufgeblasen, die mittels der quer verlaufenden Zwischenwände 25 in
der zweiten Kammer 20 definiert sind. Jede Zelle bekommt
somit eine im Wesentlichen vertikale zylindrische Form und somit
baucht sich das das Gewebe, das jede Zelle bildet, aus der im Wesentlichen
vertikalen Ebene aus, die das aufgeblasene Element fasst. Dies verkürzt wirksam
die Länge
des Teils des aufblasbaren Elements, der die untere Kammer 20 definiert,
in einem solchen Maße,
dass, wenn das aufblasbare Element aufgeblasen ist, der untere Rand
des aufblasbaren Elements im Wesentlichen straff gehalten wird, wobei
die Befestigung 27 und der Teil des aufblasbaren Elements,
das die zweite Kammer 20 definiert, sich im Wesentlichen
gespannt zwischen den Verankerungspunkten 50 und 51 erstrecken.
Das die zweite Kammer 20 bildende Gewebe weist eine relativ
geringe Durchlässigkeit
auf und bleibt somit, wenn diese Kammer 20 aufgeblasen
wurde, für
eine relativ lange Zeitdauer, typischerweise bis zu fünf Sekunden,
obwohl sich eine Dauer von drei Sekunden als ausreichend herausstellen
kann, aufgeblasen. Diese Kammer 20 dient dazu, den unteren
Rand des aufblasbaren Elements straff zu halten. Da der obere Rand
des aufblasbaren Elements durch die Verankerungslaschen 2 mit
der nichtlinearen Vertiefung, dem Kanal oder Gehäuse 45 verbunden ist,
hält somit
die aufgeblasene Kammer 20 das aufblasbare Element in seiner
Position als Vorhang, der in einer Überschlagssituation einen Schutz
für den
Insassen bereitstellt, sogar wenn die erste Kammer 6 entleert wird
oder ist. Das aufblasbare Element verhindert somit, dass ein Insasse
des Fahrzeugs vollständig
oder teilweise durch eines der Fenster 43 oder 44 aus
dem Fahrzeug hinausgeworfen wird.
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Beim
Aufblasen des aufblasbaren Elements wird auch der ersten Kammer 6 Gas
zugeführt.
Die erste Kammer 6 wird aufgeblasen, um für den Insassen
des Fahrzeugs einen Schutz bereitzustellen, der verhindert, dass
der Insasse des Fahrzeugs an der aufgeblasenen Kammer benachbarten
Teilen des Fahrzeugs anschlägt.
Somit sind die aufblasbaren Zellen 7, 8, 9 beispielsweise
so angeordnet, dass sie verhindern, dass der Kopf des Fahrzeugs
an der "B"-Säule 41 anschlägt, und
es sind die Zellen 15 und 16 so angeordnet, dass
sie verhindern, dass der Kopf eines Insassen auf dem Rücksitz des
Fahrzeugs an der "C"-Säule 42 anschlägt. Auch
stellen die aufgeblasenen Zellen einigen Schutz für den Insassen
des Fahrzeugs bereit, wenn irgendetwas von außerhalb des Fahrzeugs in das
Innere des Fahrzeugs eindringt.
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Das
die erste Kammer 6 bildende Gewebe ist so hergestellt,
dass es eine relativ hohe Durchlässigkeit
hat, so dass, wenn der Insasse des Fahrzeugs an die Zellen der ersten
Kammer 6 anstößt, wenn
sie aufgeblasen sind, die Zellen nachgeben und einen weichen Polstereffekt
bereitstellen. Somit wird die Gefahr verringert, dass der Insasse
von dem aufblasbaren Element abprallt.
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Der
durch diese aufblasbaren Zellen bereitgestellte Schutz ist nur während einer
sehr kurzen Dauer nach dem Beginn eines Seitenaufpralls oder Überschlagsunfalls
wirklich erforderlich. Folglich ist es nicht nachteilig, wenn sich
dieser Teil des aufblasbaren Elements relativ rasch entleert. Folglich
kann diese erste Kammer 6 dafür ausgelegt sein für eine Dauer
von ungefähr
einer Sekunde aufgeblasen zu bleiben.
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Es
ist einzusehen, dass der nicht aufgeblasene Bereich 13 in
einer Position bereitgestellt ist, in der es äußerst unwahrscheinlich ist,
dass für
einen Insassen des Fahrzeugs ein Schutz erforderlich ist. Indem
dieser Teil des aufblasbaren Elements so gestaltet wurde, dass er
nicht aufgeblasen werden kann, wird die Menge an Gas, die zum Aufblasen
der ersten Kammer 6 erforderlich ist, minimiert, wodurch ermöglicht wird,
dass die Kammer 6 relativ rasch aufgeblasen wird.
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Es
ist zu verstehen, daß im
Falle des Aufblasens des aufblasbaren Elements das die Zellen 7, 8, 9, 15 und 16 bildende
Gewebe verformt wird, indem diese Zellen beim Aufblasen des aufblasbaren
Elements eine im wesentlichen zylindrische Form einnehmen, und das
die zweite Kammer 20 bildende Gewebe wird ebenfalls verformt.
Die Verformung des Gewebes zerstören
den Bereich zwischen dem unteren Rand der Gaszufuhrleitung 12 und
dem oberen Rand der Kammer 20, wie in den 2 bis 4 dargestellt
nicht, weil, wie zuvor beschrieben, die Verbindung zwischen dem
oberen Teil des aufblasbaren Elements und dem unteren Teil, welches
die Kammer 20 definiert, "locker" ist. Dies erlaubt es Teilen der Kammer 20 sich
relativ zu dem oberen Teil des aufblasbaren Randes zu bewegen, wobei
die Länge
der unteren Kammer verkürzt
und dabei der untere Rand des aufblasbaren Elements gespannt wird.
In dem Bereich zwischen dem unteren Rand der Gaszufuhrleitung 12 und
dem oberen Rand der Kammer 20 sind die Kettfäden und
die Schußfäden des Gewebes
nicht miteinander verbunden, so daß die Verformung der benachbarten
Bereiche des Gewebes ermöglicht
ist.
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Bei
einer Ausführungsform
wird ins Auge gefasst, dass die Kettfäden 30 in diesem Bereich
des aufblasbaren Elements zerschnitten und entfernt werden könnten, beispielsweise
nachdem das gesamte aufblasbare Element mit der Beschichtung 32 versehen
wurde, so dass in diesem Bereich die Kettfäden 30 und die Beschichtung 32 nicht
mehr vorhanden wäre.
Dieser Vorgang würde
in diesem Bereich des aufblasbaren Elements nur die Schussfäden 31 zurücklassen.
Es ist einzusehen, dass wenn dieses Mittel übernommen wird, die Kettfäden anfangs
während
des Aufbringens der Beschichtung, die üblicherweise auf die Außenseite
eines aufblasbaren Elements des allgemein beschriebenen Typs aufgebracht
wird, vorhanden wären
und somit verhindern würden,
dass die Schussfäden
mit dem Beschichtungsmaterial versehen werden. Nach der nachfolgenden
Entfernung der ausgewählten
Kettfäden 30 und
der zugehörigen
Beschichtung 32 wären
die verbleibenden Schussfäden 31 nicht
beschichtet und somit frei sich zu bewegen, um sich an jegliche
Verformungen des Gewebes anzupassen, das die benachbarten Bereiche
des aufblasbaren Elements bildet.
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Es
ist einzusehen, dass viele Modifikationen an der oben beschriebenen
Ausführungsform
der Erfindung vorgenommen werden können. Beispielsweise kann die
Gestalt der Gaszufuhrleitungen 3 und 12, die mit
der ersten Kammer 6 verbunden sind, eine andere Konfiguration
haben. Die Nähte 10, 11 und 17 können vertikal
oder sogar in die entgegengesetzte Richtung geneigt sein.
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Während eine
spezielle Form der "lockeren" Verbindung zwischen
der ersten oberen Kammer 6 und der zweiten unteren Kammer 20 beschrieben wurde,
können
auch andere Verbindungsarten verwendet werden, wie ein locker gewebtes
Gewebestück
oder sogar getrennte Befestigungen.
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Während es
wie beschrieben bevorzugt ist, eine Technik des Webens in einem
Stück zu
verwenden, um eine Ausführungsform
der Erfindung herzustellen, könnten
auch herkömmliche
Nähtechniken verwendet
werden.