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DE19983762B4 - Airbag-Anordnung - Google Patents

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DE19983762B4
DE19983762B4 DE19983762T DE19983762T DE19983762B4 DE 19983762 B4 DE19983762 B4 DE 19983762B4 DE 19983762 T DE19983762 T DE 19983762T DE 19983762 T DE19983762 T DE 19983762T DE 19983762 B4 DE19983762 B4 DE 19983762B4
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inflatable
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Abstract

Airbaganordnung in einem Kraftfahrzeug in Form eines Seitenairbags mit einem an wenigstens einem Gasgenerator angeschlossenen, aufblasbaren, aus Gewebe bestehenden Element, wobei das aufblasbare Element mittels an seinem oberen Rand vorgesehener Verankerungsmittel an dem Fahrzeug befestigbar ist und eine seinem oberen Rand benachbarte erste aufblasbare Kammer sowie eine dem unteren Rand der ersten Kammer benachbarte, von der ersten Kammer getrennte zweite Kammer aufweist, und wobei die zweite Kammer derart gestaltet ist, dass sich die Länge des unteren Randes des aufblasbaren Elements zu dessen Spannung beim Aufblasen der zweiten Kammer verringert, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kammer (20) an ihren entgegengesetzten Enden über Verankerungsmittel (24, 28) mit Festpunkten (50, 51) des Fahrzeuges verbunden ist und das zur Ausbildung der ersten Kammer (6) verwendete Gewebe eine größere Gasdurchlässigkeit als das zur Ausbildung der zweiten Kammer (20) verwendete Gewebe aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Airbaganordnung in einem Kraftfahrzeug in Form eines Seitenairbags mit einem an wenigstens einem Gasgenerator angeschlossenen, aufblasbaren, aus Gewebe bestehenden Element, wobei das aufblasbare Element mittels an seinem oberen Rand vorgesehener Verankerungsmittel an dem Fahrzeug befestigbar ist und eine seinem oberen Rand benachbarte ersten aufblasbare Kammer sowie eine dem unteren Rand der ersten Kammer benachbarte, von der ersten Kammer getrennte zweite Kammer aufweist, und wobei die zweite Kammer derart gestaltet ist, dass sich die Länge des unteren Randes des aufblasbaren Elements zu dessen Spannung beim Aufblasen der zweiten Kammer verringert.
  • Eine Airbaganordnung der vorgenannten Art ist in der DE 198 16 061 A1 beschrieben. Das aufblasbare Element umfasst dabei eine nochmals unterteilte obere Kammer sowie eine im unteren Randbereich des aufblasbaren Elements angeordnete und daher langgestreckt ausgebildete zweite untere Kammer, die an ihrem einen Ende am Fahrzeug befestigt ist.
  • Dabei soll die zweite untere Kammer so gestaltet sein, dass sich die Länge des unteren Randes des aufblasbaren Elements zu dessen Spannung beim Aufblasen verringert. Es fehlt jedoch an einer Angabe, wie dies zu bewerkstelligen ist. In der nicht-vorveröffentlichten DE 197 57 374 A1 ist ferner eine gleich aufgebaute Airbaganordnung beschrieben, bei welcher die untere zweite Kammer des aufblasbaren Elements an ihren beiden Enden an dem Fahrzeug befestigt ist.
  • Mit den bekannten Airbaganordnungen ist jeweils der Nachteil verbunden, dass das in das aufblasbare Element eingeleitete Gas nach Beendigung des Aufblasvorganges wieder aus dem aufblasbaren Element entweicht, so dass die Standzeit eines derartigen aufblasbaren Elements begrenzt ist und somit das aufblasbare Element seine Schutzfunktion wieder verliert.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Airbaganordnung dahingehend zu verbessern, dass die Schutzwirkung des aufblasbaren Elements als Bestandteil der Airbaganordnung verlängert ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 1; vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, dass die zweite Kammer an ihren entgegengesetzten Enden über Verankerungsmittel mit Festpunkten des Fahrzeuges verbunden ist und das zur Ausbildung der ersten Kammer verwendete Gewebe eine größere Gasdurchlässigkeit als das zur Ausbildung der zweiten Kammer verwendete Gewebe aufweist. Wesentlich für die Erfindung ist dabei der Gedanke, dass das für die Ausbildung der ersten Kammer verwendete Gewebe eine größere Gasdurchlässigkeit als das zur Ausbildung der zweiten Kammer verwendete Gewebe aufweist, so dass durch diese Maßnahme die Standzeit der unteren Kammer des aufblasbaren Elements gegenüber der Standzeit der oberen ersten Kammer verlängert ist, so dass selbst bei wieder entleerter oberer erster Kammer die noch nicht entleerte untere zweite Kammer die Spannung des unteren Randes des aufblasbaren Elements beibehält, so dass die untere zweite Kammer das aufblasbare Element insgesamt in dessen vorhangartiger Position über einen längeren Zeitraum fixiert.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass das die erste Kammer bildende Gewebe unter Verwendung von weniger Fäden hergestellt ist als das die zweite Kammer bildende Gewebe.
  • Geeigneterweise ist die erste Kammer dafür ausgelegt, beim Aufblasen eine Dauer von wenigstens einer Sekunde aufgeblasen zu bleiben.
  • Vorteilhafterweise ist die zweite Kammer dafür ausgelegt, beim Aufblasen für eine Dauer von wenigstens drei Sekunden aufgeblasen zu bleiben.
  • Vorzugsweise ist der Abschnitt des aufblasbaren Elements, der die erste Kammer definiert, mit dem Abschnitt des aufblasbaren Elements, der die zweite Kammer definiert, nur locker verbunden.
  • Geeigneterweise besteht der Bereich des aufblasbaren Elements, das die erste Kammer und die zweite Kammer verbindet, aus Kettfäden und Schussfäden, die nicht verwoben sind.
  • Bei einer alternativen Anordnung ist der Bereich des aufblasbaren Elements, der die erste Kammer und die zweite Kammer miteinander verbindet, nur aus Kettfäden (oder Schussfäden) hergestellt, wobei die Schussfäden (oder Kettfäden) und jegliche darauf aufgebrachte Beschichtung weggeschnitten wurde.
  • Geeigneterweise umfassen die Gasgeneratormittel einen ersten Gasgenerator, der zur ersten Kammer gehört, und einen zweiten Gasgenerator, der zur zweiten Kammer gehört.
  • In einer alternativen Ausführungsform umfassen die Gasgeneratormittel einen einzigen Gasgenerator, der mit der ersten Kammer und der zweiten Kammer verbunden ist, wobei der Gasgenerator mittels eines Rückschlagventils mit der zweiten Kammer verbunden ist.
  • Geeigneterweise sind die Gasgeneratormittel mit Sensormitteln verbunden, die dafür ausgelegt sind den Seitenaufprall wahrzunehmen, wobei die Gasgeneratormittel in Antwort auf einen wahrgenommenen Seitenaufprall betätigt werden.
  • Vorteilhafterweise umfasst die zweite Kammer eine Vielzahl von Zellen, die jeweils so gestaltet sind, dass sie nach dem Aufblasen eine im Wesentlichen zylindrische Form haben, wobei sich die Achse jeder Zelle im Allgemeinen quer zur Achse der Kammer erstreckt, wobei die Achse jeder Zelle somit den unteren Rand des Elements schneidet.
  • Geeigneterweise weist die erste Kammer einen ersten Bereich, der eine Vielzahl von Zellen umfasst, und einen zweiten Bereich auf, der wenigstens eine Zelle umfasst, wobei die Bereiche durch eine Gasleitung miteinander verbunden sind, wobei der erste Bereich und der zweite Bereich durch einen nicht aufblasbaren Bereich des aufblasbaren Elements getrennt sind.
  • Vorteilhafterweise wird das aufblasbare Element unter Verwendung einer Technik des Webens in einem Stück hergestellt.
  • Vorzugsweise ist das das aufblasbare Element bildende Gewebe beschichtet, wobei weniger Beschichtung auf das die erste Kammer definierende Gewebe als auf das die zweite Kammer definierende Gewebe aufgebracht ist.
  • In einer Ausführungsform wird das die erste Kammer bildende Gewebe unter Verwendung von weniger Fäden hergestellt als das die zweite Kammer bildende Gewebe.
  • Damit die Erfindung leichter verstanden werden kann und weitere Merkmale davon erkannt werden können, wird die Erfindung nun als Beispiel unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in welchen:
  • 1 eine Draufsicht eines aufblasbaren Elements zur Verwendung in einer Ausführungsform der Erfindung ist,
  • 2 eine vergrößerte Ansicht eines Teils des in 1 gezeigten aufblasbaren Elements ist,
  • 3 eine Schnittansicht an der Linie III-III von 2 ist,
  • 4 eine 3 entsprechende Ansicht ist, die das aufblasbare Element im aufgeblasenen Zustand darstellt,
  • 5 eine schematische Ansicht eines Seitenabschnitts eines Motorfahrzeugs, wie eines Personenkraftwagens, ist, die ein Gehäuse darstellt, das das aufblasbare Element im nicht aufgeblasenen Zustand aufnimmt, und
  • 6 eine 5 entsprechende Ansicht ist, die aber das aufblasbare Element in aufgeblasener Form darstellt.
  • Unter Bezugnahme auf 1 der beigefügten Zeichnungen ist ein aufblasbares Element bereitgestellt, das dafür vorgesehen ist in einem Motorfahrzeug in einer Position angebracht zu werden, so dass, wenn das aufblasbare Element aufgeblasen ist, das aufblasbare Element einen "Seitenvorhang" bildet, der sich zwischen einem Insassen des Fahrzeugs und dem Seitenteil des Motorfahrzeugs befindet. Das aufblasbare Element 1, wie in 1 gezeigt, besteht aus zwei übereinandergelegten Gewebelagen. Die Kett- und Schussfäden der übereinandergelegten Gewebelagen sind in ausgewählten Bereichen unter Verwendung einer Technik verwoben, die als "Weben in einem Stück" bekannt ist, um Nähte zu bilden, die die oberen und unteren Gewebelagen miteinander verbinden. Das Gewebe ist mit einer äußeren Beschichtung versehen, um die Dichtigkeit des Gewebes zu steigern.
  • Das aufblasbare Element 1 ist entlang seines oberen Randes mit einer Vielzahl von Verankerungslaschen 2 versehen. Die rechte Seite des oberen Bereichs des aufblasbaren Elements, wie gezeigt, hat die Form eines Gaszufuhrkanals oder einer -leitung 3, der bzw. die ein offenes Ende 4 aufweist, das dafür ausgelegt ist mit einem Gasgenerator verbunden zu werden. Die Leitung 3 führt vom offenen Ende 4 zu einem zentralen Bereich 5 des aufblasbaren Elements, der mit einer ersten getrennten aufblasbaren Kammer 6 versehen ist. Die Kammer 6 umfasst drei im Wesentlichen vertikale Zellen 7, 8, 9, die durch Zwischennähte 10, 11 getrennt sind. Die Zwischennähte 10, 11 erstrecken sich in einem zur Vertikalen geneigten Winkel.
  • Die Gaszufuhrleitung 3 steht mit dem oberen Ende jeder Zelle 7, 8, 9 in Verbindung. Die unteren Enden der Zellen 7, 8, 9 stehen mit einer weiteren Gasleitung 12 in Verbindung, die sich dem unteren Rand des aufblasbaren Elements benachbart unterhalb eines Bereichs 13 erstreckt, in dem die vordere Gewebelage und die hintere Gewebelage miteinander verbunden sind, so dass sich der Bereich 13 nicht aufbläht.
  • Die Gaszufuhrleitung 12 erstreckt sich zu einem weiteren Bereich 14 des aufblasbaren Elements hin, der dem linken Rand des aufblasbaren Elements benachbart ist, wie dargestellt, wo zwei weitere Zellen 15, 16 bereitgestellt sind, die durch eine Zwischennaht 17 getrennt sind.
  • Es muss verstanden werden, dass, wenn Gas durch das offene Ende 4 der Gaszufuhrleitung 3 zugeführt wird, sich die Zellen 7, 8 und 9 aufblähen und Gas auch durch die Gaszufuhrleitung 12 strömt, um die Zellen 13 und 14 aufzublasen. Somit wird die gesamte Kammer 6, die aus der Kombination aus den Zellen 7, 8 und 9, der Gaszufuhrleitung 12 und den Zellen 13 und 14 besteht, aufgeblasen.
  • Im Wesentlichen besteht der gesamte untere Rand des aufblasbaren Elements aus einer zweiten getrennten Kammer 20 mit länglicher Form, deren eines Ende mit einer Gaszufuhrleitung 21 in Verbindung steht, wobei die Gaszufuhrleitung 21 ein offenes Ende 22 aufweist, das dafür ausgelegt ist mit einem Gasgenerator verbunden zu werden. Die längliche Kammer 20 weist einen verlängerten Endbereich 23 auf, der sich von einer Position unterhalb der Zellen 7, 8 und 9 frei zum offenen Ende 22 der Gaszufuhrleitung 21 erstreckt. Eine Verankerungslasche 24 ist am Ende des Bereichs 23 fern vom Rest des aufblasbaren Elements bereitgestellt.
  • Der restliche Teil der länglichen Kammer 20 ist wirksam mit dem unteren Rand der Zufuhrleitung 12 verbunden, die sich unterhalb der Zellen 7, 8, 9 und auch unterhalb der Zellen 15 und 16 erstreckt.
  • Das Innere der Kammer 20 ist mittels quer verlaufender Zwischennähte 25 in eine Vielzahl von benachbarten Zellen unterteilt. Die Zwischennähte 25 verlaufen nicht ununterbrochen über die gesamte Breite der Kammer 20 sondern definieren Öffnungen 26, die eine Gasverbindung zwischen benachbarten Zellen definieren.
  • Die Kammer 20 ist am von der Gaszufuhrleitung 21 fernen Ende mit einer Befestigung 27 versehen, die sich zu einer Verankerungslasche 28 erstreckt.
  • Es muss eingesehen werden, dass, wenn Gas durch das offene Ende der Gaszufuhrleitung 21 zugeführt wird, das Gas in die Kammer 20 eintritt und die Zellen aufbläst, die zwischen den quer verlaufenden Zwischenwänden 25 definiert sind. Wenn sich diese Zellen aufblähen, nehmen sie eine im Wesentlichen zylindrische Form an. Die Achse jeder aufgeblasenen Zelle verläuft im Allgemeinen quer zur Achse der Kammer 20, wodurch sie die Linie des unteren Randes des aufblasbaren Elements schneidet. Folglich führt das Aufblasen der Zellen zu einer Verkürzung der Länge der unteren Kammer 20 und einer Verkürzung der Länge des unteren Randes des aufblasbaren Elements.
  • Es ist einzusehen, dass, wenn sich beide der Kammern 6 und 20 aufblähen, das Gewebe, das die Zellen 7, 8, 9 und die Zellen 15, 16 und auch die Zellen in der Kammer 20 definiert, verformt wird und nicht mehr "flach" ist sondern eine kurvenreiche Form aufweist. Um diese Verformung des Gewebes zu erleichtern sind die Gewebelagen in dem Bereich, in dem der untere Rand der Gasleitung 12, die sich unterhalb der ersten Kammer 6 erstreckt, mit dem oberen Rand der Kammer 20 verbunden ist, in besonderer Weise formuliert.
  • Unter Bezugnahme auf 2, die schematisch den durch den Ring II in 1 identifizierten Bereich darstellt, ist zu erkennen, dass sich die Kettfäden 30 jeder der beiden benachbarten Gewebelagen, die in Längsrichtung des aufblasbaren Elements verlaufen, auf der Außenseite der jeweiligen Gewebelage befinden und sich die Schussfäden 31, die vertikal verlaufen, auf der Innenseite der jeweiligen Gewebeschicht befinden. Die Kett- und Schussfäden sind in diesem Bereich nicht verwoben sondern liegen nur zueinander benachbart.
  • Die Kettfäden 30 sind mit einer äußeren Beschichtung 32 versehen.
  • Wie in 4 zu sehen ist, sind die Kettfäden 30 zusammen mit der zugehörigen Beschichtung 32 fähig sich von den Schussfäden 31 weg nach außen zu bewegen, wie allgemein durch die Pfeile 33 angegeben. Wie unten ausführlicher beschrieben wird, stellt dies eine "lockere" Verbindung zwischen dem oberen Teil 5 des aufblasbaren Elements, der die erste Kammer 6 definiert, und dem unteren Teil des aufblasbaren Elements bereit, der die zweite Kammer 20 definiert.
  • In der beschriebenen Ausführungsform bestehen ein Teil des aufblasbaren Elements, der die Gaszufuhrleitung 3 definiert, und die erste Kammer 6 aus einem Gewebe, das eine relativ hohe Durchlässigkeit aufweist. Andererseits bestehen der Teil des Elements, der die Gaszufuhrleitung 21 definiert, und die zweite getrennte Kammer 20 aus einem Gewebe, das eine sehr geringe Durchlässigkeit aufweist. Die Durchlässigkeit des Gewebes kann durch die Art des Webens und durch die Art der auf die Außenseite des Gewebes aufgebrachten Beschichtung bestimmt werden. Somit kann auf den Teil des aufblasbaren Elements, der die erste Kammer 6 definiert, weniger Beschichtung aufgetragen werden, was die Herstellungskosten minimiert. Alternativ kann das Gewebe, das die erste Kammer 6 definiert, mit weniger Fäden oder Fäden mit verringerter Qualität verglichen mit denen, die für den Rest des aufblasbaren Elements verwendet werden, hergestellt werden, wodurch wieder die Herstellungskosten minimiert werden, während auch das Gewicht des aufblasbaren Elements und das Volumen des aufblasbaren Elements in einem anfänglichen, nicht aufgeblasenen, zusammengelegten Zustand minimiert werden.
  • Das aufblasbare Element, wie oben beschrieben, ist dafür vorgesehen in einer Position über der Türöffnung eines Motorfahrzeugs angebracht zu werden.
  • Unter Bezugnahme auf 5 ist ein Teil des Inneren eines Motorfahrzeugs schematisch dargestellt. Der dargestellte Teil umfasst eine "A"-Säule 40, eine "B"-Säule 41 und eine "C"-Säule 42. Es ist das Fenster 43 einer vorderen Tür des Fahrzeugs dargestellt und es ist auch das Fenster 44 einer hinteren Tür des Fahrzeugs dargestellt.
  • Im Dach des Motorfahrzeugs ist eine nicht-lineare längliche Vertiefung, ein Kanal oder Gehäuse 45 angebracht, die bzw. der bzw. das einen sich über den Fenstern 43 und 44 erstreckenden, im Wesentlichen linearen Bereich 46 aufweist, der mit nicht ausgerichteten Bereichen 47, die der "A"-Säule 40 benachbart liegen, und 48 in Verbindung steht, die der "C"-Säule 42 benachbart liegen. Somit hat die Vertiefung, der Kanal oder das Gehäuse 45 eine nicht-lineare Form.
  • Das aufblasbare Element 1, wie in 1 gezeigt, ist anfangs zusammengelegt und in der nicht-linearen Vertiefung, dem Kanal oder Gehäuse 45 untergebracht, wobei die Verankerungslaschen 2, die am oberen Rand des aufblasbaren Elements bereitgestellt sind, an geeigneten Verankerungspunkten in der Vertiefung, dem Kanal oder Gehäuse 45 befestigt sind. Die Verankerungslasche 24, die am Bereich 23 der Kammer 20 bereitgestellt ist, ist mit einem geeigneten Verankerungspunkt an der A-Säule 40 verbunden und die Verankerungslasche 28, die an der Befestigung 27 bereitgestellt ist, ist ebenfalls mit einem geeigneten Verankerungspunkt an der C-Säule 42 verbunden.
  • Das offene Ende 4 der Gaszufuhrleitung 3 ist mit einem ersten Gasgenerator verbunden und das offene Ende 22 der Gaszufuhrleitung 21 ist mit einem zweiten Gasgenerator verbunden, obwohl alternativ beide Gasleitungen mit einem einzigen Gasgenerator verbunden sein könnten, wobei in der Gasleitung 21 ein Rückschlagventil bereitgestellt wäre. Somit sind die beiden Kammern 6 und 20 dadurch getrennt, dass die Kammern nicht in direkter Gasverbindung stehen, und es kann die Kammer 20 Gas mit höherem Druck als das Gas in der ersten Kammer 6 enthalten.
  • In dem Falle, in dem ein zu dem oder jedem Gasgenerator gehöriger Sensor Zustände wahrnimmt, die einen Seitenaufprall oder eine Überschlagssituation angeben, wird dem aufblasbaren Element Gas zugeführt. Die beiden Kammern 6 und 20 des aufblasbaren Elements blähen das aufblasbare Element auf, das dann die in 6 dargestellte Position einnimmt.
  • Es ist zu sehen, dass der obere Rand des aufblasbaren Elements, der die Gaszufuhrleitung 3 beinhaltet, mit der Verankerungslasche 2 mit dem nicht-linearen Teil der Vertiefung, des Kanals oder Gehäuses 44 verbunden ist. Ein Ende der zweiten Kammer 20 ist mittels der Verankerungslasche 24 mit einem Verankerungspunkt 50 verbunden, der sich an der "A"-Säule des Motorfahrzeugs befindet, und die Verankerungslasche 28 an der Befestigung 27 ist mit einem Verankerungspunkt 51 verbunden, der an der "C"-Säule des Motorfahrzeugs bereitgestellt ist.
  • Wenn das aufblasbare Element in der nicht aufgeblasenen Form vorliegt, haben die zweite Kammer 20 und die Befestigung 27 eine ausreichende Länge, um zu ermöglichen, dass sich die Befestigung 27 und der Teil des aufblasbaren Elements, der die Kammer 20 definiert, in der nichtlinearen Vertiefung, dem Kanal oder Gehäuse 45 befinden. Beim Aufblasen des aufblasbaren Elements werden jedoch die einzelnen Zellen aufgeblasen, die mittels der quer verlaufenden Zwischenwände 25 in der zweiten Kammer 20 definiert sind. Jede Zelle bekommt somit eine im Wesentlichen vertikale zylindrische Form und somit baucht sich das das Gewebe, das jede Zelle bildet, aus der im Wesentlichen vertikalen Ebene aus, die das aufgeblasene Element fasst. Dies verkürzt wirksam die Länge des Teils des aufblasbaren Elements, der die untere Kammer 20 definiert, in einem solchen Maße, dass, wenn das aufblasbare Element aufgeblasen ist, der untere Rand des aufblasbaren Elements im Wesentlichen straff gehalten wird, wobei die Befestigung 27 und der Teil des aufblasbaren Elements, das die zweite Kammer 20 definiert, sich im Wesentlichen gespannt zwischen den Verankerungspunkten 50 und 51 erstrecken. Das die zweite Kammer 20 bildende Gewebe weist eine relativ geringe Durchlässigkeit auf und bleibt somit, wenn diese Kammer 20 aufgeblasen wurde, für eine relativ lange Zeitdauer, typischerweise bis zu fünf Sekunden, obwohl sich eine Dauer von drei Sekunden als ausreichend herausstellen kann, aufgeblasen. Diese Kammer 20 dient dazu, den unteren Rand des aufblasbaren Elements straff zu halten. Da der obere Rand des aufblasbaren Elements durch die Verankerungslaschen 2 mit der nichtlinearen Vertiefung, dem Kanal oder Gehäuse 45 verbunden ist, hält somit die aufgeblasene Kammer 20 das aufblasbare Element in seiner Position als Vorhang, der in einer Überschlagssituation einen Schutz für den Insassen bereitstellt, sogar wenn die erste Kammer 6 entleert wird oder ist. Das aufblasbare Element verhindert somit, dass ein Insasse des Fahrzeugs vollständig oder teilweise durch eines der Fenster 43 oder 44 aus dem Fahrzeug hinausgeworfen wird.
  • Beim Aufblasen des aufblasbaren Elements wird auch der ersten Kammer 6 Gas zugeführt. Die erste Kammer 6 wird aufgeblasen, um für den Insassen des Fahrzeugs einen Schutz bereitzustellen, der verhindert, dass der Insasse des Fahrzeugs an der aufgeblasenen Kammer benachbarten Teilen des Fahrzeugs anschlägt. Somit sind die aufblasbaren Zellen 7, 8, 9 beispielsweise so angeordnet, dass sie verhindern, dass der Kopf des Fahrzeugs an der "B"-Säule 41 anschlägt, und es sind die Zellen 15 und 16 so angeordnet, dass sie verhindern, dass der Kopf eines Insassen auf dem Rücksitz des Fahrzeugs an der "C"-Säule 42 anschlägt. Auch stellen die aufgeblasenen Zellen einigen Schutz für den Insassen des Fahrzeugs bereit, wenn irgendetwas von außerhalb des Fahrzeugs in das Innere des Fahrzeugs eindringt.
  • Das die erste Kammer 6 bildende Gewebe ist so hergestellt, dass es eine relativ hohe Durchlässigkeit hat, so dass, wenn der Insasse des Fahrzeugs an die Zellen der ersten Kammer 6 anstößt, wenn sie aufgeblasen sind, die Zellen nachgeben und einen weichen Polstereffekt bereitstellen. Somit wird die Gefahr verringert, dass der Insasse von dem aufblasbaren Element abprallt.
  • Der durch diese aufblasbaren Zellen bereitgestellte Schutz ist nur während einer sehr kurzen Dauer nach dem Beginn eines Seitenaufpralls oder Überschlagsunfalls wirklich erforderlich. Folglich ist es nicht nachteilig, wenn sich dieser Teil des aufblasbaren Elements relativ rasch entleert. Folglich kann diese erste Kammer 6 dafür ausgelegt sein für eine Dauer von ungefähr einer Sekunde aufgeblasen zu bleiben.
  • Es ist einzusehen, dass der nicht aufgeblasene Bereich 13 in einer Position bereitgestellt ist, in der es äußerst unwahrscheinlich ist, dass für einen Insassen des Fahrzeugs ein Schutz erforderlich ist. Indem dieser Teil des aufblasbaren Elements so gestaltet wurde, dass er nicht aufgeblasen werden kann, wird die Menge an Gas, die zum Aufblasen der ersten Kammer 6 erforderlich ist, minimiert, wodurch ermöglicht wird, dass die Kammer 6 relativ rasch aufgeblasen wird.
  • Es ist zu verstehen, daß im Falle des Aufblasens des aufblasbaren Elements das die Zellen 7, 8, 9, 15 und 16 bildende Gewebe verformt wird, indem diese Zellen beim Aufblasen des aufblasbaren Elements eine im wesentlichen zylindrische Form einnehmen, und das die zweite Kammer 20 bildende Gewebe wird ebenfalls verformt. Die Verformung des Gewebes zerstören den Bereich zwischen dem unteren Rand der Gaszufuhrleitung 12 und dem oberen Rand der Kammer 20, wie in den 2 bis 4 dargestellt nicht, weil, wie zuvor beschrieben, die Verbindung zwischen dem oberen Teil des aufblasbaren Elements und dem unteren Teil, welches die Kammer 20 definiert, "locker" ist. Dies erlaubt es Teilen der Kammer 20 sich relativ zu dem oberen Teil des aufblasbaren Randes zu bewegen, wobei die Länge der unteren Kammer verkürzt und dabei der untere Rand des aufblasbaren Elements gespannt wird. In dem Bereich zwischen dem unteren Rand der Gaszufuhrleitung 12 und dem oberen Rand der Kammer 20 sind die Kettfäden und die Schußfäden des Gewebes nicht miteinander verbunden, so daß die Verformung der benachbarten Bereiche des Gewebes ermöglicht ist.
  • Bei einer Ausführungsform wird ins Auge gefasst, dass die Kettfäden 30 in diesem Bereich des aufblasbaren Elements zerschnitten und entfernt werden könnten, beispielsweise nachdem das gesamte aufblasbare Element mit der Beschichtung 32 versehen wurde, so dass in diesem Bereich die Kettfäden 30 und die Beschichtung 32 nicht mehr vorhanden wäre. Dieser Vorgang würde in diesem Bereich des aufblasbaren Elements nur die Schussfäden 31 zurücklassen. Es ist einzusehen, dass wenn dieses Mittel übernommen wird, die Kettfäden anfangs während des Aufbringens der Beschichtung, die üblicherweise auf die Außenseite eines aufblasbaren Elements des allgemein beschriebenen Typs aufgebracht wird, vorhanden wären und somit verhindern würden, dass die Schussfäden mit dem Beschichtungsmaterial versehen werden. Nach der nachfolgenden Entfernung der ausgewählten Kettfäden 30 und der zugehörigen Beschichtung 32 wären die verbleibenden Schussfäden 31 nicht beschichtet und somit frei sich zu bewegen, um sich an jegliche Verformungen des Gewebes anzupassen, das die benachbarten Bereiche des aufblasbaren Elements bildet.
  • Es ist einzusehen, dass viele Modifikationen an der oben beschriebenen Ausführungsform der Erfindung vorgenommen werden können. Beispielsweise kann die Gestalt der Gaszufuhrleitungen 3 und 12, die mit der ersten Kammer 6 verbunden sind, eine andere Konfiguration haben. Die Nähte 10, 11 und 17 können vertikal oder sogar in die entgegengesetzte Richtung geneigt sein.
  • Während eine spezielle Form der "lockeren" Verbindung zwischen der ersten oberen Kammer 6 und der zweiten unteren Kammer 20 beschrieben wurde, können auch andere Verbindungsarten verwendet werden, wie ein locker gewebtes Gewebestück oder sogar getrennte Befestigungen.
  • Während es wie beschrieben bevorzugt ist, eine Technik des Webens in einem Stück zu verwenden, um eine Ausführungsform der Erfindung herzustellen, könnten auch herkömmliche Nähtechniken verwendet werden.

Claims (16)

  1. Airbaganordnung in einem Kraftfahrzeug in Form eines Seitenairbags mit einem an wenigstens einem Gasgenerator angeschlossenen, aufblasbaren, aus Gewebe bestehenden Element, wobei das aufblasbare Element mittels an seinem oberen Rand vorgesehener Verankerungsmittel an dem Fahrzeug befestigbar ist und eine seinem oberen Rand benachbarte erste aufblasbare Kammer sowie eine dem unteren Rand der ersten Kammer benachbarte, von der ersten Kammer getrennte zweite Kammer aufweist, und wobei die zweite Kammer derart gestaltet ist, dass sich die Länge des unteren Randes des aufblasbaren Elements zu dessen Spannung beim Aufblasen der zweiten Kammer verringert, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kammer (20) an ihren entgegengesetzten Enden über Verankerungsmittel (24, 28) mit Festpunkten (50, 51) des Fahrzeuges verbunden ist und das zur Ausbildung der ersten Kammer (6) verwendete Gewebe eine größere Gasdurchlässigkeit als das zur Ausbildung der zweiten Kammer (20) verwendete Gewebe aufweist.
  2. Airbaganordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das die erste Kammer (6) bildende Gewebe unter Verwendung von weniger Fäden hergestellt ist als das die zweite Kammer (20) bildende Gewebe.
  3. Airbaganordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kammer (6) für eine Standzeit von wenigstens einer Sekunde nach dem Aufblasen eingerichtet ist.
  4. Airbaganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kammer (20) für eine Standzeit von wenigstens drei Sekunden nach dem Aufblasen eingerichtet ist.
  5. Airbaganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der die zweite Kammer (20) ausbildende Abschnitt des aufblasbaren Elements (1) mit dem die erste Kammer (6) ausbildenden Abschnitt nur locker verbunden ist.
  6. Airbaganordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der die erste (6) und die zweite (20) Kammer des aufblasbaren Elements (1) verbindende Bereich des aufblasbaren Elements (1) aus nicht miteinander verwobenen Kettfäden (30) und Schussfäden (31) gebildet ist.
  7. Airbaganordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der die erste Kammer (6) und die zweite Kammer (20) miteinander verbindende Bereich des aufblasbaren Elements (1) nur aus Kettfäden (oder Schussfäden) hergestellt ist, wobei die Schussfäden (oder Kettfäden) oder jegliche darauf aufgebrachte Beschichtung entfernt sind.
  8. Airbaganordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der ersten Kammer (6) ein erster Gasgenerator und der zweiten Kammer (20) ein zweiter Gasgenerator zugeordnet ist.
  9. Airbaganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kammer (6) und die zweite Kammer (20) an einem gemeinsamen Gasgenerator angeschlossen sind, wobei der Gasgenerator über ein Rückschlagventil an die zweite Kammer (20) angeschlossen ist.
  10. Airbaganordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Airbag-Anordnung wenigstens einen zur Auslösung der Gasgeneratoren eingerichteten Sensor umfasst.
  11. Airbaganordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kammer (20) eine Vielzahl von nach dem Aufblasen eine zylindrische Form aufweisenden Zellen umfasst, wobei sich die Achse jeder Zelle quer zur Achse der Kammer (20) erstreckt und somit den unteren Rand des aufblasbaren Elements (1) schneidet.
  12. Airbaganordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kammer (6) einen Bereich mit einer Vielzahl von Zellen (7, 8, 9) und einen zweiten Bereich mit wenigstens einer Zelle (15, 16) umfasst, wobei die Bereiche durch eine Gasleitung (12) miteinander verbunden und durch einen nicht-aufblasbaren Bereich (13) voneinander getrennt sind.
  13. Airbaganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Element (1) unter Verwendung einer Technik des Webens in einem Stück hergestellt ist.
  14. Airbaganordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das das aufblasbare Element (1) bildende Gewebe beschichtet ist, wobei auf das die erste Kammer (6) bildende Gewebe eine geringere Beschichtung aufgebracht ist als auf das die zweite Kammer (20) bildende Gewebe.
  15. Airbaganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Element (1) vor seinem Ausblasen in einer in nichtlinearen, sich über der Türöffnung des Fahrzeuges erstreckenden Ausnehmung, einem Kanal oder einer Vertiefung (45) angeordnet ist.
  16. Airbaganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Element (1) in einem Gehäuse angeordnet ist.
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