-
Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Aufbringen von Zoll-
oder Steuerstreifen oder dgl. Behälter sowie auf eine Etikettiermaschine
zum Durchführen
des Verfahren.
-
Insbesondere
bei Spirituosen ist es vielfach erforderlich, auf die verschlossene
Flasche z.B. beim Etikettieren einen Zoll- oder Steuerstreifen aufzubringen,
der über
den Flaschenverschluss geführt
ist und dabei beispielsweise mit einem Etikettierleim am Flaschenverschluss
sowie auf zwei einander gegenüberliegenden
Seiten der Flasche, beispielsweise des Flaschenhalses festgeklebt
ist.
-
Ein
maschinelles Aufbringen dieser Zoll- oder Steuerstreifen, insbesondere
auch in einer ansprechenden Weise bereitet bisher Probleme.
-
Aus
der
DE 41 35 409 A1 und
der
DE 203 16 359
U1 sind beispielsweise Vorrichtungen und Verfahren zum
Anbringen von Verschlusssicherungsetiketten bekannt, bei denen jeweils
zumindest ein Verschlusssicherungsetikett auf eine ausgewählte Mantelfläche eines
Gefäßes, insbesondere
den Gefäßhalsbereich
aufgebracht wird.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verfahren aufzuzeigen, welches es ermöglicht,
mit einfachen Mitteln derartige Zoll- oder Steuerstreifen in einer
optisch ansprechenden Weise auf Flaschen oder dgl. Behälter vorzusehen.
Zur Lösung
dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch
1 ausgebildet. Eine Etikettiermaschine zum Durchführen dieses
Verfahrens ist Gegenstand des Patentanspruches 5.
-
Mit
der Erfindung ist es möglich,
Zoll- oder Steuerstreifen ansprechend auf Flaschen oder dgl. Behälter vorzusehen,
und zwar insbesondere auch in der Form, dass diese Streifen faltenfrei
und mit ihren an der Flasche anliegenden Abschnitten geradlinig und
möglichst
exakt einer Mantellinie der Flasche folgend vorgesehen sind.
-
Unter „Zoll-
oder Steuerstreifen" sind
im Sinne der Erfindung die üblichen
Zoll- oder Steuerstreifen, aber auch Streifen, die zur Originalitätssicherung über den
Verschluss von Flaschen oder dergleichen Behälter vorgesehen werden, zu
verstehen.
-
Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im
Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es
zeigen:
-
1 eine
mit einem Steuer- oder Zollstreifen versehene Flasche;
-
2 in
schematischer Darstellung und in Draufsicht eine Etikettiermaschine
gemäß der Erfindung;
-
3 in
vereinfachter Teildarstellung den Rotor einer Etikettiermaschine
zusammen mit eine Flasche, und zwar an der Übergabeposition, an der die Übergabe
der Flasche vom Rotor an einen Auslaufstern erfolgt;
-
4 eine
Darstellung ähnlich
der 3, jedoch bei im Auslaufstern angeordneter und
geklemmter Flasche;
-
5 in
vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eines der Umlegelemente
des Auslaufsternes der Etikettiermaschine der 2.
-
In
den Figuren ist 1 eine Flasche, die an ihrer oberen, mit
einem Verschluss 2, beispielsweise mit einem Schraubverschluss
verschlossenen Flaschenmündung
mit einem sich über
diesen Verschluss 2 erstreckenden Zoll- oder Steuerstreifen 3 versehen
ist. Dieser ist mit seinem mittleren Abschnitt 3.1 auf
der Oberseite des Verschlusses 2 und mit zwei von dem mittleren
Abschnitt 3.1 sich wegerstreckenden Abschnitten 3.2 und 3.3,
die mit ihrer Längserstreckung in
einer gemeinsamen, die Flaschenachse einschließenden Ebene liegen, auf den
sich an den Verschluss 2 anschließenden Hals der Flasche 1 aufgeklebt.
Das Aufbringen des Zoll- oder Steuerstreifens 3 auf die
Flaschen 1 und den Verschluss 2 erfolgt in einer
Etikettiermaschine 4, in der auch die sonstigen Etiketten
auf die Flaschen aufgebracht werden.
-
Die
Etikettiermaschine 4 besteht in bekannter Weise u.a. aus
einem um eine vertikale Maschinenachse MA umlaufend angetriebenen
Rotor 5, an dessen Umfang in gleichmäßigen Winkelabständen Etikettierstationen 6 zur
Aufnahme jeweils einer Flasche 1 vorgesehen sind.
-
Jede
Etikettierstation 6 umfasst u. a. eine Standfläche bzw.
einen Flaschenteller 7, auf dem die Flaschen 1 mit
ihrem Flaschenboden aufrechtstehend angeordnet sind und über dem
am Rotor jeweils eine Zentriertulpe 8 vorgesehen ist. Die
Flaschenteller 7 sind für
das Etikettieren in bekannter Weise um eine vertikale Achse, die
achsgleich mit der Achse der jeweiligen Flasche ist, mit dem Umlauf
des Rotors 5 gesteuert drehbar (Doppelpfeil A). Die Zentriertulpen 8 sind
in ebenfalls bekannter Weise mit dem Umlauf des Rotors 5 gesteuert
absenkbar und anhebbar (Doppelpfeil B der 3).
-
Die
zu etikettierenden Flaschen 1 werden einzeln und nacheinander
den Etikettierstationen 6 zugeführt, und zwar über einen
an einem Flascheneinlauf vorgesehenen Einlaufstern 9 bzw.
an einer dortigen Übergabeposition 9.1.
Durch Absenken der Zentriertulpe 8 wird dann die Flasche 2 an
der jeweilige Etikettierstation 6 zwischen der Zentriertulpe 8 und
dem Flaschenteller 7 eingespannt.
-
Die
etikettierten Flaschen werden an einer Übergabeposition 10.1 von
einem Auslaufstern 10 vom Rotor 5 bzw. von der
jeweiligen Etikettierstation 6 entnommen, wobei die Zentriertulpe 8 hierfür kurz vor
Erreichen der Übergabeposition 10.1 gesteuert angehoben
wird.
-
Auf
dem Winkelbereich der Drehbewegung des Rotors 5 zwischen
dem Einlaufstern und dem Auslaufstern bzw. den entsprechenden Übergabebereichen 9.1 und 10.1 bewegen
sich die Flaschen 2 an verschiedenen, in der 1 nicht
dargestellten Etikettieraggregaten und Anbürst- und Andrückstationen
zum Aufbringen der üblichen
Etiketten vorbei. In Richtung der Drehbewegung des Rotors 5 vor
der Übergabe 10.1 ist
ein weiteres Etikettieraggregat 11 für den Zoll- oder Steuerstreifen 3 vorgesehen.
-
Beim
Vorbeibewegen der Flaschen 1 an dem Etikettieraggregat 11,
welches die von Etikettieraggregaten bekannte Ausbildung aufweist,
wird auf die bezogen auf die vertikale Maschinenachse MA radial außenliegende
Seite jeder Flasche 1 ein mit einem Etikettenleim beleimten
Zoll- oder Steuerstreifen 3 derart aufgebracht, dass er
mit seiner beleimten Seite mit dem Abschnitt 3.2 gegen
die Außenfläche der Flasche 1 und
gegen den Umfang des Verschlusses 2 anliegt, mit den Abschnitten 3.1 und 3.3 über den Verschluss 2 in
vertikaler Richtung nach oben vorsteht und gegen die Zentriertulpe 8 anliegt.
Die Zentriertulpe 8 ist dort zur Vermeidung einer übermäßigen Verschmutzung
mit Etikettierleim sowie zum leichteren wieder Lösen der Abschnitte 3.1 und 3.3 mit
ringartigen, über
die Außenfläche vorstehenden Wülsten 8.1 versehen,
die dann die Anlage für
den über
den Verschluss 2 nach oben wegstehenden Teil des Zoll-
oder Steuerstreifens 3 bilden.
-
An
der Übergabe 10.1 wird
jede so mit dem Zoll- oder Steuerstreifen 3 versehene Flasche 1,
die dort weiterhin so orientiert, dass der Zoll- oder Steuerstreifen 3 bezogen
auf die Maschinenachse MA radial nach außen weist, von einer Tasche
oder Aufnahme 12 des synchron mit dem Rotor 5 um
eine vertikale Achse umlaufend angetriebenen Auslaufsterns 10 aufgenommen,
durch an der jeweiligen Tasche 12 vorgesehene Klemmelemente 13 festgeklemmt
bzw. gegen Verdrehen um die Flaschenachse gesichert und mit dem
Auslaufstern 10 vom Rotor 5 bzw. dem betreffenden
Flaschenteller 7 abgenommen.
-
An
dem Auslaufstern 10 sind Umlegeeinrichtungen 14 vorgesehen,
und zwar jeweils eine derartige Einrichtung an jeder Tasche oder
Aufnahme 12. Jede der mit dem Auslaufstern umlaufenden
Umlegeeinrichtungen 14 besteht im Wesentlichen aus einem
abgewinkelten Träger
oder Hebel 15, der zwei Hebelarme 15.1 und 15.2 aufweist
und mit dem Hebelarm 15.1 um eine Schwenkachse 16 schwenkbar an
einem an der Oberseite des Auslaufsternes 10 befestigten
Schwenklager 17 gelagert ist. Jeder Lagerträger 17 ist
so an dem Auslaufstern 10 angeordnet, dass die Schwenkachse 16 horizontal
und tangential zur Drehbewegung des Auslaufsternes 10 orientiert ist
und die vertikale Achse der in der betreffenden Aufnahme 12 angeordneten
Flasche 1 schneidet, und zwar im Bereich des Verschlusses 2.
Der Lagerträger 17 ist
hierfür
im Bereich der Schwenkachse 16 gabelartig mit zwei Gabelabschnitten 17.1 ausgebildet,
die zwischen sich eine Ausnehmung 18 freigeben, die zum
Umfang des Auslaufsternes 10 hin offen ist und in der die
jeweilige Flasche 1 mit ihrem Verschluss 2 aufgenommen
ist.
-
An
den Abschnitten 17.1 ist mittels zweiter Gelenkbolzen oder
Wellen 19 der Hebel 15 mit dem Abschnitt 15.1 schwenkbar
befestigt. Die beiden achsgleich zueinander angeordneten Wellen 19 definieren
die Schwenkachse 16. Auch der Abschnitt 15.1 des
Hebels 15 ist gabelartig ausgebildet.
-
An
der dem Abschnitt 15.1 bzw. der Winkelecke zwischen den
beiden Abschnitten 15.1 und 15.2 zugewandten Seite
bildet der Hebel 15 ein elastisches Halte- und Andrückelement 20 mit
Andrückfläche 20.1,
die mit einer Vielzahl von Vakuumöffnungen 21 versehen
ist, welche über
eine Vakuum- bzw. Unterdruckleitung 22 ventilgesteuert
mit einer nicht dargestellten Vakuum- bzw. Unterdruckquelle verbunden
sind.
-
Um
den jeweiligen Hebel 15 bzw. den von diesem Hebel und dem
Andrückelement 20 gebildeten
Umleger 23 jeder Aufnahme 12 gesteuert mit der Drehbewegung
des Auslaufsternes 10 aus einer Ausgangsstellung bzw. Aufnahmestellung,
in der der Arm 15.2 des Hebels 15 in vertikaler
Richtung über den
Arm 15.1 nach oben vorsteht und auch das Andrückelement 20 mit
seiner Andrück- und Aufnahmefläche 20.1 in
einer vertikalen Ebene oberhalb des Hebelarmes 15.1 angeordnet
ist, die auch tangential zur Drehbewegung des Auslaufsternes 10 liegt
und die dem Verschluss 2 an seinem Umfang an der bezogen
auf die Maschinenachse MA radial außen liegenden ersten Seite
benachbart liegt, in eine Andrückstellung
zuschwenken, in der das Andrückelement 20 an
einer der ersten gegenüberliegenden
Seite gegen den Behälterverschluss 2 und
die Flasche 1 zum Andrücken
des Zoll- oder Steuerstreifens 3 anliegt, ist bei der dargestellten
Ausführungsform
an jeder Umlegeeinrichtung 14 ein radial zur Drehachse des
Auslaufsternes 10 um einen vorgegebenen Hub (Doppelpfeil
C) verschiebbarer, gabelartiger Steuerschieber 24 vorgesehen.
Dieser ist an seinen Gabelenden 24.1 jeweils als Zahnstange
ausgebildet, die mit einem antriebsmäßig mit dem Hebelarm 15.1 verbundenen
Ritzel 25 zusammenwirkt, und an seinem bezogen auf die
Drehachse des Auslaufsternes 10 radial innenliegenden Ende
mit einer Steuerrolle 26 verbunden ist, die mit einer oberhalb
des Auslaufsternes 10 vorgesehenen, mit diesem allerdings nicht
umlaufenden Steuerkurve 27 zusammenwirkt. An jeder Aufnahme 12 ist
radial innenliegend ein weiteres Andrückelement 28 vorgesehen.
-
Die
Arbeitsweise der Etikettiermaschine 4 zum Aufbringen der
Zoll- oder Steuerstreifen 3 lässt sich, wie folgt, beschreiben:
Mit
dem Etikettieraggregat 11 werden die Zoll- oder Steuerstreifen 3 jeweils
in der oben bereits beschriebenen Weise auf die Flaschen 1 und
die Außenfläche des
Verschlusses 2 derart aufgebracht, dass jeder Zoll- oder
Steuerstreifen 3 mit seiner Längsersteckung in vertikaler
Richtung orientiert ist, mit seinem Abschnitt 3.2 gegen
die Flasche 1 und die Außenfläche des Flaschenverschlusses 2 anliegt,
ansonsten in vertikaler Richtung über den Verschluss 2 nach oben
wegsteht und dort gegen wenigstens einen ringartigen Vorsprung 8.1 mit
seiner beleimten Seite anliegt. Jede so mit dem Zoll- oder Steuerstreifen 3 versehene
Flasche gelangt ohne Drehen um ihre Achse an die Übergabeposition 10.1,
sodass der Zoll- oder Steuerstreifen 30 weiterhin an der
bezogen auf die Maschinenachse MA radial außenliegenden Seite der Flasche 1 befindet.
Bei Erreichen der Übergabeposition 10.1 und
beim Eintritt der Flasche in eine Aufnahme 12 des Auslaufsternes 10 kommt
gegen die nicht beleimte, der Zentriertulpe 8 abgewandte und
bezogen auf die Maschinenachse MA radial außenliegende Seite des über den
Verschluss 2 nach oben wegstehenden Teils des Zoll- oder
Steuerstreifens 3 die Halte- und Andrückfläche 20.1 des Andrückelementes 20 zur
Anlage. Durch den Unterdruck an den Vakuumöffnungen 21 haftet
der Zoll- oder Steuerstreifen 3 am
Andrückelement 20,
welches sich gleichsinnig und synchron mit der Zentriertulpe 8 und
der Flasche 1 bewegt. Zugleich wird die Flasche 1 beim
Eintritt in die Aufnahme 12 des Auslaufsternes 10 mit
dem bereits an der Flasche haftenden Abschnitt 3.2 des
Zoll- oder Steuerstreifens 3 gegen das von einem elastischen
Material gebildete Andrückelement 28 angedrückt, sodass
der Zoll- oder Steuerstreifen 3 an dem Abschnitt 3.2 fixiert
ist. Weiterhin wird die Flasche 1 durch die Klemmelemente 13 gegen
Verdrehen in der jeweiligen Aufnahme 12 des Auslaufsternes
gesichert.
-
Beim
Weiterbewegen des Auslaufsternes 10 wird dann die jeweilige
Flasche 1 in der betreffenden Aufnahme 12 gehalten
vom Rotor 5 wegbewegt, wobei sich der nunmehr am Andrückelement 20 durch Unterdruck
gehaltene und über
den Verschluss 2 nach oben wegstehende Teil des Zoll- oder
Steuerstreifens 3 von der Zentriertulpe 8 löst. Anschließend wird
bei weiterhin in der Aufnahme 12 gegen Verdrehen gesicherten
Flasche 1 durch gesteuertes Schwenken des Umlegers 23 um
die Schwenkachse 16 der Zoll- oder Steuerstreifen 3 zunächst mit
der beleimten Seite des Abschnitts 3.1 auf die Oberseite des
Verschlusses 2 und anschließend mit der beleimten Seite
des Abschnitts 3.3 an die bezogen auf die Drehachse des
Auslaufsternes 10 radial außenliegende Seite des Verschlusses 2 und
der Flasche 1 umgelegt und festgedrückt.
-
Beim
Schwenken des Umlegers 23 aus der Aufnahmeposition in die
Andrückposition
wird auf den Zoll- oder Steuerstreifen 3 eine leichte Zugkraft in
Zoll- oder Steuerstreifenlängsrichtung
ausgeübt, sodass
der Zoll- oder Steuerstreifen 3 insbesondere auch mit seinem
Abschnitt 3.1 fest gegen die Oberseite des Verschlusses 2 anliegend
aufgebracht wird. Durch die Übernahme
des über
den Verschluss 2 nach oben wegstehenden Teils des jeweiligen
Zoll- oder Steuerstreifens 3 mit dem Umleger 23 an
der Übergabeposition 10.1,
an der der Zoll- oder Steuerstreifen 3 bezogen auf die
Maschinenachse MA radial außenliegend
vorgesehen ist und sich das Andrückelement 20 synchron
und gleichsinnig mit der Drehbewegung des Rotors 5 bewegt,
wird ein exaktes, faltenfreies Aufbringen des Zoll- oder Steuerstreifens 3 erreicht,
und zwar insbesondere auch derart, dass die beiden vom Verschluss 2 nach
unten wegstehenden und an die Flasche 1 aufgeklebten Abschnitte 3.2 und 3.3 mit
ihrer Längserstreckung
in der gewünschten
Weise in einer gemeinsamen, die Achse der Flasche 1 einschließenden vertikalen
Ebene liegen.
-
Nach
dem Anlegen und Andrücken
der Abschnittes 3.1 und 3.3 wird der jeweilige
Umleger 23 wiederum in seine Ausgangs- oder Aufnahmeposition
zurückgeschwenkt, sodass
die betreffende Flasche 1 dann aus dem Auslaufstern 10 auf
einen Transporteur 29 weitergeleitet werden kann. Um den Verbrauch
an Vakuum möglichst
gering zu halten, ist in der Vakuumleitung 22 jeder Aufnahme 12 ein
Steuerventil 22.1 vorgesehen, welches so gesteuert ist, dass
nur während
der Aufnahme und während
des Umlegens eines Zoll- oder Steuerstreifens 3 ein Vakuum
an den Vakuumöffnungen 21 anliegt.
Im einfachsten Fall wird das betreffende Steuerventil direkt durch
die in einer Aufnahme 12 vorgesehene Flasche 1 betätigt.
-
Die
Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben.
Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind,
ohne das dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke
verlassen wird.
-
- 1
- Flasche
- 2
- Flaschenverschluss
- 3
- Zoll-
oder Steuerstreifen
- 3.1,
3.2, 3.3
- Abschnitt
des Zoll- oder Steuerstreifens 3
- 4
- Etikettiermaschine
- 5
- Rotor
- 6
- Etikettierposition
- 7
- Flaschenteller
- 8
- Zentriertulpe
- 9
- Einlaufstern
- 9.1
- Übergabebereich
- 10
- Auslaufstern
- 10.1
- Übergabebereich
- 11
- Etikettieraggregat
- 12
- Aufnahme
oder Tasche des Auslaufsterns 10
- 13
- Klemmelement
- 14
- Umlegeeinrichtung
- 15
- Träger oder
Hebel
- 15.1,
15.2
- Hebelarm
- 16
- Schwenkachse
- 17
- Lagerträger
- 17.1
- Abschnitt
des Lagerträgers
- 18
- Ausnehmung
- 19
- Welle
- 20
- elastisches
Andrückelement
- 20.1
- Andrückfläche
- 21
- Vakuumöffnung
- 22
- Vakuumleitung
- 23
- Umleger
- 24
- Steuerschieber
- 24.1
- Gabelarm
des Steuerschiebers 24
- 25
- Ritzel
- 26
- Steuerkurve
- 27
- Steuerrolle
- 28
- Andrückelement
- 29
- Transporteur
- A
- Drehbewegung
der Flaschenteller 7
- B
- Hubbewegung
der Zentriertulpen 8
- C
- Schwenkbewegung
des jeweiligen Umlegers 23
- D
- Hubbewegung
des Steuerelementes 24
- MA
- Maschinenachse