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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Anbringen von Banderolen, Etikettenstreifen und/oder Steuerstreifen
an Gefäßen, wobei
diese über
den Gefäßdeckel
und angrenzende Gefäßhalsbereiche
verlaufen sollen.
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Im Rahmen der vorliegenden Anmeldung sind
unter dem Begriff „Gefäß" alle für die Aufnahme von
beliebigen Produkten wie z.B. Getränken, Lebensmittel, Eisenwaren,
Arzneimitteln usw. geeigneten Behältnisse wie z.B. Flaschen,
Dosen, Gläser
mit oder ohne Schraubverschluss, Kanister usw. zu verstehen. Nachfolgend
wird aus Gründen
der Vereinfachung lediglich von Gefäßen gesprochen.
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Diese Vorrichtungen weisen einen
Greiferzylinder auf, der oberhalb der Transporteinrichtung und mit
seiner Drehachse quer zur Gefäßlängsachse
angebracht ist. Der Greiferzylinder nimmt die Banderolen von Beleimungssegmenten
ab, von denen die Banderolen mit unterschiedlichen Leimarten versorgt werden.
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Der Greiferzylinder läuft mit
seinen Andrückelementen
tangential zum Gefäßdeckel
und drückt dadurch
die Banderolen oben auf den Gefäßdeckel auf.
Anschließend
wird die Banderole durch Andrücker
seitlich auch an den Gefäßhals angedrückt.
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Diese Vorrichtungen sind durch die
oberhalb der Gefäße angeordneten
Beleimungssegmente und den oberhalb, quer zu den Gefäßen rotierenden Greiferzylinder
mechanisch relativ aufwendig. Ferner ist die Anordnung oberhalb
und quer zu den Gefäßen auch
dadurch problematisch, dass von den Beleimungssegmenten abtropfender
Leim nicht wie bei horizontaler Anordnung von Beleimungssegmenten und
Greiferzylinder üblich
aufgefangen und abgeführt
werden kann, sondern herabtropfender Leim nun entweder auf die Gefäße herabtropfen
und somit diese und/oder die Vorrichtung selbst verschmutzen kann.
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Aus der DE-AS 20 55 417 ist eine
Vorrichtung zum Anbringen von Banderolen über Gefäßdeckel und angrenzende Gefäßhalsbereiche
bekannt. Die Vorrichtung weist ein Transportkarussell mit einer großen Anzahl
von Halteeinrichtungen, die zugeführte Gefäße kurvengesteuert greifen
und halten, sowie eine Aufbringvorrichtung auf, die eine beleimte
Banderole mit einem ersten Endbereich auf den Gefäßhals aufbringt.
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Ferner ist jeder Halteeinrichtung
eine Andrückeinrichtung
zugeordnet, die folgenden Aufbau hat: Es ist ein erster Andrücker vorgesehen,
der den ersten Endbereich der Banderole gegen den Gefäßhals drückt. Dabei
wird gleichzeitig das gegenüberliegende,
freie Ende der Banderole gegen eine in der Verlängerung des Gefäßhalses
oberhalb des Gefäßdeckels
liegende Hilfspalette gedrückt.
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Diese Hilfspalette ist am freien
Ende eines Schwenkhebels befestigt, dessen Bewegung derart gesteuert
wird, dass nach erfolgtem Andruck des ersten Andrückers eine
Abwärtsbewegung
des Schwenkhebels unter Mitnahme des oberen Endes der Banderole
einsetzt und fortfährt,
bis die Banderole in eine im wesentlichen waagerechte Stellung gebracht
ist, wodurch ein Teil der Banderole bereits in Anlage an den Gefäßdeckel
kommt. Der waagerecht überstehende
Teil der Banderole wird nun mittels eines weiteren durch eine Bewegungssteuerung
angetriebenen Anstreichorgans unter Ablösung von der Hilfspalette an
die dem ersten Andrücker
gegenüberliegende
Seite des Gefäßhalses
angelegt.
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Diese Andrückeinrichtung ist mechanisch
relativ kompliziert, da die Bewegungen des ersten Andrückers, der
Hilfspalette und des Anstreichorgans koordiniert und gesteuert werden
müssen.
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Aus der
US-PS 2 129045 ist eine Andruckvorrichtung
für Banderolen
bekannt, die mit zwei symmetrischen Schwenkarmen arbeitet, die an
einer Tulpe schwenkbar angebracht sind. Zur Anbringung einer Banderole
wird diese auf den Gefäßdeckel
aufgelegt, so dass die Banderole beidseitig über den Gefäßdeckel hinaussteht Dann wird
die Tulpe auf den Gefäßdeckel
abgesenkt, um die Banderole zunächst
dort anzudrücken.
Anschließend
werden die beiden Andrücker
zu beiden Seiten der Tulpe herabgeschwenkt, um die Banderole an
beiden Seiten an den Gefäßhals anzudrücken. Auch
diese Vorrichtung ist mechanisch recht aufwendig, da nach dem Aufbringen
der Banderole auf den Gefäßdeckel
zunächst
eine Abwärtsbewegung
der Tulpe bewirkt werden muss, und anschließend noch die Schwenkbewegung
zweier Andrücker
ausgeführt
werden muss.
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Ebenfalls bekannt wurde eine Vorrichtung nach
der
DE 195 08 766 .
Bei dieser Vorrichtung wird die beleimte Banderole mit einem ersten
Endbereich auf den Gefäßhals aufgebracht,
wobei der andere Endbereich der Banderole über den Gefäßdeckel hinaus noch oben übersteht.
Oberhalb des von einer Haltevorrichtung gehaltenen Gefäßes befindet
sich die eigentliche Andrückvorrichtung.
Diese besteht im Wesent lichen aus zwei Andrückern, welche durch je eine
ortsfeste Kurvenbahn und die entsprechenden Abtastelemente unabhängig voneinander
bewegt werden.
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Dabei wird zunächst jener Andrücker gegen das
Gefäß bewegt,
welcher sich auf der Seite der aufgebrachten Banderole befindet,
wodurch er diese an den Gefäßhals andrückt und
gleichzeitig derart umbiegt, dass die Banderole auch auf dem Gefäßdeckel
anliegt. Der nachfolgend ebenfalls bewegte zweite Andrücker biegt
die Banderole weiter um und drückt
den noch unbefestigten Rest der Banderole ebenfalls an den Gefäßhals. Nachteilig
an einer derartigen Vorrichtung ist, dass das Umbiegen und Andrücken der
Banderole nicht auf optimale Weise erfolgt.
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Insbesondere das Andrücken der
Banderole durch den zweiten Andrücker
führt gelegentlich
zu Fehletikettierungen, da der eine Schwenkbewegung ausführende Andrücker in
einem ungünstigen
Winkel auf die, in der Regel in einem großen Winkel vom Behälter abstehende
Banderole trifft, was bei höheren Maschinenleistungen
und/oder dann, wenn die Innenseite des Andrückers mit Leim verschmutzt
ist, dazu führen
kann, dass die Banderole durch den Andrücker zerknittert wird und in
diesem Zustand auch an den Gefäßhals angedrückt wird.
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Zusätzlich sei an dieser Stelle
auch auf die mit der
DE 38 33
850 vorgestellte Vorrichtung hingewiesen, welche gemäß der ihr
zugrunde liegenden Aufgabenstellung für das Andrücken von Folienzuschnitten
an Gefäßhälse und
-deckel gedacht ist, dabei aber Bauteile und Baugruppen vorstellt,
welche auch für
die Aufgabenstellung der vorliegenden Anmeldung anwendbar sind.
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Bei dieser Vorrichtung sind insbesondere
folgende Ausgestaltungen zu beachten:
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- –die
Anordnung der Andrückvorrichtung über dem Auslaufstern
einer Etikettiermaschine und
- – ein
Andrückelement,
welches von einer in einer Axialebene verstellbaren Schwinge getragen wird.
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Da die in der
DE 38 33 850 vorgestellte Vorrichtung
für einen
völlig
anderen Anwendungsfall konstruiert wurde, kann an dieser Stelle
auf die Darstellung der, dieser Vorrichtung anhaftenden Nachteile
verzichtet werden.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
mechanisch einfache, möglichst
störungsarm arbeitende
und mit hohen Leistungen zu betreibende Anbringungsvorrichtung für Banderolen
und/oder Steuerstreifen an Gefäßen zu schaffen,
wobei die Banderole bzw. der Steuerstreifen an Gefäßhals und Gefäßdeckel
angebracht werden soll.
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Zur Lösung dieser Aufgabe dient die
Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
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Im Nachfolgenden wird die vorliegende
Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert.
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Im Einzelnen zeigt die
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1:
in einer Draufsicht eine erfindungsgemäße Vorrichtung, welche sich
oberhalb eines Auslaufsternes befindet, und die
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2:
in einer vereinfachten und teilweise geschnittenen Seitenansicht
die Anordnung der 1 in
Verbindung mit dem Kreisel einer Etikettiermaschine, und die
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3:
in mehreren Einzeldarstellungen den Etikettiervorgang mittels einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von
Ausführungsbeispielen
und der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich
dargestellten Merkmale für
sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung,
unabhängig
von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Gleichzeitig wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der
Beschreibung gemacht.
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Bekannte Etikettiermaschinen weisen
in der Regel einen Einlaufstern, einen Kreisel 1 mit an
diesem angeordneten Etikettierstationen und einen Auslaufstern 2 auf.
Zur Fixierung der Gefäße sind
bei der Mehrzahl der realisierten Etikettiermaschinen zusätzlich so
genannte Zentrierelemente 3 angeordnet, welche, von oben
kommend, in eine Wirkverbindung mit dem Gefäßdeckel und/oder -hals treten
und das Gefäß 4 somit
zentrieren und sichern.
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Die Gefäße 4 gelangen durch
den Einlaufstern in die Etikettiermaschine, werden während des
Umlaufs mit dem Kreisel 1 mit den gewünschten Etiketten versehen
und verlassen die Maschine durch den Auslaufstern.
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Da die Behandlungsplätze innerhalb
des Kreisels 1 in der Regel für das Aufbringen der Standardetiketten
benötigt
werden, ist für
die vorliegende Erfindung vorgesehen, die vorgeschlagene Andrückvorrichtung
direkt über
dem Auslaufstern 2 anzuordnen, wobei die Drehachsen von
Auslaufstern 2 und Andrückvorrichtung
auf einer Linie liegen.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
ist weiterhin vorgesehen, dass die beleimte Banderole 5 mit
je einem ihrer Enden zunächst
von einer üblichen Etikettierstation
an das Gefäß 4 und
an das Zentrierelement 3 angedrückt wird. Anschließend löst sich das
Zentrierelement 3 vom Gefäß 4, welches nachfolgend
den Kreisel 1 verlässt
und vom Auslaufstern 2 aufgenommen und weitertransportiert
wird.
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Zu diesem Zeitpunkt steht das lose
Ende der Banderole 5 im etwa senkrecht nach oben. Nach
der Übernahme
des Gefäßes 4 durch
den Auslaufstern 2 wird die senkrecht nach oben stehende
Banderole 5 durch eine ortsfest angeordnete Umfaltvorrichtung 6 derart
umgefaltet, dass die Banderole 5 nun an einer Seite des
Gefäßes 4 und
an dem Gefäßdeckel
befestigt ist.
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Mit fortschreitender Drehbewegung
von Auslaufstern 2 und der mit diesem drehfest verbundenen Andrückvorrichtung
schwenkt das eigentliche Andrückelement 7 aus
einer Ruheposition, in welcher sich das Andrückelement 7 näher an Mittelpunkt
der Andrückvorrichtung
befindet, in eine Arbeitsposition, in welcher sich das Andrückelement 7 genau
zentrisch über
dem Gefäß 4 befindet.
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Im Laufe der fortgesetzten Drehbewegung wird
die Andrückvorrichtung 7 senkrecht
nach unten in Richtung des Gefäßes 4 bewegt.
Dabei wird zunächst
ein Niederhalter 8 mittig auf den Gefäßdeckel aufgesetzt. Dieser
Niederhalter 8 drückt
die Banderole 5 fest auf den Gefäßdeckel, so dass die Banderole 5 beim
anschließenden
Andrücken
selbiger an den Gefäßhals nicht
verrutschen kann, wodurch eine hohe Qualität des Etikettierergebnisses
sichergestellt wird.
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Da sich der Niederhalter 8,
nachdem er den Gefäßdeckel
erreicht hat nicht weiter nach unten bewegen kann, sich das Andrückelement 7 aber
weiter nach unten bewegen muss, sind Niederhalter 8 und Andrückelement 7 derart
gestaltet, dass diese eine Relativbewegung zueinander ausführen können. Dazu
ist der Niederhalter 8 anhand von Führungselementen 9 beweglich
am Andrückelement 7 befestigt, wobei
nicht dargestellte Federelemente die Kraftwirkung des Niederhalters 8 auf
den Gefäßdeckel
unterstützen
bzw. bewirken.
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Die beweglich Anordnung des Niederhalters 8 bringt
weiterhin den Vorteil mit sich, dass Fertigungstoleranzen innerhalb
der Vorrichtung und/oder Höhenabweichungen
innerhalb einer zu verarbeitenden Gefäßgröße oder -art bis zu einem bestimmten Grad
ausgeglichen werden, ohne dass sich das Etikettierergebnis verschlechtert.
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Im Rahmen der weiteren Abwärtsbewegung des
Andrückelementes 7 gelangen
an diesem angeordnete, drehbar gelagerte Andruckrollen 10 an
den Gefäßdeckel,
wo sie zunächst
anliegen. Setzt das Andrückelement 7 seine
Bewegung weiter fort, so wälzen
sich die Andruckrollen 10 an der Außenkontur von Gefäßdeckel
und Gefäßhals ab,
wobei die Andruckrollen 10 die beiden Enden der Banderole 5 konturgenau
an den Gefäßhals anrollen.
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Zur konstruktiven Gestaltung der
Andrückrollen 10 und
ihrer Lagerungen sind verschiedene Ausgestaltungen vorgesehen. Zunächst ist
die Verwendung von Rollen aus elastischem Material wie z.B. Kunststoff
oder Naturkautschuk, welche sich somit in besonders vorteilhafter
Weise an die Konturen des Gefäßes 4 anpassen
können,
vorgesehen. Ebenfalls ist aber auch die Verwendung von Rollen aus
einem nicht elastischem Material vorgesehen.
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Für
die Lagerung der Andrückrollen 10,
zu welcher auch die, den Abstand der Rollen zueinander bestimmende
Aufnahme zählt,
ist vorgesehen, dass der Abstand der Rollen zueinander einstellbar
ist, um diese auf unterschiedliche Behälterabmessungen einstellen
zu können.
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Für
eine weitere Ausgestaltung ist vorgesehen, das die Andrückrollen 10 einzeln
oder gemeinsam an einem schwenk- und/oder drehbaren Element gelagert
sind, wobei dieses Element unter einer, auf beliebige Weise erzeugten,
rückstellenden Kraftwirkung
steht. Bei dieser Ausgestaltung wird der Andrückvorgang insbesondere bei
stark konturierten Gefäßen weiter
verbessert. Zur Erzeugung der rückstellenden
Kraftwirkung können
z.B. Federelemente aller Art, Hydraulik- oder Pneumatikzylinder
dienen.
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Hat das Andrückelement 7 den tiefsten
Punkt seiner Abwärtsbewegung
erreicht, ist also die Banderole 5 vollständig an
das Gefäß 4 angedrückt, so setzt
die Aufwärtsbewegung
des Andrückelementes 7 ein.
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Im Rahmen dieser Aufwärtsbewegung
lösen sich
zunächst
die Andrückrollen 10 und
anschließend der
Niederhalter 8 vom Gefäß. Ist der
Kontakt vollständig
gelöst,
so schwenkt das Andrückelement 7 mit
fortschreitender Drehbewegung von Auslaufstern 2 und Andrückvorrichtung
aus der Arbeitsposition zurück
in die innenliegende Ruheposition, wodurch das Gefäß für das nachfolgende
Ausschleusen aus dem Auslaufstern 2 freigegeben wird.
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In einer weiteren Ausgestaltung der
vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, die Andrückrollen 10 derart
beweglich auszuführen,
dass diese nicht nur der Bewegung des Andrückelementes 7 und/oder
der Kontur des Gefäßen folgen,
sondern auch in der Lage sind eigenständige, im Wesentlichen unabhängige Bewegungen
auszuführen.
Diese Bewegungen dienen dazu, die Andrückrollen dann vom Gefäßhals zu
lösen,
wenn die Banderole im Rahmen der Abwärtsbewegung des Andrückelementes 7 vollständig angerollt
wurde. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, die Andrückrollen 10 so
weit vom Gefäßhals zu
lösen,
dass das Gefäß 4 durch das
nachfolgende Abheben des Niederhalters 8 vom Gefäßdeckel
vollständig
freigegeben ist, so dass eine Übergabe
an den Auslauftransporteur 11 erfolgen kann. Dadurch, dass
bei dieser Vorgehensweise das Andrückelement 7 vor dem
Abgeben des Gefäßes 4 an
den Auslauftransporteur 11 nicht mehr bis in seine Ausgangsstellung
zurückbewegt
werden muss, wird Zeit für
den Etikettiervorgang gewonnen, was insbesondere bei Hochleistungsetikettiermaschinen sehr
gewünscht
ist.
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Die Bewegung der Andrückrollen 10 kann z.B.
geradlinig, kreisförmig
oder beliebig sein. Für
die Ausführung
dieser Bewegung können
alle in der Technik bekannt gewordenen Mittel wie z.B. Elektromotoren,
Kurvenbahnen, Pneumatikzylinder, Hydraulikzylinder, Schwenkantriebe,
Federelemente usw. eingesetzt werden.
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Ebenfalls ist für die vorliegende Erfindung vorgesehen,
die Antriebs- und/oder Wirkverbindung der Vorrichtung zum Auslaufstern 2 derart
auszuführen,
dass diese auf einfache Art und Weise gelöst werden kann, wobei die Vorrichtung
an ihrem Platz bleibt und lediglich der Drehantrieb gelöst wird.
Im vorgestellten Ausführungsbeispiel
wurde diese Aufgabenstellung durch eine verschiebbare Welle 12 gelöst, welche
an ihrem unteren Ende so gestaltet ist, dass sie mit einer korrespondierenden,
am Auslaufstern 2 angeordneten Aufnahme in eine formschlüssige, Drehmomente übertragende
Wirkverbindung treten kann.
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Weitere Lösungsmöglichkeiten bestehen in der
Anwendung von z.B. Magnetkupplungen, Schaltkupplungen, Schraub-
oder Klemmverbindungen usw.