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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Aufbringen von Halbleiter-Chips,
insbesondere zum Aufbringen von Dünnfilm-Halbleiterchips auf
einen Träger.
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Der
anhaltende Trend zur immer weiteren Miniaturisierung von Halbleiterchips
führt zu
einem Bedarf nach vollständig
neuen Montagekonzepten, die an die besonderen Anforderungen angepasst sind,
die auf Grund der geringen Dimensionen der zu montierenden Halbleiterchips
entstehen. Die einfache Durchführung
solch neuartiger Montagekonzepte kann zudem Änderungen im Design der zu
montierenden Halbleiterchips notwendig machen.
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Mit
dem Miniaturisierungsgrad der zu montierenden Halbleiterchips steigen
insbesondere die Schwierigkeiten, vorgegebene Toleranzen in der Montagegenauigkeit
einzuhalten. Generell ist die Genauigkeit von Montageprozessen von
den Genauigkeiten der dabei eingesetzten Maschinen abhängig, wie
z. B. pick-and-place-Maschinen, Bondgeräte oder Wafersägen. So
kann es bei der Positionierung sehr kleiner Halbleiterchips mit
pick-and-place-Geräten
zu Problemen bei der exakten Ausrichtung kommmen. Unterschreiten
die Dimensionen der Halbleiterchips bestimmte Grenzen, können solche herkömmlichen
Maschinen nicht mehr eingesetzt werden.
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Einen
weiteren Problempunkt stellt die elektrische Kontaktierung sehr
kleiner Halbleiterchips dar. Hier ist die Positioniergenauigkeit
und die Größe der Kontaktstelle
ebenfalls abhängig
von den Toleranzen des eingesetzten Gerätes, wie beispielsweise einem
Draht- oder Ballbonder. Außerdem
kann es bei sehr kleinen Abständen
zwischen den Halbleiterchips leicht zu Kurzschlüssen kommen.
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Weiterhin
ist die mechanische Beanspruchung von Halbleiterchips durch herkömmliche
Maschinen bei deren Handhabung nicht auf sehr kleine Halbleiterchips
ausgelegt, so dass es vermehrt zu Ausschuss während der Montage kommen kann.
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Auch
die Toleranzen beim Vereinzeln der Halbleiterchips werden von der
Genauigkeit des hierzu verwendeten Gerätes bestimmt. Zudem fallen
die Materialverluste, die beim Vereinzeln der Halbleiterchips mit
herkömmliche
Maschinen auftreten, wie z. B. einer Wafersäge, mit abnehmenden Chipgrößen immer
mehr ins Gewicht.
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Ein
Verfahren zur vereinfachten Herstellung von Dünnfilm-LED-Chips ist aus der Druckschrift
DE 100 40 448 A1 bekannt.
Hier werden zur Herstellung von Halbleiterchips in Dünnschichttechnik
eine auf einem Substrat aufgewachsene aktive Epitaxieschichtenfolge
mit rückseitigen
Kontaktschichten versehen, die durch eine Verstärkungsschicht verstärkt werden.
Anschließend
wird eine Hilfsträgerschicht
aufgebracht, die die weitere Behandlung der aktiven Epitaxieschichtenfolge
ermöglicht.
Die Verstärkungsschicht
und die Hilfsträgerschicht
ersetzen den in herkömmlichen
Verfahren verwendeten mechanischen Träger. Diese Druckschrift gibt
jedoch kein Konzept zur Montage von Halbleiterchips an.
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Ein
alternatives Montagekonzept ist der Druckschrift
DE 102 38 587 A1 zu entnehmen.
Hier wird ein Verfahren zum Verbinden zweier Bauelemente durch Ausbilden
von Bindung zwischen verschiedenen Molekülen beschrieben, die sich jeweils auf
den beiden Bauelementen befinden. Hierzu werden die mit den jeweiligen
Molekülen
beschichteten Bauelemente in ein Hilfsfluid eingebracht. In diesem wird
durch Rühren
oder Schwenken eine Strömung erzeugt
wird, die die Bauteile bewegt, bis sie räumlich so zueinander angeordnet
sind, dass eine Bindung zwischen den Molekülen auf den Bauelementen ausgebildet
werden kann.
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In
dem Hilfsfluid können
durch Vibrationen auch großflächige Muster
ausgebildet werden, wie zum Beispiel stehende Wellen oder Moiremuster,
die eine strukturierte Anordnung mehrerer Bauelemente zueinander
ermöglicht.
Allerdings sind die geometrischen Möglichkeiten der Positionierung
sehr eingeschränkt.
So können
die Bauelemente nicht frei nacheinander auf einem Träger positioniert
werden, wie es typische Leiterplattendesign erfordern.
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Die
Druckschrift
DE 103
25 559 B3 offenbart ein Verfahren zum Herstellen eines
Systems mit einem Substrat mit einer Oberfläche und einer an einer vorbestimmten
Stelle der Oberfläche
des Substrats aufgebrachten Komponente, bei dem ein Flüssigkeitstropfen
mit der Komponente an der vorbestimmten Stelle auf dem Substrat
platziert wird und bei dem die Komponente und die vorbestimmte Stelle
so ausgebildet sind, dass eine Kraft auf die Komponente wirkt, die
die Komponente innerhalb des Flüssigkeitstropfens
zu der vorbestimmten Stelle treibt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es somit, ein Verfahren zur vereinfachten
Montage von Halbleiterchips auf einem Träger anzugeben, bei dem die
Halbleiterchips nacheinander beliebig auf dem Träger positioniert werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Patentanspruch 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den
Unteransprüchen 2–10 angegeben.
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Ein
erfindungsgemäßes Verfahren
beinhaltet die Schritte:
- – Aufbringen von ersten Molekülen zumindest
auf Teilen der Oberfläche
des Trägers
auf denen die Halbleiterchips aufgebracht werden sollen;
- – Aufbringen
von zweiten Molekülen
die mit den ersten Molekülen
eine Bindung eingehen können, zumindest
auf Teilen der Oberfläche
eines jeden Halbleiterchips;
- – Einbringen
der Halbleiterchips in eine Flüssigkeit,
- – Positionieren
einer Mehrzahl von Tropfen der Flüssigkeit gleichzeitig oder
nacheinander, von denen jeder nicht mehr als einen Halbleiterchip enthält, getrennt
voneinander auf dem Träger
an den Stellen, auf denen die Halbleiterchips aufgebracht werden
sollen;
- – Verdampfen
der Flüssigkeit
der Tropfen auf dem Träger,
und
- – elektrisches
Kontaktieren der Halbleiterchips mit elektrisch leitfähigen Strukturen
auf dem Träger.
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Ein
Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass die Halbleiterchips einzeln
auf dem Träger
positioniert werden können
und somit die Position des jeweiligen Halbleiterchips frei gewählt werden
kann. Die Feinjustage der Halbleiterchips auf dem Träger erfolgt
durch kurzreichweitige Kräfte
zwischen den Molekülen
der ersten und der zweiten Sorte. Dies ermöglicht eine besonders hohe
Montagegenauigkeit.
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Das
Verfahren eignet sich insbesondere für die Montage von Halbleiterchips,
deren Kantenlängen
kleiner oder gleich sind als 200 nm. Je kleiner die Halbleiterchips
sind umso einfacher lassen sie sich mit Hilfe des Verfahrens montieren.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist sowohl für
die Chip-Montage
auf herkömmliche
Standardleadframes als auch auf Leiterplatten anwendbar.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Halbleiterchips auf einem weiteren Hilfsträger aufgebracht
und werden durch Auflösen
des Hilfsträgers
in einer Flüssigkeit
in diese eingebracht. Dies hat den Vorteil, dass die Halbleiterchips
zur Einbringung in die Flüssigkeit
nicht einzeln gehandhabt werden müssen und außerdem nur geringen mechanischen
Belastungen ausgesetzt sind. Außerdem
unterliegen die für
diesen Verfahrensschritt geeigneten Halbleiterchips keinen Größenbeschränkungen.
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Das
Beschichten der Halbleiterchips mit den zweiten Molekülen erfolgt
entweder schnell und einfach nach dem Einbringen der Halbleiterchips
in die Flüssigkeit
durch Adsorption aus dieser erfolgen. Hierzu werden die zweiten
Moleküle
zu den Halbleiterchips in der Flüssigkeit
hinzugefügt.
Bei geeigneter Wahl der Flüssigkeit
lösen sich
die zweiten Moleküle
in dieser und adsorbieren zumindest auf Teilen der Chipoberflächen.
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Alternativ
werden die zweiten Moleküle
auf den Halbleiterchips durch ein Druckverfahren, ein Stempelverfahren
oder photolithographisch aufgebracht. Dies ermöglicht die strukturierte Beschichtung
der Halbleiterchips mit den zweiten Molekülen auf einfache Weise.
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Vorzugsweise
können
die ersten Moleküle auf
den Träger
ebenfalls durch Adsorption aus Lösung,
Stempelverfahren, Druckverfahren oder photolithographisch aufgebracht
werden.
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In
einem besonders bevorzugten Verfahren werden die einzelnen Tropfen
mit nicht mehr als je einem Halbleiterchip mit Hilfe eines Inkjet-Systems
gebildet und positioniert.
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Zweckmäßigerweise
kann ein Zellsortierungssystem eingesetzt werden, um zu überwachen, dass
sich nicht mehr als je ein Halbleiterchip in einem Tropfen befindet.
Zellsortierungssysteme sind dem Fachmann bekannt und werden daher
an dieser Stelle nicht näher
erläutert.
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Das
Verfahren und seine vorteilhaften Ausführungsformen eignet sich mit
besonderem Vorteil für
Dünnfilm-Leuchtdioden-Chips (kurz „Dünnfilm-LED-Chips).
Ein Dünnfilm-LED-Chip
zeichnet sich insbesondere durch folgende charakteristische Merkmale
aus:
- – an
einer zu einem Trägerelement
hin gewandten ersten Hauptfläche
einer Epitaxieschichtenfolge, die elektromagnetische Strahlung erzeugen
kann, ist eine reflektierende Schicht aufgebracht oder ausgebildet,
die zumindest einen Teil der in der Epitaxieschichtenfolge erzeugten
elektromagnetischen Strahlung in diese zurückreflektiert;
- – die
Epitaxieschichtenfolge weist eine Dicke im Bereich von 20 μm oder weniger,
insbesondere im Bereich von 10 μm
auf; und
- – die
Epitaxieschichtenfolge enthält
mindestens eine Halbleiterschicht mit zumindest einer Fläche, die
eine Durchmischungsstruktur aufweist, die im Idealfall zu einer
annähernd
ergodischen Verteilung des Lichtes in der epitaktischen Epitaxieschichtenfolge
führt,
d. h. sie weist ein möglichst
ergodisch stochastisches Streuverhalten auf.
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Ein
Grundprinzip einer Dünnfilm-LED
ist beispielsweise in I. Schnitzer et al., Appl. Phys. Lett. 63(16),
18. Oktober 1993, 2174–2176
beschrieben, deren Offenbarungsgehalt insofern hiermit durch Rückbezug
aufgenommen wird.
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Ein
Dünnfilm-LED-Chip
ist in guter Näherung ein
Lambert'scher Oberflächenstrahler.
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Die
aktive Epitaxieschichtenfolge, die elektromagnetische Strahlung
erzeugen kann, basiert bei einer bevorzugten Ausführungsform
auf Nitrid-Verbindungshalbleitern. Unter die Gruppe von auf Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial
basierenden Epitaxieschichtenfolgen, die elektromagnetische Strahlung
erzeugen können,
fällt im
vorliegenden Zusammenhang insbesondere jede für ein strahlungsemittierendes
Halbleiterbauelement geeignete Halbleiterschichtstruktur, die eine
Schichtenfolge aus unterschiedlichen Einzelschichten aufweist und
die mindestens eine Einzelschicht enthält, die ein Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial,
vorzugsweise aus dem Nitrid-Verbindungshalbleitermaterialsystem InxAlyGa1-x-yN
mit 0 ≤ x ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1 und x +
y ≤ 1, aufweist.
Dabei muss dieses Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial nicht zwingend
eine mathematisch exakte Zusammensetzung nach obiger Formel aufweisen.
Vielmehr kann es ein oder mehrere Dotierstoffe sowie zusätzliche
Bestandteile aufweisen, die die physikalischen Eigenschaften des
Materials im Wesentlichen nicht ändern.
Neben N und In, Al und/oder Ga können
in der Zusammensetzung folglich auch weitere Elemente enthalten
sein.
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Eine
solche Halbleiterstruktur kann beispielsweise einen herkömmlichen
pn-Übergang,
eine Doppelheterostruktur, eine Einfach-Quantentopfstruktur (SQW-Struktur)
oder eine Mehrfach-Quantentopfstruktur (MQW-Strukur) aufweisen.
Solche Strukturen sind dem Fachmann bekannt und werden von daher
an dieser Stelle nicht näher
erläutert.
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Zum
späteren
elektrischen Kontaktieren der Halbleiterchips mit elektrisch leitfähigen Strukturen auf
dem Träger
können
der Flüssigkeit
mit den Halbleiterchips metallbeladene Partikel hinzugefügt werden,
die sich bei dem Trocknen der Flüssigkeit
an den Seiten der Halbleiterchips anlagern und diesen somit elektrisch
leitfähigen
Strukturen auf dem Träger
kontaktieren.
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Bei
dieser Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
kann somit auf einen Bondprozess verzichtet werden womit die Montagegenauigkeit
unabhängig
von der Präzision
eines Bondgerätes
wird. Zudem kann bei den zu montierenden Halbleiterchip auf Bondpads
verzichtet werden, was besonders bei der Montage von Dünnfilm-LED-Chips von
großem
Vorteil ist, da es hier gerade bei sehr kleinen Chips zu Abschattungseffekten
kommmen kann.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens ist die Oberfläche
des Trägers
so modifiziert, dass Teile der Oberfläche von der Flüssigkeit,
in der sich die Halbleiterchips befinden, besser benetzt werden
als der Rest. Wird der Tropfen mit dem nicht mehr als einem Halbleiterchip, nun
auf einem solchen Teil der Trägeroberfläche positioniert, ist
seine Bewegung auf diesen Teil der Oberfläche weitestgehend eingeschränkt.
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Weiterhin
werden die Eigenschaften von Teilen der Halbleiterchipoberflächen in
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens derart modifiziert, dass sie von der Flüssigkeit,
in die die Halbleiterchips eingebracht sind, besser benetzt werden
als die restliche Oberfläche.
Auf diese Art und Weise orientiert sich der Halbleiterchip in der
Flüssigkeit
automatisch mit der zu montierenden Seite zum Träger hin.
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Dünnfilm-Leuchtdioden-Chips
werden vorzugsweise mit Hilfe des folgenden Verfahrens hergestellt,
da hier Prozessschritte zur Realisierung von Design-Aspekten integriert
sind, mit denen das erfindungsgemäße Verfahren zur Montage auf
einem Träger
besonders einfach durchgeführt
werden kann:
- – Ausbilden einer aktiven Schichtenfolge
auf einem Substrat, die geeignet ist, elektromagnetische Strahlung
zu erzeugen;
- – Zumindest
teilflächiges
Ausbilden einer elektrisch leitfähigen
reflektierenden Kontaktschicht auf der aktiven Schichtenfolge,
- – Strukturieren
der aktiven Schichtenfolge zu voneinander getrennten aktiven Schichtstapeln
auf dem Substrat, die geeignet sind, elektromagnetische Strahlung
zu erzeugen;,
- – Aufbringen
einer elektrisch leitfähigen
Verstärkungsschicht
auf der leitfähigen,
reflektierenden Kontaktschicht,
- – Ausbilden
einer Passivierungsschicht auf den später frei liegenden Seitenflächen der
Dünnfilm-LED-Chips
und Teilen der elektrisch leitfähigen
Verstärkungsschicht,
- – Auffüllen der
Zwischenräume
zwischen den späteren
Dünnfilm-LED-Chips
mit einer Füllmasse,
- – Aufbringen
einer Hilfsträgerschicht
auf der vom Substrat abgewandten Seite der späteren Dünnfilm-LED-Chips,
- – Entfernen
des Substrates und der Füllmasse zwischen
den Vorsprüngen,
und
- – Aufbringen
einer elektrisch leitfähigen
Schicht auf jeweils einer Flanke der späteren Dünnfilm-LED-Chips und Teilen
der freien Oberfläche der
aktiven Schichtenfolge des aktiven Schichtenstapels.
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Hierbei
wird eine leitfähige
Schicht als n-Kontakt nur auf der einen Seite des Dünnfilm-LED-Chips
ausgebildet, während
die andere Seite mit einer Passivierungsschicht bedeckt ist. Der p-Kontakt
befindet sich auf der Rückseite
der Dünnfilm-LED-Chips. Solche
Bauteile eignen sich besonders gut zur elektrischen Kontaktierung
mit einem Verfahren nach Patentanspruch 7.
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Weiter
Vorteile, vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen des Verfahrens ergeben sich aus den im Folgenden
in Verbindung mit den 1a bis 1f, 2a bis 2c, 3a bis 3c, 4a bis 4b, 5a bis 5i und 6a bis 6b beschriebenen
Ausführungsbeispielen.
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Es
zeigen:
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1a bis 1f,
anhand von schematischen Darstellungen von Halbleiterchips und/oder Trägern zu
verschiedenen Verfahrensstadien rein schematisch den Ablauf eines
erfindungsgemäßen Verfahrens,
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2a bis 2d, anhand von schematischen Darstellungen
von Halbleiterchips und/oder Trägern zu
verschiedenen Verfahrensstadien rein schematisch den Ablauf einer
besonderen Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
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3a bis 3c,
anhand von schematischen Darstellungen von Halbleiterchips und/oder Trägern zu
verschiedenen Verfahrensstadien rein schematisch den Ablauf einer
weiteren besonderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
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4a und 4b,
eine schematische Darstellung der Oberflächenmodifikation eines Halbleiterchips
und eines Trägers
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren,
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5a bis 5i,
anhand von schematischen Darstellungen von Halbleiterchips und/oder Trägern zu
verschiedenen Verfahrensstadien rein schematisch einen Verfahrensablauf
zur Herstellung von Dünnfilm-LED-Chips,
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6a,
eine schematische Schnittdarstellung eines Dünnfilm-LED-Chips, und
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6b,
eine schematische Darstellung einer Aufsicht auf einen Dünnfilm-LED-Chip.
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In
den Ausführungsbeispielen
und Figuren sind gleiche oder gleichwertige Bestandteile jeweils mit
dem gleichen Bezugszeichen versehen. Die dargestellten Elemente
der Figuren insbesondere die Größen von
dargestellten Molekülen
oder Schichtdicken sind nicht als maßstabsgerecht anzusehen. Vielmehr
können
sie zum besseren Verständnis
teilweise übertrieben
groß dargestellt
sein.
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Ausführungsbeispiel
1
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1a zeigt
die Schnittdarstellung eines Trägers 2,
wie zum Beispiel einer Leiterplatte, dessen Oberfläche mit
Molekülen
einer ersten Sorte 1 an den Stellen beschichtet ist, an
denen die Halbleiterchips 3 montiert werden sollen. Diese
sind in 1b dargestellt. Zweckmäßigerweise
ist der Träger 2 zur späteren elektrischen
Kontaktierung der aufgebrachten Halbleiterchips 3 mit leitfähigen Strukturen 21 versehen,
wie z. B. Leiterbahnen.
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Teile
der Chipoberflächen
werden ebenfalls mit einer zweiten Sorte Moleküle 4 beschichtet,
wobei die Moleküle
der ersten Sorte 1 und zweiten Sorte 4 selektiv
oder spezifisch aneinander binden können.
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Bei
den Molekülen
erster Sorte handelt es sich beispielsweise um Moleküle mit einer
oder mehreren funktionalen Seitengruppen, die eine spezifische Bindung
zu einer oder mehreren funktionalen Seitengruppen der Moleküle einer
zweiten Sorte ausbilden können.
Hierunter fallen z. B. komplementäre DNA-Stränge, die durch die Ausbildung
von Wasserstoffbrückenbindungen
zwischen den Basenpaaren Adenin-Thymin
und Cytosin-Guanin hybridisieren. Weiterhin können hier zwei verschiedene
Sorten Proteine oder Peptide eingesetzt werden, die gemäß dem Schlüssel-Schloss-Prinzip
eine spezifische Bindung ausbilden.
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Weiter
funktionale Gruppen, die an beliebige Moleküle angebracht werden können und
eine spezifische Bindung ausbilden, sind z. B. Thiole, die an Gold,
und Aminogruppen, die an Glas binden.
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Die
Moleküle
der ersten Sorte 1 und der zweiten Sorte 4 können auf
dem Träger 2 bzw.
auf den Halbleiterchips 3 durch Adsorption aus Lösung, Druck-
oder Stempelverfahren aufgebracht, wie Siebdruck oder Microcontact-Printing.
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Nach
dem Beschichten werden die Halbleiterchips 3 in eine Flüssigkeit 5 eingebracht,
wie in 1c dargestellt. Anschließend wird
die Flüssigkeit 5 mit
den Halbleiterchips 3 zum Beispiel in ein Inkjet-System
eingebracht, das Tropfen 51 mit nicht mehr als je einem
Halbleiterchip bildet. Zur Überwachung
der Anzahl der Halbleiterchips 3 in einem Tropfen 51,
kann ein Zellsortierungssystem eingesetzt werden.
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Mit
Hilfe des Inkjet-Systems wird, wie in 1d gezeigt,
jeweils ein Tropfen 51 mit nicht mehr als einem Halbleiterchip 3 auf
die Oberfläche
des Trägers 2 positioniert
und die Moleküle
der ersten Sorte 1 und der zweiten Sorte 4 binden
aneinander.
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Anschließend wird
die Flüssigkeit
z. B. in einem Ofen in einer Vakuumumgebung oder in einem Stickstoffstrom
getrocknet (1e).
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Ein
elektrischer Kontakt zwischen den Halbleiterchips 3 und
einer elektrisch leitfähigen
Struktur 21 auf dem Träger 2 kann
z. B. über
einen Bondprozess hergestellt werden. (1f).
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Ausführungsbeispiel
2
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Liegen
die Halbleiterchips 3 auf einem Hilfsträger 6 vor, können sie
durch Auflösen
des Hilfsträgers 6 in
die Flüssigkeit 5 eingebracht
werden (2b). Voraussetzung hierzu ist
eine geeignete Materialwahl für
den Hilfsträger 6 und
die Flüssigkeit 5.
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Zweckmäßigerweise
können
die Chips in einem nächsten
Schritt durch Adsorption aus Lösung mit
den Molekülen
der zweiten Sorte 4 beschichtet werden, indem sie zu der
Flüssigkeit 5 mit
den Halbleiterchips 3 hinzugefügt werden.
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Um
die Halbleiterchips 3 oder den Träger 2 nur an bestimmten
Stellen 31 mit Molekülen
der ersten Sorte 1 bzw. der zweiten Sorte 4 durch
Adsorption aus Lösung
zu beschichten, kann es zweckmäßig sein
die jeweiligen Oberflächen
an diesen Stellen 31 zu modifizieren (2a–c). Bringt
man beispielsweise dort eine Goldbeschichtung auf, können Moleküle, die
eine Thiolgruppe tragen, hieran binden. Äquivalent wäre auch eine Glasbeschichtung
möglich,
an die Moleküle
mit einer Aminogruppe binden können. Zur
Ausbildung einer Bindung an die jeweils andere Molekülsorte zur
Montage ist dann noch eine weitere funktionale Gruppe an den Molekülen notwendig.
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Ausführungsbeispiel
3
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Die 3a bis 3c zeigen
eine alternative Möglichkeit
zur Kontaktierung der Halbleiterchips 3. Hierzu werden
der Flüssigkeit 5 nach
Einbringen der Halbleiterchips 3 metallbeladene Partikel 7 hinzugefügt. Hierbei
kann es sich beispielsweise um metallbeladene Moleküle oder
metallbeladene Molekülaggregate,
wie Mizellen oder Lipidvesikel handeln. Wie oben beschrieben, wird
auch hier ein Tropfen 51 gebildet, der nur einen Halbleiterchip 3 enthält und auf
der Oberfläche
des Trägers 2 positioniert
wird. Beim Trocknen der Flüssigkeit 5 lagern
sich die metallbeladenen Partikel 7 an den Außenflächen des Chips
an und kontaktieren diesen, sofern eine entsprechende leitfähige Struktur 21 auf
dem Träger 2 vorliegt.
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In
einem weiteren Schritt kann durch z. B. durch ein elektroless-plating-Verfahren
des Trägers 2 mit
den darauf vormontierten Halbleiterchips 3 eine Verstärkung der
elektrischen Kontakte erreicht und die mechanische Stabilität des Gesamtsystems
erhöht
werden.
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Ausführungsbeispiel
4
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Zur
einfacheren Montage können
Bereiche 22 der Oberfläche
des Trägers 2 auf
die später
ein Halbleiterchip 3 montiert werden soll, so modifiziert werden,
dass diese durch die Flüssigkeit 5 besser benetzt
werden als der Rest der Trägeroberfläche 23 (4a).
Wird nun ein Tropfen 51 der Flüssigkeit 5 mit einem
Halbleiterchip 3 auf dem Bereich 22 positioniert,
ist seine Position auf diesen Bereich eingegrenzt und benetzt nicht
den Rest der Oberfläche.
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Damit
sich der Halbleiterchip 3 automatisch in der Flüssigkeit 5 richtig
ausrichtet, kann ebenfalls ein Teil der Chipunterseite 32 so
modifiziert sein, dass sie von der Flüssigkeit 5 besser
benetzt wird als der Rest der Chipoberfläche (4b).
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Die
Oberflächeneigenschaften
des Trägers 2 bzw.
der Halbleiterchips 3 können
hierbei durch Messen des Kontaktwinkels der Flüssigkeit 5 auf den
jeweiligen Teilen der Oberflächen
bestimmt werden.
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In
den 4a und 4b sind
in auf Teilen der Bereiche der Oberfläche von Trägers 22 und Halbleiterchip 32 Moleküle der ersten 1 bzw.
zweiten Sorte 4 dargestellt, die nach der Positionierung
des Tropfens 51 eine Bindung eingehen können.
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Ausführungsbeispiel
5
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Die 5a bis
h zeigen die wesentlichen Prozessschritte zur Herstellung von Dünnfilm-LED-Chips 30,
wobei hier Designaspekte realisiert werden, die auf das erfindungsgemäße Verfahren
zur späteren
Montage abgestimmt sind.
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Die
Seitenlänge
eines solchen Dünnfilm-LED-Chips 30 kann
beispielweise 110 μm
betragen.
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In
einem ersten Schritt (5a) wird eine aktive Schichtenfolge 8 mittels
Epitaxie auf einem Substrat 9 abgeschieden. Die aktive
Schichtenfolge kann hierbei auf Galliumnitrid basieren. Das Substrat
kann beispielsweise aus Saphir sein.
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In
einem nächsten
Schritt (5b) wird eine elektrisch leitfähige, reflektierende
Kontaktschicht 10 strukturiert auf der aktiven Schichtenfolge 8 aufgebracht.
Diese hat später
in dem Dünnfilm-LED-Chip 30 die
Aufgabe, zumindest Teile des in der aktiven Schichtenfolge 8 entstandenen
Lichtes zur Licht emittierenden Fläche des Dünnfilm-LED-Chips 30 zu lenken
und zugleich die aktive Schichtenfolge 8 elektrisch zu
kontaktieren.
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Wie
in 5c gezeigt, werden anschließend Gräben zwischen die leitfähigen, reflektierenden Kontaktschichten 10 in
die aktive Schichtenfolge 9 geätzt, so dass aktive Schichtenstapel 81 entstehen, auf
denen sich jeweils eine elektrisch leitfähige, reflektierende Kontaktschicht 10 befindet.
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In
einem nächsten
Schritt (5d) wird eine metallische Verstärkungsschicht 11 auf
die leitfähige, reflektierende
Kontaktschicht 10 aufgebracht, die sich auf den aktiven
Schichtenstapel 81 befindet. Hierzu kann zum Beispiel ein
galvanischer Prozess verwendet werden.
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Als
nächstes
wird auf den Seitenflächen
der späteren
Dünnfilm-LED-Chips 30 eine
Passivierungsschicht 12 über der galvanischen Verstärkungsmetallisierung 11 angebracht.
Dann werden die Gräben
zwischen den späteren
Dünnfilm-LED-Chips 30 mit
einer Polymermasse 13 aufgefüllt und hierauf ein Hilfsträger 61 aufgebracht,
der sich selektiv von der Polymermasse 13 lösen lässt.
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Anschließend wird
das Substrat 9 und die Polymermasse 13 zum Beispiel
mit Hilfe eines Lasers von den späteren Halbleiterchips 30 und
dem Hilfsträger 61 gelöst, so dass
sich die späteren
Dünnfilm-LED-Chips 30 nun
auf dem Hilfsträger 61 befinden.
Als letztes werden nun auf nur einer Seite der späteren Dünnfilm-LED-Chips 30 eine
elektrisch leitfähige
Schicht 13 über
der Passivierungsschicht 12 angebracht. Die andere Seite
der Dünnfilm-LED-Chips
bleibt frei (5h).
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Die
Dünnfilm-LED-Chips
30 können nun
getestet und falls vorgesehen, um beispielsweise mischfarbiges Licht
erzeugende LED-Chips herzustellen, mit Wellenlängenkonversionsmaterial
14 bedeckt
werden (
5i). Solche Wellenlängenkonversionsmaterialien
14 sind
beispielsweise aus der
WO_98/12757_A1 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt insofern hiermit durch Rückbezug
aufgenommen wird.
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An
diese Herstellungsschritte kann sich ein erfindungsgemäßes Montageverfahren
nahtlos anschließen.
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Die
Dünnfilm-LED-Chips 30 können durch Auflösen des
Hilfsträgers 61 in
einer geeigneten Flüssigkeit 5 vereinzelt
werden. Hierbei werden die Dünnfilm-LED-Chips 30 nur
geringen mechanischen Belastungen ausgesetzt und gleichzeitig Materialverlust
verhindert, wie er z. B. beim Sägen
entsteht.
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Die
mit diesem Verfahren hergestellten Dünnfilm-LED-Chips eignen sich
besonders zur elektrischen Kontaktierung, wie im Ausführungsbeispiel
3 beschrieben. Es kann von daher auf Bondpads verzichtet und Abschatteffekte
vermieden werden.
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Dies
liegt zum einen an der vertikalen Stromführung, die von der Oberseite
des Chips zur Unterseite verläuft
und zum anderen an der elektrisch leitfähigen Schicht 13 auf
der einen Seite der Halbleiterchips 3 und der Passivierungsschicht 12 auf
der anderen Seite der Halbleiterchips 3, wie im Folgenden anhand
der 6a und 6b erläutert.
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Auf
der Unterseite des Dünnfilm-LED-Chips 30 wird
ein elektrischer Kontakt durch die metallisch leitfähige Verstärkungsschicht 11 und
die leitfähige reflektierende
Kontaktschicht 10 über
geeigneten leitfähige
Strukturen 21 auf dem Träger 2 hergestellt.
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Die
Oberseite des Dünnfilm-LED-Chips 30 kann
mit Hilfe metallbeladener Partikel elektrisch kontaktiert werden,
die sich zusammen mit den Halbleiterchips 3 in der Flüssigkeit 5 befinden
und sich während
dem Trocknen des Flüssigkeitstropfens 51 an
den Seiten des Halbleiterchips 3 anlagern. Ein elektrischer
Kontakt wird hier über
die elektrisch leitfähige
Schicht 13 hergestellt. Aufgrund der Passivierungsschicht 12 kommt
es hier zu keinem Kurzschluss.
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Der
Vollständigkeit
halber sei darauf hingewiesen, dass die Erfindung selbstverständlich nicht auf
die Ausführungsbeispiele
eingeschränkt
ist, sondern dass alle Ausführungsformen
in den Bereich der Erfindung fallen, denen deren im allgemeinen
Teil erläutertes
grundsätzliches
Prinzip zugrunde liegt. Gleichzeitig sei darauf hingewiesen, dass
die verschiedenen Elemente der unterschiedlichen Ausführungsbeispiele
untereinander kombiniert werden können.