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Allgemeiner Stand der Technik
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Bauelemente, die gestapelte Halbleiterchips
enthalten, und Verfahren zum Herstellen eines Bauelements, das gestapelte
Halbleiterchips enthält.
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Für eine hohe
Systemintegration ist es nützlich,
integrierte Schaltungen, Sensoren, mikromechanische Vorrichtungen
oder andere Module aufeinander zu stapeln. Je mehr Module aufeinander
gestapelt sind, umso stärker
nimmt die Dicke des Stapels zu. Bei einigen Ausführungsformen ist die größte Dicke
des Stapels möglicherweise
beschränkt.
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Aus
diesen und anderen Gründen
besteht ein Bedarf an der vorliegenden Erfindung.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die
beiliegenden Zeichnungen sind aufgenommen, um ein eingehenderes
Verständnis
der Ausführungsformen
zu vermitteln, und sind in diese Spezifikation aufgenommen und stellen
einen Teil dieser dar. Die Zeichnungen veranschaulichen Ausführungsformen
und dienen zusammen mit der Beschreibung der Erläuterung von Prinzipien von
Ausführungsformen.
Andere Ausführungsformen
und viele der damit einhergehenden Vorteile von Ausführungsformen
lassen sich ohne weiteres verstehen, wenn sie durch Bezugnahme auf
die folgende ausführliche
Beschreibung besser verstanden werden. Die Elemente der Zeichnungen
sind relativ zueinander nicht notwendigerweise maßstabsgetreu.
Gleiche Bezugszahlen bezeichnen entsprechende ähnliche Teile.
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1A bis 1F veranschaulichen
schematisch ein Verfahren zum Herstellen von Bauelementen 100 als
ein Ausführungsbeispiel.
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2A bis 2N veranschaulichen
schematisch ein Verfahren zum Herstellen von Bauelementen 200 als
ein weiteres Ausführungsbeispiel.
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3A bis 3N veranschaulichen
schematisch ein Verfahren zum Herstellen von Bauelementen 300 als
ein weiteres Ausführungsbeispiel.
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Ausführliche Beschreibung
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In
der folgenden ausführlichen
Beschreibung wird auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug genommen,
die einen Teil hiervon bilden und in denen als Veranschaulichung
spezifische Ausführungsformen
gezeigt sind, in denen die Erfindung praktiziert werden kann. In
dieser Hinsicht wird Richtungsterminologie wie etwa „Oberseite", „Unterseite", „Vorderseite", „Rückseite", „vorderer", „hinterer" usw. unter Bezugnahme
auf die Orientierung der beschriebenen Figur(en) verwendet. Weil
Komponenten von Ausführungsformen
in einer Reihe verschiedener Orientierungen positioniert werden
können,
wird die Richtungsterminologie zu Zwecken der Darstellung verwendet
und ist in keinerlei Weise beschränkend. Es versteht sich, dass
andere Ausführungsformen
benutzt und strukturelle oder logische Änderungen vorgenommen werden
können,
ohne von dem Schutzbereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Die
folgende ausführliche
Beschreibung ist deshalb nicht in einem beschränkenden Sinne zu verstehen, und
der Schutzbereich der vorliegenden Erfindung wird durch die beigefügten Ansprüche definiert.
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Es
versteht sich, dass die Merkmale der verschiedenen hierin beschriebenen
Ausführungsbeispiele
miteinander kombiniert werden können,
sofern nicht spezifisch etwas anderes angegeben ist.
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Bauelemente
mit in ein Formmaterial (Moldmaterial) eingebetteten Halbleiterchips
werden unten beschrieben. Die Halbleiterchips können von extrem unterschiedlichen
Arten sein, können
durch verschiedene Technologien hergestellt sein und können beispielsweise
integrierte elektrische oder elektrooptische Schaltungen oder passive
Elemente enthalten. Die integrierten Schaltungen können beispielsweise als
integrierte Logikschaltungen, integrierte Analogschaltungen, gemischte
integrierte Signalschaltungen, integrierte Leistungsschaltungen,
Speicherschaltungen oder integrierte passive Elemente ausgelegt
sein. Weiterhin können
die Halbleiterchips als MEMS (Micro-Electro-Mechanical systems – mikroelektromechanische
Systeme) konfiguriert sein und können
mikromechanische Strukturen wie etwa Brücken, Membranen oder Zungenstrukturen
enthalten. Die Halbleiterchips können
als Sensoren oder Aktuatoren konfiguriert sein, beispielsweise Drucksensoren,
Beschleunigungssensoren, Rotationssensoren, Mikrofone usw. Die Halbleiterchips
können
als Antennen und/oder diskrete passive Elemente und/oder Chipstapel
konfiguriert sein. Die Halbleiterchips können auch Antennen und/oder
diskrete passive Elemente enthalten. Halbleiterchips, in die solche
funktionalen Elemente eingebettet sind, enthalten im allgemeinen
Elektronikschaltungen, die zum Ansteuern der funktionalen Elemente
oder zum weiteren Verarbeiten von Signalen, die von den funktionalen
Elementen erzeugt werden, dienen. Die Halbleiterchips brauchen nicht
aus einem spezifischem Halbleitermaterial hergestellt zu sein und
können
zudem anorganische und/oder organische Materialien enthalten, die
keine Halbleiter sind, wie etwa beispielsweise diskrete passive
Elemente, Antennen, Isolatoren, Kunststoffe oder Metalle. Zudem
können
die Halbleiterchips gekapselt oder ungekapselt sein.
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Die
Halbleiterchips weisen Kontaktpads (Kontaktflächen) auf, die das Herstellen
eines elektrischen Kontakts mit den Halbleiterchips gestatten. Die
Kontaktpads können
aus einem beliebigen gewünschten
elektrisch leitenden Material bestehen, beispielsweise einem Metall
wie Aluminium, Nickel, Palladium, Gold oder Kupfer, einer Metalllegierung, einem
Metallstapel oder einem elektrisch leitenden organischen Material.
Die Kontaktpads können
sich auf den aktiven Hauptoberflächen
der Halbleiterchips oder auf anderen Oberflächen der Halbleiterchips befinden.
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Eine
oder mehrere elektrisch leitende Schichten können auf den Halbleiterchips
aufgebracht sein. Die elektrisch leitenden Schichten können als
Verdrahtungsschichten zum Herstellen eines elektrischen Kontakts
mit den Halbleiterchips von außerhalb
der Bauelemente oder zum Herstellen eines elektrischen Kontakts
mit anderen Halbleiterchips und/oder Komponenten, die in den Bauelementen enthalten
sind, verwendet werden. Die elektrisch leitenden Schichten können mit
einer beliebigen gewünschten
geometrischen Gestalt und mit einer beliebigen gewünschten
Materialzusammensetzung hergestellt werden. Die elektrisch leitenden
Schichten können
beispielsweise aus Leiterbahnen bestehen, können aber auch in Form einer
einen Bereich bedeckenden Schicht vorliegen. Alle gewünschten elektrisch
leitenden Materialien wie etwa Metalle, beispielsweise Aluminium,
Nickel, Palladium, Silber, Zinn, Gold oder Kupfer, Metalllegierungen,
Metallstapel oder organische Leiter können als das Material verwendet
werden. Die elektrisch leitenden Schichten brauchen nicht homogen
zu sein oder lediglich aus einem Material hergestellt zu sein, das
heißt, dass
verschiedene Zusammensetzungen und Konzentrationen der in den elektrisch
leitenden Schichten enthaltenen Materialien möglich sind. Weiterhin können die
elektrisch leitenden Schichten über
oder unter oder zwischen dielektrischen Schichten angeordnet sein.
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Die
nachfolgend beschriebenen Bauelemente enthalten ein Formmaterial,
das mindestens Teile der Halbleiterchips bedeckt. Das Formmaterial
kann ein beliebiges angemessenes duroplastisches, thermoplastisches,
Laminat-(Prepreg-)
oder wärmehärtendes
Material sein und kann isolierende Füllmaterialien und/oder in Spezialfällen elektrisch
leitende Füllstoffe
enthalten. Verschiedene Techniken können verwendet werden, um die
Halbleiterchips mit dem Formmaterial zu bedecken, beispielsweise
Formpressen, Laminierung oder Spritzgießen.
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Die 1A bis 1F veranschaulichen schematisch
ein Verfahren zur Herstellung von Bauelementen 100. Zuerst
wird ein Array (Anordnung) aus ersten Halbleiterchips bereitgestellt.
In 1A sind erste Halbleiterchips 1 und 2 des
Arrays aus den ersten Halbleiterchips dargestellt. Das Array kann weitere
erste Halbleiterchips enthalten. Die Halbleiterchips 1 und 2 werden
mit einem Formmaterial 3 bedeckt (siehe 1B).
Dann wird ein Array aus zweiten Halbleiterchips über den Halbleiterchips 1 und 2 platziert. 1C veranschaulicht
zwei Halbleiterchips 4 und 5 des Arrays aus den
zweiten Halbleiterchips. Das Array aus den zweiten Halbleiterchips kann
weitere zweite Halbleiterchips enthalten. Die Halbleiterchips 4 und 5 können ebenfalls
mit einem Formmaterial 6 bedeckt werden (siehe 1D).
Das Formmaterial 6 wird dann teilweise entfernt, beispielsweise
durch Schleifen, bis die Dicken der Halbleiterchips 4 und 5 reduziert
sind (siehe 1E). Die Halbleiterchips 1 und 2 werden
dann vereinzelt, indem die Formmaterialien 3 und 6 unterteilt
werden (siehe 1F).
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Querschnitte
der durch das oben beschriebene Verfahren erhaltenen Bauelemente 100 sind
in 1F dargestellt. Das Bauelement 100 enthält eine erste
Schicht 7 aus Formmaterial, das den Halbleiterchip 1 hält, und
eine zweite Schicht 8 aus Formmaterial, das den Halb leiterchip 4 hält. Die
obere Oberfläche
der zweiten Schicht 8 aus Formmaterial ist bündig mit
der oberen Oberfläche
des Halbleiterchips 4. Somit bilden diese Oberflächen eine
gemeinsame Ebene. Diese Ebene kann von einer mathematischen Ebene
differieren und kann einige Mikroprozesse im Bereich bis zu 10 μm aufweisen
und kann verzogen sein. Die Dicke des Halbleiterchips 4,
die in 1F durch d1 bezeichnet
ist, kann beispielsweise kleiner als 200 µm und insbesondere kleiner
als 150 µm sein.
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2A bis 2N veranschaulichen
schematisch ein Verfahren zur Herstellung von Bauelementen 200,
von denen Querschnitte in 2N dargestellt
sind. Das in 2A bis 2N dargestellte Verfahren
ist eine Entwicklung des in 1A bis 1F dargestellten
Verfahrens. Die Einzelheiten des Herstellungsverfahrens, die unten
beschrieben sind, können
deshalb gleichermaßen
auf das Verfahren der 1A bis 1F angewendet
werden.
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Wie
in 2A dargestellt, werden die Halbleiterchips 1 und 2 sowie
mögliche
weitere Halbleiterchips über
einem Träger 10 platziert.
Der Träger 10 kann
eine Platte sein, die aus einem starren Material hergestellt ist,
beispielsweise einem Metall wie etwa Nickel, Stahl oder rostfreier
Stahl, Laminat, Film oder ein Materialstapel. Der Träger 10 weist
eine flache Oberfläche
auf, auf der die Halbleiterchips 1 und 2 platziert
werden. Die Gestalt des Trägers 10 ist
nicht auf irgendeine geometrische Form beschränkt, beispielsweise kann der
Träger 10 rund
oder quadratisch sein. Weiterhin kann der Träger 10 eine beliebige
Größe aufweisen
und ein beliebiges geeignetes Array aus ersten Halbleiterchips kann
auf dem Träger 10 platziert
sein (nur zwei der ersten Halbleiterchips sind in 2A dargestellt).
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Die
Halbleiterchips 1 und 2 sowie alle anderen hierin
beschriebenen Halbleiterchips können
auf einem aus Halbleitermaterial hergestellten Wafer hergestellt
wor den sein. Nach dem Zerlegen des Wafers und dadurch Trennen der
individuellen Halbleiterchips 1 und 2 werden die
Halbleiterchips 1 und 2 mit einer größeren Beabstandung,
als sie in dem Waferverbund waren, auf den Träger 10 umplatziert.
Die Halbleiterchips 1 und 2 können auf dem gleichen Wafer
hergestellt worden sein, können
aber auf verschiedenen Wafern hergestellt worden sein. Weiterhin
können
die Halbleiterchips 1 und 2 physisch identisch
sein, können
aber auch verschiedene integrierte Schaltungen enthalten und/oder
andere Komponenten darstellen. Die Halbleiterchips 1 und 2 weisen aktive
Hauptoberflächen 11 bzw. 12 auf
und können über dem
Träger 10.
angeordnet sein, wobei ihre aktiven Hauptoberflächen 11 und 12 dem
Träger 10 zugewandt
sind.
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Bevor
die Halbleiterchips 1 und 2 über dem Träger 10 platziert werden,
kann ein Klebeband 13, beispielsweise ein doppelseitiges
Klebeband, auf den Träger 10 laminiert
werden. Die Halbleiterchips 1 und 2 können auf
dem Klebeband 13 fixiert werden. Zum Anbringen der Halbleiterchips 1 und 2 an
dem Träger 10 können andere
Arten von Befestigungsmaterialien verwendet werden.
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Nachdem
die Halbleiterchips 1 und 2 auf dem Träger 10 montiert
worden sind, werden sie beispielsweise durch Ausformen (Molden)
unter Verwendung eines duoplastischen oder wärmehärtenden Formmaterials 3 gekapselt,
wodurch die erste Schicht 7 aus Formmaterial gebildet wird
(siehe 2B). Die Spalten zwischen den
Halbleiterchips 1 und 2 werden ebenfalls mit dem
Formmaterial 3 gefüllt.
Das Formmaterial 3 kann auf einem Epoxidmaterial basieren
und kann ein Füllmaterial
enthalten, das aus kleinen Teilchen aus Glas (SiO2)
besteht, oder andere elektrisch isolierende Mineralfüllmaterialien
wie Al2O3 oder organische
Füllmaterialien.
In speziellen Fällen
kann das Füllmaterial
aus elektrisch leitenden Teilchen bestehen, was weiter unten beschrieben
ist. Die Dicke d2 der ersten Schicht 7 aus Formmate rial
kann im Bereich von 300 bis 1500 µm und bei einer Ausführungsform
im Bereich von 400 bis 600 µm
liegen. Die Dicke d2 kann auch von der Dicke
der Halbleiterchips 1 und 2 abhängen. Das
die oberen Oberflächen
der Halbleiterchips 1 und 2 bedeckende Formmaterial 3 kann
eine Dicke d3 größer als 100 µm aufweisen.
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Wie
in 2C dargestellt, können Durchgangslöcher 4 in
der ersten Schicht 7 aus Formmaterial ausgebildet sein.
Die Durchgangslöcher 14 können von
der oberen Oberfläche
der ersten Schicht 7 aus Formmaterial hinunter zu der Oberfläche des Trägers 10 reichen.
Somit können
die Durchgangslöcher 14 durch
das Klebeband 13 verlaufen. Die Durchgangslöcher 14 können unter
Verwendung eines Laserstrahls, eines Ätzverfahrens oder irgendeines
anderen angemessenen Verfahrens gebohrt werden. Andere Ausführungsformen
zu den Durchgangslöchern 14 werden
weiter unten angegeben. Das Seitenverhältnis (Aspektverhältnis) der
Durchgangslöcher 14,
das das Verhältnis
ihrer Breiten zu ihren Längen
ist, kann im Bereich von 1:1 zu 1:10 und bei einer Ausführungsform
von 1:2 bis 1:3 liegen. Die Breiten der Durchgangslöcher 14 können im
Bereich von 50 bis 200 µm
liegen. Die Durchgangslöcher 14 können voneinander
im Bereich von 100 bis 600 µm beabstandet
sein, doch sind auch andere Beabstandungen möglich.
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Die
mit der ersten Schicht 7 aus Formmaterial bedeckten Halbleiterchips 1 und 2 werden
von dem Träger 10 gelöst und das
Klebeband 13 wird von den Halbleiterchips 1 und 2 sowie
von der ersten Schicht 7 aus Formmaterial abgezogen (siehe 2D).
Das Klebeband 13 kann Wärmetrenneigenschaften
aufweisen, die das Entfernen des Klebebandes 13 während einer
Wärmebehandlung
gestatten. Das Entfernen des Klebebandes 13 von dem Träger 10 erfolgt bei
einer angemessenen Temperatur, die von den Wärmetrenneigenschaften des Klebebandes 13 abhängt und üblicherweise über 150°C liegt.
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Vor
oder nach dem Trennen der ersten Schicht 7 aus Formmaterial
von dem Träger 10 und dem
Klebeband 13 können
die Durchgangslöcher 14 mit
einem elektrisch leitenden Material gefüllt werden, bei dem es sich
um ein Metall wie etwa Kupfer, Aluminium oder Gold oder eine Metalllegierung
wie etwa SnAg, SnAu oder ein beliebiges Lötmaterial oder eine beliebige
elektrisch leitende Paste handeln kann. Das elektrisch leitende
Material bildet Durchverbindungen 15 in der ersten Schicht 7 aus
Formmaterial (siehe 2E). Ein Verfahren für die Herstellung
der Durchverbindungen 15 sieht vor, dass die Durchgangslöcher 14 nicht
vollständig
mit einem elektrisch leitenden Material gefüllt werden, sondern nur die
Wände der
Durchgangslöcher 14 mit
einem elektrisch leitenden Material beschichtet werden. Beispielsweise
werden eine Keimschicht wie etwa eine Palladiumschicht oder Metallkomplexe
zuerst auf den Oberflächen
der Durchgangslöcher 14 abgeschieden.
Dann kann eine Schicht aus Kupfer stromlos auf der Keimschicht abgeschieden
werden. Diese Kupferschicht kann eine Dicke von unter 1 µm aufweisen.
Danach wird eine andere Schicht aus Kupfer galvanisch abgeschieden,
die eine Dicke von mehr als 5 µm
aufweisen kann. Die stromlose Kupferabscheidung kann auch entfallen.
Bei einer anderen Ausführungsform
kann das elektrisch leitende Material auf die Oberflächen der
Durchgangslöcher 14 gesputtert
werden. Beispielsweise werden zuerst eine Schicht aus Titan mit
einer Dicke von beispielsweise etwa 50 nm und danach eine Schicht
aus Kupfer mit einer Dicke von beispielsweise etwa 200 nm gesputtert.
Die Kupferschicht kann dann als Keimschicht verwendet werden, um
eine weitere Kupferschicht mit einer Dicke von beispielsweise mehr
als 5 µm
galvanisch abzuscheiden.
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Es
kann vorgesehen sein, dass ein elektrisch isolierendes Material
wie etwa Epoxid in die mit den elektrisch leitenden Schichten beschichteten
Durchgangslöcher 14 gefüllt wird.
Das elektrisch isolierende Material kann die elektrisch leitenden
Schichten vor Korrosion schützen.
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Nach
der Trennung des Trägers 10 und
des Klebebandes 13 bilden die aktiven Hauptoberflächen 11 und 12 der
Halbleiterchips 1 und 2 sowie die untere Oberfläche der
ersten Schicht 7 aus Formmaterial eine gemeinsame planare
Oberfläche.
Wie in 2E dargestellt, wird eine Umverteilungsschicht
(Umverdrahtungsschicht) 16 auf diese Oberfläche aufgebracht.
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Um
die Struktur und die Funktion der Umverteilungsschicht 16 zu
veranschaulichen, ist ein Teil der Umverteilungsschicht 16 in 2E vergrößert. Bei
der vorliegenden Ausführungsform
enthält
die Umverteilungsschicht 16 drei dielektrische Schichten 17, 18 und 19 sowie
zwei elektrisch leitende Schichten in Form von Verdrahtungsschichten 20 und 21. Die
dielektrische Schicht 17 wird auf der durch die Hauptoberflächen 11 und 12 der
Halbleiterchips 1 und 2 und die erste Schicht 7 aus
Formmaterial ausgebildeten planaren Oberfläche abgeschieden. Die Verdrahtungsschicht 20 wird
auf der dielektrischen Schicht 17 aufgebracht, wobei ein
elektrischer Kontakt zwischen einem Kontaktpad 22, das
in der aktiven Hauptoberfläche 11 eingebettet
ist, und der Verdrahtungsschicht 20 bei einem Punkt und
ein weiterer elektrischer Kontakt zwischen der Durchverbindung 15 und
der Verdrahtungsschicht 20 bei einem anderen Punkt hergestellt
wird. Die dielektrische Schicht 17 besitzt Öffnungen,
um diese Kontakte herzustellen.
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Die
dielektrische Schicht 18, die Verdrahtungsschicht 21 und
die dielektrische Schicht 19 werden danach auf die dielektrische
Schicht 17 und die Verdrahtungsschicht 20 aufgebracht.
Die dielektrischen Schichten 17 und 18 weisen Öffnungen
auf, um das Herstellen eines elektrischen Kontaktes zwischen einem
in der aktiven Hauptoberfläche 11 eingebetteten
Kontaktpad 23 und der Verdrahtungsschicht 21 zu
gestatten. Die dielektrische Schicht 21 ist in Bereichen
geöffnet,
wo Kontaktpads 24 angeordnet sind. Die Kontaktpads 24 können verwendet werden,
um die Halbleiterchips 1 und 2 elektrisch an andere
Komponenten innerhalb oder außerhalb
der Bauelemente 200 zu koppeln. Es ist auch möglich, gegebenenfalls
statt zwei Verdrahtungsschichten nur eine Verdrahtungsschicht oder
mehr als zwei Verdrahtungsschichten zu verwenden. Die hierin beschriebenen
Strukturen der anderen Umverteilungsschichten können der Struktur der Umverteilungsschicht 16 ähnlich sein.
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Die
dielektrischen Schichten 17 bis 19 können auf
unterschiedliche Weisen hergestellt werden. Beispielsweise können die
dielektrischen Schichten 17 bis 19 aus einer Gasphase
oder einer Lösung
abgeschieden werden oder können
auf die Halbleiterchips 1 und 2 laminiert werden.
Weiterhin können Dünnfilmtechnologieverfahren
für das
Aufbringen der dielektrischen Schichten 17 bis 19 verwendet
werden. Jede der dielektrischen Schichten 17 bis 19 kann
bis zu 10 µm
dick sein. Um elektrische Kontakte mit den Verdrahtungsschichten 20 und 21 herzustellen,
können
die dielektrischen Schichten 17 bis 19 beispielsweise
durch Verwendung photolithographischer Verfahren und/oder Ätzverfahren
geöffnet
werden. Die Verdrahtungsschichten 20 und 21 können beispielsweise
unter Verwendung einer Metallisierung gefolgt von einer Strukturierung
der Metallisierungsschicht zum Ausbilden der Leiterbahnen der Verdrahtungsschichten
hergestellt werden.
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Die
Verdrahtungsschichten 20 und 21 können auch
galvanisch hergestellt werden. Dazu wird üblicherweise zuerst eine Keimschicht,
beispielsweise eine Palladiumschicht, abgeschieden, was stromlos
oder durch Verwendung einer Tintenstrahldrucktechnik durchgeführt werden
kann. Die Keimschicht kann dann als eine Elektrode für die galvanische
Abscheidung einer weiteren elektrisch leitenden Schicht verwendet
werden. Weiterhin können
die Verdrahtungsschicht 20 und die elektrisch leitenden Schichten,
die die Oberflächen
der Durchgangslöcher 14 beschichten,
gleichzeitig hergestellt werden.
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Eine
weitere Technik, die verwendet werden kann, um die Verdrahtungsschichten 20 und 21 herzustellen,
ist die Laserdirektstrukturierung. Im Fall der Laserdirektstrukturierung
wird eine elektrisch isolierende Polymerfolie auf der ersten Schicht 7 aus Formmaterial
und den aktiven Hauptoberflächen 11 und 12 platziert.
Die Schaltungsdefinition erfolgt durch Verwendung eines Laserstrahls,
der spezielle Additive in der Polymerfolie aktiviert, um eine nachfolgende
selektive Abscheidung zu gestatten. Eine weitere Möglichkeit
ist eine Umverteilungsschichtverarbeitung, wie sie für „Fan-in-Wafer-Level-Packages" (hereinragendes
Waferebenengehäuse)
verwendet wird.
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Die
erste Schicht 7 aus Formmaterial gestattet, dass sich die
Umverteilungsschicht 16 über die Halbleiterchips 1 und 2 hinaus
erstreckt. Die Kontaktpads 24 brauchen deshalb nicht in
dem Bereich der Halbleiterchips 1 und 2 angeordnet
zu sein, sondern können über einen
größeren Bereich
verteilt sein. Der vergrößerte Bereich,
der für
die Anordnung der Kontaktpads 24 infolge der ersten Schicht 7 aus Formmaterial
zu Verfügung
steht, bedeutet, dass die Kontaktpads 24 nicht nur in einem
großen
Abstand voneinander angeordnet werden können, sondern dass die maximale
Anzahl an Kontaktpads 24, die dort angeordnet werden kann,
gleichermaßen
im Vergleich zu der Situation heraufgesetzt ist, wenn alle Kontaktpads 24 innerhalb
des Bereichs der aktiven Hauptoberflächen 11 und 12 der
Halbleiterchips 1 und 2 angeordnet sind.
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Die
Durchverbindungen 15 gestatten, dass die Umverteilungsschicht 16 elektrisch
von der gegenüberliegenden
Seite der ersten Schicht 7 aus Formmaterial kontaktiert
wird. Die Durchverbindungen 15, die auch als Durchkontakte
bezeichnet werden, können
auch dadurch herge stellt werden, dass elektrisch leitende Strukturen
auf dem Träger 10 platziert
und diese Strukturen mit dem Formmaterial 3 zu der gleichen
Zeit bedeckt werden, wenn die Halbleiterchips 1 und 2 mit
dem Formmaterial 3 bedeckt werden. Wenn diese Strukturen
elektrisch isolierende Seitenwände
aufweisen, kann eine Formmasse mit einem elektrisch leitenden Füllstoff
verwendet werden. Weiterhin können
Strukturen, die aus Materialien hergestellt sind, die durch Wasser
oder andere Lösungsmittel
gelöst
werden können,
in die erste Schicht 7 aus Formmaterial integriert werden.
Diese Strukturen können
danach aufgelöst
werden, wodurch die Durchgangslöcher 14 hergestellt
werden, in denen die Durchverbindungen 15 dann ausgebildet
werden können.
Weiterhin können
die Durchgangslöcher 14 und
die Durchverbindungen 15 nach dem Trennen der ersten Schicht 7 aus
Formmaterial von dem Träger 10 und
vor oder nach dem Aufbringen der Umverteilungsschicht 16 hergestellt
werden.
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Nach
der Herstellung der Umverteilungsschicht 16 können die
Halbleiterchips 4 und 5 mit ihren der Umverteilungsschicht 16 zugewandten
aktiven Hauptoberflächen 25 und 26 auf
der Umverteilungsschicht 16 platziert werden (siehe 2F).
Die Halbleiterchips 4 und 5 können durch Lötabscheidungen 27,
beispielsweise Mikrokugeln mit einem Durchmesser im Bereich zwischen
30 und 80 µm,
elektrisch mit den Kontaktpads 24 der Umverteilungsschicht 16 verbunden
werden. Die Lötabscheidungen 27 stellen
elektrische Verbindungen zwischen den oberen Halbleiterchips 4 und 5 und
den unteren Halbleiterchips 1 und 2 her. Das Lötmaterial
kann aus Metalllegierungen ausgebildet sein, die beispielsweise aus
den folgenden Materialien bestehen: SnPb, SnAg, SnAgCu, SnAgCuNi,
SnAu, SnCu und SnBi. Anstatt der Lötabscheidungen 27 können andere Verbindungstechniken
verwendet werden, wie etwa beispielsweise Diffusionslöten oder
Klebebonden durch Verwenden eines elektrisch leitenden Klebers.
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Die
Halbleiterchips 4 und 5 werden dann mit dem Formmaterial 6 bedeckt
(siehe 2G), wodurch die zweite Schicht 8 aus
Formmaterial entsteht. Das Formmaterial 6 kann identisch
mit dem zum Herstellen der ersten Schicht 7 aus Formmaterial
verwendeten Formmaterial 3 sein. Die Dicke d4 der zweiten
Schicht 8 aus Formmaterial kann im Bereich von 200 bis
1000 µm
und bei einer Ausführungsform im
Bereich von 400 bis 600 µm
liegen. Das die Oberseite der Halbleiterchips 4 und 5 bedeckende
Formmaterial 6 kann eine Dicke d5 größer als
100 µm
aufweisen.
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Die
zweite Schicht 8 aus Formmaterial wird dann gedünnt (siehe 2H).
Schleifmaschinen können
verwendet werden, die den Maschinen ähnlich oder identisch sind,
die für
das Halbleiterwaferschleifen verwendet werden. Bei einer Ausführungsform
kann über Ätzen die
Dicke der zweiten Schicht 8 aus Formmaterial reduziert
werden. In diesem Fall sollte ein Ätzmaterial verwendet werden,
das das Formmaterial 6 und die Halbleiterchips 4 und 5 mit der
gleichen Ätzrate ätzt.
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Das
Dünnen
wird durchgeführt,
bis die Dicken der Halbleiterchips 4 und 5 ebenfalls
reduziert werden. Nach dem Schleifen kann ein Schadensätzprozess
durchgeführt
werden, um durch Schleifen verursachte Übergangs- und Risszonen zu
beseitigen. Am Ende kann die zweite Schicht 8 aus Formmaterial
eine Dicke d6 von weniger als 200 µm oder weniger
als 100 µm
aufweisen. Die Dicke der zweiten Schicht 8 aus Formmaterial
mit den Halbleiterchips 4 und 5 ist nach dem Dünnen in
der Regel nicht kleiner als 50 µm,
kann aber auch kleiner sein als dies. Infolge des Dünnens ist
die von der Umverteilungsschicht 16 weggewandte Oberfläche der
zweiten Schicht 8 aus Formmaterial bündig mit den oberen Oberflächen der
Halbleiterchips 4 und 5. Der Ausdruck „bündig" ist hier nicht mathematisch
zu verstehen und kann Mikroprozesse im Bereich von bis zu 10 µm beinhalten.
Somit bilden die oberen Oberflächen
der zweiten Schicht 8 aus Formmaterial und die Halbleiterchips 4 und 5 eine
gemeinsame planare Oberfläche,
wie zuvor beschrieben.
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Wie
in 2I dargestellt, können die Durchverbindungen 28 in
der zweiten Schicht 8 aus Formmaterial hergestellt werden
und kann eine Umverteilungsschicht 29 auf der zweiten Schicht 8 des
Formmaterials ausgebildet werden. Die Durchverbindungen 28 und
die Umverteilungsschichten 29 können die gleichen oder ähnliche
Merkmale aufweisen und können
auf die gleiche oder eine ähnliche
Weise wie die in der ersten Schicht 7 aus Formmaterial
bzw. der Umverteilungsschicht 16 ausgebildeten Durchverbindungen 15 hergestellt
werden.
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Danach
können
weitere Schichten, die Halbleiterchips, Formmaterial, Durchverbindungen
und Umverteilungsschichten enthalten, auf der Umverteilungsschicht 29 gestapelt
werden. In 2J ist eine derartige zusätzliche
Schicht 30 dargestellt. Im Fall der Schicht 30 sind
das Formmaterial und die Halbleiterchips auf eine Weise wie in 2H dargestellt gedünnt worden.
Es ist anzumerken, dass die Halbleiterchips in der Schicht 30 total
unterschiedliche Funktionen als die Halbleiterchips 1 und 2 aufweisen können und
die Durchverbindungen der Schicht 30 nicht notwendigerweise
direkt über
den in der zweiten Schicht 8 aus Formmaterial angeordneten
Durchverbindungen angeordnet sein müssen. Die Durchverbindungen
der Schicht 30 können
auch von den Durchverbindungen der darunter liegenden Schicht weg
verschoben sein. Dies gilt auch für die Durchverbindungen aller
anderer hierin beschriebenen Schichten. Weiterhin kann die Umverteilungsschicht der
Schicht 30 eine ganz andere Wegeführung als die Umverteilungsschichten 16 und 29 aufweisen.
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2K veranschaulicht
eine weitere Schicht 31, die auf der Schicht 30 gestapelt
worden ist. Im Fall der Schicht 31 wurde das Formmaterial
nicht gedünnt.
Die Schicht 31 ist die obere Schicht der Bauelemente 200.
In 2K enthält
die Schicht 31 eine Umverteilungsschicht 32, die
zum Stapeln anderer Bauelemente auf den Bauelementen 200 verwendet und/oder
für eine
Baustein-auf-Baustein-Baugruppe vorbereitet
werden kann. Wenn ein derartiges Stapeln nicht erwünscht ist,
kann die Umverteilungsschicht 32 auch entfallen. Weiterhin
können
auch das Formmaterial und die Halbleiterchips der Schicht 31 gedünnt werden.
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Wie
in 2L dargestellt, können auch die erste Schicht 7 aus
Formmaterial und die Halbleiterchips 1 und 2 beispielsweise
durch Schleifen gedünnt werden.
Nach dem Schleifen und der Schadensätzung kann die erste Schicht 7 aus
Formmaterial eine Dicke d7 im Bereich zwischen
50 und 200 µm
aufweisen, kann aber auch kleiner sein als dies.
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Danach
können
eine weitere Umverteilungsschicht 33 an der gemeinsamen
durch das Dünnen ausgebildeten
planaren Oberfläche
der ersten Schicht 7 aus Formmaterial und der Halbleiterchips 1 und 2 angebracht
werden (siehe 2M). Bei dieser Anordnung können die
Durchverbindungen nach dem Dünnen
und vor dem Aufbringen der Umverteilungsschicht 33 hergestellt
werden. Zudem können Lötabscheidungen 34 auf
den Kontaktpads der Umverteilungsschicht 33 platziert werden.
Die Lötabscheidungen 34 können durch „Kugelplatzierung" auf der Umverteilungsschicht 33 aufgebracht
werden, bei der vorgeformte Kugeln 34, die aus Lötmaterial bestehen,
auf den äußeren Kontaktpads
aufgebracht werden. Als Alternative zu der „Kugelplatzierung" können die
Lötabscheidungen 34 beispielsweise durch
Schablonendruck mit einer Lötpaste
aufgebracht werden, worauf ein Wärmebehandlungsprozess
folgt. Die Lötabscheidungen 34 können verwendet
werden, um die Bauelemente 200 elektrisch an andere Komponenten
zu koppeln, beispielsweise eine PCB (Printed Circuit Board – gedruckte
Leiterplatte).
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Wie
in 2N dargestellt, werden die Bauelemente 200 voneinander
getrennt durch die Trennung der Formmaterialschichten und der Umverteilungsschichten
beispielsweise durch Sägen
oder einen Laserstrahl.
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Für einen
Fachmann ist es klar, dass die in 2N dargestellten
gestapelten Bauelemente 200 nur ein Ausführungsbeispiel
sein sollen und viele Variationen möglich sind. Beispielsweise
können
Halbleiterchips oder passive Elemente unterschiedlicher Arten in
dem gleichen Bauelement 200 enthalten sein. Die Halbleiterchips
und passiven Elemente können
hinsichtlich Funktion, Größe, Herstellungstechnologie
usw. differieren. Weiterhin kann jede Schicht ganz unterschiedliche
Funktionen darstellen, und die Durchverbindungen einer Schicht brauchen
nicht in einer Linie mit den Durchverbindungen der benachbarten
Schichten zu liegen. Zudem reicht die Anzahl der Schichten innerhalb
der Bauelemente 200 von 2 bis einer unbegrenzten Anzahl.
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Während der
Produktion kann vorgesehen sein, dass die Schichten mit den Halbleiterchips
getestet werden, bevor die nächste
Schicht aus Halbleiterchips auf einer Schicht gestapelt wird. Wenn
sich herausstellt, dass eine oder mehrere (oder zu viele) Komponenten
einer Schicht inoperativ sind, kann die ganze Schicht (beispielsweise
Schicht 30) abgeschliffen und durch eine neue ersetzt werden.
Wenn sich weiterhin herausstellt, dass ein Halbleiterchip fehlerhaft
ist, kann ein anderer Halbleiterchip mit der gleichen Funktion über dem
fehlerhaften Chip aufgebracht werden, um den fehlerhaften Halbleiterchip
zu ersetzen.
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Bei
einer Ausführungsform
werden möglicherweise
keine weiteren Halbleiterchips über
einem fehlerhaften Halbleiterchip platziert und das den fehlerhaften
Chip enthaltende Bauelement kann verworfen werden.
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Das
in 2A bis 2N dargestellte
Herstellungsverfahren kann einerseits sicherstellen, dass das Formmaterial
während
der Produktion robust genug ist, um ein Biegen oder Brechen des Formmaterials
zu verhindern. Im Fall der ersten Schicht 7 aus Formmaterial
kann diese Schicht mit einer ausreichenden Dicke hergestellt werden.
Wenn später
andere Schichten aus Formmaterial auf der ersten Schicht 7 aus
Formmaterial gestapelt werden, stellen diese Schichten die Robustheit
der gestapelten Schichten sicher, so dass es möglich ist, die Dicke der ersten
Schicht 7 aus Formmaterial zu reduzieren. Andererseits
führt das
Dünnen
des Formmaterials und der Halbleiterchips zu einer reduzierten Gesamtdicke
der Bauelemente 200. Dies ermöglicht die Verwendung der Bauelemente 200 für Anwendungen,
wo reduzierte Abmessungen erforderlich sind.
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Die 3A bis 3N veranschaulichen schematisch
ein Verfahren für
die Produktion von Bauelementen 300, von denen Querschnitte
in 3N dargestellt sind. Das in 3A bis 3N dargestellte
Verfahren ist eine Entwicklung des in 2A bis 2N dargestellten
Verfahrens. Die in 3A bis 3E dargestellten
Herstellungsprozesse sind im Prinzip den in 2A bis 2E dargestellten
Herstellungsprozessen identisch oder ähnlich. Deshalb werden gleiche
Bezugszahlen verwendet, um auf gleiche Elemente in den 2A bis 2E und 3A bis 3E Bezug
zu nehmen.
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Bei
dem in 3F dargestellten Herstellungsprozess
differiert das Herstellungsverfahren von 3 von
dem Herstellungsverfahren von 2. Gemäß 3F wird
eine Umverteilungsschicht 35 über der Oberfläche der
ersten Schicht 7 aus Formmaterial gegenüber der Oberfläche, wo
die Umverteilungsschicht 16 angeordnet ist, platziert.
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Nach
der Herstellung der Umverteilungsschicht 35 können die
Halbleiterchips 4 und 5 mit ihren aktiven Haupt oberflächen 25 und 26 der
Umverteilungsschicht 35 zugewandt auf der Umverteilungsschicht 35 montiert
werden (siehe 3G).
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Die
Herstellung der zweiten Schicht 8 aus Formmaterial (siehe 3H),
das Dünnen
der zweiten Schicht 8 aus Formmaterial und der Halbleiterchips 4 und 5 (siehe 3I),
die Ausbildung der Durchverbindungen 28 und der Umverteilungsschicht 29 (siehe 3J),
das Stapeln der Schichten 30 und 31 (siehe 3K und 3L),
die Platzierung der Lötabscheidungen
(siehe 3M) sowie die Unterteilung des
Formmaterials und der Umverteilungsschichten (siehe 3N)
entsprechen der Herstellung der Bauelemente 200, die in 2G bis 2K, 2M und 2N dargestellt
ist.
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Im
Fall des Bauelements 300 wird die erste Schicht 7 aus
Formmaterial möglicherweise
nicht gedünnt.
Wenn jedoch die erste Schicht 7 aus Formmaterial gedünnt wird,
wird dies durchgeführt,
bevor die Umverteilungsschicht 35 an der ersten Schicht 7 aus Formmaterial
angebracht wird (siehe 3F). Wenn die Umverteilungsschicht 35 an
der ersten Schicht 7 aus Formmaterial angebracht wird,
kann die erste Schicht 7 aus Formmaterial eine Dicke im
Bereich von 300 bis 1000 µm
aufweisen.
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Wenngleich
ein bestimmtes Merkmal oder ein bestimmter Aspekt einer Ausführungsform
der Erfindung bezüglich
nur einer von mehreren Implementierungen offenbart worden sein mag,
kann außerdem
ein derartiges Merkmal oder ein derartiger Aspekt mit einem oder
mehreren anderen Merkmalen oder Aspekten der anderen Implementierungen
kombiniert werden, wie für
eine gegebene oder bestimmte Anwendung erwünscht und vorteilhaft sein
kann. Weiterhin soll das Ausmaß,
in dem die Ausdrücke „enthalten", „haben", „mit" oder andere Varianten
davon entweder in der ausführlichen
Beschreibung oder den Ansprüchen
verwendet werden, solcher Ausdrücke
auf eine Weise ähnlich
dem Ausdruck „umfassen" einschließend sein.
Die Ausdrü cke „gekoppelt" und „verbunden" können zusammen
mit Ableitungen verwendet worden sein. Es versteht sich, dass diese
Ausdrücke
verwendet worden sein können,
um anzugeben, dass zwei Elemente unabhängig davon miteinander kooperieren
oder interagieren, ob sie in direktem physischem oder elektrischem Kontakt
stehen oder sie nicht in direktem Kontakt miteinander stehen. Weiterhin
versteht sich, dass Ausführungsformen
der Erfindung in diskreten Schaltungen, teilweise integrierten Schaltungen
oder ganz integrierten Schaltungen oder Programmierungsmitteln implementiert
sein können.
Außerdem
ist der Ausdruck „beispielhaft" lediglich als ein
Beispiel anstatt das Beste oder Optimale gemeint. Es ist auch zu verstehen,
dass hierin dargestellte Merkmale und/oder Elemente mit bestimmten
Abmessungen relativ zueinander zum Zweck der Vereinfachung und zum
leichten Verständnis
dargestellt worden sind und dass tatsächliche Abmessungen von den
hierin dargestellten wesentlich differieren können.
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Wenngleich
hierin spezifische Ausführungsformen
dargestellt und beschrieben worden sind, versteht der Durchschnittsfachmann,
dass eine Vielzahl alternativer und/oder äquivalenter Implementierungen
für die
gezeigten und beschriebenen spezifischen Ausführungsformen substituiert werden
können,
ohne von dem Schutzbereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Die vorliegende Anmeldung soll alle Adaptationen oder Variationen
der hierin erörterten
spezifischen Ausführungsformen
abdecken. Deshalb soll die vorliegende Erfindung nur durch die Ansprüche und
die Äquivalente
davon beschränkt werden.