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DE102011115136A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Bearbeitung von Banknoten - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Bearbeitung von Banknoten Download PDF

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DE102011115136A1
DE102011115136A1 DE102011115136A DE102011115136A DE102011115136A1 DE 102011115136 A1 DE102011115136 A1 DE 102011115136A1 DE 102011115136 A DE102011115136 A DE 102011115136A DE 102011115136 A DE102011115136 A DE 102011115136A DE 102011115136 A1 DE102011115136 A1 DE 102011115136A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
banknotes
cassette
mechanical interface
transport
module
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102011115136A
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Stapfer
Detlef Bielefeld
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Giesecke and Devrient GmbH filed Critical Giesecke and Devrient GmbH
Priority to DE102011115136A priority Critical patent/DE102011115136A1/de
Priority to EP12781035.6A priority patent/EP2764502B1/de
Priority to CN201280048756.2A priority patent/CN103843039B/zh
Priority to PCT/EP2012/004206 priority patent/WO2013050177A1/de
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    • G07DHANDLING OF COINS OR VALUABLE PAPERS, e.g. TESTING, SORTING BY DENOMINATIONS, COUNTING, DISPENSING, CHANGING OR DEPOSITING
    • G07D11/00Devices accepting coins; Devices accepting, dispensing, sorting or counting valuable papers
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    • GPHYSICS
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Abstract

Es werden eine Vorrichtung (10) zur Bearbeitung von Banknoten und ein entsprechendes Verfahren beschrieben. Die Vorrichtung (10) umfasst ein Eingabefach (22) zur händischen Eingabe von Banknoten, wenigstens ein Ausgabefach (36a–e) zur Ausgabe von Banknoten und ein Transportsystem (24, 34, 44, 54), das dazu ausgestaltet ist, Banknoten von dem Eingabefach (22) zu dem wenigstens einen Ausgabefach (36a–e) zu transportieren. Die Vorrichtung (10) umfasst ferner zumindest eine mechanische Schnittstelle (42a, b, 56a, b) zum lösbaren Verbinden einer Kassette (70a, 70b) für Banknoten mit der Vorrichtung (10). Das Transportsystem (24, 34, 44, 54) ist ferner dazu ausgestaltet, Banknoten aus einer über die zumindest eine mechanische Schnittstelle (46a, b, 56a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10) verbundenen Kassette (70a) zu dem wenigstens einen Ausgabefach (36a–e) zu transportieren oder Banknoten von dem Eingabefach (22) in eine über die zumindest eine mechanische Schnittstelle (46a, b, 56a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10) verbundene Kassette (70b) zu transportieren.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bearbeitung von Banknoten, d. h. eine Banknotenbearbeitungsvorrichtung, sowie ein Verfahren zur Bearbeitung von Banknoten.
  • Die vorliegende Erfindung ist prinzipiell uneingeschränkt für jede Art von blattgutartigen Wertdokumenten verwendbar. Ein besonderer Fokus der vorliegenden Erfindung liegt jedoch auf Banknoten, so dass im Nachfolgenden der Einfachheit halber anstatt des allgemeinen Begriffs ”Wertdokumente” in der Regel der Begriff ”Banknoten” verwendet wird, ohne dass dies in einschränkender Weise zu verstehen ist.
  • Bei der Bearbeitung von Banknoten und anderen blattgutartigen Wertdokumenten kommen oftmals stabile Kassetten bzw. Behälter zum Einsatz, um die Banknoten beispielsweise für einen sicheren Transport aufzunehmen. Die bekannten Kassetten für Banknoten können in Selbstbedienungsgeräte eingesetzt werden, welche dazu ausgestaltet sind, die Banknoten automatisch aus den Kassetten zu entnehmen. Bei derartigen Selbstbedienungsgeräten kann es sich beispielsweise um Geldausgabebeautomaten (auch ATM-Geldautomaten genannt) handeln, die einen bestimmten Betrag an eine Bedienperson auszahlen und den ausgezahlten Betrag einem Konto der Bedienperson belasten. Dazu identifiziert sich die Bedienperson beispielsweise mittels einer Magnetstreifen- oder Chipkarte und einer PIN-Nummer an dem Geldausgabeautomaten und gibt anschließend den gewünschten Betrag ein. Dieser Betrag wird dann aus Banknoten zusammengesetzt, die aus den im Geldausgabeautomaten enthaltenen Kassetten entnommen und an die Bedienperson ausgegeben werden. Dabei ist es üblich, dass für jede Denomination (Stückelung) mindestens eine Kassette verwendet wird. Andere Arten von Selbstbedienungsgeräten können beispielweise dazu eingerichtet sein, Banknoten, die von einer Bedienperson eingegeben werden, anzunehmen und in einer oder mehreren Kassetten abzulegen sowie einen dabei festgestellten Betrag dem Konto der Bedienperson gutzuschreiben. Bei einer weiteren Art von Selbstbedienungsgeräten, bei denen Kassetten für Banknoten zum Einsatz kommen, kann es vorgesehen sein, dass sowohl die Ein- als auch die Auszahlung von Banknoten möglich ist.
  • Bei derartigen Selbstbedienungsgeräten kann sich früher oder später das Problem ergeben, dass es durch die Ausgabe der Banknoten zu einem Mangel an Banknoten einer oder mehrerer Denominationen kommt oder dass es durch die Eingabe von Banknoten dazu kommt, dass eine Kassette voll ist und keine weiteren Banknoten einer bestimmten Denomination aufnehmen kann. In einem derartigen Fall ist es erforderlich, dass eine oder mehrere der Kassetten des Selbstbedienungsgeräts durch andere, mit Banknoten einer bestimmten Denomination gefüllte Kassetten oder durch leere Kassetten ersetzt werden müssen. Für den Fall, dass aus den Selbstbedienungsgeräten entleerte oder teilweise entleerte Kassetten entnommen werden, müssen diese anschließend wieder mit Banknoten befüllt werden, damit sie erneut in Selbstbedienungsgeräten verwendet werden können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Bearbeitung von Banknoten sowie ein entsprechendes Verfahren bereitzustellen, die es erlauben, befüll- und entleerbare Kassetten für Banknoten automatisch zu befüllen oder zu entleeren, wobei der gesamte Vorgang einfach und ohne großen Aufwand durchführbar sein soll, und sichergestellt sein muss, dass Fehler bei der Befüllung der Kassetten mit Banknoten vermieden werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Ein entsprechendes Verfahren zur Bearbeitung von Banknoten ist Gegenstand des unabhängigen Verfahrensanspruchs. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert.
  • Die Erfindung basiert auf dem Grundgedanken, eine herkömmliche Vorrichtung zum Zählen und Sortieren von Banknoten derart zu einer Banknotenbearbeitungsvorrichtung zu erweitern, dass diese mit einer Kassette für Banknoten lösbar verbunden werden kann und dazu ausgestaltet ist, automatisch die mit der Banknotenbearbeitungsvorrichtung lösbar verbundene Kassette mit Banknoten zu befüllen oder alternativ diese zu entleeren.
  • Der Vorteil der Erfindung ist insbesondere darin zu sehen, dass die Befüllung der Kassetten im Rahmen der Standard-Banknotenbearbeitung, d. h. dem Zählen und Sortieren und ggf. Aussortieren von Banknoten, erfolgt. Nicht für die Kassetten bestimmte Banknoten werden, abhängig von einer vorgegebenen Konfiguration der Banknotenbearbeitungsvorrichtung, in die üblicherweise vorhandenen Ausgabefächer der Banknotenbearbeitungsvorrichtung transportiert und können wie üblich weiterbearbeitet werden.
  • Das Befüllen der Kassetten kann vollautomatisiert und ohne manuellen Eingriff bzw. Zugriff der Bedienperson auf den Banknotenbestand der Kassette erfolgen. Dadurch wird der gesamte Vorgang sicherer und weniger fehleranfällig.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird somit eine Vorrichtung zur Bearbeitung von Banknoten bereitgestellt. Diese Banknotenbearbeitungsvorrichtung umfasst ein Eingabefach zur üblicherweise händischen Eingabe von Banknoten durch eine Bedienperson, wenigstens ein Ausgabefach zur Ausgabe von Banknoten sowie ein Transportsystem, das dazu ausgestaltet ist, in das Eingabefach eingelegte Banknoten automatisch zu dem wenigstens einen Ausgabefach zu transportieren. Die Banknotenbearbeitungsvorrichtung umfasst ferner zumindest eine mechanische Schnittstelle zur lösbaren Verbindung einer Kassette für Banknoten mit der Banknotenbearbeitungsvorrichtung. Dabei ist das Transportsystem ferner dazu ausgestaltet, Banknoten aus einer über die zumindest eine mechanische Schnittstelle lösbar mit der Banknotenbearbeitungsvorrichtung verbundenen Kassette zu dem wenigstens einen Ausgabefach zu transportieren oder Banknoten von dem Eingabefach in eine über die zumindest eine mechanische Schnittstelle lösbar mit der Banknotenbearbeitungsvorrichtung verbundene Kassette zu transportieren.
  • Vorzugsweise umfasst die Banknotenbearbeitungsvorrichtung eine erste mechanische Schnittstelle und eine zweite mechanische Schnittstelle, wobei das Transportsystem ferner dazu ausgestaltet ist, Banknoten aus einer über die erste mechanische Schnittstelle lösbar mit der Vorrichtung verbundenen Kassette zu dem wenigstens einen Ausgabefach zu transportieren, Banknoten von dem Eingabefach in eine über die zweite mechanische Schnittstelle lösbar mit der Vorrichtung verbundene Kassette zu transportieren und Banknoten aus der über die erste mechanische Schnittstelle lösbar mit der Vorrichtung verbundenen Kassette in die über die zweite mechanische Schnittstelle lösbar mit der Vorrichtung verbundene Kassette zu transportieren.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Vorrichtung zur Bearbeitung von Banknoten ferner eine Prüfeinrichtung, wobei die Prüfeinrichtung derart angeordnet und das Transportsystem derart ausgestaltet ist, dass sowohl die aus einer über die erste mechanische Schnittstelle lösbar mit der Vorrichtung verbundenen Kassette stammenden Banknoten als auch die aus dem Eingabefach stammenden Banknoten durch die Prüfeinrichtung transportiert und geprüft werden.
  • Vorzugsweise ist das Eingabefach Teil eines Basismoduls, das Ausgabefach Teil eines Ausgabemoduls, die erste mechanische Schnittstelle Teil eines Kassettenentleerungsmoduls und die zweite mechanische Schnittstelle Teil eines Kassettenbefüllungsmoduls. Der modulare Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung erlaubt je nach Bedarf den Anschluss von weiteren Ausgabemodulen, Kassettebefüllungsmodulen und/oder Kassettenentleerungsmodulen.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst die Vorrichtung zur Bearbeitung von Banknoten ferner wenigstens eine Umlenkeinrichtung, die in Form einer Längs-/Querfördereinrichtung dazu ausgestaltet ist, Banknoten, die der Umlenkeinrichtung vom Transportsystem im Quertransport zugeführt werden, im Längstransport abzuführen und umgekehrt Banknoten, die der Umlenkeinrichtung im Längstransport zugeführt werden, im Quertransport abzuführen.
  • Gemäß einer alternativen bevorzugten Ausgestaltung umfasst die Vorrichtung zur Bearbeitung von Banknoten ferner wenigstens eine Umlenkeinrichtung, die dazu ausgestaltet ist, die Bewegungsrichtung einer vom Transportsystem im Quertransport zugeführten Banknote im Wesentlichen in der von der zugeführten Banknote definierten Transportebene unter Beibehaltung der Querausrichtung der Banknote um einen vorbestimmten Winkel von vorzugsweise etwa 90° zu verändern.
  • Vorzugsweise werden der Kassette zugeordnete Kriterien für die Befüllung der Kassette an die Steuereinheit der Banknotenbearbeitungsvorrichtung übertragen, die Banknoten bei der Bearbeitung auf Erfüllung der Kriterien für die Befüllung der Kassette überprüft, und Banknoten, welche die Kriterien für die Befüllung erfüllen, werden in die Kassette eingefüllt, wohingegen Banknoten, welche die Kriterien für die Befüllung nicht erfüllen, in einem Ausgabefach der Banknotenbearbeitungsvorrichtung abgelegt werden.
  • Bei einer Weiterentwicklung ist es zudem vorgesehen, dass eine für die Befüllung der Kassette gewünschte Sollmenge vorgegeben werden kann. Dadurch wird insbesondere die Fehleranfälligkeit des gesamten Vorgangs weiter reduziert. Zudem kann ein in den Kassetten enthaltener Restbestand berücksichtigt werden, muss also nicht mehr vor der Befüllung entnommen werden. Durch die Verwendung des Restbestands verringert sich zudem die für die gewünschte Füllsollmenge benötigte Anzahl von Banknoten, wodurch der gesamte Vorgang der Befüllung zudem weniger Zeit in Anspruch nimmt.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Bearbeiten von Banknoten in einer Vorrichtung zum Bearbeiten von Banknoten bereitgestellt. Dabei umfasst das Verfahren den Schritt des Transportierens von Banknoten aus einer über eine mechanische Schnittstelle lösbar mit der Vorrichtung verbundenen Kassette für Banknoten zu einem Ausgabefach der Vorrichtung oder den Schritt des Transportierens von Banknoten von einem Eingabefach der Vorrichtung in eine über die mechanische Schnittstelle lösbar mit der Vorrichtung verbundene Kassette für Banknoten.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Bearbeiten von Banknoten bereitgestellt, die eine mechanische Schnittstelle zum lösbaren Verbinden einer Kassette für Banknoten, wenigstens ein Ausgabefach zur Ausgabe von Banknoten und ein Transportsystem umfasst, wobei das Transportsystem dazu ausgestaltet ist, Banknoten aus einer über die mechanische Schnittstelle lösbar mit der Vorrichtung verbundenen Kassette zu dem wenigstens einen Ausgabefach zu transportieren.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Aufgaben der Erfindung gehen aus der folgenden detaillierten Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele und Ausführungsalternativen hervor. Es wird auf die Zeichnungen verwiesen, in denen zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 eine schematische Darstellung einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, und
  • 3 eine schematische Darstellung einer weiteren Variante der Erfindung.
  • Gleichartige in den Figuren dargestellte Bestandteile werden soweit wie möglich mittels der gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • Die Erfindung wird im Folgenden am Beispiel von Vorrichtungen zur Bearbeitung von Banknoten erläutert. In der Regel weist eine Banknote die Form eines Rechtecks mit zwei langen Seiten bzw. Längsseiten und mit zwei kurzen oder schmalen Seiten bzw. Querseiten auf. In der folgenden Beschreibung wird sowohl auf die Orientierung als auch auf die Bewegung einer Banknote eingegangen. Wie dies dem Fachmann bekannt ist, lässt sich die Orientierung einer Banknote im Raum durch einen Normalenvektor definieren, der senkrecht auf der durch die Banknote definierten Ebene steht, die hier auch als Transportebene der Banknote bezeichnet wird. Die Bewegung einer Banknote lässt sich mittels eines Bewegungsvektors beschreiben, dessen Betrag der Geschwindigkeit der Bewegung und dessen Richtung der Bewegungsrichtung der Banknote entspricht. Eine Bewegung, bei der der Bewegungsvektor im Wesentlichen in der Transportebene liegt und senkrecht zu den schmalen Seiten bzw. Querseiten einer Banknote steht, wird als Längstransport von Banknoten bezeichnet. Als Quertransport von Banknoten wird eine Bewegung bezeichnet, bei der der Bewegungsvektor im Wesentlichen in der Transportebene liegt und senkrecht zu den langen Seiten bzw. Längsseiten einer Banknote steht.
  • 1 zeigt eine schematische Frontansicht einer Vorrichtung 10 zur Bearbeitung von Banknoten gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Die Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 besteht im Wesentlichen aus einem Basismodul 20, einem Ausgabemodul 30, einem Kassettenentleerungsmodul 40 und einem Kassettenbefüllungsmodul 50. Die 1 zeigt lediglich die zum Verständnis der Erfindung wesentlichen Komponenten der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10, die in stark schematisierter Form dargestellt sind. Insbesondere lassen sich der 1 nicht die exakten Größen und Größenverhältnisse der nachstehend im Detail beschriebenen Komponenten der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 entnehmen.
  • Das Basismodul 20 der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 weist an seiner Front- bzw. Vorderseite 21 ein Eingabefach 22 auf, in das Stapel von Banknoten zur weiteren Bearbeitung eingelegt werden können, wie dies in 1 schematisch dargestellt ist. In Bezug auf eine vor dem Basismodul 20 stehende oder sitzende Bedienperson ist die Neigung der Frontseite 21 des Basismoduls 20 aus ergonomischen Gründen vorzugsweise derart gewählt, dass das obere Ende der Frontseite 21 von der Bedienperson weiter entfernt ist als das untere Ende. Bei der in 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform werden die Banknoten mit ihrer langen Seite bzw. Längsseite der vor der Bearbeitungsvorrichtung sitzenden bzw. stehenden Bedienperson zugewandt in das Eingabefach 22 eingelegt. Aus dem Eingabefach 22 werden die Banknoten mittels einer dem Fachmann bekannten geeigneten Vereinzelungseinrichtung 23 in Richtung ihrer Längsseite, d. h. in der durch die Längsseite der Banknote definierten Richtung, vereinzelt und an das sich anschließende Transportsystem 24 des Basismoduls 20 überführt, das die vereinzelten Banknoten im Längstransport bzw. in Längsausrichtung einer Prüfeinrichtung 25 zuführt. Wie dies dem Fachmann bekannt ist, kann das Transportsystem 24 des Basismoduls 20 beispielsweise mittels einer Vielzahl von Führungs- bzw. Umlenkelementen und durch Riemen angetriebene Antriebsrollen verwirklicht sein.
  • Mittels der Prüfeinrichtung 25 können wählbare Kriterien einer durch die Prüfeinrichtung 25 hindurch bewegten Banknote überprüft werden. Abhängig von dieser Prüfung werden die Banknoten im weiteren Verlauf des Transportsystems der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 durch die geeignete Ansteuerung einer Weicheneinrichtung 26 des Basismoduls 20 entweder über einen sogenannten, dem Fachmann wohlbekannten Spiralfachstapler 27 einem Reject-Fach 28 für aussortierte Banknoten oder aber dem Ausgabemodul 30 zugeführt, das seitlich neben dem Basismodul 20 angeordnet ist und mit diesem über eine Modulverbindungseinheit 60a verbunden ist. Beispielsweise kann die Modulverbindungseinheit 60a als ein Paar von kämmenden Rollen ausgestaltet sein, das eine nahtlose Übergabe einer Banknote vom Basismodul 20 an das Ausgabemodul 30 ermöglicht.
  • Bei der in 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform umfasst das Ausgabemodul 30 neben einer Umlenkeinrichtung 32 und einer Weicheneinrichtung 35 eine Vielzahl von Ausgabefächern 36a–e. Dabei sind die Ausgabefächer 36a–e vorzugsweise derart entlang der Frontseite des Ausgabemoduls 30 angeordnet und dazu ausgestaltet, dass die Banknoten entlang des Transportsystems 34 des Ausgabemoduls 30 im Quertransport den Ausgabefächern 36a–e zugeführt werden und mit ihrer langen Seite bzw. Längsseite einer vor der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 stehenden bzw. sitzenden Bedienperson zugewandt in den Ausgabefächern 36a–e abgelegt werden.
  • Um die dem Ausgabemodul 30 im Längstransport zugeführten Banknoten derart in einem der Ausgabefächer 36a–e abzulegen, dass die Längsseiten der Banknoten einer vor der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 stehenden bzw. sitzenden Bedienperson zugewandt sind, muss die Umlenkeinrichtung 32 entsprechend ausgestaltet sein. Vorzugsweise handelt es sich bei der Umlenkeinrichtung 32 um eine Längs-/Querfördereinrichtung (auch ”Picker” genannt), welche die im Längstransport vom Transportsystem 24 des Basismoduls 20 zugeführten Banknoten in einen Quertransport entlang des Transportsystems 34 des Ausgabemoduls 30 zu den Ausgabefächern 36a–e hin überführt, d. h. in eine Bewegung in einer Richtung parallel zu den Querseiten einer jeweiligen Banknote.
  • In dem Reject-Fach 28 des Basismoduls 20, das vorteilhaft in der Nähe des Eingabefachs 22 auf der Frontseite 21 des Basismoduls 20 angeordnet ist, werden vorzugsweise nicht identifizierbare bzw. falschgeldverdächtige Banknoten abgelegt, die einer Nachprüfung durch die Bedienperson unterzogen werden müssen. Dabei werden bei der in 1 dargestellten Ausführungsform die Banknoten in dem Reject-Fach 28 für aussortierte Banknoten mittels des Spiralfachstaplers 27 jeweils mit ihrer Längsseite der Bedienperson zugewandt abgelegt.
  • Auch die Ausgabefächer 36a–e des Ausgabemoduls 30 sind vorzugsweise in der Nähe des Eingabefachs 22 des Basismoduls 20 und damit im Griffbereich einer vor der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 stehenden oder sitzenden Bedienperson angeordnet. Sowohl im Eingabefach 22 des Basismoduls 20 als auch in den Ausgabefächern 36a–e des Ausgabemoduls 30 sind die Banknoten jeweils mit ihrer Längsseite der Bedienperson zugewandt abgelegt und lassen sich daher von der Bedienperson bequem und sicher fassen.
  • Die Vorrichtung 10 zur Bearbeitung von Banknoten weist vorzugsweise eine Bedieneinrichtung auf, die beispielsweise über eine Eingabeeinheit, eine Anzeigeeinheit bzw. ein Display 29 und/oder einen Drucker sowie eine Schnittstelle bzw. eine Leseeinrichtung für ein Speichermedium verfügt und mit einer Steuereinrichtung der Vorrichtung 10 verbunden ist. Die Eingabeeinheit und die Anzeigeeinheit 29 dienen in Verbindung mit der Steuereinrichtung dazu, die Vorrichtung 10 zur Bearbeitung von Banknoten im Betrieb zu steuern und beispielsweise gewünschte Bearbeitungsmöglichkeiten auszuwählen. Mittels des Speichermediums ist es möglich, dass eine Bedienperson sich gegenüber der Vorrichtung 10 als berechtigte Bedienperson ausweist. Ebenso ist es möglich, dass benutzerspezifische Bedienmodi, Einstellungen oder Abrechnungsdaten auf dem Speichermedium gespeichert sind, wodurch eine benutzerspezifische Bedienung bzw. die Verwendung der gespeicherten Daten auf anderen Banknotenbearbeitungsvorrichtungen ermöglicht wird. Das Speichermedium kann beispielsweise eine Chipkarte oder eine Flash-Speicherkarte mit entsprechender Schnittstelle sein. Die Bedieneinrichtung kann drahtgebunden oder drahtlos, z. B. mittels Infrarot oder Radiowellen, mit der Vorrichtung 10 zur Bearbeitung von Banknoten verbunden sein oder in diese integriert sein. Bei der Anzeigeeinheit 29 kann es sich auch um einen Touch-Screen handeln, in den die Eingabeeinheit integriert ist.
  • Wie dies der Fachmann erkennt, handelt es sich bei dem Basismodul 20 in Verbindung mit dem Ausgabemodul 30 gemäß der vorliegenden Erfindung um eine eigenständige Vorrichtung zum Zählen und Sortieren von Banknoten. Mit anderen Worten, das Basismodul 20 in Verbindung mit dem Ausgabemodul 30 erlaubt es einer Bedienperson, Stapel von zu zählenden und zu sortierenden Banknoten in das Eingabefach 22 einzulegen, deren jeweiliger Wert mittels der Prüfeinrichtung 25 ermittelt werden kann und die aufgrund der Auswertung der Prüfeinrichtung 25 je nach ermittelter Denomination einem der Ausgabefächer 36a–e des Ausgabemoduls 30 oder dem Reject-Fach 28 des Basismoduls 20 zugeführt werden können.
  • Neben dem Basismodul 20 und dem Ausgabemodul 30 umfasst die in 1 dargestellte bevorzugte Ausführungsform einer Vorrichtung 10 zur Bearbeitung von Banknoten ein Kassettenentleerungsmodul 40 und ein Kassettenbefüllungsmodul 50. Es sind jedoch auch erfindungsgemäße Vorrichtungen zur Bearbeitung von Banknoten denkbar, die lediglich ein Kassettenentleerungsmodul 40, d. h. lediglich zum Entleeren von Kassetten für Banknoten geeignet sind, oder lediglich ein Kassettenbefüllungsmodul 50 aufweisen, d. h. lediglich zum Befüllen von Kassetten für Banknoten geeignet sind.
  • Bei der in 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist das Kassettenentleerungsmodul 40 seitlich neben dem Basismodul 20 angeordnet und über eine Modulverbindungseinheit 60b mit diesem verbunden. Dabei kann die Modulverbindungseinheit 60b wie die Modulverbindungseinheit 60a ausgestaltet sein, d. h. für eine nahtlose Übergabe von Banknoten von dem Kassettenentleerungsmodul 40 zum Basismodul 20 sorgen. Das Kassettenentleerungsmodul 40 umfasst beispielhaft zwei mechanische Schnittstellen 46a und 46b, über die jeweils eine Kassette für Banknoten lösbar mit dem Kassettenentleerungsmodul 40 der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 verbunden werden kann. Dabei sind die mechanischen Schnittstellen 46a, b derart ausgestaltet, dass dann, wenn eine mit Banknoten gefüllte Kassette (z. B. die Kassette 70a in 1) über eine der mechanischen Schnittstellen 46a, b mit dem Kassettenentleerungsmodul 40 lösbar verbunden wird, die Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 auf die sich in der Kassette (z. B. die Kassette 70a in 1) enthaltenen Banknoten zugreifen kann und diese Banknoten mittels des Transportsystems 44 des Kassettenentleerungsmoduls 40 zum Basismodul 20 und mittels der weiteren Transportsysteme weiter zum Ausgabemodul 30 oder zum Kassettenbefüllungsmodul 50 transportiert werden können.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform können die mechanischen Schnittstellen 46a und 46b derart ausgestaltet sein, dass, nachdem eine Kassette für Banknoten über eine der mechanischen Schnittstellen 46a, b mit der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 lösbar verbunden worden ist, die mechanischen Schnittstellen 46a, b für die Dauer der jeweiligen Bearbeitungsvorgänge (d. h. Entleeren der Kassette), beispielsweise durch die Steuereinrichtung der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10, verriegelt werden. Eine jeweilige Kassette kann dann erst von den mechanischen Schnittstellen 46a, b gelöst werden, nachdem die Verriegelung durch die Steuereinrichtung der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 freigegeben wurde.
  • Bei den Kassetten für Banknoten (z. B. der Kassette 70a) kann es sich insbesondere um sogenannte revisionssichere Kassetten handeln. Darunter wird verstanden, dass die Kassetten derart verschlossen sind, dass in den Kassetten enthaltene Banknoten nicht unerlaubt entnommen werden können. Dazu kann es vorgesehen sein, dass die Kassetten mittels geeigneter Verschlüsse vor einem unberechtigten Zugriff geschützt sind. Die dazu verwendeten Verschlüsse der Kassetten werden beispielsweise nur dann geöffnet, wenn die Kassetten über die mechanischen Schnittstellen 46a, b mit der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 verbunden werden.
  • Wie bereits vorstehend beschrieben, ist das Transportsystem 44 des Kassettenentleerungsmoduls 40 dazu ausgestaltet, Banknoten aus mit den mechanischen Schnittstellen 46a, b verbundenen Kassetten (z. B. der mit der mechanischen Schnittstelle 46a verbundenen Kassette 70a) einer Umlenkeinrichtung 42 und anschließend der Modulverbindungseinheit 60b bzw. dem Basismodul 20 zuzuführen. Wie dies dem Fachmann bekannt ist, weist eine Kassette für Banknoten üblicherweise im Wesentlichen die Form eines Quaders auf, wobei eine der rechteckigen Endseiten davon den Zugang zu der Kassette gewährt und die Oberseite der Kassette definiert. Dabei ist eine Kassette in der Regel derart ausgestaltet, dass in der Kassette gestapelte Banknoten parallel zu den Endseiten und damit zu der Oberseite der Kassette liegen. Wie dies in 1 schematisch angedeutet ist, sind die mechanischen Schnittstellen 46a, b gemäß der in 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform derart ausgestaltet, dass Kassetten für Banknoten (z. B. die Kassette 70a) mit der Vorderseite voran in die mechanischen Schnittstellen 46a, b eingeschoben werden, um mit diesen eine lösbare Verbindung einzugehen. Dabei liegen die Banknoten vorzugsweise derart in einer Kassette, dass deren Längsseiten im Wesentlichen horizontal und deren Querseiten im Wesentlichen vertikal verlaufen, wie dies in 1 anhand der Kassette 70a schematisch angedeutet ist. Bei dieser Anordnung der Banknoten in der Kassette 70a lassen sich die Banknoten beispielsweise mittels einer in die mechanische Schnittstelle 46a integrierten Vereinzelungseinrichtung (nicht dargestellt) im Quertransport dem Transportsystem 44 des Kassettenentleerungsmoduls 40 zuführen, das die Banknoten im Quertransport der Umlenkeinrichtung 42 zuführt.
  • Da, wie vorstehend beschrieben, bei der in 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform die Banknoten innerhalb des Basismoduls 20 im Längstransport entlang des Transportsystems 24 des Basismoduls 20 transportiert werden, die Banknoten innerhalb des Kassettenentleerungsmoduls 40 jedoch im Quertransport transportiert werden, ist die Umlenkeinrichtung 42 vorzugsweise ebenfalls als eine Längs-/Querfördereinrichtung (auch ”Picker” genannt) ausgestaltet, welche die im Quertransport vom Transportsystem 44 des Kassettenentleerungsmoduls 40 zugeführten Banknoten in einen Längstransport überführt, d. h. in eine Bewegung in einer Richtung parallel zu den Längsseiten einer jeweiligen Banknote.
  • Wie dies in 1 angedeutet ist, ist das Basismodul 20 bzw. dessen Transportsystem 24 vorzugsweise derart ausgestaltet, dass der von dem Eingabefach 22 des Basismoduls 22 ausgehende Banknotenstrom und der vom Kassettenentleerungsmodul 40 ausgehende Banknotenstrom stromaufwärts der Prüfeinrichtung 25 zusammengeführt werden. Der Fachmann wird erkennen, dass bei Befüllung des Eingabefachs 22 des Basismoduls 20 mit Banknoten und gleichzeitiger Entleerung einer mit dem Kassettenentleerungsmodul 40 lösbar verbundenen Kassette (z. B. der Kassette 70a) ggf. dafür gesorgt werden muss, dass sich die beiden Banknotenströme nicht stören, d. h. es nicht zu Banknotenstaus stromaufwärts der Prüfeinrichtung 25 kommt. Dies kann beispielsweise durch eine geeignete Ansteuerung der Vereinzelungseinrichtungen und der Umlenkeinrichtung 42 mittels der Steuereinrichtung erreicht werden.
  • Bei der in 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist seitlich neben dem Ausgabemodul 30 das Kassettenbefüllungsmodul 50 angeordnet und über eine Modulverbindungseinheit 60c mit diesem verbunden. Dabei kann die Modulverbindungseinheit 60c wie die Modulverbindungseinheiten 60a, b ausgestaltet sein, d. h. dazu ausgestaltet sein, für eine nahtlose Übergabe von Banknoten von dem Ausgabemodul 30 zu dem Kassettenbefüllungsmodul 50 zu sorgen. Damit Banknoten, die dem Ausgabemodul 30 vom Basismodul 20 zugeführt werden, entweder in eines der Ausgabefächer 36a–e des Ausgabemoduls 30 oder zum Kassettenbefüllungsmodul 50 transportiert werden können, weist das Ausgabemodul 30 eine entsprechend ausgestaltete Weicheneinrichtung 35 auf. Diese Weicheneinrichtung 35 wird von der Steuereinrichtung der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 angesteuert. Bei einer Einstellung der Weicheneinrichtung 35 werden dem Ausgabemodul 30 zugeführte Banknoten an das Kassettenbefüllungsmodul 50 weiter geleitet. Da diese Banknoten vom Basismodul 20 im Längstransport zugeführt werden und innerhalb des Ausgabemoduls 30 lediglich die Weicheneinrichtung 35 durchlaufen, werden diese Banknoten dem Kassettenbefüllungsmodul 50 über die Modulverbindungseinheit 60c ebenfalls im Längstransport zugeführt.
  • Vorzugsweise weist das Kassettenbefüllungsmodul 50 eine Umlenkeinrichtung 52 auf, die dazu ausgestaltet ist, die im Längstransport vom Ausgabemodul 30 zugeführten Banknoten in einen Quertransport zu überführen, d. h. in eine Bewegung in einer Richtung parallel zu den Querseiten einer jeweiligen Banknote. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei der Umlenkeinrichtung 52 des Kassettenbefüllungsmoduls 50 wie bei der Umlenkeinrichtung 36 des Ausgabemoduls 30 um eine dem Fachmann bekannte Längs-/Querfördereinrichtung (auch ”Picker” genannt).
  • Bei der in 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform umfasst das Kassettenbefüllungsmodul 50 neben der Umlenkeinrichtung 52 zwei mechanische Schnittstellen 56a, b, über die jeweils eine Kassette für Banknoten lösbar mit dem Kassettenbefüllungsmodul 50 der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 verbunden werden kann. Dabei sind die mechanischen Schnittstellen 56a, b derart ausgestaltet, dass dann, wenn eine Kassette (z. B. die Kassette 70b in 1) über eine der mechanischen Schnittstellen 56a, b mit dem Kassettenbefüllungsmodul 50 lösbar verbunden wird, die Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 die Kassette (z. B. die Kassette 70b in 1) mit Banknoten befüllen kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform können die mechanischen Schnittstellen 56a und 56b derart ausgestaltet sein, dass, nachdem eine Kassette für Banknoten über eine der mechanischen Schnittstellen 56a, b mit dem Kassettenbefüllungsmodul 50 bzw. der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 lösbar verbunden worden ist, die mechanischen Schnittstellen 56a, b für die Dauer der jeweiligen Bearbeitungsvorgänge (d. h. Befüllen der Kassette), beispielsweise durch die Steuereinrichtung der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10, verriegelt werden. Eine Kassette kann dann erst von den mechanischen Schnittstellen 56a, b gelöst werden, nachdem die Verriegelung durch die Steuereinrichtung der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 freigegeben wurde.
  • Wie dies in 1 schematisch angedeutet ist, sind die mechanischen Schnittstellen 56a, b gemäß der in 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform derart ausgestaltet, dass Kassetten für Banknoten (z. B. die Kassette 70b) mit der Vorderseite voran in die mechanischen Schnittstellen 56a, b eingeschoben werden, um mit dem Kassettenbefüllungsmodul 50 eine lösbare Verbindung einzugehen. Dabei werden die Banknoten vorzugsweise derart in einer Kassette abgelegt, dass deren Längsseiten im Wesentlichen horizontal und deren Querseiten im Wesentlichen vertikal verlaufen, wie dies in 1 anhand der Kassette 70b schematisch angedeutet ist. Eine derartige Anordnung der Banknoten innerhalb einer Kassette ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn wie vorstehend beschrieben, das Transportsystem 54 des Kassettenbefüllungsmoduls 50 die von der Umlenkeinrichtung 52 kommenden Banknoten den mechanischen Schnittstellen 56a, b bzw. den mit diesen verbundenen Kassetten im Quertransport zuführt.
  • Im Einzelnen arbeitet die in 1 dargestellte Vorrichtung 10 wie folgt. Die im Eingabefach 22 abgelegten Banknoten werden mittels der Vereinzelungseinrichtung 23 Banknote für Banknote hintereinander dem Transportsystem 24 des Basismoduls 20 zugeführt. Der Boden des Eingabefaches 22 kann dabei vorzugsweise in Richtung der Vereinzelungseinrichtung 23 etwa um 20° fallend geneigt sein (in der schematischen Ansicht von 1 nicht dargestellt), wodurch sich die Banknoten an einer langen Seite ausrichten. Das Transportsystem 24 transportiert die Banknoten im Längstransport und führt sie durch die Prüfeinrichtung 25. Wie vorstehend bereits beschrieben, werden Banknoten der Prüfeinrichtung 25 nicht nur von dem Eingabefach 22 des Basismoduls, sondern auch von Kassetten zugeführt, die mit den mechanischen Schnittstellen 46a, b des Kassettenentleerungsmoduls 40 lösbar verbunden sind. Beim Transport der Banknoten aus dem Eingabefach 22 des Basismoduls 20 oder aus einer mit dem Kassettenentleerungsmodul 40 lösbar verbundenen Kassette durch die Prüfeinrichtung 25 wird eine Überprüfung der Banknoten mittels geeigneter Sensoren vorgenommen. Die Ausgangssignale der Sensoren werden der in den Figuren nicht gezeigten Steuereinrichtung zugeführt. Diese Steuereinrichtung entscheidet, in welchem Ausgabefach oder in welcher der mit dem Kassettenbefüllungsmodul 50 verbundenen Kassetten die jeweiligen Banknoten abgelegt werden sollen.
  • Beispielsweise nicht identifizierbare Mehrfachabzüge und auch falschgeldverdächtige Banknoten werden mittels der Weicheneinrichtung 26 aus dem Banknotenstrom ausgeschleust und dem Spiralfachstapler 27 zugeführt. Dieser weist vorzugsweise die Form einer Trommel mit fächerförmigen Aufnahmemöglichkeiten auf und wird rotierend, wie durch den Pfeil angedeutet, angetrieben. Die in den Spiralfachstapler 27 einlaufenden Banknoten werden darin abgebremst und anschließend in dem Reject-Fach 28 für zurückgewiesene Banknoten abgelegt.
  • In der Regel wird jedoch der Großteil der Banknoten von dem Transportsystem 24 des Basismoduls 20 der Modulverbindungseinheit 60a und dem Ausgabemodul 30 zugeführt. Innerhalb des Ausgabemoduls 30 durchlaufen die Banknoten zunächst die Weicheneinrichtung 35, die von der Steuereinrichtung der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 angesteuert wird, um eine Banknote entweder den Ausgabefächern 36a–e des Ausgabemoduls 30 oder dem Kassettenbefüllungsmodul 50 zuzuführen.
  • Für den Fall, dass die Weicheneinrichtung 35 des Ausgabemoduls 30 derart eingestellt ist, dass eine Banknote einem der Ausgabefächer 36a–e des Ausgabemoduls 30 zugeführt werden soll, durchläuft die Banknote nach der Weicheneinrichtung 35 zunächst die Umlenkeinrichtung 32. Dort werden die im Längstransport zugeführten Banknoten in einen Quertransport überführt, um anschließend vom Transportsystem 34 des Ausgabemoduls 30 im Quertransport weitertransportiert zu werden, das die Banknoten in Abhängigkeit von wählbaren Sortierkriterien einem der Ausgabefächer 36a–e zuführt. Hierzu werden die Banknoten durch entsprechende, dem Fachmann bekannte Weicheneinrichtungen (nicht dargestellt) ausgeschleust und mittels ebenfalls nicht dargestellter Stapler abgelegt, die gemäß dem vorstehend beschriebenen, bekannten Spiralfachstapler 27 ausgestaltet sein können.
  • Für den Fall, dass die Weicheneinrichtung 35 des Ausgabemoduls 30 derart eingestellt ist, dass eine Banknote dem Kassettenbefüllungsmodul 50 zugeführt werden soll, durchläuft die Banknote zunächst die Modulverbindungseinheit 60c zwischen dem Ausgabemodul 30 und dem Kassettenbefüllungsmodul 50 und anschließend die Umlenkeinrichtung 52. Dort wird die im Längstransport zugeführte Banknote in einen Quertransport überführt, um anschließend vom Transportsystem 54 des Kassettenbefüllungsmoduls 50 im Quertransport weitertransportiert zu werden, das eine Banknote in Abhängigkeit von wählbaren Sortierkriterien einer der mechanischen Schnittstellen 56a, b zuführt, mit der eine zu befüllende Kassette für Banknoten (z. B. die Kassette 70b in 1) lösbar verbunden ist.
  • Damit nicht der Fall eintreten kann, dass Banknoten einer mechanischen Schnittstelle 56a, b des Kassettenbefüllungsmoduls 50 zugeführt werden, die nicht mit einer zu befüllenden Kassette für Banknoten lösbar verbunden sind, sind die mechanischen Schnittstellen 56a, b (und vorzugsweise ebenfalls die mechanischen Schnittstellen 46a, b des Kassettenentleerungsmoduls 40) vorzugsweise derart ausgestaltet, dass bei Verbindung einer mechanischen Schnittstelle mit einer Kassette ein entsprechendes Signal an die Steuereinrichtung der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 gesendet wird. Ein solches Signal kann beispielsweise im Rahmen des vorstehend beschriebenen Verriegelungsvorgangs einer Kassette erzeugt werden. Ein entsprechendes Signal kann erzeugt werden, wenn eine Kassette von einer mechanischen Schnittstelle losgemacht wird.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung 10' zum Bearbeiten von Banknoten gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Wiederum zeigt die Figur lediglich die zum Verständnis der Erfindung wesentlichen Komponenten der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10', die in stark schematisierter Form dargestellt sind.
  • Der wesentliche Unterschied der in 2 dargestellten Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10' zu der in 1 dargestellten Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 besteht darin, dass bei der in 2 dargestellten Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10' die Banknoten an allen Stellen im Quertransport geführt werden, wohingegen bei der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 von 1 die Banknoten beispielsweise innerhalb des Basismoduls 20 im Längstransport geführt werden. Eine solche Ausgestaltung kann beispielsweise dann vorteilhaft sein, wenn die Prüfeinrichtung 25 nur dazu ausgestaltet ist, im Quertransport zugeführte Banknoten zu prüfen, und oder für im Quertransport zugeführte Banknoten bessere Prüfergebnisse als für im Längstransport zugeführte Banknoten liefert.
  • Bei der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10' von 2 ist das Eingabefach 22' des Basismoduls 20 derart ausgestaltet, dass die Banknoten mit ihrer schmalen Seite bzw. Querseite der vor der Vorrichtung 10' stehenden oder sitzenden Bedienperson zugewandt in das Eingabefach 22' eingelegt werden. Aus dem Eingabefach 22' werden die Banknoten wiederum mittels einer geeigneten Vereinzelungseinrichtung 23 in Richtung ihrer Querseite, d. h. in der durch die Querseite der Banknote definierten Richtung, vereinzelt und dem Transportsystem 24 des Basismoduls 20 übergeben, das die vereinzelten Banknoten im Quertransport der Prüfeinrichtung 25 zuführt.
  • Damit auch in dem Ausgabemodul 30, dem Kassettenentleerungsmodul 40 und dem Kassettenbefüllungsmodul 50 der in 2 dargestellten Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10' die Banknoten ausschließlich im Quertransport geführt werden können, müssen die Umlenkeinrichtungen 32', 42' und 52' dieser Module entsprechend ausgestaltet sein. Beispielsweise muss die Umlenkeinrichtung 42' des Kassettenentleerungsmoduls 40 dazu ausgestaltet sein, die Bewegungsrichtung einer vom Transportsystem 44 des Kassettenentleerungsmoduls 40 im Quertransport zugeführten Banknote im Wesentlichen in der von der zugeführten Banknote definierten Ebene (Transportebene) unter Beibehaltung der Querausrichtung der Banknote um einen vorbestimmten Winkel von vorzugsweise etwa 90° zu verändern. Mit anderen Worten, die Umlenkeinrichtung 42' des Kassettenentleerungsmoduls 40 ist derart ausgestaltet, dass der Bewegungsvektor der Banknote unmittelbar vor der Umlenkeinrichtung 42' vorzugsweise im Wesentlichen senkrecht zu dem Bewegungsvektor der Banknote unmittelbar nach der Umlenkeinrichtung 42 steht, wobei die beiden Bewegungsvektoren in der von der Banknote definierten Ebene (Transportebene) liegen. Wie der Fachmann erkennt, muss bei der Umlenkeinrichtung 42' des Kassettenentleerungsmoduls 40 neben der vorstehend beschriebenen Änderung der Bewegungsrichtung in der Transportebene eine Rotation des Bewegungsvektors um im Wesentlichen 90° erfolgen, bei welcher der Bewegungsvektor am Ende der Rotation senkrecht zu der Transportebene am Anfang der Rotation steht. Eine solche Bewegungsänderung lässt sich beispielsweise mittels einer geeigneten Ausgestaltung (Neigung) des Transportsystems 44 erreichen und/oder kann eine weitere Funktion sein, die von der Umlenkeinrichtung 42' bereitgestellt wird. Der Vollständigkeit halber sei hier angemerkt, dass diese Bewegungsänderung auch im Zusammenhang mit den Umlenkeinrichtungen 32, 42 und 52 der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 von 1 erfolgen muss.
  • Vorzugsweise sind die Umlenkeinrichtungen 32', 42' und 52' der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10' von 2 gemäß einer der in der DE 10 2006 001 231 beschriebenen Ausführungsformen ausgestaltet, auf die hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird und die somit Teil der vorliegenden Offenbarung ist. Dort beschriebene Ausführungsformen einer Umlenkeinrichtung dienen dazu, Banknoten unter Beibehaltung ihrer Querausrichtung aus einer ersten Transportrichtung um einen vorbestimmten Winkel in eine zweite Transportrichtung umzulenken. Dazu werden die Banknoten über eine Umlenkplatte mit geeignet ausgestalteten Umlenkkanten geleitet, wobei der vorbestimmte Umlenkwinkel im Wesentlichen von der Neigung der Umlenkkanten abhängt. Gemäß der vorliegenden Erfindung beträgt der vorbestimmte Umlenkwinkel der Umlenkeinrichtungen 32', 42' und 52' vorzugsweise circa 90°.
  • Da bis auf die Ausrichtung des Eingabefachs 22' und des Reject-Fachs 28' und die Funktionsweise der Umlenkeinrichtungen 32', 42' und 52' die Ausgestaltung der in 2 dargestellten Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10' identisch zu der in 1 dargestellten Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 ist, wird auf die vorstehende detaillierte Beschreibung der Ausgestaltung und der Funktionsweise der in 1 dargestellten Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10 verwiesen.
  • Um nicht korrekt transportierte Banknoten zu erkennen, können sowohl bei der in 1 als auch bei der in 2 dargestellten Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10, 10' Sensoren, beispielsweise Lichtschranken, verwendet werden, die entlang der Transportsysteme der einzelnen Module angeordnet sind. Geeignete Stellen für derartige Sensoren befinden sich jeweils vor oder nach den einzelnen Komponenten der Vorrichtungen 10, 10'. Wird ein Fehltransport mittels der Sensoren erkannt, kann beispielsweise auf der Anzeigeeinheit 29 angezeigt werden, welches der entfernbaren, äußeren Gehäuseteile der Module zu öffnen ist, um den Fehler zu beseitigen. Dadurch kann ein unnötiges Öffnen von nicht betroffenen Modulen vermieden werden. Ebenso ist es möglich, eine Anzeige, z. B. eine Leuchtdiode an den äußeren Gehäuseteilen vorzusehen, die das zu öffnende Gehäuseteil eines Moduls anzeigen. Die Sensoren zur Erkennung eines Fehltransports werden von der Steuereinrichtung ausgewertet, welche die Anzeige entsprechend ansteuert.
  • Weitere Anzeigen können für die Ausgabefächer 36a–e vorgesehen werden, die anzeigen, wenn eine vorgegebene maximale Anzahl von Banknoten in das jeweilige Ausgabefach abgelegt worden ist, da dieses Ausgabefach sonst nicht mehr für die weitere Bearbeitung zur Verfügung steht. Die Anzeigen können sich direkt an den Ausgabefächern befinden oder die Anzeige kann auf der Anzeigeeinheit 29 erfolgen. Die Voll-Anzeige wird von der Steuereinrichtung angesteuert, wenn ein Sensor im jeweiligen Ausgabefach signalisiert, dass die maximale Anzahl von Banknoten abgelegt worden ist. Die maximale Anzahl von abzulegenden Banknoten kann auch von der Steuereinrichtung dadurch ermittelt werden, dass sie die jeweils in ein Ausgabefach während der Bearbeitung abgelegten Banknoten zählt, bis eine vorgebbare Größe, z. B. 100 Banknoten, erreicht wurde. Nach der Entnahme der Banknoten durch die Bedienperson, die z. B. durch Auswertung des jeweiligen Sensors im jeweiligen Ausgabefach durch die Steuereinrichtung ermittelt werden kann, steht das jeweilige Ausgabefach wieder zur Aufnahme weiterer Banknoten zur Verfügung, wodurch insgesamt eine zügigere Abarbeitung der zu bearbeitenden Banknoten ermöglicht wird.
  • Entsprechende Anzeigen können an den mechanischen Schnittstellen 46a, b des Kassettenentleerungsmoduls 40 und/oder den mechanischen Schnittstellen 56a, b des Kassettenbefüllungsmoduls 50 vorgesehen sein. Diese Anzeigen könnten so konfiguriert sein, dass diese jeweils anzeigen, ob eine mit einer der mechanischen Schnittstellen 46a, b lösbar verbundene Kassette bereits vollständig entleert ist bzw. eine mit einer der mechanischen Schnittstellen 56a, b lösbar verbundene Kassette bereits vollständig befüllt ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10, 10' bzw. deren Steuereinrichtung dazu ausgestaltet, dass einer Kassette zugeordnete Kriterien für die Befüllung der Kassette an die Steuereinrichtung übertragen werden, die Banknoten bei der Bearbeitung auf Erfüllung der Kriterien für die Befüllung der Kassette mittels der Prüfeinrichtung 25 überprüft werden und Banknoten, welche die Kriterien für die Befüllung erfüllen, in die Kassette eingefüllt werden, wohingegen Banknoten, welche die Kriterien für die Befüllung nicht erfüllen, in einem der Ausgabefächer 36a–e oder dem Reject-Fach 28 der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10, 10' abgelegt werden.
  • Bei einer Weiterentwicklung ist es zudem vorgesehen, dass eine für die Befüllung der Kassette gewünschte Sollmenge, beispielsweise mittels der Bedieneinheit der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10, 10', vorgegeben werden kann. Dadurch wird insbesondere die Fehleranfälligkeit des gesamten Vorgangs weiter reduziert. Zudem kann ein in den Kassetten enthaltener Restbestand von der Steuereinrichtung der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10, 10' berücksichtigt werden, muss also nicht mehr vor der Befüllung entnommen werden. Durch die Verwendung des Restbestands verringert sich zudem die für die gewünschte Füllsollmenge benötigte Anzahl von Banknoten, wodurch der gesamte Vorgang der Befüllung zudem weniger Zeit in Anspruch nimmt.
  • Anhand der vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen erkennt der Fachmann, dass weitere vorteilhafte Ausgestaltungen verwirklicht werden können, die von der Erfindung umfasst werden.
  • Obwohl beispielsweise die unterschiedlichen Funktionseinheiten in den vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen als unterschiedliche Module, nämlich ein Basismodul 20, ein Ausgabemodul 30, ein Kassettenbefüllungsmodul 40 und ein Kassettenentleerungsmodul 50 ausgestaltet sind, ist gemäß der Erfindung ebenso eine Banknotenbearbeitungsvorrichtung denkbar, bei der alle oder einzelne dieser Module zu einer Einheit zusammengefasst sind. So ist es beispielsweise denkbar, dass das Ausgabemodul 30 und das Kassettenbefüllungsmodul 50 zu einer Einheit zusammengefasst werden, d. h. einem Modul mit wenigstens einem Ausgabefach, aus dem ein in diesem Ausgabefach abgelegter Banknotenstapel händisch entnommen werden kann, und wenigstens einer mechanischen Schnittstelle zur lösbaren Verbindung einer mit Banknoten zu befüllenden Kassette.
  • Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Variante ist es denkbar, dass ein einziges Modul bereitgestellt wird, dass die Funktionen des Kassettenentleerungsmoduls 40 und des Ausgabemoduls 30 erfüllt. Eine solche alternative aus einem Modul bestehende Banknotenbearbeitungsvorrichtung 100 ist in 3 dargestellt. Die Banknotenbearbeitungsvorrichtung 100 umfasst eine mechanische Schnittstelle 146a, über die eine Kassette für Banknoten, z. B. die Banknotenkassette 170a, lösbar mit der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 100 verbunden werden kann. Dabei ist die mechanische Schnittstelle 146a derart ausgestaltet, dass dann, wenn eine mit Banknoten gefüllte Kassette (z. B. die Kassette 170a in 3) über die mechanische Schnittstellen 146a mit der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 100 lösbar verbunden wird, diese auf die sich in der Kassette (z. B. die Kassette 170a in 3) enthaltenen Banknoten zugreifen kann und diese Banknoten mittels des Transportsystems 114 der Banknotenbearbeitungsvorrichtung 100 durch eine Prüfeinrichtung 125 hindurchführen und je nach den Ergebnissen der in der Prüfeinrichtung erfolgten Prüfung in einem der Ausgabefächer 136a–c ablegen kann. Bei der in 3 dargestellten Variante ist es ferner vorstellbar, dass die Banknotenbearbeitungsvorrichtung 100 ferner ein Eingabefach für zu sortierende bzw. zu zählende Banknoten aufweist, so dass den Ausgabefächern 136a–c Banknoten aus einer mit der mechanischen Schnittstelle 146a verbundenen Banknotenkassette oder aus dem Eingabefach zugeführt werden können.
  • Ferner ist es denkbar, dass die einzelnen Module der in den 1 und 2 dargestellten Banknotenbearbeitungsvorrichtungen 10, 10' mehr oder weniger als die in den Figuren dargestellten Komponenten aufweisen. So ist es z. B. vorstellbar, dass in dem Kassettenentleerungsmodul 40 stromaufwärts der Umlenkeinrichtung 42, 42' ein Reject-Fach vorgesehen ist, um Doppelabzüge zu vermeiden. Zusätzlich oder alternativ könnte die Banknotenbearbeitungsvorrichtung 10, 10' ein weiteres Failsafe-Modul aufweisen, das seitlich neben dem Kassettenbefüllungsmodul 50 angeordnet ist und beispielsweise dazu ausgestaltet sein kann, Banknoten auszusortieren, die dem Geldkreislauf entnommen werden sollen. Selbstverständlich müsste hierzu im Kassettenbefüllungsmodul 50 eine Weicheneinrichtung vorgesehen sein, die wie die Weicheneinrichtung 35 des Ausgabemoduls 30 ausgestaltet sein könnte. Der Fachmann wird erkennen, dass die hierin verwendeten Begriffe, wie ”oben” bzw. ”unten”, ”vorne” bzw. ”hinten”, ”links” bzw. ”rechts”, ”stromaufwärts” bzw. ”stromabwärts” und dergleichen, nicht dazu gedacht sind, die Orientierung der dadurch näher gekennzeichneten Elemente der erfindungsgemäßen Sortiervorrichtungen in irgendeiner Weise zu beschränken, sondern lediglich dazu dienen, diese Elemente von einander zu unterscheiden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102006001231 [0057]

Claims (10)

  1. Vorrichtung (10; 10') zum Bearbeiten von Banknoten, wobei die Vorrichtung (10; 10') umfasst: ein Eingabefach (22; 22') zur Eingabe von Banknoten; wenigstens ein Ausgabefach (36a–e) zur Ausgabe von Banknoten; und ein Transportsystem (24, 34, 44, 54), das dazu ausgestaltet ist, Banknoten von dem Eingabefach (22; 22') zu dem wenigstens einen Ausgabefach (36a–e) zu transportieren; dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10; 10') ferner zumindest eine mechanische Schnittstelle (46a, b, 56a, b) zum lösbaren Verbinden einer Kassette (70a, 70b) für Banknoten umfasst, und das Transportsystem (24, 34, 44, 54) ferner dazu ausgestaltet ist, Banknoten aus einer über die zumindest eine mechanische Schnittstelle (46a, b, 56a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10; 10') verbundenen Kassette (70a) zu dem wenigstens einen Ausgabefach (36a–e) zu transportieren oder Banknoten von dem Eingabefach (22; 22') in eine über die zumindest einer mechanische Schnittstelle (46a, b, 56a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10; 10') verbundenen Kassette (70b) zu transportieren.
  2. Vorrichtung (10; 10') nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtung (10; 10') eine erste mechanische Schnittstelle (46a, b) und eine zweite mechanische Schnittstelle (56a, b) aufweist und das Transportsystem (24, 34, 44, 54) ferner dazu ausgestaltet ist, Banknoten aus einer über die erste mechanische Schnittstelle (46a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10; 10') verbundenen Kassette (70a) zu dem wenigstens einen Ausgabefach (36a–e) zu transportieren, Banknoten von dem Eingabefach (22; 22') in eine über die zweite mechanische Schnittstelle (56a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10; 10') verbundene Kassette (70b) zu transportieren und Banknoten aus der über die erste mechanische Schnittstelle (46a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10; 10') verbundenen Kassette (70a) in die über die zweite mechanische Schnittstelle (56a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10; 10') verbundene Kassette (70b) zu transportieren.
  3. Vorrichtung (10; 10') nach Anspruch 2, wobei die Vorrichtung (10; 10') ferner eine Prüfeinrichtung (25) umfasst, wobei die Prüfeinrichtung (25) derart angeordnet und das Transportsystem (24, 34, 44, 54) derart ausgestaltet ist, dass sowohl die aus einer über die erste mechanische Schnittstelle (46a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10; 10') verbundenen Kassette (70a) stammenden Banknoten als auch die aus dem Eingabefach (22; 22') stammenden Banknoten durch die Prüfeinrichtung (25) transportiert und von dieser geprüft werden.
  4. Vorrichtung (10; 10') nach Anspruch 2, wobei das Eingabefach (22; 22') Teil eines Basismoduls (20), das Ausgabefach (36a–e) Teil eines Ausgabemoduls (30), die erste mechanische Schnittstelle (46a, b) Teil eines Kassettenentleerungsmoduls (40) und die zweite mechanische Schnittstelle (56a, b) Teil eines Kassettenbefüllungsmoduls (50) ist.
  5. Vorrichtung (10) nach Anspruch 4, wobei die Vorrichtung (10) ferner wenigstens eine Umlenkeinrichtung (32, 42, 52) umfasst, die in Form einer Längs-/Querfördereinrichtung dazu ausgestaltet ist, Banknoten, die der Umlenkeinrichtung (32, 42, 52) vom Transportsystem (24, 34, 44, 54) im Quertransport zugeführt werden, im Längstransport abzuführen und umgekehrt Banknoten, die der Umlenkeinrichtung (32, 42, 52) im Längstransport zugeführt werden, im Quertransport abzuführen.
  6. Vorrichtung (10') nach Anspruch 4, wobei die Vorrichtung (10') ferner wenigstens eine Umlenkeinrichtung (32', 42', 52') umfasst, die dazu ausgestaltet ist, die Bewegungsrichtung einer vom Transportsystem (24, 34, 44, 54) im Quertransport zugeführten Banknote im Wesentlichen in der von der zugeführten Banknote definierten Transportebene unter Beibehaltung der Querausrichtung der Banknote um einen vorbestimmten Winkel von vorzugsweise etwa 90° zu verändern.
  7. Vorrichtung (10; 10') nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtung ferner eine Steuereinrichtung umfasst, die dazu ausgestaltet ist, einer Kassette (70b) zugeordnete Kriterien für die Befüllung der Kassette zu empfangen, die Banknoten bei der Bearbeitung auf Erfüllung der Kriterien für die Befüllung der Kassette mittels der Prüfeinrichtung (25) zu überprüfen, Banknoten, welche die Kriterien für die Befüllung erfüllen, in die Kassette (70b) einzufüllen, und Banknoten, welche die Kriterien für die Befüllung nicht erfüllen, in einem Ausgabefach (36a–e) der Vorrichtung (10; 10') abzulegen, und wobei vorzugsweise die Steuereinrichtung ferner derart ausgestaltet ist, dass eine für die Befüllung der Kassette (70b) gewünschte Sollmenge vorgegeben werden kann und/oder ein in der Kassette (70b) enthaltener Restbestand berücksichtigt werden kann.
  8. Vorrichtung (100) zum Bearbeiten von Banknoten, wobei die Vorrichtung (100) umfasst: eine mechanische Schnittstelle (146a) zum lösbaren Verbinden einer Kassette (170a) für Banknoten; wenigstens ein Ausgabefach (136a–c) zur Ausgabe von Banknoten; und ein Transportsystem (114), das dazu ausgestaltet ist, Banknoten aus einer über die mechanische Schnittstelle (146a) lösbar mit der Vorrichtung (100) verbundenen Kassette (170a) zu dem wenigstens einen Ausgabefach (136a–c) zu transportieren.
  9. Verfahren zum Bearbeiten von Banknoten in einer Vorrichtung (10; 10') zum Bearbeiten von Banknoten, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: das Transportieren von Banknoten aus einer über eine mechanische Schnittstelle (46a, b, 56a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10; 10') verbundenen Kassette (70a) für Banknoten zu einem Ausgabefach (36a–e) der Vorrichtung (10; 10') oder das Transportieren von Banknoten von einem Eingabefach (22; 22') der Vorrichtung (10; 10') in eine über die mechanische Schnittstelle (46a, b, 56a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10; 10') verbundene Kassette (70b) für Banknoten.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei die Vorrichtung (10; 10') zum Bearbeiten von Banknoten zumindest eine erste mechanische Schnittstelle (46a, b) und eine zweite mechanische Schnittstelle (56a, b) aufweist und das Verfahren den weiteren Schritt umfasst: das Transportieren von Banknoten aus einer über die erste mechanische Schnittstelle (46a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10; 10') verbundenen Kassette (70a) für Banknoten in eine über die zweite mechanische Schnittstelle (56a, b) lösbar mit der Vorrichtung (10; 10') verbundene Kassette (70b) für Banknoten.
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