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DE102004008403A1 - Handhabungsvorrichtung, insbesondere zum Positionieren eines Testkopfs an einer Prüfeinrichtung - Google Patents

Handhabungsvorrichtung, insbesondere zum Positionieren eines Testkopfs an einer Prüfeinrichtung Download PDF

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DE102004008403A1
DE102004008403A1 DE200410008403 DE102004008403A DE102004008403A1 DE 102004008403 A1 DE102004008403 A1 DE 102004008403A1 DE 200410008403 DE200410008403 DE 200410008403 DE 102004008403 A DE102004008403 A DE 102004008403A DE 102004008403 A1 DE102004008403 A1 DE 102004008403A1
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horizontal
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Helmuth Heigl
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01RMEASURING ELECTRIC VARIABLES; MEASURING MAGNETIC VARIABLES
    • G01R31/00Arrangements for testing electric properties; Arrangements for locating electric faults; Arrangements for electrical testing characterised by what is being tested not provided for elsewhere
    • G01R31/28Testing of electronic circuits, e.g. by signal tracer
    • G01R31/2851Testing of integrated circuits [IC]
    • G01R31/2886Features relating to contacting the IC under test, e.g. probe heads; chucks
    • G01R31/2887Features relating to contacting the IC under test, e.g. probe heads; chucks involving moving the probe head or the IC under test; docking stations

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Abstract

Eine Handhabungsvorrichtung, die insbesondere zum Positionieren eines Testkopfs (60) an einer Prüfeinrichtung dient, ist mit Positionierungsmitteln (20, 30, 40) versehen, durch die ein Testkopf (60) im Raum positionierbar ist. Zudem ist die Handhabungsvorrichtung mit einer Halterung (50) versehen, die mit den Positionierungsmitteln (20, 30, 40) verbunden ist und an welcher der Testkopf (60) befestigbar ist. Die Positionierungsmittel (20, 30, 40) umfassen eine Säule (20), die sich in vertikaler Richtung (z) erstreckt, einen Horizontalschlitten (30), der in der vertikalen Richtung (z) verstellbar an der Säule (20) angeordnet und in einer horizontalen Querrichtung (y) verschiebbar ist, und einen Schwenkarm (40), der an dem Horizontalschlitten (30) angeordnet und um eine sich in der vertikalen Richtung (z) erstreckende Achse schwenkbar ist. Die Halterung (50) ist an dem Schwenkarm (40) angeordnet. Eine derartige Handhabungsvorrichtung gewährleistet eine vielfältige und zugleich reproduzierbare Verstellung des Testkopfs (60).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Handhabungsvorrichtung, die insbesondere zum Positionieren eines Testkopfs an einer Prüfeinrichtung dient. Die Handhabungsvorrichtung ist mit Positionierungsmitteln versehen, durch die ein Testkopf im Raum positionierbar ist. Zudem ist die Handhabungsvorrichtung mit einer Halterung versehen, die mit den Positionierungsmitteln verbunden ist und an welcher der Testkopf befestigbar ist.
  • Eine Handhabungsvorrichtung oder Manipulator zum Positionieren eines Testkopfs verfügt üblicherweise über mehrere Translations- und Rotationsfreiheitsgrade und ist insofern geeignet, den Testkopf exakt im Raum zu positionieren. Anwendung findet eine solche Handhabungsvorrichtung daher in der Regel bei der Prüfung von elektronischen Bauelementen, wie beispielsweise integrierte Schaltungen (IC) oder Wafer. Um die Funktionsfähigkeit der elektronischen Bauelemente testen zu können, ist es erforderlich, den verhältnismässig schweren Testkopf präzise an eine Prüfeinrichtung heranzufahren. Die Prüfeinrichtung, beispielsweise ein Devicehandler oder Waferprober, stellt die durch den Testkopf zu prüfenden elektronischen Bauelemente bereit. Ein unverfälschtes Messergebnis bei der Prüfung der elektronischen Bauelemente setzt ein genaues Andocken des Testkopfs an der Prüfeinrichtung voraus. Aus diesem Grund ist eine präzise und leichtgängige Verstellung der den Testkopf positionierenden Handhabungsvorrichtung unerlässlich.
  • Die DE 101 32 489 A1 beschreibt eine Handhabungsvorrichtung, die sich durch eine exakt wiederholbare Bewegung des Testkopfs auszeichnet. Dies ist vornehmlich darauf zurückzuführen, dass die Handhabungsvorrichtung mit den Testkopf im Raum positionierenden Positionierungsmitteln versehen ist, die in einer horizontalen Ebene schwenkbare Gelenkarme aufweisen. Die Gelenkarme sind mit in horizontaler Richtung verfahrbaren Schlitten gekoppelt, so dass sich eine beliebige Bewegung des Testkopfs in eine Translationsbewegung der Schlitten und eine Rotationsbewegung der Gelenkarme aufteilen lässt. Auf diese Weise ergibt sich eine reproduzierbare Verstellung der Positionierungsmittel, die eine zuverlässige Positionierung des Testkopfs sicherstellt.
  • Weiterhin beschreibt die DE 40 07 011 C2 eine Handhabungsvorrichtung, die mit einem Testkopf im Raum positionierenden Doppelgelenkarmen versehen ist. Die Doppelgelenkarme sind an einem ersten Ende gelenkig mit einer den Testkopf befestigenden Halterung verbunden. An einem zweiten Ende sind die Doppelgelenkarme gelenkig mit einem Schwenkarm verbunden, der um eine sich in vertikaler Richtung erstreckende Achse geschwenkt werden kann. Der Schwenkarm ist an einer Säule angeordnet, die es ermöglicht, den Schwenkarm zudem in vertikaler Richtung linear zu verstellen. Wenngleich die bekannte Handhabungsvorrichtung auf Grund der überlagerbaren Rotationsbewegungen des Schwenkarms und der Doppelgelenkarme über eine mannigfaltige Verstellbarkeit in horizontaler Richtung verfügt, ist eine reproduzierbare Verstellung nur mit einem verhältnismässig grossen Aufwand möglich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Handhabungsvorrichtung zu schaffen, mittels der sich eine vielfältige und zugleich reproduzierbare Verstellung erzielen lässt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe weist eine Handhabungsvorrichtung der eingangs genannten Art in Übereinstimmung mit Anspruch 1 erfindungsgemäss Positionierungsmittel auf, die eine Säule, die sich in vertikaler Richtung erstreckt, einen Horizontalschlitten, der in der vertikalen Richtung verstellbar an der Säule angeordnet und in einer horizontalen Querrichtung verschiebbar ist, und einen Schwenkarm, der an dem Horizontalschlitten angeordnet und um eine sich in der vertikalen Richtung erstreckende Achse schwenkbar ist, umfassen. Die Halterung ist an dem Schwenkarm angeordnet.
  • Die erfindungsgemässe Handhabungsvorrichtung beruht auf der Erkenntnis, einen Horizontalschlitten vorzusehen, der in der horizontalen Querrichtung verschiebbar ist und auf diese Weise eine sogenannte „Side to side"-Bewegung ermöglicht. Der eine Translationsbewegung ausführende Horizontalschlitten lässt sich präzise und reproduzierbar in horizontaler Richtung verstellen. Darüber hinaus lässt sich die Translationsbewegung des Horizontalschlittens mit der Rotationsbewegung des an dem Horizontalschlitten angeordneten Schwenkarms überlagern. Der um eine sich in der vertikalen Richtung erstreckende Achse schwenkbare Schwenkarm ermöglicht eine sogenannte „Swing"-Bewegung, so dass sich eine vielfältige Verstellung in horizontaler Richtung ergibt.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemässen Handhabungsvorrichtung stellen die Gegenstände der Ansprüche 2 bis 13 dar.
  • So ist es von Vorteil, wenn die Säule in einer horizontalen Längsrichtung, die sich orthogonal zu der Querrichtung erstreckt, verstellbar an einem Untergestell angeordnet ist. Das Untergestell stellt eine ausreichende Standfestigkeit der Handhabungsvorrichtung sicher. Die verstellbare Anordnung der Säule an dem Untergestell ermöglicht eine sogenannte „In and out"-Bewegung in der horizontalen Längsrichtung.
  • Zweckmässigerweise weist das Untergestell wenigstens einen sich in der Längsrichtung erstreckenden Tragbalken auf, an dem eine Führungsschiene, auf der die Säule bewegbar ist, angeordnet ist. Die Führungsschiene ge währleistet eine zuverlässige und reproduzierbare Verstellung der Säule an dem Untergestell. Um eine ausreichende Standfestigkeit der Säule zu erreichen, ist es ferner zweckmässig, die Säule mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an dem Untergestell zu arretieren.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemässen Handhabungsvorrichtung ist die Säule mit wenigstens einer Führungsschiene versehen, auf der ein Vertikalschlitten in der vertikalen Richtung bewegbar ist. Der Vertikalschlitten, an dem vorzugsweise der Horizontalschlitten befestigt ist und der als Linearmotor ausgestaltet sein kann, ermöglicht eine sogenannte „Vertical"-Bewegung. Zu einer zuverlässigen Positionierung trägt bei, wenn der Vertikalschlitten vorteilhafterweise mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an der Säule arretierbar ist.
  • Bevorzugt weist der Horizontalschlitten ein an dem Vertikalschlitten angeordnetes Führungsteil und ein in der Querrichtung bewegbar an dem Führungsteil angeordnetes Laufteil auf. Das Führungsteil und das Laufteil können Bestandteil eines eine elektrische Verstellung ermöglichenden Linearmotors sein. Um eine zuverlässige Positionierung zu gewährleisten, ist vorteilhafterweise das Laufteil mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an dem Führungsteil arretierbar.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemässen Handhabungsvorrichtung ist der Schwenkarm um einen vorgegebenen Winkel, der vorzugsweise 90° beträgt, schwenkbar und mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung arretierbar. In diesen Zusammenhang hat es sich als zweckmässig erwiesen, eine Führungsplatte an dem Horizontalschlitten anzuordnen, an welcher der Schwenkarm arretierbar ist. Die Führungsplatte kann mit Anschlagflächen versehen sein, durch welche die Schwenkbewegung des Schwenkarms begrenzt wird. Alternativ oder zusätzlich kann der Horizontalschlitten mit wenigstens einer Anschlagfläche versehen sein, welche die Schwenkbewegung des Schwenkarms begrenzt.
  • Bevorzugt ist die Halterung mit zwei Seitenarmen versehen, zwischen denen der Testkopf eingespannt werden kann. Die den Testkopf einspannenden Seitenarme gewährleisten eine sichere Befestigung des Testkopfs, und zwar auch dann, wenn dieser verhältnismässig schwer ist.
  • Vorteilhafterweise lässt sich der Testkopf um eine erste Rotationsachse drehbar an den Seitenarmen anordnen und mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung arretieren. Die sich vorzugsweise in horizontaler Richtung erstreckende erste Rotationsachse ermöglicht eine sogenannte „Tumble"-Bewegung des Testkopfs. Werden beispielsweise die Drehpunkte des Testkopfs für die erste Rotationsachse linear verschiebbar angeordnet, so lässt sich zudem eine sogenannte „Theta"-Bewegung des Testkopfs realisieren.
  • Ausserdem ist es von Vorteil, die Halterung mit einer Drehführung zu versehen, durch die der Testkopf um eine zweite Rotationsachse, die sich vorzugsweise orthogonal zu der ersten Rotationsachse erstreckt, drehbar ist. Die mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung arretierbare Drehführung ermöglicht eine sogenannte „Twist"-Bewegung des Testkopfs.
  • Einzelheiten und weitere Vorteile der erfindungsgemässen Handhabungsvorrichtung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels. In den das Ausführungsbeispiel lediglich schematisch darstellenden Zeichnungen veranschaulichen im einzelnen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Handhabungsvorrichtung, an der ein Testkopf angeordnet ist;
  • 2a eine Draufsicht auf die Handhabungsvorrichtung gemäss 1;
  • 2b eine Draufsicht gemäss 2a, die den Testkopf in einer anderen Position zeigt;
  • 3a eine perspektivische Ansicht von Positionierungsmitteln der Handhabungsvorrichtung gemäss 1;
  • 3b eine Draufsicht auf die Positionierungsmittel gemäss 3a;
  • 3c eine Draufsicht gemäss 3b, die einen Schwenkarm in einer anderen Position zeigt;
  • 4a eine Draufsicht gemäss 2b, die einen Horizontalschlitten in einer ersten Stellung zeigt;
  • 4b eine Draufsicht gemäss 4a, die den Horizontalschlitten in einer zweiten Stellung zeigt;
  • 5a bis 5c perspektivische Ansichten des an einer Halterung angeordneten Testkopfs, die eine „Twist"- und eine „Tumble"-Bewegung des Testkopfs veranschaulichen, und
  • 6a bis 6c Draufsichten gemäss 2a, die eine „Theta"-Bewegung des Testkopfs veranschaulichen.
  • Die in 1 dargestellte Handhabungsvorrichtung dient zum Positionieren eines Testkopfs 60 an einer nicht dargestellten Prüfeinrichtung für elektronische Bauelemente, wie zum Beispiel IC oder Wafer. Zu diesem Zweck weist die Handhabungsvorrichtung eine Halterung 50 auf, an welcher der Testkopf 60 befestigt ist. Darüber hinaus ist die Handhabungsvorrichtung mit Positionierungsmitteln versehen, die mit der Halterung 50 verbunden sind und die eine Säule 20, einen Horizontalschlitten 30 und einen Schwenkarm 40 umfassen.
  • Die sich in vertikaler Richtung z erstreckende Säule 20 ist auf einem Untergestell 10 in einer horizontalen Längsrichtung x verschiebbar angeordnet. Zu diesem Zweck weist das Untergestell 10 zwei in der Längsrichtung x parallel zueinander verlaufende Tragbalken 11 auf, auf denen die Säule 20 führende Führungsschienen 12 angeordnet sind. Die Tragbalken 11 stützen sich auf in einer horizontalen Querrichtung y, die sich orthogonal zu der Längsrichtung x erstreckt, verlaufenden Traversen 13 ab, die jeweils auf Tellerfüssen 14 ge lagert sind und eine ausreichende Stabilität der Handhabungsvorrichtung sicherstellen. Zwischen den Tragbalken 11 sind die Traversen 13 durch eine Abdeckplatte 15 abgedeckt, die zu einer ergonomischen Bauweise der Handhabungsvorrichtung beiträgt. Um die Säule 20 auf den Führungsschienen 12 zu bewegen, sind nicht dargestellte Antriebsmittel vorgesehen. Die Säule 20 kann alternativ oder zusätzlich auch manuell auf den Führungsschienen 12 verschoben werden. Um eine ausreichende Standfestigkeit der Säule 20 sicherzustellen, sind ebenfalls nicht dargestellte Arretierungsmittel vorgesehen, mittels denen die Säule 20 in einer vorgegebenen Stellung an dem Untergestellt 10 arretiert werden kann.
  • Wie 1 zudem zu erkennen gibt, ist die Säule 20 mit zwei parallel zueinander verlaufenden Führungsschienen 21 versehen, auf denen ein Vertikalschlitten 22 in der vertikalen Richtung z linear bewegt werden kann. Der Vertikalschlitten 22 wird von nicht dargestellten Antriebsmitteln angetrieben und lässt sich mittels ebenfalls nicht dargestellten Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an der Säule 20 arretieren.
  • An dem Vertikalschlitten 22 ist der Horizontalschlitten 30 befestigt. Wie insbesondere aus 1 ersichtlich ist, weist der Horizontalschlitten 30 ein an dem Vertikalschlitten 22 angeordnetes Führungsteil 31 und ein bewegbar an dem Führungsteil 31 angeordnetes Laufteil 32 auf. Das Laufteil 32 ist mittels eines Feststellhebels 33 in einer vorgegebenen Stellung an dem Führungsteil 31 arretierbar.
  • Wie insbesondere die 3a bis 3c zu erkennen geben, ist der Schwenkarm 40 gelenkig mit dem Horizontalschlitten 30 verbunden und um eine sich in der vertikalen Richtung z erstreckende Achse schwenkbar. Der Winkel α, um den der Schwenkarm 40 geschwenkt werden kann, beträgt ca. 90°. Eine an dem Horizontalschlitten 30 angeordnete Führungsplatte 41 trägt zu einer zuverlässigen Schwenkbewegung des Schwenkarms 40 bei und ermöglicht, den Schwenkarm 40 in jeder beliebigen Stellung mittels eines Feststellhebels 42 zu arretieren. Die Führungsplatte 41 kann zudem mit Anschlagflächen versehen sein, welche die Schwenkbewegung des Schwenkarms 40 begrenzen.
  • Die an dem Schwenkarm 40 angeordnete Halterung 50 ist mit zwei Seitenarmen 51 versehen, zwischen denen der Testkopf 60 eingespannt ist. Die Seitenarme 51 sind an einer Grundplatte 53 befestigt. Die Grundplatte 53 ist mit einer nicht dargestellten Drehführung versehen, durch die der Testkopf 60 um eine horizontale Rotationsachse gedreht werden kann, wie die 5a und 5b veranschaulichen. Die mittels eines nicht dargestellten Feststellhebels in einer vorgegebenen Stellung arretierbare Drehführung wird von ebenfalls nicht dargestellten Antriebsmitteln angetrieben, die je nach Anwendungsfall manuell oder elektrisch betätigt werden können. Wie 5c ferner zu erkennen gibt, kann der Testkopf 60 um eine sich orthogonal zu den Seitenarmen 51 erstreckende Rotationsachse gedreht werden. Für diese Drehung des Testkopfs 60 können im Bedarfsfall Antriebsmittel vorgesehen sein. Ein Feststellhebel 52 stellt sicher, dass der Testkopf 60 in einer gewünschten Stellung arretiert werden kann.
  • Die zuvor beschriebene Handhabungsvorrichtung zeichnet sich durch eine vielfältige und zugleich reproduzierbare Verstellung des Testkopfs 60 aus. Dies ist vornehmlich auf das Zusammenspiel von Horizontalschlitten 30 und Schwenkarm 40 zurückzuführen. So ermöglicht der Schwenkarm 40 eine „Swing"-Bewegung des Testkopfs 60, wie insbesondere aus den 2a und 2b ersichtlich ist. Der mit dem Schwenkarm 40 verbundene Horizontalschlitten 30 ermöglicht eine lineare Verschiebung des Testkopfs 60 in der Querrichtung y, wie insbesondere die 4a und 4b zu erkennen geben. Durch den Horizontalschlitten 30 kann auf diese Weise eine in der Querrichtung y stattfindende „Side to Side"-Bewegung des Testkopfs 60 ausgeführt werden. Eine in der Längsrichtung x stattfindende „In and out"-Bewegung des Testkopfs 60 ergibt sich durch die Translationsbewegung der Säule 20 auf dem Untergestell 10, wie insbesondere aus den 2a und 2b ersichtlich ist. Die Säule 20 ermöglicht mittels des Vertikalschlittens 22 zudem eine „Vertical"-Bewegung des Testkopfs 60.
  • Weiterhin trägt zu einer mannigfaltigen Verstellung des Testkopfs 60 die Halterung 50 bei, die, wie die 5c zu erkennen geben, eine „Tumble"-Bewegung des Testkopfs 60 ermöglicht. Aufgrund der in die Grundplatte 53 integrierten Drehführung kann der Testkopf 60 zudem eine „Twist"-Bewegung ausführen, wie die 5a und 5b zu erkennen geben. Nicht zuletzt kann der Testkopf 60 aufgrund einer linear verschiebbaren Anordnung von den Testkopf 60 an den Seitenarmen 51 lagernden Drehpunkten eine „Theta"-Bewegung ausführen, wie die 6a bis 6c zu erkennen geben.
  • 10
    Untergestell
    11
    Tragbalken
    12
    Führungsschiene
    13
    Traverse
    14
    Tellerfuss
    15
    Abdeckplatte
    20
    Säule
    21
    Führungsschiene
    22
    Vertikalschlitten
    30
    Horizontalschlitten
    31
    Führungsteil
    32
    Laufteil
    33
    Feststellhebel
    40
    Schwenkarm
    41
    Führungsplatte
    42
    Feststellhebel
    50
    Halterung
    51
    Seitenarm
    52
    Feststellhebel
    53
    Grundplatte
    60
    Testkopf
    x
    horizontale Längsrichtung
    y
    horizontale Querrichtung
    z
    vertikale Richtung
    α
    Winkel

Claims (13)

  1. Handhabungsvorrichtung, insbesondere zum Positionieren eines Testkopfs (60) an einer Prüfeinrichtung, mit Positionierungsmitteln (20, 30, 40), durch die ein Testkopf (60) im Raum positionierbar ist, und einer Halterung (50), die mit den Positionierungsmitteln (20, 30, 40) verbunden ist und an welcher der Testkopf (60) befestigbar ist, wobei die Positionierungsmittel (20, 30, 40) umfassen: a) eine Säule (20), die sich in vertikaler Richtung (z) erstreckt; b) einen Horizontalschlitten (30), der in der vertikalen Richtung (z) verstellbar an der Säule (20) angeordnet und in einer horizontalen Querrichtung (y) verschiebbar ist, und c) einen Schwenkarm (40), der an dem Horizontalschlitten (30) angeordnet und um eine sich in der vertikalen Richtung (z) erstreckende Achse schwenkbar ist, wobei die Halterung (50) an dem Schwenkarm (40) angeordnet ist.
  2. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Säule (20) in einer horizontalen Längsrichtung (x), die sich orthogonal zu der Querrichtung (y) erstreckt, verstellbar an einem Untergestell (10) angeordnet ist.
  3. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Untergestell (10) wenigstens einen sich in der Längsrichtung (x) erstreckenden Tragbalken (11) aufweist, an dem eine Führungsschiene (12), auf der die Säule (20) bewegbar ist, angeordnet ist.
  4. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Säule (20) mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an dem Untergestell (10) arretierbar ist.
  5. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Säule (20) mit wenigstens einer Führungsschiene (21), auf der ein Vertikalschlitten (22) in der vertikalen Richtung (z) bewegbar ist, versehen ist, wobei vorzugsweise der Horizontalschlitten (30) an dem Vertikalschlitten (22) befestigt ist.
  6. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Vertikalschlitten (22) mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an der Säule (20) arretierbar ist.
  7. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Horizontalschlitten (30) ein an dem Vertikalschlitten (22) angeordnetes Führungsteil (31) und ein in der Querrichtung (y) bewegbar an dem Führungsteil (31) angeordnetes Laufteil (32) aufweist.
  8. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufteil (32) mittels Arretierungsmitteln (33) in einer vorgegebenen Stellung an dem Führungsteil (31) arretierbar ist.
  9. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkarm (40) um einen vorgegebenen Winkel (α), der vorzugsweise 90° beträgt, schwenkbar und mittels Arretierungsmitteln (42) in einer vorgegebenen Stellung arretierbar ist.
  10. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Führungsplatte (41) an dem Horizontalschlitten (30) angeordnet ist, an welcher der Schwenkarm (40) arretierbar ist.
  11. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (50) mit zwei Seitenar men (51) versehen ist, zwischen denen der Testkopf (60) einspannbar ist.
  12. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Testkopf (60) um eine erste Rotationsachse drehbar an den Seitenarmen (51) angeordnet und mittels Arretierungsmitteln (52) in einer vorgegebenen Stellung arretierbar ist.
  13. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (50) mit einer Drehführung versehen ist, durch die der Testkopf (60) um eine zweite Rotationsachse, die sich vorzugsweise orthogonal zu der ersten Rotationsachse erstreckt, drehbar ist, wobei die Drehführung mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung arretierbar ist.
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