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DE102004008404A1 - Handhabungsvorrichtung, insbesondere zum Positionieren eines Testkopfs an einer Prüfeinrichtung - Google Patents

Handhabungsvorrichtung, insbesondere zum Positionieren eines Testkopfs an einer Prüfeinrichtung Download PDF

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DE102004008404A1
DE102004008404A1 DE200410008404 DE102004008404A DE102004008404A1 DE 102004008404 A1 DE102004008404 A1 DE 102004008404A1 DE 200410008404 DE200410008404 DE 200410008404 DE 102004008404 A DE102004008404 A DE 102004008404A DE 102004008404 A1 DE102004008404 A1 DE 102004008404A1
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DE
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handling device
column
test head
horizontal
arm
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DE200410008404
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English (en)
Inventor
Helmuth Heigl
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Individual
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01RMEASURING ELECTRIC VARIABLES; MEASURING MAGNETIC VARIABLES
    • G01R31/00Arrangements for testing electric properties; Arrangements for locating electric faults; Arrangements for electrical testing characterised by what is being tested not provided for elsewhere
    • G01R31/28Testing of electronic circuits, e.g. by signal tracer
    • G01R31/2851Testing of integrated circuits [IC]
    • G01R31/2886Features relating to contacting the IC under test, e.g. probe heads; chucks
    • G01R31/2887Features relating to contacting the IC under test, e.g. probe heads; chucks involving moving the probe head or the IC under test; docking stations

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Abstract

Eine Handhabungsvorrichtung, die insbesondere zum Positionieren eines Testkopfs (60) an einer Prüfeinrichtung dient, ist mit Positionierungsmitteln (20, 30, 40, 70) versehen, durch die ein Testkopf (60) im Raum positionierbar ist. Zudem weist die Handhabungsvorrichtung eine Halterung (50) auf, die mit den Positionierungsmitteln (20, 30, 40, 70) verbunden ist und an welcher der Testkopf (60) befestigbar ist. Die Positionierungsmittel (20, 30, 40, 70) umfassen eine Säule (20), die sich in vertikaler Richtung (z) erstreckt, einen Horizontalschlitten (30), der in der vertikalen Richtung (z) verstellbar an der Säule (20) angeordnet und in einer horizontalen Richtung (x, y) verschiebbar ist, sowie Doppelgelenkarme (70), die ein erstes Ende (71) und ein zweites Ende (72) aufweisen, wobei das erste Ende (71) gelenkig mit der Halterung (50) und das zweite Ende (72) gelenkig mit dem Horizontalschlitten (30) verbunden ist. Eine derartige Handhabungseinrichtung gewährleistet eine vielfältige und zugleich reproduzierbare Verstellung des Testkopfs (60).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Handhabungsvorrichtung, die insbesondere zum Positionieren eines Testkopfs an einer Prüfeinrichtung dient. Die Handhabungsvorrichtung ist mit Positionierungsmitteln versehen, durch die ein Testkopf im Raum positionierbar ist. Zudem ist die Handhabungsvorrichtung mit einer Halterung versehen, die mit den Positionierungsmitteln verbunden ist und an welcher der Testkopf befestigbar ist.
  • Eine Handhabungsvorrichtung oder Manipulator zum Positionieren eines Testkopfs verfügt üblicherweise über mehrere Translations- und Rotationsfreiheitsgrade und ist insofern geeignet, den Testkopf exakt im Raum zu positionieren. Anwendung findet eine solche Handhabungsvorrichtung daher in der Regel bei der Prüfung von elektronischen Bauelementen, wie beispielsweise integrierte Schaltungen (IC) oder Wafer. Um die Funktionsfähigkeit der elektronischen Bauelemente testen zu können, ist es erforderlich, den verhältnismässig schweren Testkopf präzise an eine Prüfeinrichtung heranzufahren. Die Prüfeinrichtung, beispielsweise ein Devicehandler oder Waferprober, stellt die durch den Testkopf zu prüfenden elektronischen Bauelemente bereit. Ein unverfälschtes Messergebnis bei der Prüfung der elektronischen Bauelemente setzt ein genaues Andocken des Testkopfs an der Prüfeinrichtung voraus. Aus diesem Grund ist eine präzise und leichtgängige Verstellung der den Testkopf positionierenden Handhabungsvorrichtung unerlässlich.
  • Die DE 101 32 489 A1 beschreibt eine Handhabungsvorrichtung, die sich durch eine exakt wiederholbare Bewegung des Testkopfs auszeichnet. Dies ist vornehmlich darauf zurückzuführen, dass die Handhabungsvorrichtung mit den Testkopf im Raum positionierenden Positionierungsmitteln versehen ist, die in einer horizontalen Ebene schwenkbare Gelenkarme aufweisen. Die Gelenkarme sind mit in horizontaler Richtung verfahrbaren Schlitten gekoppelt, so dass sich eine beliebige Bewegung des Testkopfs in eine Translationsbewegung der Schlitten und eine Rotationsbewegung der Gelenkarme aufteilen lässt. Auf diese Weise ergibt sich eine reproduzierbare Verstellung der Positionierungsmittel, die eine zuverlässige Positionierung des Testkopfs sicherstellt.
  • Weiterhin beschreibt die DE 40 07 011 C2 eine Handhabungsvorrichtung, die mit einem Testkopf im Raum positionierenden Doppelgelenkarmen versehen ist. Die Doppelgelenkarme sind an einem ersten Ende gelenkig mit einer den Testkopf befestigenden Halterung verbunden. An einem zweiten Ende sind die Doppelgelenkarme gelenkig mit einem Schwenkarm verbunden, der um eine sich in vertikaler Richtung erstreckende Achse geschwenkt werden kann. Der Schwenkarm ist an einer Säule angeordnet, die es ermöglicht, den Schwenkarm zudem in vertikaler Richtung linear zu verstellen. Wenngleich die bekannte Handhabungsvorrichtung auf Grund der überlagerbaren Rotationsbewegungen des Schwenkarms und der Doppelgelenkarme über eine mannigfaltige Verstellbarkeit in horizontaler Richtung verfügt, ist eine reproduzierbare Verstellung nur mit einem verhältnismässig grossen Aufwand möglich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Handhabungsvorrichtung zu schaffen, mittels der sich eine vielfältige und zugleich reproduzierbare Verstellung erzielen lässt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe weist eine Handhabungsvorrichtung der eingangs genannten Art in Übereinstimmung mit Anspruch 1 erfindungsgemäss Positionierungsmittel auf, die eine Säule, die sich in vertikaler Richtung erstreckt, einen Horizontalschlitten, der in der vertikalen Richtung verstellbar an der Säule angeordnet und in einer horizontalen Richtung verschiebbar ist, und Doppelgelenkarme, die ein erstes Ende und ein zweites Ende aufweisen, umfassen, Das erste Ende der Doppelgelenkarme ist gelenkig mit der Halterung verbunden, wohingegen das zweite Ende der Doppelgelenkarme gelenkig mit dem Horizontalschlitten verbunden ist.
  • Die erfindungsgemässe Handhabungsvorrichtung beruht auf der Erkenntnis, einen Horizontalschlitten vorzusehen, der zumindest in einer horizontalen Richtung verschiebbar ist und auf diese Weise eine sogenannte „Side to Side"-Bewegung ermöglicht. Der eine Translationsbewegung ausführende Horizontalschlitten lässt sich präzise und reproduzierbar in horizontaler Richtung verstellen. Darüber hinaus lässt sich die Translationsbewegung des Horizontalschlittens mit der Rotationsbewegung der gelenkig mit dem Horizontalschlitten verbundenen Doppelgelenkarmen überlagern, so dass sich eine vielfältige Verstellung in horizontaler Richtung ergibt.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemässen Handhabungsvorrichtung stellen die Gegenstände der Ansprüche 2 bis 17 dar.
  • So ist es von Vorteil, wenn die Positionierungsmittel zusätzlich einen Schwenkarm umfassen, der an der Säule angeordnet und um eine sich in der vertikalen Richtung erstreckende Achse schwenkbar ist. Der Schwenkarm, an dem der Horizontalschlitten befestigt ist, ermöglicht eine sogenannte „Swing"-Bewegung, die ein rasches Schwenken von beispielsweise einem Testkopf auf eine Prüfeinrichtung gewährleistet.
  • Weiterhin ist es von Vorteil, die Säule auf einem Untergestell anzuordnen, das eine ausreichende Standfestigkeit der Handhabungsvorrichtung sicherstellt. In diesem Zusammenhang hat es sich als zweckmässig erwiesen, die Säule in einer horizontalen Längsrichtung, die sich orthogonal zu einer hori zontalen Querrichtung erstreckt, verstellbar an dem Untergestell anzuordnen. Die verstellbare Anordnung der Säule an dem Untergestellt ermöglicht eine sogenannte „In and Out"-Bewegung in der horizontalen Längsrichtung. Die „In and Out"-Bewegung der Säule lässt sich zum einen mit der Rotationsbewegung der Doppelgelenkarme und zum anderen mit der Translationsbewegung des Horizontalschlittens überlagern. Letzteres ist dann möglich, wenn der Horizontalschlitten mittels des Schwenkarms parallel zur horizontalen Längsrichtung ausgerichtet ist.
  • Zweckmässigerweise weist das Untergestell wenigstens einen sich in der Längsrichtung erstreckenden Tragbalken auf, an dem eine Führungsschiene, auf der die Säule bewegbar ist, angeordnet ist. Die Führungsschiene gewährleistet eine zuverlässige und reproduzierbare Verstellung der Säule an dem Untergestell. Um eine ausreichende Standfestigkeit der Säule zu erreichen, ist es ferner zweckmässig, die Säule mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an dem Untergestell zu arretieren.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemässen Handhabungsvorrichtung ist die Säule mit wenigstens einer Führungsschiene versehen, auf der ein Vertikalschlitten in der vertikalen Richtung bewegbar ist. Der Vertikalschlitten, an dem vorzugsweise der Schwenkarm gelenkig angeordnet ist und der als Linearmotor ausgestaltet sein kann, ermöglicht eine sogenannte „Vertical"-Bewegung. Zu einer zuverlässigen Positionierung trägt bei, wenn der Vertikalschlitten vorteilhafterweise mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an der Säule arretierbar ist.
  • Bevorzugt ist der Schwenkarm um einen vorgegebenen Winkel, der vorzugsweise 90 Grad beträgt, schwenkbar und mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung arretierbar. In diesem Zusammenhang hat es sich als zweckmässig erwiesen, eine Führungsplatte an dem Vertikalschlitten anzuordnen, an welcher der Schwenkarm arretierbar ist. Die Führungsplatte kann mit Anschlagflächen versehen sein, durch welche die Schwenkbewe gung des Schwenkarms begrenzt wird. Alternativ oder zusätzlich kann der Vertikalschlitten mit wenigstens einer Anschlagfläche versehen sein, welche die Schwenkbewegung des Schwenkarms begrenzt.
  • Bevorzugt weist der Horizontalschlitten ein an dem Schwenkarm angeordnetes Führungsteil und ein in der horizontalen Richtung bewegbar an dem Führungsteil angeordnetes Laufteil auf. Das Führungsteil und das Laufteil können Bestandteil eines eine elektrische Verstellung ermöglichenden Linearmotors sein. Um eine zuverlässige Positionierung zu gewährleisten, ist vorteilhafterweise das Laufteil mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an dem Führungsteil arretierbar.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemässen Handhabungsvorrichtung setzen sich die Doppelgelenkarme aus einem ersten Gelenkarm und einem zweiten Gelenkarm zusammen. Die auf Grund der Überlagerung von mehreren Rotationsbewegungen eine mannigfaltige Verstellbarkeit in horizontaler Richtung ermöglichenden Gelenkarme sind mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung relativ zueinander arretierbar.
  • Bevorzugt ist die Halterung mit zwei Seitenarmen versehen, zwischen denen der Testkopf eingespannt werden kann. Die den Testkopf einspannenden Seitenarme gewährleisten eine sichere Befestigung des Testkopfs, und zwar auch dann, wenn dieser verhältnismässig schwer ist.
  • Vorteilhafterweise lässt sich der Testkopf um eine erste Rotationsachse drehbar an den Seitenarmen anordnen und mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung arretieren. Die sich vorzugsweise in horizontaler Richtung erstreckende erste Rotationsachse ermöglicht eine sogenannte „Tumble"-Bewegung des Testkopfs. Werden beispielsweise die Drehpunkte des Testkopfs für die erste Rotationsachse linear verschiebbar angeordnet, so lässt sich zudem eine sogenannte „Theta"-Bewegung des Testkopfs realisieren.
  • Ausserdem ist es von Vorteil, die Halterung mit einer Drehführung zu versehen, durch die der Testkopf um eine zweite Rotationsachse, die sich vorzugsweise orthogonal zu der ersten Rotationsachse erstreckt, drehbar ist. Die mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung arretierbare Drehführung ermöglicht eine sogenannte „Twist"-Bewegung des Testkopfs.
  • Einzelheiten und weitere Vorteile der erfindungsgemässen Handhabungsvorrichtung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels. In den das Ausführungsbeispiel lediglich schematisch darstellenden Zeichnungen veranschaulichen im einzelnen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Handhabungsvorrichtung, an der ein Testkopf angeordnet ist;
  • 2a eine Draufsicht auf die Handhabungsvorrichtung gemäss 1;
  • 2b eine Draufsicht gemäss 2a, die den Testkopf in einer anderen Position zeigt;
  • 3a eine perspektivische Ansicht von Positionierungsmitteln der Handhabungsvorrichtung gemäss 1;
  • 3b eine Draufsicht auf die Positionierungsmitteln gemäss 3a;
  • 4a bis 4d Draufsichten gemäss 3b, welche die Positionierungsmittel in unterschiedlichen Stellungen zeigen;
  • 5a bis 5d Draufsichten gemäss den 2a und 2b, die eine „Side to Side"-Bewegung des Testkopfs veranschaulichen;
  • 6a bis 6c perspektivische Ansichten des an einer Halterung angeordneten Testkopfs, die eine „Tumble"- und eine „Twist"-Bewegung des Testkopfs veranschaulichen, und
  • 7a bis 7c Draufsichten gemäss den 5a bis 5d, die eine „Theta"-Bewegung des Testkopfs veranschaulichen.
  • Die in 1 dargestellte Handhabungsvorrichtung dient zum Positionieren eines Testkopfs 60 an einer nicht dargestellten Prüfeinrichtung für elektronische Bauelemente, wie zum Beispiel IC oder Wafer. Zu diesem Zweck weist die Handhabungsvorrichtung eine Halterung 50 auf, an welcher der Testkopf 60 befestigt ist. Darüber hinaus ist die Handhabungsvorrichtung mit Positionierungsmitteln versehen, die mit der Halterung 50 verbunden sind und die eine Säule 20, einen Horizontalschlitten 30, einen Schwenkarm 40 und Doppelgelenkarme 70 umfassen.
  • Die sich in vertikaler Richtung z erstreckende Säule 20 ist auf einem Untergestell 10 in einer horizontalen Längsrichtung x verschiebbar angeordnet. Zu diesem Zweck weist das Untergestell 10 zwei in der Längsrichtung x parallel zueinander verlaufende Tragbalken 11 auf, auf denen die Säule 20 führende Führungsschienen 12 angeordnet sind. Die Tragbalken 11 stützen sich auf in einer horizontalen Querrichtung y, die sich orthogonal zu der Längsrichtung x erstreckt, verlaufenden Traversen 13 ab, die jeweils auf Tellerfüssen 14 gelagert sind und eine ausreichende Stabilität der Handhabungsvorrichtung sicherstellen. Zwischen den Tragbalken 11 sind die Traversen 13 durch eine Abdeckplatte 15 abgedeckt, die zu einer ergonomischen Bauweise der Handhabungsvorrichtung beiträgt. Um die Säule 20 auf den Führungsschienen 12 zu bewegen, sind nicht dargestellte Antriebsmittel vorgesehen. Die Säule 20 kann alternativ oder zusätzlich auch manuell auf den Führungsschienen 12 verschoben werden. Um eine ausreichende Standfestigkeit der Säule 20 sicherzustellen, sind ebenfalls nicht dargestellte Arretierungsmittel vorgesehen, mittels denen die Säule 20 in einer vorgegebenen Stellung an dem Untergestellt 10 arretiert werden kann.
  • Wie 1 zudem zu erkennen gibt, ist die Säule 20 mit zwei parallel zueinander verlaufenden Führungsschienen 21 versehen, auf denen ein Vertikalschlitten 22 in der vertikalen Richtung z linear bewegt werden kann. Der Vertikalschlitten 22 wird von nicht dargestellten Antriebsmitteln angetrieben und lässt sich mittels ebenfalls nicht dargestellten Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an der Säule 20 arretieren.
  • Der Schwenkarm 40 ist gelenkig mit dem Vertikalschlitten 22 verbunden und um eine sich in der vertikalen Richtung z erstreckende Achse schwenkbar. Der Winkel α, um der Schwenkarm 40 geschwenkt werden kann, beträgt ca. 90 Grad. Eine an dem Vertikalschlitten 22 angeordnete Führungsplatte 41 trägt zu einer zuverlässigen Schwenkbewegung des Schwenkarms 40 bei und ermöglicht, den Schwenkarm 40 in jeder beliebigen Stellung mittels eines Feststellhebels 42 zu arretieren. Die Führungsplatte 41 kann zudem mit Anschlagflächen versehen sein, welche die Schwenkbewegung des Schwenkarms 40 begrenzen. Zu diesem Zweck weist auch der Vertikalschlitten 22 eine Anschlagfläche 23 auf, die zusätzlich dazu dient, den Schwenkarm 40 in einer an der Säule 20 befindlichen Stellung zu arretieren.
  • An dem Schwenkarm 40 ist der Horizontalschlitten 30 befestigt, wie insbesondere aus den 2a und 2b ersichtlich ist. Der Horizontalschlitten 30 weist ein an dem Schwenkarm 40 angeordnetes Führungsteil 31 und ein bewegbar an dem Führungsteil 31 angeordnetes Laufteil 32 auf. Das Laufteil 32 ist mittels nicht dargestellter Arretierungsmittel in einer vorgegebenen Stellung an dem Führungsteil 31 arretierbar.
  • Wie insbesondere aus den 3a und 3b ersichtlich ist, verfügt die Handhabungsvorrichtung über zwei voneinander beabstandete Doppelgelenkarme 70, die jeweils ein erstes Ende 71 und ein zweites Ende 72 aufweisen. Die Doppelgelenkarme 70 setzen sich aus einem ersten Gelenkarm 73 und einem gelenkig mit diesem verbundenen zweiten Gelenkarm 74 zusammen. Die Gelenkarme 73, 74 können mittels eines Feststellhebels 75 in einer vorgegebenen Stellung relativ zueinander arretiert werden. Das durch den ersten Gelenkarm 73 gebildete erste Ende 71 ist gelenkig mit der Halterung 50 verbunden. Demgegenüber ist das durch den zweiten Gelenkarm 74 gebildete zweite Ende 72 gelenkig mit dem Horizontalschlitten 30 verbunden.
  • Die Halterung 50 ist mit zwei Seitenarmen 51 versehen, zwischen denen der Testkopf 60 eingespannt ist. Die Seitenarme 51 sind an einer Grundplatte 58 befestigt, deren Neigung in Bezug auf die Doppelgelenkarme 70 mittels eines Verstellhebels 52 eingestellt werden kann, wie insbesondere aus 3b ersichtlich ist. Die Grundplatte 58 ist mit einer Drehführung 53 versehen, durch die der Testkopf 60 um eine horizontale Rotationsachse gedreht werden kann. Die von Antriebsmitteln 54, die je nach Anwendungsfall manuell oder elektrisch betätigt werden können, angetriebene Drehführung 53 ist mittels eines Feststellhebels 55 in einer vorgegebenen Stellung arretierbar. Die 2a und 2b lassen ferner erkennen, dass an den Seitenarmen 51 ein manuell oder bei Bedarf auch elektrisch betätigbares Antriebsmittel 56 angeordnet ist, durch das der Testkopf 60 um eine sich orthogonal zu den Seitenarmen 51 erstreckende Rotationsachse gedreht werden kann. Ein Feststellhebel 57 stellt sicher, dass der Testkopf 60 in einer gewünschten Stellung arretierbar ist.
  • Die zuvor beschriebene Handhabungsvorrichtung zeichnet sich durch eine vielfältige und zugleich reproduzierbare Verstellung des Testkopfs 60 aus. Dies ist vornehmlich auf das Zusammenspiel von Schwenkarm 40, Horizontalschlitten 30 und Doppelgelenkarmen 70 zurückzuführen. So ermöglicht der Schwenkarm 40 eine „Swing"-Bewegung des Testkopfs 60, wie insbesondere aus den 2a und 2b ersichtlich ist. Der an dem Schwenkarm 40 angeordnete Horizontalschlitten 30 ermöglicht eine lineare Verschiebung des Testkopfs 60 in horizontaler Richtung, wie insbesondere die 4a bis 4d zu erkennen geben. In Abhängigkeit von der Stellung des Schwenkarms 40 kann durch den Horizontalschlitten 30 auf diese Weise eine in der Längsrichtung x stattfindende „In and out"-Bewegung, wie in 2a gezeigt, oder eine in der Querrichtung y stattfindende „Side to Side"-Bewegung, wie in 2b gezeigt, ausgeführt werden. Sowohl die „In and out"-Bewegung als auch die „Side to Side"-Bewegung durch den Horizontalschlitten 30 kann mit einer Rotationsbewegung der Doppelgelenkarme 70 überlagert werden, wie an schaulich die 5a bis 5d zu erkennen geben. Unter einer Rotationsbewegung der Doppelgelenkarme 70 im voranstehenden Sinn wird nicht nur eine asymmetrische Auslenkung der Gelenkarme 73, 74, wie in den 5c und 5d gezeigt, sondern auch eine symmetrische Auslenkung der Gelenkarme 73, 74, wie in den 5a und 5b gezeigt, verstanden. Eine Rotationsbewegung der Gelenkarme 70 kann insofern eine geradlinige Verschiebung des Testkopfs 60 zur Folge haben, wie insbesondere auch die 4b und 4d zu erkennen geben. Die „In and out"-Bewegung des Testkopfs 60 aufgrund des Horizontalschlittens 30 und der Doppelgelenkarme 70 kann weiterhin mit der Translationsbewegung der Säule 20 auf dem Untergestell 10 überlagert werden, wie aus den 2a und 2b ersichtlich ist. Die Säule 20 ermöglicht mittels des Vertikalschlittens 22 zudem eine „Vertical"-Bewegung des Testkopfs 60.
  • Weiterhin trägt zu einer mannigfaltigen Verstellung des Testkopfs 60 die Halterung 50 bei, die, wie die 6a und 6b zu erkennen geben, eine „Tumble"-Bewegung des Testkopfs 60 ermöglicht. Aufgrund der Drehführung 53 kann der Testkopf 60 zudem eine „Twist"-Bewegung ausführen, wie aus 6c ersichtlich ist. Nicht zuletzt kann der Testkopf 60 aufgrund einer linear verschiebbaren Anordnung von den Testkopf 60 an den Seitenarmen 51 lagernden Drehpunkten eine „Theta"-Bewegung ausführen, wie die 7a bis 7c zu erkennen geben.
  • 10
    Untergestell
    11
    Tragbalken
    12
    Führungsschiene
    13
    Traverse
    14
    Tellerfuss
    15
    Abdeckplatte
    20
    Säule
    21
    Führungsschiene
    22
    Vertikalschlitten
    23
    Anschlagfläche
    30
    Horizontalschlitten
    31
    Führungsteil
    32
    Laufteil
    40
    Schwenkarm
    41
    Führungsplatte
    42
    Feststellhebel
    50
    Halterung
    51
    Seitenarm
    52
    Verstellhebel
    53
    Drehführung
    54
    Antriebsmittel
    55
    Feststellhebel
    56
    Antriebsmittel
    57
    Feststellhebel
    58
    Grundplatte
    60
    Testkopf
    70
    Doppelgelenkarme
    71
    erstes Ende
    72
    zweites Ende
    73
    erster Gelenkarm
    74
    zweiter Gelenkarm
    75
    Feststellhebel
    x
    horizontale Längsrichtung
    y
    horizontale Querrichtung
    z
    vertikale Richtung
    α
    Winkel

Claims (17)

  1. Handhabungsvorrichtung, insbesondere zum Positionieren eines Testkopfs (60) an einer Prüfeinrichtung, mit Positionierungsmitteln (20, 30, 40, 70), durch die ein Testkopf (60) im Raum positionierbar ist, und einer Halterung (50), die mit den Positionierungsmitteln (20, 30, 40, 70) verbunden ist und an welcher der Testkopf (60) befestigbar ist, wobei die Positionierungsmittel (20, 30, 40, 70) umfassen: a) eine Säule (20), die sich in vertikaler Richtung (z) erstreckt; b) einen Horizontalschlitten (30), der in der vertikalen Richtung (z) verstellbar an der Säule (20) angeordnet und in horizontaler Richtung (x, y) verschiebbar ist, und c) Doppelgelenkarme (70), die ein erstes Ende (71) und ein zweites Ende (72) aufweisen, wobei das erste Ende (71) gelenkig mit der Halterung (50) und das zweite Ende (72) gelenkig mit dem Horizontalschlitten (30) verbunden ist.
  2. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungsmittel (20, 30, 40, 70) einen Schwenkarm (40) umfassen, der an der Säule (20) angeordnet und um eine sich in der vertikalen Richtung (z) erstreckende Achse schwenkbar ist, wobei der Horizontalschlitten (30) an dem Schwenkarm (40) befestigt ist.
  3. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Säule (20) auf einem Untergestell (10) angeordnet ist.
  4. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Säule (20) in einer horizontalen Längsrichtung (x), die sich orthogonal zu einer horizontalen Querrichtung (y) erstreckt, verstellbar an dem Untergestell (10) angeordnet ist.
  5. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Untergestell (10) wenigstens einen sich in der Längsrichtung (x) erstreckenden Tragbalken (11) aufweist, an dem eine Führungsschiene (12), auf der die Säule (20) bewegbar ist, angeordnet ist.
  6. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Säule (20) mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an dem Untergestell (10) arretierbar ist.
  7. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Säule (20) mit wenigstens einer Führungsschiene (21), auf der ein Vertikalschlitten (22) in der vertikalen Richtung (z) bewegbar ist, versehen ist, wobei vorzugsweise der Schwenkarm (40) gelenkig mit dem Vertikalschlitten (22) verbunden ist.
  8. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Vertikalschlitten (22) mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an der Säule (20) arretierbar ist.
  9. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkarm (40) um einen vorgegebenen Winkel (α), der vorzugsweise 90° beträgt, schwenkbar und mittels Arretierungsmitteln (42) in einer vorgegebenen Stellung arretierbar ist.
  10. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Führungsplatte (41) an dem Vertikalschlitten (22) angeordnet ist, an welcher der Schwenkarm (40) arretierbar ist.
  11. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Vertikalschlitten (22) mit wenigstens einer Anschlagfläche (23) versehen ist, welche die Schwenkbewegung des Schwenkarms (40) begrenzt.
  12. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Horizontalschlitten (30) ein an dem Schwenkarm (40) angeordnetes Führungsteil (31) und ein in horizontaler Richtung (x, y) bewegbar an dem Führungsteil (31) angeordnetes Laufteil (32) aufweist.
  13. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufteil (32) mittels Arretierungsmitteln in einer vorgegebenen Stellung an dem Führungsteil (31) arretierbar ist.
  14. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Doppelgelenkarme (70) aus einem ersten Gelenkarm (73) und einem zweiten Gelenkarm (74), die mittels Arretierungsmitteln (75) in einer vorgegebenen Stellung relativ zueinander arretierbar sind, zusammensetzen.
  15. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (50) mit zwei Seitenarmen (51) versehen ist, zwischen denen der Testkopf (60) einspannbar ist.
  16. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Testkopf (60) um eine erste Rotationsachse drehbar an den Seitenarmen (51) angeordnet und mittels Arretierungsmitteln (57) in einer vorgegebenen Stellung arretierbar ist.
  17. Handhabungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (50) mit einer Drehführung (53) versehen ist, durch die der Testkopf (60) um eine zweite Rotationsachse, die sich vorzugsweise orthogonal zu der ersten Rotationsachse erstreckt, drehbar ist, wobei die Drehführung (53) mittels Arretierungsmitteln (55) in einer vorgegebenen Stellung arretierbar ist.
DE200410008404 2004-02-20 2004-02-20 Handhabungsvorrichtung, insbesondere zum Positionieren eines Testkopfs an einer Prüfeinrichtung Withdrawn DE102004008404A1 (de)

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