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Die
Erfindung betrifft eine Küchenspüle mit wenigstens
einem Becken, das von einer Spiegelfläche umgeben ist, die einen
umlaufenden Rand aufweist.
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Spülen dieser
Art sind allgemein bekannt. Sie werden als Einbau- oder als Auflagespülen in Haushalten
eingesetzt und bestehen üblicherweise aus
Edelstahl. Sie können
aber auch aus Email, Keramik oder Kunststoff, gegebenenfalls auch
mit entsprechenden Beimischungen, bestehen.
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Bei
bekannten Spülen
wird die Wasserzulaufarmatur entweder an der Wand hinter einer Küchenspüle befestigt
oder aber im Bereich hinter der Küchenspüle auf der Arbeitsfläche. Am
häufigsten werden
Wasserarmaturen auf der Küchenspüle selbst
montiert und zwar nahe des hinteren Randes.
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Grundsätzlich ist
man bemüht,
die Armatur soweit wie möglich
zu der Vorderseite einer Spüle
zu platzieren, um eine leichte Bedienbarkeit und Handhabung zu erleichtern.
Es ist in diesem Zusammenhang aber schwierig, zum Beispiel bei Edelstahlspülen die
Armatur mit einem größeren Abstand
vom hinteren Rand zu beabstanden, da dann eine stabile Fixierung
der Armatur nicht mehr zu gewährleisten
ist: Auf der Spiegelfläche
führen
dann an der Armatur angreifende Kräfte zu Verbeulungen etc.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Spüle wie oben angegeben derart
weiterzubilden, dass die Armatur so nah wie möglich an einem Benutzer platziert
wird, der auf der Vorderseite der Spüle steht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass auf der Spiegelfläche
eine Armaturenbank ausgebildet ist, die inselartig vom hinteren Rand
beabstandet ist.
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Es
hat sich herausgestellt, dass aufgrund der inselartigen Ausbildung
der Armaturenbank diese mit einem beliebigen Abstand zum hinteren
Rand der Spüle
platziert werden kann ohne dass dann noch die oben erwähnten Verbeulungen
in der Spiegelfläche auftreten.
Die Armatur rückt
damit näher
auf einen an der auf der Vorderseite der Spüle stehenden Benutzer zu.
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Indem
dabei die Armaturenbank eine im wesentlichen umlaufende Kante zur
Spiegelfläche
aufweist, hat sie eine relativ hohe Steifigkeit. Dies betrifft sowohl
die auf der Oberseite der Armaturenbank befindliche Fläche, auf
der die Armatur montiert wird. Aber auch die Spiegelfläche, in
der die inselartige Armaturenbank angeordnet ist, wird durch die
als Sicke aufzufassende Kante versteift.
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Vorzugsweise
wird die Armaturenbank dabei mit einer Höhe ausgestattet, die entsprechend
dem umlaufenden Rand der Spüle
ist. Dies führt
zu einem insgesamt harmonischen Erscheinungsbild der Spüle. Außerdem wird
dadurch erreicht, dass die Oberseite der Armaturenbank einen möglichst
großen
Abstand zu dem im Becken befindlichen Wasser hat und somit durch
Schwall- oder Spritzwasser möglichst wenig
verschmutzt werden kann.
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Indem
dabei zwischen der Armaturenbank und dem hinteren Rand ein Durchtritt
von dem wenigstens ein Becken zu einer Überlauföffnung vorgesehen wird, kann
auch die Positionierung der Überlauföffnung freier
gestaltet werden. Dies ist insbesondere relevant unter dem Aspekt,
dass die Ablaufverrohrung von einer solchen Überlauföffnung im unterhalb der Spüle liegenden
Bereich gegebenenfalls mit Wasserzuleitungen zu der Wasserarmatur
oder auch mit anderen unterhalb einer Küchenspüle befindlichen Einbauten kollidieren
kann.
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Es
sei im Übrigen
noch erwähnt,
dass die Armaturenbank außer
einer Durchstecköffnung
für die Wasserzuführarmatur
auch noch eine Durchstecköffnung
für einen
Ablaufbetätigungsknauf
eingeformt haben kann. Man kann somit die Wasserzufuhr durch die
Wasserzulaufarmatur als auch den Wasserablauf durch den hierfür zu betätigenden
Ablaufbetätigungsknauf,
der auf einen Exzenter an dem Auslauf wirkt, griffgünstig zueinander
anordnen. Bei einer dritten auf der Oberseite der Armaturenbank
vorzusehenden Durchstecköffnung
kann auch noch eine Spülmittelpumpe
an dieser montiert werden.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
Dabei zeigt
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1 die
Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Küchenspüle.
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2 Schnitt
entlang der Linie II-II in 1;
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3 Schnitt
entlang der Linie III-III in 1.
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1 zeigt
eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Küchenspüle. Im hier dargestellten Beispiel
ist sie aus Edelstahl hergestellt. Sie weist ein Becken 1 auf,
das von einer Spiegelfläche 2 umgeben
ist, die in einem um die Spüle
umlaufenden erhöhten
Rand 3 endet. Mit dem Rand 3 liegt die Spüle in bekannter
Weise auf der Kante eines Ausschnittes in einer nicht dargestellten
Küchenarbeitsplatte
auf.
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Außer dem
großen
Spülbecken 1 weist
die hier dargestellte Spüle
noch ein kleineres Restebecken 4 auf, das an seiner dem
Becken 1 abgewandten Seite in eine Rüst- und Abtropffläche 5 übergeht.
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Diese
Rüst- und
Abtropffläche
ist mit aus dieser hervorstehenden Riffeln 6 versehen,
auf die abzutropfendes Geschirr abgelegt werden kann. Zwischen den
Riffeln 6 läuft
dann abgetropftes Wasser in das Restebecken 4.
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Oberhalb
des Restebeckens 4 ist eine Armaturenbank 7 ausgebildet,
die inselartig vom hinteren Rand 3b beabstandet ist. Die
Armaturenbank ist durch eine im wesentlichen umlaufende Kante 8 von der
Spiegelfläche 2 abgesetzt.
Auf ihrer Oberseite weist die Armaturenbank 7 außer einer
Durchstecköffnung 9 für eine (nicht
dargestellte) Wasserarmatur auch noch eine Durchstecköffnung (10)
für einen (ebenfalls
nicht dargestellten) Ablaufbetätigungsknauf
auf, mit dem über
einen Seilzug und einen Exzenter der Ablauf 11 im Becken 1 in
bekannter Weise geöffnet
und geschlossen werden kann. Eine dritte, hier nicht dargestellte Durchstecköffnung kann
auch noch auf der Armaturenbank vorgesehen sein. Diese kann für eine Spülmittelpumpe
verwendet werden.
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Durch
die umlaufende Kante 8, die als Sicke fungiert, wird sowohl
die Armaturenbank 7 als auch die sie umgebende Spiegelfläche 2 versteift.
Damit kann die Armaturenbank 7 vom hinteren Rand 3b abgerückt werden,
ohne dass es hier zu Problemen kommt wegen fehlender Stabilität, die im
Bereich der Durchstecköffnung 9 notwendig
ist, um der in dieser steckenden Wasserarmatur den notwendigen Halt
zu geben.
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Im
hier dargestellten Beispiel erkennt man auch, dass zwischen der
Armaturenbank 7 und dem hinteren Rand 3b ein Durchtritt 12 gebildet
ist, der gegenüber
der Oberseite des Randes 3b und der Armaturenbank 7 abgesenkt
ist. Durch diesen Durchtritt 12 kann aus dem Becken 11 überlaufendes
Wasser hinter der Armaturenbank herum zu einer Überlauföffnung 13 geführt werden,
die im hier dargestellten Beispiel an einer Abtropffläche 14 ausgebildet
ist, die durch einen Steg 15 von der oben erwähnten Rüst- und
Abtropffläche 5 getrennt
ist. Im hier dargestellten Beispiel geht der Steg 15 an
seinem einen Ende in den umlaufenden Rand 3 der Spüle über und
an seinem anderen Ende in die inselartig vom hinteren Rand 3b beabstandete
Armaturenbank 7.
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In
der 2 ist ein Schnitt entlang der Linie II-II in 1 dargestellt.
Man erkennt in dieser Darstellung, dass der Rand 3b auf
der Oberseite einer Küchenarbeitsplatte 16 aufliegt,
wobei er über
auf seiner Unterseite befindliche Befestigungselemente 17 an
der Kante eines Ausschnittes 18 in der Arbeitsplatte 16 fixiert
wird.
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Vom
Rand 3b senkt sich die Oberseite der Spüle nach unten ab und bildet
einen Durchtritt 12, der dem Rand 3b gegenüberliegend
durch die umlaufende Kante 8 an der Armaturenbank 7 begrenzt wird.
Durch diesen Durchtritt kann somit aus dem Becken 1 überlaufendes
Wasser hindurchfließen,
ohne über
den Rand 3b hinauszulaufen oder die Armaturenbank 7 zu überfluten.
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Man
erkennt in der 2 sehr gut, dass die Oberseite
der Armaturenbank 7 auf dem gleichen Niveau liegt wie die
Oberseite des Randes 3b.
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In
der 3 erkennt man einen Schnitt entlang der Linie
III-III in 1. Man sieht, dass im hier dargestellten
Beispiel links von der Armaturenbank 7 die Abtropffläche 14 angeordnet
ist, die in der Überlauföffnung 13 endet.
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In
dieser Überlauföffnung endet
auch der oben besprochene Durchtritt 12, der hinter der
Armaturenbank 7 herumläuft.
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Man
erkennt in der 3 besonders, dass der Boden des
Durchtrittes 12 aus Richtung des Becken 1 zu der Überlauföffnung 13 hin
geneigt ist, um so aus dem Becken 1 auf die Spiegelfläche 2 überlaufendes
Wasser unmittelbar zu der Ablauföffnung 13 hinzuleiten.
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Die
hier beschriebene Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus,
dass die Armaturenbank 7 von dem hinteren Rand 3b abgerückt ist
und so einem vor der Spüle
stehenden Benutzer näherliegt,
so dass dieser auf der Armaturenbank 7 befestigte Armaturen
leichter bedienen kann.