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Vorrichtung zum registerhaltigen Einführen der Vorderkante eines
mit Registermarken versehenen Bogens oder einer Bahn in Papier od. dgl. verarbeitende
Maschinen Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum registerhaltigen Einführen
von Bogen oder Bahnen in Papier od. dgl. verarbeitende Maschinen, wobei der der
Maschine in einer beliebigen Arbeitsstellung von Hand zugeführte Bogen- oder Bahnanfang
an einem unmittelbar neben der Bahn mitlaufenden Markierungsorgan ausgerichtet wird.
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Bei einer bekannten Vorrichtung, welche zur Kontrolle und gegebenenfalls
zur Korrektur von Registerdifferenzen einer mit Lochungen oder Kontrollmarken versehenen
Papierbahn dient, besteht das Kontrollorgan aus einer Fotozelle, welche unmittelbar
über der Bahn angeordnet ist und mit Bezug auf die Bahngeschwindigkeit schneller
oder langsamer als die Papierbahn eine begrenzte Strecke mitläuft. An einem Punkt
der von der Fotozelle bestrichenen Meßstrecke wird entweder die Bahnmarkierung von
der Fotozelle oder letztere von der Markierung zwangläufig eingeholt, wodurch je
nach Lage dieses Punktes die Fotozelle beim Wahrnehmen eines Registerfehlers einen
Impuls über Verstärker an einen Regler weitergibt, der seinerseits über ein Einstellwerk
das Druckwalzenpaar derart verstellt, daß die Drucklinie auf dem Umfang der Druckwalze
in Ubereinstimmung mit der Bahnmarke zurück- oder vorverlegt wird.
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Die bei dieser Vorrichtung als Kontrollorgan dienende Fotozelle hat
somit nur die Aufgabe, die Taktläufigkeit des Druckwerkes mit der Bahnmarkierung
herzustellen. Die unmittelbar nach dem Einführen der Bahn in die Druckmaschine festgestellten
größeren Taktdifferenzen lassen sich, da der Korrekturbereich der Fotozelle nur
auf kleinste Registerfehler abgestimmt ist, nur durch eine Vielzahl von kleinsten
aufeinanderfolgenden Korrekturen ausschalten. Der Nachteil dabei ist, daß ein mehr
oder wenig langer Streifen des Bahnanfanges keine Registerhaltigkeit aufweist und
demzufolge nicht weiterverwendet werden kann.
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Eine weiterhin bekanntgewordene Kontroll- und Korrektureinrichtung
für laufende Bahnen weist eine auf der Achse einer Perforationswalze sitzende, neben
der Bahn angeordnete Stereoskopscheibe auf, welche an ihrem Umfang mit Schlitzen
versehen ist, deren Abstände voneinander der Teilung des Bahnregisters entsprechen.
Die an der Umlaufbewegung der Perforationswalze teilnehmende Stereoskopscheibe dient
im Zusammenwirken mit einer Lichtquelle und den in einem Prüfkopf angeordneten Prismen
einschließlich zweier den Prismen zugeordneten Fotozellen dazu, das Licht durch
die Schlitze auf die eine der beiden Zellen unmittelbar vor und auf die andere Zelle
unmittelbar nach dem Passieren einer Bahnmarke fallenzulassen. Der auf diese Weise
von beiden Fotozellen registrierte zeitliche Abstand wird je nach seiner Ver-
änderung
vom Sollwert zur Auslösung von Impulsen herangezogen, die ihrerseits über elektrische
und mechanische Einrichtungen eine Zylinderverstellung der Perforations- und Schneidwalzen
bewirken. Es handelt sich also hierbei um ein fortwährendes Kontrollieren der laufenden
Bahn, wobei die im ungenauen Markenaufdruck oder auch die im Papiervorzug liegenden
Registerfehler korrigiert werden. Ein registerhaltiges Anlegen des Bogen oder Bahnanfanges
ist auch mit der zuletzt genannten Einrichtung nicht möglich. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung dient demgegenüber lediglich als Anlegehilfe für die Vorderkante eines
Bogens oder einer Bahn. Der Bogen-oder Bahnanfang wird mittels dieser überaus einfachen
Vorrichtung derart in die Maschine eingefädelt, daß bereits von der der Bahuvorderkante
am nächsten liegenden Registermarke ab die Registerhaltigkeit mit den die Bahn weiterverarbeitenden
Einrichtungen gewährleistet ist. Die Kontrolle und gegebenenfalls auch die Korrektur
des Bahnregisters können durch bekannte Einrichtungen, z. B. durch Fotozellen oder
Fühler an der laufenden Bahn vorgenommen werden.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß
im Einf&hr- und Vorzugsbereich des Bogens oder der Bahn eine in Abhängigkeit
von der das Papier verarbeitenden Einrichtung zwangläufig umlaufende Kette od. dgl.
angeordnet ist, die an ihrem das Vielfache einer Registerteilung betragenden Umfang
mit einer durch den Umfang teilbaren Zahl von registerhaltigen Vormarken versehen
ist. Bei stillstehender oder langsam laufender Maschine wird wahlweise eine Vormarke
der im Einführ- und Vorzugsbereich
der Bahn in Höhe der Papierbahnebene
unmittelbar neben der Bahn geführten Kette od. dgl. zum registerhaltigen Anlegen
und Ausrichten des Bogens oder der Bahn verwendet. Da sowohl die entsprechende Vormarke
der Kette als auch die mit geringem seitlichen Abstand entfernte Bogen- oder Bahnmarkierung
in einer Ebene liegen, ist damit ein schnelles und genaues Ausrichten des Bogens
oder der Bahn gewährleistet. Bei dieser den Gegenstand der Erfindung bildenden Vorrichtung
ist jeder aus der Verarbeitungsmaschine kommende Zuschnitt registerhaltig, so daß
es möglich ist, die Verarbeitungsmaschine vom ersten Zuschnitt an mit einer Maschine.
z. B. mit einer Füll- oder Verpackungsmaschine zusammen arbeiten zu lassen.
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Bei Umstellung der Maschine auf eine andere Registerteilung ist eine
andere Kette erforderlich, deren Länge stets einem Vielfachen der neuen Registerteilung
zu entsprechen hat.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist in der Zeichnung durch ein Ausführungsbeispiel
näher erläutert, und zwar zeigt Abb. 1 eine Papierzuführungs- und Verarbeitungsmaschine
schematisch dargestellt in Seitenansicht und Abb. 2 die in Abb. 1 gezeigte Maschine
in Draufsicht.
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Die von der Rolle 1 kommende und bereits mit einem registerhaltigen
Aufdruck 2 oder mit einer anderen registerhaltigen Markierung versehene Bahn 3 wird
über eine Umlenkrolle 4 geführt und von den Vorzugswalzen 5 und 6 an ein Schneidwalzenpaar
7,8 übergeben, durch das die Bahn 3 in einzelne registerhaltigeZuschnitte zerlegt
wi.rd. An Stelle der Schneidwalzen 7, 8 können andere umlaufende Werkzeuge vorgesehen
werden, die z. B. die Bahn 3 mit Rill- oder Perforationslinien versehen. Die im
vorliegenden Beispiel aus der Verarbeitungsmaschine kommenden Zuschnitte werden
entweder in bekannter Weise gestapelt oder sofort der weiteren Verwendung zugeführt.
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An einer Seite der Papierbahn 3 sitzen auf der Rollenachse 4a und
auf der Sohneidachse 7 ci Kettenräder 9 und 10, die durch eine Kette 11 miteinander
verbunden sin4. An. ihrem das Vielfache einer der Papierbahn 3 entsprechenden Registermarken
2 betragenden Umfang ist die Kette 11 mit einer durch den Umfang teilbaren Zahl
von registerhaltigen Vormarken 12 versehen. Infolge des von der Schneidachse 7a
zwangläufig angetriebenen Kettenrades 10 wird erreicht, daß die Vorzugsgeschwindigkeit
der Kette 11 mit der Umfangsgeschwindigkeit der beiden zusammenarbeitenden Schneidwalzen
7 und 8 übereinstimmt.
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An Bogen oder Bahnen verarbeitenden Maschinen, die vorzugsweise Papier
mit kleinen registerhaltigen Abständen verarbeiten, kann eine oder je eine zu beiden
Seiten unmittelbar neben der Bahn umlaufende Scheibe angeordnet sein, die an ihrem
Umfang mit registerhaltigen Vormarken versehen ist. An Stelle der beiderseits der
Papierbahn angeordneten Scheiben läßt sich die Umlenkrolle 4 oder die Vorzugswalze
5 selbst als Markierungsorgan verwenden, indem diese an ihren überstehenden Enden
mit auf dem Umfang verteilten registerhaltigen Vormarken versehen ist.
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Die Anordnung von zwei beiderseits der Papierbahn vorgesehenen Markierungsorganen
ist insbesondere bei der Zuführung von breiten Bogen oder Bahnen vorteilhaft, da
außer der registerhaltigen Ausrichtung durch zwei völlig übereinstimmende Kontrollmarken
der Bogen oder die Bahn zugleich ein
seitliches Ausrichten erfährt. Die Wirkungsweise
der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist folgende: Vor dem Einsetzen einer neuen Rolle
wird die Maschine stillgesetzt und die Vorzugswalze 6 aus dem Bereich der Papierbahn
herausgeschwenkt. Nunmehr wird von Hand das vordere Ende der Bahn 3 so weit über
den auf Führungsleisten 13 gebildeten Tisch gezogen, bis die Registermarke 2 der
Papierbahn 3 mit der Kettenvormarke 12 völlig deckungsgleich ist. Zur Inbetriebnahme
der Maschine wird die Vorzugswalze 6 auf die Papierbahn 2 gesenkt, worauf die mit
einer vom Schneidwalzenpaar 7 und 8 benfluß tee Umfangsgeschwindigkeit zusammenarbeit
den Vorzugswalzen. 5 und 6 die Papierbahn 2 zum registerhaltigen Querschneiden den
Schneidwalzen 7 und 8 übergeben.
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Bei von der Rolle abgezogenen langen Bahnen kann es vorteilhaft sein,
die z. B. im Papieraufdruck liegenden Registerdifferenzen durch besondere Kontrollorgane,
z. B. durch eine auf die Bahn 3 gerichtete Fotozelle 14 auszugleichen.
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Sollen Bogen mit einer Anzahl von hintereinanderliegenden Registermarken
in der Maschine verarbeitet werden, so werden diese der langsam laufenden Verarbeitungsmaschine
in dem Moment zugeführt, in dem die Registermarke 2 des Bogens mit der entsprechenden
Kettenvormarke 12 unmittelbar vor den Vorzugswalzen 5 und 6 in Deckung gebracht
wird.
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Auf die Verwendung besonderer Kontrollorgane zur laufenden Überwachung
der registerhaltigen Bogen kann infolge des verhältnismäßig schnellen Durchlaufs
der Bogen verzichtet werden.
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Zur Sicherstellung einer straff gespanntenç Kette 11 ist ein Spannmittel
vorgesehen, das in Form eines Kettenrades 15 die Spannung der Kette 11 in bekannter
Weise reguliert. Darüber hinaus läßt die Anordnung des Kettenrades 15 einen größeren
Verstellbereich zu, der z. B. dann benötigt wird, wenn bei Umstellung der Maschine
auf eine andere Registerteilung auch eine andere Kette 11 aufgezogen werden muß,
da die Kettenlänge stets einem Vielfachen der verlangten Registerteilung zu entsprechen
hat.