DE19824797A1 - Beutelherstellungsvorrichtung und Verfahren zum Herstellen von Folienbeutel - Google Patents
Beutelherstellungsvorrichtung und Verfahren zum Herstellen von FolienbeutelInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln, bei welchem zumindest zwei Folien zugeführt werden, die als Seitenfolien der Folienbeutel dienen, die Folien miteinander verbunden werden und im Anschluß daran zu einzelnen Folienbeuteln zerschnitten werden, wobei evtl. auftretende Unterschiede in den Folienmaterialmengen, die von den zumindest zwei Folien in Zuführrichtung für jeweils einen Folienbeutel vorgesehen sind, durch Streckung derjenigen Folien erreicht wird, die für einen Folienbeutel die kleinere Folienmaterialmenge bereitstellt, und eine Beutelherstellungsvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln, bei welchem zu
mindest zwei Folien, die als Seitenfolien der Folienbeutel dienen, aufeinandergelegt,
miteinander verbunden und zu einzelnen Folienbeuteln zerschnitten werden, und eine
Beutelherstellungsvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Bei einem Folienbeutelherstellungsprozeß werden zumindest zwei Folien zugeführt, die
als Seitenfolien des Folienbeutels dienen. Die Zuführung erfolgt im allgemeinen von
entsprechenden Vorratsrollen. Die einzelnen Folien werden aufeinandergelegt und zu
mindest dort, wo sich die Seitenkanten der Folienbeutel befinden werden, miteinander
verschweißt oder verklebt. Im Anschluß daran werden die so miteinander verbundenen
Folienstränge entlang der Verbindungen zerschnitten, um einzelne Folienbeutel zu bil
den. Zwischen die Seitenfolien kann eine Bodenfolie gelegt werden, die im Bereich des
zukünftigen Bodens des Folienbeutels zwischen die Seitenfolien geschweißt bzw. ge
klebt wird und durch Auseinanderfalten Raum für das Füllgut bietet. Außerdem über
nimmt diese Bodenfolie eine Standbodenfunktion. Die so hergestellten und an drei Sei
tenkanten verschlossenen Folienbeutel können dann z. B. einer Füllstation zugeführt
werden, in der durch die noch nicht verschlossene vierte Kante das Füllgut eingefüllt
wird und daraufhin diese vierte Kante der zwei Seitenfolien miteinander verschweißt
oder verklebt wird.
Die Folienstränge, die der Schweißeinrichtung zugeführt sind, sind in der Regel bereits
mit entsprechenden Aufdrucken über das zu enthaltene Produkt in dem Folienbeutel
versehen. So ist bereits vor dem Zuführen zu der Schweiß- bzw. Klebeeinrichtung für
jeden einzelnen Folienstrang genau festgelegt, wieviel Folienmaterial für einen Folien
beutel jeweils vorgesehen ist. Dabei können jedoch geringfügige Abweichungen in der
für einen Folienbeutel vorgesehenen Folienmaterialmenge vorhanden sein. Dies kann
z. B. durch eine unpräzise Aufdruckmaschine für den Aufdruck hervorgerufen sein. Au
ßerdem ergeben sich durch den Abrollvorgang auf der Vorratsrolle unterschiedliche
Dehnungen für das Folienmaterial, je nachdem ob auf der Vorratsrolle viel oder wenig
Folienmaterial aufgerollt ist. Bei den großen Durchsätzen, die heutzutage bei automati
sierten Herstellungsanlagen üblich sind, addieren sich derartige Abweichungen, auch
wenn sie im einzelnen gering sind, immer weiter auf, so daß es zu einer unerwünschten
Verschiebung des aufgedruckten Musters gegenüber den Seitenkanten des zukünftigen
Folienbeutels kommen kann. Dieses Problem wird umso schwerwiegender, wenn zu
sätzlich zu dem Aufdruck noch weitere Merkmale vorgesehen sind, wie z. B. ein Ein
steckloch für einen Trinkhalm bei einem Getränkefolienbeutel, der gegenüber seiner ei
gentlichen Position verschoben wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren und eine Vorrichtung
anzugeben, bei welchem Abweichungen der Menge des Folienmateriales, das für die
einzelnen Seiten des Folienbeutels vorgesehen ist, verhindert werden.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Beutelherstellungsvorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 15 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden zunächst zumindest zwei Folienstränge
zugeführt, die die Seitenfolien der Folienbeutel bilden sollen. Die Folien werden aufein
andergelegt und miteinander an den zukünftigen Seitenkanten der Folienbeutel verbun
den. Evtl. auftretende Unterschiede in den Folienmaterialmengen, die von den zumin
dest zwei Folien in Zuführrichtung für jeweils einen Folienbeutel vorgesehen sind, wer
den durch Streckung derjenigen Folie ausgeglichen, die für einen Folienbeutel die klei
nere Folienmaterialmenge bereitstellt.
Vor dem Klebe- bzw. Schweißprozeß wird dementsprechend ein Verfahrensschritt ein
geführt, der zum Ausgleich der evtl. verschiedenen Folienmaterialmengen führt. Auf
diese Weise ist sichergestellt, daß die einzelnen Folienstränge lagerichtig aufeinander
zu liegen kommen, bevor sie miteinander verbunden werden. Ein wenn auch nur gering
fügiger Versatz kann auf diese Weise verhindert werden, so daß ein Aufaddieren der
Fehllage verhindert wird. Indem nur immer jene Folie gestreckt wird, die im aktuellen Fall
weniger Folienmenge für einen Folienbeutel in Zuführrichtung zur Verfügung stellt, rea
giert das Verfahren auf jede Änderung der Umstände sofort.
Auf einfache Weise läßt sich die Streckung realisieren, wenn die Folienzufuhr der zu
streckenden Folie kurzzeitig unterbrochen oder verlangsamt wird, während die Abförde
rung nach dem Verbindungsprozeß weiterläuft. Auf diese Weise wird abhängig von der
notwendigen Streckung die Folienzufuhr gesteuert. Das Unterbrechen der Folienzufuhr
kann z. B. durch Klammereinrichtungen erreicht werden, die an die zugeführte Folie an
greifen, wenn diese Folie gestreckt werden soll.
In anderer Ausgestaltung des Verfahrens wird die Streckung durch ein Halten der zu
streckenden Folie an zwei beabstandeten Stellen und gleichzeitiges Erhöhen der Foli
enspannung zwischen den Haltepunkten erreicht. Dieses Verfahren ermöglicht eine
sehr präzise Streckung der Folie. Dabei kann vorgesehen sein, daß die Folie an den
Haltepunkten fest eingeklemmt wird, so daß die Streckung in dem Folienabschnitt zwi
schen den Haltepunkten geschieht.
Die Erhöhung der Folienspannung kann auf einfache Weise mit Hilfe eines Streckkör
pers erreicht werden, der die zu streckende Folie über die gesamte Breite zwischen den
zwei Haltepunkten seitlich aus der unbeeinflußten Transportbahn auslenkt. Durch die
seitliche Auslenkung wird die Folienbahn gestreckt.
Welche der Streckungseinrichtungen an den zumindest zwei zugeführten Folien gerade
aktiv ist, richtet sich danach, welche der Folienbahnen zu strecken ist. Dies kann auto
matisch erfolgen oder aber manuell gesteuert werden. Sind die Folienmaterialmengen,
die jeweils von den zumindest zwei Folien in Zuführrichtung für jeweils einen Folienbeu
tel vorgesehen sind, für die beiden Folien annähernd gleich, so kann es vorteilhaft sein,
wenn eine der Folien z. B. durch eine langsamere Zuführung permanent vorgedehnt
wird. Die andere Folie wird dann gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren entspre
chend gestreckt.
Es sind verschiedene Möglichkeiten zur Erfassung der Folienmaterialmenge, die einem
Folienbeutel in Zuführrichtung zugedacht ist, möglich. In besonders vorteilhafter Ausge
staltung des Verfahrens sind an der zugeführten Folie jeweils Markierungen vorgese
hen, die auf dem Folienmaterial in Abständen aufgebracht sind, die der Folienmaterial
menge entsprechen, die jeweils für einen Folienbeutel bereitgestellt wird. Durch Messen
des Abstandes dieser Markierungen läßt sich leicht feststellen, wieviel Folienmaterial bei
der jeweiligen Folie für einen Folienbeutel vorgesehen ist. Ist der Abstand der einzelnen
Markierungen kleiner als die Ausdehnung, die ein zukünftiger Folienbeutel in Zuführrich
tung aufweisen soll, so wird an diesem Folienmaterial eine entsprechende Streckung
durchgeführt, bis die jeweiligen Markierungen den gewünschten Abstand aufweisen.
Die Markierungen können durch Kerben, Löcher oder strukturelle Merkmale gebildet
werden. Eine einfachere Realisierung ist jedoch eine Markierung, die optisch erfaßt wer
den kann. Eine solche Markierung läßt sich leicht auf dem zuzuführenden Folienmaterial
im Vorhinein aufdrucken, z. B. in dem Prozeß bei welchem die Aufschrift auf dem zu
künftigen Folienbeutel auf der Folie aufgebracht wird. Dazu ist kein zusätzlicher Verfah
rensschritt nötig. Zudem lassen sich optische Markierungen auf sehr leichte Weise de
tektieren und auswerten.
Diese Markierungen können in einem Bereich des zugeführten Folienmaterials aufge
bracht sein, der vor der endgültigen Bildung des Folienbeutels abgeschnitten wird. Be
sonders sparsam ist es jedoch, wenn die Markierung in einem Bereich vorgesehen wird,
der später die Seitenfolie eines jeweiligen Folienbeutels bildet. Auf diese Weise braucht
kein Folienmaterial verschwendet werden, um die Markierung zu entfernen. Eine Mar
kierung, die optisch ausgelesen werden kann, kann dabei sehr klein und dementspre
chend nicht störend ausgebildet sein. Ebenso läßt sich die optische Markierung in dem
sowieso vorhandenen Aufdruck des Folienbeutels integrieren, oder es kann ein Teil des
vorhandenen Aufdruckes selbst als optische Markierung eingesetzt werden.
Das Verfahren kann an Foliensträngen durchgeführt werden, die eine Breite senkrecht
zur Zuführrichtung haben, die genau einem Folienbeutel entspricht. Besonders effizient
läßt sich das Verfahren jedoch einsetzen, wenn das zugeführte Folienmaterial eine
Breite hat, die mehreren Folienbeuteln entspricht, so daß mehrere Folienbeutel neben
einander und gleichzeitig den einzelnen Produktionsschritten unterzogen werden. Die
so nebeneinander produzierten Folienbeutel werden dann in einem anschließenden
Prozeß voneinander getrennt. Bei Einsatz eines derartigen Parallelverfahrens ist eine
einzelne Markierung, die jeweils für eine Reihe parallel hergestellter Folienbeutel gültig
ist, ausreichend.
Die erfindungsgemäße Beutelherstellungsvorrichtung zur Durchführung des erfindungs
gemäßen Verfahrens weist eine Meßeinrichtung zur Erfassung der Menge an Folienma
terial der jeweils zugeführten Folien auf, welches in Zuführrichtung für die Herstellung
jeweils eines Folienbeutels vorgesehen ist. Weiterhin weist die erfindungsgemäße Beu
telherstellungsvorrichtung eine Streckungseinrichtung für jede zugeführte Folie auf, die
derart ausgestaltet ist, daß sie in Antwort auf ein Signal der Meßeinrichtung die jeweilige
Folie streckt.
Vorteilhafterweise ist eine Anzahl optischer Sensoren zur Erfassung von Markierungen
auf den zugeführten Folien vorgesehen, aus der die Folienmenge bestimmt werden
kann, die von den einzelnen Folien zur Bildung eines einzelnen Folienbeutels bereitge
stellt wird. Derartige optische Sensoren gestatten auf leichte Weise eine präzise Mes
sung. Das Signal der optischen Sensoren kann direkt eingesetzt werden, um eine ent
sprechende Streckung durch die Streckungseinrichtung auszulösen.
Werden Folien verarbeitet, deren Ausdehnung senkrecht zur Zuführungsrichtung meh
reren Folienbeuteln entspricht, so ist ein einzelner Sensor entlang der Breite der zuge
führten Folie ausreichend, um die Folienmaterialmenge zu bestimmen, die von derje
weiligen Folie zur Herstellung eines Folienbeutels zur Verfügung gestellt wird.
Durch die Streckungseinrichtung können auch Unterschiede der Zuführgeschwindigkeit
der einzelnen Folienmaterialien ausgeglichen werden. Vorteilhafterweise werden diese
jedoch mit Hilfe von Spanneinrichtungen ausgeglichen, die die Folie stromaufwärts der
Streckungseinrichtung mit einer konstanten Spannung beaufschlagen. Dies dient zur
Erhöhung der Präzision bei der Folienzuführung.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sowohl des Verfahrens als auch der Vorrich
tung ist als Verbindungsmechanismus für die einzelnen Folien ein Schweißvorgang vor
gesehen. Bei der erfindungsgemäßen Beutelherstellungsvorrichtung ist dann eine
Schweißeinrichtung stromabwärts der Streckungseinrichtung vorgesehen.
Im folgenden wird eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens anhand einer
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beutelherstellungsvorrichtung mit Hilfe der
anliegenden Figuren erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 eine schematisierte Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Beutelherstel
lungsvorrichtung,
Fig. 2 einen Ausschnitt eines Folienstranges vor dem Zuführen zu der Verbin
dungseinrichtung,
Fig. 3 einen fertiggestellten Folienbeutel, und
Fig. 4a und 4b
eine Streckungseinrichtung einer anderen Ausführungsform der erfin
dungsgemäßen Vorrichtung.
Fig. 3 zeigt einen fertiggestellten Folienbeutel, wie er z. B. zur Aufnahme von Geträn
ken vorgesehen ist. Der Folienbeutel 2 besteht aus zwei Seitenfolien, die entlang der
Seitenkanten 8 miteinander verschweißt sind. Im Bodenbereich ist bei dem gezeigten
Beispiel eine Bodenfolie in dem Bereich 10 dazwischen geschweißt. Auf diese Weise
hat der Folienbeutel 2 nach Auseinanderfalten der Bodenfolie eine Ausdehnung, die
Raum für das Füllgut, z. B. das Getränk, zur Verfügung stellt. Im Anschluß an den Füll
vorgang wird der Folienbeutel an der Oberkante 12 verschweißt, um verschlossen zu
werden. Auf den Seitenfolien sind z. B. Aufdrucke 14 über den Inhalt des Folienbeutels
vorgesehen. Bei dem gezeigten Beispiel eines Folienbeutels ist nahe der Unterkante
der jeweiligen Seitenfolien eine Markierung 16 vorgesehen. Das Material des Folien
beutels kann z. B. Aluminiumlaminatfolie sein.
In Fig. 1 bezeichnet 22 Vorratsrollen, auf denen Folienstränge zur Bildung der Seiten
folien aufgerollt sind. Auf den Seitenfolien ist bereits der Aufdruck 14 für die einzelnen
Folien vorgesehen. Nicht gezeigt ist der Übersicherlichkeit halber die Zuführung der Bo
denfolie. Die einzelnen Folien 4, 6 werden z. B. durch an sich bekannte, federbeauf
schlagte Spanneinrichtungen 24 und um Umlenkrollen 26 und 28 geführt. 29 bezeichnet
eine Abzugseinrichtung für die miteinander verbundenen Folien, z. B. rotierende Walzen,
die die verschweißten Folien in Richtung 20 durch Reibschluß fördern. 32 bezeichnet
den Schweißkopf einer Schweißeinrichtung 30 und 34 bezeichnet das Messer einer
Schneideinrichtung 36, das sich über die Breite der Folie erstreckt.
38, 39 bezeichnet eine Meßeinrichtung, die z. B. durch zwei optische Sensoren 38, 39
gebildet ist, die oberhalb und unterhalb des zusammengeführten Folienstranges ange
ordnet sind, um darauf befindliche Markierungen zu detektieren. Die optische Meßein
richtung ist mit einer Steuerung 40 verbunden, die über Signalleitungen 42 wiederum mit
Klammereinrichtungen 44 verkoppelt ist, die an den zugeführten Foliensträngen angrei
fen können.
Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt einer zugeführten Folie. Die Laufrichtung des Folienstran
ges ist wiederum mit 20 bezeichnet. 18 bezeichnet die Schnittkanten, entlang derer die
Schneideinrichtung 36 den Folienstrang in einzelne Folienbeutel zerschneiden soll.
Markierungen 16 sind bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel entlang einer solchen zu
künftigen Schnittkante vorgesehen. Sie sind bereits zusammen mit den Aufdrucken 14
für die einzelnen Folienbeutel auf der Folie aufgedruckt, die von der Vorratsrolle 20 ab
gezogen wird. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel werden zwei Folienbeutel senkrecht
zur Laufrichtung gleichzeitig bearbeitet.
Fig. 4a und 4b zeigen eine Streckungsvorrichtung 46, die bei einer anderen Ausfüh
rungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung anstelle der Klammereinrichtungen 44
zum Einsatz kommt. 4 bezeichnet wiederum einen Folienstrang, der zu strecken ist.
Halteeinrichtungen 48 und 50 sind in einem Abstand 60 in Zuführrichtung 20 der Folie
vorgesehen. Die Halteeinrichtungen sind z. B. Klammern, die senkrecht zur Trans
portrichtung 20 der Folie aufeinander zubewegt werden können. Ein Streckungskörper
52 in Form eines Kolbens, der in Richtung 58 bewegbar ist, ist derart angeordnet, daß
er sich in Richtung 58 auf die Folie 4 zubewegen kann. Der Streckungskörper 52 er
streckt sich ebenso über die gesamte Breite des Folienmateriales 4.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird mit der ersten beschriebenen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung wie folgt durchgeführt:
Folienstränge, wie sie als Ausschnitt in der Fig. 2 gezeigt sind, werden von den Folien
rollen 22 abgerollt. Dies geschieht z. B. durch die Zugkraft, die die Abführeinrichtung 29
z. B. durch Reibschluß von entsprechenden Förderwalzen auf den Folienstrang ausübt.
Die Abfördergeschwindigkeit wird dabei an der Stelle der Abförderwalzen 29 konstant
gehalten. Die jeweiligen Folienstränge 4, 6 werden durch eine Spanneinrichtung 24 mit
einer im wesentlichen konstanten Spannung beaufschlagt, bevor sie durch Umlenkrollen
26 und 28 zusammengeführt werden. In der Darstellung der Fig. 1 befinden sich auf
dem oberen Folienstrang 4 der Fig. 2 entsprechende Aufdrucke 14 auf der nach oben
weisenden Seite. Analog befinden sich bei der Darstellung der Fig. 1 auf dem unteren
Folienstrang 6 entsprechende oder andere Aufdrucke auf der nach unten weisenden
Seite. Nach dem Zusammenführen der Folienstränge 4 und 6 durch die Umlenkrolle 28
laufen diese durch die optischen Meßeinrichtungen 38, 39. 39 detektiert die einzelnen
Markierungen 16 auf dem oberen Folienstrang, während 38 die Markierungen auf dem
unteren Folienstrang detektiert. Entsprechende Signale dieser optischen Meßeinrich
tungen 38, 39 werden an die Steuerung 40 weitergeleitet, die aus der Geschwindigkeit
der Abfördereinrichtung 29, die der Steuerung 40 über die Signalleitung 43 zugeführt
wird, den Abstand der einzelnen Markierungen 16 sowohl für den oberen als auch für
den unteren Folienstrang 4 bzw. 6 errechnet.
Ergibt sich aus der Messung der Meßeinrichtungen 38, 39 ein Unterschied der Abstän
de der einzelnen Markierungen von einem Folienstrang 4 zum anderen Folienstrang 6,
so gibt die Steuerung 40 ein Signal an die Klammer 44, die dem Folienstrang zugeord
net ist, auf dem die Markierungen 16 einen geringeren Abstand haben als auf dem an
deren Folienstrang. Die entsprechende Klammer 44 greift kurzzeitig an den entspre
chenden Folienstrang an. Dadurch, daß die Abfördergeschwindigkeit der Abförde
rungswalzen 29 konstant bleibt, kommt es zu einer Streckung der kürzeren Folie, wäh
rend die andere Folie nicht gestreckt wird. Die Klammer 44, die das Signal der Steue
rung 40 erhalten hat, bleibt solange geschlossen, bis der Unterschied der Abstände der
Markierungen 16 auf den jeweiligen Foliensträngen ausgeglichen ist.
Abweichend von der beschriebenen Ausführungsform kann die Steuerung 40 den ge
messenen Abstand der einzelnen Markierungen 16 in Zuführrichtung auch mit einem
vorgegebenen Sollabstand vergleichen. Auf diese Weise ist ein Vergleich der einzelnen
Abstände auf den zwei verschiedenen Folien überflüssig.
Mit einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die eine Streckungs
einrichtung 46 gemäß den Fig. 4a und b aufweist, wird die Streckung wie folgt
durchgeführt. Wird von einer der Meßeinrichtungen 38, 39 festgestellt, daß eine Folie
gestreckt werden muß, so wird ein Signal an die Streckungseinrichtung 46 gegeben. Die
Halteeinrichtungen 48, 50 bewegen sich auf die Folie 4, 6 zu und halten diese im Ab
stand 60 fest. Gleichzeitig bewegt sich der Stempel 52 in Richtung 58 auf die Folie zu
und zieht diese aus ihrer ursprünglichen Lage seitlich heraus. Auf diese Weise wird eine
Streckung erreicht, die nur im Bereich zwischen den Halteeinrichtungen 48, 50 wirkt und
so einen Längenunterschied der Folien ausgleicht.
Nachdem durch den entsprechenden Streckungsprozeß die Folienmaterialmenge, die
von den einzelnen Folien 4, 6 für einen Folienbeutel in Zuführungsrichtung zur Verfü
gung gestellt wird, ausgeglichen ist, werden die zusammengelegten Folienstränge 4, 6
der Schweißeinrichtung 30 zugeführt. Der Schweißkopf 32 ist so ausgestaltet, daß er
beim Absenken auf die zusammengelegten Folien 4, 6 diese entlang der zukünftigen
Seitenkanten 8 und dem Bodenbereich 10 miteinander verschweißt. Dies geschieht
durch entsprechend ausgeformte Heizbereiche an dem Schweißkopf 32 in an sich be
kannter Weise. Nach dem Verschweißen hebt sich der Schweißkopf 32 wieder an und
die zusammengeschweißten Folienstränge werden der Schneideinrichtung 36 zuge
führt. Mit Hilfe eines Messers 34 wird der zusammengechweißte Folienstrang entlang
der Kanten 18 zerschnitten, um einzelne Folienbeutel zu bilden.
Die gesamte Beutelherstellungsvorrichtung arbeitet dabei in der Regel taktweise in ei
nem Takt, der der Breite eines Folienbeutels in Zuführrichtung des Folienmateriales ent
spricht. Wenn in den bisherigen Ausführungen von einer konstanten Geschwindigkeit
der Abförderungswalze 29 gesprochen wird, so ist damit gemeint, daß ein konstanter
Takt vorliegt und während der einzelnen Taktperioden die Geschwindigkeit konstant ge
halten wird.
Abweichend von der beschriebenen Ausführungsform können die Vorratswalzen 22
auch motorgetrieben sein. Wird die Zufuhr einer Folie durch Angreifen der entsprechen
den Klammereinrichtung 44, 46 gestoppt, oder die Folie gestreckt, so wird das wäh
rend dieser Zeit von der Vorratsrolle 22 abgerollte Folienmaterial durch die Spannvor
richtung 24 trotzdem auf konstanter Spannung gehalten.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel ist eine Markierung 16 für mehrere Folien
beutel, die senkrecht zur Zuführungsrichtung 20 der Folienmaterialien 4, 6 gleichzeitig
bearbeitet werden, vorgesehen. Dementsprechend ist entlang der Breite des Folienma
terials auch nur jeweils ein optischer Sensor 38 bzw. ein optischer Sensor 39 notwendig.
Soll Folienmaterial mit mehreren Markierungen entlang der Breite des Folienmaterials
verarbeitet werden, so ist eine entsprechende Anzahl von optischen Sensoren entlang
der Breite vorzusehen.
Der Aufdruck über den Inhalt der Folienbeutel kann auch direkt als Markierung einge
setzt werden, indem entsprechende charakteristische Merkmale, wie Ecken oder Kanten
in dem Bild von den Meßeinrichtungen ausgewertet werden. So kann auf eine zusätzli
che Markierung 16 vollständig verzichtet werden.
Ein Sonderfall kann auftreten, wenn die Folienmaterialmenge, die von den einzelnen
Foliensträngen jeweils für einen Folienbeutel zur Verfügung gestellt wird, im wesentli
chen gleich ist. Es könnte dann dazu kommen, daß die Maschine ständig zwischen den
Klemmeinrichtungen der einzelnen Folienstränge 4, 6 umschalten würde. In diesem Fall
kann es zweckmäßig sein, wenn einer der beiden Folienstränge permanent vorgedehnt
wird. Der entsprechend andere Folienstrang wird dann auf die oben beschriebene Wei
se mit der ihm zugeordneten Streckungseinrichtung entsprechend gestreckt und dem
permanent vorgedehnten Folienstrang angeglichen.
Die permanente Dehnung kann z. B. erreicht werden, indem der Motor der entsprechen
den Vorratsrolle langsamer betrieben wird. Eine andere Möglichkeit ist es, die Span
neinrichtung 24 des entsprechenden Folienstranges mit einer höheren Vorspannung zu
versehen. Schließlich ist es auf einfache Weise möglich, die Streckungseinrichtung der
permanent vorzudehnenden Folie zur Vordehnung einzusetzen. Die entsprechenden
Klemmeinrichtungen 40, 48, 52 werden in diesem Fall zur Verlangsamung des entspre
chenden Folienmateriales eingesetzt, indem sie nicht vollständig den Folientransport
stoppen.
Werden mehr als zwei Folienstränge eingesetzt, so kann bei jeder Zuführung ein ent
sprechender Streckungsmechanismus vorgesehen werden.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist si
chergestellt, daß die Folienmaterialmenge, die von den einzelnen Foliensträngen 4,6 für
einen Folienbeutel in Zuführrichtung bereitgestellt wird, konstant bleibt. Es lassen sich
mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung Genauigkeiten in der Größenordnung von µm
erreichen. Auf diese Weise ist auch bei großen Durchsatzmengen und -
geschwindigkeiten gewährleistet, daß die einzelnen Folien lagerichtig aufeinandergelegt
werden und es zu keinem Versatz des Musters oder weiterer Merkmale der Folienbeutel
kommen kann.
Claims (23)
1. Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln, insbesondere Getränkefolienbeuteln (2),
bei welchem zumindest zwei Folien (4, 6) zugeführt werden, die als Seitenfolien (8) der
Folienbeutel dienen, die Folien aufeinandergelegt werden und an den zukünftigen Sei
tenkanten der Folienbeutel miteinander verbunden werden, die so miteinander verbun
denen Folien abgeführt und entlang der Verbindung geschnitten werden um einzelne
Folienbeutel zu bilden, wobei ein Ausgleich eventuell auftretender Unterschiede in den
Folienmaterialmengen, die jeweils von den zumindest zwei Folien (4, 6) in Zuführrich
tung (20) für jeweils einen Folienbeutel vorgesehen sind, durch Streckung derjenigen
Folie erreicht wird, die für einen Folienbeutel die kleinere Folienmaterialmenge bereit
stellt.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Streckung durch kurzzeitiges Unterbrechen oder Verlangsamen der Folienzufuhr der
zu streckenden Folie erreicht wird, während die Abförderungsbedingungen nicht verän
dert werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine kurzzeitige Unterbrechung mit Hilfe einer Klammereinrichtung (44) erreicht wird, die
an der zugeführten Folie angreift.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Streckung durch kurzzeitiges Halten der zu streckenden Folie (4, 6) an zwei in Zu
führrichtung (20) beabstandeten Stellen (54, 56) und gleichzeitiges Erhöhen der Folien
spannung zwischen den zwei Haltepunkten (54, 56) erreicht wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Erhöhung der Folienspannung mit Hilfe eines Streckkörpers (52) erreicht wird, der
die zu streckende Folie (4, 6) über die gesamte Breite zwischen den zwei Haltepunkten
(54, 56) seitlich aus der unbeeinflußten Transportbahn auslenkt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zugeführten Folienmaterialien senkrecht zur Zuführungsrichtung zumindest eine
Breite aufweisen, die mehreren Folienbeuteln (2) entspricht, und mehrere Folienbeutel
in einer Reihe gleichzeitig aus diesen Folienmaterialien hergestellt werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Folienmaterialmenge, die in Zuführrichtung von einer Folie für jeweils einen Folien
beutel bereitgestellt wird, mit Hilfe von Markierungen (16) ermittelt wird, die an dem Foli
enmaterial in Abständen aufgebracht sind, die der Folienmaterialmenge entsprechen,
die jeweils für einen Folienbeutel bereitgestellt wird.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 6 und 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeweils nur eine Markierung (16) für eine Reihe vorgesehen ist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 und 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Markierungen (16) optisch erfaßt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Markierungen (16) auf die Folien (4, 6) aufgedruckt sind.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Markierungen (16) in einem Bereich der Folien (4, 6) aufgebracht sind, der Teil der
Seitenfolien eines Folienbeutels wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
als Markierungen Teile eines Informationsausdruckes (14) eingesetzt werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die einzelnen Folien beim Verbindungsprozeß entlang der zukünftigen Seitenkanten (8)
der Folienbeutel miteinander verschweißt werden.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine der zumindest zwei Folien (4, 6) permanent vorgedehnt wird und die andere Folie
oder die anderen Folien entsprechend durch Streckung angeglichen werden.
15. Beutelherstellungsvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1
mit zumindest einer ersten und einer zweiten Zuführeinrichtung (22, 24, 26, 28) für je
weils eine Folie (4, 6), einer Einrichtung (30) zum Verbinden der einzelnen Folien, einer
Abfördereinrichtung (29) zum Abfördern der verbundenen Folien, einer Schneideinrich
tung (36) zum Zerschneiden der verbundenen Folien zu einzelnen Folienbeuteln, einer
Meßeinrichtung (38, 39) zur Erfassung der Menge an Folienmaterial der zugeführten
Folien (4, 6), das in Zuführrichtung für die Herstellung jeweils eines Folienbeutels vorge
sehen ist, und jeweils einer Streckungseinrichtung (44, 46) für jede der zumindest zwei
zugeführten Folien, die so ausgestattet sind, daß sie in Antwort auf ein Signal der
Meßeinrichtung die jeweilige Folie (4, 6) strecken.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Meßeinrichtung eine Anzahl optischer Sensoren (38, 39) zur Erfassung von Markie
rungen (16) auf den Folien umfaßt.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 und 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Streckungseinrichtungen Klammern (44) umfassen, die an den zugeführten Folien
(4, 6) angreifen, um die jeweilige Folienzufuhr zu verlangsamen oder zu unterbrechen.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 und 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Streckungseinrichtung (46) zwei in Folientransportrichtung (20) beabstandete
Klammereinrichtungen (48, 50), die so ausgestaltet sind, daß sie an der zugeführten Fo
lie (4, 6) an zwei beabstandeten Haltepunkten (54, 56) angreifen können und einen
Streckmechanismus (52) zwischen den Klammereinrichtungen (48, 50), der so ausge
staltet ist, daß er die zugeführte Folie (4, 6) über die gesamte Folienbreite zwischen den
Haltepunkten (54, 56) seitlich auslenken kann, umfaßt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Streckungsmechanismus einen senkrecht zur Folientransportrichtung (20) bewegli
chen Stempel (52) umfaßt, der sich über die gesamte Folienbreite erstreckt.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19,
gekennzeichnet durch
eine Ausdehnung senkrecht zur Zuführrichtung der Folien, (4, 6) die ausreichend ist,
Folien zu verarbeiten, deren Breite mehreren Folienbeuteln (2) entspricht.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
zur Erfassung der Folienmaterialmenge, die in Zuführrichtung (20) von den einzelnen
Folien (4, 6) zur Herstellung eines Folienbeutels bereitgestellt wird, für jede zugeführte
Folie nur ein Sensor (38, 39) entlang der Breite der zugeführten Folie vorgesehen ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 21,
gekennzeichnet durch
Spanneinrichtungen (24) zur Aufrechterhaltung der Spannung der zugeführten Folien
(4, 6).
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Verbinden der einzelnen Folien eine Schweißeinrichtung (30, 32)
umfaßt.
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