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DE10162716A1 - Kleidungsstück mit Einsteckeinrichtungen - Google Patents

Kleidungsstück mit Einsteckeinrichtungen

Info

Publication number
DE10162716A1
DE10162716A1 DE2001162716 DE10162716A DE10162716A1 DE 10162716 A1 DE10162716 A1 DE 10162716A1 DE 2001162716 DE2001162716 DE 2001162716 DE 10162716 A DE10162716 A DE 10162716A DE 10162716 A1 DE10162716 A1 DE 10162716A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
garment
garment according
pocket
band
opening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2001162716
Other languages
English (en)
Inventor
Herbert Dryzga
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE2001162716 priority Critical patent/DE10162716A1/de
Publication of DE10162716A1 publication Critical patent/DE10162716A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D23/00Scarves; Head-scarves; Neckerchiefs
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D25/00Neckties
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D27/00Details of garments or of their making
    • A41D27/20Pockets; Making or setting-in pockets
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D27/00Details of garments or of their making
    • A41D27/20Pockets; Making or setting-in pockets
    • A41D27/205Pockets adapted to receive a mobile phone or other electronic equipment
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C5/00Bracelets; Wrist-watch straps; Fastenings for bracelets or wrist-watch straps
    • A44C5/0007Bracelets specially adapted for other functions or with means for attaching other articles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Details Of Garments (AREA)
  • Outerwear In General, And Traditional Japanese Garments (AREA)

Abstract

Ein Kleidungsstück universeller Art aus einem körpernah tragbaren, bandförmig verarbeiteten Material weist auf einer Rückseite desselben zumindest eine Einsteckeinrichtung zur Unterbringung zumindest eines flachen oder langgeformten Gegenstands auf, derart, daß der in dieser Einsteckeinrichtung untergebrachte flache oder langgeformte Gegenstand gegen Herausfallen gesichert, vor unbemerkter Entnahme geschützt und gleichzeitig für den Zugriff darauf leicht erreichbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Kleidungsstück mit Einsteckein­ richtungen und bezieht sich insbesondere auf ein Accessoire im Bereich der Bekleidung mit Einsteckmöglichkeiten zur Un­ terbringung von Gegenständen des alltäglichen Bedarfs.
Bekannte Bekleidungsgegenstände wie etwa Hosen, Hemden, Röc­ ke, Kleider, Blazer, Sakkos oder Mäntel haben vorwiegend of­ fene oder verschließbare Taschen zur Unterbringung mitgeführ­ ter Gegenstände.
Solche Taschen sind jedoch zum Einen von außen leicht zugäng­ lich und bieten dadurch eine gute Angriffsmöglichkeit für Diebstähle.
Zum Anderen sind solche Taschen auf verschiedene Kleidungs­ stücke verteilt, so daß sich bei einer ständig mitgeführten Grundausstattung des persönlichen Bedarfs, die etwa Bargeld, Kreditkarten, Ausweise, Visitenkarten, Schlüssel, Medikamen­ te, Schreibgeräte oder anderweitige flache oder längliche Ge­ genstände umfassen kann, Schwierigkeiten ergeben, wenn auf­ grund gesellschaftlicher Anlässe oder aufgrund von Wetterver­ hältnissen das eine oder andere Kleidungsstück abgelegt wer­ den soll und dann die in den einzelnen Taschen des abzulegen­ den Kleidungsstücks aufbewahrten Gegenstände, die nicht dort verbleiben sollen, anderweitig unterzubringen sind, ohne daß diese am Ort der anderweitigen Unterbringung stören oder auf­ fallen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Klei­ dungsstück universeller Art bereitzustellen, mittels dem be­ nötigte Gegenstände diebstahlgeschützt untergebracht und un­ abhängig von situationsbedingten Gegebenheiten körpernah mit­ geführt werden können.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Kleidungsstück universel­ ler Art, dadurch gekennzeichnet, daß ein körpernah tragbares, bandförmig verarbeitetes Material auf einer Rückseite dessel­ ben zumindest eine Einsteckeinrichtung zur Unterbringung zu­ mindest eines flachen oder langgeformten Gegenstands aufweist derart, daß der in dieser Einsteckeinrichtung untergebrachte flache oder langgeformte Gegenstand gegen Herausfallen gesi­ chert, vor unbemerkter Entnahme geschützt und gleichzeitig für den Zugriff darauf leicht erreichbar ist.
Hierbei kann das Kleidungsstück aus verschiedenartig zu tra­ gendem, zu wickelndem oder mit anderen Kleidungsstücken ver­ bindbarem mehrlagigem Gewebe, Leder, Kunststoff oder Strick bestehen.
Vorteilhaft kann es sein, wenn das Kleidungsstück auf oder über anderer Kleidung tragbar ist, beispielsweise als Binder, Halstuch, Schlupfschal oder Schal.
Vorteilhaft kann aber auch sein, daß das Kleidungsstück unter anderer Kleidung tragbar ist, beispielsweise aus Gründen der Diskretion oder der Diebstahlsicherheit.
Bevorzugt ist ein solches Kleidungsstück als Binder oder Selbstbinder ausgebildet, d. h. als Krawatte oder Fliege.
Weiter bevorzugt ist ein solches Kleidungsstück als Schal ausgebildet, der sowohl für Damen als auch für Herren in ge­ eigneter Weise herstellbar ist.
Darüber hinaus kann das Kleidungsstück als Armband, Beinband oder Körperband ausgebildet sein. Hier ergeben sich Vorteile insbesondere dadurch, daß das Kleidungsstück zur leichten Zu­ gänglichkeit der aufbewahrten Gegenstände sowohl über anderer Kleidung als auch zum Schutz derselben unter anderer Kleidung ohne Einschränkung getragen werden kann und hierbei jeden­ falls fest an der Extremität oder am Körperumfang anliegt.
Es ist hierbei möglich, die Anzahl der zugänglichen Einsteck­ einrichtungen durch Einstellen auf den Umfang des Arms, des Beins oder des Körperumfangs einzustellen, so daß ohne Behin­ derung jeweils in Abhängigkeit der Arm- oder Beinstärke zu­ gängliche, vorhandene Einsteckeinrichtungen auf leichte Art und Weise gemeinsam und ohne Umordnen von Gegenständen ge­ nutzt werden können.
Vorteilhaft ist eine solche Einsteckeinrichtung außenseitig blickdicht ausgebildet, so daß der Inhalt der Einsteckein­ richtung nicht durch Fremde oder ohne weiteres eingesehen werden kann.
Alternativ kann die Einsteckeinrichtung außenseitig aus transparentem oder netzartigem Gewebe-, Kunststoff- oder Strickmaterial, oder aus einer außenseitig angeordneten Schlaufe bestehen, wodurch im Fall mehrerer Einsteckeinrich­ tungen vorteilhaft ein rascher Blick auf den Inhalt der je­ weiligen Einsteckeinrichtung möglich ist.
Andernfalls kann Einsteckeinrichtung auch aus einer innensei­ tig in dem Kleidungsstück ausgebildeten Tasche bestehen, die auf Wunsch unerwünschte Blicke darauf verhindert.
Eine solche Einsteckeinrichtung ist dann bevorzugt auf der Rückseite oder der Vorderseite des bandförmig verarbeiteten Materials angeordnet und weist eine vertikal angeordnete Öff­ nung, eine horizontal angeordnete Öffnung oder eine schräg verlaufend angeordnete Öffnung auf, wodurch in Abhängigkeit von der gewünschten Anwendung optimale Aufbewahrungs- und Sichtverhinderungseffekte erzielt werden.
In jedem Fall kann die Öffnung durch eine knopfartige oder druckknopfartige Verschlußeinrichtung, durch eine Zugspannung ausübende elastische Vorrichtung, durch einen Reißverschluß, durch einen Velcro- bzw. Klettverschluß oder mittels Haken verschließbar sein.
Im Falle einer elastischen Vorrichtung ist diese bevorzugt als einfaches oder gerafftes Gummiband ausgebildet, das ins­ besondere bei vertikaler und schräger Anordnung der Einsteck­ einrichtung ein Herausfallen oder unbeabsichtigtes Entnehmen eingesteckter Gegenstände zuverlässig verhindert.
Besonders vorteilhaft ist das Kleidungsstück mittels einer Verbindungsvorrichtung mit einem weiteren Kleidungsstück ver­ bindbar, so daß es an der Rückseite eines vorhandenen Bin­ ders, Schals, Halstuchs, Hemds, aber auch im Inneren eines Sakkos oder Mantels, einer Hose oder eines Rocks oder der­ gleichen befestigt werden kann.
Darüber hinaus kann das Kleidungsstück mittels einer Verbin­ dungseinrichtung so mit sich selbst verbindbar sein, daß das Kleidungsstück zur Aufbewahrung oder zum Transport aufroll- oder faltbar ist und durch die Verbindungseinrichtung am ent­ rollen oder entfalten gehindert wird.
An einem solchen Kleidungsstück kann ferner in und/oder an der zumindest einen Einsteckeinrichtung ein langgeformtes elastisches Element an einem seiner Enden befestigt sein, wo­ bei das elastische Element aus einem Gewebeband mit Gummiein­ lagen, einem Gummiband oder einem spiralförmig federnd ausge­ bildetes Kunststoff-Seilelement bestehen kann, das unter Zug eine Feder- und/ oder Rückholwirkung entfaltet.
Wenn an dem anderen Ende des elastischen Elements eine Halte­ vorrichtung angeordnet ist, die zur Aufnahme eines daran zu befestigenden Gegenstands geöffnet werden kann und nach Ein­ legen des Gegenstands wieder verschließbar ist, beispielswei­ se eine Klemmeinrichtung, eine mit Druck- oder Klettver­ schlüssen versehene Schlaufe, ein Federring oder ein Bügel­ verschluß, kann der Gegenstand sicher an der Haltevorrichtung und damit an dem Kleidungsstück befestigt werden, ist gleich­ zeitig leicht herausziehbar, und gleitet nach Gebrauch durch die Zugwirkung des elastischen Elements unterstützt leicht und/oder oder selbsttätig zurück.
Bei Verwendung mit einer als Schlaufe ausgebildeten Einsteck­ einrichtung ist bevorzugt die Schlaufe selbst mit der Halte­ vorrichtung zur Befestigung des Gegenstands versehen und das elastische Element an einem seiner Enden an der Schlaufe und an seinem anderen Ende zu der Schlaufe beabstandet und im In­ neren oder auf der Außenseite des Kleidungsstücks geführt be­ festigt.
Vorteilhaft ist es auch, wenn das Kleidungsstück selbst einen Halsabschnitt aufweist, der mittels einer Verschlußvorrich­ tung verschließbar ist, wodurch das Kleidungsstück selbst zu einem Grundbekleidungsstück wird, an dem unter Beibehaltung der Funktion weitere Kleidungselemente, wie beispielsweise Binderabschnitte, Schalabschnitte, Halstuchabschnitte und dergleichen mode- und schmuckhaft wechselweise befestigt wer­ den können.
In einer weiteren Ausführungsform sind in dem Kleidungsstück mehrere der zumindest einen Einsteckeinrichtung vorgesehen und jeweils zur Aufnahme eines Mobilfunktelefons, eines Mi­ krofons und einer Hörereinrichtung ausgebildet. Hierdurch wird unauffällig eine körpernah tragbare und keine weiteren externen Verbindungen erfordernde Freisprecheinrichtung für Mobilfunktelefone ermöglicht.
Bevorzugt sind bei der weiteren Ausführungsform die mehreren der zumindest einen Einsteckeinrichtungen durch zumindest ei­ nen Verbindungskanal zur Aufnahme und Herstellung von Kabel­ verbindungen zwischen dem Mobilfunktelefon, dem Mikrofon und der Hörereinrichtung miteinander verbunden.
Wenn zumindest die Einsteckeinrichtung zur Aufnahme des Mo­ bilfunktelefons einen Abschnitt aufweist, der ein Ablesen der Anzeige des Mobilfunktelefons ohne dessen Herausnahme aus der Einsteckeinrichtung erlaubt, können durch einen kurzen Blick auf die Anzeige des Mobilfunktelefons dessen Funktionen und Meldungen schnell erkannt und jederzeit überwacht werden.
Vorzugsweise umfaßt das Kleidungsstück ferner eine Leuchtein­ richtung zur stillen Signalisierung eines eingehenden Rufs an einer außen sichtbaren Position des Kleidungsstücks, die vor­ teilhaft von einer Batterie und/oder einer Solarzelle an dem Kleidungsstück versorgt wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispie­ len näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 vereinfacht ein Kleidungsstück mit Einsteckeinrichtun­ gen universeller Art anhand eines Ausschnitts aus einem band­ artig verarbeiteten Material mit einem Halsabschnitt und ei­ nem unteren Abschnitt in in Längsrichtung verkürzter Darstel­ lung; und
Fig. 2 den Ausschnitt gemäß Fig. 1 mit einer Anordnung von Einsteckeinrichtungen zur Aufnahme einer Freisprecheinrich­ tung und eines Mobilfunktelefons.
Nachstehend wird ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschrieben.
Von oben nach unten betrachtet ist in Fig. 1 zunächst ein Halsabschnitt 1 dargestellt, an dessen Rückseite eine Ver­ schlußvorrichtung 2 vorgesehen ist derart, daß der offene Halsabschnitt 1 um den Hals eines Menschen gelegt und dann auf der Rückseite des Halses geschlossen werden kann.
Die Verschlußvorrichtung 2 kann hierbei in Form eines bekann­ ten Verschlusses ausgebildet sein, beispielsweise als Kombi­ nation aus Haken und Öse(n) oder Federringöse(n), wie sie bei Schmuckwaren Verwendung findet, als knöpfbarer Verschluß oder Druckknopfverschluß, als Velcro- oder Klettverschluß oder dergleichen.
In Fig. 1 nicht dargestellt, aber ebenfalls möglich ist die Anordnung der Verschlußvorrichtung 2 an beliebiger anderer Stelle des Halsabschnitts 1, beispielsweise seitlich oder an der Vorderseite desselben.
Insbesondere die Anordnung an der Vorderseite des Halsab­ schnitts 1 hat Vorteile, wenn die Verschlußvorrichtung 2 nicht sichtbar unter beispielsweise einem Zierknoten, einem flächigen Schmuckstück oder dergleichen verborgen werden soll.
Die Form des Halsabschnitts 1 ist bevorzugt bandförmig ausge­ bildet, kann jedoch auch der Form eines Hemdkragens, eines Halstuchs, einer Schmuckkette oder dergleichen nachgebildet sein.
Das bandartig verarbeitete Material kann allgemein einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein. In der einteiligen Ausfüh­ rung geht der Halsabschnitt 1 direkt in einen bandförmigen unteren Abschnitt 3 über, wohingegen in der mehrteiligen Aus­ führung, angedeutet durch Wellenlinien zwischen dem Halsab­ schnitt 1 und dem bandförmigen unteren Abschnitt 3, der Hals­ abschnitt 1 von dem unteren bandförmigen Abschnitt 3 trennbar ist.
In jedem Fall besteht keine Beschränkung der einzelnen Teile auf ein bestimmtes Material, bevorzugt wird jedoch für das gesamte Kleidungsstück unabhängig von der Art der Ausführung dasselbe Material verwendet.
Der bandförmige untere Abschnitt 3 besteht aus einem mehrla­ gig verarbeiteten, blickdichten Material, etwa aus einem Fa­ sergewebe, aus Kunststoff, aus Leder oder aus Strick, und weist zumindest eine, bevorzugt mehrere verschiedenartige Einsteckeinrichtungen für Gegenstände auf, die in den Ab­ schnitt 3 zwischen das mehrlagige Material eingearbeitet oder außenseitig an dessen Vorderseite oder Rückseite angebracht sind.
Hierbei kann beispielsweise eine Tasche 4 vorgesehen sein, in welche flache Gegenstände, wie beispielsweise Plastikkarten, etwa Scheck- oder Kreditkarten, Visitenkarten, Telefonkarten, Ausweise oder Geldscheine und dergleichen einsteckbar sind.
Die Tasche 4 weist an einer ihrer Seiten eine Öffnung 5 auf, über die auf die eingesteckten Gegenstände zugegriffen werden kann.
Die Öffnung 5 selbst kann hierbei vertikal, horizontal oder schräg verlaufen, wobei die beispielhaft dargestellte schräg verlaufende Öffnung 5 einen guten Kompromiß zwischen guter Zugriffsmöglichkeit und gutem Halt des eingesteckten Gegen­ stands bietet.
Darüber hinaus kann die Öffnung 5 nicht verschließbar oder beispielsweise durch eine knöpfbare Verschlußvorrichtung, ei­ ne Druckknopfvorrichtung, Haken und Ösen, einen Reißverschluß oder einen Klettverschluß und dergleichen fest verschließbar ausgebildet sein, oder vorteilhaft mit einem eingearbeiteten Gummiband versehen sein, welches die Öffnung 5 wie angedeutet so unter Spannung hält, daß eingesteckte Gegenstände nicht herausfallen können.
Ein solches Gummiband kann ferner auch in die nicht offenen Seiten der Tasche 4 eingearbeitet sein, wodurch die Tasche 4 dehnbar wird oder etwas bauchig werden kann und verhindert wird, daß geringfügig zu große Gegenstände bei ihrem Einstec­ ken die Seiten der Tasche 4 ausreißen.
Wie in Fig. 1 dargestellt, ist es ferner vorteilhaft, mehrere Taschen 4 gleicher oder unterschiedlicher Größe und/oder Tie­ fe übereinander liegend anzuordnen, da diese Taschen 4 zur Aufnahme flacher Gegenstände vorgesehen sind, die während des Tragens des Kleidungsstücks nicht störend auftragen.
Außerdem kann in der (bei mehreren Taschen außenliegenden) Tasche 4 ein kleines transparentes Sichtfenster 6 eingearbei­ tet sein, welches eine einfache und schnelle Kontrolle des Tascheninhalts ermöglicht. Alternativ kann die Außenseite der Tasche 4 aus einem netzartigen, nicht blickdichten oder durchscheinenden, gegebenenfalls elastischen Material gear­ beitet sein.
Darüber hinaus kann zur Aufnahme langgeformter Gegenstände, wie beispielsweise Schreibgeräte, die Tasche 4 als schmale, lange Tasche ausgebildet und in dieser Form auch mehrfach ne­ beneinander angeordnet sein.
Insbesondere für Gegenstände mit einem Halteclip, wie etwa Schreibgeräten, oder Bügeln, wie beispielsweise Brillen, ge­ eignet ist auch eine Schlaufe 7, die auf der Außenseite des bandförmigen Materials angebracht ist und ein schnelles und sicheres Befestigen und Entnehmen solcher Gegenständen ermög­ licht.
Ferner kann eine Sichttasche 8 vorgesehen sein, die direkt auf die Außenseite des bandförmigen Materials aufgesetzt ist. Die Außenseite der Sichttasche 8 besteht vorzugsweise aus transparentem Material, welches eine jederzeitige und rasche Sichtkontrolle des Inhalts ermöglicht, jedoch besteht keine Beschränkung hierauf, sondern kann jedes auch für die Außen­ seite der Tasche 4 verwendbare, eine Sichtkontrolle erlauben­ de Material zum Einsatz kommen.
Bei den vorstehend erwähnten, als Taschen ausgebildeten Ein­ steckeinrichtungen kann zudem beispielsweise innenseitig, d. h. in der Tasche, oder an einer anderen jeweils geeigneten Position, ein elastisches Element, beispielsweise ein (nicht dargestelltes) langgeformtes Gewebeband mit Gummieinlagen (Litze), ein Gummiband oder ein spiralförmig federnd ausge­ bildetes Kunststoff-Seilelement, das unter Zug eine Federwir­ kung oder eine Rückholwirkung entfaltet, an einem seiner En­ den befestigt sein.
In diesem Fall ist sodann am anderen Ende des elastischen Elements eine Haltevorrichtung in Form beispielsweise einer Klemmeinrichtung, etwa eines Clips, einer mit Druck- oder Klettverschlüssen versehenen Schlaufe, eines Federrings, ei­ nes Bügelverschlusses oder dergleichen so angeordnet, daß durch Öffnen der Haltevorrichtung, Einlegen eines Gegenstands und danach Schließen der Haltevorrichtung der Gegenstand si­ cher befestigbar ist.
Bei dieser Ausgestaltung kann somit vorteilhaft einerseits ein mitzuführender Gegenstand zusätzlich sicher und ge­ schützt, insbesondere gegen Herausfallen und Beschädigung ge­ schützt, mit dem Kleidungsstück in einer Tasche desselben verbunden werden, und kann andererseits dieser an dem elasti­ schen Element befestigte Gegenstand beispielsweise zur Be­ trachtung leicht aus der Tasche herausgezogen werden, ohne die Verbindung zu lösen, und sodann durch die Zugwirkung des elastischen Elements in dessen gedehntem Zustand unterstützt wieder in die Tasche zurückgeführt werden oder nach seinem Loslassen selbsttätig in diese zurückgleiten.
Das vorstehend beschriebene elastische Element eignet sich insbesondere zur Verwendung mit Gegenständen, die häufig und/oder kurzzeitig benötigt werden, wie etwa Uhren, Auswei­ se, Skipässe, Fahrkarten, Schlüssel, Feuerzeuge und derglei­ chen.
Das elastische Element kann darüber hinaus auch in Verbindung mit der erwähnten Schlaufe verwendet werden. In diesem Fall ist bevorzugt die Schlaufe selbst mit der Haltevorrichtung zur Befestigung des Gegenstands versehen, und ist das elasti­ sche Element an einem seiner Enden zu der Schlaufe beabstan­ det und im Inneren des Kleidungsstücks, sofern dieses mehrla­ gig ist, oder durch entsprechende zusätzliche Führungsschlau­ fen auf der Außenseite des Kleidungsstücks geführt an dem Kleidungsstück befestigt, wodurch im wesentlichen dieselbe vorteilhafte Wirkung wie bei dem in einer Tasche des Klei­ dungsstücks angeordneten elastischen Element erzielt wird.
In der einteiligen Form des Kleidungsstücks bzw. bandartig verarbeiteten Materials sind der Halsabschnitt 1 und der un­ tere Abschnitt 3 nicht Voneinander trennbar. In dieser Aus­ führungsform ist das bandartig verarbeitete Material als selbständig über oder unter anderer Kleidung zu tragendes Kleidungsstück ausgeführt, wobei je nach Ausgestaltung des unteren Abschnitts 3 eine Verwendung als Accessoire, bei­ spielsweise als Binder, Halstuch oder dergleichen oder auch nur als schlicht gearbeitetes Utensilienband möglich ist.
Ist eine von mehreren Schlaufen 7 oder Taschen 4 so angeord­ net, daß der Halsabschnitt 1 in diese einsteckbar ist, kann der Halsabschnitt 1 während des Tragens des Kleidungsstücks dort Aufnahme finden, woraus sich weitere Verwendungsmöglich­ keiten der einteiligen Ausführungsform, beispielsweise als Schal, Wickelband, Wickeltuch oder dergleichen ergeben.
In der mehrteiligen Form des Kleidungsstücks bzw. bandartig verarbeiteten Materials sind der Halsabschnitt 1 und der un­ tere Abschnitt 3 so voneinander lösbar, daß der untere Ab­ schnitt 3 selbständig getragen werden kann. Hierbei sind selbstverständlich einige der vorstehend für die einteilige Form genannten Tragemöglichkeiten ebenfalls vorhanden.
Bevorzugt weist in einer der Ausführungsformen oder in beiden Ausführungsformen der untere Abschnitt 3 zusätzlich (in der Figur nicht dargestellte) Verbindungselemente in Form bei­ spielsweise einer Klettverbindung, Druckknöpfen oder derglei­ chen an seinen Enden und/oder entlang seiner Längsrichtung auf, mittels der der untere Abschnitt 3 um beispielsweise ei­ ne Extremität oder den Körper gewickelt und dann mit sich selbst verbunden werden kann.
Je nach Wickelumfang und Wickelort kann hierdurch die Anzahl der zugänglichen Einsteckeinrichtungen eingestellt werden, so daß Inhalte nicht zugänglicher Einsteckeinrichtungen zusätz­ lich zugriffgeschützt verborgen sind, oder kann das Klei­ dungsstück selbst zur seiner Aufbewahrung aufgerollt oder ge­ faltet und durch Verbinden der zu diesem Zweck geeignet vor­ gesehenen Verbindungselemente miteinander am Entrollen oder Entfalten gehindert werden.
Die vorgenannten Verbindungselemente können darüber hinaus so ausgebildet sein, daß weitere Accessoires an dem unteren Ab­ schnitt 3 befestigbar sind. Beispielsweise kann das Klei­ dungsstück in einem sogenannten mehrteiligen Set mit zusätz­ lichen Taschen 4, Binder- oder Zierteilen unterschiedlicher Farben und Schnitte und/oder zusätzlichen Bandelementen wie­ derum mit oder ohne Taschen wie vorstehend beschrieben vor­ liegen, die wahlweise an dem unteren Abschnitt 3 zusätzlich oder diesen verdeckend anbringbar sind.
Insbesondere im letztgenannten Fall ergibt sich hieraus die Möglichkeit einer besonders universellen Verwendung zusammen mit verdeckbaren Einsteckeinrichtungen auch auf der Vorder­ seite des unteren Abschnitts 3 und Zusatzteilen in Modefar­ ben.
Nachstehend wird ein zweites Ausführungsbeispiel des Klei­ dungsstücks bzw. bandartigen Materials unter Bezugnahme auf Fig. 2 beschrieben. Teile in Fig. 2, die solchen in Fig. 1 entsprechen, sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und werden daher nicht nochmals beschrieben.
Dieses zweite Ausführungsbeispiel ist mit dem ersten Ausfüh­ rungsbeispiel kombinierbar, jedoch auch als selbständige Aus­ führungsform darstellbar.
In dem in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind an dem bandförmigen unteren Abschnitt 3 mehrere Einstecktaschen so bemessen und miteinander verbunden gearbeitet, daß eine Frei­ sprecheinrichtung für Mobilfunktelefone, im wesentlichen be­ stehend aus einem an sich bekannten Mikrofon und einer an sich bekannten Hörereinrichtung, integrierbar und ein an sich bekanntes Mobilfunktelefon einsteckbar sind.
Im Einzelnen findet hierbei in einer ersten Tasche 9 ein han­ delsübliches Mobilfunktelefon 10 Aufnahme. Diese erste Tasche 9 ist bevorzugt an einem ersten endseitigen, beispielsweise unteren Teil des bandartigen Abschnitts 3 angeordnet, und mit einer Höhe oder zumindest teilweise transparent, beispiels­ weise mittels eines Fensterabschnitts 11, oder aus geeignetem Material bestehend durchscheinend so ausgebildet, daß bei entsprechendem Halten oder Tragen des Kleidungsstücks die An­ zeige des Mobilfunktelefons 10 ablesbar ist und Tasten 12 des Mobilfunktelefons 10 erkennbar und bedienbar sind, ohne daß hierzu das Mobilfunktelefon 10 aus der Tasche 9 herausgenom­ men werden muß. Durch die Anordnung an dem ersten endseitigen Teil des bandartigen Abschnitts 3 wird bei Verwendung des Kleidungsstücks als Binder oder Schal eine günstige Gewichts- und Lageverteilung und erzielt, die insbesondere die Bedien­ barkeit der Geräte, den Tragekomfort mit integrierten Geräten und die Unauffälligkeit bei integrierten Geräten erhöht.
In einer zweiten Tasche 13 ist ein Mikrofon M angeordnet, welches durch eine in einem vorzugsweise verdeckt angeordne­ ten Verbindungskanal 14 zwischen der ersten und der zweiten Tasche 9 bzw. 13 führbare (nicht gezeigte) Kabelverbindung mit dem Mobilfunktelefon 10 verbindbar ist. Bevorzugt hat hierbei diese Tasche 13 eine dem Mikrofon M in etwa entspre­ chende Größe, ist an einem zweiten, beispielsweise oberen Teil des bandartigen Abschnitts 3 in der Nähe des Mundes an­ geordnet, und wird nach außen hin durch einen für Sprache gut durchlässigen Materialabschnitt des Kleidungsstücks verdeckt, um einen Betrieb des Mikrofons M in der Tasche 13 ohne dessen Herausnehmen zu ermöglichen.
Eine dritte Tasche 15 dient zur Aufnahme einer an einem Ohr eines Benutzers Halt findende Hörereinrichtung H, die eben­ falls durch eine in dem verdeckt angeordneten Verbindungska­ nal 14 zwischen der ersten und der dritten Tasche 9 bzw. 15 führbare (nicht gezeigte) Kabelverbindung mit dem Mobilfunk­ telefon 9 verbindbar ist. Die Größe und die Anordnung der dritten Tasche 15 sind hierbei in Übereinstimmung mit den vorstehend beschriebenen Mitteln so gewählt, daß die Hörer­ einrichtung H zwar gegen Herausfallen gut gesichert ist, als solche aber leicht und schnell herausnehmbar und wieder ein­ steckbar ist, und daß ein (nicht gezeigtes) Anschluß- oder Verbindungskabel der Hörereinrichtung H einer Länge in der Tasche 15 Aufnahme findet, die ein Führen der Hörereinrich­ tung H an eines der Ohren eines Benutzers erlaubt, ohne Zug auf das Kleidungsstück auszuüben.
Mit der vorstehenden Anordnung der Taschen 9, 13 und 15 ist somit vorteilhaft eine Freisprecheinrichtung nebst Mobilfunk­ telefon in ein Kleidungsstück bereits bei Anlegen des Klei­ dungsstücks bedarfsweise und unauffällig integrierbar und kann auch bei Ablegen des Kleidungsstücks ohne weitere Maß­ nahmen betriebsbereit bleiben. Die Zahl der Taschen beträgt hierbei nicht notwendigerweise drei. Beispielsweise können herstellerseitig Teile, beispielsweise das Mikrofon M, fest in den bandartigen Abschnitt 3 eingearbeitet oder geeignet kombiniert sein, oder können in Abhängigkeit von der verwen­ deten Freisprecheinrichtung die einzelnen Taschen geeignet zusammengefaßt oder verteilt sein.
Ein Träger des Kleidungsstücks kann somit bei einem eingehen­ den Ruf durch Drehen oder geeignetes Tragen desselben, Blic­ ken auf die Anzeige des Mobilfunktelefons 10 durch den trans­ parenten Fensterabschnitt 11, Herausziehen und Führen der Hö­ rereinrichtung H an eines seiner Ohren, Entgegennehmen des Rufs durch Betätigen entsprechender Tasten 12 an dem Mobil­ funktelefon 10 und Sprechen in das Mikrofon M durch das Mate­ rial des Kleidungsstücks hindurch ein Gespräch entgegennehmen und frei sprechend führen, oder durch entsprechendes Ausfüh­ ren der vorstehenden Vorgänge ein Gespräch selbst veranlassen und frei sprechend führen. Nach einem Gespräch wird sodann lediglich die Hörereinrichtung H wieder in ihre Tasche 15 zu­ rückgesteckt, wodurch die Freisprecheinrichtung erneut nahezu unsichtbar ist und für ein nächstes Gespräch dennoch sofort wieder zur Verfügung steht.
Gleichzeitig werden die Freisprecheinrichtung und das Mobil­ funktelefon 10 jederzeit körpernah, d. h. ohne Verbindung zu anderen externen Einrichtungen, und gleichzeitig sicher mit­ geführt, so daß ein Fremdanschluß des Mobilfunktelefons 10 an beispielsweise Anschlüsse in einem Kraftfahrzeug unterbleiben kann und somit eine gute Beweglichkeit des Trägers des Klei­ dungsstücks bei gleichzeitiger Erreichbarkeit an jedem Ort jederzeit gewährleistet ist.
In Zusammenhang mit der vorstehend beschriebenen Kombination aus Kleidungsstück und Freisprecheinrichtung kann eine Rufsi­ gnalisierung durch den Klingelton des Mobilfunktelefons 10, durch Vibrationen des Mobilfunktelefons 10, die durch die körpernahe Unterbringung jederzeit leicht bemerkbar sind, oder durch eine an dem Kleidungsstück angebrachte, auf Rufsi­ gnale von dem Mobilfunktelefon 10 ansprechende, berührungslos arbeitende (nicht gezeigte) Leuchteinrichtung zur Rufsignali­ sierung durch Leuchtsignale erfolgen. Die Leuchteinrichtung kann hierbei batteriegestützt arbeiten und/oder durch eine an dem Kleidungsstück vorgesehene Solarzelle versorgt werden.
Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene Aus­ führungsbeispiel beschränkt. Vielmehr ist ohne weiteres er­ sichtlich, daß zahlreiche Abwandlungen und Modifikationen möglich sind, ohne den Schutzbereich der beigefügten Patent­ ansprüche zu verlassen.

Claims (37)

1. Kleidungsstück universeller Art, dadurch gekennzeichnet, daß ein körpernah tragbares, bandförmig verarbeitetes Materi­ al auf einer Rückseite desselben zumindest eine Einsteckein­ richtung (4, 7, 8) zur Unterbringung zumindest eines flachen oder langgeformten Gegenstands aufweist derart, daß der in dieser Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) untergebrachte flache oder langgeformte Gegenstand gegen Herausfallen gesichert, vor und unbemerkter Entnahme geschützt und gleichzeitig für den Zugriff darauf leicht erreichbar ist.
2. Kleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück aus verschiedenartig zu tragendem, zu wickelndem oder mit anderen Kleidungsstücken verbindbarem mehrlagigem Gewebe, Leder, Kunststoff oder Strick besteht.
3. Kleidungsstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück auf anderer Kleidung tragbar ist.
4. Kleidungsstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück unter anderer Kleidung tragbar ist.
5. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück als Binder oder Selbstbinder ausgebildet ist.
6. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück als Schal oder Hals­ tuch ausgebildet ist.
7. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück als Armband, Beinband oder Körperband ausgebildet ist.
8. Kleidungsstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der zugänglichen Einsteckeinrichtungen (4, 7, 8) entsprechend dem Umfang des Arms, des Beins oder des Kör­ pers einstellbar ist.
9. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckein­ richtung (4, 7, 8) außenseitig blickdicht ausgebildet ist.
10. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckein­ richtung (4, 7, 8) außenseitig aus transparentem oder netzar­ tigem Gewebe- oder Strickmaterial besteht.
11. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckein­ richtung (4, 7, 8) außenseitig aus transparentem Kunststoff­ material (8) besteht.
12. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) aus einer außenseitig angeordneten Schlaufe (7) be­ steht.
13. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) aus zumindest einer innenseitig in dem Kleidungs­ stück ausgebildeten, quergeformten oder langgeformten Tasche (4) besteht.
14. Kleidungsstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (4) eine vertikal angeordnete Öffnung (5) auf­ weist.
15. Kleidungsstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (4) eine horizontal angeordnete Öffnung (5) aufweist.
16. Kleidungsstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (4) eine schräg verlaufend angeordnete Öffnung aufweist.
17. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 14 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) durch eine knopfar­ tige oder druckknopfartige Verschlußvorrichtung verschließbar ist.
18. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 14 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) durch eine Zugspan­ nung ausübende elastische Vorrichtung verschließbar und/oder die zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) an zumindest einer ihrer nicht offenen Seiten elastisch dehnbar ist.
19. Kleidungsstück nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Vorrichtung als Gummiband ausgebildet ist.
20. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 14 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) durch einen Reiß­ verschluß verschließbar ist.
21. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 14 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) durch einen Velcro- bzw. Klettverschluß verschließbar ist.
22. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 14 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) mittels Ösen und/oder Haken verschließbar ist.
23. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in und/oder an der zumindest ei­ nen Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) ein langgeformtes elasti­ sches Element an einem seiner Enden befestigt ist.
24. Kleidungsstück nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Element ein Gewebeband mit Gummieinlagen, ein Gummiband oder ein spiralförmig federnd ausgebildetes Kunststoff-Seilelement ist, das unter Zug eine Feder- und/ oder Rückholwirkung entfaltet.
25. Kleidungsstück nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an dem anderen Ende des elastischen Elements eine Haltevorrichtung angeordnet ist, die zur Aufnahme eines daran zu befestigenden Gegenstands geöffnet werden kann und nach Einlegen des Gegenstands wieder verschließbar ist.
26. Kleidungsstück nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung als Klemmeinrichtung, als mit Druck- oder Klettverschlüssen versehene Schlaufe, als Federring oder Bügelverschluß ausgebildet ist.
27. Kleidungsstück nach Anspruch 25, sofern rückbezogen auf Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufe (7) selbst mit der Haltevorrichtung zur Befestigung des Gegen­ stands versehen ist und das elastische Element an einem sei­ ner Enden an der Schlaufe und an seinem anderen Ende zu der Schlaufe beabstandet und im Inneren oder auf der Außenseite des Kleidungsstücks geführt befestigt ist.
28. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück einen Halsab­ schnitt (1) aufweist, der mittels einer Verschlußvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 17 oder 20 bis 22 verschließbar ist.
29. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück mittels einer Verbindungseinrichtung mit einem weiteren Kleidungsstück ver­ bindbar ist.
30. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück mittels einer Verbindungseinrichtung so mit sich selbst verbindbar ist, daß das Kleidungsstück zur Aufbewahrung oder zum Transport auf­ roll- oder faltbar ist und durch die Verbinden mittels der Verbindungseinrichtung am entrollen oder entfalten gehindert wird.
31. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckein­ richtung (4, 7, 8) auf der Rückseite des bandförmig verarbei­ teten Materials angeordnet ist.
32. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckein­ richtung (4, 7, 8) auf der Vorderseite des bandförmig verar­ beiteten Materials angeordnet ist.
33. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere (9, 13, 15) der zumindest einen Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) vorgesehen und jeweils zur Aufnahme eines Mobilfunktelefons (10), eines Mikrofons (M) und einer Hörereinrichtung (H) ausgebildet sind.
34. Kleidungsstück nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die mehreren (9, 13, 15) der zumindest einen Einsteckein­ richtung (4, 7, 8) durch zumindest einen Verbindungskanal (14) zur Aufnahme und Herstellung von Kabelverbindungen zwi­ schen dem Mobilfunktelefon (10), dem Mikrofon (M) und der Hö­ rereinrichtung (H) miteinander verbunden sind.
35. Kleidungsstück nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Einsteckeinrichtung (9) zur Aufnahme des Mobilfunktelefons (10) einen Abschnitt (11) aufweist, der ein Ablesen der Anzeige des Mobilfunktelefons (10) ohne dessen Herausnahme aus der Einsteckeinrichtung (9) erlaubt.
36. Kleidungsstück nach Anspruch 33, gekennzeichnet durch eine Leuchteinrichtung zur Signalisierung eines eingehenden Rufs an einer außen sichtbaren Position des Kleidungsstücks.
37. Kleidungsstück nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchteinrichtung von einer Batterie und/oder einer Solarzelle an dem Kleidungsstück versorgt wird.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102017002744A1 (de) * 2016-03-23 2018-06-14 Friedrich Hehenberger Rund um die uhr- schlüsselverwahr- körperbekleidung
US20230189910A1 (en) * 2021-12-16 2023-06-22 Under Armour, Inc. Garment with pocket

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