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DE20021646U1 - Kleidungsstück - Google Patents

Kleidungsstück

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DE20021646U1
DE20021646U1 DE20021646U DE20021646U DE20021646U1 DE 20021646 U1 DE20021646 U1 DE 20021646U1 DE 20021646 U DE20021646 U DE 20021646U DE 20021646 U DE20021646 U DE 20021646U DE 20021646 U1 DE20021646 U1 DE 20021646U1
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DE
Germany
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garment
garment according
insertion device
opening
band
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DE20021646U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C5/00Bracelets; Wrist-watch straps; Fastenings for bracelets or wrist-watch straps
    • A44C5/0007Bracelets specially adapted for other functions or with means for attaching other articles

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  • Textile Engineering (AREA)
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  • Outerwear In General, And Traditional Japanese Garments (AREA)

Description

D FTWTE D EM-ÄN &Ngr;; &; $*t;H AICH
INTERNATIONAL PATENT OFFICES AUGSBURG-MÜNCHEN
Dr Wiedcmann & Schaich ■ Josephsburgstraße 88 a·0-81673 München Patentanwälte European Patent Attorney* European Trademark Attorneys
Dipl.-lng. Axel Schaich' München.
Or.-lng., Dipl.-lng. Markus Wiedemann Augsburg
Josephsburgstraße 88 a D-81673 München/Germany Telefon:+49/89/43 52 96 Telefax: +49/89/43 52 96 e-mail:
aschaich@patent-it.de internet: www.patent-it.de
Konten/Accounts: Dresdner Bank München Kontonummer: 624 937100 Bankleitzahl: 700800 00
Ihr Zeichen/Your ref.
Unser Zeichen/Our ref. Datum/Date
DRY-2122 01-DE
Herbert Dryzga
Schäringerstr. D-80634 München
Kleidungsstück mit Einsteckeinrichtungen
DRY-212201-DE
Die Erfindung betrifft ein Kleidungsstück mit Einsteckeinrichtungen und bezieht sich insbesondere auf ein Accessoire im Bereich der Bekleidung mit Einsteckmöglichkeiten zur Unterbringung von Gegenständen des alltäglichen Bedarfs.
Bekannte Bekleidungsgegenstände wie etwa Hosen, Hemden, Röcke, Kleider, Blazer, Sakkos oder Mäntel haben vorwiegend offene oder verschließbare Taschen zur Unterbringung mitgeführter kleiner Gegenstände.
Solche Taschen sind jedoch somit zum Einen von außen leicht zugänglich und bieten dadurch eine gute Angriffsmöglichkeit für Diebstähle.
Zum Anderen sind solche Taschen auf verschiedene Kleidungsstücke verteilt, so daß sich bei einer ständig mitgeführten Grundausstattung des persönlichen Bedarfs, die etwa Bargeld, Kreditkarten, Ausweise, Visitenkarten, Schlüssel, Medikamente, Schreibgeräte oder anderweitige flache oder längliche Gegenstände umfassen kann, Schwierigkeiten ergeben, wenn man sich aufgrund gesellschaftlicher Anlässe oder aufgrund von Wetterverhältnissen das eine oder andere Kleidungsstück ablegen möchte und dann die in den einzelnen Taschen des abzulegenden Kleidungsstücks aufbewahrte Gegenstände, die nicht dort verbleiben sollen, anderweitig unterbringen muß, ohne daß diese am Ort der anderweitigen Unterbringung stören oder auffallen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Kleidungsstück universeller Art bereitzustellen, mittels dem benötigte Gegenstände diebstahlgeschützt untergebracht und unabhängig von situationsbedingten Gegebenheiten körpernah mitgeführt werden können.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Kleidungsstück universeller Art, dadurch gekennzeichnet, daß ein körpernah tragbares, bandförmig verarbeitetes Material auf einer Rückseite desselben zumindest eine Einsteckeinrichtung zur Unterbringung zumindest eines flachen oder langgeformten Gegenstands aufweist
DRY-212201-DE
derart, daß der in dieser Einsteckeinrichtung untergebrachte flache oder langgeformte Gegenstand gegen Herausfallen gesichert, vor und unbemerkter Entnahme geschützt und gleichzeitig für den "Zugriff darauf leicht erreichbar ist.
Hierbei kann das Kleidungsstück aus verschiedenartig zu tragendem, zu wickelndem oder mit anderen Kleidungsstücken verbindbarem, mehrlagigem Gewebe, Leder, Kunststoff oder Strick bestehen.
Vorteilhaft kann es sein, wenn das Kleidungsstück auf oder über anderer Kleidung tragbar ist, beispielsweise als Binder, Halstuch, Schlupfschal oder Schal.
Vorteilhaft kann aber auch sein, daß das Kleidungsstück unter anderer Kleidung tragbar ist, beispielsweise aus Gründen der Diskretion oder der Diebstahlsicherheit.
Bevorzugt ist ein solches Kleidungsstück als Binder oder Selbstbinder ausgebildet, d. h. als Krawatte oder Fliege.
Weiter bevorzugt ist ein solches Kleidungsstück als Schal ausgebildet, der sowohl für Damen als auch für Herren in geeigneter Weise herstellbar ist.
Darüber hinaus kann das Kleidungsstück als Armband, Beinband oder Körperband ausgebildet sein. Hier ergeben sich Vorteile insbesondere dadurch, daß das Kleidungsstück zur leichten Zugänglichkeit der aufbewahrten Gegenstände sowohl über anderer Kleidung als auch zum Schutz derselben unter anderer Kleidung ohne Einschränkung getragen werden kann und hierbei jedenfalls fest an der Extremität oder am Körperumfang anliegt.
Es ist hierbei möglich, die Anzahl der zugänglichen Einsteckeinrichtungen durch Einstellen auf den Umfang des Arms, des Beins oder des Körperunfangs einzustellen, so daß ohne Behinderung jeweils in Abhängigkeit der Arm- oder Beinstärke zugängliche, vorhandene Einsteckeinrichtungen auf leichte Art und Weise gemeinsam und ohne Umordnen von Gegenständen genutzt werden können.
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Vorteilhaft ist eine solche Einsteckeinrichtung außenseitig blickdicht ausgebildet, so daß der Inhalt der Einsteckeinrichtung nicht durch Fremde oder ohne weiteres eingesehen werden kann.
Alternativ kann die Einsteckeinrichtung außenseitig aus transparentem oder netzartigem Gewebe-, Kunststoff- oder Strickmaterial, oder aus einer außenseitig angeordneten Schlaufe bestehen, wodurch im Fall mehrerer Einsteckeinrichtungen vorteilhaft ein rascher Blick auf den Inhalt der jeweiligen Einsteckeinrichtung möglich ist.
Andernfalls kann Einsteckeinrichtung auch aus einer innenseitig in dem Kleidungsstück ausgebildeten Tasche bestehen, die auf Wunsch unerwünschte Blicke darauf verhindert.
Eine solche Einsteckeinrichtung ist dann bevorzugt auf der Rückseite oder der Vorderseite des bandförmig verarbeiteten Materials angeordnet und weist eine vertikal angeordnete Öffnung, eine horizontal angeordnete Öffnung, oder eine schräg verlaufend angeordnete Öffnung auf, wodurch in Abhängigkeit von der gewünschten Anwendung optimale Aufbewahrungs- und Sichtverhinderungseffekte erzielt werden.
In jedem Fall kann die Öffnung durch eine knopfartige oder druckknopfartige Verschlußeinrichtung, durch eine Zugspannung ausübende elastische Vorrichtung, durch einen Reißverschluß, durch einen Velcro- bzw. Klettverschluß oder mittels Haken verschließbar sein.
Im Falle einer elastischen Vorrichtung ist diese bevorzugt als einfaches oder gerafftes Gummiband ausgebildet, das insbesondere bei vertikaler und schräger Anordnung der Einsteckeinrichtung ein Herausfallen oder unbeabsichtigtes Entnehmen eingesteckter Gegenstände zuverlässig verhindert.
Besonders vorteilhaft ist das Kleidungsstück mittels einer Verbindungsvorrichtung mit einem weiteren Kleidungsstück verbindbar, so daß es an der Rückseite eines vorhandenen Binders, Schals,· Halstuchs, Hemds, aber auch im Inneren eines
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Sakkos oder Mantels, einer Hose oder eines Rocks oder dergleichen befestigt werden kann.
Bevorzugt und vorteilhaft ist auch, wenn das Kleidungsstück selbst einen Halsabschnitt aufweist, der mittels einer Verschlußvorrichtung verschließbar ist, wodurch das Kleidungsstück selbst zu einem Grundbekleidungsstück wird, an dem unter Beibehaltung der Funktion weitere Kleidungselemente, wie beispielsweise Binderabschnitte, Schalabschnitte, Halstuchabschnitte und dergleichen mode- und schmuckhaft wechselweise befestigt werden können.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Es zeigt:
Die Figur vereinfacht ein Kleidungsstück mit Einsteckeinrichtungen universeller Art anhand eines Ausschnitts aus einem bandartig verarbeiteten Material mit einem Halsabschnitt und einem unteren Abschnitt in in Längsrichtung verkürzter Darstellung.
Von oben nach unten betrachtet ist in der Figur zunächst ein Halsabschnitt 1 dargestellt, an dessen Rückseite eine Verschlußvorrichtung 2 vorgesehen ist derart, daß der offene Halsabschnitt 1 um den Hals eines Menschen gelegt und dann auf der Rückseite des Halses geschlossen werden kann.
Die Verschlußvorrichtung 2 kann hierbei in Form eines bekannten Verschlusses ausgebildet sein, beispielsweise als Kombination aus Haken und Öse(n) oder Federringöse(n), wie sie bei Schmuckwaren Verwendung findet, als knöpfbarer Verschluß oder Druckknopfverschluß, als Velcro- oder Klettverschluß oder dergleichen.
In der Figur nicht dargestellt, aber ebenfalls möglich ist die Anordnung der Veschlußvorrichtung 2 an beliebiger anderer Stelle des Halsabschnitts 1, beispielsweise seitlich oder an der Vorderseite desselben.
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Insbesondere die Anordnung an der Vorderseite des Halsabschnitts 1 hat Vorteile, wenn die Verschlußvorrichtung 2 nicht sichtbar unter beispielsweise einem Zierknoten, einem flächigen Schmuckstück oder dergleichen verborgen werden soll.
Die Form des Halsabschnitts 1 ist bevorzugt bandförmig ausgebildet, kann jedoch auch der Form eines Hemdkragens, eines Halstuchs, einer Schmuckkette oder dergleichen nachgebildet sein.
Das bandartig verarbeitete Material kann allgemein einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein. In der einteiligen Ausführung geht der Halsabschnitt 1 direkt in einen bandförmigen unteren Abschnitt 3 über, wohingegen in der mehrteiligen Ausführung, angedeutet durch Wellenlinien zwischen dem Halsabschnitt 1 und dem bandförmigen unteren Abschnitt 3, der Halsabschnitt 1 von dem unteren bandförmigen Abschnitt 3 trennbar ist.
In jedem Fall besteht keine Beschränkung der einzelnen Teile auf ein bestimmtes Material, bevorzugt wird jedoch für das gesamte Kleidungsstück unabhängig von der Art der Ausführung dasselbe Material verwendet.
Der bandförmige untere Abschnitt 3 besteht aus einem mehrlagig verarbeiteten, blickdichten Material, etwa aus einem Fasergewebe, aus Kunststoff, aus Leder oder aus Strick, und weist zumindest eine, bevorzugt mehrere verschiedenartige Einsteckeinrichtungen für Gegenstände auf, die in den Abschnitt 3 zwischen das mehrlagige Material eingearbeitet oder außenseitig an dessen Vorderseite oder Rückseite angebracht sind.
Hierbei kann beispielsweise eine Tasche 4 vorgesehen sein, in welche flache Gegenstände, wie beispielsweise Plastikkarten, etwa Scheck- oder Kreditkarten, Visitenkarten, Telefonkarten, Ausweise oder Geldscheine und dergleichen, einsteckbar sind.
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Die Tasche 4 weist an einer ihrer Seiten eine Öffnung 5 auf, über die auf die eingesteckten Gegenstände zugegriffen werden kann.
Die Öffnung 5 selbst kann hierbei vertikal, horizontal oder schräg verlaufen, wobei die beispielhaft dargestellte schräg verlaufende Öffnung 5 einen guten Kompromiß zwischen guter Zugriffsmöglichkeit und gutem Halt des eingesteckten Gegenstands bietet.
Darüber hinaus kann die Öffnung 5 nicht verschließbar oder beispielsweise durch eine knöpfbare Verschlußvorrichtung, eine Druckknopfvorrichtung, Haken und Ösen, einen Reißverschluß oder einen Klettverschluß und dergleichen fest verschließbar ausgebildet sein, oder vorteilhaft mit einem eingearbeiteten Gummiband versehen sein, welches die Öffnung 5 wie angedeutet so unter Spannung hält, daß eingesteckte Gegenstände nicht herausfallen können.
Ein solches Gummiband kann ferner auch in die nicht offenen Seiten der Tasche 4 eingearbeitet sein, wodurch die Tasche 4 dehnbar wird oder etwas bauchig werden kann und verhindert wird, daß geringfügig zu große Gegenstände bei ihrem Einstecken die Seiten der Tasche 4 ausreißen.
Wie in der Figur dargestellt, ist es ferner vorteilhaft, mehrere Taschen 4 gleicher oder unterschiedlicher Größe und/oder Tiefe übereinander liegend anzuordnen, da in diese Taschen 4 zur Aufnahme flacher Gegenstände vorgesehen sind, die während des Tragens des Kleidungsstücks nicht störend auftragen.
Außerdem kann in der (bei mehreren Taschen außenliegenden) Tasche 4 ein kleines transparentes Sichtfenster 6 eingearbeitet sein, welches eine einfache und schnelle Kontrolle des Tascheninhalts ermöglicht. Alternativ kann die Außenseite der Tasche 4 aus einem netzartigen, nicht blickdichten oder durchscheinenden, gegebenenfalls elastischen Material gearbeitet sein.
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Darüber hinaus kann zur Aufnahme langgeformter Gegenstände, wie beispielsweise Schreibgeräte, die Tasche 4 als schmale, lange Tasche ausgebildet und in dieser Form auch mehrfach nebeneinander angeordnet sein.
Insbesondere für Gegenstände mit einem Halteclip geeignet ist auch eine Schlaufe 7, die auf der Außenseite des bandförmigen Materials angebracht ist und ein schnelles und sicheres Befestigen und Entnehmen solcher Gegenständen ermöglicht.
Ferner kann eine Sichttasche 8 vorgesehen sein, die direkt auf die Außenseite des bandförmigen Materials aufgesetzt ist. Die Außenseite der Sichttasche 8 besteht vorzugsweise aus transparentem Material, welches eine jederzeitige und rasche Sichtkontrolle des Inhalts ermöglicht, jedoch besteht keine Beschränkung hierauf, sondern kann jedes auch für die Außenseite der Tasche 4 verwendbare, eine Sichtkontrolle erlaubende Material zum Einsatz kommen.
In der einteiligen Form des Kleidungsstücks bzw. bandartig verarbeiteten Materials sind der Halsabschnitt 1 und der untere Abschnitt 3 nicht voneinander trennbar. In dieser Ausführungsform ist das bandartig verarbeitete Material als selbständig über oder unter anderer Kleidung zu tragendes Kleidungsstück ausgeführt, wobei je nach Ausgestaltung des unteren Abschnitts 3 eine Verwendung als Accessoire, beispielsweise als Binder, Halstuch oder dergleichen oder auch nur als schlicht gearbeitetes Utensilienband möglich ist.
Ist eine von mehreren Schlaufen 7 oder Taschen 4 so angeordnet, daß der Halsabschnitt 1 in diese einsteckbar ist, kann der Halsabschnitt 1 während des Tragens des Kleidungsstücks dort Aufnahme finden, woraus sich weitere Verwendungsmöglichkeiten der einteiligen Ausführungsform, beispielsweise als Schal, Wickelband, Wickeltuch oder dergleichen ergeben.
In der mehrteiligen Form des Kleidungsstücks bzw. bandartig verarbeiteten Materials sind der Halsabschnitt 1 und der untere Abschnitt 3 so voneinander lösbar, daß der untere Ab-
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schnitt 3 selbständig getragen werden kann. Hierbei sind selbstverständlich einige der vorstehend für die einteilige Form genannten Tragemöglichkeiten ebenfalls vorhanden.
Bevorzugt weist in einer der Ausführungsformen oder in beiden Ausführungsformen der untere Abschnitt 3 zusätzlich (in der Figur nicht dargestellte) Verbindungselemente in Form beispielsweise einer Klettverbindung oder dergleichen an seinen Enden und/oder entlang seiner Längsrichtung auf, mittels der der untere Abschnitt 3 um beispielsweise eine Extremität oder den Körper gewickelt und dann mit sich selbst verbunden werden kann. Je nach Wickelumfang und Wickelort kann hierdurch die Anzahl der zugänglichen Einsteckeinrichtungen eingestellt werden, so daß Inhalte nicht zugänglicher Einsteckeinrichtungen zusätzlich zugriffgeschützt verborgen sind.
Die vorgenannten Verbindungselemente können darüber hinaus so ausgebildet sein, daß weitere Accessoires an dem unteren Abschnitt 3 befestigbar sind. Beispielsweise kann das Kleidungsstück in einem sogenannten Set mit zusätzlichen Taschen 4 und/oder Binder- oder Zierteilen unterschiedlicher Farben und Schnitte vorliegen, die wahlweise an dem unteren Abschnitt 3 zusätzlich oder diesen verdeckend anbringbar sind. Insbesondere im letztgenannten Fall ergibt sich hieraus die Möglichkeit einer besonders universellen Verwendung zusammen mit verdeckbaren Einsteckeinrichtungen auch auf der Vorderseite des unteren Abschnitts 3 und Zusatzteilen in Modefarben.
Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr ist ohne weiteres ersichtlich, daß zahlreiche Abwandlungen und Modifikationen möglich sind, ohne den Schutzbereich der beigefügten Schutzansprüche zu verlassen.

Claims (26)

1. Kleidungsstück universeller Art, dadurch gekennzeichnet, daß ein körpernah tragbares, bandförmig verarbeitetes Material auf einer Rückseite desselben zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) zur Unterbringung zumindest eines flachen oder langgeformten Gegenstands aufweist derart, daß der in dieser Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) untergebrachte flache oder langgeformte Gegenstand gegen Herausfallen gesichert, vor und unbemerkter Entnahme geschützt und gleichzeitig für den Zugriff darauf leicht erreichbar ist.
2. Kleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück aus verschiedenartig zu tragendem, zu wickelndem oder mit anderen Kleidungsstücken verbindbarem, mehrlagigem Gewebe, Leder, Kunststoff oder Strick besteht.
3. Kleidungsstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück auf anderer Kleidung tragbar ist.
4. Kleidungsstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück unter anderer Kleidung tragbar ist.
5. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück als Binder oder Selbstbinder ausgebildet ist.
6. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück als Schal oder Halstuch ausgebildet ist.
7. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück als Armband, Beinband oder Körperband ausgebildet ist.
8. Kleidungsstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der zugänglichen Einsteckeinrichtungen (4, 7, 8) entsprechend dem Umfang des Arms, des Beins oder des Körpers einstellbar ist.
9. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) außenseitig blickdicht ausgebildet ist.
10. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) außenseitig aus transparentem oder netzartigem Gewebe- oder Strickmaterial besteht.
11. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) außenseitig aus transparentem Kunststoffmaterial (8) besteht.
12. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) aus einer außenseitig angeordneten Schlaufe (7) besteht.
13. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) aus zumindest einer innenseitig in dem Kleidungsstück ausgebildeten, quergeformten oder langgeformten Tasche (4) besteht.
14. Kleidungsstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Tasche (4) eine vertikal angeordnete Öffnung (5) aufweist.
15. Kleidungsstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (4) zumindest eine Einsteckeinrichtung eine horizontal angeordnete Öffnung (5) aufweist.
16. Kleidungsstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (4) eine schräg verlaufend angeordnete Öffnung aufweist.
17. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) durch eine knopfartige oder druckknopfartige Verschlußvorrichtung verschließbar ist.
18. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) durch eine Zugspannung ausübende elastische Vorrichtung verschließbar und/oder die zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) an zumindest einer ihrer nicht offenen Seiten elastisch dehnbar ist.
19. Kleidungsstück nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Vorrichtung als Gummiband ausgebildet ist.
20. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) durch einen Reißverschluß verschließbar ist.
21. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) durch einen Velcro- bzw. Klettverschluß verschließbar ist.
22. Kleidungsstück nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) mittels Ösen und/oder Haken verschließbar ist.
23. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück einen Halsabschnitt (1) aufweist, der mittels einer Verschlußvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 17 oder 20 bis 22 verschließbar ist.
24. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück mittels einer Verbindungseinrichtung mit einem weiteren Kleidungsstück verbindbar ist.
25. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) auf der Rückseite des bandförmig verarbeiteten Materials angeordnet ist.
26. Kleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Einsteckeinrichtung (4, 7, 8) auf der Vorderseite des bandförmig verarbeiteten Materials angeordnet ist.
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