DE20311431U1 - Tragevorrichtung - Google Patents
TragevorrichtungInfo
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Description
Beschreibung:
Traggeschirr
Traggeschirr
Die Erfindung betrifft eine Tragvorrichtung, insbesondere für Sportler, wie Jogger, Skater, Wanderer etc. sowie für junge, modebewußte Kunden.
Üblicherweise benutzen Sportler für den Fall, daß sie persönliche Gegenstände beim Ausüben ihres Sportes mit sich führen, Rucksäcke, deren Aufbau weithin bekannt ist und beispielsweise in der Druckschrift DE 196 05 679 C2 beschrieben ist. Derartige Rucksäcke sind relativ groß, decken den größten Teil des Rückenbereichs ab und haben ein erhebliches Eigengewicht. Zum Transport einzelner Gegenstände, wie beispielsweise Mobiltelefone, wurden sehr leichte Taschen vorgeschlagen, die mit einem Klettband unmittelbar an einem Körperteil (Arm oder Bein) befestigbar sind. Eine derart befestigbare Tasche für Mobiltelefone geht beispielsweise aus der DE 200 14 641 Ul hervor. Die Tasche und ihre Befestigungsvorrichtung sind zwar leicht und decken nur geringe Teile des Körpers ab, so daß sie keine störende Schweißbildung fördern. Dagegen ist die Befestigung durch ein den Arm oder das Bein umschließendes Klettband wenig zuverlässig. Insbesondere bei starken Bewegungen der die Tasche tragenden Person (nachfolgend Träger genannt), die beispielsweise bei einem Laufsport entstehen, besteht die Gefahr des Verlustes der Tasche oder ein häufiges Wiederanbringen der Tasche ist erforderlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine leichte, sehr zuverlässige Tragvorrichtung zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Tragvorrichtung folgende Bestandteile umfaßt:
• zwei Schlaufen, welche den Oberarm/Schulterbereich jeweils eines Arms eines Trägers umschließen, und
· einem Nackengurt, der sich zwischen den beiden Schlaufen erstreckt,
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wobei mindestens eines der Bestandteile der Tragvorrichtung mindestens eine Tasche und/oder ein Befestigungselement aufweist.
Die erfindungsgemäße Tragvorrichtung ist äußerst leicht und stört nicht bei der Ausübung eines Sportes. Ferner ist sie wenig voluminös und kann beispielsweise nahezu unsichtbar unter einer Jacke getragen werden. Sie bedeckt lediglich kleine Körperoberflächen im Bereich des Oberarms, so daß sie keine störende schweißtreibende Wirkung entfaltet. Somit ist sie ähnlich leicht ausgebildet wie die aus der DE 200 14 641 Ul bekannte Tragvorrichtung. Sie weist jedoch eine erheblich höhere Tragsicherheit auf, weil sie nicht einfach aus einer einzigen, einen Körperteil umschließenden Schlaufe besteht, sondern aus zwei den Oberarm recht eng umschließenden Schlaufen, welche mit einem sich zwischen den Schlaufen erstreckenden Nackengurt miteinander verbunden sind. Der Nackengurt liegt im Nackenbereich und eventuell auch auf den Schultern des Trägers auf. Er verhindert zuverlässig das Herunterrutschen der zwei Schlaufen. Die mitgeführten Gegenstände können in die Tasche eingefügt oder eingesteckt werden. Alternativ oder zusätzlich können Befestigungselemente an den Bestandteilen der Tragvorrichtung angeordnet sein, an denen die mitgeführten Gegenstände befestigt werden können.
Die erfindungsgemäße Tragvorrichtung kann je nach Anforderung der Benutzer auf verschiedene Weise ausgeführt werden. Mindestens eine der Schlaufen kann als längliche Oberarmschlaufe ausgebildet sein, welche im wesentlichen den Bizeps und Trizeps des Trägers umschließt. An der Vorderseite dieser Schlaufen können Taschen für den Träger leicht zugänglich angebracht werden. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Rucksäcken, die auf dem Rücken des Trägers schwer zugänglich sind.
Die genannte Oberarmschlaufe kann über mindestens einen, vorzugsweise zwei Verbindungsriemen an dem Nackengurt befestigt sein. Die Verbindungsriemen sind vorzugsweise längenverstellbar. Dabei können die genannten zwei Verbindungsriemen mit einem zentralen Spannriemen verbunden sein, der beide Verbindungsriemen bei Aufbringen einer Zugkraft gleichzeitig verkürzt. So kann der Träger beim Anlegen der Tragvorrichtung durch Ziehen an einem Spannriemen gleichmäßig die von dem Nackengurt auf die Oberarmschlaufe ausgeübte Tragkraft einstellen.
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Die Verbindungsriemen verlaufen vorzugsweise über die Vorderseite und die Rückseite der Schulter, so daß die Gewichtskraft der Oberarmschlaufe über die Verbindungsriemen direkt in die Schulter eingeleitet wird.
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Die Oberarmschlaufe ist zum leichten Anlegen der Tragvorrichtung in der Praxis geteilt ausgebildet, wobei die Enden der Schlaufe durch ein Verschlußmittel miteinander verbindbar sind. Vorzugsweise ist das Verschlußmittel ein Klettverschluß und erlaubt eine Größenverstellung der verschließbaren Schlaufe. Ein Klettverschluß, auch unter dem Markennamen VELCRO® bekannt, besteht aus zwei miteinander zusammenwirkenden Teilen. Der erste Teil weist ein flächiges Gebilde auf, aus dem eine Vielzahl von Kunststoffhäkchen herausragen. Der zweite Teil weist einen Flor von Schlaufen auf, mit dem sich die Kunststoffhäkchen verhaken. Um den Klettverschluß größenverstellbar zu machen, kann der zweite Teil mit dem Schlaufenflor sich über einen mehrere Zentimeter langen Abschnitt des Schlaufenendes erstrecken, in dem der Teil mit Kunststoffhäkchen an beliebiger Stelle befestigt werden kann. Durch die Verschließbarkeit der Schlaufe wird das Anziehen der Tragvorrichtung erleichtert. Durch die Größenverstellbarkeit kann der Durchmesser der Schlaufe an den Durchmesser des Oberarms des Trägers angepaßt werden.
Im Bereich des anderen Armes kann eine ähnlich ausgebildete große Oberarmschlaufe oder eine einfache Tragschlaufe angeordnet werden. Die Tragschlaufe ist nur wenige Zentimeter schmal und umschließt den Schulterbereich des Trägers. Dabei erstreckt sie sich im wesentlichen in vertikaler Richtung auf der Vorderseite und Rückseite des Körpers des Trägers von dessen Schulter zu dessen Achsel hin. Diese Schlaufe ist vorzugsweise in ihrem auf der Schulter aufliegenden Bereich breiter ausgebildet, als in dem Bereich unter der Achsel. Auf diese Weise erzeugt das Gewicht der Tragvorrichtung auf der Schulter nur einen sehr geringen Flächendruck, wobei der schmale Abschnitt der Schulterschlaufe unterhalb der Achsel des Trägers nicht stört.
Ein Abschnitt des Nackengurtes oder des Verbindungsriemens der Tragvorrichtung kann in der Praxis aus elastischem Material bestehen. Auf diese
Weise erhält die Tragvorrichtung bei optimaler Anpassung an die Körpermaße des Trägers eine Nachgiebigkeit und kann den Bewegungen des Trägers, wenn dieser einen Sport ausübt, folgen.
Die erfindungsgemäße Tragvorrichtung hat in der Praxis eine oder mehrere Taschen. Die Taschen können zur Aufnahme unterschiedlicher Gegenstände ausgebildet sein. Eine erste, längliche und mehrere Millimeter tiefe Tasche kann zur Aufnahme eines Mobiltelefons vorgesehen sein. Eine sehr flache und verschließbare Tasche kann zur Aufnahme eines Dokuments, insbesondere eines Führerscheins oder Ausweises vorgesehen sein.
Eine oben offene, flache Tasche, die in einen oberen Einsteckschlitz mündet, kann zur Aufnahme einer Plastikkarte, wie einer Kreditkarte, vorgesehen sein.
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Eine längliche Tasche kann zur Aufnahme eines Stiftes vorgesehen sein. Die Tasche kann entweder offen oder verschließbar oder geschlossen ausgebildet sein.
Zum Verschließen der Taschen, die größere Gegenstände (zum Beispiel Mobiltelefone oder Stifte) aufnehmen, können Verschlußlaschen vorgesehen sein. Andere Taschen zur Aufnahme flacher Gegenstände können ohne Verschlußlasche verschlossen werden. Zum Verschließen sind beliebige Schließmittel verwendbar, die üblicherweise aus zwei miteinander zusammenwirkenden Teilen bestehen. Es kommen als Schließmittel Druckknöpfe, Klettverschlüsse, Schnürriemen, Reißverschlüsse, Schnallenverschlüsse und ähnliches in Frage.
In der Praxis kann auch eine der Taschen an dem Nackengurt der Tragvorrichtung angeordnet sein. In dieser Tasche kann beispielsweise eine Kapuze aufgenommen werden. Diese kann bei Regen aus der Tasche entnommen und über den Kopf und Nacken des Trägers gezogen werden. In der Tasche am Nackengurt kann alternativ oder zusätzlich ein Beutel aufgenommen sein, der den Transport größerer Gegenstände ermöglicht. Der obere Rand des Beutels ist am Nackengurt und vorzugsweise in der Tasche befestigt. Am unteren Rand des Beutels können zwei miteinander verbindbare Halteriemen ange-
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ordnet sein, die der Träger im Brust- oder Bauchbereich um den Körper schlingt und miteinander verbindet. Dann ist die Tasche am oberen Rand durch den Nackengurt und am unteren Rand durch die Halteriemen gehalten und kann sich nicht frei auf dem Rücken des Trägers bewegen. Zur Verbindung der Halteriemen können diese entweder miteinander verschnürt oder können durch geeignete Schließmittel an ihren Enden miteinander verbunden werden, beispielsweise Klettverschlüsse, Schnallen und ähnliches.
In der Praxis können die gegen den Körper des Trägers anliegenden Flächen der Bestandteile der Tragvorrichtung (Schlaufen, Nackengurt) gepolstert sein. Die Schlaufen und Taschen der Tragvorrichtung können aus atmungsaktivem Textilmaterial bestehen. Insbesondere wird atmungsaktives und wasserabweisendes Material verwendet, das beispielsweise unter den Marken GORETEX® und SYMPATEX® vertrieben wird.
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Die Taschen selbst können zum Schutz der darin aufgenommenen Gegenstände wasserdicht ausgekleidet sein. Dies gilt insbesondere für die Taschen zur Aufnahme elektrischer oder elektronischer Geräte, wie Mobiltelefone.
Alternativ oder zusätzlich zu den Taschen kann die Tragvorrichtung an mindestens einem ihrer Bestandteile ein Befestigungselement aufweisen, an dem der Träger einen Gegenstand befestigen kann. Als Befestigungselement eignen sich Bügel, Schlaufen, Ösen, Haken, Ringe, Bänder und ähnliches. An diesen Befestigungselemente können Gegenstände wie Schlüsselanhänger, Sonnenbrillen o.a. sicher befestigt werden, so daß sie nicht in eine Tasche eingesteckt werden müssen.
Eine Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Die Zeichnungen zeigen in:
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Fig. 1 eine perspektivische Vorderansicht eines Trägers einer erfindungsgemäßen Tragvorrichtung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Tragvorrichtung aus Fig. 1;
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Fig. 3 eine perspektivische Rückansicht des Trägers mit Tragvorrichtung aus Fig. 1 mit herausgezogener Kapuze;
Fig. 4 eine Seitenansicht des Trägers mit Tragvorrichtung aus Fig. 3;
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Fig. 5 eine andere Seitenansicht des Trägers mit Tragvorrichtung aus den vorangehenden Figuren mit aus der Tasche im Nackengurt herausgezogenem Beutel.
Die in den Zeichnungen dargestellte Tragvorrichtung weist zwei Schlaufen 1 und 2 auf, welche den Oberarm/Schulterbereich jeweils eines Armes der die Tragvorrichtung tragenden Person, nachfolgend Träger 4 genannt, eng umschließen. Die Oberarmschlaufe 1 ist mit einem, an der Rückseite des Oberarms liegenden Klettverschluß 3 versehen, mit dem die Oberarmschlaufe 1 unter leichter Spannung um den rechten Oberarm des Trägers 4 herum angebracht werden kann. Die Oberarmschlaufe 1 ist über zwei Verbindungsriemen 5,6 mit einem Ende eines Nackengurts 7 verbunden, dessen anderes Ende mit einer Schulterschlaufe 2 verbunden ist.
Die Schulterschlaufe 2 liegt mit einem etwa vier Zentimeter breiten oberen Abschnitt auf der linken Schulter des Trägers 4 auf. Ein etwa zwei Zentimeter breiter unterer Abschnitt der Schulterschlaufe 2 durchragt den Achselbereich des Trägers 4.
Zum An- und Ausziehen der Tragvorrichtung wird zunächst der Klettverschluß 3 an der Oberarmschlaufe 1 auf der Rückseite des rechten Oberarms des Trägers 4 geöffnet. Anschließend kann die Oberarmschlaufe 1 vom rechten Oberarm des Trägers 4 entfernt werden und die Schulterschlaufe 2 über den linken Arm des Trägers 4 gestreift werden.
Damit die Tragvorrichtung sicher im Schulterbereich des Trägers 4 sitzt, weist sie eine Spannvorrichtung auf. Die beiden Enden der Verbindungsriemen 5,6 laufen in einem Spannteil 8 zusammen und sind mit einem Spannriemen 9 verbunden. Durch Ziehen an dem Spannriemen 9 können beide Verbindungsriemen 5 und 6 gleichzeitig um den gleichen Betrag verkürzt werden. Der Nackengurt 7 besteht zumindest in dem an dem Spannteil 8
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angrenzenden Bereich aus einem gummielastischen Material, so daß die Tragvorrichtung mit einer gewissen Elastizität im Schulterbereich des Trägers 4 verspannt wird. Die elastische Spannkraft ist hoch genug, um die Tragvorrichtung sicher im Schulter/Nackenbereich zu halten, und ausreichend gering, um dem Träger 4 eine freie Bewegung während der Ausübung einer Sportart zu ermöglichen.
An der Tragvorrichtung befinden sich mehrere Taschen, die es dem Träger ermöglichen, nützliche Gegenstände mit sich zu führen. Die Armschlaufe 1 weist eine Telefontasche 10 zur Aufnahme eines Mobiltelefons auf. Die Telefontasche 10 ist durch eine Verschlußklappe 11 verschließbar. Eine weitere, durch eine Verschlußklappe 12 verschließbare Geldtasche 13 dient der Aufnahme von Kleingeld. Neben den beiden genannten Taschen 10,13 ist eine röhrenförmige Stifttasche 14 zur Aufnahme eines Stiftes vorgesehen. Ein Reißverschluß 15 ermöglicht das Öffnen der äußeren textlien Stofflage der Oberarmschlaufe 1. Auf diese Weise entsteht eine große Tasche zwischen der äußeren textlien Stofflage und einer inneren textlien Stofflage der Oberarmschlaufe 1, in welche große flache Gegenstände, beispielsweise Geldscheine, eingeschoben werden können. Eine weitere kleine Tasche wird im oberen Abschnitt der Armschlaufe 1 durch den Reißverschluß 16 verschlossen.
Zwischen der Telefontasche 10 und der Geldtasche 13 ist ein Schlitz 17 zu erkennen. Dieser Schlitz 17 ist die Öffnung einer zwischen der äußeren und der inneren Stofflage der Oberarmschlaufe 1 angeordneten Tasche zur Aufnahme einer Kreditkarte.
Es ist offensichtlich, daß alle in der rechten Oberarmschlaufe 1 angeordneten Taschen für den Träger 4 der Tragvorrichtung ohne weiteres zugänglich sind. Je nach Wunsch des Trägers 4 kann die Tragvorrichtung wie in Figur 1 ausgeführt dargestellt mit Oberarmschlaufe 1 am rechten Arm ausgeführt werden. Alternativ kann die Tragvorrichtung so ausgebildet sein, daß die Oberarmschlaufe 1 am linken Arm anzubringen ist. Schließlich kann die Tragvorrichtung auch mit zwei Oberarmschlaufen 1 für den rechten und den linken Arm ausgeführt werden.
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In der Zeichnung ist eine Oberarmschlaufe 1 auf der rechten Seite und eine Schulterschlaufe 2 links vorgesehen, welche ebenfalls einige wenige Taschen trägt. Der oben dargestellte Schlitz 18 in der Schulterschlaufe 2 ist die Mündung einer Einstecktasche, in welche beispielsweise Kaugummis eingesteckt werden können. Der Reißverschluß 19 verschließt ebenfalls eine kleine Tasche zwischen der Außenlage und der Innenlage der Schulterschlaufe 2. Ein Bügel 20 aus Kunststoff oder Metall ist im unteren Bereich der Schulterschlaufe 2 angebracht. Dieser Bügel dient als Befestigungselement. Beispielsweise kann ein kleiner Karabinerhaken eines modernen Schlüsselanhängers befestigt werden. Auch ist es möglich, einen Bügel einer Sonnenbrille durch diesen kleinen Bügel 20 hindurch zu stecken, wenn diese von ihrem Träger 4 abgesetzt wird.
Eine weitere Tasche 26 ist an dem Nackengurt 7 befestigt. Ein oberer Reiß-Verschluß 21 verschließt ein Aufnahmefach dieser Tasche 26 für eine Kapuze 22 (siehe Figuren 3 und 4). Ein unterer Reißverschluß 23 verschließt ein Aufnahmefach für einen Beutel 24 aus dünnem Textilmaterial. In dem Beutel 24 können größere Gegenstände eingefügt werden. Um zu verhindern, daß der Beutel 24 sich frei unterhalb des Nackengurtes 7 bewegt, können an seinem unteren Rand Halteriemen 25 vorgesehen sein, die vor dem Bauch oder der Brust des Trägers 4 miteinander verbunden werden können, um den Beutel 24 auf dem Rücken des Trägers 4 zu fixieren (siehe Figur 5).
Wie in Figur 2 zu erkennen, können die Kapuze 22 und der Beutel 24 mit den Halteriemen 25 klein zusammengefaltet und in die Nackentasche 26 am Nackengurt 7 eingefügt werden. In dieser in der Nackentasche 26 aufgenommenen Position vergrößern sie kaum die Abmessungen der Tragvorrichtung.
Zur Polsterung und zur Vermeidung von Druckstellen können die Innenflächen der Schlaufen 1,2 sowie die gegen den Nacken anliegende Fläche des Nackengurts 7 mit einer Polsterung, beispielsweise mit einem weichen Textilstoff oder einem Schaumstoffpolster, ausgekleidet sein.
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Bezugszeichenliste:
| 1 | Oberarmschlaufe | |
| 2 | Schulterschlaufe | |
| 5 | 3 | Verschlußmittel, Klettverschluß |
| 4 | Träger | |
| 5 | Verbindungsriemen | |
| 6 | Verbindungsriemen | |
| 7 | Nackengurt | |
| 10 | 8 | Spannteil |
| 9 | Spannriemen | |
| 10 | Telefontasche | |
| 11 | Verschlußklappe | |
| 12 | Verschlußklappe | |
| 15 | 13 | Geldtasche |
| 14 | Stifttasche | |
| 15 | Reißverschluß | |
| 16 | Reißverschluß | |
| 17 | Schlitz | |
| 20 | 18 | Schlitz |
| 19 | Reißverschluß | |
| 20 | Bügel | |
| 21 | Reißverschluß | |
| 22 | Kapuze | |
| 25 | 23 | Reißverschluß |
| 24 | Beutel | |
| 25 | Halteriemen | |
| 26 | Nackentasche |
Claims (24)
1. Tragvorrichtung mit folgenden Bestandteilen: wobei mindestens eines der Bestandteile (1, 2, 7) der Tragvorrichtung mindestens eine Tasche (10, 13, 14, 26) und/oder ein Befestigungselement (20) aufweist.
- zwei Schlaufen (1, 2), welche den Oberarm/Schulterbereich jeweils eines Arms eines Trägers (4) umschließen, und
- einem Nackengurt (7), der sich zwischen den beiden Schlaufen (1, 2) erstreckt,
2. Tragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Schlaufen (1) über mindestens einen Verbindungsriemen (5, 6) an dem Nackengurt (7) befestigt ist.
3. Tragvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsriemen (5, 6) längenverstellbar ist.
4. Tragvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie mehrere längenverstellbare Verbindungsriemen (5, 6) aufweist, die mit einem Spannriemen (9) verbunden sind, wobei ein Zug an dem Spannriemen (9) die Länge der Verbindungsriemen (5, 6) gleichzeitig verkürzt.
5. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Schlaufe (1) geteilt und ihre Enden durch ein Verschlußmittel (3) miteinander verbindbar sind.
6. Tragvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel ein Klettverschluß (3) ist.
7. Tragvorrichtung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel (3) die Größenverstellung der Schlaufe (1) ermöglicht.
8. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Schlaufe (2) den Schulterbereich umschließt und in dem auf der Schulter aufliegenden Bereich breiter ausgebildet ist als in dem unter der Achsel befindlichen Bereich.
9. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Abschnitt des Nackengurtes (7) oder des Verbindungsriemens (5, 6) aus elastischem Material besteht.
10. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine verschließbare Tasche (10) zur Aufnahme eines Mobiltelefons aufweist.
11. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine flache verschließbare Tasche zur Aufnahme eines Dokuments, insbesondere eines Führerscheins oder Ausweises aufweist.
12. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine oben offene, flache Tasche zur Aufnahme einer Plastikkarte, insbesondere Kreditkarte aufweist.
13. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine längliche Tasche (14) zur Aufnahme eines Stifts aufweist.
14. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Taschen durch eine Verschlußlasche (11, 12) verschlossen ist.
15. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verschließen mindestens einer der Taschen ein Schließmittel vorgesehen ist, das aus zwei miteinander zusammenwirkenden Teilen besteht.
16. Tragvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließmittel ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend: Druckknöpfe, Klettverschlüsse, Schnürriemen, Reißverschlüsse (15, 16, 19, 21, 23), Schnallenverschlüsse.
17. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (26) an dem Nackengurt (7) angeordnet ist.
18. Tragvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß in der Tasche (26) am Nackengurt (7) eine Kapuze (22) aufgenommen ist.
19. Tragvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß in der Tasche (26) am Nackengurt (7) ein Beutel (24) aufgenommen ist, dessen oberer Rand am Nackengurt (7) befestigt ist.
20. Tragvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß an dem unteren Rand des Beutels (24) zwei miteinander verbindbare Halteriemen (25) angeordnet sind.
21. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gegen den Körper des Trägers (4) anliegenden Flächen der Bestandteile (1, 2, 7) der Tragvorrichtung gepolstert sind.
22. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufen (1, 2) und Taschen (10, 13, 14, 26) aus atmungsaktivem Textilmaterial bestehen.
23. Tragvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Taschen (10, 13, 14, 26) wasserdicht ausgekleidet ist.
24. nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend Bügel (20), Schlaufen, Ösen, Haken, Ringe, Bänder.
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