DE10160387C1 - Stoffvorschubvorrichtung an Nähmaschinen - Google Patents
Stoffvorschubvorrichtung an NähmaschinenInfo
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Abstract
Eine Stoffvorschubvorrichtung an Nähmaschinen weist ein oberes Vorschubmittel auf, das als Bandtransport (10) ausgebildet ist. Das Transportband (13) ist über eine vordere angetriebene Bandrolle (11) und eine hintere, frei drehbare Bandrolle (12) geführt. Die hintere Bandrolle (12) ist mit einer in Vorschubrichtung (v) hinter der Nadel (4) vorgesehenen Abzugsrolle (31) verbunden, die einen etwas größeren Durchmesser als die hintere Bandrolle (12) aufweist. Auf diese Weise erzeugt die Abzugsrolle (31) einen etwas größeren Vorschub als der Bandtransport (10) und bewirkt somit ein Straffziehen des Nähgutes im Nahtbereich, wodurch einem Nahtkräuseln entgegengewirkt wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Stoffvorschubvorrichtung an Nähmaschinen.
Durch die DE 29 27 869 C2 ist eine Stoffvorschubvorrichtung für Nähmaschinen mit
Stoffschieber bekannt, die eine hinter dem Stoffschieber angeordnete Abzugsrolle
aufweist. Die Abzugsrolle wird durch einen Schrittmotor in der Weise angetrieben,
daß der Vorschubbetrag beim Vorwärtstransport größer als der Vorschubbetrag des
Stoffschiebers ist. Dadurch wird erreicht, daß das Nähgut beim Vorschub in
Vorwärts-Transportrichtung stets unter Zugspannung gehalten und auf diese Weise
ein Nahtkräuseln unter dem Einfluß der Fadenspannung verhindert wird. Der
Schrittmotorantrieb für die Abzugsrolle umfaßt einen Impulsgenerator, eine von
Hand bedienbare Einstellvorrichtung für die Impulszahl und einen
Nadelpositionsfühler, der die Funktion eines für die drehzahl- und
phasenmäßige Synchronisation der Abzugsrolle mit dem Stoffschieber
dienenden Impulsgebers erfüllt. Abgesehen davon, daß für den Antrieb und die
Steuerung einer Abzugsrolle ein vergleichsweise großer technischer Aufwand
getrieben wird, besteht noch der weitere Nachteil, daß bei jeder Änderung der
Vorschubgröße des Stoffschiebers mit Hilfe der Einstellvorrichtung für die
Impulszahl auch die Vorschubgröße der Abzugsrolle angepaßt werden muß.
Die vorstehend genannten Nachteile gelten im Prinzip auch für die durch die
DE 33 44 761 C1 bekannte Stoffvorschubvorrichtung, die von einem im Nähfuß
geführten Transportband gebildet ist. Das Transportband läuft über eine
Antriebsscheibe, die aus zwei in ihrem gegenseitigen Abstand einstellbaren
kegelstumpfförmigen Hälften und mehreren sich auf ihnen abstützenden
Ringsegmenten besteht. Bei dieser Vorschubvorrichtung ist das Einstellen
einer veränderten Vorschubgröße besonders umständlich, weil hierfür Muttern
gelöst, anschließend die Scheibenhälften axial verschoben und danach die
Muttern wieder angezogen werden.
Aus der DE 32 10 997 C2 ist eine Stoffvorschubvorrichtung bekannt, bei der für
das wahlweise Vorwärts- oder Rückwärtstransportieren eines drehbaren
Vorschubmittels zwei gegensinnig angeordnete, als Freiläufe ausgebildete
Schrittschaltwerke vorgesehen sind, die wechselweise dem Vorschubmittel
zuschaltbar sind. Bei dem Vorschubmittel handelt es sich entweder um ein
unteres Vorschubrad das mit einem frei drehbaren Rollfuß zusammenwirkt,
oder um einen im Drückerfuß abgestützten Bandtransport, der mit einem
Stoffschieber zusammenarbeitet. Bei keinem dieser beiden
Ausführungsformen der Stoffvorschubvorrichtung ist dem jeweiligen
Vorschubmittel eine zusätzliche Abzugsrolle zugeordnet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine aus einem unteren und einem
oberen Vorschubmittel und einer zusätzlichen, etwas schneller laufenden
Abzugsrolle bestehende Stoffvorschubvorrichtung zu schaffen, bei der der Antrieb
für die Abzugsrolle einfacher aufgebaut ist. Die Aufgabe wird durch die in
Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, die drehzahl- und
phasenmäßige Synchronisierung der Abzugsrolle mit wenigstens einem der beiden
Vorschubmittel durch ein riemenförmiges Übertragungselement zu bewerkstelligen,
wodurch auch ohne Zuhilfenahme einer einen Impulsgeber aufweisenden
elektronischen Schaltung eine unmittelbare Anpassung der Vorschubgröße der
Abzugsrolle an die jeweilige Vorschubgröße der beiden Vorschubmittel
ermöglicht wird. Dadurch, daß die Abzugsrolle einen größeren Durchmesser als die
hintere Bandrolle aufweist, wird bei gleicher Drehzahl der beiden Rollen auf
besonders einfache Weise der gewünschte größere Vorschub der Abzugsrolle
erzielt, der zu einem Straffziehen des Nähgutes führt und auf diese Weise einem
Nahtkräuseln entgegenwirkt.
Durch die weitere Maßnahme, das riemenförmige Übertragungselement als
einen Bandtransport auszubilden, werden zusätzlich auch noch die Vorteile
eines Bandtransportes gegenüber einem Rollfußantrieb erzielt, nämlich die
gleichmäßigere, nur eine geringe Flächenpressung bewirkende Kraftein
wirkung auf das Nähgut und die verbesserte Stichbildebedingung, die dadurch
bedingt ist, daß ein Transportband beim Festziehen der Fadenverschlingungen
eine großflächige Niederhaltefunktion für das Nähgut erfüllt.
Es hat sich gezeigt, daß bei einem Verhältnis der Durchmesser der hinteren
Bandrolle zur Abzugsrolle von ungefähr 7 : 8 die durch die unterschiedlichen
Vorschubbeträge des Transportbandes und der Abzugsrolle bedingte Dreh
momentwirkung auf das Nähgut nicht als störend empfunden wird, da sie von
der Bedienungsperson - die das Nähgut während des Nähens ohnehin von Hand
führt - mühelos ausgeglichen werden kann.
Durch die DE 29 49 146 C2 ist eine Stoffvorschubvorrichtung für Nähmaschinen
bekannt, die hinter einem Stoffschieber eine erste schrittweise angetriebene
Abzugsrolle und mit größerem Abstand eine zweite Abzugsrolle aufweist.
Zwischen den beiden Abzugsrollen ist ein Trennmesser für ein auf das Nähgut
aufzunähendes Band vorgesehen. Mit Hilfe eines Kurbelgetriebes und einer
Einwegkupplung wird die zweite Abzugsrolle so angetrieben, daß sie mit einem
größeren Vorschubbetrag arbeitet als die erste Abzugsrolle. Auf diese Weise
übt die als Streckrolle bezeichnete zweite Abzugsrolle auf das aufgenähte Band
eine Streckwirkung aus, um Falten und Knitterstellen vor dem Durchtrennen
zu beseitigen.
Auf der die zweite Abzugsrolle tragenden Welle ist eine sogenannte Kompensa
tionsrolle befestigt, die gegenüber der benachbarten Abzugsrolle einen größeren
Durchmesser hat und durch die Verwendung elastisch verformbarer Speichen
senkrecht zur Nähgutebene elastisch verschiebbar ist. Der größere Durchmesser
wurde deswegen gewählt, weil die Kompensationsrolle an einem einlagigen und
deswegen flacheren Teil des Nähgutes angreifen soll als die zweite Abzugsrolle.
Aufgrund des größeren Durchmessers übt die Kompensationsrolle zwar
einen größeren Vorschub als die zweite Abzugsrolle aus, dieser größere
Vorschub wird aber nicht zum zusätzlichen Strecken des Nähgutes, sondern
zur Ausübung eines Ausrichtdrehmomentes genutzt.
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 2 sind der Bandtransport und die
Abzugsrolle an einer im Nähmaschinenkopf gelagerten Stange angeordnet,
die nach Lage und Funktion im wesentlichen der Stoffdrückerstange einer
konventionellen Nähmaschine entspricht. Durch diese Maßnahme lassen sich
der Bandtransport und die Abzugsrolle raumsparend an der Nähmaschine
montieren und ggf. auch als Zusatzaggregat nachträglich an älteren Maschinen
anbringen, die bereits mit einem Rollfußantrieb ausgestattet sind.
Die schräge Anordnung der Achsen der vorderen Bandrolle einerseits und
der als Umlenkrolle dienenden hinteren Bandrolle sowie der Abzugsrolle
andererseits gemäß Anspruch 3 ermöglicht zum einen, die vordere Bandrolle und
damit den Bandtransport besonders dicht an die Nadel heranzuführen und
vereinfacht zum anderen die Ausgestaltung der Umlenkrolle und der Abzugsrolle,
indem sich durch das Nebeneinanderanordnen von Umlenk- und Abzugsrolle für
letztere von allein der gewünschte größere Durchmesser ergibt.
Durch die im Anspruch 4 angegebene Maßnahme greift die Abzugsrolle nicht
auf ihrer ganzen Breite am Nähgut an, sondern gezielt direkt im Bereich der
bereits gebildeten Naht, wo ja einer eventuellen Kräuselbildung entgegengewirkt
werden soll.
Die Ansprüche 5 und 6 geben vorteilhafte konstruktive Weiterbildungen an.
Die im Anspruch 7 genannte Maßnahme ermöglicht es, daß sowohl die
Umlenkrolle als auch die Abzugsrolle beim Durchlaufen von Nähgutverdickungen
federnd ausweichen können.
Die Lagerung der Umlenkrolle und der Abzugsrolle auf einem Exzenterbolzen
gemäß Anspruch 8 ermöglicht es, den Abstand zwischen der Achse der
vorderen Bandrolle und der Achse der Umlenk- und Abzugsrolle zum Zwecke
des Wechselns oder Spannens des Transportbandes zu verändern.
Durch Anspruch 9 wird eine sehr kompakt bauende und somit die
Handhabung des Nähgutes weitgehend ungestört lassende Konstruktion
vorgeschlagen.
Da der größere Vorschubbetrag der Abzugsrolle beim Rückwärtsnähen im
Nähgut zu einer Stauchung bzw. einer Faltenbildung im Bereich der Nahtlinie
führen würde, kann - wenn erforderlich - durch Hochschwenken der die
Umlenkrolle und die Abzugsrolle tragenden Schwinge gemäß Anspruch 10
die Vorschubwirkung des Bandtransportes im Bereich der Umlenkrolle sowie
die Vorschubwirkung der Abzugsrolle aufgehoben werden.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungs
beispiels erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Teils einer Nähmaschine mit einer
Stoffvorschubvorrichtung;
Fig. 2 einen Schnitt der Stoffvorschubvorrichtung nach Linie II-II der Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt der Umlenk- und der Abzugsrolle nach Linie III-III der
Fig. 1;
Fig. 4 eine teilweise geschnittene Draufsicht auf den Bandtransport der
Stoffvorschubvorrichtung und die Abzugsrolle.
Vom Gehäuse der Nähmaschine sind nur die Säule 1 und ein Teil des
Gehäusekopfes 2 dargestellt. Im Gehäusekopf 2 ist in bekannter Weise
die auf- und abbewegbare Nadelstange 3 gelagert, die eine fadenführende
Nadel 4 trägt. Die strichpunktiert dargestellte Nadelbewegungsbahn ist
mit N bezeichnet.
Im Gehäusekopf 2 ist eine der üblichen Stoffdrückerstange entsprechende,
ebenfalls vertikal bewegbare sowie federbelastete Trägerstange 5 gelagert.
An der Trägerstange 5 ist ein Kloben 6 befestigt, der mit einer Nutführung 7
versehen ist. In dieser ist ein winkelförmiger Ansatz 8 eines Trägers 9
festgeschraubt.
Am Träger 9 ist ein Bandtransport 10 angeordnet, der im wesentlichen aus
einer angetriebenen vorderen Bandrolle 1, einer hinteren als Umlenkrolle
dienenden Bandrolle 12 und einem Transportband 13 besteht.
Der Bandtransport 10 ist im einzelnen wie folgt aufgebaut:
Im Träger 9 ist ein mittels einer Klemmschraube 14 (Fig. 4) drehfest gehaltener Lagerzapfen 15 angeordnet, dessen Achse 16 unter einem flachen Winkel zur Horizontalen verläuft. Der Lagerzapfen 15 trägt einen Flansch 17. Auf dem Flansch 17 ist mittels einer Kugellagerung 18 die vordere Bandrolle 11 gelagert. An der inneren Stirnseite der Bandrolle 13 ist eine Verzahnung 19 vorgesehen. In die Verzahnung 19 greift ein Ritzel 20 ein, das am unteren Ende einer Welle 21 befestigt ist. Die Welle 21 ist in einem rohrförmigen Tragkörper 22 gelagert, der in dem Träger 9 befestigt ist. Das obere Ende der Welle 21 ist über eine nicht näher erläuterte Kupplung 23 mit einem Schritt motor 24 verbunden, wobei die Kupplung 23 auf dem Tragkörper 22 und der Schrittmotor 24 auf dem Gehäuse der Kupplung 23 befestigt ist.
Im Träger 9 ist ein mittels einer Klemmschraube 14 (Fig. 4) drehfest gehaltener Lagerzapfen 15 angeordnet, dessen Achse 16 unter einem flachen Winkel zur Horizontalen verläuft. Der Lagerzapfen 15 trägt einen Flansch 17. Auf dem Flansch 17 ist mittels einer Kugellagerung 18 die vordere Bandrolle 11 gelagert. An der inneren Stirnseite der Bandrolle 13 ist eine Verzahnung 19 vorgesehen. In die Verzahnung 19 greift ein Ritzel 20 ein, das am unteren Ende einer Welle 21 befestigt ist. Die Welle 21 ist in einem rohrförmigen Tragkörper 22 gelagert, der in dem Träger 9 befestigt ist. Das obere Ende der Welle 21 ist über eine nicht näher erläuterte Kupplung 23 mit einem Schritt motor 24 verbunden, wobei die Kupplung 23 auf dem Tragkörper 22 und der Schrittmotor 24 auf dem Gehäuse der Kupplung 23 befestigt ist.
Auf dem Lagerzapfen 15 ist das eine Ende einer Schwinge 25 schwenkbar
gelagert. Am anderen Ende der Schwinge 25 ist ein Exzenterbolzen 26
angeordnet, der einen abgekröpften Bolzenabschnitt 27 aufweist.
Dessen Achse 28 verläuft unter demselben flachen Winkel zur Horizontalen
wie die Achse 16 des Lagerzapfens 15. Die Drehlage des Exzenterbolzens 26
ist durch eine Klemmschraube 29 (Fig. 4) arretiert. Auf dem Bolzenabschnitt 27
ist die hintere Bandrolle 12 frei drehbar gelagert und durch einen Klemmring 30
axial gesichert. Da die hintere Bandrolle 12 die Funktion einer Umlenkrolle
erfüllt, wird sie nachfolgend auch als Umlenkrolle bezeichnet. Die Umfangsseite
der vorderen Bandrolle 11 und der Umlenkrolle 12 sind verzahnt, weshalb das
Transportband 13 als ein Zahnriemen ausgebildet ist. Aufgrund der schrägen
Anordnung der Achsen 16 und 28 hat das Transportband 13 einen trapez
förmigen Querschnitt.
Die Umlenkrolle 12 ist in Richtung des freien Endes des Bolzenabschnitts 27
verbreitert und im Durchmesser vergrößert. Dieser Teil bildet eine Abzugs
rolle 31, die aufgrund der einstückigen Ausbildung mit der Umlenkrolle 12 mit
der selben Drehzahl wie diese umläuft. Die Abzugsrolle 31 weist eine Ringnut 32
auf, in die ein O-Ring 33 eingesetzt ist, der um ein geringes Maß über die
Umfangsseite der Abzugsrolle 31 übersteht. Der unterste Punkt des O-Ringes 33
liegt auf einer Linie L (Fig. 4), die durch die Nadelbewegungsbahn N hindurch
geht und parallel zur Vorschubrichtung V verläuft.
Die Schwinge 25 weist eine längs gerichtete teilweise mit Gewinde versehene
Bohrung 34 auf. In diese Bohrung 34 ist ein Federstab 35 eingeführt, der
zugleich auch durch eine enge Querbohrung 36 des feststehenden Lagerzapfens
15 hindurchgesteckt ist. Das tiefer liegende Ende des Federstabes 35 mündet in
eine quer verlaufende Gewindebohrung 37, wo es mit Hilfe eines Gewindestiftes
38 festgeklemmt ist (Fig. 4). Das andere Ende des Federstabes 35 ist mit einem
kurzen Gewindestift 39 fest verbunden, der einerseits zur einfacheren Hand
habung des Federstabes 35 und andererseits zum Verschließen der Bohrung 34
dient.
In der Säule 1 ist ein Schiebrad 40 angeordnet, das in bekannter Weise durch
einen nicht dargestellten Schrittmotor angetrieben wird. Die Stirnseite der Säule
1 bildet eine Nähgutauflagefläche 41. In die Stirnseite der Säule 1 ist eine
Stichplatte 42 eingesetzt, die ein Nadeldurchtrittsloch 43 aufweist.
Am unteren Ende der Trägerstange 5 ist ein Klemmstück 44 angeordnet.
An dem Klemmstück 44 ist ein Hebel 45 schwenkbar gelagert, der in einen
Niederhaltefuß 46 übergeht. Am anderen Ende des Hebels 45 greift eine
Zugfeder 47 an, die an einem Haltewinkel 48 eingehängt ist. Mit Hilfe eines
einstellbaren Anschlagstiftes 49 kann die Stellung des Niederhaltefußes so
eingestellt werden, daß er dicht oberhalb der Nähgutauflagefläche 41 schwebt.
Beim Betrieb der Nähmaschine treibt der Schrittmotor 24 die vordere Band
rolle 11 intermittierend entsprechend der eingestellten Stichlänge an. Gleichzeitig
wird auch das Schiebrad 40 von seinem Schrittmotor in gleicher Weise
angetrieben.
Die schrittweise Drehbewegung der vorderen Bandrolle 11 wird über das
Transportband 13 auf die Umlenkrolle 12 übertragen. Das mit seinem unteren
Bandtrum 13A vollflächig auf dem Nähgut aufliegende Transportband 13
bewirkt aufgrund der geringen Flächenpressung einen materialschonenden
Vorschub des Nähgutes und eine einwandfreie Stichbildung, indem es das
Nähgut auch hinter der Nadelbewegungsbahn N während der Festziehens der
zuletzt gebildeten Fadenverschlingung flachhält.
Die der Umlenkrolle 12 erteilte schrittweise Drehbewegung wird wegen der
einstückigen Ausbildung auch von der Abzugsrolle 31 ausgeführt. Aufgrund
des im Verhältnis von ungefähr 7 : 8 größeren Radius der Außenseite des
O-Ringes 33 gegenüber dem Radius der Umfangsseite des um die Umlenk
rolle 12 laufenden Transportbandes 13 übt der mit dem Nähgut in Kontakt
stehende O-Ring 33 einen etwas größeren Vorschub als das Transportband 13
aus und bewirkt auf diese Weise im Nahtbereich ein Straffziehen des Nähgutes,
wodurch einem Nahtkräuseln entgegengewirkt wird.
Beim Auftreten von Nähgutverdickungen können sich die vordere Bandrolle 11
und die Umlenkrolle 12 mitsamt der Abzugsrolle 31 jeweils unabhängig
voneinander höhenmäßig anpassen.
Die von dem Federstab 35 auf die Schwinge 25 ausgeübte Federkraft läßt
sich auf das jeweilige Nähgut anpassen. Zu diesem Zweck wird die
Klemmschraube 14 gelockert, der daraufhin frei drehbare Lagerzapfen 15
im oder entgegen dem Uhrzeigersinn verdreht und dadurch die Vorspannung
des Federstabes 35 verringert oder erhöht und danach die Klemmschraube 14
wieder angezogen.
Claims (10)
1. Stoffvorschubvorrichtung an Nähmaschinen mit einer im Nähmaschinen
kopf (2) gelagerten, auf- und abbewegbaren Nadelstange (3) für eine
fadenführende Nadel (4), einer Nähgutauflagefläche (41), einem unteren
Vorschubmittel (40), einem oberen Vorschubmittel, bestehend aus einem
seitlich der Nadel (4) angeordneten Bandtransport (10), dessen
Transportband (13) über wenigstens eine vordere und eine hintere
Bandrolle (11, 12) geführt ist und mit wenigstens einer in Vorschub
richtung (V) hinter der Nadel (4) vorgesehenen zusätzlichen
Abzugsrolle (31), die mit der hinteren Bandrolle (12) in Antriebs
verbindung steht und zur Erzielung eines gegenüber dem Vorschubbetrag
der beiden Vorschubmittel (10, 40) größeren Vorschubbetrages einen
größeren Durchmesser als die hintere Bandrolle (12) aufweist.
2. Stoffvorschubvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die vordere Bandrolle (11) mit einem Motor (24) in Antriebsverbindung
steht und beide sowie auch die hintere Bandrolle (12) auf einem Träger (9)
angeordnet sind, der auf einer im Maschinenkopf (2) höhenbeweglich
gelagerten, federbelasteten Stange (5) befestigt ist und daß die hintere
Bandrolle (12) eine Umlenkrolle bildet.
3. Stoffvorschubvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Umlenkrolle (12) und die Abzugsrolle (31) gemeinsam auf einer schräg
zur Nähgutauflagefläche (41) gerichteten Achse (28) angeordnet sind, die
Achse (16) der vorderen Bandrolle (11) im selben Winkel wie die Achse
(28) der Umlenk- und Abzugsrolle (12, 31) verläuft und das Transportband
(13) einen trapezförmigen Querschnitt aufweist, wodurch die äußere
Umfangsseite des unteren Bandtrums (13A) parallel zur
Nähgutauflagefläche (41) verläuft.
4. Stoffvorschubvorrichtung nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Abzugsrolle (31) eine ringförmige Verdickung (33)
aufweist, von der zumindest der untere, transportwirksame Teil im Bereich
einer durch die Nadelbewegungsbahn (N) hindurchgehenden, parallel zur
Vorschubrichtung (V) verlaufenden Linie (L) liegt.
5. Stoffvorschubvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die ringförmige Verdickung von einem in eine Nut (32) der Abzugsrolle
(31) eingesetzten, teilweise über deren Umfangsseite vorstehenden O-
Ring (33) gebildet ist.
6. Stoffvorschubvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche
2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkrolle (12) und die
Abzugsrolle (31) einstückig ausgebildet sind.
7. Stoffvorschubvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche
3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkrolle (12) und die
Abzugsrolle (31) an einer schwenkbar angeordneten, federbelasteten
Schwinge (25) gelagert sind.
8. Stoffvorschubvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umlenkrolle (12) und die Abzugsrolle (31) auf einem von der
Schwinge (25) aufgenommenen verstellbaren Exzenterbolzen (26)
gelagert sind.
9. Stoffvorschubvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schwinge (25) auf einem festklemmbaren Lagerzapfen
(15) der vorderen Bandrolle (11) angeordnet ist und eine Längsbohrung
(34) aufweist und daß ein innerhalb der Längsbohrung (34)
aufgenommener Federstab (35) durch eine Querbohrung (36) des
Lagerzapfens (15) hindurchgeführt ist, wobei durch Verdrehen des
Lagerzapfens (15) eine Vorspannung des Federstabes (35) erzielbar ist.
10. Stoffvorschubvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwinge (25) vor Beginn eines
Rückwärtsnähvorganges so weit hochschwenkbar ist, daß die
Abzugsrolle (31) in eine Ruhestellung gelangt.
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2002
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