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SACHGEBIET
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Zuführen von
elastischem Band zu einem textilen Teil in einer Nähmaschine, insbesondere
auf eine solche Vorrichtung, die dazu angepasst ist, Band dazu in
entweder einer vertikalen Zuführung
oder einer horizontalen Zuführung
zuzuführen.
Nachfolgend werden in der Beschreibung und in den Ansprüchen die
Ausdrücke "Heften" bzw. "Steppen" und "Nähen" gegeneinander austauschbar verwendet.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Zuführvorrichtungen
für elastische
Bänder aus
einem Material, das zum Aufnähen
auf ein Basismaterial geeignet ist, sind ausreichend bekannt. In
einigen Anwendungen wird eine Nähmaschine
zum Vernähen
von elastischen Bändern
verwendet, die über
kreisförmige
Teile von Kleidungsstücken,
wie zum Beispiel die Taillen- bzw. Bund- oder Beinöffnungen
von Unterhosen oder Miederhosen, vorgefaltet werden. Eine Bandzuführeinrichtung
wird dazu verwendet, das elastische Band zu der Nähmaschine
in einer kontrollierten Art und Weise zuzuführen, um so selektiv und differenziell
die kreisförmigen
Teile so elastisch zu gestalten, wie dies erwünscht ist. Es wird allerdings
ersichtlich werden, dass die Erfindung nicht auf das Nähen kreisförmiger Teile
beschränkt ist.
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Dabei
sind viele Nähmaschinen
bekannt, in denen eine Zuführeinrichtung
für ein
elastisches Band montiert ist, wie, zum Beispiel, die Yamato VF2429S-140S-1/AU20/AEF-1, bei der die Bandzuführeinrichtung
einen Spannmechanismus aufweist, der vertikal in Bezug auf das Bett
und den Andrückfuß der Maschine
angeordnet ist. Der Spannmechanismus weist eine Zuführrolle
auf, die durch einen Servomotor, wie beispielsweise einen Schrittmotor, zum
Beispiel, angetrieben ist, und eine parallele Halterolle, wobei
die Rollen ihre Drehachsen in einer horizontalen, parallelen Anordnung
haben. Elastisches Band wird von einer Spule vertikal oberhalb des Spannmechanismus
zugeführt
und zwischen der Zuführrolle
und der Halterolle eingefädelt.
Das Band wird dann zu einer horizontalen Faltungsvorrichtung geführt, die
das elastische Band über
einen Teil des kreisförmigen
Teils des textilen Teils oder der Unterhose, die miteinander vernäht werden
sollen, faltet.
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Die
Länge eines
elastischen Bands zwischen dem Spannmechanismus und dem Teil der Unterhose,
der vernäht
werden soll, wird auf Spannung gehalten. Die Größe der Spannung wird durch Ändern der
Zuführrate
des elastischen Bands durch den Spannmechanismus mittels des Schrittmotors, relativ
zu der Zuführrate
des gefalteten elastischen Bands auf der Unterhose an der Nähstation,
kontrolliert. Der Schrittmotor wird typischerweise durch einen Computer
gesteuert. Der Umfang der Spannung in dem Band bestimmt den Umfang
einer Dehnung davon, und, deshalb, den Grad eines Plissierens oder
eines Kräuselns
des Materials, auf dem das Band angenäht wird, wenn einmal die Spannung weggenommen
ist und das Band zu seinem entlasteten Zustand zurückkehrt.
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Allerdings
leidet dieses System unter einer Anzahl von Problemen. Zum Beispiel
beeinflusst, wenn der Schrittmotor seine Geschwindigkeit ändert, die
sich ergebende Beschleunigung und Verzögerung die Spannung des elastischen
Bands. Diese Änderung
in der Spannung muss kompensiert werden, da ansonsten die Stichdichte,
und deshalb der Grad einer Elastizität (und deshalb eines Plissierens
oder Kräuselns)
jedes Bereichs des kreisförmigen
Teils der kreisförmigen
Unterhose, gegenüber
dem, was erwünscht
ist, unterschiedlich sein wird. Eine Kompensation der sich variierenden
Spannung wird gewöhnlich
manuell unter Verwendung eines Iterationsverfahrens durchgeführt, das
ein periodisches Prüfen der
Nähdichte über eine
bestimmte, rohrförmige Komponente
einer Unterhose und Durchführen
einer Korrektur bei der nächsten
Unterhose einsetzt.
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Auch
wird das elastische Band in Längsrichtung
in zwei gefaltet, und ausgangsseitig davon wird der Teil der Unterhose,
der mit dem gefalteten, elastischen Band vernäht werden soll, horizontal
zu dem Andrückfuß an der
Nähstation
zugeführt.
In den vorstehend angegebenen Maschinen nach dem Stand der Technik;
wird das elastische Band vertikal zu dem Spannmechanismus zugeführt und
muss durch zwei Drehungen von 90° hindurchgeführt werden,
um geeignet zu den Faltungs- und Nähstationen zugeführt zu werden.
Um diese zwei Drehungen zu erreichen, ist der Abstand zwischen dem
Spannmechanismus und der Nähstation
traditionell groß gewesen.
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Weiterhin
ist eine Wartung der Bandzuführeinrichtung
aufgrund einer geringen Zugänglichkeit dazu
schwierig, und typischerweise muss die gesamte Bandzuführeinrichtungsanordnung
abgeschraubt und von der Nähmaschine
abgenommen werden. Weiterhin ist ein Zugang zu der Fußteilzone
(zum Beispiel zum Einsetzen eines Fadens, usw.) und eine Wartung
des Andrückfußes oder
der Faltungsvorrichtung noch schwieriger, da diese Komponenten durch die
Zuführeinrichtung
blockiert werden, die deshalb von der Nähmaschine abgenommen werden
muss, um eine solche Wartung vorzunehmen.
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Die
US 5,222,989 für Hyca offenbart
eine Bandzuführeinrichtung,
die eine mittels Motor angetriebene Rolle und eine parallele Andruckrolle
aufweist. In einem Betriebsmodus werden diese zwei Rollen zusammengebracht
und das Band, das dazwischen eingeklemmt ist, kann zu der Nähstation vorgeschoben
werden, und sie können
demzufolge als ein Spannmechanismus wirken. Die
US 5,269 257 für Yamazaki ist auf das Problem
der Überlappungslänge des
nachlaufenden Bandendes auf dem vorderen Nähbereich gerichtet. Eine Bandzuführeinrichtung
ist als Teil der Maschine, die darin beschrieben ist, offenbart.
Die Bandzuführeinrichtung
weist eine Zuführrolle,
die durch einen Motor gedreht wird, und eine Halterolle auf. Das
Band, das zwischen diesen zwei Rollen eingeklemmt ist, kann zu der
Nähstation
vorgeschoben werden, und sie wirken demzufolge als ein Spannmechanismus.
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Die
US 4,020,776 offenbart eine
vertikale Zuführeinrichtung,
die parallele Rollen aufweist, und die Zuführeinrichtung ist auf einem
schwenkbaren Träger
getragen, der verriegelbar an der Basis der Nähmaschine befestigt ist.
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Keines
dieser Patente wendet sich den Problemen zu, die hier angegeben
sind.
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Es
ist deshalb eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
zu schaffen, die die vorstehenden Einschränkungen von Bandzuführvorrichtungen
nach dem Stand der Technik beseitigt oder wesentlich verringert.
Insbesondere ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
vielseitig verwendbare Bandzuführeinrichtung
zu schaffen, die ermöglicht,
dass der Abstand zwischen dem Spannmechanismus und der Nähstation
wesentlich verringert wird, und wobei sie um 90° durch einen einfachen Vorgang
gedreht werden kann, um zu ermöglichen,
dass das elastische Band horizontal oder vertikal, von einer Spule,
zugeführt
werden kann. Die vorliegende Erfindung weist auch eine Einrichtung
zum Wegschwingen des Spannmechanismus von der Nähmaschine für einen einfachen Zugang durch
den Bediener dazu und zu dem Andrückfuß und der Faltungsvorrichtung
auf.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine Bandzuführeinrichtung
zum Zuführen
eines elastischen Bands zu einer Nähmaschine, angepasst zum Aufnähen des
elastischen Bands auf ein textiles Teil, geschaffen, wobei die Bandzuführeinrichtung
aufweist:
eine Spannanordnung, die aufweist:
eine Getriebeanordnung,
die eine erste Welle und eine zweite Welle, im Wesentlichen orthogonal
zueinander und drehbar miteinander über einen geeigneten Kopplungsmechanismus
gekoppelt, aufweist;
eine erste Rolle, drehbar befestigt an
der Getriebeanordnung und koaxial mit der ersten Welle gekoppelt;
einen
Pressmechanismus, der eine zweite Rolle, drehbar befestigt an einem
axialen Ende davon an einem Träger,
lösbar
befestigt an der Getriebeanordnung, aufweist, so dass die erste
und die zweite Rolle im Wesentlichen parallel zueinander beibehalten werden
und die zweite Rolle zu der ersten Rolle hin vorgespannt ist;
wobei
die erste und die zweite Rolle so angepasst sind, um greifend das
elastische Band dazwischen in Abhängigkeit einer Drehung entweder
der ersten oder der zweiten Rolle hindurchzuführen;
wobei entweder die
erste oder die zweite Welle ein freies Ende besitzt, angepasst so,
um sich selektiv mit einem geeigneten Antriebselement für eine Drehung
damit zu koppeln;
eine Befestigungsstruktur, befestigbar an
der Nähmaschine,
wobei die Befestigungsstruktur für
ein Tragen der Getriebeanordnung in entweder einer ersten Position
oder einer zweiten Position, die im Wesentlichen in einer orthogonalen
Beziehung zueinander stehen, angepasst ist, wobei an der ersten
Position und den zweiten Positionen die Achse mindestens der ersten
Rolle im Wesentlichen horizontal und vertikal, jeweils, orientiert
ist.
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Mit
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Bandzuführvorrichtung bei existierenden
Nähmaschinen
des Typs, der betroffen ist, nachrüstbar.
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Die
Vorrichtung ist mechanisch relativ einfach und ist einfach zu installieren
und ist demzufolge ökonomisch
herzustellen ebenso wie zu warten.
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Das
Design der Vorrichtung ist so, dass die sich entgegengesetzt drehenden,
parallelen Rollen von kurzen, axialen Längen sind, was einen Zugang der
Vorrichtung so nahe wie möglich
zu der Nähe
des Fußes
der Nähmaschine
ermöglicht.
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Der
Spannmechanismus ist durch einen frei aufgehängten Tragearm gehalten, der
auf der Nähmaschine
an einer einer Mehrzahl von möglichen Stellen
montiert werden kann, was demzufolge ermöglicht, dass der gesamte Abstand
zwischen dieser Kompo nenten und der Nähstation weiter verringert wird,
und was ermöglicht,
einfach verschoben zu werden, um einen Zugang für eine Fadenführung und eine
Wartung zu ermöglichen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Um
die Erfindung zu verstehen und um zu sehen, wie sie in der Praxis
ausgeführt
werden kann, wird nun eine bevorzugte Ausführungsform, anhand eines nicht
einschränkenden
Beispiels, unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, beschrieben.
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1 zeigt
eine teilweise geschnittene Seitenaufrissansicht, die eine bevorzugte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt, montiert an einer Nähmaschine
und zum Zuführen
eines Bands vertikal angepasst;
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2 zeigt
eine teilweise geschnittene Seitenaufrissansicht, die eine bevorzugte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt, befestigt an einer Nähmaschine
und für
ein horizontales Zuführen
eines Bands angepasst;
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3 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Getriebekastens der Ausführungsform,
dargestellt in den 1 und 2; und
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4 stellt,
in einer perspektivischen Ansicht, den Getriebekasten der 2 mit
der Andruckvorrichtung an einer Fläche davon befestigt dar.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
EINER SPEZIFISCHEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Bandzuführvorrichtung
zum Zufüh
ren eines elastischen Bands zu einer Stepp- oder Nähmaschine,
die zum Aufnähen
eines elastischen Bands auf ein textiles Teil angepasst ist. Typischerweise
ist die Maschine zum Aufnähen
eines textilen Bands auf eine kreisförmige Kante, wie beispielsweise
die Bund- oder Beinöffnung,
eines rohrförmigen,
textilen Teils, wie beispielsweise Unterhosen, Miederhosen und Schwimmkleidungsstücke, zum
Beispiel, angepasst. Allerdings kann die Bandzuführeinrichtung der vorliegenden
Erfindung zum Zuführen
eines nicht-textilen und eines nicht-elastischen Bands verwendet
werden, wie zum Beispiel ein Kunststoff- oder Lederband, ebenso
wie zum Zuführen
eines elastischen Bands zu Nähmaschinen,
verwendet zum Aufnähen
eines Bands an anderen, nicht rohrförmigen, textilen Teilen, wie,
zum Beispiel, Kragen und Manschetten von Kleidungsstücken, oder
Ränder
von Vorhän-
gen, usw. In dem Fall eines nicht-elastischen Bands wird die Geschwindigkeit
des Schrittmotors an die Zuführrate
des Teils an der Nähstation
angepasst.
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Die 1 und 2 stellen
eine bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar, aufgebaut zum Zuführen eines
Bands oder eines Streifens vertikal oder hori zontal, jeweils. Die
Vorrichtung, die allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet
ist, weist eine Befestigungsstruktur auf, die allgemein mit dem
Bezugszeichen 20 bezeichnet ist, und einen Spannmechanismus,
der allgemein mit dem Bezugszeichen 50 bezeichnet ist.
Der Spannmechanismus 50 ist auswählbar in einer von zwei, im Wesentlichen
orthogonalen, Positionen in Bezug auf die Befestigungsstruktur 20 befestigbar,
um so zu ermöglichen,
dass das Band oder der Streifen 100 vertikal oder horizontal
zu einem textilen Teil, das geeignet in der Nähmaschine 200 gehalten
ist, zuzuführen, wie
dies jeweils in den 1 und 2 dargestellt ist.
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Die
Nähmaschine
weist typischerweise einen Andrückfuß (nicht
dargestellt) ausgangsseitig der Bandzuführvorrichtung 10 auf,
mit einer Näh- oder
Steppnadel, die sich nach oben und nach unten bewegt, um das Band 100 auf
dem Teil, getragen auf dem Bett 280 der Nähmaschine 200,
oder nahe dazu, zu vernähen.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
ist die Befestigungsstruktur 20 an irgendeinem erwünschten
Teil der Nähmaschine 200 frei
aufgehängt
und weist eine Basisplatte 22, schwenkbar befestigt an
einem Befestigungsträger 24 durch
irgendeine geeignete Schwenkeinrichtung 26, wie beispielsweise
eine Schwenkschraube, ein Gelenk, oder dergleichen, auf. Der Befestigungsträger 24 ist
lösbar
und befestigbar an einer Seite der Nähmaschine 200 durch eine
geeignete Einrichtung, wie beispielsweise Schrauben oder Bolzen 28,
anbringbar. Die Basisplatte 22 ist lösbar verriegelbar in Bezug
auf den Befestigungsträger 24 mittels
irgendwelcher geeigneter Mittel, die, zum Beispiel, eine schnell
lösbare
Flügelschraube,
eine Flügelmutter
oder einen Klemmhebel 25, befestigt an der Basisplatte 22,
und in einem gebogenen Schlitz (nicht zu sehen) arbeitend, der in dem
Befestigungsträger 24 vorhanden
ist, umfassen. Durch Lösen
des Hebels 25 kann die Basisplatte 22 um das Gelenk 26 im
Wesentlichen oberhalb einer horizontalen Ebene geschwenkt werden,
um so den Nähbereich 250 der
Maschine 200 freizugeben und einen Zugang zu dem Andrückfuß der Nähmaschine ebenso
wie zu der Seite der Bandzuführeinrichtung 10,
die zu der Nähmaschine 200 hinweist,
auch zum Warten, zu schaffen. Ein geeigneter Adapter 21 ist
an der Unterseite der Basisplatte 22 zum Befestigen daran
des Spannmechanismus 50 befestigt, wie in weiterem Detail
nachfolgend beschrieben werden wird, obwohl der Spannmechanismus 50 direkt
an der Basisplatte 22 befestigt werden kann, falls dies
erwünscht
ist.
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Der
Spannmechanismus 50 weist einen Zahnrad- bzw. Getriebekasten
auf, der allgemein mit 30 bezeichnet ist, und eine Andrückvorrichtung,
die allgemein mit 60 bezeichnet ist, wie in weiterem
Detail in 4 zu sehen ist. Der Getriebekasten 30 besitzt
einen U-förmigen
Träger 32,
der einen Stabbereich 35 und zwei parallele Arme 37,
die sich orthogonal davon erstrecken, besitzt, wobei der Träger 32 eine
erste Welle 34 und eine zweite Welle 36, drehbar
befestigt darin, durch irgendeine geeignete Einrichtung, wie beispielsweise
Lager (nicht dargestellt), besitzt. Die erste Welle 34 ist über die
Arme 37 des Trägers 32 nahe
der freien Enden der Arme 37 befestigt und die zweite Welle 36 ist
im Wesentlichen senkrecht zu dem Stab 35 des U-förmigen Trägers 32 befestigt.
Die erste Welle 34 ist drehbar mit der zweiten Welle 36 über eine
geeignete erste Kupplungseinrichtung 38, im Wesentlichen
in einer orthogonalen Anordnung dazu, verbunden. Mit anderen Worten
ist der Träger 32 so,
dass er der ersten Welle 34 ermöglicht, drehend mit der zweiten
Welle 36 befestigt zu werden, wobei die Achsen der ersten
und der zweiten Welle unter 90° zueinander
liegen.
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Die
erste Kopplungs- bzw. Verbindungseinrichtung 38 weist ein
erstes und ein zweites Kegelzahnrad, geeignet befestigt an der ersten
und der zweiten Welle 34, 36, oder integral dazu,
jeweils, auf, wobei das erste Kegelzahnrad so angepasst ist, um mit
dem zweiten Kegelzahnrad in Eingriff zu treten. Alternativ weist
die erste Kopplungseinrichtung 38 ein Ritzel und einen
Zahnkranz, geeignet befestigt mit der ersten und der zweiten Welle 34 und 36 jeweils,
oder integral damit ausgebildet, oder mit der zweiten und der ersten
Welle, 36 und 34, jeweils, auf, wobei das Zahnradritze)
für einen
Eingriff mit dem Zahnkranz angepasst ist.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
weisen die erste Welle 34 und die zweite Welle 36 jeweils
ein freies Ende, 44 und 46, auf, die von dem Träger 32 heraus
vorstehen, wobei die erste Welle 34 weiterhin ein zweites,
freies Ende 42 aufweist, das auch von dem Träger 32 heraus
vorsteht. Alternativ kann irgendeines der freien Enden 44, 46 und 42 so
konfiguriert sein, um nicht von dem Träger 32 vorzustehen.
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Eine
erste, gerändelte
Rolle 41 ist drehbar an einem axialen Ende davon auf dem
Getriebekasten 30 befestigt, wobei die erste Rolle 41 drehbar
mit dem freien Ende 42 der ersten Welle 34 befestigt
ist, und zwar im Wesentlichen koaxial in Bezug dazu. Vorzugsweise
ist die erste Rolle 41 integral mit dem zweiten, freien
Ende 42, für
eine Drehung zusammen damit, ausgebildet. Alternativ kann die erste
Rolle 41 drehbar an dem Träger 32 in einer koaxialen,
allerdings nebeneinander liegenden, Beziehung zu der Welle 34 befestigt
sein und kann drehbar damit durch irgendein geeignetes Mittel, wie
beispielsweise einen geeigneten Zahnradzug oder einen Bandantrieb, zum
Beispiel, gekoppelt sein.
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Weiterhin
wird die Aufmerksamkeit auch nun auf die 3 und 4 gerichtet.
Der Träger 32 des Getriebekastens 30 besitzt
gegenüberliegende
erste und zweite Flächen 43 und 45 im
Wesentlichen parallel zu der Ebene, die die Drehachsen 310, 320 der ersten
und der zweiten Welle 34, 36, jeweils, aufweist.
Die Andrückvorrichtung 60 (4)
weist einen Befestigungsblock 62 auf, der lösbar an
einer der Flächen 43 oder 45,
beispielsweise der ersten Fläche 43,
wie dies in 4 dargestellt ist, durch irgendwelche
geeigneten Mittel, wie beispielsweise eine Schraube 63,
z. B., befestigbar ist. Der Befestigungsblock 62 weist
einen geeigneten Träger 64,
schwenkbar befestigt daran um eine Achse 330 in einer im Wesentlichen
parallelen Anordnung zu der Achse 320 der ersten Welle 34,
auf. Der Träger 64 trägt eine zweite,
gerändelte
Rolle 61, die drehbar an einem freien, axialen Ende davon
mit der Basis des Trägers 64 in
einer parallelen Orientierung in Bezug auf die Achse 330,
und zwar durch irgendwelche geeigneten Mittel, wie beispielsweise
Gelenke oder Lager, befestigt ist. Die Drehachse 340 der
zweiten Rolle 61 befindet sich in einer im Wesentlichen
parallelen Anordnung in Bezug auf die Achse 320 der ersten
Welle 34 und deshalb auch zu der Schwenkachse 330 des Trägers 64.
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Der
Befestigungsblock 62 ist zu dem Getriebekasten 30 mittels
einer Anordnung auf einer Schiene oder Rippe 72 und einer
komplementären
Nut 74 ausgerichtet, so dass die zweite Rolle 61 in
Bezug auf die erste Rolle 41 nebeneinanderliegt, wie in 4 dargestellt
ist. Demzufolge wird, wenn der Träger 64 alternierend
in Uhrzeigerrichtung und Gegenuhrzeigerrichtung um die Schwenkachse 330 geschwenkt
wird, die zweite Rolle 61 jeweils lateral in Kontakt mit
der ersten Rolle 41 gebracht und davon getrennt. Der Träger 64 weist
mindestens einen Arm 65 auf, der sich ungefähr senkrecht
zu der Schwenkachse 330 und von der Richtung der Achse 340 der zweiten
Rolle 61 weg erstreckt. Eine geeignete, vorkomprimierte
Feder 66, die zwischen dem Arm 65 und einer Vertiefung 73,
umfassend die erste Fläche 43,
aufgenommen ist, drückt
den Arm 65 positiv von der ersten Fläche 43 weg, was demzufolge
die zweite Rolle 61 in einen drückenden, tangentialen Kontakt mit
der ersten Rolle 41 vorspannt.
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Vorzugsweise
sind, wie in den 1 und 2 dargestellt
ist, mindestens zwei parallele Stifte 76 an dem Befestigungsblock 62 in
einer parallelen Anordnung in Bezug auf die er ste Rolle 41 und
die zweite Rolle 61 für
ein Ausrichten eines Bands 100 dazu befestigt. Jeder Stift 76 weist
optional bewegbare Anschläge 78 zum
Begrenzen einer seitlichen Verschiebung des Bands 100 auf.
Optional ist die Drückvorrichtung 60 integral
mit dem Getriebekasten 50 ausgebildet und insbesondere
ist der Befestigungsblock 62 integral mit einer der Flächen 43 oder 45 des Trägers 32 ausgebildet.
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Wie
vorstehend erwähnt
ist, ist die zweite Fläche 45 mit
einer Nut 74 und einer Vertiefung 73 ausgebildet,
und, alternativ, kann die Andrückvorrichtung 60 auf
der zweiten Fläche 45 des
Trägers 32 befestigt
sein, wie dies in angedeuteten Linien, dargestellt in 4,
gezeigt ist, und zwar in einer ähnlichen Art
und Weise zu derjenigen, die in Bezug auf die erste Fläche 43,
mutatis mutandis, beschrieben ist. In einem solchen Fall können die
präzisen
Formen des Trägers 64 und
des Befestigungsblocks 62, erforderlich für die zweite
Fläche 45,
entsprechende Spiegelbilder solcher, die für die erste Fläche 43 erforderlich sind,
sein.
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Demzufolge
kann eine Länge
des Bands 100 zwischen der ersten Rolle 41 und
der zweiten Rolle 61 durch zuerst Drücken des Arms 65 gegen
die Vorspannung der Feder 66, Schwenken des Trägers 64 und
Trennen der zweiten Rolle 61 von der ersten Rolle 41,
eingesetzt werden. Eine Freigabe des Arms 65 führt dazu,
dass das Band 100 greifend zwischen der ersten Rolle 41 und
der zweiten Rolle 61 gehalten ist. Dieses Band 100 kann
dann durch die Rollen durch Drehen entweder der einen oder beider
der ersten Rolle 41 und der zweiten Rolle 61 zugeführt werden.
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Vorzugsweise
ist der Spannmechanismus 50 an einem geeigneten Adapter 21 (siehe 1 und 2)
befestigt, der wiederum an der Unterseite der Basisplatte 22 befestigt
ist. Die präzise
Form des Adapters 21 muss nicht dieselbe sein, wenn der
Spannmechanismus 50 für
ein vertikales Zuführen
des Bands 100 verwendet wird, so, wie er für ein horizontales
Zuführen
des Bands 100 verwendet wird, und tatsächlich können unterschiedliche Adapter 21 entsprechend
den spezifischen Anforderungen verwendet werden. Demzufolge kann,
wie in 1 anhand eines Beispiels dargestellt ist, der
Adapter 21 eine vertikale Fläche 21a zum Befestigen
einer der Arme 37 des Getriebekastens 30 daran
mittels irgendwelcher geeigneter Mittel, wie beispielsweise Schrauben,
aufweisen.
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Allerdings
kann, wenn die Vorrichtung 100 in einem horizontalen Zuführmodus
verwendet wird, ein unterschiedlicher Adapter 21 verwendet
werden, der eine horizontale Schulter 21b aufweist, die
eine horizontale Fläche
zum Befestigen einer der Arme 37 des Getriebekastens 30 daran
mittels geeigneter Mittel, wie beispielsweise Schrauben, wie dies
in 2 dargestellt ist, besitzt. Weiterhin kann es
in einigen Anwendungen notwendig sein, den Getriebekasten 30,
und demzufolge die Rollen 41 und 61, unter variierenden,
horizontalen und/oder vertikalen Abständen von dem Nähbereich 250 der
Maschine 200 zu haben, und dies kann durch Vorsehen einer
Reihe von Trägern 21,
angepasst so, um die geeigneten Verschiebungen in Bezug auf die
Basisplatte 22 zu erzielen, die wiederum vorzugsweise an
der Maschine 200 an derselben Stelle mittels eines Befestigungsträgers 24 befestigt
gehalten wird, erreicht werden. Alternativ können der Getriebekasten 30 und der
Adapter 21 so konfiguriert sein, um zueinander in zwei
orthogonalen Richtungen kompatibel zu sein, und demzufolge zu ermöglichen,
dass der Getriebekasten 30 an demselben Adapter 21 in
entweder einem vertikalen oder einem horizontalen Zuführungsmodus
oder einer -position befestigt zu werden.
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Das
Band 100 wird mittels der ersten Rolle 41 und
der zweiten Rolle 61 vorgeschoben. Die erste Rolle 41 wird
direkt oder indirekt durch einen geeigneten Motor 300 angetrieben,
der typischerweise ein Servomotor und vorzugsweise ein Schrittmotor
ist. Die zweite Rolle 41 dreht sich entgegengesetzt zu der
ersten Rolle 41 aufgrund eines tangentialen Kontakts dazu
direkt oder indirekt über
das Band 100, das dazwischen zugeführt wird, und zwar als eine Folge
von Reibungskräften,
die sich dazwischen entwickeln.
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Der
Motor 300 wird durch eine geeignete Steuereinrichtung (nicht
dargestellt) gesteuert, wie beispielsweise einen Mikroprozessor,
und wird vorzugsweise elektrisch angetrieben. Der Motor 300 kann
demzufolge unter einer Rate entsprechend zu oder schneller als,
oder langsamer als, die Geschwindigkeit der Nähmaschine, die das Teil vorschiebt,
angetrieben werden, und es kann demzufolge erreichen, dass die erforderliche
Vorspannung für jeden
Abschnitt des Bands 100 erzielt wird, wenn es die Rollen 41, 61 verlässt und
auf dem Teil aufgenäht wird.
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Vorzugsweise
ist der Motor 300 auch an der Befestigungsstruktur 20,
insbesondere dem Adapter 21, befestigt, so dass die Antriebswelle 350 des
Motors 300 direkt durch eine geeignete, zweite Kopplungseinrichtung 80 an
der ersten Welle 34 oder an der zweiten Welle 36 verbunden
werden kann, wie dies in den 1 und 2 jeweils
dargestellt ist. Die zweite Kopplungseinrichtung 80 kann,
zum Beispiel, eine Oldham-Kopplung, irgendeine geeignete axiale
Kopplungseinrichtung, oder ein Universalgelenk, aufweisen.
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Alternativ
kann der Motor 300 direkt an der Basisplatte 22,
oder an dem Befestigungsträger 24, befestigt
sein, oder kann in der Nähmaschine 200 selbst
enthalten sein oder kann betriebsmäßig mit der ersten Welle 34,
oder der zweiten Welle 36 über irgendeine geeignete Einrichtung,
wie, zum Beispiel, einen flexiblen Antrieb, und der zweiten Kopplungseinrichtung 80,
verbunden sein.
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Die
Bandzuführeinrichtung 10 kann
demzufolge an einer Nähmaschine 200 mittels
eines Befestigungsträgers 24 an
irgendeiner geeigneten Stelle daran montiert sein, vorzugsweise
so nahe wie möglich
zu dem Bett 280 und zu dem Nähbereich 250 der Maschine 200.
Die Bandzuführvorrichtung 10 kann demzufolge
als ein nachträglich
befestigbares Element angesehen werden, und zwar in Bezug auf existierende
Nähmaschinen,
ebenso wie als eine integrale Komponente von neuen Nähmaschinen.
Der Getriebekasten 30 kann an dem Adapter 21 in
einer von zwei zueinander orthogonalen Positionen befestigt sein:
- (1) Vertikale Zuführposition – in der die erste Welle 34 in
einer im Wesentlichen horizontalen Richtung orientiert ist und mit
der Motorwelle 350 mittels der zweiten Kopplungseinrichtung 80 direkt
verbunden ist; oder
- (2) Horizontale Zuführposition – in der
die erste Welle 34 in einer im Wesentlichen vertikalen
Richtung orientiert ist und indirekt mit der Motorwelle 350 mittels
der ersten Kopplungseinrichtung 38, der zweiten Welle 36 und
der zweiten Kopplungseinrichtung 80 verbunden ist.
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Die
Drückvorrichtung 60 wird
dann an dem Getriebekasten 30 befestigt, und zwar auf der
Fläche 43 oder 45,
welche auch immer passender ist. Die Form des Adapters 21 kann
auch in jedem Fall so ausgewählt
werden, um den Abstand zwischen den Rollen 41, 61 und
dem Nähbereich 250 zu
minimieren, oder einfach, in einem gewissen Umfang, zu modifizieren.
Demzufolge ist der Benutzer in der Lage, für irgendeine gegebene Anwendung,
die Richtung einer Zuführung
des Bands 100, entweder horizontal oder vertikal, ebenso
wie den Abstand zwischen den Rollen 41, 61 und
dem Bereich des Teils, das genäht werden
soll, auszuwählen.
Auf diese Art und Weise kann die Spannung in der Länge des
Bands 100 zwischen den Rollen 41, 61 und
diesem Bereich des Teils präzise
in Bezug auf die Geschwindigkeit des Motors 300 kontrolliert
werden. Zu jedem Zeitpunkt ermöglicht
die Befestigungsstruktur 20, dass die Basisplatte 22,
zusammen mit der Spannanordnung 50 und dem Motor 300,
von dem Nähbereich 250 um
die Schwenkein richtung 26, durch Lösen oder Öffnen des Hebels 25,
weggeschwenkt werden kann, um dadurch einen Zugang zu dem Nähbereich 250 zu
ermöglichen,
und um auch zu ermöglichen,
dass der Getriebekasten 30 in einem unterschiedlichen Zuführmodus
oder einer -position, falls dies erforderlich ist, gelöst und wieder
befestigt werden kann.
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Während die
vorstehende Beschreibung im Detail nur ein paar spezifische Ausführungsformen der
Erfindung beschreibt, wird für
Fachleute auf dem betreffenden Fachgebiet ersichtlich werden, dass
die Erfindung nicht darauf beschränkt ist, und dass andere Variationen
in Form und Detail möglich
sein können,
ohne den Schutzumfang der Erfindung, wie er hier offenbart ist,
zu verlassen.