DE10155578A1 - Verschlussvorrichtung mit Originalitätsring - Google Patents
Verschlussvorrichtung mit OriginalitätsringInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine abnehmbare Verschlussvorrichtung für einen Behälter, insbesondere für einen Arzneimittelbehälter, enthaltend einen Verschlusskörper (20) und einem Originalitätsring (50). Der Originalitätsring (50) ist mit dem Verschlusskörper (20) reversibel verbindbar.
Description
- Die Erfindung betrifft eine lösbare bzw. abnehmbare Verschlussvorrichtung für einen Behälter, insbesondere für Arzneimittelflaschen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie einen Behälter mit einer derartigen Verschlussvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 22.
- Empfindliche Waren, wie beispielsweise Arzneimittel, werden in Behälter abgefüllt, die es einem Endkunden ermöglichen, zu beurteilen, ob der Behälter auf seinem Weg von dem Produzenten und/oder Abfüller der Ware und dem Endkunden geöffnet worden ist, d. h., ob die Ware noch original verpackt bzw. abgefüllt ist. Dies wird in der Praxis dadurch erreicht, dass die Verschlussvorrichtung eines Behälters für derartige Waren einen sogenannten Originalitätsring aufweist. Je nach Zustand des Originalitätsrings ist für den Kunden erkennbar, ob der die Ware aufnehmende Behälter nach dem Abfüllen der Ware bereits einmal geöffnet worden ist oder nicht.
- Hierzu finden sich in der Praxis Verschlussvorrichtungen, bei denen der Verschlusskörper und der Originalitätsring eine einstückige Einheit bilden, die Sollbruchstellen aufweist. Diese bekannte Verschlussvorrichtung wird nach dem Abfüllen der Ware in den Behälter auf die Einfüll- und/oder Abgabeöffnung des Behälters aufgesetzt. Beim ersten Öffnen des Behälters nach dem Abfüllvorgang reißt der Originalitätsring an den Sollbruchstellen von dem Verschlusskörper ab und verbleibt trotz abgenommenen Verschlusskörper an dem Behälter. Der abgerissene Originalitätsring kennzeichnet dann sogar bei wieder verschlossenem Behälter die Tatsache, dass der Behälter nach dem Abfüllvorgang bereits einmal geöffnet worden ist.
- Diese bekannte Lösung weist den Nachteil auf, dass die bekannte Verschlussvorrichtung getrennt von dem Behälter angeliefert wird. Sofern kein Transportverschluss für den Behälter vorgesehen ist, bleibt dieser offen und kann daher verschmutzen. Somit muss der Behälter vor dem Abfüllvorgang gereinigt werden, was die Produktionskosten weiter erhöht. Darüber hinaus muss der Verschlusskörper und der Originalitätsring bei einer Wiederverwendung des Behälters zunächst von dem Behälter gelöst und anschließend weggeworfen werden. Eine Wiederverwendung von Verschlusskörper oder Originalitätsring ist nicht möglich. Dies führt zu einem erhöhtem Materialverbrauch und damit zu erhöhten Kosten.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine abnehmbare Verschlussvorrichtung der Eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach ohne großen Kraftaufwand und ohne Hilfsmittel aufgebracht sowie aktiviert werden kann. Darüber hinaus ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verschließbaren Behälter mit einer derartigen Verschlussvorrichtung bereitzustellen.
- Hinsichtlich der Verschlussvorrichtung wird die vorstehende Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der sich an den Anspruch 1 anschließenden Ansprüche 2 bis 21.
- Durch die reversible Verbindung zwischen Verschlusskörper und Originalitätsring kann die Verbindung zwischen Verschlusskörper und Originalitätsring bei dem ersten Öffnen des Behälters nach dem Abfüllen der darin befindlichen Ware auf einfache Weise gelöst werden. Der Originalitätsring bleibt dabei, wie bei der bekannten Verschlussvorrichtung, an dem Behälter zurück. Nach vollständigem Verbrauch der in dem Behälter befindlichen Ware bzw. nach dem Erreichen des entsprechenden Verfallsdatum kann der Verschlusskörper und der Originalitätsring von dem Behälter ohne weiteres gelöst werden. Durch die reversible Verbindung zwischen dem Verschlusskörper und dem Originalitätsring lassen sich im Gegensatz zum Stand der Technik diese beiden wieder miteinander verbinden und bei einem gerade eben gefüllten Behälter einsetzen. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, bei jedem neuen Einsatz des Verschlusskörpers anstelle eines bereits verwendeten Originalitätsring einen neuen Originalitätsring einzusetzen.
- Die abnehmbare Verschlussvorrichtung ist also so konzipiert, dass diese während des Transportes des Behälters von der Glashütte bzw. dem Produzenten zum Zwischenhandel (= Abfüllbetrieb) den Behälter innenseitig vor Kontamination schützt, wobei die Verschlussvorrichtung trotz möglicher Druckausübung nicht vorzeitig und somit ungewollt verschlossen wird.
- Weiterhin kann der Behälter mit aufgesetztem Verschlusskörper an den Produzenten und/oder Abfüller der Ware transportiert werden, wobei der Originalitätsring entweder mitgeliefert wird oder sich bereits bei dem Produzenten und/oder Abfüller befindet. Nach Abnehmen des Verschlusskörpers kann dann der Originalitätsring in den Verschlusskörper eingesetzt werden und nach dem Abfüllen der Ware in den Behälter die so entstandene Verschlussvorrichtung auf den Behälter aufgesetzt werden. Im Gegensatz zu dem Stand der Technik kann damit der Innenraum des Behälters während des Transports vor einer Verschmutzung geschützt werden.
- Um ein unbeabsichtigtes Lösen des mit dem Verschlusskörper reversibel verbundenen Originalitätsring zu vermeiden, ist es vorteilhaft, wenn der Originalitätsring an der Innenseite des Verschlusskörpers lösbar mit diesem verbindbar ist.
- Um das Verbinden des Originalitätsrings mit dem Verschluss, insbesondere bei einer Anordnung des Originalitätsrings im Inneren des Verschlusses, zu erleichtern, ist weiterhin vorgesehen, dass der Originalitätsring aus einem elastischen Material gefertigt ist. Alternativ oder ergänzend hierzu ist es weiterhin von Vorteil, wenn der Originalitätsring zumindest eine Verformungsausnehmung aufweist. Wird der Originalitätsring an der Innenseite des Verschlusses reversibel mit dem Verschluss verbunden, so kann durch die elastische Ausgestaltung des Originalitätsrings und/oder durch die wenigstens eine Verformungsausnehmung der Ring kurzzeitig verformt werden, beispielsweise um hinter eine Hinterschneidung an der Innenseite des Verschlusskörpers zu gelangen, die sich in radialer Richtung in das Innere des Verschlusskörpers erstreckt. Es ist noch zu bemerken, dass im Falle mehrerer Verformungsausnehmungen diese vorzugsweise in einem äquidistanten Abstand an dem Originalitätsring vorgesehen sind.
- Die Verbindung des Originalitätsrings mit dem Verschlusskörper kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Eine besonders einfache und damit kostengünstige Lösung besteht darin, dass der Verschlusskörper eine zumindest abschnittsweise in Umfangrichtung umlaufende Verschlussverriegelungseinrichtung aufweist, die beim reversiblen Verbinden des Originalitätsringes mit dem Verschlusskörper mit einer an dem Originalitätsring zumindest abschnittsweise in Umfangsrichtung umlaufende Ringverriegelungseinrichtung lösbar in Eingriff gelangt.
- Dabei kann die Verschlussverriegelungseinrichtung und die Ringverriegelungseinrichtung wiederum unterschiedlich aufgebaut sein. Eine einfach herzustellende Verschlussverriegelungseinrichtung kann durch wenigstens eine in Abnehmerichtung des Verschlusskörpers bzw. der Verschlussvorrichtung weisende und in einem spitzen Winkel zur Verschlussmittenachse verlaufende Verschlussverriegelungsfläche gebildet sein, wobei die Ringverriegelungseinrichtung mindestens eine in Aufsetzrichtung des Verschlusskörpers bzw. der Verschlussvorrichtung weisende und in einem spitzen Winkel zur Ringmittenachse verlaufende Gegenverriegelungs- bzw. Ringverriegelungsfläche aufweisen kann. Hierbei bedeutet Abnehmerichtung des Verschlusskörpers diejenige Richtung, in die der Verschlusskörper beim Abnehmen der Verschlussvorrichtung von dem Behälter bzw. der Behälteröffnung bewegt wird. Umgekehrt bedeutet hierbei Aufsetzrichtung des Verschlusskörpers diejenige Richtung, in der die Bewegung des Verschlusskörpers beim Verschließen des Behälters bzw. beim Aufsetzen auf der Behälteröffnung erfolgt. In diesem Zusammenhang ist noch zu bemerken, dass es Vorteilhaft ist, wenn die beiden spitzen Winkel der Verschlussverriegelungsfläche und der Ringverriegelungsfläche zusammen einen Winkel von 90° ergeben.
- Um die Auflösung der reversiblen Verbindung zwischen dem Originalitätsring und dem Verschlusskörper bei dem ersten Öffnen eines Behälters nach dem Abfüllen der darin befindlichen Ware zu ermöglichen, ist es weiterhin von Vorteil, wenn der Originalitätsring ein Ringlöseelement zum Abstützen an dem Behälter beim Lösen der reversiblen Verbindung zwischen dem Verschlusskörper und dem Originalitätsring aufweist. Wird der Verschlusskörper beim erstmaligen Öffnen des Behälters nach dem Abfüllvorgang geöffnet, so gelangt das Ringlöseelement in Kontakt mit einem entsprechenden Gegenlöseelement an dem Behälter und blockiert hierdurch die weitere Bewegung des Originalitätsrings in Abnehmerichtung des Verschlusskörpers. Hierdurch wird der Eingriff zwischen der Verschlussverriegelungseinrichtung und der Ringverriegelungseinrichtung gelöst, wobei der Originalitätsring an dem Behälter zurückbleibt, auch wenn der Verschlusskörper von dem Behälter abgenommen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verschlusskörper mittels eines Gewindeeingriffes mit dem Behälter verbunden ist oder lediglich auf die Öffnung in dem Behälter aufgeclipst ist.
- Eine besonders raumsparende Gestaltung des Originalitätsringes lässt sich dadurch erzielen, dass das Ringlöseelement radial einwärts zu dem ersten Ringstützelement angeordnet ist.
- Damit der Originalitätsring bei seinem Verbinden mit dem Verschlusskörper eine definierte Lage einnimmt, ist es weiterhin von Vorteil, wenn der Originalitätsring ein erstes Ringstützelement aufweist, das in Eingriff mit einem ersten Verschlussgegenstützelement an dem Verschlusskörper bringbar ist. Hierbei ist zu beachten, dass es ausreicht, wenn das erste Ringstützelement lediglich bei dem lösbaren Verbinden des Originalitätsringes mit dem Verschlusskörper in Kontakt mit dem ersten Verschlussgegenstützelement gelangt. Nachdem der Originalitätsring mit dem Verschlusskörper reversibel verbunden ist, reicht es aus, wenn der Originalitätsring sich mittels seiner Ringverriegelungseinrichtung an der Verschlussverriegelungseinrichtung und/oder mittels einer noch näher zu beschreibenden Dichteinrichtung an dem Behälter abstützt.
- Damit sich der Originalitätsring nach dem erstmaligen Öffnen nach dem Abfüllvorgang nicht selbststätig wieder mit dem Verschlusskörper reversibel verbindet, kann weiterhin vorgesehen sein, dass der Originalitätsring ein zweites Ringstützelement aufweist, das nach dem Lösen der reversiblen Verbindung zwischen dem Originalitätsring und dem Verschlusskörper in Eingriff mit einem zweiten Verschlussgegenstützelement an dem Verschlusskörper bringbar ist.
- Das erste und/oder das zweite Ringstützelement und/oder das Ringlöseelement können im Rahmen ihrer Funktion eine beliebige Form aufweisen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn das erste und/oder das zweite Ringstützelement und/oder das Ringlöseelement eine zumindest abschnittsweise in Umfangsrichtung verlaufende Kante des Originalitätsrings bilden.
- Auch das erste und/oder das zweite Verschlussgegenstützelement können im Rahmen ihrer Funktion eine beliebige Form aufweisen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn das erste und/oder das zweite Verschlussgegenstützelement eine zumindest teilweise umlaufende Abstützfläche bilden.
- Wird der Behälter mit einer fließfähigen Ware oder einer gegenüber Umwelteinflüssen empfindlichen Ware gefüllt, so ist es weiterhin von Vorteil, wenn der Originalitätsring eine Dichteinrichtung aufweist. Die Dichteinrichtung kann hierbei durch eine in Umfangsrichtung umlaufende Dichtlippe gebildet sein, die in Anlage mit einer Dichtfläche an dem Behälter gelangt.
- Um eine sichere Anlage hierbei zu gewährleisten, kann es weiterhin von Vorteil sein, wenn die Dichteinrichtung zumindest in radialer Richtung elastisch ausgebildet ist.
- Die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung ist unabhängig von der Art und Weise der Anbringung des Verschlusskörpers am Behälter. So besteht die Möglichkeit, dass der Verschlusskörper auf die Behälteröffnung aufclipsbar ist. Eine zuverlässige Verbindung wird dadurch erreicht, dass der Verschlusskörper als Drehverschluss ausgebildet ist. Besitzt dabei der Verschlusskörper die Form eines Bechers, so kann der Verschlusskörper auch als Mess- oder Trinkbecher Verwendung finden.
- Um mit einem Blick erkennen zu können, ob der Behälter nach dem Füllvorgang bereits geöffnet worden ist, d. h. also, ob der Originalitätsring sich von dem Verschlusskörper gelöst hat, ist es weiterhin von Vorteil, wenn der Originalitätsring eine zu der Farbe des Verschlusskörpers unterschiedliche Farbe aufweist.
- Ist der Behälter beispielsweise eine Flasche, die sich von der Einfüll- bzw. Abgabeöffnung konisch erweitert, ist es weiterhin von Vorteil, wenn sich der Verschlusskörper von seinem Verschlussboden aus gegebenenfalls axial beabstandet hierzu konisch erweitert. Hierdurch besteht die Möglichkeit, dass der Verschlusskörper den Behälter bzw. die Flasche im Bereich des Übergangs von der Behälteröffnung zu dem Behälterkörper weit übergreift.
- Hinsichtlich des verschließbaren Behälters wird die vorstehende Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 22 gelöst. Durch das Ausbilden des Behälters mit einer Gegenlöseeinrichtung wird ermöglicht, dass der Originalitätsring bei dem ersten Abnehmen des Verschlusskörpers von dem Behälter, nachdem der Behälter mit der darin befindlichen Ware gefüllt worden ist, bei der Abnehmebewegung des Verschlusskörpers an dem Behälter "hängen" bleibt und sich aus der lösbaren bzw. reversiblen Verbindung zu dem Verschlusskörper löst. Diese Behältergegenlöseeinrichtung kann darüber hinaus dazu dienen, dass der Originalitätsring nicht ohne Verformung von dem Behälter abgenommen werden kann, d. h., dass der Originalitätsring so lange an dem Behälter verbleibt, bis die darin befindliche Ware vollständig entnommen oder deren Verfallsdatum erreicht worden ist. Anschließend lässt sich bei einer Ausgestaltung des Originalitätsrings aus einem elastischen Material und/oder mit Ausnehmungen dieser soweit verformen, dass er sich von dem Behälter abnehmen lässt.
- Wie bereits vorstehend darauf hingewiesen worden ist, kann der Originalitätsring und der Verschlusskörper jeweils getrennt voneinander und gegebenenfalls getrennt von einem Behälter gefertigt, gelagert und transportiert werden. Gegenstand des Anspruchs 24 ist daher der vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Originalitätsring, wogegen Gegenstand des Anspruchs 25 der ebenfalls vorstehend eingehend beschriebene erfindungsgemäße Verschlusskörper ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sowie ein Ausführungsbeispiel werden nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungsfiguren erläutert. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die bei der Beschreibung des Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Zeichnungsfiguren verwendeten Begriffe "oben", "unten", "links" und "rechts" auf diese Zeichnungsfiguren mit normal lesbaren Figurenbezeichnungen sowie Bezugszeichen beziehen. In den Zeichnungsfiguren ist:
- Fig. 1 eine teilweise aufgebrochene Seitenansicht der erfindungsgemäßen auf einem Behälter in Form einer Flasche aufgesetzten Verschlussvorrichtung in einem Zustand vor dem erstmaligen Öffnen nach dem Befüllen des Behälters;
- Fig. 2 eine zu Fig. 1 ähnliche Ansicht der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung in einem Zustand nach dem ersten Abnehmen der Verschlussvorrichtung von dem Behälter;
- Fig. 3 eine Seitenansicht auf die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung in dem Zustand der Fig. 2;
- Fig. 4 eine perspektivische Ansicht von unten auf einen Verschlusskörper der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung in Originalgröße;
- Fig. 5 eine Seitenansicht des in Fig. 4 gezeigten Verschlusskörpers in einem vergrößerten Maßstab;
- Fig. 6 eine Ansicht von unten auf den in Fig. 4 gezeigten Verschlusskörper in einem vergrößerten Maßstab;
- Fig. 7 eine Schnittansicht entlang der Linie VII-VII in Fig. 6;
- Fig. 8 eine vergrößerte Teilschnittansicht der Einzelheit VIII in Fig. 7
- Fig. 9 eine perspektivische Ansicht von oben auf einen Originalitätsring der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung in Originalgröße;
- Fig. 10 eine Ansicht von unten auf den in Fig. 9 gezeigten Originalitätsring in einem vergrößerten Maßstab;
- Fig. 11 eine Schnittansicht entlang der Linie XI-XI in Fig. 10; und
- Fig. 12 eine vergrößerte Teilschnittansicht der Einzelheit XII in Fig. 11.
- In fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung in der Weise dargestellt, dass sie auf die Einfüll- und/oder Abgabeöffnung eines Behälters in Form einer Flasche 10 aufgesetzt ist. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass bei einem Behälter, der mehrere Öffnungen aufweist, alle diese Öffnungen mit der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung verschlossen sein können oder nur die Abgabe- bzw. Entnahmeöffnung(en).
- Bei dem in Fig. 1 wiedergegebenen Zustand ist die Verschlussvorrichtung nach dem Befüllen der Flasche 10 mit beispielsweise einem Arzneimittel und vor dem ersten Öffnen der Flasche 10 nach diesem Füllvorgang wiedergegeben. Die Verschlussvorrichtung enthält einen Verschlusskörper 20 sowie einen Originalitätsring 50.
- Wie aus den Fig. 1, 4, 5 und 7 entnehmbar ist, weist der aus einem verhältnismäßig steifen Kunststoff hergestellte Verschlusskörper 20 einen ersten Verschlusskörperabschnitt 22 und einen zweiten Verschlusskörperabschnitt 24 auf, die einstückig miteinander verbunden sind. Der erste Verschlusskörperabschnitt 22 ist becherförmig ausgebildet und umfasst einen Verschlussboden 22a, der im wesentlichen senkrecht zur Mittenachse M des Verschlusskörpers 20 verläuft und der das obere Ende des Verschlusskörpers 20 bildet, und eine zylindrische Becherwand 22b, die koaxial zu der Mittenachse M des Verschlusskörpers 20 angeordnet ist. An der Innenseite des Verschlussbodens 22a ist eine Dichteinrichtung in Form eines koaxial zur Mittenachse M angeordneten Dichtrings 23 vorgesehen, der in Dichteingriff mit der Öffnung der Flasche 10 gelangt. Weiterhin sind an der Außenseite des ersten Verschlusskörperabschnitts 22 Griffmulden 22c angeordnet (vgl. Fig. 4, 5), die das Ergreifen des Verschlusskörpers 20 beim Abnehmen von der Flasche 10 und beim Aufsetzen auf die Flasche 10 erleichtern.
- Der zweite Verschlusskörperabschnitt 24 erweitert sich von dem ersten Verschlusskörperabschnitt 22 konisch nach außen sowie unten und kann hierdurch Behälter, die sich nach der Einfüll- und/oder Abgabeöffnung konisch erweitern, übergreifen. Die axiale Länge des ersten und des zweiten Verschlusskörperabschnitts 22, 24 ist in etwa gleich groß. Selbstverständlich können aber diese Abschnitte 22, 24 auch ungleich lang sein.
- Wie aus den Fig. 1 und 7 hervorgeht, ist der Verschlusskörper 20 im Inneren im Bereich des ersten Verschlussköperabschnitts 22 mit einem Innengewinde 22d versehen, mit dem der Verschlusskörper 20 in Eingriff mit einem Außengewinde 12 gelangen kann, das an der Einfüll- bzw. Abgabeöffnung der Flasche 10 vorgesehen ist. Aus den Fig. 1, 7 und 8 geht hervor, dass das Innengewinde 22d des Verschlusskörpers 20 und das Außengewinde 12 der Flasche 10 als Rundgewinde ausgestaltet sind, wodurch die Gängigkeit des Gewindeeingriffs unterstützt wird.
- Im Inneren des zweiten Verschlusskörperabschnitts 24 ist axial beabstandet zu dem unteren Ende 20a des Verschlusskörpers 20 eine Verschlussverriegelungseinrichtung 30 vorgesehen, die durch eine Verdickung der Wand 24a des zweiten Verschlussköperabschnitts 24 gebildet ist. Die Verschlussverriegelungseinrichtung 30 dient zur Herstellung der reversibeln Verbindung mit dem Orginalitätsring 50, wie dies nachstehend noch näher erläutert wird, und enthält eine an der Innenseite des zweiten Verschlusskörperabschnitts 24 in einer Ebene senkrecht zur Mittenachse M des Verschlussköpers 20 vollständig umlaufende Verriegelungsfläche 32. Die Verriegelungsfläche 32 schließt einen spitzen Winkel mit der Mittenachse M ein, der sich in Richtung des Verschlusskörperbodens 22a öffnet.
- In einem axialen Abstand oberhalb der Verschlussverriegelungseinrichtung 30 befindet sich ein erstes Verschlussgegenstützelement 34, das in Form einer Fläche in einer Ebene senkrecht zur Mittenachse M des Verschlusskörpers 20 vollständig an der Innenseite des zweiten Verschlusskörperabschnittes 24 umläuft. Die erste Verschlussgegenstützfläche 34 ist in einem Winkel von im Wesentlichen 90° zur Mittenachse M des Verschlusskörpers 20 ausgerichtet.
- In einem axialen Abstand unterhalb der Verschlussverriegelungseinrichtung 30 ist ein zweites Verschlussgegenstützelement 36 in Form einer Fläche vorgesehen, die ebenfalls in einer Ebene senkrecht zur Mittenachse M des Verschlusskörpers 20 vollständig an der Innenseite des zweiten Verschlusskörperabschnitts 24 umläuft. Die zweite Verschlussgegenstützefläche 36 ist in einem Winkel von im Wesentlichen 90° zur Mittenachse M des Verschlusskörpers 20 ausgerichtet.
- In den Fig. 9 bis 12 ist der aus einem elastischen Kunststoffmaterial hergestellte Originalitätsring 50 gezeigt. An seinem oberen Ende ist der Originalitätsring 50 mit einer Ringverriegelungseinrichtung 52 versehen, die durch eine in einer Ebene senkrecht zur Mittenachse M des Originalitätsring 50, die mit der Mittenachse M des Verschlusskörpers 20 zusammenfällt, vollständig an der Außenumfangsseite des Originalitätsring 50 umlaufende Ringverriegelungsfläche 54 gebildet ist. Die Ringverriegelungsfläche 54 schließt mit der Mittenachse M des Originalitätsrings 50 einen spitzen Winkel ein, der sich nach oben öffnet. Diese Ringverriegelungseinrichtung 52 gelangt beim lösbaren Verbinden des Originalitätsrings 50 mit dem Verschlusskörper 20 in Eingriff mit der Verschlussverriegelungseinrichtung 30 des Verschlusskörpers 20, wie dies nachstehend noch näher erläutert wird.
- Oberhalb der Ringverriegelungseinrichtung 52 ist der Originalitätsring 50 weiterhin mit einem ersten Ringstützelement 56 versehen, welches beim lösbaren Verbinden des Originalitätsringes 50 mit dem Verschlusskörper 20 in Anlage mit dem ersten Gegenstützelement 34 des Verschlusskörpers 20 gelangt. Mithin begrenzt das erste Gegenstützelement 34 über das erste Ringstützelement 56 den Einführweg des Originalitätsrings 50 in den Verschlusskörper 20.
- Weiterhin ist der Originalitätsring 50 mit einem zweiten Ringstützelement 58 versehen, welches axial unterhalb des ersten Ringstützelements 56 und axial oberhalb der Ringverriegelungseinrichtung 52 angeordnet ist. Das zweite Ringstützelement 58, das sich unmittelbar oberhalb der Ringverriegelungsfläche 54 der Ringverriegelungseinrichtung 52 an diese anschließt, gelangt nach dem ersten Öffnen des Behälters bzw. der Flasche 10 und noch dem Lösen des Verriegelungseingriffs zwischen der Verschlussverriegelungseinrichtung 30 und der Ringverriegelungseinrichtung 52 in Anlage zu der zweiten Verschlussgegenstützfläche 36 des Verschlusskörpers 20, wie dies nachstehend noch näher erläutert wird.
- Das erste und das zweite Ringstützelement 56, 58 ist jeweils durch eine in einer Ebene im Wesentlichen senkrecht zu der Mittenachse M des Originalitätsrings verlaufende Fläche gebildet. Sowohl die erste als auch die zweite Ringstützfläche 56, 58 laufen vollständig an der Außenseite des Originalitätsrings 50 um.
- Darüber hinaus weist der Originalitätsring 50 ein Ringlöseelement 60 auf, welches sich radial beabstandet zu dem ersten Ringstützelement 56 an der Innenseite des Originalitätsringes 50 befindet. Das Ringlöseelement 60 ist wiederum durch eine in einem Winkel von 90° zur Mittenachse M verlaufende Fläche gebildet, die vollständig an dem Originalitätsring 50 umläuft. Das Ringlöselement 60 dient dazu, den Verriegelungseingriff zwischen der Verschlussverriegelungseinrichtung 30 und der Ringverriegelungseinrichtung 52 bei dem ersten Öffnen des Behälters bzw. der Flasche 10 nach dem Füllvorgang zu lösen, wie dies nachstehend noch näher erläutert wird.
- Wie aus einem Vergleich der Fig. 1 und 12 hervorgeht, kann das erste Ringstützelement 56 und das Ringlöseelement 60 eine gleiche (Fig. 12) oder ungleiche (Fig. 1) axiale Länge aufweisen. Ist die axiale Länge ungleich, so ist bevorzugt, dass das Ringlöseelement 60 länger ist als das erste Ringstützelement 56, wie dies aus Fig. 1 entnehmbar ist. Durch die beabstandete Ausbildung des Ringlöseelements 60 gegenüber dem ersten Ringstützelement 56 wird ermöglicht, dass das Ringlöselement 60 radial elastisch gebogen werden kann, um bei dem Aufsetzen der Verschlussvorrichtung auf den Behälter bzw. der Flasche 10 an einem nachstehend noch näher erläuterten Vorsprung der Flasche 10 vorbei gehen zu können.
- Um die Verformbarkeit des Originalitätsrings 50 insbesondere in radialer Richtung zu unterstützen, ist der Originalitätsring 50 aus einem elastischen Material hergestellt, wie dies bereits eingangs erwähnt wurde. Darüber hinaus weist der Originalitätsring 50 noch mehrere in axialer Richtung sich von dem unteren Ende 50a des Rings 50 aus erstreckende, schlitzförmige Ausnehmungen 62 auf, die die Verformbarkeit des Originalitätsringes 50 weiter unterstützen. Die Ausnehmungen 62 sind in einem äquidistanten Abstand entlang der Umfangsrichtung an dem Originalitätsring 50 vorgesehen.
- Schließlich ist der Originalitätsring 50 noch mit einer Dichteinrichtung 64 versehen, die durch die Flächen zwischen den Ausnehmungen 62 gebildet ist. Durch die Ausnehmungen 62 wird nicht nur eine erhöhte Flexibilität des Originalitätsring 50 insgesamt, sondern auch eine radiale Biegbarkeit der Dichteinrichtung 64 erzielt.
- Die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung wird wie folgt eingesetzt. Zunächst wird der Originalitätsring 50 reversibel mit dem Verschlusskörper 20 verbunden. Hierzu wird der Originalitätsring 50 in radialer Richtung verformt und in das Innere des zweiten Verschlusskörperabschnittes 24 eingesetzt. Nachdem die Ringverriegelungseinrichtung 52 an der Verschlussverriegelungseinrichtung 30 vorbeigeführt worden ist, kann der Originalitätsring 50 wieder seine Ursprungsform annehmen. Hierbei gelangt die Verschlussverriegelungsfläche 32 der Verschlussverriegelungseinrichtung 30 in Eingriff mit der Ringverriegelungsfläche 54 der Ringverriegelungseinrichtung 52. Die Einführbewegung des Originalitätsring 50 in das Innere des Verschlusskörpers 20 wird dabei durch das erste Ringstützelement 56 und das erste Verschlussgegenstützelement 34 begrenzt.
- Wie aus Fig. 1 hervorgeht, ist bei Eingriff der Verschlussverriegelungseinrichtung 30 mit der Ringverriegelungseinrichtung 52 der Originalitätsring 50 soweit in dem Verschlusskörper 20 aufgenommen, dass das untere Ende der Dichteinrichtung 64 im unbelasteten Zustand nicht über die Unterkante 20a des Verschlussköpers 20 herausragt, wie dies in Fig. 1 angedeutet ist. Mit anderen Worten ist der Originalitätsring 50 von außen nicht sichtbar.
- Nach dem Befüllen der Flasche 10 mit der darin aufzunehmenden Ware kann die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung bestehend aus dem Verschlusskörper 20 und dem Originalitätsring 50 auf die Einfüll- bzw. Abgabeöffnung der Flasche 10 aufgesetzt werden. Hierzu gelangt das Innengewinde 22d, welches sich an der Innenseite des ersten Verschlusskörperabschnitts 22 befindet, in Eingriff mit dem Außengewinde 12 der Flasche 10. Beim nun folgenden Aufdrehen des Verschlusskörpers 20 auf die Flasche 10 gelangt der Originalitätsring 50 in Kontakt mit einer Ringführungsfläche 14, welche sich in einem nach unten öffnenden spitzen Winkel zur Mittenachse M der Flasche 10 bzw. des Verschlusskörpers 20 oder des Originalitätsringes 50 erstreckt. Die Ringführungsfläche 14 erstreckt sich in einer Ebene senkrecht zur Mittenachse M vollständig um die Behälteröffnung herum. Durch die Ausbildung der Ringführungsfläche 14 wird das Ringlöseelement 60 radial nach außen gebogen. Sobald der Originalitätsring 50 vollständig an der Ringführungsfläche 14 vorbeigeführt ist, schwenkt das Ringlöseelement 60 nach Innen und gelangt hinter ein Gegenlöseelement 16 an der Flasche 10. In Folge der elastischen Ausgestaltung des Originalitätsringes 50 wird hierbei die Dichtlippe 64 radial nach außen gebogen, so dass letztendlich der in Fig. 1 gezeigte Zustand erreicht wird.
- Wird bei dem ersten Öffnen der Flasche 10 nach dem Abfüllvorgang die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung von der Einfüll- bzw. Abgabeöffnung der Flasche 10 abgenommen, d. h., dass der Verschlusskörper 20 von der Flasche 10 abgeschraubt wird, gelangt bei der Bewegung des Verschlusskörpers 20 nach oben das Ringlöseelement 60 in Eingriff mit dem Gegenlöseelement 16 an der Flasche 10. Hierdurch und durch die Anordnung der Verriegelungsflächen 32 bzw. 54 der Verschlussverriegelungseinrichtung 30 bzw. der Ringverriegelungseinrichtung 52 gleitet die Ringverriegelungsfläche 54 entlang der Verschlussverriegelungsfläche 32, so dass die reversible Verbindung zwischen dem Originalitätsring 50 und dem Verschlusskörper 20 gelöst wird. Mit anderen Worten kann der Verschlusskörper 20 von der Flasche 10 abgenommen werden, ohne dass der Originalitätsring 50 mitgenommen wird. Vielmehr bleibt der Originalitätsring 50 an der Flasche 10 zurück.
- Nach dem erneuten Verschließen der Flasche 10 mittels des Verschlusskörpers 20, d. h. nach dem Aufschrauben des Verschlusskörpers 20 auf die Einfüll- bzw. Abgabeöffnung der Flasche 10 wird der Originalitätsring 50 mittels Anlage des zweiten Verschlussgegenstützelements 36 des Verschlusskörpers 20 an dem zweiten Ringstützelement 58 nach unten, d. h. in Aufsetzrichtung der Verschlussvorrichtung von dem Verschlusskörper 20 mitgenommen. Hierdurch wird der Originalitätsring 50 insgesamt entlang dem Flaschenkörper nach unten geschoben. In Folge des kleineren axialen Abstandes zwischen dem zweiten Verschlussgegenstützelement 36 und dem unteren Ende 20a des Verschlusskörpers 20 einerseits gegenüber dem axialen Abstand zwischen dem zweiten Ringstützelement 58 und der Unterkante der Dichteinrichtung 64 andererseits ragt das untere Ende des Originalitätsrings 50 unter dem Verschlusskörper 20 hervor, wie es in Fig. 3 gezeigt ist. Hierdurch ist für den Benutzer mit einem Blick erkennbar, dass die Flasche 10 bereits einmal nach dem Füllvorgang geöffnet worden ist. Das Erfassen dieses Zustandes kann noch durch eine farbliche Abstimmung des Originalitätsringes 50 gegenüber dem Verschlusskörper 20 unterstützt werden.
Claims (25)
1. Abnehmbare Verschlussvorrichtung für einen Behälter, insbesondere
für einen Arzneimittelbehälter, enthaltend einen Verschlusskörper (20)
und einen Originalitätsring (50),
dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsring (50) mit dem
Verschlusskörper (20) reversibel verbindbar ist.
2. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsring (50) an der
Innenseite des Verschlusskörpers (20) reversibel mit dem
Verschlusskörpers (20) verbindbar ist.
3. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsring (50) aus einem
elastischen Material gefertigt ist.
4. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsring (50) zumindest
eine Verformungsausnehmung (62) aufweist.
5. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Verformungsausnehmungen
(62), die sich vorzugsweise in axialer Richtung erstrecken, in
äquidistantem Abstand an dem Originalitätsring (50) vorgesehen sind.
6. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (20) eine
zumindest abschnittsweise in Umfangsrichtung umlaufende
Verschlussverriegelungseinrichtung (30) aufweist, die beim reversiblen Verbinden
des Originalitätsrings (50) mit dem Verschlusskörper (20) mit einer an
dem Originalitätsring (50) zumindest abschnittsweise in
Umfangsrichtung umlaufende Ringverriegelungseinrichtung (52) reversibel in
Eingriff gelangt.
7. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussverrieglungseinrichtung
(30) durch wenigstens eine in Abnehmerichtung des
Verschlusskörpers (20) weisende und in einem spitzen Winkel zu der
Verschlussmittenachse (M) verlaufende Verriegelungsfläche (32) und die
Ringverrieglungseinrichtung (52) durch mindestens eine in Aufsetzrichtung des
Verschlusskörpers (20) weisende und in einem spitzen Winkel zur
Ringmittenachse (M) verlaufende Ringverriegelungsfläche (54)
gebildet ist.
8. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die beiden spitzen Winkel der
Verschlussverriegelungsfläche (32) und der Ringverriegelungsfläche (54)
zusammen einen Winkel von 90° ergeben.
9. Abnehmbare Verschlussvorrichtung der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsring (50) ein
Ringlöseelement (60) zum Lösen der reversiblen Verbindung zwischen dem
Verschlusskörper (20) und dem Originalitätsring (50) aufweist.
10. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass das Ringlöseelement (60) in radialer
Richtung reversibel verformbar ist.
11. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10,
dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsring (50) ein erstes
Ringstützelement (56) aufweist, das in Eingriff mit einem ersten
Verschlussgegenstützelement (34) an dem Verschlusskörper (20) bringbar
ist.
12. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis
11,
dadurch gekennzeichnet, dass das Ringlöseelement (60) radial
einwärts zu dem ersten Ringstützelement (56) angeordnet ist.
13. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
12,
dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsring (50) ein zweites
Ringstützelement (58) aufweist, das nach dem Lösen der reversiblen
Verbindung zwischen dem Verschlusskörper (20) und dem
Originalitätsring (50) in Eingriff mit einem zweiten
Verschlussgegenstützelement (36) bringbar ist.
14. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüch 9 bis
13,
dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite
Ringstützelement (56, 58) und/oder das Ringlöseelement (60) eine
zumindest abschnittsweise in Umfangsrichtung verlaufende Kante des
Originalitätsrings (50) ist.
15. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis
14,
dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite
Verschlussgegenstützelement (34, 36) eine zumindest teilweise
umlaufende Abstützfläche ist.
16. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
15,
dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsring (50) eine
Dichteinrichtung (64) aufweist.
17. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass die Dichteinrichtung durch eine in
Umfangsrichtung umlaufende Dichtlippe (64) gebildet ist.
18. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, dass die Dichteinrichtung (64) in zumindest
radialer Richtung elastisch ausgebildet ist.
19. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
18,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussvorrichtung als
Drehverschluss ausgebildet ist, bei dem vorzugsweise der
Verschlusskörper (20) becherartig ausgestaltet ist.
20. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
19,
dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsring (50) eine zu der
Farbe des Verschlusskörpers (20) unterschiedliche Farbe aufweist.
21. Abnehmbare Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
20,
dadurch gekennzeichnet, dass sich der Verschlusskörper (20) von
seinem Verschlussboden (22a) gegebenenfalls im Abstand hierzu
konisch erweitert.
22. Verschließbarer Behälter, insbesondere für Arzneimittel, mit einem
Behälterkörper (10), der wenigstens eine Einfüll- und/oder
Abgabeöffnung aufweist, die mittels einer Verschlussvorrichtung reversibel
verschließbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussvorrichtung nach
einem der Ansprüche 1 bis 21 aufgebaut ist und dass der Behälterkörper
(10), ein Gegenlöseelement (16) aufweist, an dem sich der
Originalitätsring (50) beim Lösen der reversiblen Verbindung zwischen dem
Originalitätsring (50) und dem Verschlusskörper (20) abstützt.
23. Verschließbarer Behälter nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterkörper (10) eine
Führungsfläche (14) aufweist, die den Originalitätsring (50) beim Aufsetzen
der Verschlussvorrichtung führt.
24. Originalitätsring zum Kennzeichnen des
Originalverpackungszustandes eines Behälters,
dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsring nach einem der
Ansprüche 1 bis 21 aufgebaut ist.
25. Verschlusskörper zum reversiblen Verschließen eines Behälters,
dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper nach einem der
Ansprüche 1 bis 21 aufgebaut ist.
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| DE2001155578 DE10155578B4 (de) | 2001-11-13 | 2001-11-13 | Verschlussvorrichtung mit Originalitätsring |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE2001155578 DE10155578B4 (de) | 2001-11-13 | 2001-11-13 | Verschlussvorrichtung mit Originalitätsring |
Publications (2)
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|---|---|
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| DE10155578B4 DE10155578B4 (de) | 2004-06-17 |
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