CH526436A - Behälterverschluss - Google Patents
BehälterverschlussInfo
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Description
Behälterverschluss Behälter und insbesondere Flaschen wurden früher fast ausschliesslich durch Korken bzw. Stöpsel, die in die Behälteröffnung eingepresst wurden, verschlossen. Da diese Verschlussart, insbesondere was das einwandfreie Einsetzen der Korken anbelangt, umständlich war, ist man dazu übergegangen, den in die Behälteröffnung eingesetzten Korken durch einen sogenannten Kronenkork, der aus einer Kombination einer Blechkapsel mit einer elastischen Einlagescheibe oder durch einen metallischen Schraubverschluss zu ersetzen, wobei der letztere häufig mit einem sich beim Aufschrauben lösenden Ringrand versehen ist, so dass der Schraubverschluss auch wieder zum Verschliessen verwendet werden kann. In ähnlicher Weise wurden zahlreiche Kunststoffverschlüsse für Behälter und insbesondere für Flaschen entwickelt, bei denen vor allem darauf Bedacht genommen wurde, dass sie einerseits ohne Zuhilfenahme eines Werkzeuges geöffnet werden können und dass andererseits ein nachträgliches Wiederverschliessen möglich ist. Ein Teil dieser Kunststoffverschlüsse ist zweistückig ausgebildet, wodurch die Herstellung sehr teuer wird, was für einen solchen Massenartikel untragbar ist. Bevorzugt werden deshalb einstückig ausgebildete Kunststoffverschlüsse. Diese weisen meist eine Schwächungszone oder Schwächungsnut auf, die zwischen dem auf den Behälterhals unlösbar aufgesetzten Teil und dem von diesem zu lösenden Teil gelegen ist. Wenn nun von Hand auf den lösbaren Teil ein seitlicher Druck ausgeübt wird, so reisst dieser Teil von dem anderen ab und der Behälter ist geöffnet. Diese Verschlussart hat jedoch den grossen Nachteil, dass während des Transportes oder beim Ein- und Ausladen der Verschluss einem ungewollten Druck ausgesetzt werden kann, so dass sein oberer Teil sich löst und der Behälterinhalt ausläuft. Um dies zu vermeiden, hat man bereits vorgeschlagen, den Verschluss mit einer vorwiegend seilich angeordneten Aufreissrille und einem Griffansatz zu versehen. Mittels diesem kann die Rille aufgerissen und ein ringförmiger Ansatz des Verschlusses, der diesen am Behälterhals fixiert, geöffnet werden. Solche Verschlüsse werden aber vollständig vom Behälter gelöst und erlauben daher nur den Behälter zu öffnen, können aber nicht gleichzeitig als Ausguss dienen. Zweck der vorliegenden Erfindung ist daher einen Behälterverschluss, insbesondere aus Kunststoff, vorzuschlagen, bei dem ein ungewolltes Öffnen oder Aufreissen weitgehend ausgeschlossen ist und der auch nach dem Aufreissen - da er teilweise mit dem Behälter verbunden bleibt - einen Ausguss darstellt und ausserdem ein einwandfreies Wiederverschliessen des Behälters erlaubt. Dieser aufreissbare, einstückig ausgebildete Behälterverschluss, der einerseits einen unteren Teil besitzt, welcher entweder einen inneren Wulstrand zur dauernden Befestigung an einem Behälterhals aufweist oder mit einem Behälter einstückig ausgebildet ist und andererseits eine vom unteren Teil abtrennbare, einen oberen Teil darstellende Verschlusskapsel, ist dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile durch mindestens ein Zwischenstück miteinander verbunden sind, das an sie über mindestens zwei Aufreissrillen anschliesst und mit mindestens einem Griffansatz zum Herausreissen versehen ist. Vorteilhaft ist das Zwischenstück ringförmig und die Aufreissrillen laufen ringsum. Die Verschlusskapsel kann dabei entweder so ausgebildet sein, dass sie nach dem Herausreissen des Zwischenstückes um 1800 gedreht auf den unteren Teil aufgesetzt werden kann, oder die Verschlusskapsel ist so ausgebildet und angeordnet, dass sie nach dem Herausreissen des Zwischenstückes ohne Drehung auf den unteren Teil aufdrückbar ist. Zwei Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes sind in der Zeichnung beispielsweise dargestellt. Fig. 1 zeigt hälftig in einem Axialschnitt und hälftig im Aufriss die erste Ausführungsform vor dem Aufreissen, während Fig. 2 den unteren Teil und die Verschlusskapsel der gleichen Ausführungsform nach dem Aufreissen und nachdem beide Teile wieder zusammengesteckt wurden, in einer gleichen Darstellung veranschaulicht. Fig. 3 zeigt das Zwischenstück in einem Querschnitt nach der Linie A-A in Fig. 1. Fig. 4 ist ein hälftig axial geschnittener Aufriss der zweiten Ausführungsform vor dem Aufreissen und Fig.S ist eine gleiche Darstellung dieser Ausführungsform nach dem Aufreissen und Wiederzusammenstecken ihrer beiden Teile, während Fig. 6 in einem Querschnitt nach der Linie B-B in Fig. 4 die beiden Zwischenstücke veranschaulicht. In den Fig. 1 bis 3 ist I der auf den zu verschliessenden Behälterhals aufzusetzende untere Teil, an den sich das Zwischenstück 2 anschliesst, auf welches die Verschlusskapsel 3 folgt. Die Innenwandung des Teils 1 weist an ihrem unteren Rand einen kräftigen Innenwulst 4 auf, mit welchem dieser Teil über einen Gegenwulst des nicht dargestellten Behälterhalses gepresst werden kann, um dort unlösbar befestigt zu sein. Der darüber liegende Hohlraum verengt sich zu einem Hals 5, dessen Innenwand direkt in das Zwischenstück 2 übergeht, welches seinerseits mit der Deckelfläche 6 der Verschlusskapsel 3 verbunden ist, die den Hals 5 nach oben abschliesst. Nach aussen zeigt die Wandung des Halses 5 einen Aussenwulst 7, der dem späteren Einrasten der Verschlusskapsel 3 dient. Zwischen dem unteren Teil 1 und dem Zwischen stück 2 einerseits und dem Zwischenstück 2 und der Deckelfläche 6 der Verschlusskapsel 3 andererseits sind zwei Aufreissrillen 8 und 9 angeordnet, die Schwächungszonen der Wand des Behälterverschlusses darstellen, ohne dass diese Wand jedoch durch die Schwächungszonen unterbrochen wird. Das freie Ende der Verschlusskapsel 3 besitzt einen Innenwulst 10 und in ihren Hohlraum ragt ausserdem eine vorzugsweise leicht konische Ringrippe 11 hinein, deren mittlerer Aussendurchmesser dem Innendurchmesser des Halses 5 entspricht. Am Zwischenstück 2 ist noch ein Griffansatz 12 vorgesehen, neben welchem das Zwischenstück 2 eine senkrecht zu den Aufreissrillen verlaufende zusätzliche Aufreissrille 13 aufweist, die das Herausreissen des Zwischenstückes 2 erleichtert. Schliesslich kann im Hohlraum des unteren Teils 1 noch eine zweite ebenfalls leicht konische Ringrippe 14 vorgesehen sein, die sich von innen an den zu verschliessenden Behälterhals anlegt und für eine einwandfreie Dichtung sorgt. Wenn nun der erfindungsgemässe Verschluss geöffnet werden soll, so ergreift der Benützer den Griffansatz 12 und reisst, wenn er an diesem zieht, zunächst die kurze Aufreissrille 13 und hierauf rings um den Behälterverschluss herum die beiden Aufreissrillen 8 und 9 auf, wodurch das Zwischenstück 2 herausgelöst und die beiden Teile 1 und 3 vorneinander getrennt werden. Dadurch entsteht am oberen Ende des Halses 5, der nicht mehr durch die Deckelfläche 6 der Verschlusskapsel 3 verschlossen ist, eine Ausgussöffnung, deren freier Rand mit einer Ausgusslippe 15 versehen ist, die ein Zurücklaufen von Flüssigkeit beim Ausgiessen verhindert. Die Verschlusskapsel 3 kann hierauf, um 1800 verdreht, auf den unteren Teil 1 aufgedrückt werden. Dabei umgreift der Innenwulst 10 der Verschlusskapsel 3 den Aussenwulst 7 des unteren Teils 1 und die Ringrippe 11 legt sich dann mit ihrer konischen Aussenwand dicht an die Innenwand des Halses 5 an. Dadurch wird ein einwandfreier neuerlicher Verschluss des Behälters gewährleistet. Die Ausführungsform nach den Fig. 4 bis 6 stimmt mit der erstbeschriebenen Ausführungsform in ihren Grundzügen überein. Sie besteht ebenfalls aus einem un- teren Teil 21, an den zwei halbringförmige Zwischen- stücke 22, 22' anschliessen, die ihrerseits in die Verschlusskapsel 23 übergehen. Der Teil 21 ist mit einem flaschenförmigen Behälter 24 einstückig verbunden. Der obere Rand des Teils 21 weist einen Innenwulst 25 auf, der für die spätere Befestigung der Verschlusskapsel 23 am Teil 21 vorgesehen ist. Zwischen dem Teil 21 und den Zwischenstücken 22, 22' liegt eine Aufreissrille 26, während eine zweite Aufreissrille 27 zwischen den Zwischenstücken 22, 22' und der Verschlusskapsel 23 gelegen ist. Mit jedem der beiden Zwischenstücke 22, 22' ist ein Griffansatz 28, 28' einstückig verbunden und die beiden Zwischenstücke sind durch quer verlaufende zusätzliche Aufreissrillen 29, 29' voneinander getrennt. Um den Behälterverschluss nach dieser Ausführungsform zu öffnen, ergreift der Benützer die beiden Griffansätze 28, 28' und reisst mittels ihnen die beiden Zwischenstücke 22, 22' heraus, wobei zuerst die Querrillen 29, 29' und hierauf die Aufreissrillen 26, 27 aufgerissen werden. Durch diesen Vorgang wird die Verschlusskapsel 23 vom unteren Teil 21 getrennt. Der nun entstandene freie Rand des Teils 21 besitzt eine Ausgusslippe 30, die ein tropffreies Ausgiessen von Flüssigkeit ermöglicht. Die Verschlusskapsel 23 ist sowohl an ihrer unteren als auch an ihrer oberen Kante mit einem Aussenwulst 31, 32 versehen, die dazu bestimmt sind, die Verschlusskapsel, nachdem sie durch Herausreissen der Zwischenstükke 22, 22' vom Teil 21 gelöst wurde, in der entstandenen Öffnung des Teils 21 zu verankern. Dabei rastet der Wulst 31 unterhalb des Innenwulstes 25 ein, während der Wulst 32 verhindert, dass die Verschlusskapsel in den unteren Teil 21 bzw. in den Behälter 24 hineinrutscht bzw. hineinfällt. Anstatt des unteren Wulstes 31 kann auch eine konische Ausbildung der Aussenwand der Verschlusskapsel 23 und/oder der Innenwand des unteren Teils 21 vorgesehen werden, wodurch ein formschlüssiges Ineinanderfügen dieser beiden Teile ermöglicht wird. Wie aus dem vorhergesagten hervorgeht, stellen beide Ausführungsbeispiele einstückige Behälterverschlüsse dar, die so ausgebildet sind, dass die Trennung ihrer beiden Teile nicht durch eine unbeabsichtigte Einwirkung von aussen erfolgen kann, sondern nur durch das Aufreissen der Aufreissrillen bzw. durch das Herausreissen des oder der durch sie begrenzten Zwischenstücke, wobei die vorgesehene Ausgusslippe eine gute Handhabung des Behälters ermöglicht. Andererseits sind die oberen Teile des Behälterverschlusses so ausgebildet, dass sie nach dem Lostrennen von den Unterteilen durch Heraus reissen des oder der Zwischenstücke als gut dichtende Verschlusskapseln wieder auf den Unterteil aufgesetzt werden können. Die einstückige Ausbildung des Erfindungsgegenstandes erlaubt schliesslich, diesen zu einem überaus vorteilhaften Preis herzustellen, so dass er seine Aufgabe als Massenprodukt zu erfüllen vermag.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCHAufreissbarer einstückig ausgebildeter Behälterverschluss, der einerseits einen unteren Teil besitzt, welcher entweder einen inneren Wulstrand zur dauernden Befestigung an einem Behälterhals aufweist oder mit einem Behälter einstückig ausgebildet ist und andererseits eine vom unteren Teil abtrennbare, einen oberen Teil darstellende Verschlusskapsel, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile 1, 3; 21, 23) durch mindestens ein Zwischenstück (2; 22, 22') miteinander verbunden sind, das an sie über mindestens zwei Aufreissrillen (8, 9; 26, 27) anschliesst und mit mindestens einem Griffansatz (12; 28, 28') zum Herausreissen versehen ist, UNTERANSPRüCHE 1.Behälterverschluss nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (1; 21) einen äusseren (7) oder inneren (25) Kapselbefestigungswulst und die Verschlusskapsel (3; 23) einen inneren (10) oder äusseren (31) Gegenwulst zum Einrasten mit dem Kapselbefestigungswulst (7; 25) des unteren Teils (1; 21) aufweist.2. Behälterverschluss nach Patentanspruch oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskapsel (23) an ihrem oberen Rand einen Ringwulst (32) aufweist, der beim Einfügen in den unteren Teil (21) die Eindringtiefe begrenzt.3. Behälterverschluss nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenwand der Verschlusskapsel (23) und/oder die Innenwand des unteren Teils (21) konisch ausgebildet ist.4. Behälterverschluss nach Patentanspruch oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskapsel (3) eine Ringrippe (11) aufweist, die sich beim Aufsetzen auf den unteren Teil (1) an dessen Hals (5) von innen anlegt.5. Behälterverschluss nach Unteranspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringrippe (11) aussen konisch ausgebildet ist und dass ihr mittlerer Aussendurchmesser mindestens annähernd dem Innendurchmesser des Halses (5) des unteren Teils (1) entspricht.6. Behälterverschluss nach Patentanspruch oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (1) eine Ringrippe (14) aufweist, die dazu bestimmt ist, sich von innen an den Behälterhals anzulegen.7. Behälterverschluss nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringrippe (14) des unteren Teils (1) aussen konisch ausgebildet ist und dass ihr mittlerer Aussendurchmesser mindestens annähernd dem Innendurchmesser des Behälterhalses entspricht.8. Behälterverschluss nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass er entweder ein einziges, ringförmiges Zwischenstück (2) oder mehrere ringausschnittförmige Zwischenstücke (22, 22') aufweist.9. Behälterverschluss nach Unteranspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Zwischenstücke (2; 22, 22') mindestens eine zu den beiden ringförmigen Aufreissrillen (8, 9; 26, 27) senkrecht verlaufende Aufreissrille (13; 29, 29') aufweist.10. Behälterverschluss nach Unteranspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass jede quer verlaufende Aufreissrille (13; 29, 29') des oder der Zwischenstücke (2; 22, 22') nahe einem Griffansatz (12; 28, 28') angeordnet ist.11. Behälterverschluss nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (21) an seinem durch die Aufreissrille (8; 26) begrenzten Ende eine Ausgusslippe (15, 30) aufweist.12. Behälterverschluss nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass er aus Kunststoff gefertigt ist.
Priority Applications (1)
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| CH1150770A CH526436A (de) | 1970-07-30 | 1970-07-30 | Behälterverschluss |
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Publications (1)
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| CH526436A true CH526436A (de) | 1972-08-15 |
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-
1970
- 1970-07-30 CH CH1150770A patent/CH526436A/de not_active IP Right Cessation
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|---|---|---|---|
| PL | Patent ceased |