DE29821740U1 - Behälterverschluss mit Originalitätssicherung - Google Patents
Behälterverschluss mit OriginalitätssicherungInfo
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Description
PATENTANWÄLTE* DIPL.-ING. F. W. MOLL · DIPL.-ING. H. CH. BITTERICH
ZUGELASSENE VERTRETER VOR DEM EUROPÄISCHEN PATENTAMT
LANDAU/PFALZ
04.12.1998 K/Mr.
WESTPHAL & LANGE GMBH & CO. KG, 30855 Langenhagen
Behälterverschluss mit Originalitätssicherung
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Beschreibung:
Die Erfindung betrifft einen Behälterverschluss mit Originalitätssicherung gemäß
dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Gattungsgemäße Verschlüsse eignen sich zum Verschließen von Flaschen,
Kanistern, kleinen Fässern und dergleichen, die nach deren Befüllung in Umlauf gebracht werden. Je nach Art der Befüllung werden unterschiedliche
Anforderungen an einen entsprechenden Behälterverschluss gestellt.
Im Umgang mit Lebensmitteln besteht beispielsweise die Forderung, dass der
Verschluß eine Originalitätssicherung aufweisen muss, die gewährleistet, dass das Lebensmittel originalverpackt zum Verbraucher gelangt. In Verbindung mit
Getränkeflaschen ist zum Beispiel bekannt, an den unteren Rand des Verschlusses einen Originalitätsring anzuformen, der über kurze, dünne Stege mit
dem Verschluss verbunden ist. Im originalverpackten Zustand umgreift der Ring
den Flaschenhals unterhalb des Gewindes. Dabei ist der Durchmesser des Rings so knapp bemessen, dass beim Aufschrauben des Verschlusses der Ring nicht
über das Flaschengewinde gezogen werden kann, ohne dass entweder die Stege oder der Ring selbst bricht. Der beschädigte Originalitätsring zeigt an, dass die
Flasche bereits geöffnet worden ist und womöglich den hygienischen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Bleibt der Originalitätsring am Behälter
zurück, so muss dieser für die Wiederverwendung des Behälters erst entfernt werden, was mit einem verhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Gattungsgemäße Verschlüsse dienen aber auch zum Verschließen von Behältern
mit leicht brennbaren, gesundheitsschädlichen, ätzenden oder auf andere Weise gefährlichen Substanzen. Solche Verschlüsse müssen in erster Linie eine
Kindersicherung aufweisen, die gewährleistet, dass Kinder nicht unbeabsichtigt einen Behälter mit Gefahrgut öffnen und dabei zu Schaden kommen. Für
gewöhnlich besteht ein entsprechender Verschluss aus einem Unter- und Oberteil, die ineinandergesteckt und gegeneinander verdrehbar sind. Ein Zudrehen des
Verschlusses, also Schließen des Behälters, durch Drehen des Oberteils, ist ohne
weiteres möglich, da eine Rastvorrichtung für die Kraftübertragung in die entsprechende Drehrichtung sorgt. Beim Aufdrehen des Verschlusses wird die
Rastvorrichtung nicht aktiviert, so dass zwar das Oberteil, nicht aber das Unterteil
gedreht wird. Erst durch Aufbringen einer bestimmten, in Drehachse gerichteten
Druckkraft auf das Oberteil ist eine Kraftübertragung zwischen Ober- und Unterteil
möglich, die ein Öffnen des Verschlusses erlaubt.
Solche Verschlüsse bieten zwar einen ersten Schutz gegen Öffnen von Behältern
durch Kinderhand. Sie bieten jedoch keine absolute Sicherheit, ob ein derartiger
Behälter nicht doch geöffnet und anschließend wieder verschlossen worden ist. Derartige Verschlüsse sind also nicht in der Lage, Informationen über die
Originalität des Verschlusses zu geben.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
Behälterverschluss mit Originalitätssicherung anzugeben, der bei Bedarf gleichzeitig mit einer Kindersicherung kombiniert sein kann.
Diese Aufgabe wird durch einen Behälterverschluss mit den Merkmalen des
Schutzanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ein Vorteil der Erfindung liegt in der deutlichen Erkennbarkeit des Zustandes der
Originalitätssicherung des Verschlusses. In der Regel werden mit dem
erfindungsgemäßen Verschluss versehene Behälter aus einer Perspektive schräg von oben betrachtet. Da die Originalitätssicherung an der Oberseite des
Verschlusses angebracht ist, lässt sich mit einem Blick erfassen, ob die Bereiche
mit geringerem Durchstoßwiderstand unversehrt oder aber durchbrochen sind. Die Erkennbarkeit läßt sich weiter steigern, wenn Ober- und Unterteil des
Verschlusses verschiedenfarbig ausgebildet sind.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht in der Integration der Originalitätssicherung in den Verschluss. Dadurch wird sichergestellt, dass mit
dem Entfernen des Behälterverschlusses eine vollständige Trennung der unterschiedlichen Materialien von Verschluss und Behälter erfolgt. Dies ist vor
allem beim Recyceln von leeren Behältern von Bedeutung, da dabei auf eine sortenreine Trennung der Ausgangsstoffe Wert gelegt wird. Dank der Erfindung
entfällt nunmehr das umständliche und zeitaufwendige Entfernen eines Originalitätsrings vom Behälterhals.
In einer einfachen Ausführungsform werden Ober- und Unterteil von einem
Zwischenelement auf Abstand gehalten, das beim erstmaligen Gebrauch des Verschlusses plastisch deformiert oder gar zerstört wird. Danach liegen Ober- und
Unterteil eng aufeinander, wobei die Rastelemente in ständigem Formschluss mit den Bereichen geringen Durchstoßwiderstands liegen. Ein solcher Verschluss
eignet sich nur zur Anzeige der Originalität.
Eine besondere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, den erfindungsgemäßen Verschluss mit einer Kindersicherung zu kombinieren. Dabei
werden Elemente des Verschlusses sowohl für die Originalitäts- als auch
Kindersicherung verwendet. Das Zwischenelement ist dabei als Federelement ausgebildet, das einerseits als Abstandhalter und rückstellende Kraft zwischen
Ober- und Unterteil wirkt, andererseits bei ausreichend großer Federkraft verhindert, dass Kinder den Verschluss öffnen. Mit der zum Öffnen des
Verschlusses notwendigen Relativbewegung des Oberteils gegenüber dem Unterteil in Richtung der Drehachse wird gleichzeitig die Originalitätssicherung
zerstört. Der Erfindung gelingt es somit, Kindersicherung und Originalitätssicherung in einem Verschluss zu einer Funktionseinheit zu
verschmelzen.
Im Originalzustand lässt sich nicht erkennen, wie ein erfindungsgemäßer
Verschluss geöffnet werden kann. Es lässt sich lediglich das auf Abstand gehaltene Oberteil drehen. Das fest auf dem Behälter sitzende Unterteil ist dabei
von außen nicht zugänglich. Dadurch wird eine zusätzliche Sicherheit gegen
unbefugtes Öffnen des Verschlusses erzielt. Gegebenenfalls kann durch ein Piktogramm dem Benutzer eine Hilfestellung beim Öffnen des Verschlusses
gegeben werden.
Das Federelement kann zwischen Unter- und Oberteil lediglich eingeklemmt sein.
Nach einer besonderen Ausführungsform ist es an mindestens einem dieser Teile befestigt, was beispielsweise durch Klebung erfolgen kann. Das Federelement
besteht gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform aus einem Schaumstoffteil, das zum Beispiel aus aufgeschäumtem PE besteht, dessen Materialkosten kaum
ins Gewicht fallen und beim Recycein kein Auseinandernehmen des Verschlusses erfordert, da auch der Verschluss in der Regel aus PE besteht, so dass die
Sortenreinheit des Verschlusses gewährleistet ist. Als vorteilhaft erweist sich das
Herstellen des Federelements im Zuge der Herstellung des Ober- oder Unterteils.
Dabei kann das Federelement gleichzeitig mit dem Dichtring an das Unterteil angespritzt werden, so dass ein weiterer Verfahrensschritt für dessen Befestigung
entfällt.
Eine andere vorteilhafte Ausführungsform sieht zur Bildung eines Federelements
vor, das Deckteil des Unterteils in einem zentralen Bereich um die Drehachse mit
größerer Elastizität auszubilden. Das Oberteil, das in dem entsprechenden Bereich seines Deckteils etwas tiefer gezogen ist, drückt beim Aufbringen einer
Kraft in Richtung der Drehachse auf den elastischen Bereich des Unterteils, wodurch dieser nachgibt. Ein solcher Verschluss kann beispielsweise aus den
Materialien PP und TPE hergestellt werden.
Die Rastelemente der Originalitätssicherung sind gemäß einer besonderen
Ausführungsform kreisförmig auf der Oberseite des Deckteils des Unterteils in beliebiger Anzahl angeordnet. Dadurch wird eine gleichmäßige Kraftübertragung
von dem Oberteil auf das Unterteil gewährleistet, ohne dass es zu einem Verkanten kommt. Bei den gebräuchlichen Verschlussgrößen mit einem
Durchmesser von 20 bis 60 mm genügen hierfür drei bis acht Rastelemente.
Diese besitzen vorteilhafterweise Keilform, wobei die Spitze des Keils beim Öffnen
den Bereichen mit geringem Durchstoßwiderstand im Oberteil gegenüberliegt. Dadurch können diese Bereiche von den Rastelementen leichter durchstoßen
werden.
Vorteilhafterweise besitzen die Bereiche mit geringem Durchstoßwiderstand eine
geringe Materialdicke und/oder sind an ihren Rändern durch eine Vertiefung und Trennkante von dem übrigen Bereich getrennt. Auch dadurch wird ein
Durchstoßen der Rastelemente erleichtert. Um eine möglichst gute Kraftübertragung vom Oberteil auf das Unterteil zu ermöglichen, entspricht die
Grundrissform der Bereiche mit geringem Durchstoßwiderstand der Grundrissform der Rastelemente.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Untersicht auf das Oberteil eines erfindungsgemäßen Verschlusses,
Fig. 2 einen Querschnitt durch das in Fig. 1 dargestellte Oberteil entlang der
Linie ll-ll,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Unterteil eines erfindungsgemäßen Verschlusses,
Fig. 4 eine Ansicht auf das in Fig. 3 dargestellte Unterteil,
Fig. 5 eine Detaildarstellung eines Bereiches mit geringem Durchstoßwiderstand,
Fig. 6 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Verschluss,
Fig. 7 einen Teilquerschnitt des erfindungsgemäßen Verschlusses beim
Schließen des Verschlusses und
Fig. 8 einen Teilquerschnitt des erfindungsgemäßen Verschlusses beim Öffnen
des Verschlusses.
Das Ausführungsbeispiel bezieht sich auf einen Verschluss, der, wie allgemein
üblich, durch Rechtsdrehung auf einen Behälter aufgeschraubt wird, um diesen zu verschließen, und durch Linksdrehen wieder abgenommen werden kann. Auf
dieses Funktionsprinzip sind die Rastelemente mit ihren geneigten und aufrechten
Seiten abgestimmt.
Die Fig. 1 und 2 zeigen ein Oberteil 1 eines erfindungsgemäßen Verschlusses in
Untersicht und Querschnitt. Das Oberteil 1 besteht aus einem zylinderförmigen Abschnitt 2, der an seinem oberen Ende von einem Deckteil 3 verschlossen ist.
Das gegenüberliegende Ende des zylinderförmigen Abschnitts 2 ist offen, wobei an dessen Innenseite im Randbereich ein Wulst 4 umläuft. Zur Verstärkung des
Oberteils 1 sind an der Außenseite des zylinderförmigen Abschnitts 2 Längsrippen
5 angeordnet, die mit ihrem unteren Ende in einem am offenen Ende des zylinderförmigen Abschnitts 2 umlaufenden Ringfalz 6 enden.
Das Deckteil 3 weist an seiner Innenseite im Bereich der Dreh- und
Symmetrieachse 7 ein Federelement 8 in Form eines Schaumstoffzylinders auf, der mit seiner ebenen Fläche am Deckteil 3 befestigt ist. Das Federelement 8 ist
von sechs Rastelementen in Form von dreieckförmigen Keilen 9 konzentrisch
umgeben, wobei sich die dreieckförmigen Keile diametral gegenüberliegen und einen gleichbleibenden Abstand untereinander aufweisen.
Die lange Kathete der dreieckförmigen Keile 9 fällt mit der Innenseite des
Deckteils 3 zusammen, so dass die kurze Kathete demzufolge rechtwinklig zum Deckteil 3 angeordnet ist. Die Hypotenuse bildet die Schrägfläche der Keile 9, die
mit ihrer Keilspitze in Richtung der Drehbewegung nach links zeigen, die
Schrägfläche also zu dieser Richtung hin geneigt ist.
Ebenfalls koaxial zum Federelement 8 und in gleichmäßigen Abständen sind
sechs Bereiche 10 mit geringerem Durchstoßwiderstand im Deckteil 3 des
Oberteils 1 angeordnet. Die Bereiche 10 liegen dabei immer in Umfangsrichtung
zwischen zwei Keilen 9. Die weitere Ausgestaltung der Bereiche 10 ist unter Fig.
näher beschrieben.
In Fig. 5 sieht man einen Ausschnitt des Deckteils 3 des Oberteils 1 im Bereich
eines Bereichs 10 mit geringem Durchstoßwiderstand. Der Bereich 10 besitzt die
Form eines Kreisringabschnittes und ist mit Hilfe einer Vertiefung und Trennkante
11 vom übrigen Bereich des Deckteils 3 getrennt. Der Bereich 10 ist von einer
Originalitätshaut 12 verschlossen, die über dünne Stege 13 am Deckteil 3
befestigt ist. Die Originalitätshaut 12 weist eine sehr viel geringere Dicke auf als
das Deckteil 3 (Fig. 2).
Die Fig. 3 und 4 zeigen das Unterteil 14 eines erfindungsgemäßen Verschlusses
in Draufsicht und Ansicht. Auch das Unterteil 14 besitzt einen zylinderförmigen
Abschnitt 15, dessen unteres Ende offen ist, während ein Deckteil 16 das obere
Ende verschießt. Die Außenseite des zylinderförmigen Abschnitt 15 weist im
unteren Bereich einen Rücksprung 17 auf. Die Innenseite des zylinderförmigen
Abschnitts 15 ist mit einem Innengewinde 18 versehen (Fig. 6).
An der Oberseite des Deckteils 16 sind in gleichbleibendem radialem Abstand zur
Dreh- und Symmetrieachse 7 zunächst Rastelemente in Form von dreieckförmigen Keilen 19 angeordnet. Wie bei den dreieckförmigen Keilen 9 des
Oberteils 1 fällt die lange Kathete der Keile 19 mit dem Deckteil 15 zusammen.
Die kurze Kathete steht im rechten Winkel von dem Deckteil 16 ab. Die Hypotenuse bildet wiederum die Schrägfläche, die in Richtung der Drehbewegung
nach rechts geneigt ist, so dass die schrägen Flächen der Keile 9 und der Keile gegenläufig angeordnet sind.
Um die Stärke der Keile 19 radial nach außen versetzt und mit einer
Teilüberlappung zu den Keilen 19 sind trapezförmige Keile 20 auf der Oberseite
des Deckteils 16 angeordnet. Die freien Schenkel der trapezförmigen Keile stellen deren Schrägfläche dar, welche entgegengesetzt den Keilen 19 geneigt ist.
Die lange Seite des trapezförmigen Keils 20 steht im rechten Winkel zu der Oberseite des Deckteils 15 und überragt dabei den dreieckförmigen Keil 19.
Der in Fig. 6 dargestellte Querschnitt zeigt, wie das Oberteil 1 und das Unterteil
einen erfindungsgemäßen Verschluss bilden. Das Unterteil 14 ist entlang der gemeinsamen Drehachse 7 innerhalb des Oberteils 1 angeordnet. Die Außenseite
des zylinderförmigen Abschnitts 15 weist dabei ein geringes Spiel zur Innenseite
des zylinderförmigen Abschnitts 2 auf. Der Wulst 4 des zylinderförmigen Abschnitts 2 greift in den Rücksprung 6 des zylinderförmigen Abschnitts 15, so
dass ein Herausfallen des Unterteils 14 aus dem Oberteil 1 verhindert wird.
Die sich gegenüberliegenden Deckteile 3 und 16 werden von dem Federelement
in einem vorbestimmten Abstand zueinander gehalten, so dass ein scheibenförmiger Hohlraum 21 entsteht. In diesen Hohlraum 21 ragen die
dreieckförmigen Keile 9 und 19 sowie die trapezförmigen Keile 20 hinein, ohne
das gegenüberliegende Deckteil 3 bzw. 16 zu berühren.
Aus Fig. 6 geht ferner hervor, dass der Abstand der dreieckförmigen Keile 9 des
Oberteils 1 von der Drehachse 7 dem Abstand der dreieckförmigen Keile 19 des
Unterteils 14 von der Drehachse 7 entspricht, diese Keile sich also mit ihren Schrägflächen gegenüberliegen. Dabei weisen die Schrägflächen eine
gegenläufige Neigung auf, d. h. die Schrägflächen verlaufen parallel zueinander.
Beim Drehen des Oberteils 1 in Richtung der Spitzen der Keile 9, also nach links,
gleiten die Keile 9 mit ihrer Schrägfläche auf der Schrägfläche der Keile 19. Dabei
kommt es zu einem leichten Anheben des Oberteils 1, bis die Keile 9 an den
Keilen 19 vorbeigeglitten sind und sich das Oberteil 1 wieder senkt. In diese
Drehrichtung, die zum Zwecke einer Kindersicherung sinnvollerweise dem
Drehsinn der Öffnungsbewegung entspricht, kann somit kein zum Öffnen des
Verschlusses ausreichendes Drehmoment über die Keile 9 und 19 übertragen
werden. Außerdem sind den trapezförmigen Keilen 20 des Unterteils 14 die Bereiche 10 mit geringem Durchstoßwiderstand zugeordnet, indem beide den
gleichen radialen Abstand zur Drehachse 7 aufweisen.
Die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Verschlusses geht aus den Fig. 7 und
8 hervor. Fig. 7 zeigt die Situation beim Schließen des Verschlusses. Dabei wird
das Oberteil 1 gegenüber dem Unterteil 14 um die Achse 7 nach rechts gedreht.
Die Relativbewegung zwischen Oberteil 1 und Unterteil 14 dauert so lange an, bis
die dreieckförmigen Keile 9 des Oberteils 1 mit ihrer aufrechten Seite auf die aufrechte Seite der dreieckförmigen Keile 19 des Unterteils 14 stoßen. Die
Kontaktfläche der Keile 9 und 19 bildet den Kraftübertragungsbereich, mit dem
das Drehmoment zum Verschließen des Verschlusses vom Oberteil 1 auf das Unterteil 14 übertragen wird. Aufgrund der Höhe der Keile 9 und 19, die in ihrer
Summe die Höhe des Hohlraums 21 übersteigen, kommt eine Überlappung der aufrechten Keilseiten zustande, ohne dass dabei auf das Oberteil 1 eine in
Drehachse 7 gerichtete Kraft aufgebracht werden muss, die zur Stauchung des Federelements 8 und somit zur Verringerung der Höhe des Hohlraums 21 führen
würde.
Fig. 8 zeigt die Situation beim Öffnen des erfindungsgemäßen Verschlusses.
Durch Aufbringen einer in Richtung der Drehachse 7 wirkenden Kraft F, die durch
den Pfeil versinnbildlicht ist, kommt es zu einer Stauchung des Federelements 8 und einer Verringerung des Abstandes zwischen dem Deckteil 3 des Oberteils 1
und dem Deckteil 16 des Unterteils 14, wodurch sich die Höhe des Hohlraums 21
verringert. Befindet sich dabei unter einem Bereich 10 mit geringem
Durchstoßwiderstand im Oberteil 1 ein trapezförmiger Keil 20 des Unterteils 14, so
drückt der trapezförmige Keil 20 aufgrund seiner großen Höhe mit seiner geneigten Fläche gegen die Originalitätshaut 12 und löst sie von dem übrigen
Bereich des Deckteils 3, wobei die Stege 13 zur Befestigung der Originalitätshaut
12 am Deckteil 3 brechen. Im weiteren Verlauf dringt der trapezförmige Keil 20 in
die freiwerdende Öffnung ein und bildet dabei mit seiner langen, aufrechten Seite
und der Innenseite der Öffnung eine Kontaktfläche, über die ein Drehmoment vom Oberteil 1 auf das Unterteil 14 zum Öffnen des Verschlusses übertragen werden
kann. Die Kindersicherung besteht darin, dass ohne Aufbringen der vorbestimmten Kraft F kein Einrasten der trapezförmigen Keile 20 in den
Bereichen 10 stattfindet. Dadurch kommt kein Kraft- und Formschluss zwischen Oberteil 1 und Unterteil 14 zustande, der Voraussetzung für ein Öffnen ist.
Die Originalitätssicherung des erfindungsgemäßen Verschlusses besteht darin,
dass zur Übertragung eines Drehmoments vom Oberteil 1 auf das Unterteil 14 die trapezförmigen Keile 20 in Eingriff mit den Bereichen 10 gebracht werden müssen.
Dies ist aber nur möglich bei gleichzeitiger Beschädigung der Originalitätshaut 12,
was eine bereits erfolgte Manipulation am Verschluss signalisiert.
Claims (17)
1. Behälterverschluss mit einem Unterteil (14) in Form eines
Hohlzylinderabschnitts (15) mit Innengewinde (18), der an einem Ende mit
einem Deckteil (16) verschlossen ist, und einem Oberteil (1) in Form eines
Hohlzylinderabschnitts (2), der an einem Ende mit einem Deckteil (3)
verschlossen ist, wobei das Unterteil (14) in dem Oberteil (1) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Unterteil (14) und Oberteil (1) ein
verformbares Zwischenelement (8) derart angeordnet ist, dass das Zwischenelement (8) in Ausgangsstellung das Deckteil (16) des Unterteils (14)
in einem vorbestimmten Abstand zum Deckteil (3) des Oberteils (1) hält und dass an der Oberseite des Deckteils (16) des Unterteils (14) Rastelemente (20)
angeordnet sind, denen Bereiche (10) geringeren Durchstoßwiderstands im
Deckteil (3) des Oberteils (1) zugeordnet sind, wobei die Rastelemente (20) geeignet sind, bei Unterschreiten des vorbestimmten Abstands zwischen
Unterteil (14) und Oberteil (1) bei gleichzeitigem Verformen des Zwischenelements (8) die Bereiche (10) mit geringem Durchstoßwiderstand zu
durchstoßen.
2. Behälterverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
verformbare Zwischenelement ein Federelement (8) ist.
3. Behälterverschluss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das
Federelement (8) am Unterteil (14) und/oder Oberteil (1) befestigt ist.
4. Behälterverschluss nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass
das Federelement (8) aus einem Schaumstoffteil besteht.
5. Behälterverschluss nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl
das Schaumstoffteil (8) als auch das Unterteil (14) und Oberteil (1) aus Polyethylen bestehen.
6. Behälterverschluss nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass
das Schaumstoffteil (8) am Unterteil (14) oder Oberteil (1) angespritzt ist.
7. Behälterverschluss nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass zur Bildung eines Federelements (8) das Deckteil (16)
des Unterteils (14) in einem Bereich um die Drehachse (7) einen geringeren
Elastizitätsmodul aufweist, auf dem das Oberteil (1) aufliegt.
8. Behälterverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass drei bis acht, vorzugsweise sechs, Rastelemente (20)
auf der Oberseite des Deckteils (16) des Unterteils (14) angeordnet sind.
9. Behälterverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastelemente (10) kreisförmig auf der Oberseite des
Deckteils (16) des Unterteils (14) angeordnet sind.
10. Behälterverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Rastelemente (20) in der Seitenansicht keilförmig ausgebildet sind.
11. Behälterverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Bereiche (10) mit geringem Durchstoßwiderstand
eine geringere Dicke aufweisen als die übrigen Bereiche des Deckteils (3) des Oberteils (1).
^.Behälterverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Bereiche (10) mit geringerem Durchstoßwiderstand
durch eine Vertiefung und Trennkante von den übrigen Bereichen des Deckteils (3) des Oberteils (1) getrennt sind.
13. Behälterverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die Bereiche (16) mit geringem Durchstoßwiderstand der
Grundrißform der Rastelemente (20) entsprechen.
14. Behälterverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass an der Oberseite des Deckteils (16) des Unterteils (14) weitere Rastelemente (19) angeordnet sind, denen weitere Rastelemente (9)
an der Unterseite des Deckteils (3) des Oberteils (1) derart zugeordnet sind,
dass lediglich beim Verdrehen des Oberteils (1) gegenüber dem Unterteil (14) in eine Richtung unter Einhaltung des vorbestimmten Abstands zwischen
Oberteil (1) und Unterteil (14) ein Einrasten der Rastelemente (9,19) bewirkt
wird.
15. Behälterverschluss nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die
weiteren Rastelemente (19) in Umlaufrichtung zwischen den Bereichen (10) angeordnet sind.
16. Behälterverschluss nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass
die weiteren Rastelemente (9,19) am Oberteil (1) und Unterteil (14) aus Keilen
mit gegenläufigen Neigungsflächen bestehen.
17. Behälterverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass das Oberteil (1) an der Innenseite seines offenen Endes einen umlaufenden Wulst (4) aufweist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29821740U DE29821740U1 (de) | 1998-12-07 | 1998-12-07 | Behälterverschluss mit Originalitätssicherung |
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| DE29821740U1 true DE29821740U1 (de) | 1999-05-27 |
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| DE29821740U Expired - Lifetime DE29821740U1 (de) | 1998-12-07 | 1998-12-07 | Behälterverschluss mit Originalitätssicherung |
Country Status (1)
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| DE (1) | DE29821740U1 (de) |
Cited By (2)
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| WO2001056894A2 (en) | 2000-02-07 | 2001-08-09 | Loctite (R & D) Limited | Cap assembly with applicator |
| DE10249303A1 (de) * | 2002-10-22 | 2004-05-06 | Heinlein Plastik-Technik Gmbh | Kappenartiger Drehverschluss für Behälter sowie mit einem solchen Drehverschluss versehener Behälter |
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| US4801028A (en) | 1986-10-03 | 1989-01-31 | Spectra King Precision Engineers Limited | Closure device for a container having a cylindrical opening |
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1998
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