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DE10140294A1 - Elektrosteckdosenleiste für den medizinischen Bereich - Google Patents

Elektrosteckdosenleiste für den medizinischen Bereich

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DE10140294A1
DE10140294A1 DE2001140294 DE10140294A DE10140294A1 DE 10140294 A1 DE10140294 A1 DE 10140294A1 DE 2001140294 DE2001140294 DE 2001140294 DE 10140294 A DE10140294 A DE 10140294A DE 10140294 A1 DE10140294 A1 DE 10140294A1
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DE
Germany
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strip
cover
electrical socket
socket strip
socket
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DE2001140294
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English (en)
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Wilfried Kroemker
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WILFRIED KROEMKER GmbH
Original Assignee
WILFRIED KROEMKER GmbH
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Publication date
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    • H01R13/639Additional means for holding or locking coupling parts together, after engagement, e.g. separate keylock, retainer strap
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Abstract

Eine Elektrosteckdosenleiste (1) für den medizinischen Bereich mit mindestens einer Steckdose (12), die an eine elektrische Spannungsquelle anschließbar ist, hat oberhalb von der Aufnahmeöffnung der Steckdose (12) für einen Stecker eine aufklappbare Abdeckung (4) und ein Verriegelungselement (7) zur Verriegelung der Abdeckung (4) mit der Elektrosteckdosenleiste (1) im zugeklappten Zustand zur Verhinderung eines Herausnehmens von Steckern aus der mindestens einen Steckdose (12).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Elektrosteckdosenleiste für den medizinischen Bereich mit mindestens einer Steckdose, die an eine elektrische Spannungsquelle anschließbar ist.
  • Fest installierte oder ortsveränderliche Elektrosteckdosenleisten sind zum Anschluss von Elektrogeräten an eine elektrische Spannungsquelle hinreichend bekannt. Sie besitzen mindestens eine Steckdose, die in ein Gehäuse eingebaut ist, wobei die Steckdose mit einer Zuleitung an eine elektrische Spannungsquelle anschließbar ist. Die Zuleitung wird zumeist seitlich aus dem Gehäuse herausgeführt und hat an seinem Ende entweder einen Stecker zum Anschluss an eine weitere zum Beispiel im Gehäuse festinstallierte Steckdose. Die Steckdosen sind so ausgebildet, dass eine Verbindung zwischen einem Stecker und der Steckdose leicht getrennt und wieder zusammengesteckt werden können. Ein Zugang für Unbefugte wird hierbei nicht verhindert.
  • Zur Abdeckung der Steckdosen vor Verschmutzung und Feuchtigkeit ist oftmals eine klappbare Abdeckung vor der Steckdose vorgesehen. Zum Einstecken eines Steckers in die Steckdose wird die Abdeckklappe aufgeklappt und verbleibt dann in dem aufgeklappten Zustand.
  • Im medizinischen Bereich besteht das Problem, dass oftmals für einen Patienten lebensnotwendige Geräte an eine Elektrosteckdosenleiste geklemmt sind und die Gefahr eines unbefugten Herausnehmens von Steckern besteht.
  • Aufgabe der Erfindung war es daher, eine verbesserte Elektrosteckdosenleiste zum Einsatz in Verbindung mit medizinischen Geräten zu schaffen, bei der die Stecker-Steckdose-Verbindung nicht von Unbefugten getrennt werden kann. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass oberhalb von der Aufnahmeöffnung der Steckdose für einen Stecker eine aufklappbare Abdeckung und ein Verriegelungselement zur Verriegelung der Abdeckung mit der Elektrosteckdosenleiste im zugeklappten Zustand zur Verhinderung eines Herausnehmens von Steckern aus der mindestens einen Steckdose vorgesehen ist.
  • Durch die aufklappbare Abdeckung wird ermöglicht, dass die Steckdosen zum Einstecken oder Herausnehmen von Steckern zugänglich sind. Erfindungsgemäß ist jedoch ein Verriegelungselement, insbesondere ein Schloss zur Verriegelung der Abdeckung vorgesehen, so dass die Abdeckung nur bewußt und nur von befugten Personen aufgeklappt werden kann. Im verriegelten Zustand ist die Abdeckung geschlossen, so dass ein Herausnehmen der Stecker verhindert wird.
  • Auf diese Weise sind insbesondere in Krankenhäusern verwendete elektrische Maschinen so abgesichert, dass Unbefugte, wie zum Beispiel Reinigungspersonal, die Stromversorgung nicht unterbrechen können und damit einen Ausfall der Maschinen verursachen.
  • Vorzugsweise besitzt die Abdeckung Aussparungen für wenigstens einen Zuleitungskabel eines Steckers. Diese Aussparungen müssen groß genug sein, um mindestens ein Zuleitungskabel hindurchzuführen und so klein sein, dass der an das Zuleitungskabel befestigte Stecker nicht durch die Aussparung hindurchgeführt werden kann.
  • Bevorzugt wird die Abdeckung auf einer Seite mit einem Scharnier mit der Elektrosteckdosenleiste befestigt und auf der anderen gegenüberliegenden Seite durch einen sperrbaren Riegel, der in einen Schlitz in der Elektrosteckdosenleiste greift, mit dieser verriegelt. Diese Konstruktion ermöglicht ein Hochklappen der Abdeckung mittels des Scharniers, sowie seine Verriegelung auf der gegenüberliegenden Seite mit der Elektrosteckdosenleiste.
  • Der sperrbare Riegel wird vorzugsweise durch ein Sicherheitsschloss abgesperrt. Auf diese Weise kann die Abdeckung so verschlossen werden, dass ein Sicherheitsschlüssel erforderlich ist und ein Zugriff für unbefugte Personen nicht möglich ist.
  • In einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Abdeckung auf einer Seite mit einem Scharnier mit der Elektrosteckdosenleiste verbunden ist. Auf der gegenüberliegenden Seite ist eine Bohrung vorgesehen. In dem Gehäuse der Elektrosteckdosenleiste ist zudem eine an die Bohrung angrenzende fluchtende Bohrung eingebracht, so dass ein Bügelschloss durch die fluchtenden Bohrungen einschiebbar ist.
  • Die Abdeckung ist vorzugsweise ein rechteckförmiger Kasten mit einem Deckel und mit Seitenwänden an den Deckelkanten. An den Seitenwänden sind jeweils im Bereich der Steckdosen Aussparungen für Zuleitungskabel der Stecker vorgesehen. Um ein Herausnehmen der Stecker durch die Aussparungen zu verhindern sind die Aussparungen jeweils kleiner als ein Stecker.
  • In einer anderen Ausführungsform sind die Abdeckung und die Elektrosteckdosenleiste miteinander auf beiden Seiten durch einen abschließbaren Riegel verbunden.
  • Vorzugsweise ist an der Rückseite der ortsveränderlichen Mehrfach- Elektrosteckdosenleiste mindestens ein Halteelement vorgesehen, um die Elektrosteckdosenleiste lösbar an einen geeigneten Träger, wie z. B. ein Rohr eines Monitorwagens, Krankenbetts etc., zu klemmen. Das Halteelement sollte drehbar gelagert sein, um wahlweise ein vertikales oder horizontales Anklemmen der Elektrosteckdosenleiste an den jeweiligen Träger zu ermöglichen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1 perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Elektrosteckdosenleiste mit zugeklappter Abdeckung;
  • Fig. 2 Draufsicht auf die Elektrosteckdosenleiste mit aufgeklappter Abdeckung;
  • Fig. 3 Frontansicht der Abdeckung für die Elektrosteckdosenleiste;
  • Fig. 4 Querschnittsansicht der Abdeckung aus Fig. 3;
  • Fig. 5 Rückseitenansicht der Abdeckung aus Fig. 3.
  • Die Fig. 1 lässt die erfindungsgemäße Elektrosteckdosenleiste 1 in perspektivischer Ansicht erkennen. Die Elektrosteckdosenleiste 1 hat in bekannter Weise in einem Gehäuse 2 Steckdosen, die fest an eine Zuleitung 3 zur Verbindung mit einer elektrischen Spannungsquelle verbunden sind. Am Ende der Zuleitung 3 kann zum Beispiel ein Stecker sein, um die Elektrosteckdosenleiste 1 an eine in einem Gebäude fest installierte Steckdose zu klemmen.
  • Zur Verhinderung eines unbefugten oder unbeabsichtigten Trennens von Steckern, die in die Steckdosen eingesteckt sind, ist eine Abdeckung 4 vorgesehen, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel an der hinteren Verbindungskante 5 schwenkbar mit Scharnieren an die Elektrosteckdosenleiste 1 angelenkt ist. An der Vorderseite 6 der Abdeckung ist ein Verriegelungselement 7 vorgesehen, um die Abdeckung 4 im zugeklappten Zustand fest zu verriegeln. Das Verriegelungselement 7 ist vorzugsweise als Sicherheitsschloss ausgeführt und nur mit einem Sicherheitsschlüssel zu öffnen.
  • Die Abdeckung 4 ist als rechteckförmiger Kasten mit einem Deckel 8 und mit Seitenwänden 9 an den Kanten des Deckels ausgebildet. In der vorderen Seitenwand 6, 9 sind im Bereich der Steckdosen jeweils Aussparungen 10 vorgesehen, durch die Zuleitungskabel 11 der in die Steckdosen eingesteckten Stecker hindurchgeführt werden können. Die Aussparungen 10 sind kleiner als ein Stecker, so dass ein unbefugtes Herausnehmen des Steckers aus der Steckdose im geschlossenen Zustand der Abdeckung 4 sicher verhindert wird.
  • Die Aussparungen 10 können aber auch als Schlitze bis zu dem Deckel 8 geführt werden, um Stecker mit nicht abgewinkelten Zuleitungskabeln aus der Abdeckung 4 herausführen zu können.
  • Die Fig. 2 lässt die Elektrosteckdosenleiste 1 mit aufgeklappter Abdeckung 4 in der Draufsicht erkennen. Es wird deutlich, dass in dem Gehäuse 2 der Elektrosteckdosenleiste 1 sechs nach oben weisende Steckdosen 12 angebracht sind. An der hinteren Verbindungskante 5 des Gehäuses 2 ist die Abdeckung 4 angelenkt. Auf der Oberseite des Gehäuses 2 im Bereich der Vorderkante ist ein Schlitz 13 vorgesehen, in den ein Riegel des in der Fig. 1 skizzierten Verriegelungselementes 7 eingreifen kann. Damit kann die Abdeckung 4 im zugeklappten Zustand fest mit der Elektrosteckdosenleiste 1 verriegelt und diese verschlossen werden.
  • Die Fig. 3 lässt die Vorderseite 6 der Abdeckung 4 erkennen. Es wird deutlich, dass im Bereich der sechs Steckdosen 12 jeweils rechteckförmige Aussparungen 10 für die Zuleitungen 11 von abgewinkelten Steckern vorgesehen sind. In der Mitte der Vorderseite 6 der Abdeckung 4 ist eine Bohrung 14 zur Aufnahme eines Riegel-Sicherheitsschlosses vorgesehen.
  • Die Fig. 4 lässt die Abdeckung 4 in der Querschnittsansicht erkennen. Es wird deutlich, dass die Abdeckung 4 als rechteckförmiger Kasten mit einem Deckel 8und mit Seitenwänden 9 ausgebildet ist. An der hinteren Verbindungskante 5 mit der Elektrosteckdosenleiste 1 sind Aufnahmen 15 für Scharnierbolzen vorgesehen. Die Aufnahmen 15 für Scharnierbolzen sind auch deutlicher aus der Fig. 5 erkennbar, die die Rückseitenansicht der Abdeckung 4 zeigt. Die nicht dargestellten Bolzen für Scharniergelenke werden in entsprechende Klemmhalterungen in dem Gehäuse 2 der Elektrosteckdosenleiste 1 eingeklemmt.

Claims (10)

1. Elektrosteckdosenleiste (1) für den medizinischen Bereich mit mindestens einer Steckdose (12), die an eine elektrische Spannungsquelle anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb von der Aufnahmeöffnung der Steckdose (12) für einen Stecker eine aufklappbare Abdeckung (4) und ein Verriegelungselement (7) zur Verriegelung der Abdeckung (4) mit der Elektrosteckdosenleiste (1) im zugeklappten Zustand zur Verhinderung eines Herausnehmens von Steckern aus der mindestens einen Steckdose (12) vorgesehen ist.
2. Elektrosteckdosenleiste (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) Aussparungen (10) für wenigstens ein Zuleitungskabel (11) eines Steckers hat.
3. Elektrosteckdosenleiste (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) auf der einen Seite mit einem Scharnier mit der Elektrosteckdosenleiste (1) verbunden ist und auf der gegenüberliegenden Seite durch einen sperrbaren Riegel, der in einen Schlitz (13) in der Elektrosteckdosenleiste (1) eingreift, verriegelbar ist.
4. Elektrosteckdosenleiste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der sperrbare Riegel durch ein Sicherheitsschloss absperrbar ist.
5. Elektrosteckdosenleiste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) auf einer Seite mit einem Scharnier mit der Elektrosteckdosenleiste (1) verbunden ist und auf der gegenüberliegenden Seite eine Bohrung (14) hat, wobei eine angrenzende fluchtende Bohrung in dem Gehäuse (2) der Elektrosteckdosenleiste (1) vorgesehen ist und ein Bügelschloss durch die fluchtenden Bohrungen einschiebbar ist.
6. Elektrosteckdosenleiste (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) ein rechteckförmiger Kasten mit einem Deckel (8) und Seitenwänden (9) an den Deckelkanten ist, wobei an den Seitenwänden (9) jeweils im Bereich der Steckdosen (12) Aussparungen (10) für Zuleitungskabel (11) der Stecker vorgesehen sind und die Aussparungen (10) jeweils kleiner als ein Stecker ist.
7. Elektrosteckdosenleiste (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) und die Elektrosteckdosenleiste (1) miteinander auf einer oder auf beiden Seiten durch einen abschließbaren Riegel verbunden sind.
8. Elektrodosenleiste (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche als ortsveränderliche Mehrfachsteckdose.
9. Elektrosteckdosenleiste (1) nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch mindestens ein Halteelement an der Rückseite der Elektrodosenleiste (1) zum lösbaren Befestigen der Elektrosteckdosenleiste (1) an geeigneten Trägern.
10. Elektrosteckdosenleiste (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Halteelement drehbar an der Elektrosteckdosenleiste (1) angeordnet ist.
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