DE3935459A1 - Schutzgehaeuse zur aufnahme einer steckverbindung - Google Patents
Schutzgehaeuse zur aufnahme einer steckverbindungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Schutzgehäuse zur Aufnahme einer
Steckverbindung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bekannte Schutzgehäuse dieser Art erfüllen nicht die Anfor
derungen, wie sie neuerdings dadurch entstehen, daß Steckver
bindungen und hierbei insbesondere informationstechnische
Anschlüsse verstärkt auch in Logistik- und Fabrikationsberei
chen benötigt werden. Sie sind dort erhöhten mechanischen und
verstärkten Umwelteinflüssen wie Klima, Fremdkörpern und Wasser
ausgesetzt. Dabei ist es wünschenswert, daß das Schutzgehäuse
verschiedene, gängige Steckverbindungen dieser Art aufnehmen
kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Schutz
gehäuse so auszubilden, daß verschiedene Steckverbindungen je
weils so aufgenommen werden können, daß sie im Schutzgehäuse
sicher gehalten und vor äußeren Einflüssen geschützt sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das Schutzgehäuse gemäß den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 ausgebildet. Dabei
übernimmt eine Aussparung am Boden der Basisplatte des Schutz
gehäuses einerseits die Funktion, das Steckdosenteil einer be
stimmten, genormten Steckverbindung in formschlüssiger, ge
haltener Weise aufnehmen zu können, zum anderen dient sie bei
Verwendung andersartiger Steckverbindungen zur Kabeldurchfüh
rung. Zur Halterung andersartiger, nicht formschlüssig in der
Aussparung zu haltender Steckverbindungen sind zu dem Schutz
gehäuse gehörende Montageplatten vorgesehen, die einerseits in
schlitzförmige Führungen am Schutzgehäuse einführbar sind und
dadurch gehalten werden und andererseits eine zu dem jeweiligen
Querschnitt des aufzunehmenden Steckdosenteils passende Öffnung
besitzen, in der das Steckdosenteil und damit die gesamte
Steckverbindung sicher gehalten werden kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen. So können gemäß der Merkmale der Ansprüche 3
und 4 als weiter verbesserter Schutz gegen Fremdkörper und Was
ser Dichtungen in Nuten des Schutzgehäuses eingebracht werden.
Sind die Leitungen nicht unter Putz oder in Wandinstallations
kanälen, sondern auf Putz verlegt, so können auch sie einem im
Schutzgehäuse befindlichen Steckdosenteil zugeführt werden,
indem gemäß Anspruch 5 das Schutzgehäuse an der Rückseite der
Basisplatte um einen Aufputzrahmen erweitert wird.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Schutz
gehäuses liegt nach den Ansprüchen 6, 7 und 11 darin, daß die
Unterseite des Gehäuses lösbar an der Basisplatte angebracht
und mit aussteckbaren Kabeldurchführungen versehen sein kann.
Diese beispielsweise als Membranen ausgeführte Durchführungen
ermöglichen eine abgedichtete Zuführung der Kabel zum jeweili
gen Steckerteil. Weiterhin wird in einfacher Weise ein bei
Datenanschlüssen evtl. erforderlicher Schutz gegen unbefugten
Zugriff erzielt, wenn gemäß den Merkmalen der Ansprüche 8 bis
10 das Schutzgehäuse abschließbar ausgeführt ist. Nach Anspruch
12 ist über einen Mikroschalter auch eine Fernüberwachung des
Gehäuses möglich. Gemäß Anspruch 13 sind Ösen vorgesehen, mit
deren Hilfe das Gehäuse bei Bedarf verplombt werden kann.
Für eine gute Handhabung der Steckverbindung im Gehäuse ist die
Ausgestaltung nach Anspruch 15 zweckmäßig, da das Tieflegen der
Trennebene von Basisplatte und Klappdeckel den Zugriff zur
Steckverbindung bei geöffnetem Deckel sehr erleichtert. Schließ
lich ist es auch möglich, mehrere Steckdosenteile in der Mon
tageplatte zu haltern, wie dies die Merkmale des Anspruches 14
vorsehen.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Zeich
nungen dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erste Ausführungsform
eines Schutzgehäuses nach der Erfindung mit einer
eingebauten, horizontalen Steckverbindung,
Fig. 2 einen Schnitt durch das Schutzgehäuse nach Fig. 1,
jedoch mit einer eingebauten, vertikalen Steckver
bindung,
Fig. 3 die Ansicht der Basisplatte des Schutzgehäuses der
Fig. 1 in Richtung des Pfeiles III gesehen,
Fig. 4 einen Längsschnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den unteren Teil der Basisplatte
einer weiteren Ausführungsform eines Schutzgehäuses
nach der Erfindung mit einem angebrachten Schloßge
häuse,
Fig. 6 einen Mittellängsschnitt durch den unteren Teil des
Schutzgehäuses der Fig. 5 bei geschlossenem Klapp
deckel,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Innenseite des in der Fig. 6
gezeigten Teils des Klappdeckels,
Fig. 8 eine Draufsicht auf den unteren Teil der Basisplatte
ähnlich Fig. 5, jedoch bei einer Ausführungsform
eines Schutzgehäuses mit seitlich angebrachtem
Schloßgehäuse,
Fig. 9 einen Schnitt wie in Fig. 6, jedoch entlang der Linie
IX-IX der Fig. 8,
Fig. 10 eine Draufsicht wie in Fig. 7, jedoch bei der Ausfüh
rungsform gemäß Fig. 8,
Fig. 11 einen Mittellängsschnitt ähnlich Fig. 6 oder 9,
jedoch durch eine Ausführungsform mit eingebautem
Schloß und Mikroschalter und
Fig. 12 einen Längsschnitt ähnlich Fig. 1 durch eine
vierte Ausführungsform des Schutzgehäuses, die
für Aufputzmontage ausgelegt ist.
In den Fig. 1 und 2 ist dargestellt, auf welche Weise ein er
findungsgemäßes Schutzgehäuse die sichere und geschützte Auf
nahme zweier verschiedenartiger Steckverbindungen ermöglicht.
Die Halterung erfolgt dabei jeweils an einer Basisplatte (30)
des Schutzgehäuses. In Fig. 1 dient dabei eine Aussparung (3)
im Boden (1) der Basisplatte (30) zur gesicherten Halterung der
Abdeckplatte (32) eines Steckdosenteils (4) einer genormten
Steckverbindung, wozu die Aussparung (3) in nicht näher gezeig
ten Weise eine dem Querschnitt der Abdeckplatte (32) entspre
chende Form besitzt. Den zweiten Teil der Steckverbindung
bildet der Stecker (29), der in das Dosenteil (4) horizontal
einzustecken ist. Im Falle von Unterputz- oder Wandinstalla
tionssystemen wird die Basisplatte (30) mit ihrer Rückseite an
der jeweiligen Wand befestigt. Eine in eine der Wand zugewandte
umlaufende Nut (26) einzubringende Dichtung schützt vor Fremd
körpern und Wasser. An zwei in der Nähe der beiden oberen Ecken
der rechteckförmigen Basisplatte (30) befindlichen Scharnier
zapfen (11) ist über die Schwenkarme (41) ein Klappdeckel (2)
schwenkbar angelenkt. Zur Abdichtung des Klappdeckels (2) ge
genüber der Basisplatte (30) dient hierbei eine weitere in eine
Nut (36) (Fig. 3) eingebrachte Dichtung, die sich entlang der
oberen Querseite (35) und den beiden Längsseiten (33, 34) er
streckt. Den unteren Abschluß des Schutzgehäuses bildet eine
Verschlußplatte (15), die in Aufnahmen (13) an der Basisplatte
(30) eingesetzt und mit der Basisplatte (30) fest verbunden
ist. Sie besitzt weiterhin deckelseitig eine Nut (38), in die
ein entsprechender Steg (39) des Klappdeckels (2) beim Schlie
ßen des Deckels (2) bündig eingreift. Schließlich ist die Ver
schlußplatte (15) in nicht näher gezeigter Weise noch mit aus
stechbaren Kabeldurchführungen versehen, durch die in abgedich
teter Weise die Kabel dem Stecker (29) zugeführt werden können.
Die zweite Möglichkeit, in einem solchen Schutzgehäuse eine
Steckverbindung aufzunehmen, zeigt Fig. 2. Hierbei ist der
Stecker (40) in ein Steckdosenteil (10) vertikal einzustecken.
Die Aussparung (3) dient nunmehr zur Kabelzuführung zu diesem
Steckdosenteil (10). Dieses selbst ist in einer Aussparung
einer Montageplatte (7) gehaltert, welche wiederum an einem
Paar an den Längsseiten der Basisplatte (30) verlaufenden
schlitzförmigen Führungen (5) eingeführt und dadurch gehalten
ist. Die Führungen (5) verlaufen senkrecht zum Boden (1) der
Basisplatte (30) und liegen sich gegenüber.
Fig. 3 zeigt in der Draufsicht die innenseitigen Konturen der
Basisplatte (30), insbesondere die zur Halterung der Steckver
bindung nach Fig. 1 erforderlichen Form der Aussparung (3) und
die zur Führung der Abdeckplatte (32) dienenden Winkelprofile
(31) im Abstand zu den Ecken der Aussparung (3). Des weiteren
ist die an der oberen Querseite (35) und den beiden Längsseiten
(33, 34) verlaufende Nut (36) zu erkennen. Zwei Ösen (12) an
den Ecken der unteren Querseite (8) der rechteckförmigen
Basisplatte (30) erlauben mit zwei entsprechend angebrachten
Ösen (42) am Klappdeckel (2) ein Verplomben des Schutzgehäuses.
Neben dem schlitzförmigen Führungspaar (5) weist die Basis
platte (30) noch ein weiteres Führungspaar (6) auf, in das bei
Bedarf eine andersartige Montageplatte einführbar ist. Die
Schlitze erstrecken sich vom Boden (1) der Basisplatte (30) an
den Längsseiten (33, 34) einander gegenüberliegend senkrecht
zum Boden (1) über den seitlichen Rand der Basisplatte (30)
hinaus, wie dies der Längsschnitt in Fig. 4 deutlich macht.
Mittels jeweils passend ausgebildeter Montageplatten können
natürlich neben den in den Fig. 1 und 2 gezeigten beliebige
andere Steckverbindungen aufgenommen sein.
Neben dem Schutz gegen mechanische Einwirkungen wie Schlag und
Stoß sowie gegen Fremdkörper und Wasser kann es auch erforder
lich sein, einem derartigen Schutzgehäuse für Steckverbindungen
die Funktion einer Sicherung gegen unbefugten Zugriff zuzuwei
sen. Dazu ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung im
Ausschnitt in den Fig. 5 bis 7 gezeigt. Im Unterschied zu der
Ausführung nach den Fig. 1 bis 4 wird nunmehr als Unterseite
des Schutzgehäuses anstatt der Verschlußplatte (15) ein Unter
teil eingesetzt, welches ein Schloßgehäuse (16) beinhaltet und
einerseits ebenfalls zur Abdichtung der Unterseite des Schutz
gehäuses dient, andererseits jedoch zusätzlich noch Raum zur
Aufnahme eines Schlosses (17) bietet. Letzteres kann in einer
entsprechenden Öffnung (28) des Schloßgehäuses (16) angebracht
werden. Natürlich darf das Schloßgehäuse (16) nicht von außen
abnehmbar sein, wozu es in der Aufnahme (13) an der Basisplatte
(30) entweder unlösbar verrastet oder von der Innenseite des
Schutzgehäuses her verschraubt ist. Dem Schloßgehäuse benach
bart ist der Boden (1) der Basisplatte (30) symmetrisch zu
deren Längsachse (37) zur Aufnahme (20) eines Mikroschalters
(21) ausgebildet. Auch die Anbringung des Schloßgehäuses ist zu
besagter Achse symmetrisch. Um nun ein Abschließen zu ermög
lichen, ist zunächst ein Schließblech (19) an der Innenseite
des Klappdeckels (2) angebracht, indem dieses mit einem recht
winklig abgebogenen Ende in zwei seitliche, mit dem Klappdeckel
(2) verbundene Führungen (27) einschiebbar ist und mit einem
entsprechenden Rastloch (24) versehen in eine innenseitig
angebrachte Nase des Klappdeckels (2) eingerastet werden kann.
Das Schließblech (19) erstreckt sich senkrecht zum Klappdeckel
(2) in Richtung des Bodens (1) der Basisplatte (30). Bevor es
diesen erreicht, endet es frei in einer in Richtung des Schloß
gehäuses nach unten offenen U-Form.
In Fig. 11 ist die Wirkungsweise bei eingesetztem Schloß zu er
kennen. Das Schloß (17) besitzt einen drehbaren Schließriegel
(18), der im Schließzustand des Schlosses (17) gerade in den U-
förmigen Bogen des Schließblechs (19) eingreift und damit ein
Öffnen des Schutzgehäuses durch Schwenken des Klappdeckels (2)
nicht gestattet. Fig. 11 zeigt außerdem einen in die vorgesehe
ne Aufnahme (20) eingesetzten Mikroschalter (21), der auf die
Betätigung eines Kontaktelementes (22) anspricht. Der Schließ
zustand des Klappdeckels (2) kann somit überwacht werden, indem
ein Winkelstück (23) am Schließblech (19) so angebracht ist,
daß dieses bei Schließen des Klappdeckels (2) entsprechend auf
das Kontaktelement (22) einwirkt. Die Ösen (42) am Klappdeckel
(2) der Fig. 7 wirken wie bereits erwähnt mit denen der Basis
platte (30), wie sie in Fig. 5 zu sehen sind, zusammen, um eine
Verplombung des Schutzgehäuses dadurch zu ermöglichen, daß
durch die jeweiligen Ösen ein Plombendraht geführt ist.
Eine weitere Ausführungsform des Schutzgehäuses gemäß den Fig.
8 bis 10 entspricht im wesentlichen derjenigen gemäß den Fig. 5
bis 7 mit dem Unterschied, daß nunmehr die Öffnung (28) für das
Schloß (17) und die Aufnahme (20) für den Mikroschalter (21)
nicht mehr symmetrisch, sondern seitlich versetzt zur Längs
achse (37) der Basisplatte (30) angebracht sind. Es ist natür
lich jeweils zu beachten, daß das Schließblech (19) sich nicht
über die gesamte Breite der Unterseite erstreckt, wie dies aus
den Fig. 7 und 10 zu ersehen ist. Denn es müssen ja weiterhin
die Kabel zum Stecker durchgeführt werden, wozu im Falle der
Fig. 10 etwas mehr Platz verbleibt als bei der Ausführungsform
gemäß Fig. 7. Selbstverständlich besitzt auch das mit dem
Schloßgehäuse (16) versehene Unterteil des Schutzgehäuses
hierzu analoge Kabeldurchführungen wie die Verschlußplatte (15)
der ersten Ausführungsform, was nicht näher gezeigt ist.
In Fig. 12 ist schließlich ein Schutzgehäuse für auf Putz
verlegte Leitungen dargestellt. Hierzu wird ein Aufputzrahmen
(25) an der Rückseite der Basisplatte (30) bündig angesetzt und
schraubbar mit dieser verbunden. Zur Abdichtung dient ebenfalls
die in die umlaufende Nut (26) an der Rückseite der Basisplatte
(30) eingebrachte Dichtung. Mit der Rückseite des Aufputz
rahmens (25) wird das Schutzgehäuse dann an der Wand (40)
befestigt. Die Unterseite des Schutzgehäuses wird zwischen
Basisplatte (30) und Deckel (2) von einem Dichtungselement (14)
abgedichtet. Kabelzuführung und Befestigung der Steckverbindung
kann dann entsprechend den vorigen Ausführungsformen erfolgen.
Claims (15)
1. Schutzgehäuse zur Aufnahme einer Steckverbindung, ins
besondere für informationstechnische Anschlüsse, mit einer
Basisplatte und einem Klappdeckel, dadurch gekennzeichnet, daß
die Basisplatte (30) eine Aussparung (3) aufweist in der form
schlüssig ein genormtes Steckdosenteil (4) aufnehmbar ist, daß
im Abstand von mindestens zwei Ecken der Aussparung (3) Winkel
profile (31) angeordnet sind, die ein Rechteck einrahmen, das
dem Außenrand einer das Steckdosenteil (4) abschließenden Ab
deckplatte (32) entspricht, und daß wenigstens ein Paar an den
Längsseiten (33, 34) der Basisplatte (30) senkrecht zum Boden
(1) der Basisplatte (30) verlaufende, einander gegenüberliegen
de schlitzförmige Führungen (5) vorgesehen sind, in die eine
Montageplatte (7) mit einer Aussparung einführbar ist, in der
ein Steckdosenteil (10) einer in das Schutzgehäuse aufnehmbaren
Steckverbindung befestigbar ist.
2. Schutzgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Basisplatte (30) innenseitig in der Nähe der beiden an
die obere Querseite (35) angrenzenden Ecken Scharnierzapfen (8)
aufweist, an denen der Klappdeckel (2) drehbar gelagert ist.
3. Schutzgehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Basisplatte (30) eine entlang der oberen
Querseite (35) und den beiden Längsseiten (33, 34) verlaufende
Nut (36) aufweist, in der eine Dichtung aufnehmbar ist, auf der
der Klappdeckel in geschlossenem Zustand bündig aufliegt.
4. Schutzgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Basisplatte (30) auf ihrer Rückseite
eine umlaufende Nut (26) aufweist, in die eine Dichtung auf
nehmbar ist.
5. Schutzgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Rückseite der Basisplatte (30) ein
Aufputzrahmen (25) bündig und lösbar befestigt ist.
6. Schutzgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Basisplatte (30) an ihrer unteren Quer
seite Aufnahmen (13) besitzt, in denen ein daran anschließendes
Unterteil des Schutzgehäuses lösbar an der Basisplatte (30)
bringbar ist.
7. Schutzgehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Unterteil als Dichtungselement (14) oder Verschluß
platte (15) mit einer entlang der an den Klappdeckel (2) an
grenzenden Seite verlaufenden Nut (38) ausgebildet ist und daß
der Klappdeckel (2) innenseitig einen formschlüssig in die Nut
(38) passenden Steg (39) aufweist.
8. Schutzgehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Unterteil ein Schloßgehäuse (16) beinhaltet, in das ein
Schloß (17) mit Schließriegel (18) eingebracht ist, und daß an
der Innenseite des Klappdeckels (2) ein Schließblech (19) lös
bar angebracht ist, welches sich in geschlossenem Zustand des
Schutzgehäuses in Richtung der Basisplatte (30) erstreckt und
in einer in Richtung Schloßgehäuse (16) offenen U-Form endet,
wobei das U-förmige Teilstück bei abgeschlossenem Schloß den
Schließriegel (18) umfaßt.
9. Schutzgehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Schloßgehäuse (16) symmetrisch zur Längsachse (37) des
Schutzgehäuses angebracht ist.
10. Schutzgehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Schloßgehäuse (16) in bezug zur Längsachse (37) ver
setzt angeordnet ist.
11. Schutzgehäuse nach einem der Ansprüche 6 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil mit aussteckbaren
Kabeldurchführungen versehen ist.
12. Schutzgehäuse nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Bodens (1)
der Basisplatte (30) eine Aufnahme (20) für einen Mikroschalter
(21) mit einem Kontaktelement (22) ausgebildet ist und daß am
Schließblech (19) ein Winkelstück (23) befestigt ist, das beim
Öffnen und Schließen des Klappdeckels (2) auf das
Kontaktelement (22) des Mikroschalters (21) wirkt.
13. Schutzgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß an den unteren Ecken von Basis
platte (30) und Klappdeckel (2) jeweils zwei Ösen (12, 42)
vorgesehen sind.
14. Schutzgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Steckdosenteile (10) in die
Montageplatte (7) einsetzbar sind.
15. Schutzgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die von der Nut (36) beschriebene
Teilungsebene zwischen Basisplatte (30) und Klappdeckel (2) vom
Boden (1) der Basisplatte (30) einen kleineren Abstand aufweist
als von der Vorderseite des Klappdeckels (2).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893935459 DE3935459A1 (de) | 1989-10-25 | 1989-10-25 | Schutzgehaeuse zur aufnahme einer steckverbindung |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19893935459 DE3935459A1 (de) | 1989-10-25 | 1989-10-25 | Schutzgehaeuse zur aufnahme einer steckverbindung |
Publications (1)
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|---|---|
| DE3935459A1 true DE3935459A1 (de) | 1991-05-02 |
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ID=6392133
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3935459A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20217895U1 (de) | 2002-11-14 | 2003-01-16 | Albert Ackermann GmbH & Co. KG, 51643 Gummersbach | Anschlussdose für informationstechnische Anschlüsse |
| CN113169478A (zh) * | 2018-11-09 | 2021-07-23 | 株式会社电装 | 保护罩和车载用装置 |
-
1989
- 1989-10-25 DE DE19893935459 patent/DE3935459A1/de not_active Withdrawn
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20217895U1 (de) | 2002-11-14 | 2003-01-16 | Albert Ackermann GmbH & Co. KG, 51643 Gummersbach | Anschlussdose für informationstechnische Anschlüsse |
| CN113169478A (zh) * | 2018-11-09 | 2021-07-23 | 株式会社电装 | 保护罩和车载用装置 |
| CN113169478B (zh) * | 2018-11-09 | 2023-03-28 | 株式会社电装 | 保护罩和车载用装置 |
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