DE10139480A1 - Halterung für ein Mobiltelefon im Kraftfahrzeug - Google Patents
Halterung für ein Mobiltelefon im KraftfahrzeugInfo
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Abstract
Es wird eine Halterung (1) für ein Mobiltelefon (2) vorgeschlagen, welche aus einer universell verwendbaren nicht mobiltelefon-spezifischen Befestigungseinrichtung als Befestigungsvorrichtung (4) und aus einem mobiltelefon-spezifischen Aufnahmegehäuse (3) besteht. Dabei enthält das Aufnahmegehäuse (3) die erforderlichen mechanischen und elektrischen Anpassungen an das jeweils zu verwendende Mobiltelefon (2) und ist über eine Kopplungseinheit (39) mit der Befestigungsvorrichtung (4) verbunden.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Halterung für ein Mobiltelefon nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Stand der Technik
- Bei der Verwendung von Telefonen im Kraftfahrzeug unterscheidet man zwischen Festeinbauten, bei denen alle Telefonbestandteile fest im Kfz montiert sind und zwischen der Verwendung von portablen Mobiltelefonen (Handys) die ebenfalls im Kraftfahrzeug als Kfz-Telefon verwendet werden. Zum Einsatz eines Mobiltelefons im Kraftfahrzeug sind eine Vielzahl von Halterungen bekannt, die mehr oder weniger aufwendig gestaltet sind. Insbesondere sind kombinierte Halterungen bekannt geworden, in die ein Mobiltelefon einsetzbar ist, wobei die Halterung mit Mobiltelefon mit einer Freisprecheinrichtung im Kraftfahrzeug, mit einer Stromversorgung, mit einem Antennenanschluss oder sonstigen Bauelementen verbunden sein kann. Wahlweise kann die Halterung samt Mobiltelefon von einer Auflage für die Halterung abgenommen und quasi als Telefonhörer verwendet werden (EP 0 833 762). Üblicherweise verbleibt jedoch das Mobiltelefon in der Halterung im Kraftfahrzeug und wird während der Fahrt quasi als stationäres Gerät mittels einer Freisprecheinrichtung benutzt.
- Bei einer Vielzahl von bekannten Geräten ist die Halterung für das Mobiltelefon im Wesentlichen geometrisch an die Form des Mobiltelefons angepasst, wobei eine Schnittstelle in Form eines Steckeranschlusses zur elektrischen Verbindung der Halteschale mit dem Mobiltelefon vorgesehen ist. Die Halteschale selbst wird im Allgemeinen über eine im Kraftfahrzeug befestigte Halterung oder Grundplatte mit diesem lösbar verbunden.
- Die Halterung oder Grundplatte für die Halteschale weist in aller Regel lediglich ein Schalterelement oder Positionserkennungselement auf, um die Lage bzw. Position der Aufnahmeschale für das Mobiltelefon auf dieser Halterung zu detektieren. Je nach dem wird die Freisprecheinrichtung aktiviert oder ausgeschaltet.
- Es sind auch Halterungen für Mobiltelefone zur Verwendung im Kraftfahrzeug bekannt geworden, bei denen die Halterungen elektronische Bauelemente und insbesondere elektronische Schaltungen für verschiedene Anwendungszwecke, wie z. B. Notruffunktionen usw. aufweisen (WO 98/11747). Diese Halterung wird über eine im Kraftfahrzeug montierte Auflageplatte mit diesem verbunden.
- Alle derartige bekannten Einrichtungen werden als komplette Einrichtungen im Handel zur Verfügung gestellt und müssen mit mehr oder weniger großem baulichen Aufwand in das jeweilige Kraftfahrzeug montiert werden. Ein Wechsel des Mobiltelefons ist ohne einen Austausch nahezu der gesamten Kfz-Telefonanlage im Allgemeinen nicht möglich.
- Nachdem Mobiltelefone durch die Benutzer von Zeit zu Zeit gewechselt werden, besteht der Wunsch, universelle Halterungen zur Verfügung zu stellen, in die verschiedene Mobiltelefone aufgenommen werden können. Aus der WO 95/28789 ist eine Halterung für ein Mobiltelefon bekannt geworden, bei welcher das Mobiltelefon in eine bewegbare Aufnahmeschale einlegbar ist, wobei die Aufnahmeschale im Wesentlichen eine geometrische Anpassung sowie ein Steckeranschluss vorsieht. Die elektrischen und elektronischen Bauelemente zur Anpassung an das jeweilige Mobiltelefon sind in einer Basisstation enthalten. Die Basisstation ist deshalb als Universal- Basisstation ausgebildet, wobei jeweils nur die Halteschale für das Mobiltelefon bei einem Wechsel desselben vorzunehmen ist. Nachteilig an einer Anordnung gemäß der WO 95/28789 ist die Tatsache, dass die Basisstation nur für solche Mobiltelefone geeignet ist, deren technische Daten zum Zeitpunkt der Herstellung der Basisstation bekannt sind. Kommen Mobiltelefone auf den Markt, deren Konfiguration nicht von der Basisstation erkannt werden kann, so können diese in einer derartigen Anlage nicht verwendet werden.
- Aufgabe, Lösung und Vorteile der Erfindung
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Halterung für Mobiltelefone zu schaffen, die für beliebige Mobiltelefone einsetzbar und einfach und kostengünstig aufgebaut ist.
- Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Halterung nach dem Anspruch 1 angegeben.
- Der Erfindung liegt der Kerngedanke zu Grunde, dass eine mehrteilige Halterung vorgeschlagen wird, bei welcher eine universelle Basiseinrichtung vorzugsweise den Herstellern von Kraftfahrzeugen zur Verfügung gestellt wird, welche für alle Arten von Mobiltelefonen geeignet ist. Diese universell in Kraftfahrzeuge einsetzbare Befestigungseinrichtung dient dann unter Zwischenschaltung einer Kopplungseinheit zur Aufnahme eines individuell an ein jeweiliges Mobiltelefon angepassten Aufnahmegehäuses, welches als Spezialgehäuse zusammen mit der Befestigungseinrichtung und der Kopplungseinheit eine Kompletthalterung ergibt. Dabei umfasst die im Kraftfahrzeug fest eingebaute Befestigungseinrichtung nur ein Minimum an elektrischen Bauelementen, wie z. B. eine universelle elektrische Schnittstelle zur elektrischen Verbindung mit dem variabel ausgeführten Aufnahmegehäuse für das Mobiltelefon.
- Das mobiltelefon-spezifische Aufnahmegehäuse selbst umfasst eine geometrische, mechanische und elektrische/elektronische Anpassung an das jeweils einzusetzende Mobiltelefon, wobei insbesondere eine elektronische Schaltung auf einer Platine vorgesehen ist, die eine umfassende Anpassung des jeweiligen Mobiltelefons an die im Kfz enthaltenen Funktionseinrichtungen, wie Mikrofon, Lautsprecher, Stromversorgung und sonstigen Einrichtungen, wie Spracherkennung, Notrufeigenschaften usw. vollzieht und vorzugsweise die mobiltelefonische Schaltung einer Freisprecheinrichtung enthält. Durch eine besonders einfach aufgebaute und universell verwendbare Befestigungseinrichtung im Kraftfahrzeug, die mit einem handy-spezifischen Aufnahmegehäuse unter Zwischenschaltung der Kopplungseinheit zusammenwirkt, wird eine Gesamthalterung geschaffen, die äußerst kostengünstig hergestellt werden kann. Dabei wird die Gesamthalterung erst durch ein Zusammenfügen dieser zunächst getrennt gehandhabten Bauelemente gebildet, d. h. ein Kraftfahrzeughersteller kann beispielsweise sämtliche Kraftfahrzeuge mit einer entsprechenden Befestigungseinrichtung als eine Art Grundplatte oder Grundgehäuse ausrüsten. Das entsprechende Oberteil und das entsprechende Zwischenteil werden dann je nach Kundenwunsch und Anpassung des Oberteils an das jeweilige Mobiltelefon dazugeliefert und nachträglich aufgesetzt, wobei die Halterung erst durch das Zusammenwirken der universal verwendbaren Befestigungseinrichtung im Kraftfahrzeug mit dem handy-spezifischen Aufnahmegehäuses zum Einsatz des jeweiligen Mobiltelefons und dem handy-unabhängigen und optional einsetzbaren Zwischenteil gebildet wird. Dabei soll insbesondere die im Kraftfahrzeug einsetzbare Befestigungseinrichtung ein Teil des zweiteiligen Gesamtgehäuses sein, welches durch Zusammenfügen quasi eines Gehäuseoberteils mit einem oberen Teilgehäuse einer Kopplungseinheit und Zusammenfügen eines unteren Teilgehäuses der Kopplungseinheit mit einem Gehäuseunterteil gebildet wird.
- In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen dieses grundsätzlichen Gedankens angegeben.
- Eine vorteilhafte Ausbildung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, die Kopplungseinheit aus einem oberen, plattenförmigen Teilgehäuse und einem unteren, plattenförmigen Teilgehäuse aufzubauen, die vorzugsweise durch ein Spiralkabel und/oder eine Funkverbindung nach dem blue-tooth Standard miteinander gekoppelt sind. Hierdurch ist es möglich, das obere Teilgehäuse unabhängig vom unteren Teilgehäuse in einem Innenraum eines Kraftfahrzeugs zu bewegen.
- Eine weitere vorteilhafte Ausbildung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, in das obere Teilgehäuse der Kopplungseinheit ein Mikrofon und einen Lautsprecher zu integrieren. Ein derartig ausgestattetes Teilgehäuse kann ähnlich einem Telefonhörer verwendet werden, um im Kraftfahrzeug diskret Gespräche zu führen, bei denen weitere Insassen den Gesprächspartner im Gegensatz zur Gesprächsübertragung über eine Freisprecheinrichtung nicht hören. Diese Art der Gesprächsführung wird auch mit dem Begriff "privacy call" bezeichnet. Der Lautsprecher und das Mikrofon sind für den Betrieb im Kraftfahrzeug optimal ausgelegt.
- Erfindungsgemäß ist es weiter vorgesehen, das obere Teilgehäuse abnehmbar am unteren Teilgehäuse zu fixieren, wobei die Fixierung vorzugsweise durch eine formschlüssige Rasthalterung und/oder eine magnetische Halterung und/oder eine kraftschlüssige Halterung erfolgt.
- Es ist beispielsweise vorgesehen, dass das Aufnahmegehäuse einen schalenförmigen Aufnahmeraum zum Einsatz des Mobiltelefons aufweist, wobei eine flexible Anpassung dieses schalenförmigen Aufnahmeraums möglich ist. Hierdurch können ggf. verschiedene Mobiltelefone desselben Herstellers in das Aufnahmegehäuse eingesetzt werden, da die elektrische bzw. elektronische Anpassung für mehrere Mobiltelefone auf Grund einer angepassten Schnittstellenkonfiguration vorgenommen werden kann.
- Ein Mobilteil oder Hörerteil kann vorzugsweise als zwei oder mehrteiliges Gehäuse ausgebildet sein, wobei insbesondere das Aufnahmegehäuse als variable, an das jeweilige Mobiltelefon angepasste Oberschale mit dem oberen Teilgehäuse einer universell einsetzbaren Kopplungseinheit als Unterschale zusammen wirkt. Ebenso kann eine Basisstation vorzugsweise als zwei oder mehrteiliges Gehäuse ausgebildet sein, wobei insbesondere die Befestigungseinrichtung als Unterschale und das untere Teilgehäuse der Kopplungseinheit als Oberschale miteinander zusammenwirken. Die Gehäuseteile bzw. Schalen können so gefertigt sein, dass erst ein Zusammenfügen der Gehäuseteile ein Gesamtgehäuse ergibt. Dabei sind die mechanischen und elektrischen Verbindungselemente zwischen Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil derart ausgebildet, dass bei einer vorzugsweise Längsverschiebung zwischen Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil eine mechanische Verriegelung und eine elektrische Zusammenführung der Teile bewirkt wird. Dabei können beispielsweise die Seitenwände bajonettartige Verbindungsmittel aufweisen.
- Eine besondere Anpassung des Aufnahmegehäuse, welches das Mobiltelefon aufnimmt, auf das obere Teilgehäuse bzw. der Befestigungseinrichtung auf das untere Teilgehäuse geschieht dadurch, dass die Befestigungseinrichtung bzw. das obere Teilgehäuse ein spezielles Steckerelement umfasst, welches mit einem entsprechenden Steckerelement an einer Platine im unteren Teilgehäuse bzw. im Aufnahmegehäuse durch Längsverschiebung zusammenwirkt. Selbstverständlich kann auch eine andere Verschieberichtung oder eine anders ausgebildete Steckverbindung verwendet werden.
- Im Aufnahmegehäuse wird vorzugsweise eine erste horizontale Platine mit allen elektronischen Bauelementen und eine hierzu vertikal angeordnete zweite Platine verwendet, an welcher die Anschlusselemente zur Verbindung mit dem Steckeranschluss am Mobiltelefon befestigt sind.
- Im unteren Teilgehäuse findet vorzugsweise ein fest mit dem unteren Teilgehäuse verbundener Stecker Anwendung, der mit dem Stecker der Befestigungseinrichtung zusammenwirkt und dessen Steckkontakte in Kabel übergehen, welche durch ein Spiralkabel zu einem Steckerelement im oberen Teilgehäuse geführt sind. Dieses ist vorzugsweise vergleichbar zu dem in der Befestigungseinrichtung angeordneten Steckerelement angeordnet und tritt mit einem an der zweiten Platine des Aufnahmegehäuses angeordneten weiteren Steckelements in Kontakt. Hierdurch ist dasselbe Stecksystem in der Halterung zweimal verwirklicht. Das erste Stecksystem ist zwischen der Befestigungseinrichtung und dem unteren Teilgehäuse realisiert. Das zweite Stecksystem ist zwischen dem oberen Teilgehäuse und dem Aufnahmegehäuse realisiert. Ein derartiger symmetrischer Aufbau mit gleichen Bauteilen erlaubt es, das Aufnahmegehäuse unter Weglassung der Kopplungseinheit direkt mit der Befestigungseinrichtung zu verbinden. Hierdurch wird die Kopplungseinheit zu einem optional und universell einsetzbaren Zubehörteil, das unabhängig vom eingesetzten Mobiltelefon zum Einsatz kommt.
- Besonders vorteilhaft ist die Verbindung des Antennensteckers des Mobiltelefons über einen separaten Steckanschluss im Aufnahmegehäuse, wobei vorzugsweise ein separates Kabel für den Antennenanschluss durch das Gehäuseoberteil, die Kopplungseinheit und das Gehäuseunterteil zum entsprechenden Anschlussstecker im Kraftfahrzeug für den Anschluss des Antennenkabels geführt wird.
- Eine vorteilhafte Ausführungsvariante sieht vor, die Kopplungseinheit dreiteilig aufzubauen. Hierdurch ist es möglich, die Basisstation in eine Zentralstation und eine Nebenstation aufzuspalten, wobei die Nebenstation als eigentliche Basisstation für das Mobilteil dient und die Zentralstation der Kontaktierung der Nebenstation mit der Befestigungseinrichtung dient. Durch diese körperliche Dreiteilung der Halterung ist es möglich, im Kraftfahrzeug unabhängig von der vom Hersteller vorgesehenen Anordnung der Befestigungsplatte eine als eigentliche Basisstation dienende Nebenstation anzuordnen. Hierdurch ist es bei einer Anordnung der Befestigungsplatte im Bereich des Fahrers insbesondere möglich, auch im Fond des Kraftfahrzeugs eine Kommunikationsstelle zu schaffen.
- Ein vorteilhaftes und zweckmäßiges Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen angegeben und wird in der nachfolgenden Beschreibung des Ausführungsbeispiels unter Angabe weiterer Vorteile erläutert.
- Es zeigen:
- Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Halterung im zusammengesetzten Zustand,
- Fig. 2 eine schematische, teilweise geschnittene Ansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Halterung mit getrennt dargestellten Einzelkomponenten,
- Fig. 3 eine Draufsicht auf das in Fig. 2 dargestellte Aufnahmegehäuse,
- Fig. 4 eine schematische Seitenansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Halterung mit einer dreiteiligen Kopplungseinheit,
- Fig. 5 eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht einer weiteren Verbindung eines Gehäuseoberteils und eines Gehäuseunterteils und
- Fig. 6 eine weitere schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht einer weiteren Verbindung zwischen einem Gehäuseoberteil und einem Gehäuseunterteil.
- Die Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäße Halterung 1 für ein Mobiltelefon 2, welches im Kraftfahrzeug Verwendung findet, in schematischer Darstellung. Die Halterung 1 besteht aus einem Aufnahmegehäuse 3, welches als Gehäuseoberteil ausgebildet, einer zweiteiligen Kopplungseinheit 39, welche ein Gehäusemittelteil bildet, und einer Befestigungseinrichtung 4, welches ein Gehäuseunterteil bildet. Die Kopplungseinheit 39 besteht aus einem oberen Teilgehäuse 40 und einem unteren Teilgehäuse 41, die an Kontaktseiten 42, 43 aufeinander angepasst sind. Die Teilgehäuse 40, 41 sind über ein Verbindungskabel 44miteinander verbunden. Das Aufnahmegehäuse 3 und das obere Teilgehäuse 40 bilden zusammen ein Mobilteil 45, bei dem das Aufnahmegehäuse 3 das Gehäuseoberteil und das obere Teilgehäuse 40 ein Gehäuseunterteil bildet. Das untere Teilgehäuse 41 und die Befestigungseinrichtung 4 bilden zusammen eine Basisstation 46. Das untere Teilgehäuse 41 bildet ein Gehäuseoberteil und die Kopplungseinheit bildet das dazugehörende Gehäuseunterteil. Die beiden Gehäuseteile bilden die Basisstation 46. Zusammengesehen bilden die Befestigungseinrichtung 4, die zweiteilige Kopplungseinheit 39 und das Aufnahmegehäuse 3 ein Sandwich 47, bei dem die einzelnen Schichten in geordneter Reihenfolge aufeinanderliegen und voneinander trennbar sind. In der Fig. 1 ist das Sandwich 47 im zusammengelegten Zustand dargestellt. Durch ein Abnehmen miteinander gekoppelter Schichten A und B von miteinander gekoppelten Schichten C und D ist es möglich, das Mobilteil 43 zum Kopf eines Insassen zu führen, wobei dieser über ein zur Kontaktseite 42 hin am oberen Teilgehäuse 40 angeordnetes Mikrofon 48 und einen zur Kontaktseite 42 hin angeordneten Lautsprecher 49 kommunizieren kann. Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsvariante ist es möglich, die Kommunikation bei abgenommenem Mobilteil 45 auch über ein Mikrofon und einen Lautsprecher des Mobiltelefons 2 zu führen, wobei das Mobiltelefon 2 in diesem Fall in dem Aufnahmegehäuse 3 gehalten ist und so eine Kommunikation über eine Fahrzeugantenne und die Energieversorgung des Mobiltelefons über das Kraftfahrzeug sichergestellt ist. Die Schichten A-D des Sandwich 47 sind untereinander über Kabeleinrichtungen 30, die über nicht dargestellte Verbindungsstecker miteinander gekuppelt sind, verbunden. Über die Kabeleinrichtungen 30 besteht eine Verbindung der Halterung 1 zu einem Daten- und/oder Energieversorgungsnetz 50 des Kraftfahrzeugs und zu dessen Elektronik 50'. Weiterhin besteht über die Kabeleinrichtungen 30 eine Verbindung zu dem in das Aufnahmegehäuse 3 eingelegten Mobiltelefon 2. Die Schichten A-D enthalten elektronische Bauteile 51, die im Zusammenwirken eine Gesamtelektronik 52 der Halterung bilden. Den Bauteilen 51 sind auch Detektoren 53 zugeordnet, die beispielsweise als kapazitiver oder induktiver Sensor ausgebildet sind, der das Aufliegen des oberen Teilgehäuses 40 auf dem unteren Teilgehäuse 41 überwacht. Zwischen den Teilgehäusen 40, 41 ist die Kabeleinrichtung 30 bereichsweise außerhalb der Teilgehäuse 40, 41 verlegt. An Trennkanten 54 sind die Gehäuseoberteile und die Gehäuseunterteile, welche das Mobilteil 45 und die Basisstation 46 bilden trennbar.
- Die Fig. 2 zeigt eine weitere erfindungsgemäße Halterung 1 für ein Mobiltelefon 2, welches im Kraftfahrzeug Verwendung findet. Die Halterung 1 besteht aus einem Aufnahmegehäuse 3, welches als Gehäuseoberteil ausgebildet ist, und einem oberen Teilgehäuse 40, welches als Gehäuseunterteil ausgebildet ist, die zusammen ein Mobilteil 45 bilden, das durch ein Mikrofon 48 und einen Lautsprecher 49 die Funktion eines Telefonhörers aufweist. Das Mobilteil 45 ist im nicht zusammengebauten Zustand dargestellt. Weiterhin bilden die Befestigungseinrichtung 4 als Gehäuseunterteil und das untere Teilgehäuse 41 als Gehäuseoberteil eine Basisstation 46, die ebenfalls im nicht zusammengebauten Zustand dargestellt ist. Wie aus Fig. 2 und 3 erkennbar, ist das Aufnahmegehäuse 3 bzw. Gehäuseoberteil an seiner Oberseite schalenförmig aufgebaut und mit einer wannenförmigen Ausnehmung 5 ausgestattet, in welche das Mobiltelefon 2 in herkömmlicher Weise einsetzbar ist. In der Draufsicht nach Fig. 3 ist das Mobiltelefon weggelassen, so dass die wannenförmige Ausnehmung 5 in Draufsicht erkennbar ist. Das Aufnahmegehäuse 3 ist im Übrigen als längliches Gehäuseoberteil mit Längsseitenwandungen 6, 7, mit schmalen stirnseitigen Wandungen 8, 9 und mit oberen Abdeckwandungen 10, 11 ausgebildet, so dass dieses ein nach unten hin offenes Gehäuseoberteil mit einer unteren Öffnung 12 ergibt. In dieses Gehäuseoberteil 3 ist eine längliche erste Platine 13eingesetzt, die nicht dargestellte, elektronische Bauelemente aufweist. Diese Bauelemente dienen der spezifischen Anpassung des jeweils einzusetzenden Mobiltelefons 2 an die im Kraftfahrzeug enthaltenen Funktionseinrichtungen, wie Mikrofon, Lautsprecher, Stromversorgung, Notruffunktionen, Spracherkennung usw.. Im speziellen Ausführungsbeispiel ist zur Anpassung an ein spezielles Mobiltelefon 2 die Platine 13 an ihrem einen stirnseitigen Ende mit einer zweiten, hierzu vertikal ausgerichteten Platine 14 verbunden, die einen Systemstecker 15 aufweist, der mit dem Anschlussstecker 16 des Mobiltelefons 2 zusammenwirkt. Am unteren Ende der Platine 14 ist ein in Längsrichtung (Pfeil 17) weisender Anschlussstecker 18 angebracht, der mit einem zugehörigen Anschlussstecker 55 im als Gehäuseunterteil ausgebildeten oberen Teilgehäuse 40 zusammenwirkt. Das Gehäuseoberteil 3 ist als nach unten hin offene, im Querschnitt U-förmige Schale ausgebildet. Hierzu ist das obere Teilgehäuse bzw. das Gehäuseunterteil 40 als entsprechend angepasstes, nach oben hin offenes, im Querschnitt U-förmiges Gehäuse ausgeformt.
- Das Gehäuseunterteil 40 besteht demzufolge aus einer weitgehend ebenen Grundplatte 56, die zu einer Kontaktseite 42 hin Vorsprünge 57, 58 aufweist. In diesen Vorsprüngen 57, 58 sind das Mikrofon 48 und der Lautsprecher 49 aufgenommen. Ein Aufnahmeraum 59 des oberen Teilgehäuses 40 ist seitlich durch Seitenwände 60, 61, 62, 63 begrenzt. Die Seitenwände 60, 61 weisen L-förmige Aufnahmenuten auf, in welche an Längsseitenwandungen 6, 7 des Aufnahmegehäuses 3 angeordnete Verbindungsnocken 27 durch eine durch einen Pfeil 29 beschriebene Bewegung eingreifen und einrasten. Diese Verrastung erfolgt nach dem Prinzip eines Bajonettverschlusses. Vom Anschlussstecker 55, der fest mit der Grundplatte 56 verbunden ist, geht ein Antennenkabel 32 aus, das zu einer Steckkupplung 65 führt, die von zwei Steckern 66, 67 gebildet ist. Über den Stecker 67 ist das Antennenkabel 32 zum Systemstecker 15 weitergeführt, der mit dem Anschlussstecker 16 des Mobiltelefons 2 in Verbindung steht. Mittels der Steckkupplung 65 kann das Antennenkabel 32 unterbrochen werden und können das Aufnahmegehäuse 3 und das obere Teilgehäuse 40 völlig voneinander getrennt werden. Der Anschlussstecker 55 geht in ein Spiralkabel 68 über, das außerhalb des Teilgehäuses 40 verläuft, in das untere Teilgehäuse 41 führt und dort in einem Anschlussstecker 69 endet. Das untere Teilgehäuse 41 ist als Platte 70 ausgeführt, die auf einer Kontaktseite 43 Ausnehmungen 71, 72 zur Aufnahme des als Sprechmuschel 73 ausgebildeten Vorsprungs 57 und des als Hörmuschel 74 ausgebildeten Vorsprungs 58 aufweist. Weiterhin weist die Kontaktseite 43 des Teilgehäuses 41 eine Nase 75 auf, die mit einem an der Kontaktseite 42 des oberen Teilgehäuses 40 angeordneten Kontaktschalter 76 zusammenwirkt. Der als Tastschalter ausgeführte Kontaktschalter 76 erzeugt ein elektrisches Signal, wenn das Teilgehäuse 40 auf dem Teilgehäuse 41 aufliegt, d. h. wenn das Mobilteil 45 auf der Basisstation 46 abgelegt ist. An Seitenwänden 77, 78 der Ausnehmung 72 ist ein Rücksprung 79 und eine Nase 80 ausgebildet. Der Rücksprung 79 wirkt mit einer gefederten Rastnase 81 des Teilgehäuses 40 zusammen, die bei aufgelegter Basisstation 46 in den Rücksprung 79 eingreift. Die Nase 80 wirkt mit einem nicht dargestellten Rücksprung zusammen, der an der Hörmuschel 74 angeordnet ist.
- Der Anschlussstecker 69 ist mit dem unteren Teilgehäuse 41 fest verbunden und in Längsrichtung 17 orientiert. Das untere Teilgehäuse 41 ist zur Verbindung mit der Befestigungseinrichtung 4 vorgesehen. Diese weist einen Anschlussstecker 19 mit einem Steckergehäuse 20 auf, der in einer Grundplatte 21 befestigt ist. Die Grundplatte 21 besitzt eine Reihe von Durchgangsbohrungen 22 zur Befestigung der Grundplatte 21 im Kraftfahrzeug. Seitlich der Grundplatte 21 erheben sich Seitenwandungen 23 sowie im Ausführungsbeispiel eine stirnseitige Seitenwandung 25. Nach oben hin ist das Gehäuseunterteil 4 offen (Öffnung 26), damit das als Gehäuseoberteil ausgebildete untere Teilgehäuse 41 und die als Gehäuseunterteil ausgebildete Befestigungseinrichtung 4 im zusammengesetzten Zustand einen Innenraum 82 umgrenzen. Zur sicheren Verbindung des Teilgehäuses 41 und der Befestigungseinrichtung 4 weist das Teilgehäuses 41 an Seitenwandungen 83 vier nicht dargestellte seitlich vorstehende, im Querschnitt rechteckförmige Verbindungsnocken auf. Diese greifen beim Zusammenführen von Gehäuseoberteil 41 und Gehäuseunterteil 4 in jeweils eine, nach oben hin offene und L-förmig ausgebildete Aufnahmenut 28 in den Seitenwandungen 23 des Gehäuseunterteils 4 bajonettförmig ein. Die Bewegung erfolgt mit einer zunächst vertikalen Abwärtsbewegung und einer horizontalen Schiebe- bzw. Schließbewegung und ist mit Pfeilen 29 symbolisch dargestellt. Beim Verrasten des Gehäuseoberteils 41 und Gehäuseunterteils 4 über die bajonettartigen Verbindungen 28 werden die Anschlussstecker 69, 19 während der horizontalen Längsbewegung (Pfeil 17) zusammengeführt. Das Steckergehäuse 20 des Anschlusssteckers 19 ist hierfür im Gehäuseunterteil 4 im Bereich der stirnseitigen Wandung 25 in die Grundplatte 21 eingelassen bzw. eingeklippst, wobei Kabelanschlüsse 30 zu den entsprechenden Funktionseinrichtungen im Kraftfahrzeug weiterführen. Um das Zusammenschieben des Gehäuseoberteils 41 und des Gehäuseunterteils 4 einfach zu bewerkstelligen, ist das Gehäuseunterteil 4 an einer der stirnseitigen Seitenwand 25 gegenüberliegenden Seite 31 offen ausgebildet, wobei die heruntergezogene stirnseitige Seitenwandung 84 des Gehäuseoberteils 41 diesen Bereich des Gehäuseunterteils 4 im zusammengebauten Zustand abschließt. Auf der anderen Seite ist das zusammengebaute Gehäuse von der stirnseitigen Seitenwandung 25 begrenzt, so dass der obere Seitenwandungsteil 85 kurz ausgebildet sein kann.
- Die Figurendarstellung zeigt weiterhin das Antennenkabel 32, welches vom Anschlussstecker 16 über den Systemstecker 15, über die Steckkupplung 65, den Anschlussstecker 55, durch das Spiralkabel 68, über den Anschlussstecker 69 und über eine Durchlassöffnung in der Grundplatte 21 zu einem Verbindungsstecker 33 für den Antennenanschluss führt. Bei diesem handelt es sich um einen Hochfrequenzstecker (HF- Stecker).
- Die Anschlussstecker 18, 55 und 69, 19 bilden Steckerpaare 86, 87 und sind als genormte, mehrpolige, sogenannte D-Sub- Stecker ausgebildet.
- Das Gehäuseoberteil 3 kann weiterhin optional zusätzliche Funktionstasten, wie zum Beispiel eine Notruftaste aufweisen, um zusätzliche Funktionen oder dergleichen zu aktivieren. Ein zusätzlicher, nicht dargestellter HF-Stecker in der Gehäuseoberschale 3 kann zum Anschluss eines vom Anschlussstecker 16 getrennten Antennensteckers des Mobiltelefons 2 dienen. Über wenigstens eine nicht dargestellte Befestigungsschraube kann das Gehäuseoberteil 3 mit dem Gehäuseunterteil 40 und das Gehäuseoberteil 41 mit dem Gehäuseunterteil 4 verschraubt werden. Eine zusätzliche, Auswurftaste 37 kann zur Entriegelung des Mobiltelefons 2 und damit zur Erleichterung des Herausnehmens dienen. Das Mobiltelefon weist weiterhin eine Antenne 38 auf, die vom Gehäuseoberteil 3 aufgenommen ist.
- Wie aus der Figurendarstellung weiter erkennbar ist, wird insbesondere die untere Befestigungseinrichtung bzw. das Gehäuseunterteil 4 als äußerst einfach aufgebautes und universell verwendbares Teil ausgebildet, welches z. B. werksseitig in ein Kraftfahrzeug als Universalhalterung eingebaut werden kann. Das Aufnahmegehäuse bzw. Gehäuseoberteil 3 ist in seinen Abmessungen genau an die Kopplungseinheit 39 angepasst, die wiederum genau an das Gehäuseunterteil 4 angepasst ist. Somit entsteht beim Zusammenfügen der drei Teile eine Gesamtanordnung bzw. ein Doppelgehäuseblock als Halterung 1. Dabei werden alle spezifischen Eigenschaften des Mobiltelefons 2 mittels der Platinenanordnung 13, 14 berücksichtigt, so dass je nach Art des Mobiltelefons 2 ein hieran angepasstes Aufnahmegehäuse 3 zur Verfügung gestellt wird. Klippst man die drei Teile über den bajonettartigen Verschluss zusammen, so ist auf einfachste Weise und vor allem äußerst kostengünstig eine Gesamthalterung 1 für ein Mobiltelefon geschaffen, die zusätzlich die Möglichkeit bietet, diskrete Gespräche zu führen, indem das Mobilteil 45 als Hörer zum Einsatz kommt.
- Fig. 4 zeigt eine weitere Halterung 1. Die Halterung 1 besteht im Wesentlichen aus einem als Gehäuseoberteil ausgebildeten Aufnahmegehäuse 3, in das ein Mobiltelefon 2 einlegbar ist, einer dreiteiligen Kopplungseinheit 39 und einer Befestigungseinrichtung 4. Die Befestigungseinrichtung 4 ist mit einer Konsole 88 eines nicht näher dargestellten Kraftfahrzeugs verschraubt. Die dreiteilige Kopplungseinheit 39 besteht aus einem oberen Teilgehäuse 40 und einem zweiteiligen unteren Teilgehäuse 41, das in eine Auflageplatte 89 und einen Kontaktschuh 90 geteilt ist.
- Hierbei ist die Auflageplatte über ein Kabel 68a mit dem Teilgehäuse 40 und über ein Kabel 68b mit dem Kontaktschuh 90 verbunden. Das Aufnahmegehäuse 3 als Gehäuseoberteil und das obere Teilgehäuse 40 als Gehäuseunterteil bilden im zusammengebauten Zustand ein Mobilteil 45, das von der Auflageplatte 89 abnehmbar ist. Der Kontaktschuh 90 als Gehäuseoberteil und die Befestigungseinrichtung 4 als Gehäuseunterteil bilden gemeinsam eine Basisstation 46, die mit der Auflageplatte 89 über eine räumlich entfernte Basis 91 verfügt. Somit kann die Basisstation 46 unabhängig von der Basis 91, die zur Auflage des Mobilteils 45 dient, im Kraftfahrzeug angeordnet werden. Hierdurch ist es leicht möglich, Kraftfahrzeuge auch im Fond mit einer Anschlussmöglichkeit für ein Mobiltelefon auszustatten und gleichzeitig noch den Komfort zur Verfügung zu stellen, in einem "privacy-call"-Modus telefonieren zu können. Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsvariante ist es auch vorgesehen, wenigstens eine der Kabelverbindungen 68a, 68b durch eine Funkverbindung zu ersetzen. Weiterhin kann es auch vorgesehen sein, auf ein Mikrofon 48 und einen Lautsprecher 49 im Teilgehäuse 40 zu verzichten und im "privacy-call"- Modus das Mikrofon und den Lautsprecher des Mobiltelefons zu nutzen.
- Fig. 5 zeigt eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Gehäuseoberteils 3 und eines Gehäuseunterteils 4. An einer Längsseitenwandung 6 des Gehäuseoberteils 3 sind Verbindungsnocken 27 angeordnet, welche zu weiteren an einer gegenüberliegenden, nicht dargestellten Längsseitenwandung liegenden Nocken weisen. Das Gehäuseunterteil 4 weist an einer Seitenwandung 23 Nuten 92 auf, welche jeweils in einer Vertiefung 93 enden. Eine Verbindung des Gehäuseoberteils 3 mit dem Gehäuseunterteil 4 erfolgt durch ein diagonales Zusammenschieben der Gehäuseteile 3, 4 in eine Pfeilrichtung 94. Hierbei treten die Verbindungsnocken 27 in die Nuten 92 ein und gleiten in diesen in Pfeilrichtung 94 bis in die Vertiefungen 93. In den Nuten 92 stehen die Verbindungsnocken 27 unter Spannung, so dass sie in den Vertiefungen 93 einrasten und somit gegen ein zufälliges Lösen gesichert sind. An einer der Seitenwandung 23 gegenüberliegenden, nicht dargestellten Seitenwandung sind ebenfalls Nuten und Vertiefungen angeordnet. Um gleichzeitig mit der mechanischen Verbindung der Gehäuseteile 3, 4 auch eine elektrische Verbindung zu erhalten, sind Anschlussstecker 18, 19 ebenfalls in Pfeilrichtung 94 ausgerichtet und treten beim diagonalen Zusammenschieben der Gehäuseteile 3, 4 in Kontakt. Selbstverständlich ist die in Fig. 5 dargestellte Verbindungstechnik auch bei der in Fig. 2 dargestellten Halterung einsetzbar, wobei dann das Aufnahmegehäuse mit dem oberen Teilgehäuse durch ein schräges Zusammenschieben verbunden wird. Weiterhin erfolgt dementsprechend auch eine Verbindung zwischen dem unteren Teilgehäuse und der Befestigungseinrichtung durch ein schräges Zusammenschieben.
- Fig. 6 zeigt eine weitere Variante zur Verbindung eines Gehäuseoberteils 3 mit einem Gehäuseunterteil 4. Das Gehäuseoberteil 3 zeigt wiederum an einer Längsseitenwandung 6 angeordnete Nocken 27, welche zu Nocken einer gegenüberliegenden, nicht dargestellten Seitenwandung weisen. Eine Seitenwandung 23 des Gehäuseunterteils 4 weist Vertiefungen 93 auf, in welche die Verbindungsnocken 27 nach einer Verschiebung des Gehäuseoberteils 3 in Pfeilrichtung 95 einrasten. Entsprechend der Pfeilrichtung 95 sind auch Anschlussstecker 18, 19 senkrecht zueinander ausgerichtet. Eine derartige Verbindung ist ebenfalls zur Verbindung des Aufnahmegehäuses 3 mit dem oberen Teilgehäuse 40 bzw. der Befestigungseinrichtung 4 mit dem unteren Teilgehäuse 41 vorgesehen.
- Die Halterung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfasst auch vielmehr alle fachmännischen Ausgestaltungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche. Gemäß einer Ausführungsvariante ist es vorgesehen, das Aufnahmegehäuse und das untere Teilgehäuse in einem der Befestigungseinrichtung zugewandten, unteren Bereich identisch auszuführen und somit den Einsatz der Kopplungseinheit nicht zwingend zu fordern, da das Aufnahmegehäuse dann auch direkt mit der Befestigungseinrichtung elektrisch und mechanisch verbunden werden kann.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante ist es vorgesehen, die Kopplungseinheit einteilig auszuführen. Eine derartige Kopplungseinheit bildet dann mit einer Aufnahmeeinheit, die als vollständiges Gehäuse ausgebildet ist und optional einen Lautsprecher und ein Mikrofon umfasst und einer Befestigungsvorrichtung eine Halterung. Hierbei bilden die Kopplungseinheit und die Befestigungsvorrichtung eine Basisstation. Eine Mobilstation ist allein durch das Aufnahmegehäuse und das darin eingelegte Mobiltelefon gebildet. Die elektronische Anpassung bzw. die elektronische Schaltung zur Anpassung des Mobiltelefons auf die Befestigungseinrichtung ist im Aufnahmegehäuse und/oder in der Kopplungseinheit angeordnet. Die Kopplungseinheit und das Aufnahmegehäuse sind durch ein Kabel verbunden, wobei das Kabel vorzugsweise über einen Steckkontakt in das Aufnahmegehäuse geführt ist.
- Eine weitere Ausführungsvariante sieht vor, das Gehäuseoberteil mit dem Gehäuseunterteil durch eine Schwenkbewegung oder eine kombinierte Schwenk-Schiebebewegung zu verbinden. Alternativ ist eine Ineinanderstecken der Gehäuseteile vorgesehen, wobei die Gehäuseteile bei allen Verbindungsvarianten zueinander z. B. durch Rasthaken und/oder Rastnasen und/oder Schraubverbindungen und/oder Sicherungsstifte gesichert sein können. Bezugszeichenliste 1 Halterung
2 Mobiltelefon
3 Aufnahmegehäuse/Gehäuseoberteil
4 Befestigungseinrichtung/Gehäuseunterteil
5 wannenförmige Ausnehmung
6 Längsseitenwandung
7 Längsseitenwandung
8 stirnseitige Wandung
9 stirnseitige Wandung
10 obere Abdeckwandung
11 obere Abdeckwandung
12 Öffnung
13 Platine
14 Platine
15 Systemstecker
16 Anschlussstecker von 2
17 Pfeil/Längsrichtung
18 Anschlussstecker von 3
19 Anschlussstecker von 4
20 Steckergehäuse
21 Grundplatte
22 Durchgangsbohrung
23 Seitenwandung
24
25 stirnseitige Seitenwand
26 Öffnung
27 Verbindungsnocken
28 L-förmige Aufnahmenut
29 Pfeil
30 Kabeleinrichtung
31 gegenüberliegende Seite
32 Antennenkabel
33 Verbindungsstecker
34
35
36
37 Auswurftaste
38 Antenne des Mobiltelefons
39 Kopplungseinheit
40 oberes Teilgehäuse/Gehäuseunterteil
41 unteres Teilgehäuse/Gehäuseoberteil
42 Kontaktseite von 40
43 Kontaktseite von 41
44 Verbindungskabel
45 Mobilteil
46 Basisstation
47 Sandwich
48 Mikrofon
49 Lautsprecher
50 Daten- und/oder Energieversorgungssystem
51 elektrisches Bauteil
52 Gesamtelektronik
53 Detektor
54 Trennkante von 45 bzw. 46
55 Anschlussstecker von 40
56 Grundplatte von 40
57 Vorsprung an 56
58 Vorsprung an 56
59 Aufnahmeraum von 40
60 Seitenwand von 40 bzw. 59
61 Seitenwand von 40 bzw. 59
62 Seitenwand von 40 bzw. 59
63 Seitenwand von 40 bzw. 59
64 L-förmige Aufnahmenut in 60, 61
65 Steckkupplung
66 Stecker
67 Stecker
68 Spiralkabel
68a Spiralkabel
68b Spiralkabel
69 Anschlussstecker von 41
70 Platte
71 Ausnehmung in 70
72 Ausnehmung in 70
73 Sprechmuschel
74 Hörmuschel
75 Nase
76 Kontaktschalter
77 Seitenwand von 72
78 Seitenwand von 72
79 Rücksprung
80 Nase
81 gefederte Rastnase
82 Innenraum von 46
83 Seitenwandung von 41
84 stirnseitige Seitenwandung von 41
85 Seitenwandungsteil von 41
86 Steckerpaar
87 Steckerpaar
88 Konsole
89 Auflageplatte
90 Kontaktschuh
91 Basis
92 Nut
93 Vertiefung
94 Pfeilrichtung
95 Pfeilrichtung
Claims (22)
1. Halterung (1) für ein Mobiltelefon (2), insbesondere zur
Verwendung im Kraftfahrzeug, bestehend aus einem das
Mobiltelefon (2) aufnehmenden Aufnahmegehäuse (3) und einer
Befestigungseinrichtung (4), welcher das Aufnahmegehäuse (3)
im Kraftfahrzeug zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass
im Aufnahmegehäuse (3) eine geometrische, mechanische und
elektrische/elektronische Anpassung an die spezifischen
Eigenschaften des Mobiltelefons (2) erfolgt, wobei mittels
einer elektronischen Schaltung (13, 14) im Aufnahmegehäuse
(3) eine für das Mobiltelefon (2) spezifische Anpassung an
die im Kraftfahrzeug enthaltenen Funktionseinrichtungen, wie
z. B. Mikrofon, Lautsprecher, Stromversorgung usw., erfolgt
und wobei eine elektrische/elektronische Verbindung (18, 55,
69, 19) zwischen dem Aufnahmegehäuse (3) und einer universal
im Kraftfahrzeug einsetzbaren Befestigungseinrichtung (4)
vorgesehen ist und wobei zwischen dem Aufnahmegehäuse (3) und
der Befestigungseinrichtung (4) eine Kopplungseinheit (39)
vorgesehen ist, mittels welcher das Aufnahmegehäuse (3) mit
Mobiltelefon (2) räumlich getrennt von der
Befestigungseinrichtung (4) als Kommunikationsmittel
verwendbar ist.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kopplungseinheit (39) aus einem oberen Teilgehäuse (40)
und einem unteren Teilgehäuse (41) besteht, wobei die
Teilgehäuse (40, 41) vorzugsweise über eine Kabel- und/oder
Funkverbindung (68, 68a, 68b) miteinander in Verbindung
stehen.
3. Halterung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
das obere Teilgehäuse (40) ein Mikrofon (48) und einen
Lautsprecher (49) umfasst.
4. Halterung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass das obere Teilgehäuse (40) lösbar am
unteren Teilgehäuse (41) gehalten ist und insbesondere lösbar
mit diesem verrastet ist.
5. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Aufnahmegehäuse (3) einen ggf. variablen, schalenförmigen
oberen Aufnahmeraum (5) aufweist, der an die Formgebung eines
jeweils verwendbaren Mobiltelefons (2) angepasst ist.
6. Halterung nach Anspruch 1 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, dass das Aufnahmegehäuse (3) und das obere
Teilgehäuse (40) der Kopplungseinheit (39) gemeinsam ein
zwei- oder mehrteiliges Gehäuse bilden, wobei vorzugsweise
mechanische und insbesondere bajonettförmige
Verbindungsmittel (27, 64) die Gehäuseteile (3, 40)
miteinander verbinden.
7. Halterung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass das untere Teilgehäuse (41) der
Kopplungseinheit (39) und die Befestigungseinrichtung (4)
gemeinsam ein zwei- oder mehrteiliges Gehäuse bilden, wobei
vorzugsweise mechanische und insbesondere bajonettförmige
Verbindungsmittel (28) die Gehäuseteile (41, 4) miteinander
verbinden.
8. Halterung nach einem der Ansprüche 1 oder 5 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (4)
als im Querschnitt U-förmiges Befestigungsgehäuse (4) bzw.
Gehäuseunterteil (4) ausgebildet ist, dessen Seitenwände (23)
vorzugsweise zur mechanischen Verbindung mit dem unteren
Teilgehäuse (41) der Kopplungseinheit (39) dienen.
9. Halterung nach einem der Ansprüche 1, 5, 6 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (4)
und das untere Teilgehäuse (41) eine ortsfeste Basisstation
(46) bilden.
10. Halterung nach einem der Ansprüche 1, 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, dass das Aufnahmegehäuse (3) und das obere
Teilgehäuse (40) eine im Innenraum des Kraftfahrzeugs frei
bewegliche Mobilstation (45) bilden.
11. Halterung nach einem der Ansprüche 1, 5, 6, 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (4)
und das untere Teilgehäuse (41) und/oder das Gehäuseoberteil
(3) und das obere Teilgehäuse (40) durch vorzugsweise eine
Längsverschiebung (Pfeil 17) miteinander mechanisch und/oder
elektrisch verbindbar sind.
12. Halterung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
die elektrische Verbindung mittels angepasster
Steckerelemente (18, 55; 69, 19) im Gehäuseoberteil (3) und
im oberen Teilgehäuse (40) und/oder im unteren Teilgehäuse
(41) und in der Kopplungseinheit (4) erfolgt, wobei die
Steckerelemente (18, 55; 69, 19) vorzugsweise als D-Sub-
Stecker ausgebildet sind.
13. Halterung nach einem der Ansprüche 1, 5, 6, 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, dass im Aufnahmegehäuse (3) eine
elektronische Schaltung (13, 14) für das Mobiltelefon (2)
angeordnet ist, die wenigstens eine Platine (13, 14) mit
elektronischen Bauelementen umfasst, wobei die Platine (13,
14) vorzugsweise ein Steckerelement (18) besitzt, welches mit
einem zugehörigen Steckerelement (55; 19) auf dem oberen
Teilgehäuse (40) oder auf der Befestigungseinrichtung (4)
zusammenwirkt.
14. Halterung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass
einer Platine (13, 14) im Aufnahmegehäuse (3) für das
Mobiltelefon ein Steckerelement (15) zum Anschluss an einen
Anschlussstecker (16) am Mobiltelefon (2) zugeordnet ist.
15. Halterung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, dass das der Platine, zugeordnete
Steckerelement (15) zur Verbindung mit dem Mobiltelefon (2)
auf einer weiteren Platine (14), angeordnet ist, die mit der
ersten Platine (13) vorzugsweise in senkrechter Verbindung
steht.
16. Halterung nach einem der Ansprüche 1, 5, 6, 10, 11 oder
13, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegehäuse (3)
einen Anschlussstecker (15) für einen Antennenanschluss zum
Mobiltelefon (2) aufweist, wobei vorzugsweise ein separates
Kabel (32) über das Aufnahmegehäuse (3), über die
Kopplungseinheit (39) und über die Befestigungseinrichtung
(4) zum Kraftfahrzeug und von dort zu einem Antennenanschluss
(33) führt.
17. Halterung nach einem Ansprüche 13, 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die Platine (13, 14) vorzugsweise die
mobiltelefonische Schaltung einer Freisprecheinrichtung
enthält.
18. Halterung nach einem der Ansprüche 1, 2, 6, 7, 8 oder
16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungseinheit (39)
dreiteilig ausgebildet ist und aus dem oberen Teilgehäuse
(40) zur Bildung des Mobilteils (45) mit dem Aufnahmegehäuse
(3), aus einer Auflageplatte (89) zur Auflage des Mobilteils
(45)und aus einem Kontaktschuh (90) zur Bildung der
Basisstation (46) mit der Befestigungseinrichtung (4)
besteht.
19. Halterung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass
der Kontaktschuh (90) von der Auflageplatte (89) und dem
oberen Teilgehäuse (40) räumlich entfernt angeordnet ist.
20. Halterung nach einem der Ansprüche 9 oder 18, dadurch
gekennzeichnet, dass die Basisstation (46) aus einer
Zentralstation (4, 90) und einer Nebenstation (88, 40)
besteht, die datentechnisch und/oder elektrisch miteinander
in Verbindung stehen.
21. Halterung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass
der Zentralstation (4, 90) mehrere Nebenstationen (88, 40)
zugeordnet sind, die für die Aufnahme von Mobilteilen (45)
vorgesehen sind.
22. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungseinheit (3) ein-
oder mehrteilig, insbesondere zwei- oder dreiteilig
ausgebildet ist.
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| DE10139480B4 (de) | 2011-12-29 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| R018 | Grant decision by examination section/examining division | ||
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20120301 |