DE20113300U1 - Halterung für ein Mobiltelefon im Kraftfahrzeug - Google Patents
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Description
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Anmelder: Andreas Peiker
Max-Planck-Straße 32 61381 Friedrichsdorf
"Halterung für ein Mobiltelefon im Kraftfahrzeug"
Die Erfindung betrifft eine Halterung für ein Mobiltelefon nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei der Verwendung von Telefone im Kraftfahrzeug unterscheidet man zwischen Festeinbauten, bei denen alle Telefonbestandteile fest im Kfz montiert sind und zwischen der Verwendung von portablen Mobiltelefonen (Handys) die ebenfalls im Kraftfahrzeug als Kfz-Telefon verwendet werden. Zum Einsatz eines Mobiltelefons im Kraftfahrzeug sind eine Vielzahl von Halterungen bekannt, die mehr oder weniger aufwendig gestaltet sind. Insbesondere sind kombinierte Halterungen bekannt geworden, in die ein Mobiltelefon einsetzbar ist, wobei die Halterung mit Mobiltelefon mit einer Freisprecheinrichtung im Kraftfahrzeug, mit einer Stromversorgung, mit einem Antennenanschluss oder sonstigen Bauelementen verbunden sein kann. Wahlweise kann die Halterung samt Mobiltelefon von einer Auflage für die Halterung abgenommen und quasi als Telefonhörer verwendet werden (EP 0 833 762). Üblicherweise verbleibt jedoch das Mobiltelefon in der Halterung im Kraftfahrzeug und wird
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während der Fahrt quasi als stationäres Gerät mittels einer Freisprecheinrichtung benutzt.
Bei einer Vielzahl von bekannten Geräten ist die Halterung für das Mobiltelefon im wesentlichen geometrisch an die Form des Mobiltelefons angepasst, wobei eine Schnittstelle in Form eines Steckeranschlusses zur elektrischen Verbindung der Halteschale mit dem Mobiltelefon vorgesehen ist. Die Halteschale selbst wird im Allgemeinen über eine im Kraftfahrzeug befestigte Halterung oder Grundplatte mit diesem lösbar verbunden.
Die Halterung oder Grundplatte für die Halteschale weist in aller Regel lediglich ein Schalterelement oder Positionserkennungselement auf, um die Lage bzw. Position der Aufnahmeschale für das Mobiltelefon auf dieser Halterung zu detektieren. Je nach dem wird die Freisprecheinrichtung aktiviert oder ausgeschaltet.
Es sind auch Halterungen für Mobiltelefone zur Verwendung im Kraftfahrzeug bekannt geworden, bei denen die Halterungen elektronische Bauelemente und insbesondere elektronische Schaltungen für verschiedene Anwendungszwecke, wie z. B. Notruffunktionen usw. aufweisen (WO 98/11747). Diese Halterung wird über eine im Kraftfahrzeug montierte Auflageplatte mit diesem verbunden.
Alle derartige bekannten Einrichtungen werden als komplette Einrichtungen im Handel zur Verfügung gestellt und müssen mit mehr oder weniger großem baulichen Aufwand in das jeweilige Kraftfahrzeug montiert werden. Ein Wechsel des Mobiltelefons ist ohne ein Austausch nahezu der gesamten Kf&zgr;-Telefonanlage im Allgemeinen nicht möglich.
Nachdem Mobiltelefone durch die Benutzer von Zeit zu Zeit gewechselt werden, besteht der Wunsch, universelle
Halterungen zur Verfügung zu stellen, in die verschiedene Mobiltelefone aufgenommen werden können. Aus der WO 95/28789 ist eine Halterung für ein Mobiltelefon bekannt geworden, bei welcher das Mobiltelefon in eine bewegbare Aufnahmeschale einlegbar ist, wobei die Aufnahmeschale im Wesentlichen eine geometrische Anpassung sowie ein Steckeranschluss vorsieht. Die elektrischen und elektronischen Bauelemente zur Anpassung an das jeweilige Mobiltelefon sind in einer Basisstation enthalten. Die Basisstation ist deshalb als Universal-Basisstation ausgebildet, wobei jeweils nur die Halteschale für das Mobiltelefon bei einem Wechsel des selben vorzunehmen ist. Nachteilig an einer Anordnung gemäß der WO 95/28789 ist die Tatsache, dass die Basisstation nur für solche Mobiltelefone geeignet ist, deren technische Daten zum Zeitpunkt der Herstellung der Basisstation bekannt sind. Kommen Mobiltelefone auf den Markt, deren Konfiguration nicht von der Basisstation erkannt werden kann, so können diese in einer derartigen Anlage nicht verwendet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Halterung für Mobiltelefone zu schaffen, die für beliebige Mobiltelefone einsetzbar und einfach und kostengünstig aufgebaut ist.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Halterung nach dem Anspruch 1 angegeben.
Der Erfindung liegt der Kerngedanke zu Grunde, dass eine mehrteilige Halterung vorgeschlagen wird, bei welcher eine universelle Basiseinrichtung vorzugsweise den Herstellern von Kraftfahrzeugen zur Verfügung gestellt wird, welches für alle
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Arten von Mobiltelefonen geeignet ist. Diese universell in Kraftfahrzeug einsetzbare Befestigungseinrichtung dient dann zur Aufnahme einer individuell an ein jeweiliges Mobiltelefon angepasstes Aufnahmegehäuse, welches als Spezialgehäuse zusammen mit der Befestigungseinrichtung eine Kompletthalterung ergibt. Dabei umfasst die im Kraftfahrzeug fest eingebaute Befestigungseinrichtung nur ein Minimum an elektrischen Bauelementen, wie z. B. eine universelle elektrische Schnittstelle zur elektrischen Verbindung mit dem variabel ausgeführten Aufnahmegehäuse für das Mobiltelefon.
Das mobiltelefon-spezifische Aufnahmegehäuse selbst umfasst eine geometrische, mechanische und elektrisch/elektronische Anpassung an das jeweils einzusetzende Mobiltelefon, wobei insbesondere eine elektronische Schaltung auf einer Platine vorgesehen ist, die eine umfassende Anpassung des jeweiligen Mobiltelefons an die im Kfz enthaltenen Funktionseinrichtungen, wie Mikrofon, Lautsprecher, Stromversorgung und sonstigen Einrichtungen, wie Spracherkennung, Notrufeigenschaften usw. vollzieht und vorzugsweise die mobiltelefonische Schaltung einer Freisprecheinrichtung enthält. Durch eine besonders einfach aufgebaute und universell verwendbare Befestigungseinrichtung im Kraftfahrzeug, die mit einem handy-spezifischen Aufnahmegehäuse zusammen wirkt, wird eine Gesamthalterung geschaffen, die äußerst kostengünstig hergestellt werden kann. Dabei wird die Gesamthalterung erst durch ein Zusammenfügen dieser zunächst getrennt gehandhabten Bauelemente gebildet, d. h. ein Kraftfahrzeughersteller kann beispielsweise sämtliche Kraftfahrzeuge mit einer entsprechenden Befestigungseinrichtung als eine Art Grundplatte oder Grundgehäuse ausrüsten. Das entsprechende Oberteil wird dann je nach Kundenwunsch und Anpassung an das jeweilige Mobiltelefon dazugeliefert und nachträglich aufgesetzt, wobei die Halterung erst durch das Zusammenwirken der universal verwendbaren Befestigungseinrichtung im
Kraftfahrzeug mit dem handy-spezifischen Aufnahmegehäuses zum Einsatz des jeweiligen Mobiltelefons gebildet wird. Dabei soll insbesondere die im Kraftfahrzeug einsetzbare Befestigungseinrichtung ein Teil des Gesamtgehäuses sein, welches durch Zusammenfügen quasi eines Gehäuseoberteils mit einem Gehäuseunterteil gebildet wird.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen dieses grundsätzlichen Gedankens angegeben.
Es ist beispielsweise vorgesehen, dass das Aufnahmegehäuse einen schalenförmigen Aufnahmeraum zum Einsatz des Mobiltelefons aufweist, wobei eine flexible Anpassung dieses schalenförmigen Aufnahmeraums möglich ist. Hierdurch können ggf. verschiedene Mobiltelefone eines gleichen Herstellers in das Aufnahmegehäuse eingesetzt werden, da die elektrische bzw. elektronische Anpassung für mehrere Mobiltelefone auf Grund einer angepassten Schnittstellenkonfiguration vorgenommen werden kann.
Das Aufnahmegehäuse kann vorzugsweise als zwei oder mehrteiliges Gehäuse ausgebildet sein, wobei insbesondere eine variable, an das jeweilige Mobiltelefon angepasste Oberschale mit einer universell einsetzbaren Befestigungseinrichtung als Unterschale zusammen wirkt. Die Gehäuseteile können so gefertigt sein, dass erst ein Zusammenfügen der Gehäuseteile ein Gesamtgehäuse ergibt. Dabei sind die mechanischen und elektrischen Verbindungselemente zwischen Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil derart ausgebildet, dass bei einer vorzugsweise Längsverschiebung zwischen Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil eine mechanische Verriegelung und eine elektrische Zusammenführung der Teile bewirkt wird. Dabei können beispielsweise die Seitenwände bajonettartige Verbindungsmittel aufweisen.
Eine besondere Anpassung des Gehäuseoberteils als Aufnahmegehäuse des Mobiltelefons und der Befestigungseinrichtung im Kraftfahrzeug geschieht dadurch, dass die Befestigungseinrichtung ein spezielles Steckerelement umfasst, welches mit einem entsprechenden Steckerelement an einer Platine im Gehäuseoberteil durch Längsverschiebung zusammen wirkt. Selbstverständlich kann auch eine andere Verschieberichtung oder ein anderes Zusammenstecken verwendet werden.
Vorzugsweise wird eine erste horizontale Platine mit allen elektronischen Bauelementen und eine hierzu vertikal angeordnete zweite Platine verwendet, an welcher die Anschlusselemente zur Verbindung mit dem Steckeranschluss am Mobiltelefon befestigt sind.
Besonders vorteilhaft ist die Verbindung des Antennensteckers des Mobiletelefons über einen separaten Steckanschluss im Aufnahmegehäuse, wobei vorzugsweise ein separates Kabel für den Antennenanschluss durch das Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil zum entsprechenden Anschlussstecker im Kraftfahrzeug zum Anschluss des Antennenkabels geführt wird.
Ein vorteilhaftes und zweckmäßiges Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen angegeben und wird in der nachfolgenden Beschreibung des Ausführungsbeispiels unter Angabe weiterer Vorteile erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Halterung mit getrennt dargestelltem Aufnahmegehäuse für ein Mobiltelefon und Befestigungseinrichtung im Kraftfahrzeug,
Fig. 2 eine Stirnansicht der Einrichtung nach Fig. 1 im zusammengebauten Zustand,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Aufnahmegehäuse nach Fig. 1 jedoch ohne eingesetztem Mobiltelefon,
Die Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäße Halterung 1 für ein Mobiltelefon 2 welches im Kraftfahrzeug Verwendung findet. Die Halterung 1 besteht aus einem Aufnahmegehäuse 3 welches als Gehäuseoberteil ausgebildet ist und einer Befestigungseinrichtung 4, welches ein Gehäuseunterteil bildet. In der Fig. 1 sind diese beide Teile 3, 4 im nicht zusammengebauten Zustand übereinander dargestellt. Fig. 2 zeigt den zusammengebauten Zustand dieser beiden Teile in Stirnansicht. Eine Draufsicht auf die zusammengebaute Einrichtung jedoch ohne Handy ist in Fig. 3 dargestellt.
Wie aus Fig. l und 3 erkennbar, ist das Aufnahmegehäuse bzw. Gehäuseoberteil 3 an seiner Oberseite schalenförmig aufgebaut, mit einer wannenförmigen Ausnehmung 5, in welche das Mobiltelefon in herkömmlicher Weise einsetzbar ist. In der Draufsicht nach Fig. 3 ist das Mobiltelefon weggelassen, so dass die wannenförmige Ausnehmung 5 in Draufsicht erkennbar ist.
Das Aufnahmegehäuse 3 ist im Übrigen als längliches Gehäuseoberteil mit Längsseitenwandungen 6, 7, mit schmalen stirnseitigen Wandungen 8, 9 und mit oberen Abdeckwandungen 10, 11 ausgebildet, so dass dieses ein nach unten hin offenes Gehäuseoberteil mit einer unteren Öffnung 12 ergibt.
In dieses Gehäuseoberteil 3 wird eine längliche erste Platine 13 eingesetzt, die elektronischen Bauelemente aufweist, die
zur spezifischen Anpassung des jeweils einzusetzenden Mobiltelefons 2 an die im Kraftfahrzeug enthaltenen Funktionseinrichtungen, wie Mikrofon, Lautsprecher, Stromversorgung, Notruffunktionen, Spracherkennung usw. enthält. Im speziellen Ausführungsbeispiel ist zur Anpassung an ein spezielles Mobiltelefon die Platine 13 an ihrem einen stirnseitigen Ende mit einer zweiten, hierzu vertikal ausgerichteten Platine 14 verbunden, die ihrerseits einen Systemstecker 15 aufweist, der mit dem Anschlussstecker des Mobiltelefons 2 zusammen wirkt. Am unteren Ende der Platine 14 ist ein in Längsrichtung (Pfeil 17) weisender Anschlussstecker 18 angebracht, der mit einem zugehörigen Anschlussstecker 19 im Gehäuseunterteil 4 zusammen wirkt.
Ist das Gehäuseoberteil 3 als nach unten hin offene, im Querschnitt U-förmige Schale ausgebildet, so ist die Befestigungseinrichtung bzw. das Gehäuseunterteil 4 als entsprechend angepasstes, nach oben hin offenes, im Querschnitt U-förmiges Gehäuse ausgebildet. Das Gehäuseunterteil 4 besteht demzufolge aus einer ebenen Grundplatte 21 mit einer Reihe von Durchgangsbohrungen 22 zur Befestigung der Grundplatte im Kraftfahrzeug. Seitlich der Grundplatte 21 erheben sich Seitenwandungen 23, 24, sowie im Ausführungsbeispiel eine stirnseitige Seitenwandung 25. Nach oben hin ist das Gehäuseunterteil 4 offen (Öffnung 26), damit Gehäuseoberteil 3 und Gehäuseunterteil 4 mit ihren Öffnungen 12, 26 zusammengesetzt werden können. Hierzu weißt das Gehäuseoberteil 4 an seinen Seitenwandungen 6, 7 vier seitlich vorstehende, im Querschnitt rechteckförmige Verbindungsnocken 27 auf, die beim Zusammenführen von Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil in jeweils eine, nach oben hin offene und L-förmig ausgebildete Aufnahmenut 28 in den Seitenwandungen 23, 24 des Gehäuseunterteils 4 bajonettförmig eingreifen. Die Bewegung diese Eingriffs mit einer zunächst vertikalen Abwärtsbewegung und einer horizontalen Schiebe- bzw. Schließbewegung ist mit dem Pfeil
29 symbolisch dargestellt. Das Zusammenführen von Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil über die bajonettartige Verbindung 27, 28 ist derart ausgebildet, dass die Steckerteile 18, 19 während der horizontalen Längsbewegung (Pfeil 17) miteinander zusammengeführt werden. Hierfür ist das Steckergehäuse 20 für den Anschlussstecker 19 im Gehäuseunterteil 4 im Bereich der stirnseitigen Wandung 25 in die Grundplatte 21 eingelassen bzw. eingeklippst, wobei Kabelanschlüsse 3 0 zu den entsprechenden Funktionseinrichtungen im Kraftfahrzeug führen. Um das Zusammenschieben von Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil einfach zu bewerkstelligen, ist das Gehäuseunterteil an der der stirnseitigen Seitenwandung 25 gegenüberliegenden Seite 31 offen ausgebildet, wobei die heruntergezogene stirnseitige Seitenwandung 8 des Gehäuseoberteils diesen Bereich des Gehäuseunterteils 4 im zusammengebauten Zustand abschließt. Auf der anderen Seite wird das zusammengebaute Gehäuse von der stirnseitigen Seitenwandung 25 begrenzt, so dass der obere Seitenwandungsteil 9 nur kurz ausgebildet sein kann.
Die Figurendarstellung zeigt weiterhin ein Antennenkabel 32, welches vom Anschlussstecker 16 über den Systemstecker 15 und über eine Durchlassöffnung in der Grundplatte 21 zu einem Verbindungsstecker 33 für den Antennenanschluss führt. Hier handelt es sich um einen Hochfrequenz- (HF-) Stecker.
Die Anschlussstecker 18, 19 sind als genormte, sogenannte D-Sub-Stecker ausgebildet.
Das Gehäuseoberteil 3 kann weiterhin optional zusätzliche Funktionstasten 34 aufweisen, um zusätzliche Funktionen, wie Notruftaste oder dergleichen zu aktivieren. Ein zusätzlicher HF-Stecker 35 in der Gehäuseoberschale kann zum Anschluss des Antennensteckers des Mobiltelefons 2 dienen. Über eine Befestigungsschraube kann das Gehäuseoberteil 3 mit dem Gehäuseunterteil verschraubt werden. Eine zusätzliche
Auswurftaste 37 kann zur Entriegelung des Mobiltelefons 2 und damit zum Herausnehmen dienen. Die Antenne des Mobiltelefons 2 ist mit Bezugszeichen 38 versehen.
Wie aus der Figurendarstellung erkennbar, wird insbesondere die untere Befestigungseinrichtung bzw. das Gehäuseunterteil 4 als äußerst einfach aufgebautes und universell verwendbares Teil ausgebildet, welches z. B. werksseitig in ein Kraftfahrzeug als Universalhalterung eingebaut werden kann. Das Aufnahmegehäuse bzw. Gehäuseoberteil 3 ist in seinen Abmessungen genau an das Gehäuseunterteil 4 angepasst, so dass beim Zusammenfügen beider Teile ein Gesamtgehäuse als Halterung 1 entsteht. Dabei werden alle spezifischen Eigenschaften des Mobiltelefons mittels der Platinenanordnung 13, 14 berücksichtigt, so dass je nach Art des Mobiltelefons 2 ein hieran angepasstes Aufnahmegehäuse 3 zur Verfügung gestellt wird. Klippst man beide Teile über den bajonettartigen Verschluss zusammen, so ist auf einfachste Weise und vor allem äußerst kostengünstig eine Gesamthalterung 1 für ein Mobiltelefon geschaffen.
Die Halterung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfasst auch vielmehr alle fachmännischen Ausgestaltungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche.
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- Ii -
Bezugszeichenliste:
1 Halterung
2 Mobiltelefon
3 Aufnahmegehäuse / Gehäuseoberteil
4 Befestigungseinrichtung / Gehäuseunterteil
5 Wannenförmige Ausnehmung
6 Längsseitenwandung
7 Längsseintewandung
8 stirnseitige Wandung
9 stirnseitige Wandung
10 obere Abdeckwandung
11 obere Abdeckwandung
12 Öffnung
13 Platine
14 Platine
15 Systemstecker
16 Anschlussstecker
17 Pfeil / Längsrichtung
18 Anschlussstecker
19 Anschlussstecker
20 Steckergehäuse
21 Grundplatte
22 Durchgangsbohrung
23 Seit enwandung
24 Seitenwandung
25 stirnseitige Seitenwand
26 Öffnung
27 Verbindungsnocken
28 L-förmige Aufnahmenut
29 Pfeil
30 Kabeleinrichtung
31 gegenüberliegende Seile
32 Antennenkabel
33 Verbindungsstecker
34 Funktionstasten
35 HF-Stecker
36 Befestigungsschraube
37 Auswerftaste
38 Antenne des Mobiltelefons
Claims (11)
1. Halterung für ein Mobiltelefon (2) insbesondere zur Verwendung im Kraftfahrzeug, bestehend aus einem, das Mobiltelefon (2) aufnehmenden Aufnahmegehäuse (3) und einer Befestigungseinrichtung (4) für das Aufnahmegehäuse (3) im Kraftfahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass im Aufnahmegehäuse (3) eine geometrische, mechanische und elektrisch/elektronische Anpassung an die spezifischen Eigenschaften des Mobiltelefons (2) erfolgt, wobei mittels einer elektronischen Schaltung (13, 14) im Aufnahmegehäuse (3) eine, für das Mobiltelefon (2) spezifische Anpassung an die im Kraftfahrzeug enthaltenen Funktionseinrichtungen, wie z. B. Mikrofon, Lautsprecher, Stromversorgung usw. erfolgt und wobei eine elektrische/elektronische Schnittstelle (18, 19) zwischen dem Aufnahmegehäuse (3) und einer als universal im Kraftfahrzeug einsetzbaren Befestigungseinrichtung (4) für das Aufnahmegehäuse (3) vorgesehen ist.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegehäuse (3) einen ggf. variablen, schalenförmigen oberen Aufnahmeraum (5) aufweist, der an die Formgebung eines jeweils verwendbaren Mobiltelefons (2) angepasst ist.
3. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegehäuse (3) und die Befestigungseinrichtung (4) gemeinsam ein zwei- oder mehrteiliges Gehäuse bilden, wobei vorzugsweise mechanische und insbesondere bionettförmige Verbindungsmittel (27, 28) die Gehäuseteile (3, 4) miteinander verbinden.
4. Halterung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (4) als im Querschnitt U-förmiges Befestigungsgehäuse (4) bzw. Gehäuseunterteil (4) ausgebildet ist, dessen Seitenwände (23, 24) vorzugsweise zur mechanischen Verbindung des Mobiltelefon-Aufnahmegehäuses (3) bzw. Gehäuseoberteils (3) dienen.
5. Halterung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseunterteil (4) und das Gehäuseoberteil (3) durch eine Längsverschiebung (Pfeil 17) miteinander mechanisch und/oder elektrisch verbindbar sind.
6. Halterung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Verbindung mittels angepasster Steckerelemente (18, 19) im Gehäuseoberteil (3) und Gehäuseunterteil (4) erfolgt, wobei die Steckerelemente (18, 19) vorzugsweise als D-Sub-Stecker ausgebildet sind.
7. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Schaltung (13, 14) im Aufnahmegehäuse (3) für das Mobiltelefon (2) angeordnet ist, und wenigstens eine Platine (13, 14) mit elektronischen Bauelementen umfasst, wobei die Platine (13, 14) vorzugsweise ein Steckerelement (18) besitzt, welches mit einem zugehörigen Steckerelement (19) auf der Befestigungseinrichtung (4) zusammenwirkt.
8. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass einer Platine (13, 14) im Aufnahmegehäuse (3) für das Mobiltelefon ein Steckerelement (15) zum Anschluss an den Anschlussstecker (16) am Mobiltelefon (2) zugeordnet ist.
9. Halterung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das der Platine, zugeordnete Steckerelement (15) zur Verbindung mit dem Mobiltelefon (2) auf einer weiteren Platine (14), angeordnet ist, die mit der ersten Platine (13) vorzugsweise in senkrechter Verbindung steht.
10. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegehäuse (3) einen Anschlussstecker (15, 6, 33 bzw. 35) für einen Antennenanschluss zum Mobiltelefon (2) aufweist, wobei vorzugsweise ein separates Kabel (32) über das Aufnahmegehäuse (3) und über die Befestigungseinrichtung (4) zum Kfz und von dort zum Antennenanschluss (33) führt.
11. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Platine (13, 14) vorzugsweise die mobiltelefonische Schaltung einer Freisprecheinrichtung enthält.
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Cited By (1)
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2001
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| USD481033S1 (en) | 2001-12-21 | 2003-10-21 | Andreas Peiker | Two-part cradle for mobile phone |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20021128 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040702 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070622 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20090630 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |