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DE10135165A1 - Stabzündspule und Außenblech einer Stabzündspule - Google Patents

Stabzündspule und Außenblech einer Stabzündspule

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DE10135165A1
DE10135165A1 DE10135165A DE10135165A DE10135165A1 DE 10135165 A1 DE10135165 A1 DE 10135165A1 DE 10135165 A DE10135165 A DE 10135165A DE 10135165 A DE10135165 A DE 10135165A DE 10135165 A1 DE10135165 A1 DE 10135165A1
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outer sheet
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Schlos Andras Vom
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Pulse GmbH and Co KG
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BREMI AUTO ELEK K ERNST BREMIC
Audi AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Außenblech für eine Stabzündspule, das im Wesentlichen zylindrisch ausgestaltet ist, zumindest einen Bereich (13) für die Aufnahme der Stabzündspule und einen Bereich (12) für die Aufnahme zumindest eines Teils einer Zündkerze aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenblech (1) einteilig ausgestaltet ist und zumindest über den Bereich (12) zur Aufnahme des Teils (23) der Zündkerze (2) federnd ausgestaltet ist. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Stabzündspule, die zumindest einen Kern, eine diesen Kern zumindest teilweise umgebende Primär- und Sekundärspule und ein zumindest diese Bestandteile aufnehmendes, im Wesentlichen zylindrisches Außenblech (1) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenblech (1) ein einteiliges Außenblech (1) darstellt, das über seine gesamte Länge einen Längsschlitz (15) aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stabzündspule sowie ein Außenblech für eine Stabzündspule, insbesondere für den Einsatz in einer Brennkraftmaschine.
  • Zündspulen, insbesondere Stabzündspulen, sind aus dem Stand der Technik bekannt. Diese dienen hauptsächlich zur Erzeugung der Zündkerzenhochspannung für nach dem Otto-Prinzip arbeitende Brennkraftmaschinen. Eine solche Zündspule umfasst in der Regel einen Magnetkreis, der aus einem von einer Primär- bzw. Sekundärspule umschlossenen Hauptkern sowie aus Rückschlusselementen besteht. Die Primärwicklung wird über eine Steuerelektronik mit einer Versorgungsspannung beaufschlagt. Die Steuerelektronik kann dann den Primärstrom unterbrechen, wodurch durch die Sekundärspule Hochspannungsimpulse zur Beaufschlagung einer mit der Zündspule verbundenen Zündkerze erzeugt werden. Dieser Aufbau wird von einer Hülse umgeben, die zum einen als Außenblech zum Schutz der Zündspule und der Abschirmung, beispielsweise des in der Hülse bestehenden elektromagnetischen Feldes, und als Rückschlusselement dienen kann und zum anderen als Verbindungselement mit der Zündkerze, insbesondere mit dem Gehäuse der Zündkerze.
  • Zur Befestigung der Zündspule an der Zündkerze wird im Stand der Technik vorgeschlagen, eine Hülse als Rückschlussblech so auszugestalten, dass dieses mit dem an dem Gehäuse der Zündkerze vorgesehenen Mehrkant, insbesondere Sechskant in Eingriff steht und in diesem Bereich, der auch als Steckerbereich bezeichnet wird, auffederungsfähig ist. Diese federnde Eigenschaft des Steckerbereiches wird durch Schlitze in dem Rückschlussblech im Steckerbereich erzeugt. Eine solche Stabzündspule ist in der DE 296 17 417 U1 beschrieben.
  • Dieses Rückschlussblech steht lediglich über das Gehäuse der Zündkerze mit dieser in Eingriff und die Zündspule weist daher eine mechanische Verbindung auf, die insbesondere bei Vibration oder Stößen relativ leicht gelöst werden kann, was zu einer Trennung der Zündspule von der Zündkerze führt und ein erneutes Starten der Brennkraftmaschine unmöglich macht.
  • Es wird heutzutage als Abschirm- und Halteblech für Zündspulen in der Regel auch ein zweiteiliges zusammengefalztes Blech eingesetzt, das zusammen mit einem zweiteiligen Außenblech die Zündspulenfunktion und die wesentliche Befestigung der Zündspule auf der Zündkerze, insbesondere auf dem Sechskant der Zündspule, bildet.
  • Der Nachteil eines solchen Blechs besteht zum einen in der aufwendigen Montage und zum anderen in den hohen Bauteilkosten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Außenblech für eine Stabzündspule, sowie eine Stabzündspule zu schaffen, wobei das Außenblech sowohl der Funktion als Abschirmblech der Zündspule als auch der Funktion der Befestigung an der Zündkerze ausreichend gerecht wird, und das/die darüber hinaus einfach und kostengünstig herzustellen ist.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe ideal durch ein Außenblech gelöst werden kann, das einteilig ausgestaltet ist und bei dem der Befestigungsbereich mit der Zündkerze nicht auf den Bereich um den Sechskant der Zündkerze beschränkt ist.
  • Die Aufgabe wird daher erfindungsgemäß gelöst durch ein Außenblech für eine Stabzündspule, das im wesentlichen zylindrisch ausgestaltet ist, zumindest einen Bereich für die Aufnahme der Stabzündspule und einen Bereich für die Aufnahme zumindest eines Teils einer Zündkerze aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenblech einteilig ausgestaltet ist und zumindest über den Bereich zur Aufnahme des Teils der Zündkerze federnd ausgestaltet ist.
  • Der Bereich zur Aufnahme zumindest eines Teils der Zündkerze umfasst gemäß der Erfindung einen Steckerbereich, in dem das Außenblech unmittelbar mit dem Gehäuse der Zündkerze in Kontakt tritt, sowie einen Haltebereich, der der zusätzlichen mittelbaren oder unmittelbaren Halterung des Außenblechs und damit der Zündspule an dem Isolator der Zündkerze dient. Ist dieser gesamte Bereich, der den Steckerbereich und den Haltebereich umfasst, federnd ausgebildet, so kann über diesen gesamten Bereich eine Klemmkraft auf in dem Bereich liegende Teile der Zündkerze ausgeübt werden, was zu einer besseren Verbindung zwischen der Zündkerze und dem Außenblech und dadurch auch mit der in dem Außenblech angeordneten Zündspule führt.
  • Vorzugsweise ist in dem Außenblech zumindest in dem Bereich zur Aufnahme des Teils der Zündkerze ein Längsschlitz vorgesehen. Dieser kann in dem Steckerbereich dazu beitragen, dass das Außenblech und damit die Zündspule auf den Sechskant der Zündkerze aufgesteckt werden kann. Durch den Schlitz in diesem Bereich kann der Steckerbereich nämlich aufgefedert werden und über den Sechskant, der in der Regel eine größere radial Abmessung aufweist als der Innendurchmesser des Außenblechs, geschoben werden. Im Haltebereich hingegen kann der Schlitz insbesondere dazu dienen, den Innendurchmesser des Außenblechs zumindest in diesem Bereich zu verringern, um dadurch eine Klemmkraft auf zumindest den in diesem Bereich im eingebauten Zustand befindlichen Isolator der Zündkerze ausüben zu können.
  • In einer Ausführungsform weist das Außenblech über dessen gesamte Länge einen Längsschlitz auf. Diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Außenblechs ist besonders vorteilhaft, da durch das Vorsehen des Schlitzes über die gesamte Länge des Außenblechs die Herstellung desselben vereinfacht werden kann. So kann dieses beispielsweise aus Flachmaterial durch Biegen hergestellt werden.
  • Zur Verringerung des Innendurchmessers im Bereich zur Aufnahme eines Teils der Zündkerze, insbesondere in dem Haltebereich, in dem der Isolator aufgenommen ist, kann das Außenblech im Bereich zur Aufnahme eines Teils der Zündkerze mindestens ein Klemmmittel aufweisen. Dieses Klemmmittel bewirkt eine radial nach innen gerichtete Kraft, die zur Halterung der Zündspule auf der Zündkerze beitragen kann.
  • Das Klemmmittel kann außen auf das Außenblech aufgebracht sein, z. B. in Form eines Federrings. Bevorzugt stellt das Klemmmittel aber ein Rastmittel dar. Die durch dieses Klemmmittel gebildete Rastverbindung zwischen den beiden Seiten des Längsschlitzes kann vorzugsweise gelöst werden. Dies ist für den Ein- und Ausbau der Zündspule vorteilhaft. Wird die Zündspule mit dem Außenblech mit geöffnetem Rastmittel auf die Zündkerze aufgebracht, ist keine große Kraft notwendig, um den Isolator in den Haltebereich einzuführen, da zu dem Zeitpunkt noch keine oder nur eine geringe Klemmkraft im Haltebereich wirkt. Nach dem Positionieren der Zündspule und des Außenblechs kann durch Einrasten des Rastmittels eine Klemmkraft auf den Haltebereich aufgebracht werden, wodurch ein guter mechanischer Festsitz der Zündspule auf der Zündkerze erreicht wird. Soll die Zündspule, z. B. zum Auswechseln, von der Zündkerze getrennt werden kann das Rastmittel erneut gelöst werden und die Zündspule mit dem Außenblech abgezogen werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das Klemmmittel an einer Kante des Außenblechs, die die eine Seite des Längsschlitzes darstellt, vorgesehen und wirkt mit der anderen Seite des Längsschlitzes zusammen. Bei dieser Ausführungsform wird das Klemm- oder Rastmittel nicht als ein gesondertes Bauteil außen auf den Haltebereich aufgebracht. Vielmehr ist hierbei ein Mittel an einer Seite des Längsschlitzes in einer Position im Haltebereich befestigt oder eingearbeitet und wirkt mit einem auf der gegenüberliegenden Seite des Längsschlitzes oder in der Nähe der gegenüberliegenden Seite vorgesehenen Mitteln zusammen.
  • Bevorzugt ist hierbei eine Ausführungsform, bei der das Klemmmittel eine Lasche umfasst, die an einer Kante des Außenblechs, die die eine Seite des Längsschlitzes darstellt, vorgesehen ist, wobei die Lasche mit einem auf der anderen Seite des Längsschlitzes vorgesehenen radialen Vorsprung zusammenwirken kann. Die Lasche erstreckt sich in Umfangsrichtung über die Kante des Längsschlitzes, an der diese vorgesehen ist, und reicht vorzugsweise auch über die gegenüberliegende Kante des Längsschlitzes hinaus.
  • An der Lasche können Verbindungsmittel, wie Rastnasen oder Aussparungen, vorgesehen sein. In einer Ausführungsform umfasst das Klemmmittel einen Haken und eine damit in Eingriff bringbare Aussparung. Ist eine Lasche an einer der Seiten des Längsschlitzes vorgesehen, so kann an dieser wahlweise der Haken oder die Aussparung vorgesehen sein. Vorzugsweise wird die Lasche die Aussparung aufweisen und mit einem beispielsweise an der Außenseite des Außenblechs in der Nähe der gegenüberliegenden Seite des Längsschlitzes angebrachten Haken zusammenwirken. Dadurch kann die Notwendigkeit von spitzen Vorsprüngen, die in das Innere des Außenblechs gerichtet sind, vermieden werden.
  • Das Klemmmittel ist vorzugsweise so an dem Außenblech vorgesehen, dass dieses im geschlossenen Zustand den Durchmesser des Außenblechs in dem Bereich zur Aufnahme eines Teils der Zündkerze verringert. Diese Verringerung des Durchmessers, die zu einer gewünschten Klemmkraft führen kann, kann dadurch erzeugt werden, dass die Position von mindestens einem der auf beiden Seiten des Längsschlitzes vorgesehenen Klemmmittelteile von dem Längsschlitz weg in Umfangsrichtung versetzt ist.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird weiterhin gelöst durch eine Stabzündspule, die zumindest einen Kern, eine diesen Kern zumindest teilweise umgebende Primär- und Sekundärspule, und ein zumindest diese Bestandteile aufnehmendes im wesentlichen zylindrisches Außenblech umfasst, wobei die Stabzündspule dadurch gekennzeichnet ist, dass das Außenblech ein einteiliges Außenblech darstellt, das über seine gesamte Länge einen Längsschlitz aufweist.
  • Die Stabzündspule ist vorzugsweise so ausgestaltet, dass das Außenblech in dem Bereich zur Aufnahme mindestens eines Teils der Zündkerze Klemmmittel aufweist.
  • Die Vorteile dieser Stabzündspule und mögliche Ausführungsformen wurden bereits unter Bezug auf das Außenblech beschrieben und gelten für die Stabzündspule entsprechend.
  • In der erfindungsgemäßen Stabzündspule kann in dem Außenblech zumindest in dem Bereich für die Aufnahme eines Teils der Zündkerze eine elastische Füllmasse vorgesehen sein. Diese stellt vorzugsweise einen Gummiring dar, der sich zumindest über den Bereich des Isolators der Zündkerze erstreckt. Durch diese elastische Füllung, insbesondere in dem Haltebereich des Außenblechs, in dem der Isolator der Zündkerze aufgenommen ist, kann zum einen eine zusätzliche Isolierung und zum anderen eine gewisse Vorspannung gegen von außen wirkende Klemmkräfte bereitgestellt werden. Insbesondere die Vorspannung ist bei der erfindungsgemäßen Stabspule von besonderer Bedeutung, da durch diese die Klemmverbindung zwischen dem Isolator und dem Außenblech in dem Haltebereich verbessert werden kann.
  • Die Begriffe "in Umfangsrichtung" und "längs", wie diese in dieser Beschreibung verwendet werden, beziehen sich auf die Achse des im wesentlichen zylindrischen Außenblechs.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen, die sich auf mögliche Ausführungsbeispiels der Erfindung beziehen, beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Außenblechs;
  • Fig. 2 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Außenblechs mit darin aufgenommener Zündkerze;
  • Fig. 2a eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform von Klemmmitteln an dem erfindungsgemäßen Außenblech sowie einen Teilschnitt durch diese Ausführungsform;
  • Fig. 3a eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform von Klemmmitteln an dem erfindungsgemäßen Außenblech sowie einen Teilschnitt durch diese Ausführungsform;
  • Fig. 3b eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform von Klemmmitteln an dem erfindungsgemäßen Außenblech; und
  • Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform von Klemmmitteln an dem erfindungsgemäßen Außenblech sowie einen Teilschnitt durch diese Ausführungsform.
  • In Fig. 1 ist ein Außenblech 1 für eine Stabzündspule gemäß einer Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Dieses Außenblech 1 weist in axialer Richtung einen Steckerbereich 11, einen Haltebereich 12 sowie einen Bereich 13 zur Aufnahme der Zündspule auf. Über die gesamte Länge des Außenblechs 1 erstreckt sich ein Längsschlitz 15.
  • In der dargestellten Ausführungsform ist im oberen Bereich des Haltebereiches 12 ein Klemmmittel 14 vorgesehen. Dieses umfasst eine Lasche 141. Die Lasche 141 ist an einer Kante des Außenblechs, die die eine Seite des Längsschlitzes 15 bildet, vorgesehen. Wie dargestellt, kann die Lasche 141 auf beiden axialen Seiten von Aussparungen umgeben sein. Die Lasche 141 ist im Bereich, in dem diese mit dem Außenblech 1 in Verbindung steht, in radialer Richtung leicht nach außen gebogen und erstreckt sich anschließend parallel zu dem äußeren Umfang des Außenblechs 1. An dem der Befestigung zu dem Außenblech abgewandten Seite weist die Lasche 141 eine Aussparung 142 auf. Diese kann mit einem radialen Vorsprung auf der gegenüberliegenden Seite des Längsschlitzes 15 zusammenwirken. In der dargestellten Ausführungsform ist der radiale Vorsprung auf einer sich in Umfangsrichtung in Richtung des Längsschlitzes erstreckenden Nase angebracht.
  • Wie sich aus Fig. 1 entnehmen lässt, kann das Außenblech in den Bereichen zur Aufnahme der Zündspule 13, im Haltebereich 12 und im Steckerbereich 11 verschiedene Durchmesser aufweisen. Diese nehmen vorzugsweise von dem Bereich 13, in dem die Zündspule aufgenommen ist, zu dem Steckerbereich 11 ab.
  • In Fig. 2 ist das Außenblech schematisch in der Lage dargestellt, die es einnimmt, wenn dieses auf die Zündkerze aufgebracht wird. Die Zündkerze 2 weist einen Einschraubbereich 22 auf, über den diese in einen Zylinderkopf einer Brennkraftmaschine (nicht dargestellt) eingeschraubt werden kann. An diesen Einschraubbereich 22 der Zündkerze 2 schließt sich als weiterer Teil des Zündkerzengehäuses ein Mehrkant 21, in der Regel ein Sechskant, an, der insbesondere für den Eingriff eines Schraubschlüssels zur Befestigung der Zündkerze 2 in dem Zylinderkopf dient. Von diesem Mehrkant 21 erstreckt sich der Isolationskörper 23 (im folgenden auch als Isolator bezeichnet), an dessen Ende ein Anschlussbolzen 24 vorgesehen ist, über den die Zündkerze 2 mit der Zündspule in Eingriff gebracht werden kann.
  • Auf diese Zündkerze 2 wird im eingebauten Zustand in einer Brennkraftmaschine das Außenblech 1 der Stabzündspule (nicht dargestellt) aufgebracht, das in Fig. 2 schematisch dargestellt ist. Dieses Außenblech 1 greift mit dem Steckerbereich 11 auf den Sechskant 21 der Zündkerze ein.
  • In Fig. 2a ist eine erste Ausführungsform eines Klemmmittels 14 an dem Außenblech 1 im Haltebereich 12 dargestellt. Der Steckerbereich 11 ist in der dargestellten Ausführungsform so ausgestaltet, dass ein weiterer Längsschlitz 111, der sich nur über den Steckerbereich erstreckt, vorgesehen ist. Dieser kann die Flexibilität im Steckerbereich 11 erhöhen und dadurch das Aufschieben des Außenblechs 1 auf den Sechskant 21 der Zündkerze 2 erleichtern.
  • Das Klemmmittel 14 umfasst in der dargestellten Ausführungsform eine Lasche 141, in der eine im wesentlichen dreieckige Aussparung 142 vorgesehen ist. Die Lasche 141 greift von der Seite des Längsschlitzes 15, an der diese befestigt bzw. ausgebildet ist, über einen gewissen Winkelbereich der gegenüberliegenden Seite des Längsschlitzes 15. In diesem Winkelbereich ist auf der der Lasche 141 gegenüberliegenden Seite des Längsschlitzes 15 ein Haken 143 vorgesehen. Dieser kann auf der Außenseite des Außenblechs 1 aufgeschweißt oder auf eine andere bekannte Art befestigt sein. Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, dass der Haken 143 gebildet wird, indem dieser aus dem Material des Außenblechs 1 gebildet ist und lediglich radial nach außen gebogen ist.
  • Der Haken 143 kann mit der Aussparung 142 in Eingriff gebracht werden. Besonders bevorzugt ist der Haken 143 so ausgebildet, dass dieser eine Spitze aufweist, die parallel zu der Achse des Außenblechs 1 oder auch geneigt in Richtung weg von dem Längsschlitz 15 gerichtet ist. Dadurch kann ein versehentliches Herausrutschen aus der Aussparung 142 der Lasche 141 vermieden werden. Zusätzlich ist der Haken 143 vorzugsweise so ausgestaltet, dass der Abstand des radial äußeren Bereiches des Hakens 143 zu dem Außenblech 1 in Richtung auf den Längsschlitz 15 zu abnimmt. Durch diese Ausgestaltung kann eine zusätzliche Klemmung des Hakens 143 in der Lasche 141 und damit eine Vermeidung des Herausrutschens bewirkt werden.
  • In Fig. 3a ist eine weitere Ausführungsform des Klemmmittels 14 gezeigt. Bei dieser wird der Haken 143 durch eine von dem Außenblech 1 in radiale Richtung nach außen gebogene Lasche 146 gebildet, die mit der Aussparung 142, die wie in der Ausführungsform von Fig. 2a in einer sich in Umfangsrichtung erstreckende Lasche 141 vorgesehen ist, eingreift.
  • In Fig. 3b ist eine Ausführungsform gezeigt, in der die Aussparung 142 einen kreisrunden Querschnitt aufweist und mit einem im wesentlichen zylindrischen Vorsprung 144 zusammenwirken kann. Dieser im wesentliche zylindrische Vorsprung kann durch einen Durchzug in dem Außenblech 1 gebildet werden. Bevorzugt weist dieser eine Anlaufschräge auf, die ein Herausspringen des Durchzugs 144 aus der Aussparung 142 verhindert.
  • Insbesondere kann dieser Vorsprung 144 konisch ausgebildet sein, wobei sich der größere Durchmesser des konischen Vorsprungs an der dem Außenblech 1 abgewandten Seite befindet.
  • In Fig. 4 ist schließlich eine Ausführungsform des Klemmmittels dargestellt, bei dem in dem Außenblech 1 auf der der Lasche 142 gegenüberliegenden Seite eine keilförmige Lasche 145 gebildet ist. Diese kann durch Vorsehen einer Nut geschaffen werden, wobei die Nut die Keilform beschreibt und der in der Nut liegende Teil radial nach außen gebogen ist. Diese keilförmige Lasche 145 greift in der dargestellten Ausführungsform in eine im wesentlichen quadratische Aussparung 142 ein.
  • Zusätzlich kann, wie insbesondere in den Fig. 2a und 3a gezeigt, in dem Außenblech 1 eine elastische Schicht 16, vorzugsweise in Form eines Gummirings vorgesehen sein, dessen Innendurchmesser 17 im wesentlichen dem äußeren Durchmesser des Isolators 23 der Zündkerze 2 entspricht. Der äußere Durchmesser liegt vorzugsweise an der Innenseite des Außenblechs 1 an. Beim Einrasten des Klemmmittels 14, das in diesem Bereich an dem Außenblech vorgesehen ist, kann über diesen Ring sichergestellt werden, dass die von dem Außenblech ausgehende Klemmkraft ideal auf den Isolator übertragen werden kann und damit ein idealer mechanischer Festsitz zwischen der Zündspule und der Zündkerze erhalten werden kann.
  • Die Erfindung ist nicht auf die in den Figuren dargestellten Ausführungsformen beschränkt. Vielmehr können auch andere Klemmmittel eingesetzt werden. Diese können in Form eines gesonderten Bauteils, wie einem Federring oder einer anderen um den gesamten Umfang des Außenblechs anzubringenden streifenförmigen Vorrichtung, vorgesehen sein. Es liegt aber auch im Sinne der Erfindung, andere Rastmittel, als die in den Figuren dargestellten, zu verwenden. So können Rastnasen oder andere Hakenformen verwendet werden. Auch die Aussparungen können je nach dem gewählten Mittel, mit dem diese zusammenwirken, eine geeignete Geometrie aufweisen. Die Aussparungen, die mit Vorsprüngen zusammenwirken können, können auch in dem Außenblech vorgesehen sein und mit einem Vorsprung zusammenwirken, der auf der Innenseite einer Lasche vorgesehen sein kann.
  • Die für das Klemmmittel gegebenenfalls vorgesehenen Laschen und Haken können an dem Außenblech auf verschiedenen Arten angebracht sein. Diese können beispielsweise gefalzt, angeschweißt oder gerollt sein.
  • Das erfindungsgemäße Außenblech kann auch mehrere der beschriebenen Klemmmittel gleichzeitig aufweisen. Vorzugsweise sind diese in dem Haltebereich des Außenblechs angeordnet, bzw. werden dort angebracht, um die gewünschte Klemmwirkung mit dem Isolator der Zündkerze zu erzielen.
  • Der Längsschlitz ist vorzugsweise in axialer Richtung in dem Außenblech vorgesehen. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung diesen unter einem Winkel zu der Achse des Außenblechs in dem Außenblech vorzusehen.

Claims (13)

1. Außenblech für eine Stabzündspule, das im wesentlichen zylindrisch ausgestaltet ist, zumindest einen Bereich (13) für die Aufnahme der Stabzündspule und einen Bereich (12) für die Aufnahme zumindest eines Teils einer Zündkerze aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenblech (1) einteilig ausgestaltet ist und zumindest über den Bereich (12) zur Aufnahme des Teils (23) der Zündkerze (2) federnd ausgestaltet ist.
2. Außenblech nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieses zumindest in dem Bereich (12) zur Aufnahme des Teils (23) der Zündkerze (2) einen Längsschlitz (15) aufweist.
3. Außenblech nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass diese über dessen gesamte Länge einen Längsschlitz (15) aufweist.
4. Außenblech nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dieses im Bereich (12) zur Aufnahme eines Teils (23) der Zündkerze (2) mindestens ein Klemmmittel (14) aufweist.
5. Außenblech nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmmittel (14) ein Rastmittel darstellt.
6. Außenblech nach Anspruch 4 oder 5, soweit dieser auf einen der Ansprüche 2 oder 3 zurückbezogen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmmittel (14) an einer Kante des Außenblechs (1), die die eine Seite des Längsschlitzes (15) darstellt, vorgesehen ist und mit dem Außenblech (1) auf der anderen Seite des Längsschlitzes (15) zusammenwirkt.
7. Außenblech nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmmittel (14) eine Lasche (141) umfasst, die an einer Kante des Außenblechs (1), die die eine Seite des Längsschlitzes (15) darstellt, vorgesehen ist, wobei die Lasche (141) mit einem an der anderen Seite des Längsschlitzes (15) vorgesehenen Vorsprung (143, 144, 145, 146) zusammenwirken kann.
8. Außenblech nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmmittel (14) einen Haken (143) und eine damit in Eingriff bringbare Aussparung (142) umfasst.
9. Außenblech nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmmittel (14) so an dem Außenblech (1) vorgesehen ist, das dieses im geschlossenen Zustand den Durchmesser des Außenblechs (1) in dem Bereich (12) zur Aufnahme eines Teils (23) der Zündkerze (2) verringert.
10. Stabzündspule, die zumindest einen Kern, eine diesen Kern zumindest teilweise umgebende Primär- und Sekundärspule, und ein zumindest diese Bestandteile aufnehmendes, im wesentlichen zylindrisches Außenblech (1) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenblech (1) ein einteiliges Außenblech (1) darstellt, das über seine gesamte Länge einen Längsschlitz (15) aufweist.
11. Stabzündspule nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenblech (1) in dem Bereich (12) zur Aufnahme mindestens eines Teils (23) der Zündkerze (2) Klemmmittel (14) aufweist.
12. Stabzündspule nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Außenblech (1) zumindest in dem Bereich (12) für die Aufnahme eines Teils (23) der Zündkerze (2) eine elastische Füllmasse (16) vorgesehen ist.
13. Stabzündspule nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die elastische Füllmasse einen Gummiring (17) darstellt, der sich zumindest über den Bereich des Isolators (23) der Zündkerze (2) erstreckt.
DE10135165A 2001-07-19 2001-07-19 Stabzündspule und Außenblech einer Stabzündspule Expired - Lifetime DE10135165C2 (de)

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DE10135165C2 (de) 2003-08-28

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