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DE10133817A1 - Flugzeugbeladevorrichtung - Google Patents

Flugzeugbeladevorrichtung

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine fahrbare Flugzeugbeladevorrichtung (1) mit einem Rahmen (2), mindestens einer vertikal verfahrbaren Plattform (5, 6) zur Aufnahme des zu be- bzw. entladenden Guts, wobei der mindestens einen Plattform (5, 6) ein Scherenpaar (7, 8) zugeordnet ist, das im Rahmen (2) gelagert ist und die Plattform (5, 6) aufnimmt und die beiden Scheren des Scherenpaares (7, 8) beidseitig der Plattform (5, 6) angeordnet sind, sowie mit Mitteln (16, 17) zum Heben und Senken der Plattform (5, 6). DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass stirnseitig der Plattform (5, 6) zumindest eine weitere Schere (12, 13) angeordnet ist, die im Rahmen (2) gelagert ist und die Plattform (5, 6) aufnimmt, sowie als Mittel zum Heben und Senken der Plattform (5, 6) beidseitig der Plattform (5, 6) Hubmasten (16, 17) angeordnet sind, die im Rahmen (2) gelagert sind und die Plattform (5, 6) aufnehmen. DOLLAR A Mittels einer derartigen Vorrichtung können Flugzeuge mit sehr hohem Ladeniveau unkompliziert be- und entladen werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine fahrbare Flugzeugbeladevorrichtung mit einem Rahmen, mindestens einer vertikal verfahrbaren Plattform zur Aufnahme des zu be- bzw. entladenden Guts, wobei der mindestens einen Plattform ein Scherenpaar zugeordnet ist, das im Rahmen gelagert ist und die Plattform aufnimmt, und die beiden Scheren des Scherenpaares beidseitig der Plattform angeordnet sind, sowie mit Mitteln zum Heben und Senken der Plattform.
  • Eine derartige verfahrbare Flugzeugbeladevorrichtung ist beispielsweise aus der DE 37 30 415 C2 bekannt. Bei dieser wird sowohl die Hauptplattform als auch die Frontplattform von Scheren getragen. Jeder Plattform ist ein Scherenpaar zugeordnet. Für das Scherenpaar der Vorderplattform ist zusätzlich ein Aushubzylinder vorgesehen, der an dem die Scheren des Scherenpaares verbindenden Joch angreift. Die Hauptplattform wird mittels zweier Ketten angehoben, die im Bereich von Rollen umgelenkt werden, die mittels vertikal angeordneter Hydraulikzylinder heb- und senkbar sind. Bei dieser Flugzeugbeladevorrichtung haben die Scheren für die jeweilige Plattform sowohl tragende Funktion als auch Führungsfunktion. Das Konstruktionsprinzip der einfachen, somit nicht übereinander angeordneten Scheren gestattet eine maximale Förderhöhe der Plattformen, die für besonders große Flugzeuge mit entsprechend hochliegender Beladeebene nicht ausreicht. Bei solchen Flugzeugen befindet sich das Beladeniveau durchaus 8 m oder mehr oberhalb der Fahrfläche des Flugzeuges.
  • Ähnliche Flugzeugbeladevorrichtungen sind aus der DE 21 30 968 A und US 3 993 207 A bekannt. Bei diesen ist in die Hauptplattform ein Fördersystem, das aus einer Vielzahl von Förderrollen gebildet ist, integriert.
  • Aus der Praxis ist es bekannt, größere Förderhöhen durchaus mittels Scheren zu verwirklichen, ohne die Baulänge des Fahrzeuges vergrößern zu müssen. Hierbei kommen zwei oder mehrere übereinander angeordnete Scherensysteme zur Anwendung, wobei den einzelnen Scheren tragende Funktion zukommt. Eine solche Gestaltung einer Flugzeugbeladevorrichtung ist baulich sehr aufwendig und kostspielig, andererseits technisch problematisch, da mittels der Scheren große Lasten gehoben und gesenkt werden müssen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine fahrbare Flugzeugbeladevorrichtung der eingangs genannten Art so weiter zu bilden, dass mit dieser Flugzeuge mit besonders großen Ladehöhen be- und entladen werden können.
  • Gelöst wird die Aufgabe bei einer fahrbaren Flugzeugbeladevorrichtung der eingangs genannten Art dadurch, dass stirnseitig der Plattform zumindest eine weitere Schere angeordnet ist, die im Rahmen gelagert ist und die Plattform aufnimmt, sowie als Mittel zum Heben und Senken der Plattform beidseitig der Plattform Hubmasten angeordnet sind, die im Rahmen gelagert sind und die Plattform aufnehmen.
  • Die Erfindung zeichnet sich somit durch eine Kombination zweier Scherensysteme, die einerseits seitlich, andererseits im Bereich einer Stirnseite der Plattform angeordnet sind sowie die Hubmasten aus. Die Hubmasten leiten die Tragekräfte in die Plattform ein, während den seitlichen Scheren und der stirnseitigen Schere keine getragene Funktion zukommt, sondern diese primär der Stabilisierung der Plattform dienen. Die Scheren bedingen somit eine präzise Führung der Plattform, so dass sie parallel gehoben und gesenkt werden kann.
  • Vorzugsweise weist die Flugzeugbeladevorrichtung zwei Plattformen auf, eine vordere, an das Flugzeug andockbare Frontplattform und eine hintere Hauptplattform. Bei einer derartigen Ausgestaltung der Flugzeugbeladevorrichtung wird es als sehr vorteilhaft angesehen, wenn die stirnseitige Schere der Hauptplattform benachbart der stirnseitigen Schere der Frontplattform angeordnet ist. Diese stirnseitigen Scheren können damit auf engstem Raum positioniert werden und tragen zur präzisen Führung der beiden Plattformen in deren benachbarten Bereichen bei, die vom zu be- bzw. entladenden Gut überfahren werden.
  • Damit die Flugzeugbeladevorrichtung besonders kompakt gestaltet ist, insbesondere auf deren Längsrichtung bezogen, ist die jeweilige Schere als Mehrfachschere ausgebildet. Die einzelnen Scherenblätter können, da den Scheren im wesentlichen die Führungsfunktion zukommt, recht gering dimensioniert werden und bestehen beispielsweise aus gebrannten Blechteilen. Die seitlichen Hubmasten sind insbesondere in Art bekannter Teleskop-Hubmasten ausgeführt. Die Hubmasten sollten in einer Vertikalebene wirksam sein.
  • Die Flugzeugbeladevorrichtung ist insbesondere selbstfahrend, kann aber auch durchaus ohne Antrieb zum Fahren ausgestattet sein, so dass sie geschleppt wird. Das Verfahren der Beladevorrichtung kann mit oder ohne Last erfolgen, wobei sich hierbei die Hauptplattform bevorzugt in einer relativ unteren Stellung befindet. In aller Regel werden im Bereich der Frontplattform und dem Bereich der Hubmasten Räder vorgesehen sein, zumindest vier Räder, von denen die vorderen im Bereich der Frontplattform angeordneten Räder lenkbar sind. Es sollten zwei oder mehrere Räder bzw. Radpaare antreibbar sein.
  • Damit der Be- bzw. Entladevorgang optimal vonstatten gehen kann, sollten die Hauptplattform und die Frontplattform separat heb- und senkbar sein. Vorzugsweise sind zusätzliche Mittel zum Erzeugen einer Querneigung der Frontplattform vorgesehen. Hierdurch kann diese optimal bezüglich der Außenhaut des Flugzeuges ausgerichtet werden. Um die Frontplattform besonders einfach an das Flugzeug andocken zu können, ist sie vorzugsweise mit einem teleskopierbaren Ausschub versehen. Die Frontplattform, insbesondere der Ausschub, besteht aus einzelnen Segmenten, so dass bei in Außerwirkstellung befindlichen äußeren Segmenten auch Flugzeuge be- bzw. entladen werden können, deren Tür- bzw. Ladelukenbreite geringer ist. Die Fahrerkabine hebt und senkt sich zweckmäßig zusammen mit der Vorderplattform und ist beispielsweise neben dieser montiert.
  • Um das Gut einfach und schnell im Bereich der Plattformen fördern zu können, sollten diese mit Fördereinrichtungen versehen sein. Weiter sollten Mittel zum vereinfachten seitlichen Beladen vorgesehen sein. So weist die Hauptplattform beispielsweise in hinterem Bereich eine Seitenladungsrolle auf. Bei abgesenkter Hauptplattform kann über diese Seitenladungsrolle unkompliziert die seitliche Beladung der Hauptplattform erfolgen. Zusätzlich sollte, insbesondere bei einer LKW-Beladung, eine Heckbeladung möglich sein, somit eine Beladung der Hauptplattform über deren hinteres Ende.
  • Damit die Flugzeugbeladevorrichtung beim Entladen nicht schaukelt oder eine schiefe Position einnimmt, sollten im Bereich der Räder auf den Boden ausfahrbare Stabilisierungsstützen vorgesehen sein. Um die auf dem Flughafenvorfeld gegebenenfalls vorhandenen, minimalen Steigungen mit horizontal orientierten Plattformen befahren zu können, sollten die einzelnen Räder geringfügig heb- bzw. senkbar sein.
  • Zweckmäßig kann bei der Flugzeugbeladevorrichtung während des Fahrens die Last gehoben bzw. gesenkt werden.
  • Der Bereich unterhalb der Frontplattform dient zweckmäßig der Aufnahme des Antriebes für die Aggregate der Flugzeugbeladevorrichtung.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung der Figuren und den Figuren selbst dargestellt, wobei bemerkt wird, dass alle Einzelmerkmale und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen weitere erfinderische Ausgestaltungen darstellen.
  • In den Figuren ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert, ohne hierauf beschränkt zu sein. Es zeigt:
  • Fig. 1 die verfahrbare Flugzeugbeladevorrichtung in einer Seitenansicht, bei vollständig angehobener Frontplattform und teilweise angehobener Hauptplattform,
  • Fig. 2 eine Draufsicht, Ansicht A, der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung und
  • Fig. 3 eine Hinteransicht, Ansicht B, der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Vorrichtung.
  • Die fahrbare Flugzeugbeladevorrichtung 1 weist einen Rahmen 2 auf, der die Funktion eines Fahr- und Tragrahmens besitzt. Bestandteil des Fahrwerkes bildet eine angetriebene Frontachse mit zwei zugeordneten lenkbaren Rädern 3 und ein hinteres Hubfahrwerk 11 mit zwei Radpaaren, wobei jeweils zwei Räder 4 auf einer Seite des Rahmens 2 im Bereich dessen Außenseite positioniert sind. Der Rahmen 2 ist gekröpft ausgebildet und nimmt in seinem hinteren Bereich eine Hauptplattform 5 und in seinem vorderen Bereich eine Frontplattform 6 auf. Die jeweilige Plattform 5 bzw. 6 wird, bezogen auf die Längsorientierung der Flugzeugbeladevorrichtung 1 im Bereich beider Seiten von einer Doppelschere geführt, wobei die beiden der Hauptplattform 5 zugeordneten Doppelscheren mit der Bezugsziffer 7, die der Frontplattform 6 zugeordneten beiden Doppelscheren mit der Bezugsziffer 8 bezeichnet sind. Die Plattform bzw. rahmenseitigen Festenden der Doppelscheren 7 und 8 sind mit der Bezugsziffer 9, die Losenden mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet. Der Hauptplattform 5 und der Frontplattform 6 ist ferner jeweils eine stirnseitige Doppelschere zugeordnet, wobei diese Doppelschere der Hauptplattform 5 mit der Bezugsziffer 12 und die Doppelschere der Frontplattform 6 mit der Bezugsziffer 13 bezeichnet ist. Diese stirnseitigen Doppelscheren 12 und 13 sind benachbart angeordnet, es greift somit die Doppelschere 12 im Bereich der Frontseite der Hauptplattform 5 und die Doppelschere 13 im Bereich des hinteren Endes der Frontplattform 6 an. Die Festenden 14 der Doppelscheren 12 und 13 sind, bezogen auf die Blickrichtung B in Fig. 1 rechts, die Losenden 15 links in der jeweiligen Plattform 5 bzw. 6 und dem Rahmen 2 gelagert.
  • Beidseitig der Plattformen sind Teleskop-Hubmasten angeordnet, wobei die beidseitig der Hauptplattform 5 angeordneten Teleskop-Hubmasten mit der Bezugsziffer 16, die beidseitig der Frontplattform 6 angeordneten Teleskop-Hubmasten mit der Bezugsziffer 17 bezeichnet sind. Die Teleskop-Hubmasten 16 und 17 sind jeweils im Rahmen 2 gelagert und greifen oben an der Hauptplattform 5 bzw. der Frontplattform 6 an. Die Einleitung der Hubkräfte in die Plattformen 5 bzw. 6 erfolgt ausschließlich mittels der Teleskop-Hubmasten 16 bzw. 17. Die Doppelscheren 7, 8, 12 bzw. 13 dienen der Führung der Hauptplattform 5 bzw. Frontplattform 6 relativ zum Rahmen 2. Die Hubmasten 16 bzw. 17 sind in vertikalen Ebenen 18 wirksam, wobei sie vorzugsweise derart positioniert sind, dass die jeweilige vertikale Ebene 18 bei vollständig angehobener Plattform 5 bzw. 6 geringfügig hinter dem jeweiligen Scherenjoch 19, das durch die Scherenmittelachse definiert ist, positioniert ist.
  • In die Plattformen 5 und 6 sind Fördersysteme 20 integriert, die beispielsweise antreibbare Förderrollen aufweisen. Hinten ist die Hauptplattform 5 beidseitig mit Seitenladungsrollen 21 zum seitlichen Beladen der Hauptplattform 5 versehen. Auch der hintere Bereich der Hauptplattform 5, somit derjenige zwischen den Seitenladungsrollen 21, ist mit Ladungsrollen 22 zum Be- bzw. Entladen der Hauptplattform 5 versehen.
  • Die Frontplattform 6 nimmt eine Fahrerkabine 23 auf. Durch geringfügig unterschiedliches Betätigen der der Frontplattform 6 zugeordneten Teleskop-Hubmasten 17 kann die Frontplattform 6 aus der Horizontalen geringfügig quer geneigt werden. Im vorderen Bereich weist die Frontplattform 6 seitlich äußere Klappsegmente und einen dazwischen befindlichen teleskopierbaren, horizontal ein- und ausfahrbaren Plattformabschnitt 25 auf.
  • Nicht gezeigt ist der Antrieb der diversen Aggregate der Flugzeugbeladevorrichtung 1, insbesondere zum Heben und Senken der beiden Plattformen 5 und 6, dem Ausfahren des teleskopierbaren Abschnitts 25 der Frontplattform 6, dem Betätigen der Fördersysteme 20 und der Ladungsrollen 21, 22, den Antreiben der Räder 3 und der dazugehörigen Bremsen sowie der Hubsätze des Hubfahrwerks 11. Der Antrieb für diese Aggregate bzw. die Steuerung ist vorzugsweise unterhalb des Rahmenbereiches, in dem die Frontplattform 6 positioniert ist, angeordnet.
  • Das Ausführungsbeispiel verdeutlicht, dass auch mit einer Konstruktion unter Verwendung von Mehrfachscheren erhebliche Hubhöhen der Plattformen 5 und 6 erreicht werden können, wobei die tragende Funktion bzw. Hubfunktion den Hubmasten 16 bzw. 17 zukommt und die Scheren 7, 8, 12 und 13 die Funktion von Führungsscheren haben.

Claims (16)

1. Fahrbare Flugzeugbeladevorrichtung (1) mit einem Rahmen (2), mindestens einer vertikal verfahrbaren Plattform (5, 6) zur Aufnahme des zu be- bzw. entladenden Guts, wobei der mindestens einen Plattform (5, 6) ein Scherenpaar (7, 8) zugeordnet ist, das im Rahmen (2) gelagert ist und die Plattform (5, 6) aufnimmt, und die beiden Scheren des Scherenpaares (7, 8) beidseitig der Plattform (5, 6) angeordnet sind, sowie mit Mitteln (16, 17) zum Heben und Senken der Plattform (5, 6), dadurch gekennzeichnet, dass stirnseitig der Plattform (5, 6) zumindest eine weitere Schere (12, 13) angeordnet ist, die im Rahmen (2) gelagert ist und die Plattform (5, 6) aufnimmt, sowie als Mittel zum Heben und Senken der Plattform (5, 6) beidseitig der Plattform (5, 6) Hubmasten (16, 17) angeordnet sind, die im Rahmen (2) gelagert sind und die Plattform (5, 6) aufnehmen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch zwei Plattformen (5, 6).
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine vordere, an das Flugzeug andockbare Frontplattform (6) und eine hintere Hauptplattform (5).
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Frontplattform (6) und/oder Hauptplattform (5) jeweils die beiden seitlichen Scheren (7, 8), die stirnseitige Schere (12, 13) und die beiden seitlichen Hubmasten (16, 17) zugeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubmasten (16, 17) in einer Vertikalebene (18) wirksam sind, die, bezogen auf die vollständig angehobene Position der jeweiligen Plattform (5, 6) auf der den Losenden (10) der Schere zugewandten Seite des die Scherenblätter der jeweiligen Schere verbindenden Jochs (19) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubmasten (16, 17) als Teleskop-Hubmasten ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Schere (7, 8, 12, 13) als Mehrfachschere ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die stirnseitige Schere (12) der Hauptplattform (5) benachbart der stirnseitigen Schere (13) der Frontplattform (6) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptplattform (5) in ihrem hinteren Bereich mit einer Einrichtung (21) zum seitlichen Beladen der Hauptplattform (5) versehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (21) eine horizontal angeordnete Seitenladungsrolle aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Fahrerkabine (23) bewegungsschlüssig mit der Frontplattform (6) gekoppelt ISt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum Neigen der Frontplattform (6) in Querrichtung vorgesehen sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Frontbereich der Frontplattform (6) mit Segmenten versehen ist, insbesondere einzeln ein- und ausfahrbaren bzw. klappbaren Segmenten (24, 25).
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass in die jeweilige Plattform (5, 6) ein Fördersystem (20) integriert ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich unterhalb der Frontplattform (6) der Aufnahme des Antriebs für die Aggregate der Flugzeugbeladevorrichtung (1) dient.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass benachbart den Rädern (3, 4) des Fahrwerks Stützzylinder zum Abstützen des Rahmens (2) auf dem Boden beim Ausfahren der Stützzylinder vorgesehen sind.
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