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Bootsrumpf Die Erfindung betrifft die Ausbildung von Bootsrümpfen
aus mittels Kunstharz gebundenen Mineralfasern, insbesondere Glasfasern, und bezweckt,
die Herstellung derartiger Bootsrümpfe zu vereinfachen.
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Es ist bereits bekannt, den Rumpf solcher Boote in einer einzigen
Form zu formen. Diese Herstellungsweise besteht darin, daß auf die Form (mit oder
ohne vorhergehende Verkleidung der Form mit einer Trennschicht) eine oder mehrere
Schichten aus Kunstharz aufgebracht werden, z. B. aus einem Polyesterharz oder einem
Phenolharz, und zwar in flüssiger Form, d. h. in noch nicht verfestigtem, also ungetrocknetem
Zustand oder in teilweise verfestigtem, also teilweise getrocknetem Zustand, wobei
die jeweils frei liegende Schicht langsam verfestigt oder getrocknet wird und genügend
Zeit vorgesehen ist, um alsdann eine Schicht aus Mineralfasern, insbesondere Glasfasern,
auf das synthetische Harz aufzubringen, bevor dasselbe geliert, worauf die Schicht
einer Druckbehandlung, z. B. mittels einer Walze, unterworfen wird, um die Glasfasern
mit dem Kunstharz zu durchtränken. Alsdann wird ein weiterer langsam abbindender
oder trocknender Überzug aus synthetischem Harz sowie eine weitere Glasfaserschicht
aufgebracht und dieselbe durch eine Walzenbehandlung verfestigt, ein Vorgang, der
wiederholt wird, bis die erforderliche Dicke erreicht ist. Die Verfestigung oder
das Trocknen des synthetischen Harzes kann auch dadurch begünstigt werden, daß man
dem Harz einen geeigneten Katalysator mit oder ohne Zugabe anderer, den Vorgang
beschleunigender oder regulierender Stoffe einverleibt, so daß die Verfestigung
nach einer vorbestimmten Zeit mit oder ohne Anwendung von Hitze und Druck stattfindet.
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Man hat auch bei der Herstellung von Bootsrümpfen aus Kunststoffen
bereits die Spanten und Längsträger des Bootsrumpfes mitgeformt.
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Dagegen ist es schwierig, bei einem solchen in einem zusammenhängenden
Stück geformten Rumpf gewisse Vorsprünge, insbesondere einen nach innen gerichteten
Dollbord, anzubringen, da es in diesem Falle schwierig ist, den endgültig geformten
Rumpf von der Form zu trennen. Man wäre deshalb gezwungen, den Dollbord nach dem
Formvorgang nachträglich anzubringen. Die Erfindung bezweckt unter anderem, derartige
Schwierigkeiten zu vermeiden.
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Die Erfindung geht von einem Bootsrumpf aus, der in bekannter Weise
aus zwei vorgeformten Außenhautteilen besteht, welche sich über die ganze Länge
des Bootes erstrecken und auf gegenüberliegenden Seiten des Kiels mit Flanschen
befestigt sind.
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Erfindungsgemäß wird nun vorgeschlagen, einen solchen Bootsrumpf in
der Weise auszubilden, daß die Außenhautteile, aus bekannten kunstharzgebundenen
Glasfasern bestehend, je aus einem Stück mit dem Dollbord gefertigt sind und mit
ihren Flanschen einen an sich bekannten, an den Enden in einem Stück zum Vor- und
Achtersteven hochgezogenen, metallenen, z. B. aus einer hochfesten Aluminiumlegierung
bestehenden Kiel einschließen.
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Die Befestigung kann z. B. in der Weise erfolgen, daß entlang der
Außenseite der Flansche Metallstreifen zur Verstärkung angeordnet sind, die durch
Niete mit den Flanschen und dem Kiel verbunden sind. Auch können an sich bekannte
Abdichtungsstreifen zwischen dem Kiel und den Flanschen vorgesehen sein. Es kann
ferner der Kiel in an sich bekannter Weise im Innern des Bootes mit einem Kielschwein
versehen sein, an welchem die Querträger angeordnet sind, welche außen am Rumpf
aufruhen und die Bodenbretter tragen. Ferner können an der Innenseite der Bootshaut
aus kunstharzgebundenen Glasfasern bestehende U-förmige Konsolen, welche die Duchten
tragen, nachträglich nietlos mittels einer Kunstharzverbindung eingefügt sein.
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Bei einer solchen Anordnung können die einwärts gerichteten Dollborde
in einem Stück mit der oberen Kante jeder Rumpfhälfte ausgebildet werden, da beim
Formen des Rumpfes in zwei getrennten
Hälften der halbe Rumpf leichter
gehandhabt und von einem einheitlichen Formstück abgehoben werden kann, wobei -
wenn erforderlich - der Teil der Form, in welchem der Dollbord geformt wird, abnehmbar
vom Hauptteil der Form ausgebildet sein kann. Die Dollborde können z. B. kanalförmigen
Querschnitt besitzen.
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Der Erfindungsgegenstand soll an Hand der Zeichnungen beschrieben
werden, welche die Erfindung beispielsweise veranschaulichen.
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Fig. 1 ist ein senkrechter Längsschnitt durch ein erfindungsgemäß
ausgebildetes Boot, der die eine Hälfte des Bootsrumpfes veranschaulicht; Fig. 2
ist ein Querschnitt nach Linie 2-2 in Fig. 1; Fig. 3 ist eine Draufsicht auf das
fertige Boot; Fig.4 zeigt das Heck eines halben Bootsrumpfes mit dem Lager für die
Welle einer Antriebsschraube. Wie am deutlichsten aus Fig. 2 hervorgeht, besteht
jede Rumpfhälfte aus einer Schale oder einem vorgeformten Außenhautteil 10, das
aus kunstharzgebundener Glasfaser in der oben erläuterten Weise geformt ist. Dieses
Außenhautteil ist längs seiner oberen Kante mit einem kanalförmigen, nach innen.
gebogenen Dollbord 11 versehen und besitzt einen längs seiner unteren Kante verlaufenden,
nach abwärts gerichteten Flansch 12. Die abwärts gerichteten Flansche der beiden
Rumpfhälften sind zu beiden Seiten eines metallenen Wulstkiels 13 angeordnet, der
sich sowohl nach oben als nach unten über diese Flansche hinaus erstreckt. Wie am
besten aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind die Enden des Kiels bei 14 derart aufwärts
gekrümmt, daß sie um ein kurzes Stück über die obere Fläche des Dollbords hinausragen.
jede Rumpfhälfte ist symmetrisch in bezug auf die Mittellängsebene und den Kiel
angeordnet. Zwischen den Flanschen und dem Kiel sind auf der ganzen Länge des letzteren
Abdichtungsstreifen 15 aus Kunststoff angeordnet, während auf der Außenseite der
Flansche 12 aus Metall bestehende Verstärkungsstreifen: 16 aufgelegt sind, die z.
B. aus einer Leichtmetallegierung bestehen können:. Zum Verbinden der Metallstreifen,
Flansche, Abdichtungsstreifen und des Kiels dienen aus Leichtmetall bestehende Niete
17 von etwa 10 mm Durchmesser, die durch die genannten Teile hindurchgeführt werden
und diese auf der ganzen Länge des Kiels fest miteinander verbinden.. Ein Kielschwein
18, das auf der Unterseite mit einem geschlitzten Flansch versehen ist, wird durch
Niete 19 mit dem oberen Teil des Wulstkiels verbunden und trägt die Querträger 20;
die auf ihrer Unterseite nahe ihren Enden mit Aussparungen versehen sind, um Längsträger
21 aufzunehmen, die lose auf der Innenfläche des Außenhautteiles aufliegen. Über
die Querträger sind Bodenbretter 22 verlegt.
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An Stelle der vorstehend erläuterten losen Bodenausbildung können
aus kunstharzgebundener Glasfaser gefertigte Querträger mit der Innenfläche des
Rumpfes verbunden werden, die zur Aufnahme von Bodenbrettern dienen. Diese Querträger
können so gestaltet werden, daß sie Schlitze aufweisen, durch welche der nach oben
ragende Wulstkielsteg hindurchläuft.
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An den Enden des Wulstkieles sind in bekannter Weise je zwei winkelförmige
Metalleisten 23 angeordnet, mit Hilfe von Nieten 24 befestigt und mit Löchern 25
versehen. Durch je ein Paar dieser Löcher kann ein Bolzen 27 hindurchgehen, dessen
oberes Ende mit einem Haken 26 ausgestattet ist.
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An der Innenfläche des Außenhautteiles 10 sind in der Nähe des Dollbordes,
wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, U-förmige Konsolen 28 befestigt. Diese Konsolen
sind als Formstücke hergestellt und können aus kunstharzgebundener Glasfaser bestehen.
Die Konsolen dienen dazu, die aus Holz bestehenden Duchten 29 zu tragen, die sich
von einer Rumpfhälfte zur andern erstrecken und ihrerseits die Seitenlängsbänke
30 aufnehmen. Unterhalb der Seitenlängsbänke und hinter den Wänden 32 können bekannte
Lufttanks 31 angeordnet sein, die sich von den Bänken abwärts bis zu den Bodenbrettern
erstrecken. Entlang jeder Seite des Rumpfes kann wie üblich eine aus Holz gefertigte
Reibleiste 33 befestigt sein, die sich quer über die Konsolen 28 erstreckt, an denen
sie z. B. mittels geeigneter Bolzen oder Niete befestigt sein kann. An dieser Reibleiste
sind Ringe 34 für Halteseile befestigt.
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Von den Seitenwänden 32 können zusätzliche Duchten 35 durch Holzklötze
36 getragen werden. Eine Platte 37 kann derart angeordnet sein, daß sie sich über
die Oberseiten der Dollborde erstreckt, wo letztere an jedem Ende des Boots aufeinandertreffen.
Diese Platte ist mit einem abwärts gerichteten. Flansch versehen, der sich zwischen
den Dollborden erstreckt. Diese Platte ist geschlitzt ausgebildet, so daß die Kielplatte
durch sie hindurchgehen kann.
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An einem der gekrümmten Teile 14 des Kiels sind Lager 38 befestigt,
um einen Scharnierzapfen 39 für ein Steuerruder 40 aufzunehmen: Im Falle, daß das
Boot mit einer motorisch angetriebenen Schraubenwelle versehen ist, kann der eine
gekrümmte Teil 14 am Ende des Kiels in zwei Teilen ausgebildet sein, die oberhalb
und unterhalb eines als Lagerung für eine Schraubenwelle dienenden Rohrs 41 verschweißt
sind, so daß die Maschine zentral angeordnet werden kann.
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Falls das Rohr 41 einen die Dicke der Kielplatte übersteigenden Durchmesser
besitzt, wird der Flansch 12 an jedem Außenhautteil 10 wälhrend des Formprozesses
zwecks Unterbringung des Rohrs mit entsprechenden Ausnehmungen versehen.
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Falls die beiden Rumpfhälften miteinander übereinstimmen, wird jede
mit zwei Aussparungen an entgegengesetzten Enden versehen. Die einander entsprechenden
Aussparungen an dem Ende des Rumpfes, das weiter von der Maschine entfernt liegt;
werden durch einen geeigneten Pflock verschlossen. Wie aus der Zeichnung ersichtlich
ist, ist das Lagerrohr 41 oberhalb der Hebeleisten 33 angeordnet. Da die beiden
Rumpfhälften miteinander übereinstimmen,, ist nur eine einzige Form erforderlich.
Die kunstharzgebundenen Glasfasern werden dann in der vorstehend erläuterten Weise
auf die Form aufgebracht.