-
Die
Erfindung betrifft einen Rahmen für eine Schachtabdeckung mit
einem auf einer Auflagefläche
des Rahmens aufsetzbaren Deckel, wobei der Rahmen im Boden einbaubar
ist und einen Außenflansch
aufweist, welcher in einem nach unten in Richtung des Schachtinneren
ragenden Unterkörper übergeht,
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Als
Schacht wird im allgemeinen eine kreisförmige oder rechteckige Öffnung im
Boden bezeichnet, welche die Verbindung zu unterirdischen Ver- und
Entsorgungsstraßen,
z. B. Wasserversorgungs- und Abwasserableitungskanäle, Energieversorgunsleitungen
, Nachrichtenübermittlungsstraßen mit
der Straßenoberfläche herstellt.
Schächte
können
gemauert oder betoniert sein oder aus Schachtfertigteilen bestehen.
-
Für die Schachtabdeckungen
sind hohe Sicherheitsanforderungen zu stellen, da die Schachtabdeckung
in der Lage sein muß,
hohe Lasten beim Überfahren
aufzunehmen. Angepaßt
an auftretende Lasten werden die Schachtabdeckungen im allgemeinen
aus Gußeisen
oder einer Kombination aus Gußeisen
und Beton ausgeführt.
Schachtabdeckungen können
sowohl rund als auch rechteckig ausgeführt werden.
-
Zwischen
Schacht und Schachtabdeckung sind unter anderem herkömmliche
Verbindungen als Mörtelfuge
ausgebildet. Die Schachtabdeckungen werden auf einem Mörtelbett
direkt auf dem Schacht aufgesetzt. Dabei treten häufig Schäden in Form
von Lageabweichungen der Schachtabdeckung sowie Setzungsunterschiede
zwischen Fahrbahn und der Schachtabdeckung auf, insbesondere, wenn
sich in die Fahrbahn Spurrillen eingraben. Es ergibt sich dann ein
Versagen der Mörtelfuge
durch hohe dynamische stoßartige
Belastungen durch schnell fahrende Fahrzeuge.
-
Die
zunehmende Schwere der Verkehrsmittel und die intensivere Inanspruchnahme
der Verkehrsflächen
erhöht
nicht nur die Anforderungen an eine optimale Lastabtragung der Schachtabdeckungen,
sondern auch an ihre Paßfähigkeit.
-
Da
die exakte Höhenanpassung
von Abdeckungsoberfläche
und Straßenbelag
sehr schwierig ist, wurden Schachtabdeckungen entwickelt, deren Rahmen
einen breiten oberen Außenflansch
aufweisen. Somit werden die Schachtabdeckungen nicht direkt auf
den Schacht aufgesetzt, sondern hängen mit dem breiten Außenflansch
in den Straßenbelag.
Diese Schachtabdeckungen weisen jedoch den Nachteil auf, daß sie eine
eingeschränkte
Höhenverstellbarkeit
haben. Dies beruht darauf, daß der
Außenflansch
in Richtung des Schachtinneren in einem Unterkörper übergeht, welcher etwa in Höhe des Deckelauflagers
einen nach außen
in Richtung des Straßenbelages
sich erstreckenden Absatz aufweist, sowie in den Bereichen, in denen
der Schmutzfänger angebracht
ist, quaderförmige,
nach außen
ragende Ausbuchtungen vorhanden sind. Somit ist die Höhenverstellbarkeit
der Schachtabdeckung bis auf das Niveau der Ausbuchtungen eingeschränkt. Darüber hinaus
besteht die Gefahr, daß sich
diese nach außen ragenden
Ausbuchtungen auf die Betonunterteile des Schachtes aufsetzen, was
nicht nur zur Be schädigung
sondern auch zur Zerstörung
dieser Unterteile durch die relativ hohen Punktbelastungen führen kann.
-
Die
in der
DE 200 04 987
U1 vorgeschlagene Lösung
erfordert einen erhöhten
Bau- und Einbauaufwand eines Führungsringes.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rahmen für eine Schachtabdeckung
dahingehend weiterzubilden, daß bei
einer einfachen Herstellung und Montage eine möglichst große Höhenverstellbarkeit bei einer
niedrigen Gesamtbauhöhe des
Rahmens gewährleistet
wird.
-
Diese
Aufgabe wird durch die in dem Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale
gelöst.
-
Ein
grundlegender Gedanke der Erfindung besteht darin, den Rahmen derart
auszubilden, daß der
Außenflansch
des Rahmens in einen Unterkörper übergeht,
welcher keine nach außen
ragende Absätze
oder Ausbuchtungen aufweist, sondern eine Außenwand hat, die sich im wesentlichen
senkrecht zum Außenflansch
erstreckt. In der Tiefstellung des Rahmens wird das Absenkmaß wesentlich
vergrößert. Somit
wird die Gesamtbauhöhe
des Rahmens reduziert, wobei die Höhenverstellbarkeit nicht beeinträchtigt,
sondern bis auf das Höhenniveau
der Auflagefläche
zum Aufsetzen des Deckels vergrößert wird.
Der Rahmen kann daher auch in Straßenbeläge eingesetzt werden, bei denen
eine nur niedrige Einbautiefe zur Verfügung steht.
-
Vorzugsweise
ist zwischen einem unteren Randbereich des Außenflansches und einem oberen Bereich
des Unterkörpers
wenigstens ein Verbindungselement vorgesehen, das eine Verdrehsicherung
des Rahmens beim Einwalzen in den Straßenbelag gewährleistet.
Darüber
hinaus dient das Verbindungselement als eine Abstützung des
Außenflansches
und somit zur Erhöhung
der Belastbarkeit des Rahmens.
-
Die
Verbindungselemente sind bevorzugt als Rippen ausgebildet, welche
vorzugsweise mit in den Rahmen eingegossen sind. Diese rippenförmige Ausbildung
ermöglicht
eine gute Einsetzbarkeit des Rahmens in den Straßenbelag. Dabei dienen die
Rippen nicht nur zur Verankerung des in den Straßenbelag hängenden Rahmens, sondern auch
zur Erzielung einer mechanischen (und damit akustischen) Klapperfreiheit
beim Überfahren.
-
Vorzugsweise
sind die Verbindungselemente umlaufend und in regelmäßigen Abständen voneinander
angeordnet. Dies ermöglicht
sowohl eine bessere Abstützung
des Außenflansches
als auch eine regelmäßige Lastabtragung.
-
Der
Unterkörper
des Rahmens ist vorzugsweise zylinderförmig ausgebildet, wobei eine
rechteckige Ausbildung ebenfalls möglich ist.
-
Bevorzugt
ist die im oberen Bereich des Unterkörpers horizontal verlaufende
Auflagefläche
zur Aufnahme des Deckels derart ausgebildet, daß sie sich vorsprungsartig
und im Wesentlichen senkrecht zu einer Außenwand des Unterkörpers in
Richtung des Schachtinneren erstreckt. Somit wird die Höhenverstellbarkeit
des Rahmens nicht beeinträchtigt,
da keine Absätze
im Außenflächenbereich
des Unterkörpers
vorhanden sind. Der Unterkörper
weist in seiner Gesamthöhe
eine im Wesentlichen glatte Außenfläche auf.
Dabei ist unter glatt nicht die Struktur des Unterkörpers zu
verstehen, sondern die äußere Gestaltung
in vertikaler Richtung.
-
Bevorzugt
ist zur Verstärkung
der Auflagefläche
wenigstens ein Abstützelement
vorgesehen, welches vorzugsweise rippenförmig ausgebildet und zwischen
einem unteren Randbereich der Auflagefläche und einer Innenwand des
Unterkörpers
ausgebildet ist. Durch diese Maßnahme
wird eine Verstärkung
der vorsprungsartig ausgebildeten Auflagefläche erzielt, welche auf hohe
Oberflächenbelastungen beansprucht
wird. Das Abstützelement
ist bevorzugt mit dem Rahmen gegossen, was die Konstruktion vereinfacht
und kostengünstig
ist.
-
Vorzugsweise
ist auf einem oberen Bereich der Auflagefläche, welcher mit dem Deckel
in Verbindung steht, eine Nut zum Einbringen eines Dämpfungselementes
vorgesehen, welches die Befahrbarkeit der Schachtabdeckung wesentlich
verbessert. Darüber
hinaus verhindert das Dämpfungseelement das
Klappern des Deckels, welches durch Unebenheiten in der Auflagefläche oder
durch von oben eingedrungenen Schmutz entstehen kann.
-
Vorzugsweise
sind Schmutzfängertaschen im
Inneren des Unterkörpers
vorgesehen, zum Einhängen
eines Schmutzfangeimers. Die Schmutzfängertaschen weisen vorzugsweise
eine untere Abstützfläche auf,
die im Wesentlichen senkrecht zur Außenwand des Unterkörpers angeordnet
ist. Die Abstützfläche erstreckt
sich dabei im Inneren des Schachtes. Somit weist der Unterkörper keine
Ausbuchtungen auf, was zu einer erhöhten Höhenverstellung des Rahmens
führt und
die Gefahr von Punktbelastungen bei absinkendem Straßenbelag bzw.
Unterkörper
reduziert.
-
Bevorzugt
ist die Auflagefläche
durch die Schmutzfängertaschen
unterbrochen und in Segmente unterteilt. Die Segmente weisen vorzugsweise an
ihren einander gegenüber
liegenden Enden Aussparungen auf, zum Befestigen eines Schmutzfangeinmers.
-
Der
Deckel weist vorzugsweise einen Stützrand auf, welcher derart
ausgebildet ist, daß an
einem unteren, mit der Auflagefläche
korrespondierenden Auflagebereich des Stütztrandes eine umlaufende Nut
vorgesehen ist, zum Einbringen eines Dämpfungselementes. Somit wird
die Stabilität
der Auflagefläche
erhöht,
welche keine Nut aufweist.
-
Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich im übrigen
aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibungen bevorzugter Ausführungsformen.
Diese werden anhand von Abbildungen näher erläutert.
-
Hierbei
zeigen
-
1 eine
Draufsicht auf einen Rahmen für eine
Schachtabdeckung;
-
2 einen
Querschnitt durch einen Rahmen entlang der Linien II-II, gemäß 1;
-
3 einen
vergrößerten Teil-Querschnitt gemäß 2 mit
einer auf einem oberen Bereich der Auflagefläche vorgesehenen Nut;
-
4 einen
vergrößerten Teil-Querschnitt gemäß 2 mit
eingesetztem Dämpfungselement;
-
5 eine
Draufsicht auf eine Schachtabdeckung mit aufgesetztem Deckel, und
-
6 einen
Querschnitt durch eine Schachtabdeckung entlang der Linien VI-VI,
gemäß 5.
-
In
der nachfolgenden Beschreibung werden gleiche und gleich wirkende
Teile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
-
1 zeigt
eine Draufsicht auf einen Rahmen 20, welcher einen Außenflansch 21 aufweist
sowie einen Unterkörper 23,
welcher in Richtung des Schachtes ragt. Der Unterkörper 23 weist
eine horizontal verlaufende Auflagefläche 22 auf, welche
zur Aufnahme eines Deckels vorgesehen ist. Die Auflage fläche 22 ist
vorsprungartig ausgebildet und erstreckt sich in Richtung des Schachtinneren.
-
Zum
Einhängen
des hier nicht dargestellten Schmutzfangeimers sind Schmutzfängertaschen 40 vorgesehen,
welche die Auflagefläche 22 unterbrechen
und in Segmente 24 unterteilen. Zum Befestigen des Schmutzfangeimers
weisen die Segmente 24 an ihren einander gegenüber liegenden
Enden Aussparungen 25 auf. Dabei sind die Aussparungen 25 an
einem oberen Kantenbereich 22''' der Auflagefläche 22 vorgesehen.
Die Schmutzfängertaschen 40 erstrecken
sich nach oben bis zum Oberflächenbereich
des Außenflansches 21.
Die Schmutzfängertaschen 40 weisen
dabei eine untere Abstützfläche 42 auf,
die sich im Inneren des Schachtes erstreckt.
-
2 zeigt
einen Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Rahmen 20 entlang
der Linien II-II, gemäß 1.
Aus diesem Querschnitt ist es ersichtlich, daß der Unterkörper 23 im
Wesentlichen senkrecht zum Außenflansch 21 ausgebildet
ist. Dabei ist die Auflagefläche 22 senkrecht
zu einer Innenwand 23' des
Unterkörpers
ausgebildet und verläuft horizontal,
zur Aufnahme des nicht dargestellten Deckels.
-
In
einem oberen Oberflächenbereich
des Außenflansches 21 sind
Einbuchtungen 11 vorgesehen, die parallel zueinander in
zwei Reihen verlaufen. Die Einbuchtungen 11 dienen zur
Sicherung gegen ein Verrutschen des Deckels. Zwischen einem unteren Bereich 26 des
Außenflansches 21 und
einem oberen Bereich 27 des Unterkörpers 23 sind Verbindungselemente 50 vorgesehen,
die rippenförmig ausgebildet
sind. Die Verbindungselemente 50 stabilisieren den Außenflansch 21 und
sorgen für
eine bessere Verdichtung des Schwarzdeckenmaterials unterhalb des
Außenflansches 21 beim
Einwalzen. Darüber
hinaus sichern sie den Rahmen 20 gegen Verdrehen.
-
Zur
Verstärkung
der Auflagefläche 22 sind Abstützelemente 51 vorgesehen.
Die Abstützelemente 51 sind
zwischen einem unteren Randbereich 22'' der
Auflagefläche 22 und
der Innenwand 23' des Unterkörpers 23 ausgebildet.
Die Schmutzfängertaschen 40 weisen
einen Außenrand 41 auf,
welcher von der Auflagefläche 22 schräg nach oben
in Oberflächenrichtung
bis zu der Auflagefläche 22 verläuft und
unter Bildung einer Schräge 43 senkrecht
nach oben in den Außenflansch 21 ragt.
-
3 zeigt
einen vergrößerten Teilquerschnitt
III gemäß 2.
Bei dieser Ausführung
ist auf einem oberen Randbereich 22' der Auflagefläche 22 eine Nut 28 zum
Einbringen eines hier nicht dargestellten Dämpfungselements vorgesehen.
Die Nut 28 ist im wesentlichen mittig in der Auflagefläche 22 und schwalbenschwanzförmig ausgebildet.
-
In 4 ist
ein Dämpfungselement 29 gezeigt,
welches in der Nut 28 eingebracht ist. Das Dämpfungselement 29 ist
aus einem dauerelastischen Material hergestellt und füllt die
Nut 28 in der radialen Breite vollständig aus. Das Dämpfungselement 29 verhindert
eine Übertragung
von Schwingungen von dem Deckel auf den Rahmen in Richtung auf das
Schachtinnere und ein Klappern des (nicht gezeigten) Deckels beim Überfahren.
-
5 zeigt
eine Draufsicht auf eine Schachtabdeckung 10 mit einem
Rahmen 20 und einem auf dem Rahmen aufgesetzten Deckel 30.
Der Außenflansch 21 der
Rahmen 20 weist Einbuchtungen 11 auf, welche in
zwei parallel zueinander verlaufenden Reihen angeordnet sind und
eine Rutschsicherung darstellen.
-
Ein
Querschnitt entlang der Linie VI-VI gemäß 5 ist in 6 gezeigt.
Bei dieser Ausführungsform
weist der Deckel 30 in einen mit der Auflagefläche 22 korrespondierenden
Auflagebereich 32 eine längs verlaufende Nut 33 auf,
welche zum Einbringen eines Dämpfungselements 34 dient.
Diese Ausführungsform
führt zu
einer Verstärkung
der Auflagefläche 22,
die keine Nut aufweist und führt
zu einer Klapperfreiheit. Der Deckel 30 umfaßt bekannterweise
eine gußeiserne
Schale 35 auf mit seitlich angeformten Auflageflansch.
In die Schale 35 ist eine Betonfüllung 36 eingesetzt.
-
Eine
nicht dargestellte Ausführung
des Rahmens als rechteckige Rahmen ist ebenfalls möglich.
-
- 10
- Schachtabdeckung
- 11
- Einbuchtungen
- 20
- Rahmen
- 21
- Außenflansch
- 22
- Auflagefläche
- 22'
- oberer
Randbereich
- 22''
- unterer
Randbereich
- 22'''
- Kantenbereich
- 23
- Unterkörper
- 23'
- Innenwand
- 23''
- Außenwand
- 24
- Segmente
- 25
- Aussparungen
- 26
- Randbereich
des Außenflansches
- 27
- Oberer
Bereich des Unterkörpers
- 28
- Nut
- 29
- Dämpfungselement
- 30
- Deckel
- 31
- Stützrand
- 32
- Auflagebereich
- 33
- Nut
- 34
- Dämpfungselement
- 35
- Gußeiserne
Schale
- 36
- Betonfüllung
- 40
- Schmutzfängertaschen
- 41
- Außenrand
- 42
- Abstützfläche
- 50
- Verbindungselement
- 51
- Abstützelement