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DE10125150A1 - Orientierungssystem - Google Patents

Orientierungssystem

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Publication number
DE10125150A1
DE10125150A1 DE2001125150 DE10125150A DE10125150A1 DE 10125150 A1 DE10125150 A1 DE 10125150A1 DE 2001125150 DE2001125150 DE 2001125150 DE 10125150 A DE10125150 A DE 10125150A DE 10125150 A1 DE10125150 A1 DE 10125150A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
orientation
building
parts
marked
orientation system
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2001125150
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Hemminghaus
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE2001125150 priority Critical patent/DE10125150A1/de
Publication of DE10125150A1 publication Critical patent/DE10125150A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09BEDUCATIONAL OR DEMONSTRATION APPLIANCES; APPLIANCES FOR TEACHING, OR COMMUNICATING WITH, THE BLIND, DEAF OR MUTE; MODELS; PLANETARIA; GLOBES; MAPS; DIAGRAMS
    • G09B19/00Teaching not covered by other main groups of this subclass
    • G09B19/22Games, e.g. card games

Landscapes

  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Entrepreneurship & Innovation (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Educational Administration (AREA)
  • Educational Technology (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Residential Or Office Buildings (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Orientierungssystem für den Besucher öffentlich zugänglicher Plätze. Wesentlich ist, daß von allen Gebäudeteilen, die beim Blick in eine im wesentlichen jeweils gleiche Himmelsrichtung sichtbar sind, zumindest einige mit für die jeweils gleiche Himmelsrichtung jeweils übereinstimmenden optisch erkennbaren Orientierungszeichen markiert sich und daß für jeweils unterschiedliche Himmelsrichtungen unterschiedliche Orientierungszeichen vorgesehen sind.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Orientierungssy­ stem für den Besucher öffentlich zugänglicher Plätze nach Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Derartige Orientierungssysteme sind beispielsweise be­ kannt bei Messen oder gleichartigen Ausstellungen, wo der mit den Örtlichkeiten nicht vertraute Besucher innerhalb kurzer Zeit sozusagen lernen soll, systematisch die gesamten Messehallen so zu durchstreifen, daß er alle Messestände zu Ge­ sicht bekommt.
Bekannterweise jedoch sind außer den stets vorhandenen großen Messeständen oftmals auch viele kleine Messestände vorgesehen, die aus Platzgründen so angeordnet werden müssen, daß nicht immer von einer Wand der Messehalle bis zur gegen­ überliegenden Wand durchgehende Gänge entstehen können. Dies bietet die Gefahr, daß die insbesondere mit den Örtlichkeiten nicht vertrauten Besucher mehr oder weniger ziellos innerhalb dieser Messehallen umherziehen müssen, um möglichst alle Mes­ sestände zu besuchen.
Es soll ausdrücklich gesagt sein, daß die vorliegende Erfindung nicht auf derartige Orientierungssysteme für den Besucher von Messehallen beschränkt ist.
Für die vorliegende Erfindung kommen im Prinzip alle öf­ fentlich zugänglichen Plätze in Betracht. Das erfindungsgemä­ ße Orientierungssystem ist daher nicht nur für Messen oder Ausstellungen vorgesehen, sondern kann beispielhafte Anwen­ dung finden an Universitäten, Hochschulen, öffentlichen Ge­ bäuden, wie Ämtern, Schulen und Museen, Bahnhöfen, Flughäfen, Parkplätzen und Parkhäusern, Warenhäusern, Einkaufszentren, Stadien, Sporthallen, Arenen, olympischen Dörfern, Wohnsied­ lungen, Parks, zoologischen Gärten, Nationalparks, Freizeit­ parks und Volksfesten und ebenso bei innerstädtischen Ver­ kehrsleitsystemen.
Diese Aufzählung ist allerdings keinesfalls vollständig und dient nur der beispielhaften Darstellung der Anwendungs­ möglichkeiten der erfindungsgemäßen Orientierungssysteme.
Die insoweit bekannten Orientierungssysteme bieten näm­ lich den erheblichen Nachteil, daß es für den Besucher ohne entsprechendes Kartenmaterial oftmals nicht möglich ist, sämtliche innerhalb der zugänglichen Plätze vorgesehenen Mes­ sestände oder dergleichen systematisch so aufzusuchen, daß praktisch alle Orte ohne Zeitverlust besichtigt werden kön­ nen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die oben genannten Nachteile zu vermeiden.
Die Erfindung löst dieses Problem mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
Aus der Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß unter An­ wendung nahezu beliebiger Orientierungszeichen, von denen je­ weils übereinstimmende Orientierungszeichen in jeweils über­ einstimmenden Himmelsrichtungen liegen, mit vier bis höch­ stens sechs unterschiedlichen Merkmalen ein leicht erlernba­ res und sofort durchschaubares Orientierungssystem geboten wird, welches auch dem ortsunkundigen Besucher sofort seine Bewegungsrichtung zeigt.
Dieser Vorteil wird dadurch erreicht, daß zumindest die im wesentlichen in gleicher Himmelsrichtung liegenden Gebäu­ deteile mit jeweils übereinstimmenden optisch erkennbaren Orientierungszeichen markiert sind, wobei erfindungswesent­ lich für jeweils unterschiedliche Himmelsrichtungen unter­ schiedliche Orientierungszeichen vorgesehen sind.
Auf diese Weise wird erreicht, daß der innerhalb des je­ weils öffentlich zugänglichen Platzes befindliche Besucher praktisch überall erkennen kann, in welche Richtung er zu laufen hat, ohne daß er dabei seine Orientierung verlieren kann.
Geht der Besucher beispielsweise von einer Querwand zur gegenüberliegenden Querwand und zurück und wieder hin und wieder zurück und so weiter, so genügt es, wenn er auf dieje­ nigen Orientierungszeichen achtet, die auf dem Hinweg bei­ spielsweise beim Blick nach links und auf dem Rückweg beim Blick nach rechts sichtbar sind.
Dabei können die Orientierungszeichen nicht nur an den Innenwänden von Messehallen oder dergleichen angebracht sein, sondern auch an durchgängigen Deckenteilen, Be- und Entlüf­ tungsrohren der Klimaanlage oder dergleichen.
Zweckmäßigerweise sind die Gebäudeteile jeweils durch­ gängig sichtbar markiert. Auf diese Weise kann der Besucher sich an allen Orten innerhalb der öffentlich zugänglichen Plätze stets über seinen Standort und erfindungswesentlich auch über die Bewegungsrichtung orientieren.
Hierin liegt ein wesentlicher Aspekt der Erfindung, da der Besucher neben seinem Standort auch seine jeweilige Bewe­ gungsrichtung stets erkennen, überprüfen und gegebenenfalls korrigieren kann ohne dabei die Systematik seines Besuchs zu verlieren. Besonders vorteilhaft ist die Anbringung der Ori­ entierungszeichen mit einem Mindestabstand von zwei Metern oberhalb des Bodens damit auch bei großen Menschenansammlun­ gen für jeden Besucher stets Standort und Bewegungsrichtung erkennbar sind.
Dabei ist die Erfindung nicht allein auf öffentlich zu­ gängliche Plätze mit jeweils rechteckig ringsum angeordneten Gebäudeteilen beschränkt.
Die Erfindung kann darüber hinaus auch Anwendung finden bei zum Beispiel sechseckigen oder auch runden Gebäuden. Für diesen Fall wird vorgeschlagen, daß Gebäudeteile, die in ei­ nem Winkel von weniger als ±45° zu den jeweils übereinstim­ mend markierten Gebäudeteilen benachbart stehen, genauso mar­ kiert sind.
Wesentlich an der Erfindung ist also die Tatsache, daß der Besucher stets und an jedem Ort die Richtung erkennen kann, in welche er den öffentlichen Platz systematisch zu durchlaufen hat. Auf diese Weise kann er seine eigene Lauf­ richtung stets auch dann korrigieren, falls er in engen und unübersichtlichen Gängen sich zum Beispiel aufgrund des sich gleichenden Warenangebotes nicht zurechtfindet, wenn er den Übergang zu einer weiterführenden Halle sucht oder den Rück­ weg.
Dieser Überlegung liegt die Tatsache zugrunde, daß in der Mehrzahl der bekannten Ausstellungen die Hallen nach The­ men bzw. Themenschwerpunkten bzw. Warenangeboten gegliedert sind.
Dabei genügt es für die Erfindung, wenn lediglich vier unterschiedliche Orientierungszeichen vorgesehen sind.
Diese Merkmalskombination genügt, um selbst bei versetz­ ten oder zueinander verschachtelten Anordnungen der Hallen stets die richtige Laufrichtung erkennen zu können.
In jedem Falle wird der Besucher durch die Orientie­ rungshilfen nach der vorliegenden Erfindung durchgängig von seinem Startpunkt zu seinem Zielpunkt geleitet.
Das mehrfache Beschreiten der Gänge zwischen den Messe­ ständen läßt sich zuverlässig vermeiden.
Als Orientierungszeichen kommen neben unterschiedlichen Farben auch Piktogramme, Ziffern, Buchstaben oder dergleichen vor.
Gerade Farbgestaltungen haben aber den Vorteil, auch von Kindern als Orientierung angenommen zu werden, was bei Buch­ staben, Zeichen, Zahlen, Ziffern oder Piktogrammen nicht ge­ nerell der Fall wäre.
Darüber hinaus ist es auch möglich einen nationalen oder internationalen Farbcode zu vereinbaren, der dann für alle derartigen Anwendungsfälle verbindlich wäre.
Die Anordnung der Orientierungszeichen oberhalb des Fuß­ bodens sollte einerseits oberhalb der Augenhöhe liegen und andererseits nicht zwingend bis zur Schnittkante zwischen Wand und Decke gehen.
Mit letzterer Maßnahme wird vermieden, daß der eventuell individuelle Charakter einer Halle nicht verfälscht wird. Für die Sichtbarkeit der erfindungsgemäßen Orientierungszeichen genügt beispielsweise eine bandförmige Anordnung von etwa ei­ nem Meter Höhe.
Dabei können die Orientierungszeichen auch unabhängig von den jeweiligen Haupthimmelsrichtungen sein.
Diese Maßnahme trägt der Überlegung Rechnung, daß der innerhalb einer Halle befindliche Besucher ohnehin in den seltensten Fällen die Haupthimmelsrichtungen wahrnimmt, da sein einziges Orientierungssystem die Hallenwände selbst sind.
Von besonderem Vorteil läßt sich die Erfindung auch bei einer Vielzahl von zueinander benachbarten Gebäuden anwenden, die jeweils in übereinstimmenden Himmelsrichtungen mit je­ weils identischen Orientierungszeichen versehen sind.
Auf diese Weise kann sich der Besucher beim Betreten der Hallen ein bestimmtes Orientierungszeichen merken, welches sich zum Beispiel rechts oder links von ihm befindet.
Solange er dieses Orientierungszeichen stets auf der gleichen Seite sieht, bewegt er sich in derselben Richtung weiter, auch wenn sein Abstand zu dem Orientierungszeichen von Gang zu Gang wächst.
Will der Besucher zum Ausgangspunkt zurück, muß er sich diesem Orientierungszeichen wieder annähern und kann dann, das Orientierungszeichen auf seiner anderen Körperseite angeordnet, jederzeit zum Ausgangspunkt zurück finden.
Diese Maßnahme gilt auch für den Fall, daß der Besucher seine Laufrichtung ändert, um zum Beispiel einen Quergang zu besuchen.
Danach läuft er praktisch dann wieder in dieselbe Rich­ tung, wenn er das Orientierungszeichen wieder auf seiner per­ sönlichen ursprünglichen Seite sieht.
Die Merkmale der Ansprüche 8 und 9 sind vorteilhafte Weiterbildungen für die Anwendung bei Messehallen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von zwei Ausfüh­ rungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einer einzigen Halle und
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung bei einem Hallenverbund.
Sofern im folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung stets für alle Figuren.
Die Figuren zeigen ein Orientierungssystem für den Besu­ cher 2 öffentlich zugänglicher Plätze 1 nach dieser Erfin­ dung.
Bei den öffentlich zugänglichen Plätzen handelt es sich bei den gezeigten Ausführungsbeispielen um Messehallen.
Derartige zugängliche Plätze weisen zumindest teilweise im wesentlichen ringsum angeordnete Gebäudeteile 3a bis 3d auf. Ausgehend von den feststehenden Haupthimmelsrichtungen 4 Norden, Süden, Westen, Osten ist jedes der Gebäudeteile 3a bis 3d beim Blick in eine jeweilige Himmelsrichtung 5 sicht­ bar.
Anhand des vorliegenden Beispiels soll in der beispiel­ haft ausgewählten Himmelsrichtung 5 die links vom Betrachter liegende Seitenwand der Halle 1 erkennbar sein.
Wesentlich ist nun, daß von allen Gebäudeteilen, die beim Blick in eine im wesentlichen gleiche Himmelsrichtung, zum Beispiel die Himmelsrichtung 5, sichtbar sind, zumindest einige mit für diese jeweils gleiche Himmelsrichtung jeweils übereinstimmenden optisch erkennbaren Orientierungszeichen 6a bis 6d markiert sind und daß für jeweils unterschiedliche Himmelsrichtungen unterschiedliche Orientierungszeichen vor­ gesehen sind.
Anhand des vorliegenden Ausführungsbeispiels handelt es sich bei den links vom Besucher 2 liegenden Orientierungszei­ chen 6a um schräg verlaufende Querstriche. Die gegenüberlie­ gende Wand, das Gebäudeteil 3b ist hier mit Kreuzen 6b verse­ hen. Die im Rücken des Besuchers 2 liegende Wand 3c ist hier mit Kreisen als Orientierungszeichen 6c versehen. Die vor dem Besucher 2 liegende Wand 3d ist mit Rechtecken 6d versehen.
Auf diese Weise kann der Besucher, unabhängig von seinem jeweiligen Standort stets seine eigene Bewegungsrichtung er­ kennen.
Im vorliegenden Fall bewegt sich der Besucher 2 bei­ spielsweise auf einem Gang, der die rückwärtige Gebäudewand 3c mit der vor ihm liegenden Gebäudewand 3d verbindet, so lange richtig, wie er links von sich das Orientierungszeichen 6a sehen kann.
Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, daß die Gebäudeteile 3a bis 3d mit den Orientierungszeichen 6a bis 6d jeweils durchgängig sichtbar markiert sind.
Damit der Besucher auch bei stark besuchten Messen mit einer großen Anzahl von Menschen die Orientierungszeichen 6a bis 6d erkennen kann, wird zusätzlich vorgeschlagen, daß die Gebäudeteile 3a bis 3d mit einem Mindestabstand von etwa zwei Metern oberhalb des Bodens markiert sind.
Ergänzend hierzu zeigt Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel mit Gebäuden, die von rechteckigen Grundrissen abweichende Grund­ risse aufweisen.
Auch derartige Gebäude und ebenso zum Beispiel ovalrun­ de, elliptischrunde, parabolischrunde oder kreisrunde Gebäude können mit der Erfindung ausgestattet werden. Zu diesem Zweck sollen Gebäudeteile, die in einem Winkel von weniger als höchstens ±45° zu den jeweils übereinstimmend markierten Ge­ bäudeteilen 3a bis 3d benachbart stehen genauso markiert sein.
Auf diese Weise läßt sich auch bei hexagonalen oder un­ regelmäßigen Vielecken stets eine Kombination aus zugeordne­ ten Orientierungszeichen 6a bis 6d so anordnen, daß der Besu­ cher 2 zuverlässig und eindeutig und an jedem nur denkbaren Standort seine Bewegungsrichtung erkennen kann.
Wie die Figuren zeigen, sind prinzipiell vier unter­ schiedliche Orientierungszeichen völlig ausreichend, um an herkömmlichen Gebäuden für ein zuverlässiges Orientierungssy­ stem zu sorgen.
Ergänzend hierzu zeigt Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel bei welchem die Gebäudeteile 3a bis 3d zu den Haupthimmelsrich­ tungen 4 verdreht sind. Gleichwohl lassen sich auch hier die Orientierungszeichen 6a bis 6d in eindeutiger Weise den je­ weiligen sichtbaren Innenwänden des Gebäudes zuordnen. Ergän­ zend hierzu zeigt Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel, bei welchem eine Vielzahl von zueinander benachbarten Gebäuden 1a bis 1c, die jeweils in übereinstimmenden Himmelsrichtungen im Sinne der Ansprüche 1 bis 4 sichtbare Gebäudeteile aufweisen, mit jeweils identischen Orientierungszeichen versehen sind.
Dabei kommt es insbesondere nicht auf eine exakt recht­ winklige Grundrißform der einzelnen Gebäude an, da auch Ge­ bäudeteile, die zu den benachbarten Gebäudeteilen in einem Winkel von höchstens ±45° stehen, von der Erfindung umfaßt sein können.
Anhand der vorliegenden Ausführungsbeispiele soll noch klargestellt werden, daß die Erfindung nicht auf geschlossene Gebäude beschränkt ist. Gleichwohl handelt es sich hier um geschlossene Gebäude, deren Innenwände markiert sind.
Ergänzend hierzu zeigt Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel, bei welchem innerhalb der geschlossenen Gebäude eingebaute Gebäudeteile, zum Beispiel Messestände vorgesehen sind, die ebenfalls für den Blick in jeweils übereinstimmende Himmels­ richtungen jeweils identisch markiert sind.
Wie man insbesondere erkennt, kommt es dabei allein auf den Standpunkt des Besuchers 2 an. So können beispielsweise die Innenwände eines Messestandes ebenso mit den Orientie­ rungszeichen nach dieser Erfindung versehen sein wie die Au­ ßenwände. Allein die Blickrichtung des Besuchers 2 entschei­ det, welches Orientierungszeichen er in dieser Blickrichtung an den Messeständen erkennt. Dieses Orientierungszeichen stimmt mit dem Orientierungszeichen überein, welches er beim Blick in dieselbe Blickrichtung auf der Innenwand der Messe­ halle findet. Ergänzend hierzu zeigt Fig. 1 eine relativ große Halle 1, die möglicherweise so groß ist, daß man von der ei­ nen Wand 3a nicht zur gegenüberliegenden Wand 3b sehen kann.
Gleichwohl läßt sich die Erfindung auch in diesem Falle anwenden. Hier ist ein weiteres Gebäudeteil 3e gezeichnet, welches zum Beispiel ein Klima- oder Belüftungsrohr oder dgl. sein kann.
Wesentlich ist, daß auch an diesem weiteren Gebäudeteil 3e dieselben Orientierungszeichen 6b, 6a angebracht sind, die ein Besucher 2 beim Blick auf die Außenwände 3b bzw. 3a auch erkennen würde.
Für die vorliegende Erfindung kommt es nicht zwingend auf die Anordnung der Orientierungszeichen an Gebäudeteilen im engeren Sinne an. Es soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß auch die Anbringung der Orientierungszeichen an zumindest vorübergehend ortsfest aufgestellten Schildern, Hauswänden in Straßenzügen, Leitplanken auf Autobahnen, seit­ lichen Begrenzungsstrichen an Fahrstraßen in Betracht kommen, so lange die so angebrachten Orientierungszeichen den Besu­ cher in eine vorgegebene Richtung zum Ziel lenken und er auf seinem Weg dorthin praktisch stets seine Bewegungsrichtung erkennen und gegebenenfalls korrigieren kann.
Insoweit bietet die Erfindung einen weiteren Vorteil. Durch das erfindungsgemäße Orientierungssystem kann der Besu­ cher öffentlich zugänglicher Plätze insbesondere bei unüber­ sichtlichen Lokalitäten stets auf einfachste Weise auch sei­ nen Rückweg finden. Hierzu bedarf es lediglich der Überle­ gung, daß er auf den Rückweg diejenigen Orientierungszeichen, die er auf dem Hinweg auf einer bestimmten Körperseite gese­ hen hat, nunmehr auf dem Rückweg auf der anderen Körperseite sehen muß.
Mit zunehmender Annäherung an dieses Orientierungszei­ chen gelangt er auf diese Weise zunehmend näher an den Aus­ gangspunkt zurück.
Ferner soll noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen sein, daß die beispielhaft in den Figuren gezeigten Orientierungszeichen vorteilhafter Weise Farben sind. So entspricht beispielsweise das Orientierungszeichen 6a der Farbe rot, das Orientierungszeichen 6b der Farbe grün, das Orientierungszei­ chen 6c der Farbe gelb und das Orientierungszeichen 6d der Farbe blau. Gegebenenfalls können diese Farben auch unter dem Aspekt ausgesucht sein, daß insbesondere farbenblinde Perso­ nen Farbunterschiede erkennen, aus denen sie dann auf die richtige Bewegungsrichtung schließen können.
Die Anwendung von Farben als Orientierungszeichen ist auch im Hinblick auf Kinder von Bedeutung, die, sollten sie ihre Eltern oder Begleitpersonen im Getümmel verlieren, ohne weiteres zum Ausgangspunkt zurückfinden. Zu diesem Zweck müs­ sen die Kinder nämlich lediglich an den Farbmarkierungen zu­ rück laufen, die sie auf Rückweg auf einer bestimmten Seite sehen und sich zunehmend an diese Farbmarkierungen annähern.
Gerade der Aspekt des sicheren Rückwegs tritt auch im Fall von Fluchtwegen auf, da mit dem erfindungsgemäßen Orien­ tierungssystem jeder Besucher ohne weiteres zu einem bestimm­ ten Punkt geleitet werden kann und sich somit von der Gefah­ renquelle auf seinem Fluchtweg zunehmend entfernt.
Bezugszeichenliste
1
,
1
a,
1
b,
1
c Halle, öffentlich zugänglicher Platz, Messehalle
2
Besucher
3
a bis
3
d Gebäudeteil, Außenwand
3
e inneres Gebäudeteil
4
Haupthimmelsrichtungen
5
beispielhaft ausgewählte Himmelsrichtung
6
a bis
6
d Orientierungszeichen
7
schrägstehendes weiteres Gebäudeteil

Claims (10)

1. Orientierungssystem für den Besucher (2) öffentlich zu­ gänglicher Plätze (1) an denen zumindest teilweise im wesentlichen ringsum angeordnete Gebäudeteile (3a bis 3e) vorgesehen sind, die beim Blick in die jeweilige Himmelsrichtung (4) sichtbar sind, dadurch gekenn­ zeichnet, daß von allen Gebäudeteilen (3a; 3b; 3c; 3d; 3e) die beim Blick in eine im wesentlichen jeweils gleiche Himmelsrichtung sichtbar (zum Beispiel 5) sind, zumin­ dest einige mit für die jeweils gleiche Himmelsrichtung jeweils übereinstimmenden optisch erkennbaren Orientie­ rungszeichen (6a; 6b; 6c; 6d) markiert sind und daß für jeweils unterschiedliche Himmelsrichtungen unterschied­ liche Orientierungszeichen vorgesehen sind.
2. Orientierungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gebäudeteile (3a bis 3e) jeweils durchgängig sichtbar markiert sind.
3. Orientierungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Gebäudeteile (3a bis 3e) mit ei­ nem Mindestabstand von zwei Metern oberhalb des Bodens markiert sind.
4. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß gegebenenfalls Gebäude­ teile (7), die in einem Winkel von weniger als höchstens ±45° zu den jeweils übereinstimmend markierten Gebäude­ teilen (3a bis 3e) benachbart stehen genauso markiert sind.
5. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß lediglich vier unter­ schiedliche Orientierungszeichen (6a bis 6d) vorgesehen sind.
6. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Orientierungszeichen (6a bis 6d) unabhängig von den Haupthimmelsrichtungen 4 sind.
7. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Vielzahl von zueinander benachbarten Gebäuden die jeweils in überein­ stimmenden Himmelsrichtungen sichtbaren Gebäudeteile mit jeweils identischen Orientierungszeichen (6a bis 6d) versehen sind.
8. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den öffent­ lich zugänglichen Plätzen um geschlossene Gebäude han­ delt, deren innere Wände markiert sind.
9. Orientierungssystem nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß innerhalb der geschlossenen Gebäude ein­ gebaute Gebäudeteile (3e) vorgesehen sind, die ebenfalls für den Blick in übereinstimmende Himmelsrichtungen je­ weils identisch markiert sind.
10. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Orientierungszeichen unterschiedliche Farben verwendet werden, vorzugsweise Farben, die auch von farbenblinden Personen als solche erkannt werden.
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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19900100A1 (de) * 1999-01-07 2000-07-13 Detlef Kraus Vorrichtung und Verfahren zum gezielten und schnelleren Einkauf in Großmärkten und Kaufhallen

Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19900100A1 (de) * 1999-01-07 2000-07-13 Detlef Kraus Vorrichtung und Verfahren zum gezielten und schnelleren Einkauf in Großmärkten und Kaufhallen

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