DE10125150A1 - Orientierungssystem - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Orientierungssystem für den Besucher öffentlich zugänglicher Plätze. Wesentlich ist, daß von allen Gebäudeteilen, die beim Blick in eine im wesentlichen jeweils gleiche Himmelsrichtung sichtbar sind, zumindest einige mit für die jeweils gleiche Himmelsrichtung jeweils übereinstimmenden optisch erkennbaren Orientierungszeichen markiert sich und daß für jeweils unterschiedliche Himmelsrichtungen unterschiedliche Orientierungszeichen vorgesehen sind.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Orientierungssy
stem für den Besucher öffentlich zugänglicher Plätze nach
Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Derartige Orientierungssysteme sind beispielsweise be
kannt bei Messen oder gleichartigen Ausstellungen, wo der mit
den Örtlichkeiten nicht vertraute Besucher innerhalb kurzer
Zeit sozusagen lernen soll, systematisch die gesamten Messehallen so zu durchstreifen, daß er alle Messestände zu Ge
sicht bekommt.
Bekannterweise jedoch sind außer den stets vorhandenen
großen Messeständen oftmals auch viele kleine Messestände
vorgesehen, die aus Platzgründen so angeordnet werden müssen,
daß nicht immer von einer Wand der Messehalle bis zur gegen
überliegenden Wand durchgehende Gänge entstehen können. Dies
bietet die Gefahr, daß die insbesondere mit den Örtlichkeiten
nicht vertrauten Besucher mehr oder weniger ziellos innerhalb
dieser Messehallen umherziehen müssen, um möglichst alle Mes
sestände zu besuchen.
Es soll ausdrücklich gesagt sein, daß die vorliegende
Erfindung nicht auf derartige Orientierungssysteme für den
Besucher von Messehallen beschränkt ist.
Für die vorliegende Erfindung kommen im Prinzip alle öf
fentlich zugänglichen Plätze in Betracht. Das erfindungsgemä
ße Orientierungssystem ist daher nicht nur für Messen oder
Ausstellungen vorgesehen, sondern kann beispielhafte Anwen
dung finden an Universitäten, Hochschulen, öffentlichen Ge
bäuden, wie Ämtern, Schulen und Museen, Bahnhöfen, Flughäfen,
Parkplätzen und Parkhäusern, Warenhäusern, Einkaufszentren,
Stadien, Sporthallen, Arenen, olympischen Dörfern, Wohnsied
lungen, Parks, zoologischen Gärten, Nationalparks, Freizeit
parks und Volksfesten und ebenso bei innerstädtischen Ver
kehrsleitsystemen.
Diese Aufzählung ist allerdings keinesfalls vollständig
und dient nur der beispielhaften Darstellung der Anwendungs
möglichkeiten der erfindungsgemäßen Orientierungssysteme.
Die insoweit bekannten Orientierungssysteme bieten näm
lich den erheblichen Nachteil, daß es für den Besucher ohne
entsprechendes Kartenmaterial oftmals nicht möglich ist,
sämtliche innerhalb der zugänglichen Plätze vorgesehenen Mes
sestände oder dergleichen systematisch so aufzusuchen, daß
praktisch alle Orte ohne Zeitverlust besichtigt werden kön
nen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die
oben genannten Nachteile zu vermeiden.
Die Erfindung löst dieses Problem mit den Merkmalen des
Hauptanspruchs.
Aus der Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß unter An
wendung nahezu beliebiger Orientierungszeichen, von denen je
weils übereinstimmende Orientierungszeichen in jeweils über
einstimmenden Himmelsrichtungen liegen, mit vier bis höch
stens sechs unterschiedlichen Merkmalen ein leicht erlernba
res und sofort durchschaubares Orientierungssystem geboten
wird, welches auch dem ortsunkundigen Besucher sofort seine
Bewegungsrichtung zeigt.
Dieser Vorteil wird dadurch erreicht, daß zumindest die
im wesentlichen in gleicher Himmelsrichtung liegenden Gebäu
deteile mit jeweils übereinstimmenden optisch erkennbaren
Orientierungszeichen markiert sind, wobei erfindungswesent
lich für jeweils unterschiedliche Himmelsrichtungen unter
schiedliche Orientierungszeichen vorgesehen sind.
Auf diese Weise wird erreicht, daß der innerhalb des je
weils öffentlich zugänglichen Platzes befindliche Besucher
praktisch überall erkennen kann, in welche Richtung er zu
laufen hat, ohne daß er dabei seine Orientierung verlieren
kann.
Geht der Besucher beispielsweise von einer Querwand zur
gegenüberliegenden Querwand und zurück und wieder hin und
wieder zurück und so weiter, so genügt es, wenn er auf dieje
nigen Orientierungszeichen achtet, die auf dem Hinweg bei
spielsweise beim Blick nach links und auf dem Rückweg beim
Blick nach rechts sichtbar sind.
Dabei können die Orientierungszeichen nicht nur an den
Innenwänden von Messehallen oder dergleichen angebracht sein,
sondern auch an durchgängigen Deckenteilen, Be- und Entlüf
tungsrohren der Klimaanlage oder dergleichen.
Zweckmäßigerweise sind die Gebäudeteile jeweils durch
gängig sichtbar markiert. Auf diese Weise kann der Besucher
sich an allen Orten innerhalb der öffentlich zugänglichen
Plätze stets über seinen Standort und erfindungswesentlich
auch über die Bewegungsrichtung orientieren.
Hierin liegt ein wesentlicher Aspekt der Erfindung, da
der Besucher neben seinem Standort auch seine jeweilige Bewe
gungsrichtung stets erkennen, überprüfen und gegebenenfalls
korrigieren kann ohne dabei die Systematik seines Besuchs zu
verlieren. Besonders vorteilhaft ist die Anbringung der Ori
entierungszeichen mit einem Mindestabstand von zwei Metern
oberhalb des Bodens damit auch bei großen Menschenansammlun
gen für jeden Besucher stets Standort und Bewegungsrichtung
erkennbar sind.
Dabei ist die Erfindung nicht allein auf öffentlich zu
gängliche Plätze mit jeweils rechteckig ringsum angeordneten
Gebäudeteilen beschränkt.
Die Erfindung kann darüber hinaus auch Anwendung finden
bei zum Beispiel sechseckigen oder auch runden Gebäuden. Für
diesen Fall wird vorgeschlagen, daß Gebäudeteile, die in ei
nem Winkel von weniger als ±45° zu den jeweils übereinstim
mend markierten Gebäudeteilen benachbart stehen, genauso mar
kiert sind.
Wesentlich an der Erfindung ist also die Tatsache, daß
der Besucher stets und an jedem Ort die Richtung erkennen
kann, in welche er den öffentlichen Platz systematisch zu
durchlaufen hat. Auf diese Weise kann er seine eigene Lauf
richtung stets auch dann korrigieren, falls er in engen und
unübersichtlichen Gängen sich zum Beispiel aufgrund des sich
gleichenden Warenangebotes nicht zurechtfindet, wenn er den
Übergang zu einer weiterführenden Halle sucht oder den Rück
weg.
Dieser Überlegung liegt die Tatsache zugrunde, daß in
der Mehrzahl der bekannten Ausstellungen die Hallen nach The
men bzw. Themenschwerpunkten bzw. Warenangeboten gegliedert
sind.
Dabei genügt es für die Erfindung, wenn lediglich vier
unterschiedliche Orientierungszeichen vorgesehen sind.
Diese Merkmalskombination genügt, um selbst bei versetz
ten oder zueinander verschachtelten Anordnungen der Hallen
stets die richtige Laufrichtung erkennen zu können.
In jedem Falle wird der Besucher durch die Orientie
rungshilfen nach der vorliegenden Erfindung durchgängig von
seinem Startpunkt zu seinem Zielpunkt geleitet.
Das mehrfache Beschreiten der Gänge zwischen den Messe
ständen läßt sich zuverlässig vermeiden.
Als Orientierungszeichen kommen neben unterschiedlichen
Farben auch Piktogramme, Ziffern, Buchstaben oder dergleichen
vor.
Gerade Farbgestaltungen haben aber den Vorteil, auch von
Kindern als Orientierung angenommen zu werden, was bei Buch
staben, Zeichen, Zahlen, Ziffern oder Piktogrammen nicht ge
nerell der Fall wäre.
Darüber hinaus ist es auch möglich einen nationalen oder
internationalen Farbcode zu vereinbaren, der dann für alle
derartigen Anwendungsfälle verbindlich wäre.
Die Anordnung der Orientierungszeichen oberhalb des Fuß
bodens sollte einerseits oberhalb der Augenhöhe liegen und
andererseits nicht zwingend bis zur Schnittkante zwischen
Wand und Decke gehen.
Mit letzterer Maßnahme wird vermieden, daß der eventuell
individuelle Charakter einer Halle nicht verfälscht wird. Für
die Sichtbarkeit der erfindungsgemäßen Orientierungszeichen
genügt beispielsweise eine bandförmige Anordnung von etwa ei
nem Meter Höhe.
Dabei können die Orientierungszeichen auch unabhängig
von den jeweiligen Haupthimmelsrichtungen sein.
Diese Maßnahme trägt der Überlegung Rechnung, daß der
innerhalb einer Halle befindliche Besucher ohnehin in den
seltensten Fällen die Haupthimmelsrichtungen wahrnimmt, da
sein einziges Orientierungssystem die Hallenwände selbst
sind.
Von besonderem Vorteil läßt sich die Erfindung auch bei
einer Vielzahl von zueinander benachbarten Gebäuden anwenden,
die jeweils in übereinstimmenden Himmelsrichtungen mit je
weils identischen Orientierungszeichen versehen sind.
Auf diese Weise kann sich der Besucher beim Betreten der
Hallen ein bestimmtes Orientierungszeichen merken, welches
sich zum Beispiel rechts oder links von ihm befindet.
Solange er dieses Orientierungszeichen stets auf der
gleichen Seite sieht, bewegt er sich in derselben Richtung
weiter, auch wenn sein Abstand zu dem Orientierungszeichen
von Gang zu Gang wächst.
Will der Besucher zum Ausgangspunkt zurück, muß er sich
diesem Orientierungszeichen wieder annähern und kann dann,
das Orientierungszeichen auf seiner anderen Körperseite
angeordnet, jederzeit zum Ausgangspunkt zurück finden.
Diese Maßnahme gilt auch für den Fall, daß der Besucher
seine Laufrichtung ändert, um zum Beispiel einen Quergang zu
besuchen.
Danach läuft er praktisch dann wieder in dieselbe Rich
tung, wenn er das Orientierungszeichen wieder auf seiner per
sönlichen ursprünglichen Seite sieht.
Die Merkmale der Ansprüche 8 und 9 sind vorteilhafte
Weiterbildungen für die Anwendung bei Messehallen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von zwei Ausfüh
rungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung mit
einer einzigen Halle und
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung bei einem
Hallenverbund.
Sofern im folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die
folgende Beschreibung stets für alle Figuren.
Die Figuren zeigen ein Orientierungssystem für den Besu
cher 2 öffentlich zugänglicher Plätze 1 nach dieser Erfin
dung.
Bei den öffentlich zugänglichen Plätzen handelt es sich
bei den gezeigten Ausführungsbeispielen um Messehallen.
Derartige zugängliche Plätze weisen zumindest teilweise
im wesentlichen ringsum angeordnete Gebäudeteile 3a bis 3d
auf. Ausgehend von den feststehenden Haupthimmelsrichtungen 4
Norden, Süden, Westen, Osten ist jedes der Gebäudeteile 3a
bis 3d beim Blick in eine jeweilige Himmelsrichtung 5 sicht
bar.
Anhand des vorliegenden Beispiels soll in der beispiel
haft ausgewählten Himmelsrichtung 5 die links vom Betrachter
liegende Seitenwand der Halle 1 erkennbar sein.
Wesentlich ist nun, daß von allen Gebäudeteilen, die
beim Blick in eine im wesentlichen gleiche Himmelsrichtung,
zum Beispiel die Himmelsrichtung 5, sichtbar sind, zumindest
einige mit für diese jeweils gleiche Himmelsrichtung jeweils
übereinstimmenden optisch erkennbaren Orientierungszeichen 6a
bis 6d markiert sind und daß für jeweils unterschiedliche
Himmelsrichtungen unterschiedliche Orientierungszeichen vor
gesehen sind.
Anhand des vorliegenden Ausführungsbeispiels handelt es
sich bei den links vom Besucher 2 liegenden Orientierungszei
chen 6a um schräg verlaufende Querstriche. Die gegenüberlie
gende Wand, das Gebäudeteil 3b ist hier mit Kreuzen 6b verse
hen. Die im Rücken des Besuchers 2 liegende Wand 3c ist hier
mit Kreisen als Orientierungszeichen 6c versehen. Die vor dem
Besucher 2 liegende Wand 3d ist mit Rechtecken 6d versehen.
Auf diese Weise kann der Besucher, unabhängig von seinem
jeweiligen Standort stets seine eigene Bewegungsrichtung er
kennen.
Im vorliegenden Fall bewegt sich der Besucher 2 bei
spielsweise auf einem Gang, der die rückwärtige Gebäudewand
3c mit der vor ihm liegenden Gebäudewand 3d verbindet, so
lange richtig, wie er links von sich das Orientierungszeichen
6a sehen kann.
Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, daß die Gebäudeteile
3a bis 3d mit den Orientierungszeichen 6a bis 6d jeweils
durchgängig sichtbar markiert sind.
Damit der Besucher auch bei stark besuchten Messen mit
einer großen Anzahl von Menschen die Orientierungszeichen 6a
bis 6d erkennen kann, wird zusätzlich vorgeschlagen, daß die
Gebäudeteile 3a bis 3d mit einem Mindestabstand von etwa zwei
Metern oberhalb des Bodens markiert sind.
Ergänzend hierzu zeigt Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel mit
Gebäuden, die von rechteckigen Grundrissen abweichende Grund
risse aufweisen.
Auch derartige Gebäude und ebenso zum Beispiel ovalrun
de, elliptischrunde, parabolischrunde oder kreisrunde Gebäude
können mit der Erfindung ausgestattet werden. Zu diesem Zweck
sollen Gebäudeteile, die in einem Winkel von weniger als
höchstens ±45° zu den jeweils übereinstimmend markierten Ge
bäudeteilen 3a bis 3d benachbart stehen genauso markiert
sein.
Auf diese Weise läßt sich auch bei hexagonalen oder un
regelmäßigen Vielecken stets eine Kombination aus zugeordne
ten Orientierungszeichen 6a bis 6d so anordnen, daß der Besu
cher 2 zuverlässig und eindeutig und an jedem nur denkbaren
Standort seine Bewegungsrichtung erkennen kann.
Wie die Figuren zeigen, sind prinzipiell vier unter
schiedliche Orientierungszeichen völlig ausreichend, um an
herkömmlichen Gebäuden für ein zuverlässiges Orientierungssy
stem zu sorgen.
Ergänzend hierzu zeigt Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel bei
welchem die Gebäudeteile 3a bis 3d zu den Haupthimmelsrich
tungen 4 verdreht sind. Gleichwohl lassen sich auch hier die
Orientierungszeichen 6a bis 6d in eindeutiger Weise den je
weiligen sichtbaren Innenwänden des Gebäudes zuordnen. Ergän
zend hierzu zeigt Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel, bei welchem
eine Vielzahl von zueinander benachbarten Gebäuden 1a bis 1c,
die jeweils in übereinstimmenden Himmelsrichtungen im Sinne
der Ansprüche 1 bis 4 sichtbare Gebäudeteile aufweisen, mit
jeweils identischen Orientierungszeichen versehen sind.
Dabei kommt es insbesondere nicht auf eine exakt recht
winklige Grundrißform der einzelnen Gebäude an, da auch Ge
bäudeteile, die zu den benachbarten Gebäudeteilen in einem
Winkel von höchstens ±45° stehen, von der Erfindung umfaßt
sein können.
Anhand der vorliegenden Ausführungsbeispiele soll noch
klargestellt werden, daß die Erfindung nicht auf geschlossene
Gebäude beschränkt ist. Gleichwohl handelt es sich hier um
geschlossene Gebäude, deren Innenwände markiert sind.
Ergänzend hierzu zeigt Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel,
bei welchem innerhalb der geschlossenen Gebäude eingebaute
Gebäudeteile, zum Beispiel Messestände vorgesehen sind, die
ebenfalls für den Blick in jeweils übereinstimmende Himmels
richtungen jeweils identisch markiert sind.
Wie man insbesondere erkennt, kommt es dabei allein auf
den Standpunkt des Besuchers 2 an. So können beispielsweise
die Innenwände eines Messestandes ebenso mit den Orientie
rungszeichen nach dieser Erfindung versehen sein wie die Au
ßenwände. Allein die Blickrichtung des Besuchers 2 entschei
det, welches Orientierungszeichen er in dieser Blickrichtung
an den Messeständen erkennt. Dieses Orientierungszeichen
stimmt mit dem Orientierungszeichen überein, welches er beim
Blick in dieselbe Blickrichtung auf der Innenwand der Messe
halle findet. Ergänzend hierzu zeigt Fig. 1 eine relativ große
Halle 1, die möglicherweise so groß ist, daß man von der ei
nen Wand 3a nicht zur gegenüberliegenden Wand 3b sehen kann.
Gleichwohl läßt sich die Erfindung auch in diesem Falle
anwenden. Hier ist ein weiteres Gebäudeteil 3e gezeichnet,
welches zum Beispiel ein Klima- oder Belüftungsrohr oder dgl.
sein kann.
Wesentlich ist, daß auch an diesem weiteren Gebäudeteil
3e dieselben Orientierungszeichen 6b, 6a angebracht sind, die
ein Besucher 2 beim Blick auf die Außenwände 3b bzw. 3a auch
erkennen würde.
Für die vorliegende Erfindung kommt es nicht zwingend
auf die Anordnung der Orientierungszeichen an Gebäudeteilen
im engeren Sinne an. Es soll ausdrücklich darauf hingewiesen
werden, daß auch die Anbringung der Orientierungszeichen an
zumindest vorübergehend ortsfest aufgestellten Schildern,
Hauswänden in Straßenzügen, Leitplanken auf Autobahnen, seit
lichen Begrenzungsstrichen an Fahrstraßen in Betracht kommen,
so lange die so angebrachten Orientierungszeichen den Besu
cher in eine vorgegebene Richtung zum Ziel lenken und er auf
seinem Weg dorthin praktisch stets seine Bewegungsrichtung
erkennen und gegebenenfalls korrigieren kann.
Insoweit bietet die Erfindung einen weiteren Vorteil.
Durch das erfindungsgemäße Orientierungssystem kann der Besu
cher öffentlich zugänglicher Plätze insbesondere bei unüber
sichtlichen Lokalitäten stets auf einfachste Weise auch sei
nen Rückweg finden. Hierzu bedarf es lediglich der Überle
gung, daß er auf den Rückweg diejenigen Orientierungszeichen,
die er auf dem Hinweg auf einer bestimmten Körperseite gese
hen hat, nunmehr auf dem Rückweg auf der anderen Körperseite
sehen muß.
Mit zunehmender Annäherung an dieses Orientierungszei
chen gelangt er auf diese Weise zunehmend näher an den Aus
gangspunkt zurück.
Ferner soll noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen
sein, daß die beispielhaft in den Figuren gezeigten Orientierungszeichen
vorteilhafter Weise Farben sind. So entspricht
beispielsweise das Orientierungszeichen 6a der Farbe rot, das
Orientierungszeichen 6b der Farbe grün, das Orientierungszei
chen 6c der Farbe gelb und das Orientierungszeichen 6d der
Farbe blau. Gegebenenfalls können diese Farben auch unter dem
Aspekt ausgesucht sein, daß insbesondere farbenblinde Perso
nen Farbunterschiede erkennen, aus denen sie dann auf die
richtige Bewegungsrichtung schließen können.
Die Anwendung von Farben als Orientierungszeichen ist
auch im Hinblick auf Kinder von Bedeutung, die, sollten sie
ihre Eltern oder Begleitpersonen im Getümmel verlieren, ohne
weiteres zum Ausgangspunkt zurückfinden. Zu diesem Zweck müs
sen die Kinder nämlich lediglich an den Farbmarkierungen zu
rück laufen, die sie auf Rückweg auf einer bestimmten Seite
sehen und sich zunehmend an diese Farbmarkierungen annähern.
Gerade der Aspekt des sicheren Rückwegs tritt auch im
Fall von Fluchtwegen auf, da mit dem erfindungsgemäßen Orien
tierungssystem jeder Besucher ohne weiteres zu einem bestimm
ten Punkt geleitet werden kann und sich somit von der Gefah
renquelle auf seinem Fluchtweg zunehmend entfernt.
1
,
1
a,
1
b,
1
c Halle, öffentlich zugänglicher Platz, Messehalle
2
Besucher
3
a bis
3
d Gebäudeteil, Außenwand
3
e inneres Gebäudeteil
4
Haupthimmelsrichtungen
5
beispielhaft ausgewählte Himmelsrichtung
6
a bis
6
d Orientierungszeichen
7
schrägstehendes weiteres Gebäudeteil
Claims (10)
1. Orientierungssystem für den Besucher (2) öffentlich zu
gänglicher Plätze (1) an denen zumindest teilweise im
wesentlichen ringsum angeordnete Gebäudeteile (3a bis
3e) vorgesehen sind, die beim Blick in die jeweilige
Himmelsrichtung (4) sichtbar sind, dadurch gekenn
zeichnet, daß von allen Gebäudeteilen (3a; 3b; 3c; 3d; 3e)
die beim Blick in eine im wesentlichen jeweils gleiche
Himmelsrichtung sichtbar (zum Beispiel 5) sind, zumin
dest einige mit für die jeweils gleiche Himmelsrichtung
jeweils übereinstimmenden optisch erkennbaren Orientie
rungszeichen (6a; 6b; 6c; 6d) markiert sind und daß für
jeweils unterschiedliche Himmelsrichtungen unterschied
liche Orientierungszeichen vorgesehen sind.
2. Orientierungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Gebäudeteile (3a bis 3e) jeweils
durchgängig sichtbar markiert sind.
3. Orientierungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Gebäudeteile (3a bis 3e) mit ei
nem Mindestabstand von zwei Metern oberhalb des Bodens
markiert sind.
4. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß gegebenenfalls Gebäude
teile (7), die in einem Winkel von weniger als höchstens
±45° zu den jeweils übereinstimmend markierten Gebäude
teilen (3a bis 3e) benachbart stehen genauso markiert
sind.
5. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß lediglich vier unter
schiedliche Orientierungszeichen (6a bis 6d) vorgesehen
sind.
6. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Orientierungszeichen
(6a bis 6d) unabhängig von den Haupthimmelsrichtungen 4
sind.
7. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Vielzahl von
zueinander benachbarten Gebäuden die jeweils in überein
stimmenden Himmelsrichtungen sichtbaren Gebäudeteile mit
jeweils identischen Orientierungszeichen (6a bis 6d)
versehen sind.
8. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den öffent
lich zugänglichen Plätzen um geschlossene Gebäude han
delt, deren innere Wände markiert sind.
9. Orientierungssystem nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß innerhalb der geschlossenen Gebäude ein
gebaute Gebäudeteile (3e) vorgesehen sind, die ebenfalls
für den Blick in übereinstimmende Himmelsrichtungen je
weils identisch markiert sind.
10. Orientierungssystem nach einem der Ansprüche 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß als Orientierungszeichen
unterschiedliche Farben verwendet werden, vorzugsweise
Farben, die auch von farbenblinden Personen als solche
erkannt werden.
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| DE2001125150 DE10125150A1 (de) | 2001-05-22 | 2001-05-22 | Orientierungssystem |
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|---|---|
| DE (1) | DE10125150A1 (de) |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19900100A1 (de) * | 1999-01-07 | 2000-07-13 | Detlef Kraus | Vorrichtung und Verfahren zum gezielten und schnelleren Einkauf in Großmärkten und Kaufhallen |
-
2001
- 2001-05-22 DE DE2001125150 patent/DE10125150A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19900100A1 (de) * | 1999-01-07 | 2000-07-13 | Detlef Kraus | Vorrichtung und Verfahren zum gezielten und schnelleren Einkauf in Großmärkten und Kaufhallen |
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|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |