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DE10125490A1 - Grabstein - Google Patents

Grabstein

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Publication number
DE10125490A1
DE10125490A1 DE2001125490 DE10125490A DE10125490A1 DE 10125490 A1 DE10125490 A1 DE 10125490A1 DE 2001125490 DE2001125490 DE 2001125490 DE 10125490 A DE10125490 A DE 10125490A DE 10125490 A1 DE10125490 A1 DE 10125490A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
parts
gravestone
tombstone
polished
holed
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2001125490
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Karcher
Harry Hoffmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
VSG SCHWARZWALD GRANIT WERKE G
Original Assignee
VSG SCHWARZWALD GRANIT WERKE G
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by VSG SCHWARZWALD GRANIT WERKE G filed Critical VSG SCHWARZWALD GRANIT WERKE G
Priority to DE2001125490 priority Critical patent/DE10125490A1/de
Publication of DE10125490A1 publication Critical patent/DE10125490A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H13/00Monuments; Tombs; Burial vaults; Columbaria
    • E04H13/003Funeral monuments, grave sites curbing or markers not making part of vaults

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Processing Of Stones Or Stones Resemblance Materials (AREA)

Abstract

Ein Grabstein 1, welcher eine polierte, geschliffene, durch steinmetzmäßige Bearbeitung hergestellte oder eine als Spaltfläche ausgebildete Oberfläche hat, ist dadurch gekennzeichnet, daß er aus wenigstens zwei miteinander verbundenen separaten Teilen 1a, 1b besteht. DOLLAR A Ein Verfahren zur Herstellung eines Grabsteins 1, welcher eine polierte, geschliffene, durch steinmetzmäßige Bearbeitung hergestellte oder eine als Spaltfläche ausgebildete Oberfläche hat und eine Ausnehmung 2 aufweist, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche von wenigstens zwei Teilen plangeschliffen wird und dann an der geschliffenen Seite von wenigstens einem der Teile eine Ausnehmung angefertigt wird, und die Teile dann miteinander verbunden werden. DOLLAR A Des weiteren ist ein Verfahren zur Herstellung eines Grabsteins 1', welcher eine polierte, geschliffene, durch steinmetzmäßige Bearbeitung hergestellte oder eine als Spaltfläche ausgebildete Oberfläche hat und stufenförmig ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Grabstein 1' zunächst wenigstens zweigeteilt wird, und dann die Kontur eines 1a' der Teile 1a', 1b' bearbeitet wird, und die Teile dann miteinander verbunden werden.

Description

Die Erfindung betrifft einen Grabstein nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, wel­ cher eine polierte, geschliffene, eine durch steinmetzmäßige Bearbeitung herge­ stellte oder eine als Spaltfläche ausgebildete Oberfläche hat. Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Grabsteins.
Ein derartiger Grabstein ist im Stand der Technik hinlänglich bekannt und wird re­ gelmäßig zur Verschönerung eines Grabes sowie als Grabzeichen mit Namen und Daten des Verstorbenen verwendet. Da ein derartiger Grabstein als Schmuckstück verwendet wird, ist er je nach Wunsch der Angehörigen eines Verstorbenen häufig sehr kunstvoll ausgestaltet. Die kunstvolle Ausgestaltung eines Grabsteins ist jedoch sehr aufwendig.
Darüber hinaus sind der Ausgestaltung eines Grabsteins durch die Härte und das Volumen des Grabsteins natürliche Grenzen gesetzt. Deshalb findet die Ausgestal­ tung eines Grabsteins überwiegend an seiner Oberfläche statt. Tiefere Ausnehmun­ gen lassen sich nur sehr schwer realisieren, so daß man von tieferen Ausnehmun­ gen in der Regel Abstand nimmt.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß sich gerade mit tieferen Ausnehmungen besondere ästhetische Effekte erzielen lassen, so daß ein Bedarf an Grabsteinen besteht, wel­ che tiefere Ausnehmungen aufweisen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen eingangs genannten Grabstein derart auszubil­ den, daß er auf einfache Weise mit tiefen Ausnehmungen versehen werden kann, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Grabsteins anzugeben.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 sowie des Anspruchs 9. Vorteilhafte Weiterbildungen der Er­ findung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Gemäß der Erfindung ist ein Grabstein, welcher eine polierte, geschliffene oder durch steinmetzmäßige Bearbeitung hergestellte oder eine als Spaltfläche ausgebil­ dete Oberfläche hat, dadurch gekennzeichnet, daß er aus wenigstens zwei mitein­ ander verbundenen separaten Teilen besteht. Erfindungsgemäß ist auch ein Verfah­ ren zur Herstellung eines derartigen Grabsteins, welcher des weiteren eine Aus­ nehmung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche von wenigstens zwei Teilen plangeschliffen werden, und dann an der geschliffenen Seite von wenig­ stens einem der Teile eine Ausnehmung angefertigt wird. Darüber hinaus ist weiter­ hin ein Verfahren zur Herstellung eines Grabsteins, welcher eine polierte, geschlif­ fene, eine durch steinmetzmäßige Bearbeitung hergestellte oder als Spaltfläche ausgebildete Oberfläche hat und stufenförmig ausgebildet ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Grabstein zunächst wenigstens zweigeteilt wird, und dann die Kontur eines der Teile bearbeitet wird. Es können unterschiedliche Gesteine wie beispielsweise Granit, Marmor, Serpentin oder Quarzit verwendet werden.
Dadurch, daß der Grabstein aus zwei oder mehr miteinander verbundenen separa­ ten Teilen besteht, lassen sich auf einfache Weise Ausnehmungen in den Grabstein einbringen. Hierzu braucht beispielsweise lediglich in einem der Teile ein Durch­ bruch hergestellt werden. Werden nach dem Herstellen des Durchbruchs die beiden Teile miteinander verbunden, wird hierdurch der Durchbruch des einen Teils ver­ schlossen, wodurch der Grabstein eine Ausnehmung mit einem Boden aufweist. Da Durchbrüche in Stein sehr viel leichter hergestellt werden können, als Ausnehmun­ gen mit einem Boden, läßt sich in einem erfindungsgemäßen Grabstein auf einfache Weise eine Ausnehmung ausbilden.
Die geometrischen Abmessungen beziehungsweise die Dicke des Teils, in dem der Durchbruch angeordnet ist, richtet sich nach der Tiefe der gewünschten Ausneh­ mung. Soll die Ausnehmung möglichst tief sein, muß die Dicke des Teils, in dem der Durchbruch ausgebildet ist, groß sein.
Da der Grabstein aus wenigstens zwei separaten Teilen besteht, läßt sich vor dem Verbinden der beiden Teile der Bereich der Ausnehmung, der sich im verbundenen Zustand der beiden Teile im Inneren des Grabsteins befindet, auf einfache Weise bearbeiten. Hierdurch ist es beispielsweise auf einfache Weise möglich, die Aus­ nehmung so auszubilden, daß sie im Inneren des Grabsteins größer ist als an der Oberfläche des Grabsteins, so daß eine unterhöhlte Ausnehmung entsteht. Die Un­ terhöhlung kann in vorteilhafter Weise beispielsweise zur Aufnahme des Randes einer Buntglasscheibe oder von anderen Elementen, welche beispielsweise aus Bronze, Aluminium oder Eisen bestehen können, dienen, welche beim fertigen Grabstein nicht sichtbar sein sollten.
Darüber hinaus läßt sich der Boden der Ausnehmung auf einfache Weise bearbei­ ten, da der Boden die Oberfläche des zweiten Teils der miteinander verbundenen separaten Teile ist. Da die Oberfläche vor dem Verbinden der beiden Teile frei zu­ gänglich ist, läßt sie sich auf einfache Weise auch maschinell bearbeiten.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Teile durch Zerschneiden des Grabsteins her­ gestellt werden. Hierdurch läßt sich zunächst die äußere Kontur des Grabsteins auf herkömmliche Weise herstellen. Nachdem der Grabstein seine äußere Form hat, wird er zerschnitten, woraufhin einer der beiden Teile mit einem Durchbruch verse­ hen werden kann.
Des weiteren läßt sich die Oberfläche des anderen Teils an der Stelle, an der der eine Teil den Durchbruch hat, auf einfache Weise bearbeiten. So läßt sich beispielsweise in die Oberfläche ohne großen Aufwand eine Mulde mit einer relativ ge­ ringen Tiefe einbringen. Ist der Durchbruch des anderen Teils so ausgebildet, daß er eine natürliche Weiterführung der Mulde ist, erhält man einen Grabstein, welcher eine sehr tiefe Mulde aufweist.
Statt daß nur einer der Teile einen Durchbruch aufweist, können beide Teile einen Durchbruch aufweisen, wie dies bei einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist. Da die Bereiche der Durchbrüche, welche sich im fertigen Zustand des Grabsteins im Inneren des Grabsteins befinden, vor dem Zusammenfü­ gen der beiden Teile frei zugänglich sind, lassen sich Grabsteine mit Hohlräumen herstellen, welche eine nahezu beliebige Form aufweisen können. So lassen sich beispielsweise Grabsteine herstellen, welche im Inneren einen kugelförmigen Hohl­ raum aufweisen. Dieser Hohlraum könnte beispielsweise zur Aufnahme von Gegen­ ständen dienen, die man dem Verstorbenen mit auf den Weg geben will.
Des weiteren können die Öffnungen unterschiedlich groß sein, so daß beispielswei­ se die dem Betrachter abgewandte Öffnung größer ist, als die dem Betrachter zuge­ wandte Öffnung. Die größere Öffnung könnte beispielsweise zur Aufnahme von technischen Gegenständen dienen, welche zur Versorgung oder zum Betrieb von Gegenständen dienen, welche in der dem Betrachter zugewandten Öffnung ange­ ordnet sind. So könnte in der größeren Öffnung eine Stromversorgung angeordnet sein, welche zum Betrieb beispielsweise einer in der kleineren Öffnung angeordne­ ten Leuchte dient.
Als besonders vorteilhaft hat sich eine Ausführungsform der Erfindung herausge­ stellt, bei der die Teile plan aufeinander liegen. Durch das plane Aufeinanderliegen der Teile lassen sich die Teile sehr einfach und sehr gut miteinander verbinden. Dies hat zur Folge, daß die Verbindung sehr fest und die Trennstelle nach dem Ver­ binden der beiden Teile nahezu nicht mehr sichtbar ist.
Besonders vorteilhaft ist es auch, wenn die beiden Teile miteinander verklebt sind. Durch das Verkleben der beiden Teile wird auf einfache Weise eine sehr feste Verbindung der Teile miteinander erreicht. Darüber hinaus entstehen durch die Verkle­ bung der beiden Teile miteinander kaum sichtbare Verbindungsstellen.
Dadurch, daß der Grabstein aus wenigstens zwei miteinander verbundenen sepa­ raten Teilen besteht, läßt sich auch auf einfache Weise ein Grabstein herstellen, welcher stufenförmig ausgebildet ist. So kann eines der Teile eine Kontur haben, die der Kontur des anderen Teils entspricht, jedoch in einem Abstand parallel zu ihr verläuft. Da die Teile des Grabsteins vor dem Verbinden einzeln bearbeitet werden können, können beide Konturen auf dieselbe Art und Weise hergestellt werden.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines besonderen Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Grabsteins,
Fig. 2 das Vorderteil des in Fig. 1 dargestellten Grabsteins mit Blick auf die Trennstelle,
Fig. 3 das hintere Teil des in Fig. 1 dargestellten Grabsteins mit Blick auf die Trennstelle,
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Grabsteins,
Fig. 5 das vordere Teil des in Fig. 4 dargestellten Grabsteins mit Blick auf die Trennstelle und
Fig. 6 das hintere Teil des in Fig. 4 dargestellten Grabsteins mit Blick auf die Trennstelle.
Wie den Fig. 1 bis 3 entnommen werden kann, besteht ein Grabstein 1 aus ei­ nem vorderen Teil 1a und einem hinteren Teil 1b. Die beiden Teile 1a, 1b sind durch Zerschneiden des Grabsteins 1 hergestellt worden. Die beiden Teile 1a, 1b liegen plan aufeinander und sind miteinander verklebt.
Das vordere Teil 1a weist eine Öffnung 2 auf, welche sich von der Oberfläche des Grabsteins bis zur Trennstelle erstreckt. Der hintere Teil 1b weist ebenfalls eine Öff­ nung 3 auf, welche sich von der Trennstelle bis zur rückwärtigen Oberfläche des Grabsteins 1 erstreckt. Die beiden Öffnungen 2, 3 korrespondieren miteinander.
Die Öffnung 3 des hinteren Teils 1b weist an der Trennstelle einen als Vertiefung ausgebildeten Rand 4 auf. Die Tiefe des Randes 4 entspricht in etwa der Dicke einer in der Figur nicht dargestellten Buntglasscheibe. Somit läßt sich die Öffnung 3 des hinteren Teils 1b durch eine Buntglasscheibe abdecken, ohne daß die Buntglas­ scheibe aus der Oberfläche der Trennstelle des hinteren Teils 1b hervorsteht. Das vordere Teil 1a läßt sich somit plan auf das hintere Teil 1b legen und mit diesem Verkleben. Hierdurch ist die Buntglasscheibe im Grabstein 1 eingeschlossen.
Wie den Fig. 4 bis 6 entnommen werden kann, kann ein erfindungsgemäß aus­ gebildeter Grabstein 1' auch stufenförmig ausgebildet sein. Der stufenförmig ausge­ bildete Grabstein 1' besteht aus einem vorderen Teil 1a' und einem hinteren Teil 1 b'. Das vordere Teil 1a' liegt plan auf dem hinteren Teil 1b' und ist mit diesem verklebt. Die Kontur des vorderen Teils 1a' entspricht der Kontur des hinteren Teils 1b', ver­ läuft jedoch in einem Abstand parallel zu ihr.
Zur Herstellung des Grabsteins 1' wurde der Grabstein 1' zunächst in der Kontur des hinteren Teils 1b' hergestellt. Danach wurde der Grabstein 1' zersägt. Nach dem Zersägen wurde die Kontur des vorderen Teils 1a' derart bearbeitet, daß sie der Kontur des hinteren Teils 1b' entspricht, jedoch im zusammengefügten Zustand in einem Abstand zu ihr verläuft. Danach wurde das vordere Teil 1a' auf das hintere Teil 1b' geklebt, wobei die zusammengefügten Oberflächen zuvor plangeschliffen wurden.
Wenngleich die Erfindung auch anhand von recht einfach ausgebildeten Ausfüh­ rungsformen beschrieben wurde, so versteht sich von selbst, daß der Grabstein statt einer einfachen kreisförmigen Öffnung auch beliebig anders ausgebildete Ausneh­ mungen aufweisen kann. Des weiteren braucht die Kontur des Grabsteins nicht rechteckförmig zu sein, sondern kann einen beliebig kunstvoll ausgestalteten Verlauf haben.

Claims (11)

1. Grabstein (1; 1'), welcher eine polierte, geschliffene, durch steinmetzmäßige Be­ arbeitung hergestellte oder eine als Spaltfläche ausgebildete Oberfläche hat, dadurch gekennzeichnet, daß er aus wenigstens zwei miteinander verbundenen separaten Teilen (1a, 1b; 1a', 1b') besteht.
2. Grabstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil (1a) wenigstens eine Öffnung (2) aufweist, welche sich durch das Teil (1a) bis zur Trennstelle erstreckt.
3. Grabstein nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß auch das andere Teil (1b) eine Öffnung (3) aufweist, welche sich durch das an­ dere Teil (1b) bis zur Trennstelle erstreckt.
4. Grabstein nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen unterschiedlich groß sind.
5. Grabstein nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (2, 3) Elemente (4) zur Aufnahme oder Befestigung von Gegen­ ständen aufweisen.
6. Grabstein nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (1a, 1b; 1a', 1b') durch Zerschneiden des Grabsteins (1; 1') hergestellt wurden.
7. Grabstein nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (1a, 1b; 1a', 1b') plan aufeinander liegen.
8. Grabstein nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (1a, 1b; 1a', 1b') miteinander verklebt sind.
9. Verfahren zur Herstellung eines Grabsteins (1), welcher eine polierte, geschliffe­ ne, durch steinmetzmäßige Bearbeitung hergestellte oder eine als Spaltfläche aus­ gebildete Oberfläche hat und eine Ausnehmung (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche von wenigstens zwei Teilen plangeschliffen wird, und dann an der geschliffenen Seite von wenigstens einem der Teile eine Ausnehmung angefer­ tigt wird, und die Teile dann miteinander verbunden werden.
10. Verfahren zur Herstellung eines Grabsteins (1'), welcher eine polierte, geschlif­ fene, durch steinmetzmäßige Bearbeitung hergestellte oder eine als Spaltfläche ausgebildete Oberfläche hat und stufenförmig ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Grabsteins (1') zunächst wenigstens zweigeteilt wird, und dann die Kontur eines (1a') der Teile (1a', 1b') bearbeitet wird, und die Teile dann miteinander ver­ bunden werden.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Zweiteilung wenigstens einer der Teile (1a, 1b; 1a', 1b') mit einem Durchbruch versehen wird.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE7613916U1 (de) * 1976-05-03 1976-10-14 Grasyma Gmbh, 8591 Seussen Gedenkstein, insbesondere fuer grabmale
CH688101A5 (de) * 1996-04-10 1997-05-15 Jasmin Schneider Hohlgrabstein.
DE29818469U1 (de) * 1997-10-21 1998-12-17 Illenseer, Hans, 74360 Ilsfeld Grabsteinanordnung

Patent Citations (3)

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