DE20108673U1 - Grabstein - Google Patents
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-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E04—BUILDING
- E04H—BUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
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Description
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03.08.2001
VSG0102DEU
VSG0102DEU
VSG Schwarzwald-Granit-Werke
GmbH & Co. KG
Steinfeldweg 1
77815 Bühl
GmbH & Co. KG
Steinfeldweg 1
77815 Bühl
Grabstein
Die Erfindung betrifft einen Grabstein nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, welcher eine polierte, geschliffene, eine durch steinmetzmäßige Bearbeitung hergestellte oder eine als Spaltfläche ausgebildete Oberfläche hat.
Ein derartiger Grabstein ist im Stand der Technik hinlänglich bekannt und wird regelmäßig zur Verschönerung eines Grabes sowie als Grabzeichen mit Namen und Daten des Verstorbenen verwendet. Da ein derartiger Grabstein als Schmuckstück verwendet wird, ist er je nach Wunsch der Angehörigen eines Verstorbenen häufig sehr kunstvoll ausgestaltet. Die kunstvolle Ausgestaltung eines Grabsteins ist jedoch sehr aufwendig.
Darüber hinaus sind der Ausgestaltung eines Grabsteins durch die Härte und das Volumen des Grabsteins natürliche Grenzen gesetzt. Deshalb findet die Ausgestaltung eines Grabsteins überwiegend an seiner Oberfläche statt. Tiefere Ausnehmungen lassen sich nur sehr schwer realisieren, so daß man von tieferen Ausnehmungen in der Regel Abstand nimmt.
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Es hat sich jedoch gezeigt, daß sich gerade mit tieferen Ausnehmungen besondere ästhetische Effekte erzielen lassen, so daß ein Bedarf an Grabsteinen besteht, welche tiefere Ausnehmungen aufweisen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen eingangs genannten Grabstein derart auszubilden, daß er auf einfache Weise mit tiefen Ausnehmungen versehen werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Gemäß der Erfindung ist ein Grabstein, welcher eine polierte, geschliffene oder
durch steinmetzmäßige Bearbeitung hergestellte oder eine als Spaltfläche ausgebildete Oberfläche hat, dadurch gekennzeichnet, daß er aus wenigstens zwei miteinander
verbundenen separaten Teilen besteht. Erfindungsgemäß ist auch ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Grabsteins, welcher des weiteren eine Ausnehmung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche von wenigstens zwei
Teilen plangeschliffen werden, und dann an der geschliffenen Seite von wenigstens einem der Teile eine Ausnehmung angefertigt wird.
durch steinmetzmäßige Bearbeitung hergestellte oder eine als Spaltfläche ausgebildete Oberfläche hat, dadurch gekennzeichnet, daß er aus wenigstens zwei miteinander
verbundenen separaten Teilen besteht. Erfindungsgemäß ist auch ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Grabsteins, welcher des weiteren eine Ausnehmung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche von wenigstens zwei
Teilen plangeschliffen werden, und dann an der geschliffenen Seite von wenigstens einem der Teile eine Ausnehmung angefertigt wird.
Dadurch, daß der Grabstein aus zwei oder mehr miteinander verbundenen separaten Teilen besteht, lassen sich auf einfache Weise Ausnehmungen in den Grabstein einbringen. Hierzu braucht beispielsweise lediglich in einem der Teile ein Durchbruch hergestellt werden. Werden nach dem Herstellen des Durchbruchs die beiden Teile miteinander verbunden, wird hierdurch der Durchbruch des einen Teils verschlossen, wodurch der Grabstein eine Ausnehmung mit einem Boden aufweist. Da
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Durchbrüche in Stein sehr viel leichter hergestellt werden können, als Ausnehmungen mit einem Boden, läßt sich in einem erfindungsgemäßen Grabstein auf einfache Weise eine Ausnehmung ausbilden.
Die geometrischen Abmessungen beziehungsweise die Dicke des Teils, in dem der Durchbruch angeordnet ist, richtet sich nach der Tiefe der gewünschten Ausnehmung. Soll die Ausnehmung möglichst tief sein, muß die Dicke des Teils, in dem der Durchbruch ausgebildet ist, groß sein.
Da der Grabstein aus wenigstens zwei separaten Teilen besteht, läßt sich vor dem Verbinden der beiden Teile der Bereich der Ausnehmung, der sich im verbundenen Zustand der beiden Teile im Inneren des Grabsteins befindet, auf einfache Weise bearbeiten. Hierdurch ist es beispielsweise auf einfache Weise möglich, die Ausnehmung so auszubilden, daß sie im Inneren des Grabsteins größer ist als an der Oberfläche des Grabsteins, so daß eine unterhöhlte Ausnehmung entsteht. Die Unterhöhlung kann in vorteilhafter Weise beispielsweise zur Aufnahme des Randes einer Buntglasscheibe oder von anderen Elementen, welche beispielsweise aus Bronze, Aluminium oder Eisen bestehen können, dienen, welche beim fertigen Grabstein nicht sichtbar sein sollten.
Darüber hinaus läßt sich der Boden der Ausnehmung auf einfache Weise bearbeiten, da der Boden die Oberfläche des zweiten Teils der miteinander verbundenen separaten Teile ist. Da die Oberfläche vor dem Verbinden der beiden Teile frei zugänglich ist, läßt sie sich auf einfache Weise auch maschinell bearbeiten.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Teile durch Zerschneiden des Grabsteins hergestellt werden. Hierdurch läßt sich zunächst die äußere Kontur des Grabsteins auf herkömmliche Weise herstellen. Nachdem der Grabstein seine äußere Form hat, wird er zerschnitten, woraufhin einer der beiden Teile mit einem Durchbruch versehen werden kann.
Des weiteren läßt sich die Oberfläche des anderen Teils an der Stelle, an der der eine Teil den Durchbruch hat, auf einfache Weise bearbeiten. So läßt sich bei-
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spielsweise in die Oberfläche ohne großen Aufwand eine Mulde mit einer relativ geringen Tiefe einbringen. Ist der Durchbruch des anderen Teils so ausgebildet, daß er eine natürliche Weiterführung der Mulde ist, erhält man einen Grabstein, welcher eine sehr tiefe Mulde aufweist.
Statt daß nur einer der Teile einen Durchbruch aufweist, können beide Teile einen Durchbruch aufweisen, wie dies bei einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist. Da die Bereiche der Durchbrüche, welche sich im fertigen Zustand des Grabsteins im Inneren des Grabsteins befinden, vor dem Zusammenfügen der beiden Teile frei zugänglich sind, lassen sich Grabsteine mit Hohlräumen herstellen, welche eine nahezu beliebige Form aufweisen können. So lassen sich beispielsweise Grabsteine herstellen, welche im Inneren einen kugelförmigen Hohlraum aufweisen. Dieser Hohlraum könnte beispielsweise zur Aufnahme von Gegenständen dienen, die man dem Verstorbenen mit auf den Weg geben will.
Des weiteren können die Öffnungen unterschiedlich groß sein, so daß beispielsweise die dem Betrachter abgewandte Öffnung größer ist, als die dem Betrachter zugewandte Öffnung. Die größere Öffnung könnte beispielsweise zur Aufnahme von technischen Gegenständen dienen, welche zur Versorgung oder zum Betrieb von Gegenständen dienen, welche in der dem Betrachter zugewandten Öffnung angeordnet sind. So könnte in der größeren Öffnung eine Stromversorgung angeordnet sein, welche zum Betrieb beispielsweise einer in der kleineren Öffnung angeordneten Leuchte dient.
Als besonders vorteilhaft hat sich eine Ausführungsform der Erfindung herausgestellt, bei der die Teile plan aufeinander liegen. Durch das plane Aufeinanderliegen der Teile lassen sich die Teile sehr einfach und sehr gut miteinander verbinden. Dies hat zur Folge, daß die Verbindung sehr fest und die Trennstelle nach dem Verbinden der beiden Teile nahezu nicht mehr sichtbar ist.
Besonders vorteilhaft ist es auch, wenn die beiden Teile miteinander verklebt sind. Durch das Verkleben der beiden Teile wird auf einfache Weise eine sehr feste Ver-
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bindung der Teile miteinander erreicht. Darüber hinaus entstehen durch die Verklebung der beiden Teile miteinander kaum sichtbare Verbindungsstellen.
Dadurch, daß der Grabstein aus wenigstens zwei miteinander verbundenen separaten Teilen besteht, läßt sich auch auf einfache Weise ein Grabstein herstellen, welcher stufenförmig ausgebildet ist. So kann eines der Teile eine Kontur haben, die der Kontur des anderen Teils entspricht, jedoch in einem Abstand parallel zu ihr verläuft. Da die Teile des Grabsteins vor dem Verbinden einzeln bearbeitet werden können, können beide Konturen auf dieselbe Art und Weise hergestellt werden.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines besonderen Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt
Figur 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform eines
erfindungsgemäß ausgebildeten Grabsteins,
Figur 2 das Vorderteil des in Figur 1 dargestellten Grabsteins mit Blick auf die Trennstelle,
Figur 3 das hintere Teil des in Figur 1 dargestellten Grabsteins mit Blick auf die Trennstelle,
Figur 4 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Grabsteins,
Figur 5 das vordere Teil des in Figur 4 dargestellten Grabsteins mit Blick auf die Trennstelle und
Figur 6 das hintere Teil des in Figur 4 dargestellten Grabsteins mit Blick auf die Trennstelle.
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Wie den Figuren 1 bis 3 entnommen werden kann, besteht ein Grabstein 1 aus einem vorderen Teil 1a und einem hinteren Teil 1b. Die beiden Teile 1a, 1b sind durch Zerschneiden des Grabsteins 1 hergestellt worden. Die beiden Teile 1 a, 1 b liegen plan aufeinander und sind miteinander verklebt.
Das vordere Teil 1 a weist eine Öffnung 2 auf, welche sich von der Oberfläche des Grabsteins bis zur Trennstelle erstreckt. Der hintere Teil 1b weist ebenfalls eine öffnung 3 auf, welche sich von der Trennstelle bis zur rückwärtigen Oberfläche des Grabsteins 1 erstreckt. Die beiden Öffnungen 2, 3 korrespondieren miteinander.
Die Öffnung 3 des hinteren Teils 1b weist an der Trennstelle einen als Vertiefung ausgebildeten Rand 4 auf. Die Tiefe des Randes 4 entspricht in etwa der Dicke einer in der Figur nicht dargestellten Buntglasscheibe. Somit läßt sich die Öffnung 3 des hinteren Teils 1b durch eine Buntglasscheibe abdecken, ohne daß die Buntglasscheibe aus der Oberfläche der Trennstelle des hinteren Teils 1b hervorsteht. Das vordere Teil 1a läßt sich somit plan auf das hintere Teil 1b legen und mit diesem Verkleben. Hierdurch ist die Buntglasscheibe im Grabstein 1 eingeschlossen.
Wie den Figuren 4 bis 6 entnommen werden kann, kann ein erfindungsgemäß ausgebildeter Grabstein 1' auch stufenförmig ausgebildet sein. Der stufenförmig ausgebildete Grabstein 1' besteht aus einem vorderen Teil 1a' und einem hinteren Teil 1b'. Das vordere Teil 1a' liegt plan auf dem hinteren Teil 1b' und ist mit diesem verklebt. Die Kontur des vorderen Teils 1a' entspricht der Kontur des hinteren Teils 1b', verläuft jedoch in einem Abstand parallel zu ihr.
Zur Herstellung des Grabsteins 1' wurde der Grabstein 1' zunächst in der Kontur des hinteren Teils 1b' hergestellt. Danach wurde der Grabstein 1' zersägt. Nach dem Zersägen wurde die Kontur des vorderen Teils 1a' derart bearbeitet, daß sie der Kontur des hinteren Teils 1b' entspricht, jedoch im zusammengefügten Zustand in einem Abstand zu ihr verläuft. Danach wurde das vordere Teil 1a1 auf das hintere Teil 1b' geklebt, wobei die zusammengefügten Oberflächen zuvor plangeschliffen wurden.
Claims (8)
1. Grabstein (1; 1'), welcher eine polierte, geschliffene, durch steinmetzmäßige Bearbeitung hergestellte oder eine als Spaltfläche ausgebildete Oberfläche hat, dadurch gekennzeichnet, daß er aus wenigstens zwei miteinander verbundenen separaten Teilen (1a, 1b; 1a', 1b') besteht.
2. Grabstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil (1a) wenigstens eine Öffnung (2) aufweist, welche sich durch das Teil (1a) bis zur Trennstelle erstreckt.
3. Grabstein nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß auch das andere Teil (1b) eine Öffnung (3) aufweist, welche sich durch das andere Teil (1b) bis zur Trennstelle erstreckt.
4. Grabstein nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen unterschiedlich groß sind.
5. Grabstein nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (2, 3) Elemente (4) zur Aufnahme oder Befestigung von Gegenständen aufweisen.
6. Grabstein nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (1a, 1b; 1a', 1 b') durch Zerschneiden des Grabsteins (1; 1') hergestellt wurden.
7. Grabstein nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (1a, 1b; 1a', 1b') plan aufeinander liegen.
8. Grabstein nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (1a, 1b; 1a', 1 b') miteinander verklebt sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20108673U DE20108673U1 (de) | 2001-05-23 | 2001-05-23 | Grabstein |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20108673U1 true DE20108673U1 (de) | 2001-09-27 |
Family
ID=7957255
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20108673U Expired - Lifetime DE20108673U1 (de) | 2001-05-23 | 2001-05-23 | Grabstein |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20108673U1 (de) |
-
2001
- 2001-05-23 DE DE20108673U patent/DE20108673U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20011031 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040723 |
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Effective date: 20071201 |