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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Urnenstele mit mehreren auf übereinander
angeordneten Ebenen befindlichen, der Aufnahme von Urnen dienenden
Nischen, die jeweils von einer Bodenplatte, einer Deckplatte, einer
herausnehmbaren außenseitigen
Wandplatte sowie inneren vertikalen Trennwänden umgeben sind.
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Derartige
Urnenstelen sind als Urnenwände bekannt,
in denen Nischen zur Aufnahme der Urnen angeordnet sind. Die Nischen
sind mit auf der vorderen Außenseite
angebrachten Wandplatten verschlossen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Urnenstele bereit zu
stellen, die vielfältigere
Aufstellungs- und Nutzungsmöglichkeiten
bietet.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Hierbei
ist vorgesehen, dass pro Ebene mehrere benachbarte Nischen umlaufend angeordnet
sind, wobei die außenseitigen
Wandplatten im Grundriss der Urnenstele (Draufsicht) entlang der
Seiten eines Vielecks ausgerichtet sind.
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Mit
diesen Maßnahmen
wird eine freistehende Urnenstele mit vielfältigen Aufstellmöglichkeiten erhalten,
die eine umlaufende Nutzung bietet. Entsprechend der Anzahl der
Seiten des geschlossenen Vielecks ergeben sich umlaufend eine Anzahl
von Nischen auf jeder Nischenebene, bei einer im Grundriss dreieckigen
Gestaltung also umlaufend drei Nischen, wobei die Möglichkeit
besteht, in jede Nische eine oder auch mehrere, z. B. zwei Urnen
einzustellen. Unter Vieleck sind dabei insbesondere auch Ausgestaltungen
zu verstehen, bei dem die Eck- bzw. entsprechenden vertikalen Kantenbereiche
gerundet sind, wobei die horizontalen geraden Verlängerungen
benachbarter flacher Außenseiten
sich außerhalb
der Rundungen in einer Ecke im mathematisch exakten Sinne treffen.
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Eine
für die
Herstellung und optische Gestaltung vorteilhafte Ausbildung besteht
darin, dass das Vieleck regelmäßig ist
und die Nischen gleiche Größe besitzen.
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Eine
für den
Aufbau und die optische Gestaltung weitere vorteilhafte Ausgestaltung
besteht darin, dass in den Eckbereichen des Vielecks zwischen den vertikalen
Rändern
der außenseitigen
Wandplatten zwischen der Oberseite der jeweiligen Bodenplatte und
der Unterseite der jeweiligen Deckplatte jeweils Stützen angeordnet
sind.
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Zu
einer vorteilhaften Fertigung mit günstigem Aufbau tragen die Maßnahmen
bei, dass die Nischen jeder Ebene eine gemeinsame, einstückige Bodenplatte
und eine gemeinsame Deckplatte aufweisen, wobei bei Zwischenebenen
auf einer Deckplatte eine Bodenplatte aufliegt. Die einzelnen Nischenebenen
der Urnenstele können
so leicht übereinander
aufgebaut werden.
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Eine
einfache, vorteilhafte Herstellung der Nischen wird ferner dadurch
begünstigt,
dass die inneren Trennwände
zwischen den Nischen ausgehend von einer vertikalen Stoßlinie sich
zu den Eckbereichen des Vielecks erstrecken.
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Eine
vorteilhafte Aufstellung der Urnenstele wird dadurch erreicht, dass
in jeder Bodenplatte pro Nische mindestens eine Aufstellposition
als vertiefte Ausnehmung ausgebildet ist.
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Eine
günstige
Verschlusstechnik mit einfacher Bedienung und der Möglichkeit
außenseitige Wandplatten
der Nischen einfach auszutauschen, ergibt sich dadurch, dass in
der Oberseite jeder Bodenplatte entlang der unteren Stirnseite der
jeweiligen Wandplatte eine U-förmige
Nut oder mindestens zwei Sacklöcher
eingebracht ist/sind, in die mindestens zwei in der Wandplatte gelagerte,
gegen eine Federkraft eindrückbare
Verriegelungsbolzen eingreifen, und dass die Wandplatte an ihrem
oberen Rand an der Unterseite der betreffenden Deckplatte mittels mindestens
eines Halteelementes lösbar
gehalten ist.
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Zu
einer einfachen, eindeutigen Anordnung der Wandplatten tragen auch
die Maßnahmen
bei, dass die Wandplatten auf der Rückseite ihrer vertikalen Randabschnitte
mit im Querschnitt winkelförmigen
Aussparungen versehen sind und mit der Rückseite des seitlich abstehenden
Randschenkels an der Außenseite
der jeweiligen Stütze
anliegen. Dies ergibt auch eine gute Handhabung der Wandplatte beim
Einsetzen und Abnehmen.
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Der
Aufbau und die optische Gestaltung der Urnenstele werden dadurch
begünstigt,
dass die vertikal entlang der Eckbereiche des Vielecks verlaufenden
Kanten der Urnenstele kreisabschnittförmig gerundet sind und tangential
in die Richtung der anschließenden
ebenen Seitenflächen
der Wandplatten übergehen
und gegenüber
diesen zurückversetzt oder
mit diesen bündig
sind.
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Zu
einer einfachen Fertigung und einem stabilen Aufbau tragen zudem
die Maßnahmen
bei, dass die Stützen
mit der Unterseite der Deckplatte und der Oberseite der Bodenplatte
verklebt und/oder verdübelt
sind.
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Ist
vorgesehen, dass zumindest die Bodenplatten, die Deckplatten, die
Wandplatten und gegebenenfalls die Stützen aus Stein gefertigt sind,
so ergeben sich vielfältige
optische Gestaltungsmöglichkeiten
aus verschiedenem Steinmaterial, beispielsweise Granit oder Gneis,
in verschiedenen Farbgestaltungen mit variabler Bearbeitung, guten
Reinigungseigenschaften und langen Haltezeiten der Urnenwände.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1A eine
Urnenstele mit dreieckförmigem Grundriss
in perspektivischer Darstellung,
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1B eine
Urnenstele von einer Außenseite,
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2 einen
Querschnitt einer Urnenstele mit einer eingesetzten Wandplatte in
schematischer Darstellung mit einer Detailansicht im seitlichen Übergangsbereich
zwischen einer außenseitigen
Wandplatte und einer Stütze,
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3 eine
weitere schematische Querschnittsdarstellung der Urnenstele in Draufsicht
auf eine Bodenplatte und Darstellung einer aufzubringenden Stütze,
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4 eine
weitere schematische Querschnittsdarstellung der Urnenstele in Draufsicht
auf eine Nischenebene mit Bodenplatte, außenseitigen Wandplatten sowie
inneren Trennwänden
dreier Nischen und
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5 eine
Verschlussvorrichtung für
eine abnehmbare Anbringung der außenseitigen Wandplatten.
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1 zeigt eine im Grundriss mehreckige, vorliegend
dreieckförmige
Urnenstele 1 mit fünf
Nischenebenen, auf denen jeweils drei Nischen 9 umlaufend
angeordnet sind, die auf der Außenseite
mit jeweiligen Wandplatten 4 und auf ihrer Unterseite mit jeweils
einer Bodenplatte 3 und auf ihrer Oberseite mit jeweils
einer Deckplatte 2 abgeschlossen sind. Zwischen den vertikalen
Rändern
benachbarter Wandplatten 4 sind Stützen 5 in Form von
Säulensegmenten
angeordnet, die auf der Oberseite einer jeweiligen Bodenplatte 3 aufgestellt
sind und auf deren oberer Stirnseite eine jeweilige Deckplatte 2 mit ihrer
Unterseite aufliegt. Sowohl die Deck- und Bodenplatten 2, 3 als
auch die außenseitigen
Kanten der Stützen 5 sind
gerundet, wobei die gerundeten Eckbereiche der Deck- und Bodenplatten 2, 3 nach außen etwas über die
entsprechend gerundeten Kantenbereiche der Stützen 5 vorstehen,
so dass die einzelnen Nischenebenen auch optisch gut erkennbar voneinander
getrennt sind und sich eine ansprechende optische Gestaltung ergibt.
Wie 1B zeigt, können
die Wandplatten 4 ornamental ausgestaltet sein, wobei auch
unterschiedliche Gestaltungen von Wandplatte zu Wandplatte möglich sind.
Die Deck- und Bodenplatten 2, 3, die Wandplatten 4 sowie
die Stützen 5 sind
vorteilhaft aus Steinmaterial, insbesondere aus Granit oder Gneis
hergestellt und erhalten bereits durch die Natursteinstrukturen
eine ansprechende Anmutung, wobei eine große Vielfalt von Materialien
und unterschiedlichen Farbgebungen sowie variable Bearbeitungen
möglich
sind. Auch ergeben sich durch den Naturstein gute Reinigungseigenschaften
und lange Haltedauern der Urnenstelen.
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2 zeigt
in schematischer Darstellung eine Bodenplatte 3 mit Stützen 5 in
den Eckbereichen und einer außenseitigen
Wandplatte 4 sowie eine Detaildarstellung im Übergangsbereich
zwischen einem vertikalen Rand der Wandplatte 4 und einer Stütze 5.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist die außenseitige
Ebene der Wandplatte 4 bündig mit dem betreffenden außenseitigen
Rand der Bodenplatte 3 (und entsprechend auch mit dem außenseitigen Rand
der nicht dargestellten Deckplatte 2), während in
dem Eck- bzw. vertikalen Kantenbereich die Bodenplatte 3 (und
entsprechend auch die nicht gezeigte Deckplatte 2) nach
außen über den äußeren Rand der
jeweiligen Stütze 5 übersteht.
Zum stabilen Aufsetzen der Stütze 5 kann
an der Position der Stütze 5 auf
der Bodenplatte 3 (und entsprechend auch in der Deckplatte 2)
eine Ausnehmung 3.1 entsprechend der Querschnittskontur
der Stütze 5 eingebracht
sein, so dass die Stütze 5 in
der Ausnehmung 3.1 auf der Bodenplatte 3 und bezüglich der
Deckplatte 2 eindeutig positioniert und z. B. durch Kleben und/oder
mittels Dübeln
stabil angebracht werden kann. Die Außenseiten der Stützen 5 und
die äußeren Ränder der
Bodenplatte 3 und entsprechend auch der Deckplatte 2 sind
kreisbogenabschnittförmig
und konzentrisch zueinander gerundet, wobei der Kreisbogenabschnitt
sich über
den Winkelbereich der benachbarten Außenseiten der Urnenstele 1 (im
Grundriss gesehen) erstrecken und tangential in die betreffenden
Dreieckseiten übergehen.
Dabei sind die Stützen 5 über den
Kreisbogenabschnitt hinaus noch etwas tangential weiter ausgedehnt,
so dass sich ein flacher Anlageabschnitt für die jeweiligen Wandplatten 4 an
der Außenseite
der sich vertikal erstreckenden Stützen 5 ergibt. Dabei
sind die Stützen 5 im
Grundriss kreissektorförmig
mit an den Sektorebenen angesetzten Erweiterungsabschnitten ausgebildet.
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Wie 2 insbesondere
in der Detaildarstellung weiter zeigt, sind die Wandplatten 4 auf
der Innenseite ihrer vertikalen Ränder mit winkelförmigen Aussparungen 4.3 versehen,
die rechtwinklig ausgebildet und von einem Absatz 4.2 sowie
von der Innenfläche
eines seitlich überstehenden
Endabschnitts 4.1 begrenzt sind. Der Absatz 4.2 ist
dabei soweit von dem vertikalen äußeren Rand
der Wandplatte 4 zurückversetzt,
dass die eingesetzte Wandplatte 4 mit dem Absatz in die
lichte Öffnung
der zugeordneten Nische 9 zwischen den betreffenden vertikalen
Innenflächen
der die Öffnung
begrenzenden Stützen mit
etwas Spiel hineinpasst, während
die Innenfläche der
seitlich überstehenden
Endabschnitte 4.1 auf der Außenseite der betreffenden Stützen 5 anliegt.
Dadurch ergibt sich eine einfache, eindeutige Aufbringung der Wandplatte 4 im Öffnungsbereich
der betreffenden Nische 9 bei guter Handhabbarkeit.
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3 zeigt
eine Bodenplatte 3 mit einer in eine Ausnehmung 3.1 eingesetzten
Stütze 5 in
Draufsicht sowie eine Stütze 5 in
seitlicher Ansicht.
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In 4 ist
eine Bodenplatte 3 mit aufgestellten Stützen 5, eingebrachten
Wandplatten 4 sowie die Nischen 9 nach innen begrenzenden
Trennwänden 6 dargestellt.
Die Trennwände 6 können ihrerseits
aus dünnen
Steinplatten oder aus Metall oder anderem Material (z. B. Holz oder
Kunststoff) oder dgl. gefertigt sein und verlaufen von einer zentralen vertikalen
Achse der Urnenstele 1 aus jeweils zu den Stützen 5 in
den Eckbereichen, insbesondere zu deren inneren Scheitellinien.
Pro Nische können
ein oder auch mehrere, beispielsweise wie dargestellt, zwei Urnenplätze vorgesehen
sein. Zum Aufstellen der Urnen sind z. B. etwas vertiefte Aufstellpositionen 3.2 in
den Nischen 9 eingebracht. Die einzelnen Nischen 9 sind
von den inneren Trennwänden 6,
die sich über
die Höhe
der Nische erstrecken, zusammen mit dem jeweiligen Abschnitt der
Bodenplatte 3 und der Deckplatte 2, den Stützen 5 sowie
der abnehmbaren außenseitigen
Wandplatte 4 umschlossen. In den Übergängen zwischen zwei übereinander liegenden
Nischenebenen sind vorteilhaft eine getrennte Deckplatte 2 der
unteren Nischenebene und Bodenplatte 3 der oberen Nischenebene
angeordnet. Denkbar ist aber auch ein Aufbau, bei dem die Deckplatte
der unteren Nischenebene gleichzeitig die Bodenplatte der oberen
Nischenebene bildet.
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5 zeigt
eine Verschlusstechnik zum abnehmbaren Anbringen einer Wandplatte 5 im Öffnungsbereich
einer Nische 9. Im außenseitigen Randbereich
der Bodenplatten 3 auf deren Oberseite sind, zurückversetzt
unter den zugekehrten stirnseitigen horizontalen Rand der einzusetzenden
Wandplatte 4, jeweils U-förmige Nuten 3.3 eingebracht.
In den unteren stirnseitigen Rand der Wandplatten 4 sind
Sacklöcher 4.4 eingebracht,
in die als Sicherungselemente 7 jeweilige Haltebolzen,
beispielsweise Ge windebolzen eingesetzt sind, welche im Inneren
der Sacklochbohrung 4.4 mittels einer Schrauben-Druckfeder 8 oder
vergleichbaren Druckfeder abgestützt
sind, wobei die Gewindebolzen über
den stirnseitigen Rand der Wandplatte 4 vorstehen. Die Wandplatte 4 kann
durch Eindrücken
der Sicherungselemente 4 gegen die Federkraft in die Nut 3.3 eingesetzt
werden und mittels an ihrem oberen Rand angebrachter Halteelemente
an der Unterseite der betreffenden Deckplatte 2 der Nische 9 gesichert werden,
wobei die Wandplatte 4 durch die Federkraft und Abstützung auf
den Sicherungselementen 7 gehalten ist. Beispielsweise
sind die oberen Halteelemente ebenfalls in Sacklöcher 4.4 eingesetzte, über den
oberen stirnseitigen Rand der Wandplatte 4 etwas vorstehende
Haltebolzen, die in eine entsprechend positionierte Nut auf der
Unterseite der Deckplatte 2 oder dortige andere Aussparungen
eingreifen. Durch Anheben der Sicherungselemente 7 beispielsweise
mittels eines in den Spalt zwischen dem unteren Rand der Wandplatte 4 und
der Oberseite der Bodenplatte 3 eingeführten Werkzeugs, kann der Verschluss
entlang dem unteren Rand der Wandplatte 4 freigegeben und
anschließend
die Wandplatte aus der oberen Sicherung herausgenommen werden. Mit
einem derartigen oder ähnlichen
Verschlussmechanismus können
Wandplatten 4 leicht ausgetauscht werden, um z. B. nach
Ablauf der Ruhezeit eine neue Wandplatte einzusetzen.