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DE10121983A1 - Befestigungselement für die Befestigung von vorzugsweise lösbaren Elementen - Google Patents

Befestigungselement für die Befestigung von vorzugsweise lösbaren Elementen

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DE10121983A1
DE10121983A1 DE2001121983 DE10121983A DE10121983A1 DE 10121983 A1 DE10121983 A1 DE 10121983A1 DE 2001121983 DE2001121983 DE 2001121983 DE 10121983 A DE10121983 A DE 10121983A DE 10121983 A1 DE10121983 A1 DE 10121983A1
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DE
Germany
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fastening
holding
fastening element
central
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Hanns-Joachim Koellner
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Original Assignee
Wenko Wenselaar GmbH and Co KG
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    • A47K10/04Towel racks; Towel rails; Towel rods; Towel rolls, e.g. rotatable
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement für die Befestigung von vorzugsweise lösbaren Elementen wie Handtuchhaltern, Türgarderoben, anderen Haushalts- oder Küchengegenständen oder dergleichen. Hierbei ist wenigstens ein Mittelelement (12) mit wenigstens einem Halteelement (4, 6, 8, 10), vorzugsweise mehreren Halteelementen (4, 6, 8, 10), verbunden.

Description

Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement für die Befesti­ gung von vorzugsweise lösbaren Elementen wie Handtuch­ haltern, Türgarderoben, anderen Haushalts- oder Küchenge­ genständen oder dergleichen.
Es sind derartige Halteelemente bekannt, bei denen Haken vorgesehen sind, die über eine Heizung, Tür oder dergleichen gehängt werden können. Nachteilig ist hierbei, daß diese Ha­ ken spezielle Größen aufweisen, wobei sie nicht universell ein­ setzbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den genannten Nachteil zu vermeiden.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß wenigstens ein Mittele­ lement mit wenigstens einem Halteelement, vorzugsweise mehreren Halteelementen, verbunden ist.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Mittelelement flexibel mit dem jeweiligen Halteelement verbindbar ist.
Dadurch ist das Mittelelement nicht starr mit dem Halteelement verbunden und kann in seiner Lage variiert werden.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß wenigstens zwei unterschiedlich ausgestaltete Halteelemente vorgesehen sind.
Hierdurch wird das erfindungsgemäße Befestigungselement vielseitig einsetzbar. Es können beispielsweise Halteelemente für die Befestigung an Heizkörpern und für die Befestigung an Türen an ein- und demselben Befestigungselement vorgesehen sein, so daß nicht von vornherein festgelegt sein muß, ob das Befestigungselement für die Befestigung beispielsweise eines Handtuchhalters an einer Tür vorgesehen ist.
Für die Befestigung des zu befestigenden Gegenstandes ist es vorteilhaft, wenn das Mittelelement eine Aufnahmevorrichtung, vorzugsweise in Form einer Ausnehmung oder dergleichen, zur Aufnahme des Handtuchhalters oder dergleichen aufweist.
Hierbei ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, wenn die Ausnehmung der äußeren Form eines Befestigungselementes des Handtuchhalters oder dergleichen angepaßt ist und mit dieser im zusammengesetzten Zustand zusammenwirkt.
Der Handtuchhalter oder dergleichen wird in die Ausnehmung des Mittelelementes geschoben, wodurch er befestigt wird.
Das Mittelelement kann hierbei verschiedene Ausgestaltungen aufweisen.
Gemäß der Erfindung ist es möglich, daß das Mittelelement als Hohlzylinder ausge­ bildet ist.
Hierbei ist es vorteilhaft, wenn der Handtuchhalter oder dergleichen einen stiftförmi­ gen Vorsprung aufweist, der in den Hohlzylinder eingeschoben wird.
Das Mittelelement kann beispielsweise auch ein Gewinde aufweisen, das mit einem korrespondierenden Vorsprung eines Handtuchhalters oder dergleichen zusammen­ wirkt. Auch ist es möglich, daß das Mittelelement einen Vorsprung oder dergleichen zum Zusammenwirken mit einer Ausnehmung eines Handtuchhalters oder derglei­ chen aufweist. Vorzugsweise kann der Vorsprung hierbei ein Außengewinde zur si­ cheren Befestigung aufweisen. Gemäß der Erfindung ist es auch möglich, daß die Verbindung zwischen Mittelelement und Handtuchhalter oder dergleichen beispiels­ weise über eine Rastverbindung beispielsweise in Form einer Nut-Feder-Verbindung erfolgt.
Weiterhin kann das Befestigungselement gemäß der Erfindung so ausgestaltet sein, daß die äußere Begrenzung des Mittelementes ein Vieleck bildet und zumindest ab­ schnittsweise einen Hohlraum umschließt.
Hierbei sollte das entsprechende Gegenstück des Handtuchhalters oder dergleichen, mit dem die Ausnehmung zusammenwirkt, entsprechend ausgestaltet sein, so daß diese in den Hohlraum eingeschoben werden kann und fest in diesem sitzt.
Hierbei ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß das Mittelelement als Hohlquader ausgebildet ist.
Die Erfindung ist nicht auf die vorgenannten Beispiele beschränkt. Beispielsweise müssen die Form der äußeren Begrenzung des Mittelelementes und die Form der inneren Begrenzung des Mittelelementes, das den Hohlraum umgibt, nicht kongruent sein. So kann beispielsweise die äußere Form einen Hohlzylinder, ein Dreieck, ein Vieleck oder ein Sechseck darstellen, während beliebig kombinierbar die innere Be­ grenzung der Form eines Fünfeckes eines Siebeneckes oder auch eine der vorge­ nannten äußeren Formen entspricht.
Die Funktionalität der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung wird dadurch er­ höht, wenn jedes Halteelement an dem Mittelelement vorzugsweise flexibel ange­ lenkt ist.
Insbesondere bei Befestigungselementen, bei denen die äußere Begrenzung des Mittelelementes ein Vieleck bildet, ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, wenn jedes Halteelement an wenigstens einer äußeren Begrenzungskante des Mittelelementes angelenkt ist.
Damit das erfindungsgemäße Befestigungselement vielseitig einsetzbar ist, kann je­ des Halteelement unterschiedlich ausgebildet sein.
Beispielsweise ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß wenigstens ein Halteele­ ment hakenförmig ausgebildet ist.
Hierbei kann der Haken aus zwei in einem etwa 90°-Winkel zueinander angeordne­ ten Abschnitten des Halteelementes gebildet werden.
Derartige hakenförmige Halteelemente können beispielsweise für die Befestigung an einem Heizkörper oder an einer Tür vorgesehen sein.
Gemäß der Erfindung kann das hakenförmige Element aber auch derartig ausge­ staltet sein, daß der Haken aus wenigstens drei jeweils in einem etwa 90°-Winkel zueinander angeordneten Abschnitten des Halteelementes gebildet wird.
Hierbei weist das Halteelement mehrere miteinander verbundene Haken auf, die unter anderem für den Einsatz des Befestigungselementes an einem Heizkörper ge­ eignet sein können.
Eine andere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungselementes sieht vor, daß wenigstens ein Halteelement eine Aussparung, vorzugsweise in Form eines Langlochs oder eine zumindest annähernd kreisförmige Aussparung, zur Befestigung des Befestigungselementes an einem stiftförmigen Element oder dergleichen auf­ weist.
Hierbei kann beispielsweise das Befestigungselement mit einer Schraube an einer Wand festgeschraubt werden.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß wenigstens ein Halteelement wenig­ stens einen Rastvorsprung zur Bildung einer Rastverbindung mit einem Zusatzbefe­ stigungselement im gebrauchsfertigen Zustand des Befestigungselementes aufweist.
Hierbei wird das Zusatzbefestigungselement an dem Halteelement des eigentlichen Befestigungselementes aufgerastet, so daß es fest mit diesem verbunden, aber ge­ gebenenfalls auch wieder lösbar ist.
Für eine optimale Befestigung des Halteelementes ist es gemäß der Erfindung vor­ teilhaft, wenn das Halteelement zumindest abschnittsweise flexibel ausgebildet ist.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß im gebrauchsfertigen Zustand des Befestigungselementes nicht benötigte Halteelemente von dem Mittelelement ab­ trennbar sind.
Hierbei kann das Befestigungselement beispielsweise eine Vielzahl von verschiede­ nen ausgestalteten Halteelementen aufweisen. Lediglich das Halteelement, das für die Befestigung notwendig ist, bleibt an dem Mittelelement befestigt, während die weiteren Halteelemente, die bei dieser Befestigung nicht benötigt werden, abgetrennt werden.
Die Abtrennung der nicht benötigten Halteelemente kann unterschiedlich erfolgen. Beispielsweise können diese mit einem Messer oder dergleichen abgeschnitten wer­ den. Die Verbindung zwischen Halteelement und Mittelelement kann aber auch so gestaltet werden, so daß das Halteelement abgerissen werden kann. Hierbei muß allerdings berücksichtigt werden, daß hierfür relativ hohe Kräfte erforderlich sein müssen, damit ein Halteelement, das benötigt wird, nicht durch das Gewicht des Handtuchhalters oder dergleichen ebenfalls vom Mittelelement abgerissen wird. Um das Abreißen zu erleichtern, kann beispielsweise eine spezielle Perforation vorgese­ hen sein, die ein Abreißen in anderer Zugrichtung ermöglicht als die Zugrichtung, die aus der Belastung des Halteelementes im ordnungsgemäß benutztem Zustand durch das Gewicht des befestigten lösbaren Elementes, beispielsweise eines Handtuch­ halters, entspricht.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläu­ tert.
Dabei zeigt die einzige Figur:
ein erfindungsgemäßes Befestigungselement für die Befestigung eines Handtuch­ halters.
Das Befestigungselement (2) weist vier Halteelemente (4, 6, 8, 10) auf, die flexibel an einem Mittelelement (12) angelenkt sind.
Das Mittelelement (12), das als Hohlquader ausgebildet ist, weist in seinem inneren eine Ausnehmung (14) auf, in die der Handtuchhalter, der über das Befestigungs­ element (2) befestigt werden soll, zumindest abschnittsweise eingeschoben werden soll. Der hier nicht dargestellte Handtuchhalter weist dafür einen Vorsprung auf, des­ sen äußere Begrenzung dem Hohlraum (14) angepaßt ist, so daß er formschlüssig mit dem Mittelelement (12) verbindbar ist, ohne daß ein unbeabsichtigtes Herausrut­ schen zu befürchten ist. Dennoch läßt er sich ohne zusätzliche Hilfsmittel in die Aus­ nehmung (14) einschieben.
Die vier unterschiedlich ausgebildeten Halteelemente (4, 6, 8, 10) sind an den äuße­ ren Begrenzungskanten des Mittelelementes (12) angelenkt.
Das Halteelement (4) weist sechs verschiedene Abschnitte (16) auf, die jeweils in einem 90°-Winkel zueinander angeordnet sind, so daß dieses Halteelement (4) an seinem oberen Ende einen Haken bildet, der beispielsweise über einer Tür ange­ hängt werden kann.
Das Halteelement (6) besteht nur aus zwei in einem 90°-Winkel zueinander ange­ ordneten Abschnitten (18). Dieses Halteelement (6) ist beispielsweise für die Befesti­ gungen an einem Heizkörper vorgesehen.
Das Halteelement (8) ist ähnlich ausgebildet wie das Halteelement (6). Es weist zwei Abschnitte (20) in einem 90°-Winkel zueinander auf, wobei sich das Halteelement (8) von dem Halteelement (6) dadurch unterscheidet, daß der Abschnitt (20) des Hal­ teelementes (20), der näher dem Mittelelement (12) zugeordnet ist, länger ausgebil­ det ist als dies bei dem Halteelement (6) der Fall ist. Von daher kann das Halteele­ ment (8) beispielsweise bei Heizkörpern eingesetzt werden, die eine größere Tiefe aufweisen als es bei Heizkörpern der Fall ist, bei denen das Halteelement (6) An­ wendung findet.
Das Halteelement (10) weist verschiedene Rastvorsprünge (22) auf, die mit einem nicht dargestellten Zusatzbefestigungselement zusammenwirken können, so daß diese Rastvorsprünge (22) mit korrespondierenden Rastvorsprüngen des Zusatze­ lementes im gebrauchsfertigen Zustand eine Rastverbindung bilden. Das Halteele­ ment (10) weist zudem ein Langloch (24) auf, so daß es mit einer Schraube oder dergleichen an einer Wand befestigt werden kann.
Durch die Ausbildung des Befestigungselementes (2) in Form des Mittelelementes (12) mit den vier unterschiedlich ausgebildeten Halteelementen (4, 6, 8, 10) ist die­ ses erfindungsgemäße Befestigungselement vielseitig einsetzbar und nicht auf die Befestigung an einem speziellen Heizkörper oder dergleichen beschränkt. Dies be­ deutet, daß der Handtuchhalter, der mit diesem Befestigungselement befestigt wer­ den soll, sowohl an Türen oder Heizungen oder dergleichen befestigt werden kann, ohne daß hierfür zusätzliche beziehungsweise verschiedene Befestigungselemente notwendig sind.
Hierdurch erhält das erfindungsgemäße Befestigungselement (2) einen vielseitigen Einsatzbereich, so daß sich die Herstellungskosten enorm reduzieren, da nicht ver­ schiedene Halteelemente hergestellt werden müssen, sondern dieses Halteelement eigentlich fast allen denkbaren Anforderungen gerecht werden dürfte.
Wenn die bei einem konkreten Einsatz nicht benötigten Halteelemente nicht abge­ trennt werden, besteht zudem der Vorteil, daß bei Wahl eines neuen Einsatzortes für das Befestigungselement sowie des mit ihm verbundenen eigentlichen Gebrauch­ selementes, beispielsweise eines Handtuchhalters, sämtliche Halteelemente verfügbar sind. Wenn bei einem herkömmlichen Befestigungssystem zum eigentlichen Ge­ brauchselement verschiedene einzelne Haken oder dergleichen mitgeliefert werden, so gehen die überzähligen, andersartigen Haken meist im Laufe der Zeit verloren. Die Veränderung der Befestigung an einen anderen Gegenstand, der einen anderen Haken und dergleichen erfordert, bereitet daher in diesem Sinne oft Schwierigkeiten. Auch dieser Nachteil wird mit dem erfindungsgemäßen Befestigungselement vermie­ den. Optische Nachteile durch nicht abgetrennte, bei einer konkreten Nutzung nicht benötigte Halteelemente lassen sich dadurch vermeiden, wenn der eigentliche, mit dem Befestigungselement befestigte Gebrauchsgegenstand, insbesondere in einem Hohlraum, die nicht benötigten Halteelemente kaschiert und optisch unsichtbar macht.
Die Halteelemente (4, 6, 8, 10) weisen an ihrem dem Mittelelement (12) zugewand­ ten Enden jeweils eine Rastvorsprung (26) der mit dem entsprechenden Handtuch­ halter zusammenwirken kann, so daß dieser Handtuchhalter einen zusätzlichen Halt an dem Befestigungselement (2) erfährt. Die Abschnitte (28) der Halteelemente (4, 6, 8, 10), die dem Mittelelement (12) zugewandt sind, sind flexibel ausgebildet, so daß sich der Handtuchhalter ohne Schwierigkeiten an dem erfindungsgemäßen Befesti­ gungselement befestigen läßt. Das Befestigungselement (2) besteht aus Kunststoff.
Der Vorsprung des Handtuchhalters, der in die Ausnehmung (14) des Mittelementes (12) eingeführt werden soll, kann selbstverständlich auch zylinderförmig ausgebildet sein, es muß nur gewährleistet sein, daß er in der Ausnehmung (14) einen ausrei­ chenden Halt erfährt.

Claims (17)

1. Befestigungselement für die Befestigung von vorzugswei­ se lösbaren Elementen wie Handtuchhaltern, Türgardero­ ben, anderen Haushalts- oder Küchengegenständen oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Mittelelement (12) mit wenigstens einem Halteelement (4, 6, 8, 10), vorzugsweise mehreren Halteelementen (4, 6, 8, 10), verbunden ist.
2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Mittelelement (12) flexibel mit dem je­ weiligen Halteelement (4, 6, 8, 10) verbindbar ist.
3. Befestigungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei unterschiedlich ausgestaltete Halteelemente (4, 6, 8, 10) vorgesehen sind.
4. Befestigungselement nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelelement (12) eine Aufnahmevorrichtung (14), vorzugsweise in Form einer Ausneh­ mung (14) oder dergleichen, zur Aufnahme des Handtuchhalters oder derglei­ chen aufweist.
5. Befestigungselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (14) der äußeren Form eines Befestigungselementes des Hand­ tuchhalters oder dergleichen angepaßt ist und mit dieser im zusammengesetz­ ten Zustand zusammenwirkt.
6. Befestigungselement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelelement als Hohlzylinder ausgebildet ist.
7. Befestigungselement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Begrenzung des Mittelelementes (12) ein Vieleck bildet und zumin­ dest abschnittsweise einen Hohlraum (14) umschließt.
8. Befestigungselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelelement (12) als Hohlquader ausgebildet ist.
9. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Halteelement (4, 6, 8, 10) an dem Mittelelement (12) vorzugsweise flexibel angelenkt ist.
10. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jedes Halteelement (4, 6, 8, 10) an wenigstens einer äußeren Begrenzungskante des Mittelelementes (12) angelenkt ist.
11. Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß wenigstens ein Halteelement (4, 6, 8) hakenförmig ausge­ bildet ist.
12. Befestigungselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken aus zwei in einem etwa 90°-Winkel zueinander angeordneten Abschnit­ ten (18, 20) des Halteelementes (6, 8) gebildet wird.
13. Befestigungselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken aus wenigstens drei jeweils in einem etwa 90°-Winkel zueinander ange­ ordneten Abschnitten (16) des Halteelementes (4) gebildet wird.
14. Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß wenigstens ein Halteelement (10) eine Aussparung (24), vorzugsweise in Form eines Langlochs (24) oder eine zumindest annähernd kreisförmige Aussparung, zur Befestigung des Befestigungselementes an einem stiftförmigen Element oder dergleichen aufweist.
15. Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß wenigstens ein Halteelement (10) wenigstens einen Rastvorsprung (22) zur Bildung einer Rastverbindung mit einem Zusatzbefesti­ gungselement im gebrauchsfertigen Zustand des Befestigungselementes auf­ weist.
16. Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Halteelement (4, 6, 8, 10) zumindest abschnittsweise flexibel ausgebildet ist.
17. Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß im gebrauchsfertigen Zustand des Befestigungselementes (2) nicht benötigte Halteelemente (4, 6, 8, 10) von dem Mittelelement (12) ab­ trennbar sind.
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