AT500179B1 - Nebelwarn- und -leiteinrichtung - Google Patents
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Description
2 AT 500 179 B1
Die Erfindung betrifft eine Nebelwarneinrichtung für Straßen, insbesondere Autobahnen, mit entlang des Straßenrandes angeordneten optischen Warnsignalgebern, welche mit wenigstens einem Nebeldetektor über Steuerleitungen oder drahtlos verbunden sind. 5 Nebelwarneinrichtungen sind in den unterschiedlichsten Formen bereits vorgeschlagen worden. Prinzipiell ist zwischen stationären Einrichtungen, welche zumeist am Straßenrand positioniert sind, und mobilen Einrichtungen zu unterscheiden, welche von den jeweiligen Straßenbenüt-zern mitgeführt und zumeist in oder an den Fahrzeugen angeordnet sind. Weitverbreitet sind die in diesem Zusammenhang sogenannten Nebelschlussleuchten, welche von den Autofahrern io bei schlechten Sichtverhältnissen händisch eingeschaltet werden müssen. Neben dieser händi-schen Betätigung sind aber auch bereits mobile Nebelsignaleinrichtungen bekannt geworden, welche selbsttätig aktiviert werden. So ist beispielsweise aus der GB 2361530 A eine Fahrzeugleuchte bekannt geworden, welche bei Erreichen einer vorbestimmten Dunkelheit bzw. einer durch Nebel bedingten verringerten Sichtweite automatisch eingeschalten wird. Weiters wurde 15 bereits vorgeschlagen Fahrzeuge mit Sensoren auszustatten, welche die Sichtweite für Autofahrer beim Auftreten von Nebel ermitteln. Ein derartiger Detektor ist beispielsweise aus der EP 444402 A2 bekannt geworden, wobei bei Unterschreiten einer vorbestimmten Sichtweite ein Warnsignal an den Fahrzeuglenker abgegeben wird. Die Messdaten eines derartigen Sichtweitendetektors können aber auch dazu verwendet werden, die Fahrgeschwindigkeit durch einen 20 Eingriff in die Motorsteuerung oder das Bremssystem entsprechend automatisch abzusenken.
Stationäre Nebelwarneinrichtungen sind beispielsweise aus der AT 317730 bekannt geworden, wobei hier optische Warnsignalgeber entlang des Straßenrandes angeordnet sind und jeweils eine Mehrzahl von Warnsignalgebern bei Auftreten von Nebel mittels einer zentralen Steuerein-25 richtung aktiviert werden können. Bei dieser Einrichtung sind die optischen Warnsignalgeber in den entlang des Straßenrandes aufgestellten Leitpflöcken angeordnet. Dies führt naturgemäß zu einem erhöhten Aufwand für die Montage eines derartigen Nebelwarnsystems, da jeder Warnsignalgeber gesondert im entsprechenden Leitpflock festgelegt werden muss und darüber hinaus mit benachbarten Leitpflöcken entsprechend verdrahtet werden muss. 30
Die FR 2 741 641 A1 betrifft ein Signalschild zur Anbringung an Straßen, welches drei unterschiedliche Signalbereiche aufweist. In einem mittleren Bereich wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit angezeigt, wobei oberhalb und unterhalb dieses Bereiches weitere Bereiche für Textmitteilungen vorgesehen sind. Das Signalschild ist mit einem Feuchtigkeits-35 sensor und Nebeldetektoren verbunden, sodass eine den Wetterbedingungen angepasste Höchstgeschwindigkeit und entsprechende Text- bzw. Warnmeldungen auf dem Signalschild angezeigt werden können.
Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab eine Nebelwarneinrichtung zu schaffen, welche in 40 einfacher Art und Weise entlang bestehender Straßen montiert und verlegt werden kann, wobei eine Integration in bereits vorhandene bauliche Einrichtungen wünschenswert ist. Gleichzeitig soll die Nebelwarneinrichtung in einfacher Weise mit anderen Warnsystemen, wie beispielsweise Unfallwarnsystemen oder Geisterfahrerwarnsystemen, kombiniert werden können. Darüber hinaus soll die Nebelwarneinrichtung naturgemäß an einer Stelle platziert werden, welche eine 45 wirkungsvollere Warnung der Autofahrer gewährleistet als dies bei den Einrichtungen aus dem Stand der Technik der Fall ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe besteht die Erfindung im wesentlichen darin, dass die optischen Warnsignalgeber in oder an einer den betreffenden Straßenabschnitt durchgehend abgrenzen-50 den baulichen Einrichtung, insbesondere Leitschiene festgelegt sind. Dadurch, dass die optischen Warnsignalgeber in oder an einer dem betreffenden Straßenabschnitt durchgehend abgrenzenden baulichen Einrichtung, insbesondere Leitschiene, festgelegt sind, wird ein wirkungsvolles Nebelwarnsystem geschaffen, welches sich auf einfache Art und Weise ohne aufwendige Umbauarbeiten in die bestehenden Straßenabgrenzungen, wie beispielsweise Leit-55 schienen, integrieren lässt. Die optischen Warnsignalgeber können innerhalb des Profils der 3 AT 500 179 B1
Leitschiene angeordnet werden, sodass eine korrekte Funktionsweise unabhängig von den jeweils herrschenden äußeren Umwelteinflüssen gewährleistet ist. Die Anordnung erfolgt somit nicht in getrennt voneinander angeordneten Einrichtungen wie beispielsweise Leitpfählen sondern in einer durchgehenden baulichen Einrichtung wie beispielsweise einer Leitschiene, wo-5 durch die Verlegung einer derartigen Nebelwarneinrichtung wesentlich erleichtert wird. So können beispielsweise die die einzelnen Warnsignalgeber elektrisch verbindenden Kabel ebenfalls innerhalb des Profils einer Leitschiene geschützt angeordnet werden und somit umfangreiche Erdverlegungsarbeiten vermieden werden. io Dadurch, dass bevorzugt die optischen Warnsignalgeber in einem Abstand von weniger als 120 cm, vorzugsweise weniger als 80 cm von der Straßenoberfläche angeordnet sind, ist eine wesentlich verbesserte Signalwirkung gegeben, wobei die Signale auch bei dichtem Nebel nicht übersehen werden können. Es hat sich nämlich gezeigt, dass Nebel zumeist nicht bis ganz nah an die Straßenoberfläche gelangt, sondern in den meisten Fällen ein Bereich von ungefähr 15 120 cm Höhe, von der Straßenoberfläche gemessen, von Nebel im wesentlichen frei bleibt, sodass in diesem Bereich eine weniger starke Sichteinschränkung zu beobachten ist. Es ergibt sich somit eine besonders wirkungsvolle Nebelwarneinrichtung, wobei dadurch dass die optischen Warnsignalgeber mit wenigstens einem Nebeldetektor über Steuerleitung oder drahtlos verbunden sind, eine automatische Aktivierung erfolgt sobald vom Nebeldetektor das Vorhan-20 densein von Nebel und daher eine starke Sichteinschränkung festgestellt wird. Die Ansteuerung erfolgt derart, dass eine große Anzahl der entlang des Straßenrandes angeordneten optischen Warnsignalgeber eingeschalten wird, welche sich in einem Bereich vor dem jeweiligen Nebeldetektor befinden, welcher unter Einberechnung der erforderlichen Reaktionszeit sowie des erforderlichen Bremsweges eine rechtzeitige Verringerung der Fahrgeschwindigkeit zulässt. In prak-25 tischen Versuchen hat sich gezeigt, dass hierzu die Aktivierung derjenigen Warnsignalgeber erforderlich ist, welche zumindest 1 km von der jeweiligen Nebelfront entfernt liegen. Die Aktivierung kann hierbei in einem Bereich von mehreren Kilometern Länge erfolgen, da auch auf einen entsprechenden Rückstau in Folge des Nebels Rücksicht genommen werden sollte. 30 Durch die erfindungsgemäße Nebelwarneinrichtung ist jedenfalls eine wesentlich verbesserte Signalwirkung gegeben, da die Signale aufgrund ihrer ungewöhnlichen Plazierung einen Blickfang darstellen und sich mit Sicherheit im Blickfeld des Fahrers befinden. Es hat sich gezeigt, dass über eine längere Strecke angeordnete gleichförmige Signale auch von Personen mit eingeschränkter Aufmerksamkeit (etwa Alkohol, Medikamente, Drogen, psychopathologische 35 Reaktionslagen, wie z.B.: Stress, Depression, Agressionsstau, organische Hirnleistungsschwäche verschiedener Art, usw.) wesentlich bestimmter perzipiert werden, als einmalige oder wenige Signale.
Um die nachträgliche Aufrüstung von Staßen zu erleichtern ist die Erfindung bevorzugt derart 40 ausgebildet, dass eine Mehrzahl von optischen Warnsignalgebern in einer an der Leitschiene angebrachten durchsichtigen Röhre bzw. einem biegsamen Schlauch angeordnet ist. Derartige durchsichtige Röhren bzw. biegsame Schläuche können in einfacher Art und Weise an den Leitschienen angebracht werden, wobei lediglich für die entsprechende Verbindung mit dem Nebeldetektor Sorgen getragen werden muss. Alternativ kann die mit den Warnsignalgebern 45 ausgestattete durchsichtige Röhre auch von der Leitschiene abgehängt werden, sodass eine noch tiefere Anordnung erfolgt. Mit der durchsichtigen Röhre bzw. dem biegsamen Schlauch können die Warnsignalgeber auch ohne Schwierigkeiten an anderen, die Straße abgrenzenden baulichen Einrichtungen angeordnet werden, wie beispielsweise Betonmauern, Betonelemente oder Tunnelwände. Die überlicherweise an den Straßenabgrenzungen, wie beispielsweise so Leitschienen, angebrachten Reflektoren (Katzenaugen) können hierbei ebenfalls in der Röhre angeordnet sein und zwar zwischen den Warnsignalgebern, sodass auch die ursprüngliche Funktion der Straßenabgrenzung gewährleistet ist. So könnte beispielsweise jeweils auf 3 Warnsignalgeber ein Reflektor folgen. 55 Die Anordnung der Nebeldetektoren muss derart erfolgen, dass ein möglichst langer Straßen- 4 AT 500 179 B1 abschnitt mit einer möglichst geringen Anzahl an Detektoren abgedeckt werden kann. Die Nebeldetektoren können zu diesem Zweck lediglich an besonders gefährdeten Stellen positioniert werden, wobei jedoch eine größere Sicherheit gewährleistet ist, wenn die Nebeldetektoren in regelmäßigen Abständen über den gesamten Straßenverlauf angeordnet sind. In bevorzugter 5 Weise ist die Einrichtung hierbei derart weiter gebildet, dass eine Mehrzahl von Nebeldetektoren vorgesehen ist, wobei ein Nebeldetektor bei Erkennen von Nebel zumindest die zwischen dem Nebeldetektor und einem entgegen der Fahrtrichtung benachbarten Nebeldetektor angeordneten Warnsignalgeber aktiviert. io Eine verbesserte Signalwirkung wird dann erreicht, wenn, wie dies einer bevorzugten Ausführungsform entspricht, die optischen Warnsignalgeber entlang beider Straßenränder angeordnet sind. Dadurch erfolgt eine Warnung nicht nur vom rechten Straßenrand, an welchem überlicherweise Verkehrszeichen, Hinweisschilder oder Warnsignale angebracht sind, sondern auch vom linken Straßenrand, wo es aufgrund der beschränkten Plaztverhältnisse oft gar nicht mög-15 lieh war die im Stand der Technik vorgeschlagenen Warneinrichtungen aufzustellen. Insbesondere Fahrzeuge auf der linken Fahrbahn bewegen sich mit hoher bzw. überhöhter Geschwindigkeit fort und es ist daher besonders wichtig, dass auch diese Fahrer durch unübersehbare Signale entsprechend gewarnt werden, um ihre Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren zu können. 20
Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Warnsignalgeber wird nicht nur eine wirkungsvolle Warnung der Autofahrer erreicht sondern gleichzeitig eine Kennzeichnung des Straßenverlaufes, sodass die Sicherheit der Autofahrer weiter erhöht werden kann. Insbesondere bei Nebel ist die Straßenabgrenzung bzw. der Straßenrand nicht leicht zu erkennen, da die an den Leit-25 schienen angebrachten Reflektoren oftmals nicht voll zur Wirkung gelangen können. Die Erfindung ist hierbei vorzugsweise derart weiter gebildet, dass die optischen Warnsignalgeber in einer ersten Farbe, vorzugsweise blau oder rot leuchtend am in Fahrtrichtung gesehen rechten Straßenrand und in einer zweiten Farbe, vorzugsweise weiß oder blau leuchtend am in Fahrtrichtung gesehen linken Straßenrand angeordnet sind. Vorzugsweise sind die Warnsignalgeber 30 als Blinkleuchten oder als periodisch aufleuchtende Blitzlichtlampen ausgebildet, wobei die Leucht- bzw. Blitzlichter mit einer ausreichenden Lichtstärke ausgebildet werden sollten, sodass das Signal auch bei Tageslicht oder ungünstigen Lichtverhältnissen, wie beispielsweise bei Gegenlicht, unmittelbar erkennbar ist. Eine gute Erkennbarkeit der Warnsignale ist jedoch bei dem erfindungsgemäßen Warnsystem bereits dadurch gegeben, dass ohne großen baulichen 35 Aufwand eine große Anzahl von Signalgebern über die Länge der Straße angeordnet ist. Zu diesem Zweck kann beispielsweise eine Mehrzahl von Warnsignalgebern über eine Länge von wenigstens 500 m, vorzugsweise wenigstens 1 km, verteilt in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung vor dem Nebeldetektor am Straßenrand angeordnet sein. Der Abstand zwischen benachbarten Warnsignalgebern soll gemäß einer bevorzugten Ausbildung der erfindungsgemäßen 40 Einrichtung weniger als 50 m, vorzugsweise weniger 10 m, betragen. Die Warnsignalgeber sollen jedenfalls so eng nebeneinander liegen, dass von ihnen auf den Fahrer eine Wirkung ausgeübt wird, welche als Bedrohung empfunden wird. Erforderlichenfalls können hierzu auch Abstände von < 1 m notwendig sein. 45 Die Ausbildung des Nebeldetektors unterliegt keinerlei Beschränkungen und es können eine Reihe von bereits bekannten Detektoren verwendet werden. Derartige Detektoren sind beispielsweise aus der EP 441613 A1, der FR 2584497 A1 oder der DE 3841892 C1 bekannt geworden. Bei diesen bekannten Nebeldetektoren wird entweder anhand von Meßwerten für die relative Luftfeuchtigkeit oder anhand von Reflexionsmessungen auf das Vorhandensein von so Nebel geschlossen. Bevorzugt ist der Nebeldetektor und die Warnsignalgeber mit einer Solarstromversorgungsanlage verbunden, sodass der Betrieb unabhängig von einer äußeren Stromzufuhr gewährleistet ist. Es kann dabei mit einer Solarstromversorgungsanlage mit verhältnismäßig geringer Leistung das Auslangen gefunden werden, weil sich mit den vorgesehenen Warnsignalgebern eine große Signalwirkung bei verhältnismäßig geringem Energieverbrauch 55 erzielen lässt. Die Verbindung des Nebeldetektors mit den optischen Warnsignalgebern kann 5 AT 500 179 B1 erfindungsgemäß über Steuerleitungen oder drahtlos erfolgen.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Nebelwarneinrichtung betrifft die Tatsache, dass auf einfache Art und Weise eine Kombination mit anderen Warnsystemen gelingt. Zu diesem 5 Zweck muss lediglich ein zusätzlicher Detektor mit den Warnsignalgebern verbunden werden, wie beispielsweise ein Fahrtrichtungsdetektor zur Erfassung von Geisterfahrern oder ein Staumelder zur Messung der Verkehrsdichte bzw. Fahrgeschwindigkeit. Einbahnstraßen dürfen üblicherweise nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren werden, wobei Fahrzeuge, welche die Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren, eine beson-io dere Gefahr darstellen. Derartige Fahrer werden allgemein als "Geisterfahrer" bezeichnet. Eine besondere Gefahr geht von Geisterfahrern dann aus, wenn sie die Einbahnen darstellenden Richtungsfahrbahnen von Autobahnen in verkehrter Richtung befahren, und es wurde deshalb bereits vorgeschlagen, an Fahrbahnabschnitten, über welche das Einfahren in Einbahnstraßen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung möglich ist, zusätzliche Warneinrichtungen zu 15 installieren, welche selbsttätig von den vorschriftswidrig, in verkehrter Richtung fahrenden Fahrzeugen aktiviert werden und Warnsignale aussenden, die den Lenker eines solchen Fahrzeuges dazu veranlassen sollen, von einer Weiterfahrt in verkehrter Richtung Abstand zu nehmen und das Fahrzeug wieder aus dem verkehrt befahrenen Fahrbahnbereich wegzubewegen. Derartige Warneinrichtung bestehen meist aus einem Fahrtrichtungsdetektor, welcher das 20 entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahrende Fahrzeug selbsttätig erkennt, und einem akustischen oder optischen Signalgeber, welcher den vorschriftswidrig fahrenden Lenker sowie die entgegenkommenden Fahrzeuge entsprechend warnt.
Zur Integration eines Geisterfahrerwarnsystems in die erfindungsgemäße Nebelwarneinrichtung 25 ist die Ausbildung bevorzugt derart weitergebildet, dass die optischen Warnsignalgeber zusätzlich mit einem Fahrtrichtungsdetektor verbunden sind und bei Erkennen eines sich entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fortbewegenden Fahrzeuges aktiviert werden, wobei vorzugsweise die Aktivierung in einer von dem Nebelwarnsignal verschiedenen Farbe erfolgt. Dabei ergeben sich für die integrierte Geisterfahrerwarneinrichtung dieselben Vorteile, welche 30 bereits im Zusammenhang mit der die Nebelwarneinrichtung erörtert wurde. Im Gegensatz zu den bekannten Geisterfahrerwarneinrichtungen, welche in Form der üblichen Warn- bzw. Hinweisschilder am Straßenrand angebracht sind und welche von den Autofahreren deshalb leichter übersehen werden können, ist durch die erfindungsgemäße Anordnung der Warnsignale eine wesentlich verbesserte Signalwirkung gegeben, da die Signale aufgrund ihrer ungewöhnli-35 chen Plazierung einen Blickfang darstellen und sich mit Sicherheit im Blickfeld des Fahrers befinden. Die der Geisterfahrerwarneinrichtung zugeordneten Warnsignalgeber können hierbei zwischen den der Nebelwarneinrichtung zugeordneten Warnsignale angeordnet sein, wobei zur Unterscheidung der Warnsignale die Signalfarben der den unterschiedlichen Warneinrichtungen zugeordneten Signalgeber voneinander verschiedene Farben aufweisen können. Alternativ 40 können dieselben Warnsignalgeber auch beiden Warneinrichtungen gleichzeitig zugeordnet sein, wobei in diesem Fall bevorzugt Signalgeber zum Einsatz gelangen, welche durch unterschiedliche Ansteuerung in verschiedenen Farben aufleuchten können.
Die Erfindung wird nun an Hand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausfüh-45 rungsbeispieles näher erläutert. In der Zeichnung zeigt Figur 1 einen Fahrbahnabschnitt mit der erfindungsgemäßen Warneinrichtung, Fig. 2 eine Teilansicht einer Leitschiene, Fig. 3 eine abgewandelte Ausbildung, bei welcher die Warnsignalgeber in einer durchsichtigen Röhre angeordnet sind und Fig. 4 eine Detailansicht eines Warnsignalgebers mit einem Grundriss und zwei Seitenrissen. 50
In Fig. 1 ist ein Abschnitt einer Autobahn mit getrennten Richtungsfahrbahnen 1 und 2 dargestellt. Auf der zweispurigen Richtungsfahrbahn 1 ist ein Fahrzeug 3 unterwegs. An den an beiden Straßenrändern angebrachten Leitschienen 4 und 5 sind optische Warnsignalgeber 6 im Leitschienenprofil angebracht, welche durch den Nebeldetektor 7 ausgelöst werden. Wie in der 55 Detailansicht gemäß Fig. 2 deutlicher erkennbar ist, sind die Warnsignalgeber 6 unmittelbar in
Claims (10)
- 6 AT 500 179 B1 der Leitschiene 5 eingebaut und ihrer Profilform angepasst. Die Warnsignalgeber 6 können jedoch auch in einer durchsichtigen Röhre 8 angeordnet werden, wie dies in den Figuren 3a bis 3c dargestellt ist. In der Schnittansicht ist hier ersichtlich, dass die Röhre oder der Schlauch 8 sich in optimaler Weise in das Profil der Leitschiene 5 einpassen lässt, sodass eine geschützte 5 Anordnung der Signalgeber erreicht wird. In Fig. 4a bis 4d ist der Warnsignalgeber 6 in verschiedenen Ansichten dargestellt, wobei deutlich wird, dass sich zwei in entgegengesetzte Richtung strahlende Leuchtsignale ergeben, was bei der optimalen Verwendung der Leuchtsignale für eine Geisterfahrerwarneinrichtung von io Vorteil ist. Die entsprechenden unterschiedlich farbigen Abdeckgläser sind mit 9 und 10 bezeichnet. Patentansprüche: 15 1. Nebelwarneinrichtung für Straßen, insbesondere Autobahnen, mit entlang des Straßenrandes angeordneten optischen Warnsignalgebern, welche mit wenigstens einem Nebeldetektor über Steuerleitungen oder drahtlos verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen Warnsignalgeber (6) in oder an einer den betreffenden Straßenabschnitt durch- 20 gehend abgrenzenden baulichen Einrichtung, insbesondere Leitschiene (4,5) festgelegt sind.
- 2. Nebelwarneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen Warnsignalgeber (6) in einem Abstand von weniger als 120 cm, vorzugsweise weniger als 25 80 cm von der Straßenoberfläche angeordnet sind.
- 3. Nebelwarneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von optischen Warnsignalgebern (6) in einer an der Leitschiene (4,5) angebrachten durchsichtigen Röhre bzw. einem biegsamen Schlauch (8) angeordnet ist. 30
- 4. Nebelwarneinrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Nebeldetektoren (7) vorgesehen ist, wobei ein Nebeldetektor (7) bei Erkennen von Nebel zumindest die zwischen dem Nebeldetektor (7) und einem entgegen der Fahrtrichtung benachbarten Nebeldetektor (7) angeordneten Warnsignalgeber (6) aktiviert. 35
- 5. Nebelwarneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen Warnsignalgeber (6) entlang beider Straßenränder angeordnet sind.
- 6. Nebelwarneinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen 40 Warnsignalgeber (6) in einer ersten Farbe, vorzugsweise blau oder rot leuchtend am in Fahrtrichtung gesehen rechten Straßenrand und in einer zweiten Farbe, vorzugsweise weiß oder blau leuchtend am in Fahrtrichtung gesehen linken Straßenrand angeordnet sind.
- 7. Nebelwarneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen Warnsignalgeber (6) als Blinkleuchten oder als periodisch aufleuchtende Blitzlichtlampen ausgebildet sind.
- 8. Nebelwarneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass so der Abstand zwischen benachbarten Warnsignalgebern (6) weniger als 50 m, vorzugswei se weniger als 10 m, beträgt.
- 9. Nebelwarneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Nebeldetektor (7) und die Warnsignalgeber (6) mit einer Solar-Stromversorgungsan-lage verbunden sind. 55 7 AT 500 179 B1
- 10. Nebelwarneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen Warnsignalgeber (6) zusätzlich mit einem Fahrtrichtungsdetektor verbunden sind und bei Erkennen eines sich entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fortbewegenden Fahrzeuges aktiviert werden, wobei vorzugsweise die Aktivierung in einer von dem 5 Nebelwarnsignal verschiedenen Farbe erfolgt. Hiezu 3 Blatt Zeichnungen 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55
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| AT80272003A AT500179B8 (de) | 2002-10-03 | 2002-10-03 | Nebelwarn- und -leiteinrichtung |
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| AT500179A1 AT500179A1 (de) | 2005-11-15 |
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| FR2741641A1 (fr) * | 1995-11-28 | 1997-05-30 | Bou Maurice | Affichage lumineux servant de panneau de signalisation, adaptant vitesse, explications et conseils annonces aux conditions climatiques |
-
2002
- 2002-10-03 AT AT80272003A patent/AT500179B8/de not_active IP Right Cessation
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CH663809A5 (de) * | 1984-10-09 | 1988-01-15 | Zemaltech Ag | Sicherheitsueberzug fuer leitplanken. |
| FR2741641A1 (fr) * | 1995-11-28 | 1997-05-30 | Bou Maurice | Affichage lumineux servant de panneau de signalisation, adaptant vitesse, explications et conseils annonces aux conditions climatiques |
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