DE10114409A1 - Einrichtung und Verfahren zum Befestigen eines Transportguts auf der Ladefläche eines Transportfahrzeugs - Google Patents
Einrichtung und Verfahren zum Befestigen eines Transportguts auf der Ladefläche eines TransportfahrzeugsInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Befestigen eines Transportguts (G1, G2, G3, G4) auf der Ladefläche (2) eines Transportfahrzeugs (1, 140), insbesondere eines Lastkraftwagens oder eines Eisenbahnwaggons, mit einem in Befestigungsstellung abschnittsweise um das Transportgut (G1-G4) geführten, band-, gurt- oder seilartigen Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143), mit einem Anschlag (10, 11, 12), an dem ein Ende des Sicherungsmittels (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) befesitgt ist, und mit einem im wesentlichen senkrecht zur Ebene der Ladefläche (2) ausgerichteten, versetzt gegenüber dem Anschlag (10, 11, 12) angeordneten, entlang der Ladefläche (2) verschiebbaren Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141), an dem eine in einem größeren Abstand von der Ladefläche (2) als der Anschlag (10, 11, 12) angeordnete Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) ausgebildet ist, welche das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) in Befestigungsstellung so umlenkt, daß eine in Richtung der Ladefläche (2) weisende Kraft (R) auf die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) wirkt. Die erfindungsgemäße Einrichtung ermöglicht es, mit einfachen Mitteln ein auf einer Ladefläche stehendes Transportgut während des Transpsorts sicher zu halten. Ebenso ist ein zu diesem Zweck geeignetes Verfahren angegeben.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Befestigen
eines Transportguts auf der Ladefläche eines
Transportfahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens
oder eines Eisenbahnwaggons.
Bei Straßen- und Schienenfahrzeugen muß aufgrund der
dynamisch einwirkenden Kräfte die Ladung unter anderem
nach vorne und hinten gesichert werden. Die in
Deutschland allgemein anerkannte VDI-Richtlinie 2700 und
Folgenummern sehen zu diesem Zweck dynamische
Verzögerungen in Fahrtrichtung von 0,8 g und entgegen der
Fahrtrichtung von 0,5 g vor. Die beim
Beschleunigungsvorgang auf die Ladung wirkenden Kräfte
müssen nach Abzug der Reibung von der Ladungssicherung
aufgenommen werden.
Es werden heute viele Güter auf Paletten, in
Gitterboxpaletten oder als Getränkepaletten
transportiert. Diesen Gütern ist oft gemeinsam, daß sie
eine eigene Untereinheit in Form eines kompakten Blocks
bilden. In der Praxis werden derartige in sich
geschlossene Einheiten, das Ladungsende oder der
Landungsanfang mit quer eingerasteten Sperrbalken
gesichert. Hierzu werden die Sperrbalken in seitlich der
Ladungsfläche verlaufende Einstecklatten kraftschlüssig
eingerastet. Wenn die Einstecklattenreihe seitlich vom
Anfang der Lastfläche bis zu deren Ende durchläuft, kann
so eine Kraft in Fahrzeuglängsrichtung in diese
Einstecklatten eingeleitet werden.
Bei Planenaufbauten von Straßenfahrzeugen, insbesondere
bei größeren Aufliegern von Lastkraftwagen, unterteilen
die seitlichen Ständer, die sogenannten "Rungen", die
längsverlaufenden Außenflächen des Transportgefäßes in
einzelne Segmente. Fahrzeugaufbauten mit seitlicher
Schiebeplane weisen dabei in der Regel schiebbare Ständer
auf, welche in ihrem der Ladefläche zugeordneten
Fußbereich an deren äußeren Rand im Ladebodenbereich in
allen drei Raumachsen arretiert werden können. Oben am
Kopf der Ständer ist jeweils ein Laufwagen montiert,
welcher es ermöglicht, daß die verschiebbaren Ständer in
entriegeltem Zustand in Richtung der Fahrerkabine oder
zum Heck des Fahrzeugs verschiebbar sind. Auf diese Weise
kann ein seitlicher Zugang zu der Ladefläche geschaffen
werden, durch den eine einfache Be- und Entladung des zu
transportierenden Gutes durchgeführt werden kann.
Die Verschiebbarkeit der Ständer und die damit
einhergehende Anforderung an eine unkomplizierte
Handhabung bringen es mit sich, daß die Ständer im
Bereich ihres Laufkopfes in der Regel nicht fest am
Dachbaum arretiert werden. Dies hat zur Folge, daß sich
die Ständer bei einer quer zu ihrer Längsachse
erfolgenden Beanspruchung in eine mehr oder weniger
starke Schräglage verkanten. Daher können die Ständer in
der Praxis nicht zur einfachen Befestigung des
Transportguts genutzt werden, so daß in Längsrichtung ein
sicherer Halt der Ladung bei Fahrzeugen, bei denen die
die Ladefläche überdeckende Außenhaut nur aus einer Plane
gebildet ist, nur schwer zu bewerkstelligen ist.
Auch die ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannte
Möglichkeit, eine Ladung auf einer Ladefläche zum Heck
des Fahrzeugs hin durch Spannetze zu sichern, läßt sich
nur beschränkt für die sichere Befestigung eines
sperrigen, eine geschlossene Einheit bildenden
Transportguts einsetzen. Bei dieser Sicherungsmöglichkeit
wird das Spannetz mit den seitlich der Ladefläche
angeordneten Ständern selbst oder mit in die Ständer
eingehakten Einstecklatten verhakt. Zur sicheren
Befestigung des Netzes ist es daher auch bei dieser
Befestigungsvariante erforderlich, daß seitlich der
Lagerfläche ein ausreichend fester, stabiler Halt
vorhanden ist.
Schließlich ist es aus der Praxis bekannt, allein
stehende, verschiebbare Ständer mit einzelnen Spanngurten
diagonal zum Außenrahmen des Fahrzeugs entgegen der
einwirkenden Kraftrichtung gegen seitliches Verschieben
abzusichern. Diese Sicherung dient jedoch nur zur
Befestigung des jeweiligen Ständers und kann nicht zum
sicheren Halten von Transportgut genutzt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ausgehend vom voranstehend
erläuterten Stand der Technik mit einfachen Mitteln eine
Einrichtung zu schaffen, mit der ein auf einer Ladefläche
stehendes Transportgut während des Transports sicher
gehalten ist. Ebenso soll ein zu diesem Zweck geeignetes
Verfahren angegeben werden.
Diese Aufgabe wird zum einen durch eine Einrichtung zum
Befestigen eines Transportguts auf der Ladefläche eines
Transportfahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens
oder eines Eisenbahnwaggons, gelöst, die mit einem in
Befestigungsstellung abschnittsweise um das Transportgut
geführten, band-, gurt- oder seilartigen
Sicherungsmittel, mit einem Anschlag, an dem ein Ende des
Sicherungsmittels befestigt ist, und mit einem im
wesentlichen senkrecht zur Ebene der Ladefläche
ausgerichteten, versetzt gegenüber dem Anschlag
angeordneten, entlang der Ladefläche verschiebbaren
Ständer ausgestattet ist, an dem eine in einem größeren
Abstand von der Ladefläche als der Anschlag angeordnete
Umlenkachse ausgebildet ist, welche das Sicherungsmittel
in Befestigungsstellung so umlenkt, daß eine in Richtung
der Ladefläche weisende Kraft auf die Umlenkachse wirkt.
Zum anderen wird die voranstehend genannte Aufgabe durch
ein Verfahren zum Befestigen eines Transportguts auf der
Ladefläche eines Transportfahrzeugs, insbesondere eines
Lastkraftwagens oder eines Eisenbahnwaggons, gelöst, bei
dem ein band- oder seilartiges Sicherungsmittel mit
seinem einen Ende an einem Anschlag befestigt wird, bei
dem das Sicherungsmittel anschließend um eine an einem im
wesentlichen senkrecht zur Ebene der Ladefläche
ausgerichteten, in Längsrichtung der Ladefläche versetzt
gegenüber dem Anschlag angeordneten Ständer ausgebildete
Umlenkachse geführt wird, welche in einem größeren
Abstand von der Ladefläche als der Anschlag angeordnet
ist, bei dem das Sicherungsmittel um einen Abschnitt des
Transportguts gelegt wird, bei dem das andere Ende des
Sicherungsmittels an einem zweiten Anschlag befestigt
wird und bei dem das Sicherungsmittel gespannt wird,
wodurch eine in Richtung der Ladefläche auf die
Umlenkachse wirkende Kraft erzeugt wird.
Erfindungsgemäß wird die auf einer Lastfläche abgestellte
Ladung durch ein einfaches Spannband oder desgleichen
gesichert. Dieses Sicherungsmittel ist dabei so geführt,
daß im Befestigungszustand, d. h. bei gespanntem
Sicherungsmittel, eine auf die Ladefläche gerichtete
Kraft auf den jeweiligen Ständer wirkt. Die Ständer
können diese zumindest mit einer Komponente in
Längsrichtung des Ständers wirkenden Kraft problemlos
aufnehmen. Diese Druckkräfte werden am Ständerfuß in den
Fahrzeugrahmen eingeleitet.
Es hat sich überraschend ergeben, daß die von dem
Sicherungsmittel auf den Ständer aufgebrachte Kraft
ausreicht, um ihn sicher und ohne die Gefahr einer
Verbiegung auch dann zu halten, wenn von dem
Sicherungsmittel hohe Haltekräfte aufgenommen werden
müssen. Dies gilt selbst dann, wenn der Ständer bei
gelöstem Sicherungsmittel schiebbar angeordnet ist und
über keine Arretierung in seinem Kopfbereich verfügt. Die
Größe der in Längsrichtung des Ständers und quer dazu
wirkenden Kraftkomponenten kann dabei durch die Lage des
Anschlags, an dem das eine Ende des Sicherungsmittels
befestigt ist, in Bezug auf den Ständer und die an ihm
ausgebildete Schwenkachse bestimmt werden.
Eine besonders sichere Verzurrung bei gleichzeitig
sicherem Halt des jeweils belasteten Ständers kann
dadurch bewerkstelligt werden, daß der Anschlag in einer
sich parallel zum Transportgut ausgerichteten Ebene
angeordnet ist, in der sich auch der Ständer erstreckt.
Bei dieser Anordnung erfolgt die Einleitung der Kraft in
den Ständer so, daß die in Richtung des Transportguts auf
den Ständer wirkende Kraft auf ein Minimum reduziert ist.
So ist sicher verhindert, daß der Ständer das
Transportgut unbeabsichtigt belastet und dabei
Beschädigungen verursacht.
Eine weitere in der Praxis besonders vorteilhafte
Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens zwei Ständer vorhanden sind, die an
gegenüberliegenden Seiten des Transportguts an der
Ladefläche angeordnet sind und jeweils eine Umlenkachse
tragen, daß jedem Ständer ein Anschlag für ein Ende des
Sicherungsmittels zugeordnet ist und daß das
Sicherungsmittel im Befestigungszustand von dem dem
ersten Ständer zugeordneten Anschlag über die Umlenkachse
des ersten Ständers geleitet, um das Transportgut gelegt
und über die Umlenkachse des zweiten Ständers zu dem
diesem zweiten Ständer zugeordneten Anschlag geführt ist.
Bei dieser symmetrischen Anordnung der Ständer und der
Anschläge kann einerseits die Haltekraft sicher
aufgenommen werden. Andererseits kann das
Sicherungsmittel problemlos im wesentlichen horizontal um
das Transportgut geführt werden, so daß ein besonders
sicherer Halt insbesondere von Transportgütern
gewährleistet ist, die gemeinsam quaderförmige, in sich
geschlossene Einheiten bilden.
Die Erfindung läßt sich bevorzugt an Fahrzeugen
einsetzen, die rechteckig ausgebildete Ladeflächen
aufweisen, wie es bei Lastkraftwagen oder
Eisenbahnwaggons üblich ist. Dabei sollten die Ständer
zweckmäßigerweise am Rand der Ladefläche angeordnet sein,
um die freie Ladefläche im vollen Umfang nutzen zu
können. Aus demselben Grund kann es sinnvoll sein, den
Anschlag am Rand der Ladefläche anzuordnen. Bei dieser
Anordnung des Anschlags kann eine Belastung des Ständers
in Richtung des über der Ladefläche vorhandenen Laderaums
weitgehend vermieden werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
in den abhängigen Ansprüchen angegeben und werden im
Zusammenhang mit den nachfolgend anhand einer Zeichnung
beschriebenen Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 einen Auflieger für einen Sattelschlepper in
seitlicher Ansicht,
Fig. 2 einen an dem Auflieger eingesetzten Ständer in
einer seitlichen Ansicht im Ausschnitt,
Fig. 3 den in Fig. 2 gezeigten Ständer in einem Schnitt
entlang der in Fig. 2 eingezeichneten Linie A-A,
Fig. 4 eine andere Variante eines an dem Auflieger
eingesetzten Ständers in einer seitlichen Ansicht
im Ausschnitt,
Fig. 5 den in Fig. 4 gezeigten Ständer in einem Schnitt
entlang der in Fig. 4 eingezeichneten Linie B-B,
Fig. 6 ein auf dem Auflieger gelagertes Transportgut in
perspektivischer Ansicht,
Fig. 7 ein anderes auf dem Auflieger gelagertes
Transportgut in perspektivischer Ansicht,
Fig. 8 eine weitere Variante eines an dem Auflieger
eingesetzten Ständers in einer seitlichen Ansicht
im Ausschnitt,
Fig. 9 den in Fig. 8 gezeigten Ständer in einem Schnitt
entlang der in Fig. 8 eingezeichneten Linie C-C,
Fig. 10 ein Sicherungsmittel in Draufsicht,
Fig. 11 ein weiteres auf dem Auflieger gelagertes
Transportgut in seitlicher Ansicht im Ausschnitt,
Fig. 12 ein weiteres auf dem Auflieger gelagertes
Transportgut in perspektivischer Ansicht im
Ausschnitt,
Fig. 13 ein weiteres auf dem Auflieger gelagertes
Transportgut in perspektivischer Ansicht im
Ausschnitt,
Fig. 14 ein anderes Sicherungsmittel in seitlicher Ansicht
im Ausschnitt,
Fig. 15 das in Fig. 14 dargestellte Sicherungsmittel in
einer Ansicht von oben,
Fig. 16 ein weiteres Sicherungsmittel in seitlicher
Ansicht im Ausschnitt,
Fig. 17 einen anderen Auflieger für einen Sattelschlepper
in seitlicher Ansicht.
Der mit einer nicht dargestellten Zugmaschine eines
Sattelschleppers verkoppelbare Auflieger 1 weist eine
Ladefläche 2 auf, auf der als Transportgut G1, G2
beispielsweise Paletten mit Kartons, Flaschenkästen oder
Gitterboxpaletten aufgestellt sind. Seitlich am Rand der
eine rechtwinklige, langgestreckte Form aufweisenden
Ladefläche 2 sind längs der Ladefläche 2 verschiebbare
Ständer 3, 4, 5, 6 angeordnet. Diese Ständer 3, 4, 5, 6 werden
in der Fachsprache auch als "Rungen" bezeichnet. Die
Ständer 3, 4, 5, 6 sind dabei in ihrem Fußbereich an dem
Rahmen 7 des Aufliegers 1 arretierbar, während ihr Kopf 8
jeweils lose verschiebbar am Dachbaum 9 des Aufliegers
gelagert ist.
Zwischen den Ständern 3, 4, 5, 6 sind am Rand der Ladefläche
2 jeweils mehrere Anschläge 10, 11, 12 positioniert, von
denen in Fig. 1 jeweils nur die zwischen den Ständern 5
und 6 angeordneten Anschläge 11, 12 sowie der zwischen dem
Ständer 3 und der Frontwand 13 des Aufliegers 1
angeordnete Anschlag 10 angedeutet sind.
An jedem der Ständer 3, 5, 6 ist jeweils eine Umlenkachse
S1, S2, S3 ausgebildet, um die herum jeweils ein als
Spannband ausgebildetes Sicherungsmittel 14, 15, 16 geführt
ist. Der Ständer 4 ist in einer der nachfolgend
erläuterten Arten so vorbereitet, daß auch an ihm eine
Umlenkachse ausgebildet werden kann. In derselben Weise
sind auf der den Ständern 3-6 gegenüberliegenden Seite
der Ladefläche 2 gleichartige, in Fig. 1 verdeckte, in
den Fig. 6 und 7 sichtbare Ständer angeordnet.
Die Sicherungsmittel 14, 15, 16 weisen jeweils ein
Verbindungselement 17, 18, 19 auf, das schwenkbar an der
jeweiligen Umlenkachse S1, S2 bzw. S3 des jeweiligen
Ständers 3, 5, 6 gelagert ist. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Verbindungselemente 17, 18, 19 werden
weiter unten erläutert.
Zwischen dem jeweiligen Verbindungselement 17, 18, 19 und
dem dem jeweiligen Ständer zugeordneten Anschlag 10, 11, 12
ist in Befestigungsstellung ein erster, diagonal
verlaufender Abschnitt 14a, 15a, 16a des jeweiligen
Sicherungsmittels 14, 15, 16 gespannt. Ein zweiter
Abschnitt 14b, 15b, 16b des jeweiligen Sicherungsmittels
14, 15, 16 verläuft horizontal um das jeweilige
Transportgut G1 bzw. G2.
Beim Transportgut G1 ist der horizontal verlaufende
Abschnitt 15b des über die Umlenkachse S2 des Ständers 5
geführten Sicherungsmittels 15 um die der Frontwand 13
des Aufliegers 1 zugeordneten Seite des Transportguts G1
geführt, während der horizontal verlaufende Abschnitt 16b
des über die Umlenkachse S3 des Ständers 6 geführten
Spannbands 16 um die rückwärtige Seite des Transportguts
G1 geführt ist. Wie an den Ständern 5, 6, ist das
jeweilige Sicherungsmittel 15, 16 mittels eines
Verbindungselements an den jeweils auf der
gegenüberliegenden Seite angeordneten Ständern gelagert
und mit seinem diesem Ständer zugeordneten Ende an im
Bereich des Randes der Ladefläche 2 angeordneten
Anschlägen befestigt. Auf diese Weise ist eine
symmetrische Verspannung der Sicherungsmittel 15, 16
hergestellt, durch die das Transportgut G1 sowohl in
Fahrtrichtung des Aufliegers 1 als auch entgegen dessen
Fahrtrichtung gesichert ist.
In vergleichbarer Weise ist der horizontal verlaufende
Abschnitt 14b des Sicherungsmittels 14 um die rückwärtige
Seite des Transportguts G2 gelegt, über die Umlenkachse
des zum Ständer 3 gegenüberliegenden Ständers geführt und
an einem ebenso auf der anderen Seite der Ladefläche 2
angeordneten Anschlag befestigt. Auf diese Weise sichert
das Sicherungsmittel 14 das Transportgut G2 beim Anfahren
des Sattelzuges gegen Verrutschen in Richtung des Hecks
des Aufliegers 1, während das Transportgut G2 gegen ein
Verrutschen in Fahrtrichtung durch die Frontwand 13
gesichert ist.
Jedes der Sicherungsmittel 14, 15, 16 ist in seinen
verschiedenen Abschnitten längenverstellbar, so daß jeder
einzelne dieser Abschnitte mit Hilfe geeigneter, hier
nicht gezeigter Spanneinrichtungen gespannt werden kann.
Die Verbindungselemente 17, 18, 19 können gemäß einer
ersten Variante wie das in den Fig. 2 und 3
dargestellte Verbindungselement 30 geformt sein. Das
betreffende Verbindungselement 30 ist scheibenförmig
ausgebildet und weist Öffnungen 31, 32 auf, die V-förmig
ausgerichtet zueinander in das Verbindungselement 30
eingeformt sind. Zum äußeren Rand des Verbindungselements
30 sind die Öffnungen 31, 32 durch jeweils einen Steg
33, 34 begrenzt. Die Stege 33, 34 verlaufen dabei gekrümmt
um die Längsachse eines Zapfens 35, der an einer
Stirnseite des Verbindungselements 30 angeordnet ist.
Durch die Öffnungen 31, 32 und um die Stege 33, 34
herumgeführt sind beispielsweise die dem
Verbindungselement 30 zugeordneten Enden der Abschnitte
15a und 15b des mit dem Verbindungselement 30
ausgestatteten Sicherungsmittels 15. Die betreffenden
Enden sind dann mit dem jeweiligen Abschnitt 15a bzw. 15b
vernäht worden, so daß die Stege 33, 34 sich jeweils in
einer Schlaufe befinden. Die Anordnung der Öffnungen
31, 32, die Krümmung der Stege 33, 34, und die Position des
Zapfens 35 sind dabei so gewählt, daß sich die Wirklinien
der bei gespanntem Sicherungsmittel 15 in den jeweiligen
Abschnitten 15a und 15b wirkenden Zugkräfte Zd und Zh in
der Längsachse des Zapfens 35 schneiden. Die aus den
Zugkräften Zd und Zh resultierende, in Richtung der
Ladefläche 2 weisende Kraft R drückt den jeweiligen
Ständer 3, 4, 5, 6 gegen die Ladefläche, so daß er trotz
seiner losen Lagerung im Kopfbereich sicher gehalten ist.
Der Zapfen 35 weist im Bereich seines vorderen freien
Endes eine umlaufende Nut 36 auf, deren Breite der
Wandstärke des jeweiligen Ständers 3-6 zuzüglich eines
für die freie Drehbarkeit erforderlichen Übermaßes
entspricht. Am Grund der Nut 36 entspricht der der
Durchmesser des Zapfens 35 abzüglich eines für die freie
Drehbarkeit erforderlichen Untermaßes dem Durchmesser des
schmaleren, unteren Öffnungsabschnitts 37 einer
schlüssellochförmigen, in den jeweiligen Ständer 3-6
eingeformten Öffnung 38. Der Durchmesser des oberen
kreisrunden Öffnungsabschnitts 39 der Öffnung 38
entspricht demgegenüber zuzüglich eines für die freie
Drehbarkeit des Zapfens 35 erforderliches Übermaß dem
Durchmesser des Zapfens 35 im Bereich außerhalb der Nut
36. Auf diese Weise kann der Zapfen 35 in den größeren
Öffnungsabschnitt 39 eingeführt werden, bis die Nut 36
fluchtend zur Wand des Ständers ausgerichtet ist.
Anschließend wird das Verbindungselement 30 abgesenkt,
bis der Zapfen 35 im Bereich seiner Nut 36 auf dem
unteren Rand des unteren Öffnungsabschnitts 37 sitzt. In
dieser Stellung kann das Verbindungselement 30 um die
Längsachse des Zapfens 35 geschwenkt werden, die als
solche die Umlenkachse S an dem jeweiligen Ständer 3-6
bildet. Das Verbindungselement 30 richtet sich bei
Zugkraftbeaufschlagung dementsprechend selbsttätig in
optimaler Weise aus.
Eine andere Variante eines scheibenförmigen
Verbindungselements 40 geht aus den Fig. 4 und 5
hervor. Bei dieser Ausgestaltung werden die an den
Ständern 3, 4, 5, 6 üblicherweise vorhandenen seitlichen,
üblicherweise zur Aufnahme von Einstecklatten dienenden
Öffnungen 41 für die Befestigung eines Halteelements 42
genutzt, welches das Verbindungselement 40 trägt.
Die Außenabmessungen des Halteelements 42 sind derart
ausgebildet, daß es in Montagestellung im begrenzten Maße
um die untere Kante 43 der jeweiligen seitlichen Öffnung
41 verschwenkt werden kann.
Wie das Verbindungselement 30 weist auch das
Verbindungselement 40 winklig zueinander angeordnete
Öffnungen 44, 45 auf, die nach außen durch gekrümmte Stege
46, 47 begrenzt sind. Um die Stege 46, 47 sind wiederum
beispielsweise die am Ende des jeweiligen Abschnitts 14a
bzw. 14b des Sicherungsmittels 14 gebildete Schlaufen
gelegt. Die Lage der Umlenkachse S ist dabei durch den
Schnittpunkt der Wirkungslinien W1, W2 der in
Befestigungsstellung von den Abschnitten 14a bzw. 14b des
Sicherungsmittels 14 aufgenommenen Zugkräfte Zh bzw. Zd
festgelegt.
Gemäß der in Fig. 6 dargestellten Variante ist das
Transportgut G1 in rückwärtiger Fahrtrichtung mit Hilfe
des Spannbands 15 gesichert, das in diesem Fall in seinem
um das Transportgut G1 gelegten Abschnitt 15b mit einer
Spanneinrichtung 50 und Einhakschlaufen 51 ausgestattet
ist. Die Einhakschlaufen 51 ermöglichen eine gezielte
Längenfixierung des Abschnitts 15b an dem Gut mit Hilfe
geeigneter, hier nicht dargestellter Haken. Ein mit der
Oberseite des Guts G1 verhakter Sicherungshaken 52 hält
die Spanneinrichtung 50 auf ihrer Höhenposition, so daß
auch im Fall einer Entspannung des Sicherungsmittels 15
ein Herabfallen des betreffenden Abschnitts 15b von dem
Gut sicher verhindert wird. Dieses ist z. B. erforderlich,
wenn bei einer maximalen Verzögerung nach vorn sich die
Ladung zusammenschiebt und infolgedessen geringfügig nach
vorne rutscht. In diesem Zusammenhang geht aus Fig. 6
hervor, daß die erfindungsgemäße Befestigung auch möglich
ist bei solchen Transportgütern, die nicht gleichförmig
verteilt angeordnet sind.
Beim in Fig. 7 gezeigten Ausführungsbeispiel ist zur
Absicherung eines gleichmäßig quaderförmig ausgebildeten
Transportguts G1 in Fahrtrichtung zusätzlich zum
Sicherungsmittel 15 ein Sicherungsmittel 60 vom Ständer 5
zum gegenüberliegenden Ständer um die frontseitige
Stirnseite des Transportguts G1 gelegt. Auch in diesem
Fall sind die Sicherungsmittel 15, 60 mit Einhakschlaufen
61 ausgestattet. Kantenschoner 62 verhindern eine
Beschädigung des Transportguts G1 im Bereich seiner von
den Sicherungsmitteln 15, 60 belasteten Kanten. Der
Kantenschoner 62 faßt auch mehrere kleine
Ladungseinheiten, wie z. B. Getränkekästen, zu einer
geschlossenen Ladungseinheit zusammen.
Bei der in den Fig. 8 und 9 dargestellten Variante ist
anstelle des in den Fig. 4 und 5 dargestellten
einfachen Halteelements 42 ein Halteelement 70 an der
seitlichen Kante des jeweiligen Ständers 3, 4, 5, 6
beispielsweise durch eine Verschweißung fest angebracht.
Dieses Halteelement 70 ist ähnlich wie der Ständer beim
Ausführungsbeispiel der Fig. 2 und 3 mit einer
schlüssellochförmigen Öffnung 71 ausgestattet. In dieser
Öffnung 71 kann beispielsweise das in Fig. 2 und 3
dargestellte Verbindungselement 30 mit seinem Zapfen 35
schwenkbar gelagert werden. Der Vorzug dieser
Ausgestaltung besteht darin, daß sich mit dem
Halteelement 70 auch schon bestehende Ständer 3, 4, 5, 6 so
umrüsten lassen, daß sie erfindungsgemäß verwendet werden
können.
Wie aus Fig. 10 hervorgeht, lassen sich bei den
erfindungsgemäß eingesetzten Sicherungsmitteln 14, 15, 16
anstelle der in den Fig. 6 und 7 dargestellten
Einhakschlaufen auch vorzugsweise eine rechteckige
Öffnung aufweisende Ösen 80 zum Einhaken von
Befestigungselementen verwenden.
Fig. 11 gibt ein Beispiel dafür, daß es im Sinne der
Erfindung möglich ist, an einem Ständer 90 zwei in
Längsrichtung des Ständers 90 versetzt zueinander
angeordnete Umlenkachsen S91, S92 vorzusehen. Die erste
Umlenkachse S91 kann dabei zum Umlenken des um die
rückwärtige Seite des jeweiligen Transportguts G3
geführten Sicherungsmittels 93 genutzt werden, während
die zweite Umlenkachse S92 zum Umlenken des um die
Frontseite des Transportguts G3 geführten
Sicherungsmittels 94 zur Verfügung steht. Die Art der
verwendeten Sicherungsmittel 93 und 94 und die Art ihrer
Befestigung an den Anschlägen ist im übrigen dieselbe wie
bei den voranstehend erläuterten Beispielen.
Wie Fig. 6 zeigt auch Fig. 12, wie mittels eines
Sicherungshakens 100 (Fig. 6: Sicherungshaken 52) der
jeweilige horizontal verlaufende Abschnitt 14b des
Sicherungsmittels 14 gegen ein Herunterfallen bei einer
unvorhergesehenen Entlastung des Sicherungsmittels 14
geschützt werden kann. Dazu kann der Sicherungshaken 100
alternativ oder ergänzend zur Befestigung an der
Spanneinrichtung 52 (Fig. 6) mit einem Spitzhaken 101 des
Sicherungsmittels verkoppelt und mit seinem freien Ende
in eine geeignete Ausnehmung des jeweiligen Transportguts
G1 eingehakt werden.
Aus Fig. 13 geht eine Alternative zur Verwendung eines
Einhakhakens hervor. In diesem Fall weist das
Sicherungsmittel 110 im Bereich seines in
Befestigungsstellung um das jeweilige Transportgut G4
gelegten Abschnitts 110b eine Schlinge 111 auf, die auf
das Transportgut G4 aufgelegt ist. Auch diese Schlinge
111 verhindert, daß der um das Transportgut G4 gelegte
Abschnitt 110b bei einer unvorhergesehenen,
beispielsweise infolge einer Bremsung hervorgerufenen
Entlastung des Sicherungsmittels 110 auf die Ladefläche 2
fällt und dann nicht mehr wirksam ist.
Das in den Fig. 14 und 15 gezeigte Beispiel eines
Verbindungselements 120 entspricht in seiner
grundsätzlichen Funktion dem in den Fig. 2 und 3
dargestellten Verbindungselement 30. Im Unterschied dazu
sind beim Verbindungselement 120 über zwei separate
Öffnungen 121, 122 zwei Abschnitte 123b und 123c eines
Sicherungsmittels mit dem Verbindungselement 120
verbunden, die jeweils um das Transportgut gelegt sind.
Auf diese Weise läßt sich die für das Halten des
Transportguts benötigte Kraft gleichmäßiger auf das
Transportgut verteilen. Als weiteres vorteilhaftes Detail
weist das Verbindungselement 120 auf seinen beiden
Stirnseiten jeweils einen Zapfen 124, 125 auf. Die Zapfen
sind fluchtend zueinander ausgerichtet und entsprechen in
ihrer Form und Funktion dem Zapfen 35 des in den Fig.
2 und 3 dargestellten Verbindungselements 30. Der Vorteil
der beidseitigen Anordnung eines Zapfens 124, 125 besteht
darin, daß die Verwendung des entsprechend ausgestatteten
Sicherungsmittels nicht an eine bestimmte Ausrichtung des
Verbindungselements 120 gebunden ist. Das
Verbindungselement 120 kann so sowohl rechts- als auch
linksseitig benutzt werden.
Beim in Abb. 16 gezeigten Ausführungsbeispiel weist
das jeweilige Sicherungsmittel 130 einen besonders
breiten, um das zu transportierende Gut gelegten
Abschnitt 130b auf. Durch die Breite dieses Abschnitts
wird die zum Halten des Transportguts erforderliche Kraft
ebenfalls schonend auf das Gut aufgebracht, so daß die
Gefahr einer Beschädigung minimiert ist. In das
Sicherungsmittel sind dabei Einhakschlaufen oder Ringe
131 zum Einhaken von Befestigungsmitteln eingearbeitet.
Der in Fig. 17 dargestellte Auflieger 140 entspricht in
seinem Grundaufbau dem in Fig. 1 dargestellten Auflieger
1. Im Unterschied zu dem Auflieger 1 sind beim Auflieger
140 im Fußbereich der wie die Ständer 3, 4, 5, 6
verschiebbar ausgebildeten Ständer 141 jeweils Ösen 142
angeformt. Diese Ösen 142 bilden den Anschlag für das in
Richtung der Ladefläche 2 geführte Ende des jeweiligen
Sicherungsmittels 143. Auf diese Weise wird der Umstand
genutzt, daß die Ständer 141 in Verriegelungsstellung in
der Regel fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, so daß
sie die erforderlichen Haltekräfte aufnehmen können.
Separate Anschläge im Bereich des Fahrzeugrahmens 7 oder
der Ladefläche 2 werden daher nicht benötigt. Ein
weiterer Vorteil dieser Variante besteht darin, daß die
Abstände zwischen den Ständern 141 üblicherweise gleich
sind, so daß Sicherungsmittel 143 verwendet werden
können, bei denen der diagonal verlaufende Abschnitt 143a
jeweils die gleiche Länge hat.
G1, G2 Transportgut
G3 Transportgut
G4 Transportgut
R resultierende Kraft
S1, S2, S3 Umlenkachsen
S91, S92 Umlenkachsen
W1, W2 Wirkungslinien
Zd, Zh Zugkräfte
G3 Transportgut
G4 Transportgut
R resultierende Kraft
S1, S2, S3 Umlenkachsen
S91, S92 Umlenkachsen
W1, W2 Wirkungslinien
Zd, Zh Zugkräfte
1
Auflieger
2
Ladefläche
3
,
4
,
5
,
6
Ständer
7
Rahmen
8
Kopf der Ständer
9
Dachbaum
10
,
11
,
12
Anschläge
13
Frontwand des Aufliegers
1
14
,
15
,
16
Sicherungsmittel
14
a,
15
a,
16
a diagonal verlaufender Abschnitt des
jeweiligen Sicherungsmittels
14
,
15
,
16
14
b,
15
b,
16
b horizontal verlaufender Abschnitt des
jeweiligen Sicherungsmittels
14
,
15
,
16
17
,
18
,
19
Verbindungselement
30
Verbindungselement
31
,
32
Öffnungen
33
,
34
Steg
35
Zapfen
36
Nut
37
Öffnungsabschnitt
38
Öffnung
39
Öffnungsabschnitt
40
Verbindungselement
41
Öffnungen
42
Halteelement
43
untere Kante
44
,
45
Öffnungen
46
,
47
Stege
51
Einhakschlaufen
52
Sicherungshaken
60
Sicherungsmittel
61
Einhakschlaufen
62
Kantenschoner
70
Halteelement
71
Öffnung
80
Ösen
90
Ständer
93
Sicherungsmittel
94
Sicherungsmittel
100
Sicherungshaken
101
Spitzhaken
101
110
Sicherungsmittel
110
b Abschnitt des Sicherungsmittels
110
111
Schlinge
120
Verbindungselement
121
,
122
Öffnungen
123
b,
123
c zwei Abschnitte eines Sicherungsmittels
124
,
125
Zapfen
130
Sicherungsmittel
130
b um das zu transportierende Gut gelegter
Abschnitt
131
Ringe
140
Auflieger
141
Ständer
142
Ösen
143
a Abschnitt
143
Sicherungsmittel
Claims (24)
1. Einrichtung zum Befestigen eines Transportguts
(G1, G2, G3, G4) auf der Ladefläche (2) eines
Transportfahrzeugs (1, 140), insbesondere eines
Lastkraftwagens oder eines Eisenbahnwaggons, mit
einem in Befestigungsstellung abschnittsweise um das
Transportgut (G1-G4) geführten, band-, gurt- oder
seilartigen Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110,
130, 143), mit einem Anschlag (10, 11, 12), an dem ein
Ende des Sicherungsmittels
(14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) befestigt ist, und
mit einem im wesentlichen senkrecht zur Ebene der
Ladefläche (2) ausgerichteten, versetzt gegenüber dem
Anschlag (10, 11, 12) angeordneten, entlang der
Ladefläche (2) verschiebbaren Ständer
(3, 4, 5, 6, 90, 141), an dem eine in einem größeren
Abstand von der Ladefläche (2) als der Anschlag
(10, 11, 12) angeordnete Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92)
ausgebildet ist, welche das Sicherungsmittel
(14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) in
Befestigungsstellung so umlenkt, daß eine in Richtung
der Ladefläche (2) weisende Kraft (R) auf die
Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) wirkt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anschlag
(10, 11, 12) in einer sich parallel zum Transportgut
(G1-G4) ausgerichteten Ebene angeordnet ist, in der
sich auch der Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) erstreckt.
3. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) vorhanden
sind, die an gegenüberliegenden Seiten des
Transportguts (G1-G4) an der Ladefläche (2)
angeordnet sind und jeweils eine Umlenkachse
(S1, S2, S3, S91, S92) tragen, daß jedem Ständer
(3, 4, 5, 6, 90, 141) ein Anschlag (10, 11, 12) für ein Ende
des Sicherungsmittels (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130,
143) zugeordnet ist und daß das Sicherungsmittel
(14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) im
Befestigungszustand von dem dem ersten Ständer
(3, 4, 5, 6, 90, 141) zugeordneten Anschlag (10, 11, 12)
über die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) des ersten
Ständers (3, 4, 5, 6, 90, 141) geleitet, um das
Transportgut (G1-G4) gelegt und über die Umlenkachse
(S1, S2, S3, S91, S92) des zweiten Ständers
(3, 4, 5, 6, 90, 141) zu dem diesem zweiten Ständer
(3, 4, 5, 6, 90, 141) zugeordneten Anschlag (10, 11, 12)
geführt ist.
4. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Ladefläche (2) rechteckig ausgebildet ist.
5. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) am Rand der Ladefläche
(2) angeordnet ist.
6. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Anschlag (10, 11, 12) am Rand der Ladefläche (2)
angeordnet ist.
7. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) bei gelöstem
Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143)
entlang der Ladefläche (2) schiebbar ist.
8. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143)
längenverstellbar ist.
9. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143)
durch ein um die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92)
schwenkbar gelagertes Verbindungselement
(17, 18, 19, 30, 40, 120) in einen ersten und einen
zweiten Abschnitt (14a, 15a, 16a; 14b, 15b, 16b) geteilt
ist, von denen der erste (14a, 15a, 16a) mit dem
Anschlag (10, 11, 12) verbunden ist und von denen der
zweite (14b, 15b, 16b) in Befestigungsstellung um das
Transportgut (G1-G4) gelegt ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das
Verbindungselement (17, 18, 19, 30, 40, 120) einen ersten
Steg, an der das Ende des einen Abschnitts
(14a, 15a, 16a) befestigt ist, und einen zweiten Steg
aufweist, mit dem das Ende des anderen Abschnitts
(14b, 15b, 16b) verbunden ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der in
Befestigungsstellung belastete Rand der Stege einen
um die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) gekrümmten
Verlauf aufweist.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbindungselement (17, 18, 19, 30, 40, 120) einen
Zapfen trägt, der in Montagestellung drehbar in einer
an der Position der Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) in
dem Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) ausgebildeten Öffnung
steckt.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung
schlüssellochförmig mit einem größeren
Öffnungsabschnitt, in den der Zapfen einführbar ist,
und mit einem schmaleren Öffnungsabschnitt
ausgestattet ist und daß der Zapfen eine um
seinen Umfang umlaufende Nut aufweist, deren Breite
der Wandstärke des Ständers (3, 4, 5, 6, 90, 141) im
Randbereich der Öffnung zuzüglich eines für die freie
Drehbarkeit erforderlichen Übermaßes und an deren
Grund der Durchmesser des Zapfens dem Durchmesser des
schmaleren Öffnungsabschnitts abzüglich eines für die
freie Drehbarkeit erforderlichen Untermaßes
entspricht.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbindungselement (17, 18, 19, 30, 40, 120) auf zwei
gegenüberliegenden Seiten jeweils einen Zapfen trägt.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
mit dem Verbindungselement (17, 18, 19, 30, 40, 120)
mindestens zwei getrennt voneinander verlaufende
Abschnitte des Sicherungsmittels
(14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) verbunden sind, die
in Befestigungsstellung um das Transportgut gelegt
sind.
16. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) seitliche Öffnungen
aufweist, in die ein Trägerelement eingehakt ist, an
dem die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) ausgebildet
ist.
17. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143)
mit Schlaufen zum Einhaken von Befestigungselementen
ausgestattet ist.
18. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143)
mit vorzugsweise eine rechteckige Öffnung
aufweisenden Ösen zum Einhaken von
Befestigungselementen ausgestattet ist.
19. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Transportgut (G1-G4) in Befestigungsstellung
sowohl in Fahrtrichtung als auch gegen die
Fahrtrichtung des Transportfahrzeugs durch jeweils
ein Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143)
gehalten ist.
20. Einrichtung nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143
gemeinsam an einem Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) umgelenkt
sind.
21. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Sicherungshaken vorgesehen ist, über den in
Befestigungsstellung der um das Transportgut (G1-G4)
gelegte Abschnitt des Sicherungsmittels
(14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) an dem Transportgut
(G1-G4) gehalten ist.
22. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143)
im Bereich seines in Befestigungsstellung um das
Transportgut (G1-G4) gelegten Abschnitts eine
Schlinge aufweist, die auf das Transportgut (G1-G4)
auflegbar ist.
23. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Bereich des der Ladefläche (2) zugeordneten Fußes
des Ständers (3, 4, 5, 6, 90, 141) der Anschlag (10, 11, 12)
ausgebildet ist, an dem das Ende des
Sicherungsmittels (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143)
befestigt ist.
24. Verfahren zum Befestigen eines Transportguts (G1-G4)
auf der Ladefläche (2) eines Transportfahrzeugs,
insbesondere eines Lastkraftwagens oder eines
Eisenbahnwaggons, bei dem ein band- oder seilartiges
Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) mit
seinem einen Ende an einem Anschlag (10, 11, 12)
befestigt wird, bei dem das Sicherungsmittel
(14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) anschließend um eine
an einem im wesentlichen senkrecht zur Ebene der
Ladefläche (2) ausgerichteten, in Längsrichtung der
Ladefläche (2) versetzt gegenüber dem Anschlag
(10, 11, 12) angeordneten Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141)
ausgebildete Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) geführt
wird, welche in einem größeren Abstand von der
Ladefläche (2) als der Anschlag (10, 11, 12) angeordnet
ist, bei dem das Sicherungsmittel
(14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) um einen Abschnitt
des Transportguts (G1-G4) gelegt wird, bei dem das
andere Ende des Sicherungsmittels
(14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) an einem zweiten
Anschlag (10, 11, 12) befestigt wird und bei dem das
Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143)
gespannt wird, wodurch eine in Richtung der
Ladefläche (2) auf die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92)
wirkende Kraft (R) erzeugt wird.
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|---|---|---|---|
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|---|---|
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- 2001-03-23 DE DE2001114409 patent/DE10114409B4/de not_active Expired - Fee Related
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| DE202011110260U1 (de) | 2010-03-25 | 2013-04-16 | Zentis Logistik Service Gmbh | Ladungssicherungssystem zum Sichern eines Ladungsgegenstandes |
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
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| DE20119117U1 (de) | 2002-02-28 |
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| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |