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DE10114409A1 - Einrichtung und Verfahren zum Befestigen eines Transportguts auf der Ladefläche eines Transportfahrzeugs - Google Patents

Einrichtung und Verfahren zum Befestigen eines Transportguts auf der Ladefläche eines Transportfahrzeugs

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DE10114409A1
DE10114409A1 DE2001114409 DE10114409A DE10114409A1 DE 10114409 A1 DE10114409 A1 DE 10114409A1 DE 2001114409 DE2001114409 DE 2001114409 DE 10114409 A DE10114409 A DE 10114409A DE 10114409 A1 DE10114409 A1 DE 10114409A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Befestigen eines Transportguts (G1, G2, G3, G4) auf der Ladefläche (2) eines Transportfahrzeugs (1, 140), insbesondere eines Lastkraftwagens oder eines Eisenbahnwaggons, mit einem in Befestigungsstellung abschnittsweise um das Transportgut (G1-G4) geführten, band-, gurt- oder seilartigen Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143), mit einem Anschlag (10, 11, 12), an dem ein Ende des Sicherungsmittels (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) befesitgt ist, und mit einem im wesentlichen senkrecht zur Ebene der Ladefläche (2) ausgerichteten, versetzt gegenüber dem Anschlag (10, 11, 12) angeordneten, entlang der Ladefläche (2) verschiebbaren Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141), an dem eine in einem größeren Abstand von der Ladefläche (2) als der Anschlag (10, 11, 12) angeordnete Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) ausgebildet ist, welche das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) in Befestigungsstellung so umlenkt, daß eine in Richtung der Ladefläche (2) weisende Kraft (R) auf die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) wirkt. Die erfindungsgemäße Einrichtung ermöglicht es, mit einfachen Mitteln ein auf einer Ladefläche stehendes Transportgut während des Transpsorts sicher zu halten. Ebenso ist ein zu diesem Zweck geeignetes Verfahren angegeben.

Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Befestigen eines Transportguts auf der Ladefläche eines Transportfahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens oder eines Eisenbahnwaggons.
Bei Straßen- und Schienenfahrzeugen muß aufgrund der dynamisch einwirkenden Kräfte die Ladung unter anderem nach vorne und hinten gesichert werden. Die in Deutschland allgemein anerkannte VDI-Richtlinie 2700 und Folgenummern sehen zu diesem Zweck dynamische Verzögerungen in Fahrtrichtung von 0,8 g und entgegen der Fahrtrichtung von 0,5 g vor. Die beim Beschleunigungsvorgang auf die Ladung wirkenden Kräfte müssen nach Abzug der Reibung von der Ladungssicherung aufgenommen werden.
Es werden heute viele Güter auf Paletten, in Gitterboxpaletten oder als Getränkepaletten transportiert. Diesen Gütern ist oft gemeinsam, daß sie eine eigene Untereinheit in Form eines kompakten Blocks bilden. In der Praxis werden derartige in sich geschlossene Einheiten, das Ladungsende oder der Landungsanfang mit quer eingerasteten Sperrbalken gesichert. Hierzu werden die Sperrbalken in seitlich der Ladungsfläche verlaufende Einstecklatten kraftschlüssig eingerastet. Wenn die Einstecklattenreihe seitlich vom Anfang der Lastfläche bis zu deren Ende durchläuft, kann so eine Kraft in Fahrzeuglängsrichtung in diese Einstecklatten eingeleitet werden.
Bei Planenaufbauten von Straßenfahrzeugen, insbesondere bei größeren Aufliegern von Lastkraftwagen, unterteilen die seitlichen Ständer, die sogenannten "Rungen", die längsverlaufenden Außenflächen des Transportgefäßes in einzelne Segmente. Fahrzeugaufbauten mit seitlicher Schiebeplane weisen dabei in der Regel schiebbare Ständer auf, welche in ihrem der Ladefläche zugeordneten Fußbereich an deren äußeren Rand im Ladebodenbereich in allen drei Raumachsen arretiert werden können. Oben am Kopf der Ständer ist jeweils ein Laufwagen montiert, welcher es ermöglicht, daß die verschiebbaren Ständer in entriegeltem Zustand in Richtung der Fahrerkabine oder zum Heck des Fahrzeugs verschiebbar sind. Auf diese Weise kann ein seitlicher Zugang zu der Ladefläche geschaffen werden, durch den eine einfache Be- und Entladung des zu transportierenden Gutes durchgeführt werden kann.
Die Verschiebbarkeit der Ständer und die damit einhergehende Anforderung an eine unkomplizierte Handhabung bringen es mit sich, daß die Ständer im Bereich ihres Laufkopfes in der Regel nicht fest am Dachbaum arretiert werden. Dies hat zur Folge, daß sich die Ständer bei einer quer zu ihrer Längsachse erfolgenden Beanspruchung in eine mehr oder weniger starke Schräglage verkanten. Daher können die Ständer in der Praxis nicht zur einfachen Befestigung des Transportguts genutzt werden, so daß in Längsrichtung ein sicherer Halt der Ladung bei Fahrzeugen, bei denen die die Ladefläche überdeckende Außenhaut nur aus einer Plane gebildet ist, nur schwer zu bewerkstelligen ist.
Auch die ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannte Möglichkeit, eine Ladung auf einer Ladefläche zum Heck des Fahrzeugs hin durch Spannetze zu sichern, läßt sich nur beschränkt für die sichere Befestigung eines sperrigen, eine geschlossene Einheit bildenden Transportguts einsetzen. Bei dieser Sicherungsmöglichkeit wird das Spannetz mit den seitlich der Ladefläche angeordneten Ständern selbst oder mit in die Ständer eingehakten Einstecklatten verhakt. Zur sicheren Befestigung des Netzes ist es daher auch bei dieser Befestigungsvariante erforderlich, daß seitlich der Lagerfläche ein ausreichend fester, stabiler Halt vorhanden ist.
Schließlich ist es aus der Praxis bekannt, allein stehende, verschiebbare Ständer mit einzelnen Spanngurten diagonal zum Außenrahmen des Fahrzeugs entgegen der einwirkenden Kraftrichtung gegen seitliches Verschieben abzusichern. Diese Sicherung dient jedoch nur zur Befestigung des jeweiligen Ständers und kann nicht zum sicheren Halten von Transportgut genutzt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ausgehend vom voranstehend erläuterten Stand der Technik mit einfachen Mitteln eine Einrichtung zu schaffen, mit der ein auf einer Ladefläche stehendes Transportgut während des Transports sicher gehalten ist. Ebenso soll ein zu diesem Zweck geeignetes Verfahren angegeben werden.
Diese Aufgabe wird zum einen durch eine Einrichtung zum Befestigen eines Transportguts auf der Ladefläche eines Transportfahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens oder eines Eisenbahnwaggons, gelöst, die mit einem in Befestigungsstellung abschnittsweise um das Transportgut geführten, band-, gurt- oder seilartigen Sicherungsmittel, mit einem Anschlag, an dem ein Ende des Sicherungsmittels befestigt ist, und mit einem im wesentlichen senkrecht zur Ebene der Ladefläche ausgerichteten, versetzt gegenüber dem Anschlag angeordneten, entlang der Ladefläche verschiebbaren Ständer ausgestattet ist, an dem eine in einem größeren Abstand von der Ladefläche als der Anschlag angeordnete Umlenkachse ausgebildet ist, welche das Sicherungsmittel in Befestigungsstellung so umlenkt, daß eine in Richtung der Ladefläche weisende Kraft auf die Umlenkachse wirkt.
Zum anderen wird die voranstehend genannte Aufgabe durch ein Verfahren zum Befestigen eines Transportguts auf der Ladefläche eines Transportfahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens oder eines Eisenbahnwaggons, gelöst, bei dem ein band- oder seilartiges Sicherungsmittel mit seinem einen Ende an einem Anschlag befestigt wird, bei dem das Sicherungsmittel anschließend um eine an einem im wesentlichen senkrecht zur Ebene der Ladefläche ausgerichteten, in Längsrichtung der Ladefläche versetzt gegenüber dem Anschlag angeordneten Ständer ausgebildete Umlenkachse geführt wird, welche in einem größeren Abstand von der Ladefläche als der Anschlag angeordnet ist, bei dem das Sicherungsmittel um einen Abschnitt des Transportguts gelegt wird, bei dem das andere Ende des Sicherungsmittels an einem zweiten Anschlag befestigt wird und bei dem das Sicherungsmittel gespannt wird, wodurch eine in Richtung der Ladefläche auf die Umlenkachse wirkende Kraft erzeugt wird.
Erfindungsgemäß wird die auf einer Lastfläche abgestellte Ladung durch ein einfaches Spannband oder desgleichen gesichert. Dieses Sicherungsmittel ist dabei so geführt, daß im Befestigungszustand, d. h. bei gespanntem Sicherungsmittel, eine auf die Ladefläche gerichtete Kraft auf den jeweiligen Ständer wirkt. Die Ständer können diese zumindest mit einer Komponente in Längsrichtung des Ständers wirkenden Kraft problemlos aufnehmen. Diese Druckkräfte werden am Ständerfuß in den Fahrzeugrahmen eingeleitet.
Es hat sich überraschend ergeben, daß die von dem Sicherungsmittel auf den Ständer aufgebrachte Kraft ausreicht, um ihn sicher und ohne die Gefahr einer Verbiegung auch dann zu halten, wenn von dem Sicherungsmittel hohe Haltekräfte aufgenommen werden müssen. Dies gilt selbst dann, wenn der Ständer bei gelöstem Sicherungsmittel schiebbar angeordnet ist und über keine Arretierung in seinem Kopfbereich verfügt. Die Größe der in Längsrichtung des Ständers und quer dazu wirkenden Kraftkomponenten kann dabei durch die Lage des Anschlags, an dem das eine Ende des Sicherungsmittels befestigt ist, in Bezug auf den Ständer und die an ihm ausgebildete Schwenkachse bestimmt werden.
Eine besonders sichere Verzurrung bei gleichzeitig sicherem Halt des jeweils belasteten Ständers kann dadurch bewerkstelligt werden, daß der Anschlag in einer sich parallel zum Transportgut ausgerichteten Ebene angeordnet ist, in der sich auch der Ständer erstreckt. Bei dieser Anordnung erfolgt die Einleitung der Kraft in den Ständer so, daß die in Richtung des Transportguts auf den Ständer wirkende Kraft auf ein Minimum reduziert ist. So ist sicher verhindert, daß der Ständer das Transportgut unbeabsichtigt belastet und dabei Beschädigungen verursacht.
Eine weitere in der Praxis besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Ständer vorhanden sind, die an gegenüberliegenden Seiten des Transportguts an der Ladefläche angeordnet sind und jeweils eine Umlenkachse tragen, daß jedem Ständer ein Anschlag für ein Ende des Sicherungsmittels zugeordnet ist und daß das Sicherungsmittel im Befestigungszustand von dem dem ersten Ständer zugeordneten Anschlag über die Umlenkachse des ersten Ständers geleitet, um das Transportgut gelegt und über die Umlenkachse des zweiten Ständers zu dem diesem zweiten Ständer zugeordneten Anschlag geführt ist. Bei dieser symmetrischen Anordnung der Ständer und der Anschläge kann einerseits die Haltekraft sicher aufgenommen werden. Andererseits kann das Sicherungsmittel problemlos im wesentlichen horizontal um das Transportgut geführt werden, so daß ein besonders sicherer Halt insbesondere von Transportgütern gewährleistet ist, die gemeinsam quaderförmige, in sich geschlossene Einheiten bilden.
Die Erfindung läßt sich bevorzugt an Fahrzeugen einsetzen, die rechteckig ausgebildete Ladeflächen aufweisen, wie es bei Lastkraftwagen oder Eisenbahnwaggons üblich ist. Dabei sollten die Ständer zweckmäßigerweise am Rand der Ladefläche angeordnet sein, um die freie Ladefläche im vollen Umfang nutzen zu können. Aus demselben Grund kann es sinnvoll sein, den Anschlag am Rand der Ladefläche anzuordnen. Bei dieser Anordnung des Anschlags kann eine Belastung des Ständers in Richtung des über der Ladefläche vorhandenen Laderaums weitgehend vermieden werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben und werden im Zusammenhang mit den nachfolgend anhand einer Zeichnung beschriebenen Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Auflieger für einen Sattelschlepper in seitlicher Ansicht,
Fig. 2 einen an dem Auflieger eingesetzten Ständer in einer seitlichen Ansicht im Ausschnitt,
Fig. 3 den in Fig. 2 gezeigten Ständer in einem Schnitt entlang der in Fig. 2 eingezeichneten Linie A-A,
Fig. 4 eine andere Variante eines an dem Auflieger eingesetzten Ständers in einer seitlichen Ansicht im Ausschnitt,
Fig. 5 den in Fig. 4 gezeigten Ständer in einem Schnitt entlang der in Fig. 4 eingezeichneten Linie B-B,
Fig. 6 ein auf dem Auflieger gelagertes Transportgut in perspektivischer Ansicht,
Fig. 7 ein anderes auf dem Auflieger gelagertes Transportgut in perspektivischer Ansicht,
Fig. 8 eine weitere Variante eines an dem Auflieger eingesetzten Ständers in einer seitlichen Ansicht im Ausschnitt,
Fig. 9 den in Fig. 8 gezeigten Ständer in einem Schnitt entlang der in Fig. 8 eingezeichneten Linie C-C,
Fig. 10 ein Sicherungsmittel in Draufsicht,
Fig. 11 ein weiteres auf dem Auflieger gelagertes Transportgut in seitlicher Ansicht im Ausschnitt,
Fig. 12 ein weiteres auf dem Auflieger gelagertes Transportgut in perspektivischer Ansicht im Ausschnitt,
Fig. 13 ein weiteres auf dem Auflieger gelagertes Transportgut in perspektivischer Ansicht im Ausschnitt,
Fig. 14 ein anderes Sicherungsmittel in seitlicher Ansicht im Ausschnitt,
Fig. 15 das in Fig. 14 dargestellte Sicherungsmittel in einer Ansicht von oben,
Fig. 16 ein weiteres Sicherungsmittel in seitlicher Ansicht im Ausschnitt,
Fig. 17 einen anderen Auflieger für einen Sattelschlepper in seitlicher Ansicht.
Der mit einer nicht dargestellten Zugmaschine eines Sattelschleppers verkoppelbare Auflieger 1 weist eine Ladefläche 2 auf, auf der als Transportgut G1, G2 beispielsweise Paletten mit Kartons, Flaschenkästen oder Gitterboxpaletten aufgestellt sind. Seitlich am Rand der eine rechtwinklige, langgestreckte Form aufweisenden Ladefläche 2 sind längs der Ladefläche 2 verschiebbare Ständer 3, 4, 5, 6 angeordnet. Diese Ständer 3, 4, 5, 6 werden in der Fachsprache auch als "Rungen" bezeichnet. Die Ständer 3, 4, 5, 6 sind dabei in ihrem Fußbereich an dem Rahmen 7 des Aufliegers 1 arretierbar, während ihr Kopf 8 jeweils lose verschiebbar am Dachbaum 9 des Aufliegers gelagert ist.
Zwischen den Ständern 3, 4, 5, 6 sind am Rand der Ladefläche 2 jeweils mehrere Anschläge 10, 11, 12 positioniert, von denen in Fig. 1 jeweils nur die zwischen den Ständern 5 und 6 angeordneten Anschläge 11, 12 sowie der zwischen dem Ständer 3 und der Frontwand 13 des Aufliegers 1 angeordnete Anschlag 10 angedeutet sind.
An jedem der Ständer 3, 5, 6 ist jeweils eine Umlenkachse S1, S2, S3 ausgebildet, um die herum jeweils ein als Spannband ausgebildetes Sicherungsmittel 14, 15, 16 geführt ist. Der Ständer 4 ist in einer der nachfolgend erläuterten Arten so vorbereitet, daß auch an ihm eine Umlenkachse ausgebildet werden kann. In derselben Weise sind auf der den Ständern 3-6 gegenüberliegenden Seite der Ladefläche 2 gleichartige, in Fig. 1 verdeckte, in den Fig. 6 und 7 sichtbare Ständer angeordnet.
Die Sicherungsmittel 14, 15, 16 weisen jeweils ein Verbindungselement 17, 18, 19 auf, das schwenkbar an der jeweiligen Umlenkachse S1, S2 bzw. S3 des jeweiligen Ständers 3, 5, 6 gelagert ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Verbindungselemente 17, 18, 19 werden weiter unten erläutert.
Zwischen dem jeweiligen Verbindungselement 17, 18, 19 und dem dem jeweiligen Ständer zugeordneten Anschlag 10, 11, 12 ist in Befestigungsstellung ein erster, diagonal verlaufender Abschnitt 14a, 15a, 16a des jeweiligen Sicherungsmittels 14, 15, 16 gespannt. Ein zweiter Abschnitt 14b, 15b, 16b des jeweiligen Sicherungsmittels 14, 15, 16 verläuft horizontal um das jeweilige Transportgut G1 bzw. G2.
Beim Transportgut G1 ist der horizontal verlaufende Abschnitt 15b des über die Umlenkachse S2 des Ständers 5 geführten Sicherungsmittels 15 um die der Frontwand 13 des Aufliegers 1 zugeordneten Seite des Transportguts G1 geführt, während der horizontal verlaufende Abschnitt 16b des über die Umlenkachse S3 des Ständers 6 geführten Spannbands 16 um die rückwärtige Seite des Transportguts G1 geführt ist. Wie an den Ständern 5, 6, ist das jeweilige Sicherungsmittel 15, 16 mittels eines Verbindungselements an den jeweils auf der gegenüberliegenden Seite angeordneten Ständern gelagert und mit seinem diesem Ständer zugeordneten Ende an im Bereich des Randes der Ladefläche 2 angeordneten Anschlägen befestigt. Auf diese Weise ist eine symmetrische Verspannung der Sicherungsmittel 15, 16 hergestellt, durch die das Transportgut G1 sowohl in Fahrtrichtung des Aufliegers 1 als auch entgegen dessen Fahrtrichtung gesichert ist.
In vergleichbarer Weise ist der horizontal verlaufende Abschnitt 14b des Sicherungsmittels 14 um die rückwärtige Seite des Transportguts G2 gelegt, über die Umlenkachse des zum Ständer 3 gegenüberliegenden Ständers geführt und an einem ebenso auf der anderen Seite der Ladefläche 2 angeordneten Anschlag befestigt. Auf diese Weise sichert das Sicherungsmittel 14 das Transportgut G2 beim Anfahren des Sattelzuges gegen Verrutschen in Richtung des Hecks des Aufliegers 1, während das Transportgut G2 gegen ein Verrutschen in Fahrtrichtung durch die Frontwand 13 gesichert ist.
Jedes der Sicherungsmittel 14, 15, 16 ist in seinen verschiedenen Abschnitten längenverstellbar, so daß jeder einzelne dieser Abschnitte mit Hilfe geeigneter, hier nicht gezeigter Spanneinrichtungen gespannt werden kann.
Die Verbindungselemente 17, 18, 19 können gemäß einer ersten Variante wie das in den Fig. 2 und 3 dargestellte Verbindungselement 30 geformt sein. Das betreffende Verbindungselement 30 ist scheibenförmig ausgebildet und weist Öffnungen 31, 32 auf, die V-förmig ausgerichtet zueinander in das Verbindungselement 30 eingeformt sind. Zum äußeren Rand des Verbindungselements 30 sind die Öffnungen 31, 32 durch jeweils einen Steg 33, 34 begrenzt. Die Stege 33, 34 verlaufen dabei gekrümmt um die Längsachse eines Zapfens 35, der an einer Stirnseite des Verbindungselements 30 angeordnet ist. Durch die Öffnungen 31, 32 und um die Stege 33, 34 herumgeführt sind beispielsweise die dem Verbindungselement 30 zugeordneten Enden der Abschnitte 15a und 15b des mit dem Verbindungselement 30 ausgestatteten Sicherungsmittels 15. Die betreffenden Enden sind dann mit dem jeweiligen Abschnitt 15a bzw. 15b vernäht worden, so daß die Stege 33, 34 sich jeweils in einer Schlaufe befinden. Die Anordnung der Öffnungen 31, 32, die Krümmung der Stege 33, 34, und die Position des Zapfens 35 sind dabei so gewählt, daß sich die Wirklinien der bei gespanntem Sicherungsmittel 15 in den jeweiligen Abschnitten 15a und 15b wirkenden Zugkräfte Zd und Zh in der Längsachse des Zapfens 35 schneiden. Die aus den Zugkräften Zd und Zh resultierende, in Richtung der Ladefläche 2 weisende Kraft R drückt den jeweiligen Ständer 3, 4, 5, 6 gegen die Ladefläche, so daß er trotz seiner losen Lagerung im Kopfbereich sicher gehalten ist.
Der Zapfen 35 weist im Bereich seines vorderen freien Endes eine umlaufende Nut 36 auf, deren Breite der Wandstärke des jeweiligen Ständers 3-6 zuzüglich eines für die freie Drehbarkeit erforderlichen Übermaßes entspricht. Am Grund der Nut 36 entspricht der der Durchmesser des Zapfens 35 abzüglich eines für die freie Drehbarkeit erforderlichen Untermaßes dem Durchmesser des schmaleren, unteren Öffnungsabschnitts 37 einer schlüssellochförmigen, in den jeweiligen Ständer 3-6 eingeformten Öffnung 38. Der Durchmesser des oberen kreisrunden Öffnungsabschnitts 39 der Öffnung 38 entspricht demgegenüber zuzüglich eines für die freie Drehbarkeit des Zapfens 35 erforderliches Übermaß dem Durchmesser des Zapfens 35 im Bereich außerhalb der Nut 36. Auf diese Weise kann der Zapfen 35 in den größeren Öffnungsabschnitt 39 eingeführt werden, bis die Nut 36 fluchtend zur Wand des Ständers ausgerichtet ist. Anschließend wird das Verbindungselement 30 abgesenkt, bis der Zapfen 35 im Bereich seiner Nut 36 auf dem unteren Rand des unteren Öffnungsabschnitts 37 sitzt. In dieser Stellung kann das Verbindungselement 30 um die Längsachse des Zapfens 35 geschwenkt werden, die als solche die Umlenkachse S an dem jeweiligen Ständer 3-6 bildet. Das Verbindungselement 30 richtet sich bei Zugkraftbeaufschlagung dementsprechend selbsttätig in optimaler Weise aus.
Eine andere Variante eines scheibenförmigen Verbindungselements 40 geht aus den Fig. 4 und 5 hervor. Bei dieser Ausgestaltung werden die an den Ständern 3, 4, 5, 6 üblicherweise vorhandenen seitlichen, üblicherweise zur Aufnahme von Einstecklatten dienenden Öffnungen 41 für die Befestigung eines Halteelements 42 genutzt, welches das Verbindungselement 40 trägt.
Die Außenabmessungen des Halteelements 42 sind derart ausgebildet, daß es in Montagestellung im begrenzten Maße um die untere Kante 43 der jeweiligen seitlichen Öffnung 41 verschwenkt werden kann.
Wie das Verbindungselement 30 weist auch das Verbindungselement 40 winklig zueinander angeordnete Öffnungen 44, 45 auf, die nach außen durch gekrümmte Stege 46, 47 begrenzt sind. Um die Stege 46, 47 sind wiederum beispielsweise die am Ende des jeweiligen Abschnitts 14a bzw. 14b des Sicherungsmittels 14 gebildete Schlaufen gelegt. Die Lage der Umlenkachse S ist dabei durch den Schnittpunkt der Wirkungslinien W1, W2 der in Befestigungsstellung von den Abschnitten 14a bzw. 14b des Sicherungsmittels 14 aufgenommenen Zugkräfte Zh bzw. Zd festgelegt.
Gemäß der in Fig. 6 dargestellten Variante ist das Transportgut G1 in rückwärtiger Fahrtrichtung mit Hilfe des Spannbands 15 gesichert, das in diesem Fall in seinem um das Transportgut G1 gelegten Abschnitt 15b mit einer Spanneinrichtung 50 und Einhakschlaufen 51 ausgestattet ist. Die Einhakschlaufen 51 ermöglichen eine gezielte Längenfixierung des Abschnitts 15b an dem Gut mit Hilfe geeigneter, hier nicht dargestellter Haken. Ein mit der Oberseite des Guts G1 verhakter Sicherungshaken 52 hält die Spanneinrichtung 50 auf ihrer Höhenposition, so daß auch im Fall einer Entspannung des Sicherungsmittels 15 ein Herabfallen des betreffenden Abschnitts 15b von dem Gut sicher verhindert wird. Dieses ist z. B. erforderlich, wenn bei einer maximalen Verzögerung nach vorn sich die Ladung zusammenschiebt und infolgedessen geringfügig nach vorne rutscht. In diesem Zusammenhang geht aus Fig. 6 hervor, daß die erfindungsgemäße Befestigung auch möglich ist bei solchen Transportgütern, die nicht gleichförmig verteilt angeordnet sind.
Beim in Fig. 7 gezeigten Ausführungsbeispiel ist zur Absicherung eines gleichmäßig quaderförmig ausgebildeten Transportguts G1 in Fahrtrichtung zusätzlich zum Sicherungsmittel 15 ein Sicherungsmittel 60 vom Ständer 5 zum gegenüberliegenden Ständer um die frontseitige Stirnseite des Transportguts G1 gelegt. Auch in diesem Fall sind die Sicherungsmittel 15, 60 mit Einhakschlaufen 61 ausgestattet. Kantenschoner 62 verhindern eine Beschädigung des Transportguts G1 im Bereich seiner von den Sicherungsmitteln 15, 60 belasteten Kanten. Der Kantenschoner 62 faßt auch mehrere kleine Ladungseinheiten, wie z. B. Getränkekästen, zu einer geschlossenen Ladungseinheit zusammen.
Bei der in den Fig. 8 und 9 dargestellten Variante ist anstelle des in den Fig. 4 und 5 dargestellten einfachen Halteelements 42 ein Halteelement 70 an der seitlichen Kante des jeweiligen Ständers 3, 4, 5, 6 beispielsweise durch eine Verschweißung fest angebracht. Dieses Halteelement 70 ist ähnlich wie der Ständer beim Ausführungsbeispiel der Fig. 2 und 3 mit einer schlüssellochförmigen Öffnung 71 ausgestattet. In dieser Öffnung 71 kann beispielsweise das in Fig. 2 und 3 dargestellte Verbindungselement 30 mit seinem Zapfen 35 schwenkbar gelagert werden. Der Vorzug dieser Ausgestaltung besteht darin, daß sich mit dem Halteelement 70 auch schon bestehende Ständer 3, 4, 5, 6 so umrüsten lassen, daß sie erfindungsgemäß verwendet werden können.
Wie aus Fig. 10 hervorgeht, lassen sich bei den erfindungsgemäß eingesetzten Sicherungsmitteln 14, 15, 16 anstelle der in den Fig. 6 und 7 dargestellten Einhakschlaufen auch vorzugsweise eine rechteckige Öffnung aufweisende Ösen 80 zum Einhaken von Befestigungselementen verwenden.
Fig. 11 gibt ein Beispiel dafür, daß es im Sinne der Erfindung möglich ist, an einem Ständer 90 zwei in Längsrichtung des Ständers 90 versetzt zueinander angeordnete Umlenkachsen S91, S92 vorzusehen. Die erste Umlenkachse S91 kann dabei zum Umlenken des um die rückwärtige Seite des jeweiligen Transportguts G3 geführten Sicherungsmittels 93 genutzt werden, während die zweite Umlenkachse S92 zum Umlenken des um die Frontseite des Transportguts G3 geführten Sicherungsmittels 94 zur Verfügung steht. Die Art der verwendeten Sicherungsmittel 93 und 94 und die Art ihrer Befestigung an den Anschlägen ist im übrigen dieselbe wie bei den voranstehend erläuterten Beispielen.
Wie Fig. 6 zeigt auch Fig. 12, wie mittels eines Sicherungshakens 100 (Fig. 6: Sicherungshaken 52) der jeweilige horizontal verlaufende Abschnitt 14b des Sicherungsmittels 14 gegen ein Herunterfallen bei einer unvorhergesehenen Entlastung des Sicherungsmittels 14 geschützt werden kann. Dazu kann der Sicherungshaken 100 alternativ oder ergänzend zur Befestigung an der Spanneinrichtung 52 (Fig. 6) mit einem Spitzhaken 101 des Sicherungsmittels verkoppelt und mit seinem freien Ende in eine geeignete Ausnehmung des jeweiligen Transportguts G1 eingehakt werden.
Aus Fig. 13 geht eine Alternative zur Verwendung eines Einhakhakens hervor. In diesem Fall weist das Sicherungsmittel 110 im Bereich seines in Befestigungsstellung um das jeweilige Transportgut G4 gelegten Abschnitts 110b eine Schlinge 111 auf, die auf das Transportgut G4 aufgelegt ist. Auch diese Schlinge 111 verhindert, daß der um das Transportgut G4 gelegte Abschnitt 110b bei einer unvorhergesehenen, beispielsweise infolge einer Bremsung hervorgerufenen Entlastung des Sicherungsmittels 110 auf die Ladefläche 2 fällt und dann nicht mehr wirksam ist.
Das in den Fig. 14 und 15 gezeigte Beispiel eines Verbindungselements 120 entspricht in seiner grundsätzlichen Funktion dem in den Fig. 2 und 3 dargestellten Verbindungselement 30. Im Unterschied dazu sind beim Verbindungselement 120 über zwei separate Öffnungen 121, 122 zwei Abschnitte 123b und 123c eines Sicherungsmittels mit dem Verbindungselement 120 verbunden, die jeweils um das Transportgut gelegt sind. Auf diese Weise läßt sich die für das Halten des Transportguts benötigte Kraft gleichmäßiger auf das Transportgut verteilen. Als weiteres vorteilhaftes Detail weist das Verbindungselement 120 auf seinen beiden Stirnseiten jeweils einen Zapfen 124, 125 auf. Die Zapfen sind fluchtend zueinander ausgerichtet und entsprechen in ihrer Form und Funktion dem Zapfen 35 des in den Fig. 2 und 3 dargestellten Verbindungselements 30. Der Vorteil der beidseitigen Anordnung eines Zapfens 124, 125 besteht darin, daß die Verwendung des entsprechend ausgestatteten Sicherungsmittels nicht an eine bestimmte Ausrichtung des Verbindungselements 120 gebunden ist. Das Verbindungselement 120 kann so sowohl rechts- als auch linksseitig benutzt werden.
Beim in Abb. 16 gezeigten Ausführungsbeispiel weist das jeweilige Sicherungsmittel 130 einen besonders breiten, um das zu transportierende Gut gelegten Abschnitt 130b auf. Durch die Breite dieses Abschnitts wird die zum Halten des Transportguts erforderliche Kraft ebenfalls schonend auf das Gut aufgebracht, so daß die Gefahr einer Beschädigung minimiert ist. In das Sicherungsmittel sind dabei Einhakschlaufen oder Ringe 131 zum Einhaken von Befestigungsmitteln eingearbeitet.
Der in Fig. 17 dargestellte Auflieger 140 entspricht in seinem Grundaufbau dem in Fig. 1 dargestellten Auflieger 1. Im Unterschied zu dem Auflieger 1 sind beim Auflieger 140 im Fußbereich der wie die Ständer 3, 4, 5, 6 verschiebbar ausgebildeten Ständer 141 jeweils Ösen 142 angeformt. Diese Ösen 142 bilden den Anschlag für das in Richtung der Ladefläche 2 geführte Ende des jeweiligen Sicherungsmittels 143. Auf diese Weise wird der Umstand genutzt, daß die Ständer 141 in Verriegelungsstellung in der Regel fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, so daß sie die erforderlichen Haltekräfte aufnehmen können. Separate Anschläge im Bereich des Fahrzeugrahmens 7 oder der Ladefläche 2 werden daher nicht benötigt. Ein weiterer Vorteil dieser Variante besteht darin, daß die Abstände zwischen den Ständern 141 üblicherweise gleich sind, so daß Sicherungsmittel 143 verwendet werden können, bei denen der diagonal verlaufende Abschnitt 143a jeweils die gleiche Länge hat.
BEZUGSZEICHEN
G1, G2 Transportgut
G3 Transportgut
G4 Transportgut
R resultierende Kraft
S1, S2, S3 Umlenkachsen
S91, S92 Umlenkachsen
W1, W2 Wirkungslinien
Zd, Zh Zugkräfte
1
Auflieger
2
Ladefläche
3
,
4
,
5
,
6
Ständer
7
Rahmen
8
Kopf der Ständer
9
Dachbaum
10
,
11
,
12
Anschläge
13
Frontwand des Aufliegers
1
14
,
15
,
16
Sicherungsmittel
14
a,
15
a,
16
a diagonal verlaufender Abschnitt des jeweiligen Sicherungsmittels
14
,
15
,
16
14
b,
15
b,
16
b horizontal verlaufender Abschnitt des jeweiligen Sicherungsmittels
14
,
15
,
16
17
,
18
,
19
Verbindungselement
30
Verbindungselement
31
,
32
Öffnungen
33
,
34
Steg
35
Zapfen
36
Nut
37
Öffnungsabschnitt
38
Öffnung
39
Öffnungsabschnitt
40
Verbindungselement
41
Öffnungen
42
Halteelement
43
untere Kante
44
,
45
Öffnungen
46
,
47
Stege
51
Einhakschlaufen
52
Sicherungshaken
60
Sicherungsmittel
61
Einhakschlaufen
62
Kantenschoner
70
Halteelement
71
Öffnung
80
Ösen
90
Ständer
93
Sicherungsmittel
94
Sicherungsmittel
100
Sicherungshaken
101
Spitzhaken
101
110
Sicherungsmittel
110
b Abschnitt des Sicherungsmittels
110
111
Schlinge
120
Verbindungselement
121
,
122
Öffnungen
123
b,
123
c zwei Abschnitte eines Sicherungsmittels
124
,
125
Zapfen
130
Sicherungsmittel
130
b um das zu transportierende Gut gelegter Abschnitt
131
Ringe
140
Auflieger
141
Ständer
142
Ösen
143
a Abschnitt
143
Sicherungsmittel

Claims (24)

1. Einrichtung zum Befestigen eines Transportguts (G1, G2, G3, G4) auf der Ladefläche (2) eines Transportfahrzeugs (1, 140), insbesondere eines Lastkraftwagens oder eines Eisenbahnwaggons, mit einem in Befestigungsstellung abschnittsweise um das Transportgut (G1-G4) geführten, band-, gurt- oder seilartigen Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143), mit einem Anschlag (10, 11, 12), an dem ein Ende des Sicherungsmittels (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) befestigt ist, und mit einem im wesentlichen senkrecht zur Ebene der Ladefläche (2) ausgerichteten, versetzt gegenüber dem Anschlag (10, 11, 12) angeordneten, entlang der Ladefläche (2) verschiebbaren Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141), an dem eine in einem größeren Abstand von der Ladefläche (2) als der Anschlag (10, 11, 12) angeordnete Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) ausgebildet ist, welche das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) in Befestigungsstellung so umlenkt, daß eine in Richtung der Ladefläche (2) weisende Kraft (R) auf die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) wirkt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (10, 11, 12) in einer sich parallel zum Transportgut (G1-G4) ausgerichteten Ebene angeordnet ist, in der sich auch der Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) erstreckt.
3. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) vorhanden sind, die an gegenüberliegenden Seiten des Transportguts (G1-G4) an der Ladefläche (2) angeordnet sind und jeweils eine Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) tragen, daß jedem Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) ein Anschlag (10, 11, 12) für ein Ende des Sicherungsmittels (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) zugeordnet ist und daß das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) im Befestigungszustand von dem dem ersten Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) zugeordneten Anschlag (10, 11, 12) über die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) des ersten Ständers (3, 4, 5, 6, 90, 141) geleitet, um das Transportgut (G1-G4) gelegt und über die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) des zweiten Ständers (3, 4, 5, 6, 90, 141) zu dem diesem zweiten Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) zugeordneten Anschlag (10, 11, 12) geführt ist.
4. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladefläche (2) rechteckig ausgebildet ist.
5. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) am Rand der Ladefläche (2) angeordnet ist.
6. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (10, 11, 12) am Rand der Ladefläche (2) angeordnet ist.
7. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) bei gelöstem Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) entlang der Ladefläche (2) schiebbar ist.
8. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) längenverstellbar ist.
9. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) durch ein um die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) schwenkbar gelagertes Verbindungselement (17, 18, 19, 30, 40, 120) in einen ersten und einen zweiten Abschnitt (14a, 15a, 16a; 14b, 15b, 16b) geteilt ist, von denen der erste (14a, 15a, 16a) mit dem Anschlag (10, 11, 12) verbunden ist und von denen der zweite (14b, 15b, 16b) in Befestigungsstellung um das Transportgut (G1-G4) gelegt ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (17, 18, 19, 30, 40, 120) einen ersten Steg, an der das Ende des einen Abschnitts (14a, 15a, 16a) befestigt ist, und einen zweiten Steg aufweist, mit dem das Ende des anderen Abschnitts (14b, 15b, 16b) verbunden ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der in Befestigungsstellung belastete Rand der Stege einen um die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) gekrümmten Verlauf aufweist.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (17, 18, 19, 30, 40, 120) einen Zapfen trägt, der in Montagestellung drehbar in einer an der Position der Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) in dem Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) ausgebildeten Öffnung steckt.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung schlüssellochförmig mit einem größeren Öffnungsabschnitt, in den der Zapfen einführbar ist, und mit einem schmaleren Öffnungsabschnitt ausgestattet ist und daß der Zapfen eine um seinen Umfang umlaufende Nut aufweist, deren Breite der Wandstärke des Ständers (3, 4, 5, 6, 90, 141) im Randbereich der Öffnung zuzüglich eines für die freie Drehbarkeit erforderlichen Übermaßes und an deren Grund der Durchmesser des Zapfens dem Durchmesser des schmaleren Öffnungsabschnitts abzüglich eines für die freie Drehbarkeit erforderlichen Untermaßes entspricht.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (17, 18, 19, 30, 40, 120) auf zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils einen Zapfen trägt.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Verbindungselement (17, 18, 19, 30, 40, 120) mindestens zwei getrennt voneinander verlaufende Abschnitte des Sicherungsmittels (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) verbunden sind, die in Befestigungsstellung um das Transportgut gelegt sind.
16. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) seitliche Öffnungen aufweist, in die ein Trägerelement eingehakt ist, an dem die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) ausgebildet ist.
17. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) mit Schlaufen zum Einhaken von Befestigungselementen ausgestattet ist.
18. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) mit vorzugsweise eine rechteckige Öffnung aufweisenden Ösen zum Einhaken von Befestigungselementen ausgestattet ist.
19. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportgut (G1-G4) in Befestigungsstellung sowohl in Fahrtrichtung als auch gegen die Fahrtrichtung des Transportfahrzeugs durch jeweils ein Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) gehalten ist.
20. Einrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143 gemeinsam an einem Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) umgelenkt sind.
21. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sicherungshaken vorgesehen ist, über den in Befestigungsstellung der um das Transportgut (G1-G4) gelegte Abschnitt des Sicherungsmittels (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) an dem Transportgut (G1-G4) gehalten ist.
22. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) im Bereich seines in Befestigungsstellung um das Transportgut (G1-G4) gelegten Abschnitts eine Schlinge aufweist, die auf das Transportgut (G1-G4) auflegbar ist.
23. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des der Ladefläche (2) zugeordneten Fußes des Ständers (3, 4, 5, 6, 90, 141) der Anschlag (10, 11, 12) ausgebildet ist, an dem das Ende des Sicherungsmittels (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) befestigt ist.
24. Verfahren zum Befestigen eines Transportguts (G1-G4) auf der Ladefläche (2) eines Transportfahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens oder eines Eisenbahnwaggons, bei dem ein band- oder seilartiges Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) mit seinem einen Ende an einem Anschlag (10, 11, 12) befestigt wird, bei dem das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) anschließend um eine an einem im wesentlichen senkrecht zur Ebene der Ladefläche (2) ausgerichteten, in Längsrichtung der Ladefläche (2) versetzt gegenüber dem Anschlag (10, 11, 12) angeordneten Ständer (3, 4, 5, 6, 90, 141) ausgebildete Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) geführt wird, welche in einem größeren Abstand von der Ladefläche (2) als der Anschlag (10, 11, 12) angeordnet ist, bei dem das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) um einen Abschnitt des Transportguts (G1-G4) gelegt wird, bei dem das andere Ende des Sicherungsmittels (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) an einem zweiten Anschlag (10, 11, 12) befestigt wird und bei dem das Sicherungsmittel (14, 15, 16, 60, 93, 94, 110, 130, 143) gespannt wird, wodurch eine in Richtung der Ladefläche (2) auf die Umlenkachse (S1, S2, S3, S91, S92) wirkende Kraft (R) erzeugt wird.
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