DE10109784A1 - Selbsttragende Karosserie für einen Personenkraftwagen - Google Patents
Selbsttragende Karosserie für einen PersonenkraftwagenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine selbsttragende Karosserie für einen Personenkraftwagen, mit einer im Bereich zwischen einer Fahrgastzelle und einem Kofferraum angeordneten Versteifungsstruktur, die sich über die Fahrzeugbreite erstreckt und die auf jeder Fahrzeugseite im Bereich eines Radkastens hochgezogen ist und sich oberhalb des Radkastens an einer Seitenwand abstützt. DOLLAR A Zur Erzielung einer besonders hohen Steifigkeit ist die Versteifungsstruktur aus einem Querträger, zwei Säulenträgern, zwei Winkelelementen und mindestens einer Anschlußkonsole zusammengebaut, wobei der Querträger sich über die Fahrzeugbreite erstreckt, an einem Fahrzeugboden befestigt ist und einenends an einem der einen Fahrzeugseiten zugeordneten Bodenlängsträger und anderenends an einem der anderen Fahrzeugseite zugeordneten Bodenlängsträger befestigt ist, wobei an jeder Fahrzeugseite einer der Säulenträger an seiner Unterseite am Radkasten und im Bereich der Verbindung zwischen Querträger und Bodenlängsträger am Bodenlängsträger und/oder am Querträger befestigt ist, sowie an seiner Oberseite an der Anschlußkonsole befestigt ist, die ihrerseits an der Seitenwand befestigt ist, wobei an jeder Fahrzeugseite eines der Winkelelemente im Bereich der Verbindung zwischen Querträger, Bodenlängsträger und Säulenträger am Querträger und am Bodenlängsträger sowie am Säulenträger befestigt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine selbsttragende Karosserie für
einen Personenkraftwagen mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1.
Eine derartige Karosserie ist aus der DE 44 45 327 C1 bekannt
und weist eine im Bereich zwischen einer Fahrgastzelle und
einem Kofferraum angeordnete Versteifungsstruktur auf. Diese
Versteifungsstruktur erstreckt sich über die Fahrzeugbreite
und ist auf jeder Fahrzeugseite im Bereich eines Radkastens
hochgezogen und stützt sich oberhalb des Radkastens an einer
Seitenwand des Fahrzeugs ab. Bei der bekannten Karosserie ist
die Versteifungsstruktur durch einen Hohlprofilrahmen
gebildet, der aus zwei, in Fahrzeuglängsrichtung aneinander
anschließenden Blechprofilteilen zusammengesetzt ist, die
entlang einer umlaufenden Stoßlinie miteinander verschweißt
sind. Bei dieser Bauweise ragt der Verbindungsstoß der beiden
Blechprofilteile quer zur Fahrzeuglängsrichtung in den
Fahrzeuginnenraum hinein und reduziert in diesem Bereich das
Lademaß bzw. den Ladequerschnitt des Personenkraftwagens.
Diesem Lademaß oder Ladequerschnitt kommt jedoch eine sehr
hohe Bedeutung zu und wird, insbesondere bei umgelegter
Rücksitzreihe, dazu benötigt, den Kofferraum mit dem daran
anschließenden Abschnitt der Fahrgastzelle zu einem großen
Laderaum zu verbinden. Dabei bildet die Versteifungsstruktur
den engsten Querschnitt, also das Lademaß.
Die Versteifungsstruktur wird benötigt, um dem Heckbereich des
Fahrzeugs eine ausreichende Steifigkeit zu geben, insbesondere
gegenüber Verwindungen sowie Querbelastungen. Um bei der
bekannten Versteifungsstruktur die Steifigkeit zu erhöhen,
müssen die beiden Blechprofilteile in entsprechender
Blechstärke ausgebildet werden. Dies führt jedoch zu einer
unerwünschten Gewichtserhöhung des Fahrzeugs. Des weiteren
können die Blechprofilteile neben ihrem unteren Querträger,
der sich entlang des Fahrzeugbodens erstreckt, auch einen
oberen Querträger ausbilden, wodurch die Versteifungsstruktur
ringförmig geschlossen wird. Dieser obere Querträger dient
beispielsweise zur Anbringung einer Hutablage. Ein derartiger
oberer Querträger reduziert jedoch extrem das Lademaß bzw. den
Ladequerschnitt.
Alternativ oder zusätzlich ist es bekannt, die Heckscheiben so
in die Karosserie einzukleben, daß sie dabei eine Tragfunktion
übernehmen und die Steifigkeit der Heckpartie erhöhen.
Derartige eingeklebte Heckscheiben sind jedoch nicht bei jedem
Fahrzeugtyp realisierbar.
Des weiteren ist aus der DE 32 42 247 C2 eine selbsttragende
Karosserie bekannt, bei der die Versteifungsstruktur durch ein
einteiliges Blechprofilteil gebildet ist. Dabei ist in die
Enden dieses Blechprofilteils jeweils eine Aufnahme für einen
Stoßdämpfer der Radaufhängung ausgebildet. Um bei dieser
Versteifungsstruktur die Steifigkeit zu erhöhen, wird die
Blechstärke des Blechformteils erhöht. Dementsprechend kommt
es auch hier zu einer Gewichtszunahme im Fahrzeug und zu einem
erhöhten Herstellungsaufwand.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem,
für eine Karosserie der eingangs genannten Art eine
Ausführungsform anzugeben, die bei relativ geringem Gewicht
hohe Steifigkeitswerte und ein relativ großes Lademaß
aufweist.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch eine Karosserie mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die
Versteifungsstruktur aus mehreren, separat voneinander
herstellbaren Komponenten, nämlich aus einem Querträger, zwei
Säulenträgern, zwei Winkelelementen und wenigstens einer
Anschlußkonsole, zusammenzubauen. Durch diese Bauweise ist es
möglich, einzelne Komponenten der Versteifungsstruktur zur
Erhöhung der Steifigkeitswerte mit einer größeren Blechstärke
und/oder aus einem anderen, steiferen Material herzustellen,
als die übrigen Komponenten. Somit kann innerhalb der
Versteifungsstruktur gezielt an denjenigen Stellen die
Betriebsfestigkeit und die Steifigkeit erhöht werden, die in
der Versteifungsstruktur am stärksten belastet werden.
Besonders hohe Belastungen treten in einem Eckbereich der
Versteifungsstruktur auf, in dem der Fahrzeugboden, ein
seitlicher Bodenlängsträger und ein Radkasten aufeinander
treffen. Genau in diesem Bereich besitzt die erfindungsgemäße
Versteifungsstruktur eine besonders hohe Steifigkeit, da dort
zum einen der Querträger am Bodenlängsträger befestigt ist.
Zum anderen ist dort einer der Säulenträger am
Bodenlängsträger und/oder am Querträger befestigt. Darüber
hinaus ist genau dort auch eines der Winkelelemente am
Querträger, am Bodenlängsträger und am Säulenträger befestigt.
Insoweit ergibt sich in diesem Eckbereich der
Versteifungsstruktur eine extreme Materialverdickung und
Steifigkeitserhöhung. Insgesamt kann dadurch bei geringem
Gewicht ein hinreichend steifer Eckbereich für die
Versteifungsstruktur realisiert werden, ohne daß zusätzliche
Versteifungsmaßnahmen, z. B. über eingeklebte Heckscheiben
erforderlich sind.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Karosserie wird
auch darin gesehen, daß die Steifigkeitswerte der gebauten
Versteifungsstruktur durch Varianten der einzelnen
Komponenten, insbesondere der Winkelelemente, individuell
verändert werden können, um beispielsweise die Steifigkeit der
Karosserie im Heckbereich an verschiedene Modelltypen des
Fahrzeugs, z. B. Stufenheck, Fließheck, Kombi, Cabriolet,
Coupe, Limousine, anzupassen.
Durch die gebaute Versteifungsstruktur läßt sich somit der
sogenannte "Plattform-Gedanke" besonders leicht realisieren,
da durch Varianten der einzelnen Komponenten unterschiedliche
Ausführungen für die Versteifungsstruktur realisierbar sind.
Beispielsweise kann für jede Fahrzeugseite eine separate
Anschlußkonsole vorgesehen sein. Für eine Variante kann
außerdem eine gemeinsame Anschlußkonsole für beide
Fahrzeugseiten vorgesehen sein, die sich dann wie ein oberer
Querträger über die Fahrzeugbreite erstreckt.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform kann ein
Verbindungsbereich, in dem der Säulenträger an der
Anschlußkonsole befestigt ist, im wesentlichen eben
ausgebildet sein. Durch diese Maßnahme können
Herstellungstoleranzen besonders einfach ausgeglichen werden,
da die Anschlußkonsole in der Ebene des Verbindungsbereichs
relativ zum Säulenträger positionierbar ist. Bevorzugt wird
dabei eine Variante, bei der dieser ebene Verbindungsbereich
im wesentlichen in einer horizontalen Ebene liegt.
In die Versteifungsstruktur können weitere Zusatzfunktionen
integriert sein, beispielsweise können an der Anschlußkonsole
und/oder am Säulenträger Anschlußmittel für eine
Sitzbefestigung und/oder eine Gurtbefestigung ausgebildet
sein. Ebenso kann die Anschlußkonsole eine Halterung und/oder
eine Lagerung für eine Abdeckeinrichtung zum Abdecken des
Kofferraums aufweisen.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der
zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den
Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den
Zeichnungen dargestellt und wird in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf einen eine
Versteifungsstruktur aufweisenden Abschnitt einer
Karosserie nach der Erfindung in einer ersten
Blickrichtung und
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht wie in Fig. 1, jedoch in
einer zweiten Blickrichtung, und
Fig. 3 eine prinzipielle Schnittansicht entsprechend den
Schnittlinien III in Fig. 2.
Entsprechend den Fig. 1 und 2 weist eine Fahrzeugkarosserie 1
in einem Übergangsbereich zwischen einem Kofferraum und einer
Fahrgastzelle eine Versteifungsstruktur 2 auf, die sich im
Fahrzeug über die Fahrzeugbreite erstreckt und die auf jeder
Fahrzeugseite im Bereich eines Radkastens 3 hochgezogen ist
und sich zumindest teilweise an diesen anschmiegt. Oberhalb
des Radkastens 3 ist diese Versteifungsstruktur 2 jeweils an
eine Seitenwand 4 der Karosserie 1 angeschlossen.
Erfindungsgemäß ist diese Versteifungsstruktur 2 aus einem
Querträger 5, zwei Säulenträgern 6, zwei Winkelelementen 7 und
zwei Anschlußkonsolen 8 zusammengebaut. Diese Komponenten der
Versteifungsstruktur 2 sind unabhängig voneinander, separat
herstellbar und können sich beispielsweise hinsichtlich
Materialstärke und Werkstoffauswahl voneinander unterscheiden.
Der Querträger 5 ist als einseitig offenes Hohlprofil
ausgebildet, das an seinen freien Endkanten nach außen
abgewinkelte Befestigungsbereiche 10 aufweist. Der Querträger
5 erstreckt sich entlang eines Fahrzeugbodens 9 über die
Fahrzeugbreite und ist mittels seiner Befestigungsbereiche 10
am Fahrzeugboden 9 befestigt, insbesondere durch
Schweißpunkte. An seinen axialen Enden ist der Querträger 5 an
jeder Fahrzeugseite an einem Bodenlängsträger 11 befestigt.
Vorzugsweise weist der Querträger 5 gemäß Fig. 3 dazu an
seinen axialen Enden vorstehende Laschen 12 auf, die den
Bodenlängsträger 11 überlappen, wodurch beispielsweise eine
gepunktete Schweißverbindung möglich ist.
Gemäß den Fig. 1 und 2 besitzt auch jeder Säulenträger 6 ein
Hohlprofil und erstreckt sich im wesentlichen vertikal entlang
des jeweiligen Radkastens 3. Auch das Hohlprofil des
Säulenträgers 6 weist an seinen Endkanten abgewinkelte
Befestigungsbereiche 13 auf, mit denen der Säulenträger 6 an
seiner Unterseite am Radkasten 3 sowie am Bodenlängsträger 11
abgestützt und daran, insbesondere durch Schweißpunkte,
befestigt ist. Darüber hinaus ist der Säulenträger 6
vorzugsweise auch am Querträger 5 befestigt, was durch eine
entsprechende Überlappung zwischen Säulenträger 6 und
Querträger 5 erzielbar ist.
Wie aus Fig. 1 deutlich hervorgeht, ist der Säulenträger 6
hier so geformt, daß er einen Abstand gegenüber einer
Stoßdämpferlagerung 22 aufweist.
Am Säulenträger 6 können gemäß Fig. 2 Anschlußmittel 16 bzw.
16' für eine Sitzbefestigung und/oder eine Gurtbefestigung
ausgebildet sein. In Fig. 2 sind dabei verschiedene Varianten
dieser Anschlußmittel 16, 16' dargestellt. Es ist klar, daß
derartige Anschlußmittel 16, 16' alternativ oder zusätzlich
auch an der jeweiligen Anschlußkonsole 8 ausgebildet sein
können.
Die Anschlußkonsolen 8 können außerdem mit einer hier nicht
gezeigten Halterung und/oder Lagerung für eine
Abdeckeinrichtung zum Abdecken des Kofferraums versehen sein.
Bevorzugt wird hierbei eine integrale Bauweise. Hierdurch
erhalten die Anschlußkonsolen 8 eine weitere Zusatzfunktion,
die es ermöglicht, separate Halterungen und/oder Lagerungen,
die einzeln montiert werden müssen, einzusparen.
Ein Verbindungsbereich 21, in dem die Anschlußkonsole 8 an den
Säulenträger 6 angeschlossen ist, ist vorzugsweise eben
ausgebildet, wobei eine horizontale Ausrichtung dieses ebenen
Verbindungsbereichs 21 bevorzugt wird. Durch diese Bauweise
kann die Anschlußkonsole 8 relativ zum Säulenträger 6 vor
ihrer Fixierung positioniert werden, um dadurch
Herstellungstoleranzen der einzelnen Komponenten
auszugleichen. Diese Maßnahme ist zur Herstellung einer
spannungsfrei zusammengebauten Karosserie 1 von Vorteil.
Auf der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seiten ist auf die
Verbindung zwischen Säulenträger 6, Bodenlängsträger 11 und
Querträger 5 an jeder Fahrzeugseite eines der Winkelelemente 7
aufgesetzt, das hierzu eine entsprechend angepaßte Form
besitzt. Auch das Winkelelement 7 weist seitlich abgewinkelte
Befestigungsbereiche 14 auf, die am Bodenlängsträger 11 sowie
teilweise am Säulenträger 6 anliegen und daran, z. B. durch
Schweißpunkte, befestigt sind. Darüber hinaus können weitere
Schweißpunkte zur Anbindung des Winkelelements 7 an den
Querträger 5 sowie an den Säulenträger 6 vorgesehen sein. Wie
sich insbesondere aus Fig. 2 ergibt, zeigt dieser Eckbereich
15 der Versteifungsstruktur 2 eine extreme Materialverdickung,
insbesondere Verdopplung, die durch die aufeinander
aufgesetzten Komponenten der Versteifungsstruktur 2
ausgebildet wird und zu einer intensiven Versteifung der
Versteifungsstruktur 2 in diesem Eckbereich 15 führt. Von
besonderer Bedeutung ist hierbei, daß durch die Auswahl des
Werkstoffs sowie der Blechstärke für das Winkelelement 7 eine
zusätzliche Versteifung in diesem Eckbereich 15 erzielt werden
kann.
In der hier dargestellten Ausführungsform ist für jede
Fahrzeugseite eine separate Anschlußkonsole 8 vorgesehen, die
jeweils nach Art eines abgewinkelten Trägers ausgebildet ist.
Diese Anschlußkonsole 8 ist somit mit einem seitlichen Ende an
der Seitenwand 4 und mit einem unteren Ende am jeweiligen
Säulenträger 6 befestigt. Auch für diese Befestigungen werden
seitlich abgewinkelte Befestigungsbereiche 17 oder Laschen
bevorzugt. Auch die Anschlußkonsole 8 ist vorzugsweise als
Hohlprofil ausgebildet.
Obwohl hier eine Ausführungsform mit zwei Anschlußkonsolen 8
beschrieben ist, kann die erfindungsgemäße
Versteifungsstruktur 2 auch für beide Fahrzeugseiten eine
gemeinsame Anschlußkonsole aufweisen, die nach Art eines, sich
über die Fahrzeugbreite erstreckenden Querträgers ausgebildet
ist. Dieser Querträger ist dann im Bereich seines einen
axialen Endes an der einen Seitenwand 4 sowie an dem einen
Säulenträger 6 und im Bereich seines anderen axialen Endes
dementsprechend an der anderen Seitenwand 4 sowie am anderen
Säulenträger 6 befestigt.
Durch die so ausgebildete Versteifungsstruktur 2 ergibt sich
quer durch das Fahrzeug ein Kraftpfad: seitlich auf die
Fahrzeugkarosserie 1 einwirkende Kräfte werden z. B. von der in
Fig. 2 links dargestellten Seitenwand 4 auf die linke
Anschlußkonsole 8 übertragen, von dieser auf den linken
Säulenträger 6, von diesem über das Winkelelement 7 auf den
Querträger 5. Vom Querträger 5 gelangen die eingeleiteten
Kräfte dann auf der rechten Seite über das Winkelement 7 in
den rechten Säulenträger 6 und von diesem über die rechte
Anschlußkonsole 8 an die rechte Seitenwand 4. Durch die
Versteifungsstruktur 2 ergibt sich somit eine relativ hohe
Formstabilität im Hinblick auf Querbelastungen und
Verwindungen der Karosserie 1. Darüber hinaus besitzt die
einzelnen Komponenten ein relativ großes Lademaß. Denn die
einzelnen Komponenten, insbesondere Querträger 5,
Winkelelemente 7 und Säulenträger 6 sind, im Durchgangsbereich
zwischen Kofferraum und Fahrgastzelle relativ flach
ausgebildet. Darüber hinaus sind sämtliche Befestigungsstellen
nach außen orientiert, das heißt die einzelnen Komponenten,
insbesondere Querträger 5, Winkelelemente 7 und Säulenträger
6, sind an einer vom Fahrzeuginnenraum abgewandten Seite an
der jeweiligen anderen Komponente der Versteifungsstruktur 2
bzw. der Karosserie 1 befestigt.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Ausführungsform besitzt eine
weitere Besonderheit dadurch, daß zwischen der Anschlußkonsole
8 und dem Radkasten 3 ein vertikaler Abstand 18 sowie zwischen
der Seitenwand 4 und einem nach oben über den Radkasten 3
vorstehenden Abschnitt des Säulenträgers 6 ein horizontaler
Abstand 19 ausgebildet ist. Hierdurch wird ein Durchgang 20
ausgebildet, der oben durch die Anschlußkonsole 8, unten durch
den Radkasten 3, einerseits durch den Säulenträger 6 und
andererseits durch die Seitenwand 4 begrenzt ist. Dieser
Durchgang 20 durchdringt die Versteifungsstruktur 2 und
ermöglicht insbesondere eine Durchführung von Kabelsträngen
oder dergleichen, ohne daß dadurch das Lademaß der
Versteifungsstruktur 2 reduziert wird.
Entsprechend Fig. 3 überlappt der Querträger 5 den
Bodenlängsträger 11, wodurch sich im Eckbereich 15 eine
Materialverdopplung ergibt. Des weiteren überlappt das
Winkelement 7 sowohl den Querträger 5 als auch den
Säulenträger 6, wodurch auch hier eine Materialverdopplung
erreicht wird. In einer in Fig. 3 nicht erkennbaren Ebene
überlappt das Winkelelement 7 außerdem den Bodenlängsträger 11
(vgl. Fig. 1 und 2), wodurch sich eine weitere Verdopplung in
diesem Bereich erzielen läßt. Auch die Anschlußkonsole 8 kann
den Säulenträger 6 überlappen. Im Eckbereich 15 ergibt sich
somit eine extreme Materialverdoppelung bzw. Vervielfachung,
um hier gezielt eine Versteifung der Versteifungsstruktur 2 zu
erreichen.
Durch die Ausbildung der Befestigungen als Schweißpunkte
eignet sich die erfindungsgemäße Versteifungsstruktur 2 in
besonderer Weise für eine automatisierte Fertigung,
insbesondere mittels Schweißrobotern.
Claims (11)
1. Selbsttragende Karosserie für einen Personenkraftwagen, mit
einer im Bereich zwischen einer Fahrgastzelle und einem
Kofferraum angeordneten Versteifungsstruktur (2), die sich
über die Fahrzeugbreite erstreckt und die auf jeder
Fahrzeugseite im Bereich eines Radkastens 3 hochgezogen ist
und sich oberhalb des Radkastens (3) an einer Seitenwand (4)
abstützt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Versteifungsstruktur (2) aus einem Querträger (5), zwei Säulenträger (6), zwei Winkelelementen (7) und mindestens einer Anschlußkonsole (8) zusammengebaut ist,
wobei der Querträger (5) sich über die Fahrzeugbreite erstreckt, an einem Fahrzeugboden (9) befestigt ist und einenends an einem der einen Fahrzeugseite zugeordneten Bodenlängsträger (11) und anderenends an einem der anderen Fahrzeugseite zugeordneten Bodenlängsträger (11) befestigt ist,
wobei an jeder Fahrzeugseite einer der Säulenträger (6) an seiner Unterseite am Radkasten (3) und im Bereich der Verbindung zwischen Querträger (5) und Bodenlängsträger (11) am Bodenlängsträger (11) und/oder am Querträger (5) befestigt ist, sowie an seiner Oberseite an der Anschlußkonsole (8) befestigt ist, die ihrerseits an der Seitenwand (4) befestigt ist,
wobei an jeder Fahrzeugseite eines der Winkelelemente (7) im Bereich der Verbindung zwischen Querträger (5), Bodenlängsträger (11) und Säulenträger (6) am Querträger (5) und am Bodenlängsträger (11) sowie am Säulenträger (6) befestigt ist.
daß die Versteifungsstruktur (2) aus einem Querträger (5), zwei Säulenträger (6), zwei Winkelelementen (7) und mindestens einer Anschlußkonsole (8) zusammengebaut ist,
wobei der Querträger (5) sich über die Fahrzeugbreite erstreckt, an einem Fahrzeugboden (9) befestigt ist und einenends an einem der einen Fahrzeugseite zugeordneten Bodenlängsträger (11) und anderenends an einem der anderen Fahrzeugseite zugeordneten Bodenlängsträger (11) befestigt ist,
wobei an jeder Fahrzeugseite einer der Säulenträger (6) an seiner Unterseite am Radkasten (3) und im Bereich der Verbindung zwischen Querträger (5) und Bodenlängsträger (11) am Bodenlängsträger (11) und/oder am Querträger (5) befestigt ist, sowie an seiner Oberseite an der Anschlußkonsole (8) befestigt ist, die ihrerseits an der Seitenwand (4) befestigt ist,
wobei an jeder Fahrzeugseite eines der Winkelelemente (7) im Bereich der Verbindung zwischen Querträger (5), Bodenlängsträger (11) und Säulenträger (6) am Querträger (5) und am Bodenlängsträger (11) sowie am Säulenträger (6) befestigt ist.
2. Karosserie nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Querträger (5) und/oder die Säulenträger (6) und/oder die Winkelelemente (7) jeweils als Hohlprofil ausgebildet sind, an dessen Endkanten jeweils wenigstens ein Befestigungsbereich (10, 14, 13, 17) abgewinkelt ist und seitlich von der jeweiligen Endkante absteht,
wobei der Querträger (5) mit diesen Befestigungsbereichen (10) am Fahrzeugboden (9) befestigt ist, und/oder
wobei jeder Säulenträger (6) mit diesen Befestigungsbereichen (13) am Radkasten (3) und/oder am Bodenlängsträger (11) und/oder am Querträger (5) befestigt ist, und/oder
wobei jedes Winkelelement (7) mit diesen Befestigungsbereichen (14) am Bodenlängsträger (11) und/oder am Querträger (5) und/oder am Säulenträger (6) befestigt ist.
daß der Querträger (5) und/oder die Säulenträger (6) und/oder die Winkelelemente (7) jeweils als Hohlprofil ausgebildet sind, an dessen Endkanten jeweils wenigstens ein Befestigungsbereich (10, 14, 13, 17) abgewinkelt ist und seitlich von der jeweiligen Endkante absteht,
wobei der Querträger (5) mit diesen Befestigungsbereichen (10) am Fahrzeugboden (9) befestigt ist, und/oder
wobei jeder Säulenträger (6) mit diesen Befestigungsbereichen (13) am Radkasten (3) und/oder am Bodenlängsträger (11) und/oder am Querträger (5) befestigt ist, und/oder
wobei jedes Winkelelement (7) mit diesen Befestigungsbereichen (14) am Bodenlängsträger (11) und/oder am Querträger (5) und/oder am Säulenträger (6) befestigt ist.
3. Karosserie nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Verbindungsbereich (21), in dem der Säulenträger (6)
an der Anschlußkonsole (8) befestigt ist, im wesentlichen eben
ausgebildet ist.
4. Karosserie nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der ebene Verbindungsbereich (21) im wesentlichen in einer
horizontalen Ebene liegt.
5. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Fahrzeugseite eine separate Anschlußkonsole (8)
zugeordnet ist, die nach Art eines abgewinkelten Trägers
ausgebildet ist, der einenends an der Seitenwand (4) und
anderenends am Säulenträger (6) befestigt ist.
6. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß für beide Fahrzeugseiten eine gemeinsame Anschlußkonsole
vorgesehen ist, die nach Art eines, sich über die
Fahrzeugbreite erstreckenden Querträgers ausgebildet ist, der
im Bereich seines einen Endes an der einen Seitenwand (4)
sowie an dem einen Säulenträger (6) und im Bereich seines
anderen Endes an der anderen Seitenwand (4) sowie am anderen
Säulenträger (6) befestigt ist.
7. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Anschlußkonsole (8) und/oder am Säulenträger (6)
Anschlußmittel (16; 16') für eine Sitzbefestigung und/oder
eine Gurtbefestigung ausgebildet sind.
8. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 7
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Anschlußkonsole (8) eine Halterung und/oder
Lagerung für eine Abdeckeinrichtung zum Abdecken des
Kofferraums integriert ist.
9. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungen zumindest teilweise durch Schweißpunkte
gebildet sind.
10. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußkonsole (8) einen vertikalen Abstand (18) zum
Radkasten (3) aufweist und daß der Säulenträger (6) einen
horizontalen Abstand (19) zur Seitenwand (4) aufweist, derart,
daß ein von der Seitenwand (4), der Anschlußkonsole (8), dem
Säulenträger (6) und vom Radkasten (3) begrenzter Durchgang
(20) ausgebildet ist, der die Versteifungsstruktur (2) in
Fahrzeuglängsrichtung durchdringt.
11. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Winkelelement (7) auf einer dem Fahrzeuginnenraum
zugewandten Seite auf die Verbindung zwischen Querträger (5),
Bodenlängsträger (11) und Säulenträger (6) aufgesetzt ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001109784 DE10109784B4 (de) | 2001-02-28 | 2001-02-28 | Selbsttragende Karosserie für einen Personenkraftwagen |
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| FR0202272A FR2821323B1 (fr) | 2001-02-28 | 2002-02-22 | Carrosserie autoporteuse pour une automobile de tourisme |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE2001109784 DE10109784B4 (de) | 2001-02-28 | 2001-02-28 | Selbsttragende Karosserie für einen Personenkraftwagen |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10109784A1 true DE10109784A1 (de) | 2002-09-12 |
| DE10109784B4 DE10109784B4 (de) | 2006-09-28 |
Family
ID=7675886
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001109784 Expired - Lifetime DE10109784B4 (de) | 2001-02-28 | 2001-02-28 | Selbsttragende Karosserie für einen Personenkraftwagen |
Country Status (3)
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