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DE10109784A1 - Selbsttragende Karosserie für einen Personenkraftwagen - Google Patents

Selbsttragende Karosserie für einen Personenkraftwagen

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DE10109784A1
DE10109784A1 DE2001109784 DE10109784A DE10109784A1 DE 10109784 A1 DE10109784 A1 DE 10109784A1 DE 2001109784 DE2001109784 DE 2001109784 DE 10109784 A DE10109784 A DE 10109784A DE 10109784 A1 DE10109784 A1 DE 10109784A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine selbsttragende Karosserie für einen Personenkraftwagen, mit einer im Bereich zwischen einer Fahrgastzelle und einem Kofferraum angeordneten Versteifungsstruktur, die sich über die Fahrzeugbreite erstreckt und die auf jeder Fahrzeugseite im Bereich eines Radkastens hochgezogen ist und sich oberhalb des Radkastens an einer Seitenwand abstützt. DOLLAR A Zur Erzielung einer besonders hohen Steifigkeit ist die Versteifungsstruktur aus einem Querträger, zwei Säulenträgern, zwei Winkelelementen und mindestens einer Anschlußkonsole zusammengebaut, wobei der Querträger sich über die Fahrzeugbreite erstreckt, an einem Fahrzeugboden befestigt ist und einenends an einem der einen Fahrzeugseiten zugeordneten Bodenlängsträger und anderenends an einem der anderen Fahrzeugseite zugeordneten Bodenlängsträger befestigt ist, wobei an jeder Fahrzeugseite einer der Säulenträger an seiner Unterseite am Radkasten und im Bereich der Verbindung zwischen Querträger und Bodenlängsträger am Bodenlängsträger und/oder am Querträger befestigt ist, sowie an seiner Oberseite an der Anschlußkonsole befestigt ist, die ihrerseits an der Seitenwand befestigt ist, wobei an jeder Fahrzeugseite eines der Winkelelemente im Bereich der Verbindung zwischen Querträger, Bodenlängsträger und Säulenträger am Querträger und am Bodenlängsträger sowie am Säulenträger befestigt ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine selbsttragende Karosserie für einen Personenkraftwagen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Eine derartige Karosserie ist aus der DE 44 45 327 C1 bekannt und weist eine im Bereich zwischen einer Fahrgastzelle und einem Kofferraum angeordnete Versteifungsstruktur auf. Diese Versteifungsstruktur erstreckt sich über die Fahrzeugbreite und ist auf jeder Fahrzeugseite im Bereich eines Radkastens hochgezogen und stützt sich oberhalb des Radkastens an einer Seitenwand des Fahrzeugs ab. Bei der bekannten Karosserie ist die Versteifungsstruktur durch einen Hohlprofilrahmen gebildet, der aus zwei, in Fahrzeuglängsrichtung aneinander anschließenden Blechprofilteilen zusammengesetzt ist, die entlang einer umlaufenden Stoßlinie miteinander verschweißt sind. Bei dieser Bauweise ragt der Verbindungsstoß der beiden Blechprofilteile quer zur Fahrzeuglängsrichtung in den Fahrzeuginnenraum hinein und reduziert in diesem Bereich das Lademaß bzw. den Ladequerschnitt des Personenkraftwagens. Diesem Lademaß oder Ladequerschnitt kommt jedoch eine sehr hohe Bedeutung zu und wird, insbesondere bei umgelegter Rücksitzreihe, dazu benötigt, den Kofferraum mit dem daran anschließenden Abschnitt der Fahrgastzelle zu einem großen Laderaum zu verbinden. Dabei bildet die Versteifungsstruktur den engsten Querschnitt, also das Lademaß.
Die Versteifungsstruktur wird benötigt, um dem Heckbereich des Fahrzeugs eine ausreichende Steifigkeit zu geben, insbesondere gegenüber Verwindungen sowie Querbelastungen. Um bei der bekannten Versteifungsstruktur die Steifigkeit zu erhöhen, müssen die beiden Blechprofilteile in entsprechender Blechstärke ausgebildet werden. Dies führt jedoch zu einer unerwünschten Gewichtserhöhung des Fahrzeugs. Des weiteren können die Blechprofilteile neben ihrem unteren Querträger, der sich entlang des Fahrzeugbodens erstreckt, auch einen oberen Querträger ausbilden, wodurch die Versteifungsstruktur ringförmig geschlossen wird. Dieser obere Querträger dient beispielsweise zur Anbringung einer Hutablage. Ein derartiger oberer Querträger reduziert jedoch extrem das Lademaß bzw. den Ladequerschnitt.
Alternativ oder zusätzlich ist es bekannt, die Heckscheiben so in die Karosserie einzukleben, daß sie dabei eine Tragfunktion übernehmen und die Steifigkeit der Heckpartie erhöhen.
Derartige eingeklebte Heckscheiben sind jedoch nicht bei jedem Fahrzeugtyp realisierbar.
Des weiteren ist aus der DE 32 42 247 C2 eine selbsttragende Karosserie bekannt, bei der die Versteifungsstruktur durch ein einteiliges Blechprofilteil gebildet ist. Dabei ist in die Enden dieses Blechprofilteils jeweils eine Aufnahme für einen Stoßdämpfer der Radaufhängung ausgebildet. Um bei dieser Versteifungsstruktur die Steifigkeit zu erhöhen, wird die Blechstärke des Blechformteils erhöht. Dementsprechend kommt es auch hier zu einer Gewichtszunahme im Fahrzeug und zu einem erhöhten Herstellungsaufwand.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine Karosserie der eingangs genannten Art eine Ausführungsform anzugeben, die bei relativ geringem Gewicht hohe Steifigkeitswerte und ein relativ großes Lademaß aufweist.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch eine Karosserie mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die Versteifungsstruktur aus mehreren, separat voneinander herstellbaren Komponenten, nämlich aus einem Querträger, zwei Säulenträgern, zwei Winkelelementen und wenigstens einer Anschlußkonsole, zusammenzubauen. Durch diese Bauweise ist es möglich, einzelne Komponenten der Versteifungsstruktur zur Erhöhung der Steifigkeitswerte mit einer größeren Blechstärke und/oder aus einem anderen, steiferen Material herzustellen, als die übrigen Komponenten. Somit kann innerhalb der Versteifungsstruktur gezielt an denjenigen Stellen die Betriebsfestigkeit und die Steifigkeit erhöht werden, die in der Versteifungsstruktur am stärksten belastet werden. Besonders hohe Belastungen treten in einem Eckbereich der Versteifungsstruktur auf, in dem der Fahrzeugboden, ein seitlicher Bodenlängsträger und ein Radkasten aufeinander treffen. Genau in diesem Bereich besitzt die erfindungsgemäße Versteifungsstruktur eine besonders hohe Steifigkeit, da dort zum einen der Querträger am Bodenlängsträger befestigt ist. Zum anderen ist dort einer der Säulenträger am Bodenlängsträger und/oder am Querträger befestigt. Darüber hinaus ist genau dort auch eines der Winkelelemente am Querträger, am Bodenlängsträger und am Säulenträger befestigt. Insoweit ergibt sich in diesem Eckbereich der Versteifungsstruktur eine extreme Materialverdickung und Steifigkeitserhöhung. Insgesamt kann dadurch bei geringem Gewicht ein hinreichend steifer Eckbereich für die Versteifungsstruktur realisiert werden, ohne daß zusätzliche Versteifungsmaßnahmen, z. B. über eingeklebte Heckscheiben erforderlich sind.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Karosserie wird auch darin gesehen, daß die Steifigkeitswerte der gebauten Versteifungsstruktur durch Varianten der einzelnen Komponenten, insbesondere der Winkelelemente, individuell verändert werden können, um beispielsweise die Steifigkeit der Karosserie im Heckbereich an verschiedene Modelltypen des Fahrzeugs, z. B. Stufenheck, Fließheck, Kombi, Cabriolet, Coupe, Limousine, anzupassen.
Durch die gebaute Versteifungsstruktur läßt sich somit der sogenannte "Plattform-Gedanke" besonders leicht realisieren, da durch Varianten der einzelnen Komponenten unterschiedliche Ausführungen für die Versteifungsstruktur realisierbar sind. Beispielsweise kann für jede Fahrzeugseite eine separate Anschlußkonsole vorgesehen sein. Für eine Variante kann außerdem eine gemeinsame Anschlußkonsole für beide Fahrzeugseiten vorgesehen sein, die sich dann wie ein oberer Querträger über die Fahrzeugbreite erstreckt.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform kann ein Verbindungsbereich, in dem der Säulenträger an der Anschlußkonsole befestigt ist, im wesentlichen eben ausgebildet sein. Durch diese Maßnahme können Herstellungstoleranzen besonders einfach ausgeglichen werden, da die Anschlußkonsole in der Ebene des Verbindungsbereichs relativ zum Säulenträger positionierbar ist. Bevorzugt wird dabei eine Variante, bei der dieser ebene Verbindungsbereich im wesentlichen in einer horizontalen Ebene liegt.
In die Versteifungsstruktur können weitere Zusatzfunktionen integriert sein, beispielsweise können an der Anschlußkonsole und/oder am Säulenträger Anschlußmittel für eine Sitzbefestigung und/oder eine Gurtbefestigung ausgebildet sein. Ebenso kann die Anschlußkonsole eine Halterung und/oder eine Lagerung für eine Abdeckeinrichtung zum Abdecken des Kofferraums aufweisen.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf einen eine Versteifungsstruktur aufweisenden Abschnitt einer Karosserie nach der Erfindung in einer ersten Blickrichtung und
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht wie in Fig. 1, jedoch in einer zweiten Blickrichtung, und
Fig. 3 eine prinzipielle Schnittansicht entsprechend den Schnittlinien III in Fig. 2.
Entsprechend den Fig. 1 und 2 weist eine Fahrzeugkarosserie 1 in einem Übergangsbereich zwischen einem Kofferraum und einer Fahrgastzelle eine Versteifungsstruktur 2 auf, die sich im Fahrzeug über die Fahrzeugbreite erstreckt und die auf jeder Fahrzeugseite im Bereich eines Radkastens 3 hochgezogen ist und sich zumindest teilweise an diesen anschmiegt. Oberhalb des Radkastens 3 ist diese Versteifungsstruktur 2 jeweils an eine Seitenwand 4 der Karosserie 1 angeschlossen.
Erfindungsgemäß ist diese Versteifungsstruktur 2 aus einem Querträger 5, zwei Säulenträgern 6, zwei Winkelelementen 7 und zwei Anschlußkonsolen 8 zusammengebaut. Diese Komponenten der Versteifungsstruktur 2 sind unabhängig voneinander, separat herstellbar und können sich beispielsweise hinsichtlich Materialstärke und Werkstoffauswahl voneinander unterscheiden.
Der Querträger 5 ist als einseitig offenes Hohlprofil ausgebildet, das an seinen freien Endkanten nach außen abgewinkelte Befestigungsbereiche 10 aufweist. Der Querträger 5 erstreckt sich entlang eines Fahrzeugbodens 9 über die Fahrzeugbreite und ist mittels seiner Befestigungsbereiche 10 am Fahrzeugboden 9 befestigt, insbesondere durch Schweißpunkte. An seinen axialen Enden ist der Querträger 5 an jeder Fahrzeugseite an einem Bodenlängsträger 11 befestigt. Vorzugsweise weist der Querträger 5 gemäß Fig. 3 dazu an seinen axialen Enden vorstehende Laschen 12 auf, die den Bodenlängsträger 11 überlappen, wodurch beispielsweise eine gepunktete Schweißverbindung möglich ist.
Gemäß den Fig. 1 und 2 besitzt auch jeder Säulenträger 6 ein Hohlprofil und erstreckt sich im wesentlichen vertikal entlang des jeweiligen Radkastens 3. Auch das Hohlprofil des Säulenträgers 6 weist an seinen Endkanten abgewinkelte Befestigungsbereiche 13 auf, mit denen der Säulenträger 6 an seiner Unterseite am Radkasten 3 sowie am Bodenlängsträger 11 abgestützt und daran, insbesondere durch Schweißpunkte, befestigt ist. Darüber hinaus ist der Säulenträger 6 vorzugsweise auch am Querträger 5 befestigt, was durch eine entsprechende Überlappung zwischen Säulenträger 6 und Querträger 5 erzielbar ist.
Wie aus Fig. 1 deutlich hervorgeht, ist der Säulenträger 6 hier so geformt, daß er einen Abstand gegenüber einer Stoßdämpferlagerung 22 aufweist.
Am Säulenträger 6 können gemäß Fig. 2 Anschlußmittel 16 bzw. 16' für eine Sitzbefestigung und/oder eine Gurtbefestigung ausgebildet sein. In Fig. 2 sind dabei verschiedene Varianten dieser Anschlußmittel 16, 16' dargestellt. Es ist klar, daß derartige Anschlußmittel 16, 16' alternativ oder zusätzlich auch an der jeweiligen Anschlußkonsole 8 ausgebildet sein können.
Die Anschlußkonsolen 8 können außerdem mit einer hier nicht gezeigten Halterung und/oder Lagerung für eine Abdeckeinrichtung zum Abdecken des Kofferraums versehen sein. Bevorzugt wird hierbei eine integrale Bauweise. Hierdurch erhalten die Anschlußkonsolen 8 eine weitere Zusatzfunktion, die es ermöglicht, separate Halterungen und/oder Lagerungen, die einzeln montiert werden müssen, einzusparen.
Ein Verbindungsbereich 21, in dem die Anschlußkonsole 8 an den Säulenträger 6 angeschlossen ist, ist vorzugsweise eben ausgebildet, wobei eine horizontale Ausrichtung dieses ebenen Verbindungsbereichs 21 bevorzugt wird. Durch diese Bauweise kann die Anschlußkonsole 8 relativ zum Säulenträger 6 vor ihrer Fixierung positioniert werden, um dadurch Herstellungstoleranzen der einzelnen Komponenten auszugleichen. Diese Maßnahme ist zur Herstellung einer spannungsfrei zusammengebauten Karosserie 1 von Vorteil.
Auf der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seiten ist auf die Verbindung zwischen Säulenträger 6, Bodenlängsträger 11 und Querträger 5 an jeder Fahrzeugseite eines der Winkelelemente 7 aufgesetzt, das hierzu eine entsprechend angepaßte Form besitzt. Auch das Winkelelement 7 weist seitlich abgewinkelte Befestigungsbereiche 14 auf, die am Bodenlängsträger 11 sowie teilweise am Säulenträger 6 anliegen und daran, z. B. durch Schweißpunkte, befestigt sind. Darüber hinaus können weitere Schweißpunkte zur Anbindung des Winkelelements 7 an den Querträger 5 sowie an den Säulenträger 6 vorgesehen sein. Wie sich insbesondere aus Fig. 2 ergibt, zeigt dieser Eckbereich 15 der Versteifungsstruktur 2 eine extreme Materialverdickung, insbesondere Verdopplung, die durch die aufeinander aufgesetzten Komponenten der Versteifungsstruktur 2 ausgebildet wird und zu einer intensiven Versteifung der Versteifungsstruktur 2 in diesem Eckbereich 15 führt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, daß durch die Auswahl des Werkstoffs sowie der Blechstärke für das Winkelelement 7 eine zusätzliche Versteifung in diesem Eckbereich 15 erzielt werden kann.
In der hier dargestellten Ausführungsform ist für jede Fahrzeugseite eine separate Anschlußkonsole 8 vorgesehen, die jeweils nach Art eines abgewinkelten Trägers ausgebildet ist. Diese Anschlußkonsole 8 ist somit mit einem seitlichen Ende an der Seitenwand 4 und mit einem unteren Ende am jeweiligen Säulenträger 6 befestigt. Auch für diese Befestigungen werden seitlich abgewinkelte Befestigungsbereiche 17 oder Laschen bevorzugt. Auch die Anschlußkonsole 8 ist vorzugsweise als Hohlprofil ausgebildet.
Obwohl hier eine Ausführungsform mit zwei Anschlußkonsolen 8 beschrieben ist, kann die erfindungsgemäße Versteifungsstruktur 2 auch für beide Fahrzeugseiten eine gemeinsame Anschlußkonsole aufweisen, die nach Art eines, sich über die Fahrzeugbreite erstreckenden Querträgers ausgebildet ist. Dieser Querträger ist dann im Bereich seines einen axialen Endes an der einen Seitenwand 4 sowie an dem einen Säulenträger 6 und im Bereich seines anderen axialen Endes dementsprechend an der anderen Seitenwand 4 sowie am anderen Säulenträger 6 befestigt.
Durch die so ausgebildete Versteifungsstruktur 2 ergibt sich quer durch das Fahrzeug ein Kraftpfad: seitlich auf die Fahrzeugkarosserie 1 einwirkende Kräfte werden z. B. von der in Fig. 2 links dargestellten Seitenwand 4 auf die linke Anschlußkonsole 8 übertragen, von dieser auf den linken Säulenträger 6, von diesem über das Winkelelement 7 auf den Querträger 5. Vom Querträger 5 gelangen die eingeleiteten Kräfte dann auf der rechten Seite über das Winkelement 7 in den rechten Säulenträger 6 und von diesem über die rechte Anschlußkonsole 8 an die rechte Seitenwand 4. Durch die Versteifungsstruktur 2 ergibt sich somit eine relativ hohe Formstabilität im Hinblick auf Querbelastungen und Verwindungen der Karosserie 1. Darüber hinaus besitzt die einzelnen Komponenten ein relativ großes Lademaß. Denn die einzelnen Komponenten, insbesondere Querträger 5, Winkelelemente 7 und Säulenträger 6 sind, im Durchgangsbereich zwischen Kofferraum und Fahrgastzelle relativ flach ausgebildet. Darüber hinaus sind sämtliche Befestigungsstellen nach außen orientiert, das heißt die einzelnen Komponenten, insbesondere Querträger 5, Winkelelemente 7 und Säulenträger 6, sind an einer vom Fahrzeuginnenraum abgewandten Seite an der jeweiligen anderen Komponente der Versteifungsstruktur 2 bzw. der Karosserie 1 befestigt.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Ausführungsform besitzt eine weitere Besonderheit dadurch, daß zwischen der Anschlußkonsole 8 und dem Radkasten 3 ein vertikaler Abstand 18 sowie zwischen der Seitenwand 4 und einem nach oben über den Radkasten 3 vorstehenden Abschnitt des Säulenträgers 6 ein horizontaler Abstand 19 ausgebildet ist. Hierdurch wird ein Durchgang 20 ausgebildet, der oben durch die Anschlußkonsole 8, unten durch den Radkasten 3, einerseits durch den Säulenträger 6 und andererseits durch die Seitenwand 4 begrenzt ist. Dieser Durchgang 20 durchdringt die Versteifungsstruktur 2 und ermöglicht insbesondere eine Durchführung von Kabelsträngen oder dergleichen, ohne daß dadurch das Lademaß der Versteifungsstruktur 2 reduziert wird.
Entsprechend Fig. 3 überlappt der Querträger 5 den Bodenlängsträger 11, wodurch sich im Eckbereich 15 eine Materialverdopplung ergibt. Des weiteren überlappt das Winkelement 7 sowohl den Querträger 5 als auch den Säulenträger 6, wodurch auch hier eine Materialverdopplung erreicht wird. In einer in Fig. 3 nicht erkennbaren Ebene überlappt das Winkelelement 7 außerdem den Bodenlängsträger 11 (vgl. Fig. 1 und 2), wodurch sich eine weitere Verdopplung in diesem Bereich erzielen läßt. Auch die Anschlußkonsole 8 kann den Säulenträger 6 überlappen. Im Eckbereich 15 ergibt sich somit eine extreme Materialverdoppelung bzw. Vervielfachung, um hier gezielt eine Versteifung der Versteifungsstruktur 2 zu erreichen.
Durch die Ausbildung der Befestigungen als Schweißpunkte eignet sich die erfindungsgemäße Versteifungsstruktur 2 in besonderer Weise für eine automatisierte Fertigung, insbesondere mittels Schweißrobotern.

Claims (11)

1. Selbsttragende Karosserie für einen Personenkraftwagen, mit einer im Bereich zwischen einer Fahrgastzelle und einem Kofferraum angeordneten Versteifungsstruktur (2), die sich über die Fahrzeugbreite erstreckt und die auf jeder Fahrzeugseite im Bereich eines Radkastens 3 hochgezogen ist und sich oberhalb des Radkastens (3) an einer Seitenwand (4) abstützt, dadurch gekennzeichnet,
daß die Versteifungsstruktur (2) aus einem Querträger (5), zwei Säulenträger (6), zwei Winkelelementen (7) und mindestens einer Anschlußkonsole (8) zusammengebaut ist,
wobei der Querträger (5) sich über die Fahrzeugbreite erstreckt, an einem Fahrzeugboden (9) befestigt ist und einenends an einem der einen Fahrzeugseite zugeordneten Bodenlängsträger (11) und anderenends an einem der anderen Fahrzeugseite zugeordneten Bodenlängsträger (11) befestigt ist,
wobei an jeder Fahrzeugseite einer der Säulenträger (6) an seiner Unterseite am Radkasten (3) und im Bereich der Verbindung zwischen Querträger (5) und Bodenlängsträger (11) am Bodenlängsträger (11) und/oder am Querträger (5) befestigt ist, sowie an seiner Oberseite an der Anschlußkonsole (8) befestigt ist, die ihrerseits an der Seitenwand (4) befestigt ist,
wobei an jeder Fahrzeugseite eines der Winkelelemente (7) im Bereich der Verbindung zwischen Querträger (5), Bodenlängsträger (11) und Säulenträger (6) am Querträger (5) und am Bodenlängsträger (11) sowie am Säulenträger (6) befestigt ist.
2. Karosserie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querträger (5) und/oder die Säulenträger (6) und/oder die Winkelelemente (7) jeweils als Hohlprofil ausgebildet sind, an dessen Endkanten jeweils wenigstens ein Befestigungsbereich (10, 14, 13, 17) abgewinkelt ist und seitlich von der jeweiligen Endkante absteht,
wobei der Querträger (5) mit diesen Befestigungsbereichen (10) am Fahrzeugboden (9) befestigt ist, und/oder
wobei jeder Säulenträger (6) mit diesen Befestigungsbereichen (13) am Radkasten (3) und/oder am Bodenlängsträger (11) und/oder am Querträger (5) befestigt ist, und/oder
wobei jedes Winkelelement (7) mit diesen Befestigungsbereichen (14) am Bodenlängsträger (11) und/oder am Querträger (5) und/oder am Säulenträger (6) befestigt ist.
3. Karosserie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verbindungsbereich (21), in dem der Säulenträger (6) an der Anschlußkonsole (8) befestigt ist, im wesentlichen eben ausgebildet ist.
4. Karosserie nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der ebene Verbindungsbereich (21) im wesentlichen in einer horizontalen Ebene liegt.
5. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Fahrzeugseite eine separate Anschlußkonsole (8) zugeordnet ist, die nach Art eines abgewinkelten Trägers ausgebildet ist, der einenends an der Seitenwand (4) und anderenends am Säulenträger (6) befestigt ist.
6. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß für beide Fahrzeugseiten eine gemeinsame Anschlußkonsole vorgesehen ist, die nach Art eines, sich über die Fahrzeugbreite erstreckenden Querträgers ausgebildet ist, der im Bereich seines einen Endes an der einen Seitenwand (4) sowie an dem einen Säulenträger (6) und im Bereich seines anderen Endes an der anderen Seitenwand (4) sowie am anderen Säulenträger (6) befestigt ist.
7. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der Anschlußkonsole (8) und/oder am Säulenträger (6) Anschlußmittel (16; 16') für eine Sitzbefestigung und/oder eine Gurtbefestigung ausgebildet sind.
8. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, daß in die Anschlußkonsole (8) eine Halterung und/oder Lagerung für eine Abdeckeinrichtung zum Abdecken des Kofferraums integriert ist.
9. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungen zumindest teilweise durch Schweißpunkte gebildet sind.
10. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußkonsole (8) einen vertikalen Abstand (18) zum Radkasten (3) aufweist und daß der Säulenträger (6) einen horizontalen Abstand (19) zur Seitenwand (4) aufweist, derart, daß ein von der Seitenwand (4), der Anschlußkonsole (8), dem Säulenträger (6) und vom Radkasten (3) begrenzter Durchgang (20) ausgebildet ist, der die Versteifungsstruktur (2) in Fahrzeuglängsrichtung durchdringt.
11. Karosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Winkelelement (7) auf einer dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite auf die Verbindung zwischen Querträger (5), Bodenlängsträger (11) und Säulenträger (6) aufgesetzt ist.
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