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Lukenverschluß Die Erfindung betrifft einen Lukenverschluß, der aus
hydraulisch betätigten, schwenkbar und paarweise gelenkig miteinander verbundenen
Platten besteht, die aus der gestreckten in die gefaltete Lage und umgekehrt bewegbar
sind, wobei jeweils einem Paar der gelenkig miteinander verbundenen Platten ein
Paar gegeneinander wirkender und mit einem außerhalb der Wirkrichtung an der Gelenkachse
zweier Platten eines Plattenpaares schwenkbar angelenkten Zwischenglied gekuppelter,
hydraulischer, schwenkbar an der zugehörigen Platte angelenkter Einheiten (Zylinder
und Kolben) zugeordnet ist. Hierbei sind die beiden hydraulischen Einheiten pro
Plattenpaar so ausgebildet und angeordnet, daß sie gleichzeitig anhebend wirken
und die Platten in einem Zug geöffnet werden, wodurch verhältnismäßig viel Energie
und umfangreiche hydraulische Zylinder erforderlich sind, um die Reibung und die
Klemmerscheinungen, die hierbei auftreten, zu überwinden; meistens muß noch während
des Anhebevorganges von Hand nachgeholfen werden.
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Durch die Erfindung ist es gelungen, den Verschlußantrieb so auszubilden
und anzuordnen, daß er nur durch die Bedienung der hydraulischen Anlage von einem
einzigen Mitglied der Mannschaft ohne zusätzliche Handbedienung oder Hilfsmittel
in kürzester Zeit in die Öffnung- und Schließstellung gebracht werden kann.
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Die hydraulische Betätigung erfolgt so, daß zunächst sämtliche Plattenpaare
bis zu ihrem halben Öffnungsweg angehoben werden und von hier aus weiter in ihre
Endstellung gelangen, wodurch übermäßige Kräfte auf die Anschlußelemente vermieden
und Klemmerscheinungen beseitigt sind.
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Ferner wird hierdurch der Aufbau der Anordnung einfacher, gedrungener
und weist weniger und im Umfang kleinere mechanische und hydraulische Elemente auf,
womit gleichzeitig eine Verringerung der erforderlichen Druckflüssigkeit zum Öffnen
und Schließen bedingt ist.
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Erfindungsgemäß wird dieser Vorteil dadurch erreicht, daß die wirksame
Fläche einer Einheit größer als die der anderen ist. Ferner kann vorgesehen werden,
die eine hydraulische Einheit doppelt wirkend und die andere Einheit einfach wirkend
auszubilden, wobei die wirksame Druckfläche der einfach wirkenden Einheit größer
als die der doppelt wirkenden ist. Hierdurch wird ein wesentlich geringerer Leitungsaufwand
erforderlich.
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Zur weiteren Verminderung der auf die Anschlußelemente einwirkenden
Kräfte kann vorgesehen werden, daß der senkrechte Abstand der beidseitig auf das
Zwischenglied in entgegengesetzter Richtung wirkenden Kräfte von der Schwenkachse
des Zwischengliedes verschieden ist.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt Fig. 1 eine Teilansicht eines Schiffsdeckes im Bereich einer Lukenöffnung
in Öffnungsstellung, Fig. 2 einen Querschnitt durch ein Paar Verschlußplatten einer
Lukenöffnung im Bereich der hydraulischen Einheiten, durch welche die Platten betätigt
werden, Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines Scharniergelenkes, mit welchem
die Platten angeschlossen sind, Fig.4 eine Draufsicht auf ein Zwischenglied, das
zwischen den hydraulischen Einheiten angeordnet ist. Fig.5 eine schematische Ansicht
einer Mehrzahl von Plattenpaaren eines Lukenverschlusses, Fig. 5 a und 5 b schematische
Ansichten einer Mehrzahl von Plattenpaaren eines Lukenverschlusses in verschiedenen
Stellungen, Fig. 6 und 7 Diagramme zur Veranschaulichung der Öffnungsbewegung eines
Lukenverschlusses.
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Wie in Fig. 1 veranschaulicht ist, befindet sich an dem Deck 11 eines
Schiffes eine übliche Lukenöffnung 12, die an ihren Längsseiten mit Führungsschienen
13 versehen ist. Ferner ist eine Mehrzahl von im wesentlichen rechteckigen Verschlußplatten
14 vorgesehen, die in ihrer Längenausdehnung so bemessen sind, daß sie sich in Schließstellung
auf den Schienen 13, wie es aus Fig. 2 zu ersehen ist, abstützen.
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In Fig. 1 sind insgesamt zwei Plattenpaare 14 zum Verschluß der Lukenöffnung
vorgesehen; selbstverständlich kann auch nur ein einziges Paar oder auch beliebig
viele Paare, je nach Größe der Luke, verwendet werden. Die beiden Paare, die mit
A und B
bezeichnet sind, enthalten jeweils zwei Platten
A-1, A-2 und B-1 und B-2, von denen die Platte A-1 gelenkig an der Kante 15 durch
Scharniere 16 an der Lukenöffnung angeschlossen ist. Die anderen Kanten 17 der Platten
eines jeden Paares sind durch Scharniere 18, und die gegenüberliegenden Kanten der
Platten A-2 und B-1 sind ebenfalls durch Scharniere 19 miteinander gelenkig verbunden.
Die Platten A-2 und B-1 sind an den Kanten im Bereich der Verbindung mit Rollen
16a versehen, die auf den schon erwähnten Führungsschienen 13 laufen.
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Da die Betätigungseinrichtungen für die einzelnen Paare gleich sind,
soll hier lediglich diejenige zur Betätigung des Plattenpaares A im einzelnen beschrieben
werden. Die Scharniere 18 verbinden die unteren Kanten der nebeneinanderliegenden
Platten A-1 und A-2, und sie bestehen aus zwei Scharnierplatten 20 (Fig. 3), die
an Versteifungen 21 befestigt sind, die sich in Längsrichtung im Bereich der Kante
17 der Platten erstrecken, wie es aus Fig. 2 zu ersehen ist. Es kann zum Anschluß
der Platten auch ein einziges Scharnier verwendet werden, jedoch hat man im vorliegenden
Fall zwei Scharniere gewählt, die in der Nähe der Plattenenden angebracht sind.
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Wie aus Fig. 3 zu ersehen ist, bestehen die Scharniere aus je zwei
in Abstand voneinander angeordneten Ösen 22 und 23, die mittels eines Dornes 24,
der sich in bekannter Weise in den Ösen befindet, verbunden sind. Die mittlere Öse
ist hier weggelassen, und an ihrem Platz befindet sich das Zwischenglied 25.
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Das Zwischenglied 25 (Fig. 4) ist im wesentlichen dreieckförmig ausgebildet
und an den Ecken mit Bohrungen 26, 27 und 28 versehen. Das Zwischenglied 25 greift
mit einer Ecke zwischen die Ösen 22 der Scharnierplatte, so daß der Dorn 24 durch
die Öffnung 26, wie es Fig. 2 zeigt, greift.
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Um die Platten A-1 und A-2 von der geschlossenen Stellung gemäß Fig.
2, in welcher sie nebeneinander in einer horizontalen Ebene liegen, in die geöffnete
Stellung gemäß Fig. 1 überzuführen, in welcher sie im wesentlichen senkrecht parallel
nebeneinanderstehen, sind, wie bekannt, Mittel vorgesehen, die mit dem Zwischenglied,
d. h. mit dem Zwischenglied 25 zusammenwirken.
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Diese Mittel bestehen aus den gegeneinander wirkenden hydraulischen
Einheiten 31 und 32, die in den Platten A-1 und A-2 angeordnet sind.
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Das hintere Ende jeder Einheit 31 und 32 ist schwenkbar durch das
Gelenk 33 an einer Versteifung 34 angeschlossen, die sich in Längsrichtung durch
die entsprechende Platte etwa in der Mitte zwischen den beiden Seitenkanten erstreckt.
Die Kolbenstangen der Kolben 35 und 36 der Einheiten 31 und 32 sind gelenkig an
das Zwischenglied 25 durch die Stifte 38 und 39 angeschlossen, die durch die Öffnungen
27 und 28 des Zwischengliedes 25 hindurchgreifen. Die hydraulische Einheit 31 ist
erfindungsgemäß einfach wirkend ausgebildet und besteht aus einem Zylinder 41, der
mit einer einzigen Öffnung 42, vorzugsweise an einem Ende zur Zu- und Abfuhr des
Druckmittels versehen ist. Die hydraulische Einheit 32 ist doppelt wirkend ausgebildet
und enthält einen Kolben 43 mit Kolbenstange 36 in dem Zylinder 44. Der Zylinder
44 ist mit Öffnungen 45 und 46 an jedem Ende zum Ein- und Austritt des Druckmittels
versehen.
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Die beiden hydraulischen Einheiten sind mit der gleichen Druckflüssigkeitsquelle
verbunden und, um zu erreichen, daß zu einem Zeitpunkt immer nur eine Einheit arbeitet,
sind erfindungsgemäß die wirksamen Druckflächen der hin- und hergehenden Elemente
der Einheiten verschieden groß. So ist z. B. die wirksame Druckfläche des Kolbens
35 der einfach wirkenden hydraulischen Einheit 31 größer als diejenigen des Kolbens
43 der doppelt wirkenden Einheit 32. Am Ende des Kolbenweges der einfach wirkenden
Einheit 31 ist ein Anschlag 51 angeordnet, während sich am Ende des Zylinders 44
der doppelt wirkenden Einheit 32 zur Begrenzung der Ausfahrbewegung der Kolbenstange
ein Anschlag 52 befindet.
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Bei dem beschriebenen Beispiel enthält das Druckmittelnetz einen Behälter
55, der durch eine Leitung 56 mit einer motorgetriebenen Pumpe 57 verbunden ist,
der Motor ist mit M bezeichnet. Die Austrittsöffnung der Pumpe 57 ist mit einem
Einwegeventil 58 und dieses durch die Leitung 59 mit einem Druckgefäß 61 verbunden.
Die Leitung 59 führt auch zu der Eintrittsöffnung 63 eines Schaltventils 64. Das
Ventil 64 hat außer der Eintrittsöffnung 63 noch eine Austrittsöffnung 65, die durch
die Leitung 66 mit dem Behälter 55 verbunden ist, während die Öffnungen 67 und 68
durch die Leitung 69 mit den Öffnungen 42 und 46 der hydraulischen Einheiten, und
durch die Leitung 71 mit der Öffnung 45 der Einheit 32 in Verbindung stehen. Das
Schaltventil ist ein übliches Dreiwegeventil, das eine Schließstellung und zwei
Betriebsstellungen aufweist. In einer Betriebsstellung ist die Eingangsöffnung 63
mit der Öffnung 67 verbunden, so daß Druckflüssigkeit in die Öffnungen 42 und 46
der beiden hydraulischen Einheiten gelangen kann, gleichzeitig sind die Öffnungen
65 und 68 verbunden, so daß Druckflüssigkeit von der hydraulischen Einheit 32 zu
dem Behälter 55 gelangen kann. In der anderen Betriebsstellung sind die Öffnungen
63 und 68 verbunden, so daß Druckflüssigkeit nach der Öffnung 45 der hydraulischen
Einheit 32 gelangen kann, während durch die Verbindung der Öffnungen 65 und 67 die
Öffnungen 42 und 46 der beiden hydraulischen Einheiten mit dem Behälter 55 in Verbindung
stehen.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Ausführungsform verläuft folgendermaßen:
Zunächst soll eine Anordnung beschrieben werden, die lediglich ein Verschlußplattenpaar
A-1 und A-2 gemäß Fig. 1 enthält. Um das System zur Betätigung vorzubereiten, bei
welchem sich das Ventil 64 in der Schließstellung befindet, wird zunächst das Druckgefäß
durch Ingangsetzung des Motors 31 aufgeladen. Wenn der Druck einen bestimmten Wert
erreicht hat, wird der Motor ausgeschaltet durch ein übliches druckempfindliches
Relais, das in der Zeichnung nicht dargestellt ist.
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Um den Lukenverschluß zu betätigen, wird das Ventil 64 eingeschaltet,
so daß die Einlaßöffnung 63 mit der Öffnung 67 verbunden wird und andererseits die
Öffnungen 65 und 68 miteinander in Verbindung stehen. Hierdurch gelangt die Druckflüssigkeit
von dem Druckgefäß 61 durch die Öffnungen 63 und 67, durch die Leitung 69 und die
Öffnungen 42 und 46 in die beiden hydraulischen Einheiten 31 und 32. Da die wirksame
Druckfläche des Kolbens 35 größer ist als die des Kolbens 43, und auf Grund der
Reibung in der Leitung 69 zwischen den Einheiten 31 und 32, wird sich der Kolben
35 aus der in der Fig. 2 gezeigten Stellung zuerst nach rechts bewegen. Hierdurch
versucht das Zwischenglied 25 im Uhrzeigersinn um die Achse 24 zu schwenken. Es
entsteht eine nach oben gerichtete Kraft, durch welche die beiden Platten A-1 und
A-2 aus ihrer horizontalen Verschlußstellung angehoben werden. Da die auf den Kolben
35 der Einheit 31 ausgeübte Kraft größer als die auf den Kolben 36 der Einheit 32
ist, wird sich die
letztere in diesem Zeitpunkt noch nicht bewegen.
Aus diesem Grund werden die Platten bei diesem Betriebszustand nur durch die auf
den Kolben 35 ausgeübte Kraft angehoben. Während dieser Zeitspanne bleibt die Einheit
31 in der in Fig.2 gezeigten Stellung. Wenn der Kolben 35 seine Endstellung erreicht
hat, d. h. wenn der Anschlag 51 an dem Ende des Zylinders 41 angekommen ist, ist
jede Platte etwa um einen Winkel von 45° geschwenkt, d. h. der Winkel zwischen den
Platten in der Gelenkachse 24 ist annähernd 90°.
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Hiernach kann sich der Kolben der Einheit 31 nicht mehr weiterbewegen,
und die Druckflüssigkeit in der Leitung 69 bewirkt nunmehr eine Bewegung des Kolbens
36 der Einheit 32 nach links. Der Kolben 36 bewirkt eine weitere Schwenkung der
Platten, bis der Kolben 43 den Anschlag 52 in dem Zylinder 44 erreicht hat, in welcher
Stellung sich die Platten in ihrer im wesentlichen senkrechten Lage befinden.
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Die Kurve T gemäß Fig. 7, die etwa sinusförmig verläuft, stellt das
erforderliche Drehmoment dar, um die Platten aus der horizontalen in die vertikale
Stellung zu bewegen.
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Da die hydraulische Einheit 32 nicht arbeitet, bevor die Platten eine
Winkelstellung von etwa 90° zueinander erreicht haben, was dem halben Weg entspricht,
in welcher Stellung die Platten zur Weiterbewegung ein geringeres Drehmoment benötigen,
als es in der Horizontalstellung der Fall ist, können die Abmessungen der hydraulischen
Einheit 32 wesentlich geringer gehalten werden als die der hydraulischen Einheit
31. Ebenso ist auch die Flüssigkeitsmenge, die zur Betätigung der Einheit 32 erforderlich
ist, geringer als die für die Einheit 31. Dementsprechend ist auch weniger Energie
erforderlich, um das Druckgefäß aufzuladen, was beträchtliche Ersparnisse zur Folge
hat.
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Um die Platten aus der vertikalen Stellung in die Schließstellung
zu bewegen, wird lediglich das Schaltventil so bedient, daß die Öffnungen 63 und
68, und 65 und 67 mit einander verbunden sind. Die Druckflüssigkeit gelangt nun
von dem Druckgefäß durch die Leitung 71 nach der Öffnung 45 der hydraulischen Einheit
32. Bei der zuletzt beschriebenen Bewegung der Platten ist nur eine geringe Kraft
erforderlich, da das Eigengewicht der Platten in der gleichen Richtung wirkt. Somit
ist das verhältnismäßig kleine hydraulische Gerät 32 ausreichend, um die Überführung
der Platten in die Schlußstellung zu bewerkstelligen.
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Bei der Anfangsbewegung der Platten in ihre erste Zwischenstellung,
wobei lediglich die hydraulische Einheit 31 arbeitet und hierbei eine Bewegung der
Druckflüssigkeit in der Leitung 71 nicht auftritt, entsteht kein Gegendruck, so
daß die Flüssigkeit in dem Druckgefäß einen Druck aufweisen muß, der nur größer
sein muß, wie der Gegendruck in dem Leitungssystem, um die Anfangsbewegung der Platten
zu überwinden. Obgleich ein Gegendruck vorhanden ist, wenn die zweite hydraulische
Einheit 32 arbeitet, und zwar auf Grund der Flüssigkeitsbewegung von der Öffnung
45 durch die Leitung 71, und da der Druck der gegenwirkenden Flüssigkeit gegen den
Kolben 43 nicht größer zu sein braucht, als er zur Überwindung der Anfangsbewegung
der Platten erforderlich ist, ist der maximal erforderliche Druck in dem Druckgefäß,
um die Platten von der Zwischenstellung in die Öffnungsstellung zu bewegen, geringer,
als der zu diesem Zeitpunkt durch die anfängliche Aufladung noch vorhandene. Um
eine weitere Ersparnis in dem Kraftbedarf bei der Bewegung der Platten zu erzielen,
ist bei der Anordnung der einfach und doppelt wirkenden hydraulischen Einheit sichergestellt,
daß in einem System einer Mehrzahl von Plattenpaaren zuerst alle Paare ihre Zwischenstellung
erreichen, bevor sie in die Öffnungsstellung gelangen. Somit führt kein Plattenpaar
die gesamte Öffnungsbewegung durch, bevor nicht sämtliche Platten ihre Zwischenstellung
erreicht haben; hierdurch wird der Nachteil ausgeschaltet, daß ein sich in der vertikalen
Stellung befindliches Plattenpaar durch die anderen noch nicht geöffneten Platten
geneigt wird, so daß die Anschlußmittel dieses Plattenpaares übermäßig beansprucht
und die Rollen von den Führungsschienen abgehoben werden, wodurch Klemmerscheinungen
entstehen können.
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Bei dem Beispiel der Fig. 5 sind zwei Plattenpaare vorhanden, und
bei der Zuführung von Druckflüssigkeit durch die Leitung 69 wird, da die einfach
wirkende Einheit 31 eine größere wirksame Fläche, als die doppelt wirkende Einheit
32 hat, die eine oder andere der beiden Einheiten 31 mit dem Anheben des entsprechenden
Plattenpaares beginnen. Allmählich wird hierbei die eine oder andere arbeitende
Einheit 31, da die betätigten Platten nach und nach weniger Drehmoment zur Durchführung
der Öffnungsbewegung im Vergleich zum Beginn der Bewegung erfordern, der Druckflüssigkeit
in der Leitung 69 weniger Widerstand entgegensetzen und somit seine Aufwärtsbewegung
weiter durchführen, so daß keine Flüssigkeit in die andere hydraulische Einheit
des benachbarten Plattenpaares gelangt. Da die hydraulische Einheit 31 mit der Platte
A-1 zusätzlich zum Gewicht der beiden Platten auch die beiden Platten B-1 und B-2
nach der Gelenkachse 16 hin verschieben muß, bevor die Platten A-1 und A-2 ihre
Aufwärtsbewegung beginnen, wird die hydraulische Einheit, die dem zweiten Paar zugeordnet
ist, wahrscheinlich zuerst mit der Anhebebewegung beginnen.
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Wie schon erwähnt an Hand der Beschreibung der Fig. 2, bewegt sich
die hydraulische Einheit 31 der Platte B-2 bis in ihre Endstellung und bewirkt,
daß beide Platten B-1 und B-2 bis in die Zwischenstellung, in welcher sie einen
Winkel von etwa 90° miteinander bilden, angehoben werden, wie es beispielsweise
in Fig. 5 a veranschaulicht ist.
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In diesem Zeitpunkt wird die hydraulische Einheit 31, die dem davorliegenden
Plattenpaar zugeordnet ist, die Platten A-1 und A-2 ebenfalls bis in die Zwischenstellung
anheben und hierbei die schon angehobenen Platten B-1 und B-2 nach der Gelenkachse
16 zu bewegen.
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In diesem Zeitpunkt befinden sich sämtliche Platten in der Stellung
gemäß Fig. 5 b. Wenn die hydraulische Einheit 31 ihre Endstellung erreicht hat,
wird die eine oder andere der hydraulischen Einheiten 32 betätigt. Im Hinblick auf
den erreichbaren Druck in dem System werden von diesem Zeitpunkt ab beide Einheiten
32 arbeiten, aber da die hydraulische Einheit 32 der Platte A-2 auch die beiden
Platten B-1 und B-2 in Richtung nach der Gelenkachse 16 ziehen muß, wird die Einheit
32 der Platte B-1 mit einer größeren Geschwindigkeit arbeiten, um die beiden Platten
B-1 und B-2 in die Vertikalstellung zu bringen.
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Da die hydraulische Einheit 32 der Platte A-2 zur gleichen Zeit betätigt
wurde, wenn die Platten B-1 und B-2 ihre Vertikalstellung erreichen, werden sich
die Platten A-1 und A-2 dieser Stellung nähern, während die ersteren ihre Endstellung
erreicht haben, bis
schließlich sämtliche Platten sich in ihrer
Endstellung befinden und an das Ende der Lukenöffnung gezogen sind.
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Hierdurch ist jede Wahrscheinlichkeit zur unbeabsichtigten Neigung
der senkrecht stehenden Plattenpaare ausgeschaltet, so daß eine Beschädigung der
Anschlußmittel und ein unbeabsichtigtes Abheben der Rollen von den Führungsschienen
nicht eintreten kann.
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Um eine wirkungsvolle Betätigung der Verschlußplatten zu erzielen,
ist es wesentlich, in dem hydraulischen System eine geringstmögliche Flüssigkeitsmenge
bei geringstmöglichem Druck zu verwenden.
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Die Drehmomentkurve T (Fig. 7), die den Verlauf des erforderlichen
Drehmomentes beim Anheben der Verschlußplatten einer Lukenöffnung veranschaulicht,
kann durch die folgende Formel dargestellt werden: T=F₧D, worin F = Druck
₧ effektive Kolbenfläche, D = R sin a, R = Abstand der Gelenkachse des Zwischengliedes
25 von dem Kraftangriffspunkt, a = dem Winkel zwischen der Verbindungslinie von
der Gelenkachse des Zwischengliedes 25 zu dem Kraftangriffspunkt und der Richtung
des Kraftangriffes ist, so daß D = dem senkrechten Abstand der Gelenkachse des Zwischengliedes
25 von der anfänglichen Kraftrichtung, die durch einen der beiden Kraftangriffspunkte
des Zwischengliedes 25 verläuft, wobei D durch Änderung von R oder a variiert werden
kann.
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Die vorteilhafte Wirkung, die schon durch die Verwendung einer einfach
wirkenden hydraulischen Einheit gewährleistet ist, kann noch durch richtige Wahl
des Winkels a (X und Y in Fig. 6) und den Abstand R1 und R2 (Fig. 6) verbessert
werden.
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In der Kurve der Fig. 7 ist das Drehmoment T zum Anheben der Platten
am größten, wenn sich das Plattenpaar in der Horizontalstellung befindet, und am
kleinsten in der Vertikalstellung, d. h. wenn die Platten insgesamt um einen Winkel
von 180° zueinander geschwenkt sind.
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Bei einer gegebenen Kraft F1 ist, wie aus Fig. 6 zu entnehmen ist,
bei größer werdendem Winkel X der Abstand D1 größer und ebenfalls um so größer das
Drehmoment T1, das erreicht wird, um den Lukenverschluß zu betätigen.
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Mit dem maximal möglichen Wert von D1, der erreicht wird durch den
größten Winkel X, bei welchem noch die vollständige Überführung :der Platten in
ihre Vertikalstellung auf Grund ihrer Abmessungen erreicht wird, werden die effektive
Fläche A1 des Kolbens der hydraulischen Einheit 31 und der Druck T1 so gewählt,
daß das Produkt der drei Parameter D1, P1 und A1 anfänglich das erforderliche Drehmoment
T1 ermöglicht, um die Platten aus ihrer Horizontalstellung anzuheben, d. h. ein
Drehmoment, das größer ist als das maximale T in Fig. 7, das jedoch noch ausreichend
ist, um die Platten in ihre Zwischenstellung zu bewegen, die mit M in Fig. 7 bezeichnet
ist.
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Die Kurve T1, die das Drehmoment F1 und D1 darstellt, ist in Fig.
1 veranschaulicht.
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Wenn das Plattenpaar annähernd die Zwischenstellung erreicht hat,
wird nur die hydraulische Einheit 32 arbeiten.
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Aus dem Diagramm der Fig.7 geht hervor, daß nunmehr ein geringeres
Drehmoment erforderlich ist, um die Platten in die Vertikalstellung zu bewegen.
Da der Wert von P1 auf Grunddes erforderlichen Druckes zur Betätigung der hydraulischen
Einheit 31 vorbestimmt ist, wird der Wert von A2 des Kolbens der Einheit 32 und
D2 so gewählt, daß ein Minimum an Druckflüssigkeit benötigt wird, um das erforderliche
Drehmoment T2 zur Bewegung .der Platten in die Vertikalstellung aufzubringen. Daher
wird der Winkel Y so groß wie möglich gemacht (aber geringer als 90°) und A2 so
groß wie möglich.
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Eine typische Kurve T2, die das Drehmoment F2, D2 veranschaulicht,
ist in Fig.7 dargestellt.
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Durch die Wahl der geeigneten Werte der Winkel X und Y, von denen
jeder kleiner als 90° ist, und der Abstände R1 und R2 kann der Druck in dem System
und die erforderliche Druckflüssigkeitsmenge, die von dem Druckgefäß in Umlauf gesetzt
wird, auf ein Minimum gehalten werden. Somit ist ein Minimum an Energie erforderlich,
um das Druckgefäß aufzuladen, wodurch eine entsprechende Kostenersparnis erreicht
wird. Wenn bei einem System an Stelle eines Druckgefäßes eine Pumpe verwendet wird,
so kann ebenfalls die Energie des Pumpenmotors verhältnismäßig klein gehalten werden.
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Durch die oben beschriebene Ausführungsform, bei der die abhängige
Betätigung eines Plattenpaares eines Lukenverschlusses bei geringstem Leistungsverbrauch
erfolgt und wobei eine Mehrzahl solcher Plattenpaare verwendet werden kann, werden
im wesentlichen Beschädigungen durch Überlastung der Anschlußelemente ausgeschaltet.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die beschriebene und dargestellte
Ausführungsform, sondern es können die verschiedensten Änderungen und die Wahl anderer
Mittel zur Anwendung kommen, ohne daß der Erfindungsgedanke verlassen wird.