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DE10059658A1 - Hoch-Einbaugargerät - Google Patents

Hoch-Einbaugargerät

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Publication number
DE10059658A1
DE10059658A1 DE10059658A DE10059658A DE10059658A1 DE 10059658 A1 DE10059658 A1 DE 10059658A1 DE 10059658 A DE10059658 A DE 10059658A DE 10059658 A DE10059658 A DE 10059658A DE 10059658 A1 DE10059658 A1 DE 10059658A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
door
cooking appliance
cooking
muffle
appliance according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10059658A
Other languages
English (en)
Inventor
Ingo Bally
Klaus Dengler
Reinhard Fleissner
Josef Gerl
Felix Hangl
Johann Herbst
Bernd Hopfenmueller
Edmund Kuttalek
Peter Mallinger
Klaus Rabenstein
Klemens Roch
Wolfgang Schnell
Christian Unterreiner
Christian Zimmermann
Michael Wagner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to DE10059658A priority Critical patent/DE10059658A1/de
Priority to AU2002221868A priority patent/AU2002221868A1/en
Priority to EP01998772A priority patent/EP1340022B1/de
Priority to ES01998772T priority patent/ES2261526T3/es
Priority to DE50109567T priority patent/DE50109567D1/de
Priority to AT01998772T priority patent/ATE323868T1/de
Priority to PCT/EP2001/013380 priority patent/WO2002044621A1/de
Publication of DE10059658A1 publication Critical patent/DE10059658A1/de
Priority to US10/449,560 priority patent/US7287462B2/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/02Doors specially adapted for stoves or ranges
    • F24C15/027Doors specially adapted for stoves or ranges located at bottom side of housing
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/16Shelves, racks or trays inside ovens; Supports therefor
    • F24C15/162Co-operating with a door, e.g. operated by the door

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Electric Stoves And Ranges (AREA)
  • Cookers (AREA)
  • Stabilization Of Oscillater, Synchronisation, Frequency Synthesizers (AREA)
  • Constitution Of High-Frequency Heating (AREA)

Abstract

Bekannt sind Hoch-Einbaugargeräte mit einem Gehäuse (38) mit einer Muffel mit einem Garraum (32). Die Muffel weist eine bodenseitige Muffelöffnung auf, die mit einer absenkbaren Bodentür (2) verschließbar ist. Auf einer dem Garraum (32) zugewandten Oberseite der Bodentür (2) ist ein Halterungsteil (19) einer Gargutträgerhalteanordnung gehaltert. Im Gehäuse (38) ist eine Hubvorrichtung (3, 31) mit Hubelementen (3) angeordnet, die mit der Bodentür (2) verbunden sind. Um die Hubelemente (3) vor Verunreinigungen und vor starken Wärmebelastungen zu schützen, ist die Hubvorrichtung mit ihren Hubelementen bei einem verschlossenen Garraum (32) außerhalb des Garraums (32) angeordnet.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Hoch-Einbaugargerät gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Als gattungsgemäßes Hoch-Einbaugargerät ist der aus der WO 98/04871 bekannte Wandofen in Betracht zu ziehen. Der Wandofen hat einen Garraum bzw. eine Ofenkammer, die von Seitenwänden, einer Front-, Rück- sowie Oberwand umgeben ist und eine bodenseitige Ofenkammeröffnung aufweist, wobei der Wandofen mit seiner Rückwand nach Art eines Hängeschranks an einer Wand zu befestigen ist. Die bodenseitige Ofenkammeröffnung ist mit einer absenkbaren Bodentür verschließbar. Auf der Oberseite der Bodentür ist eine Stützanordnung bzw. ein Halterungsteil für Backbleche und anderes Ofenzubehör gehaltert.
Zum Verstellen der Bodentür weist der Wandofen eine Hubvorrichtung mit Hubelementen auf, die mit der Bodentür verbunden sind. Die Hubelemente sind als Gestängehebel ausgebildet, die zum einen im Innenraum der Ofenkammer an deren Innenwänden und zum anderen an dem auf der Bodentür befestigten Halterungsteil für Backbleche schwenkbar gelagert sind. Beim Verstellen der Bodentür sind die Gestängehebel parallel zu einer Ebene der Seitenwände der Ofenkammer verschwenkbar.
Eines der an den Seitenwänden der Ofenkammer gelagerten Enden der Gestängehebel ist drehfest mit einer Betätigungswelle verbunden. Diese Betätigungswelle ragt durch eine Seitenwand der Ofenkammer und kann von einem außerhalb der Ofenkammer angeordneten Antriebsmotor angetrieben werden. Bei Betätigung des Antriebsmotors lassen sich somit die Gestängehebel in einer Schwenkbewegung verstellen.
Aufgrund ihrer Anordnung innerhalb der Ofenkammer sind die Hubelemente während des Betriebs nicht nur Verunreinigungen sondern auch starken Wärmebelastungen ausgesetzt, die die Funktionsfähigkeit der Hubelemente beeinträchtigen können. Die Hubelemente müssen daher derart aufwendig konstruiert werden, dass sie diesen Belastungen standhalten.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Hoch-Einbaugargerät gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 derart weiterzuentwickeln, dass seine Hubvorrichtung eine verbesserte Betriebssicherheit aufweist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 angegebene Merkmalskombination gelöst. Gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ist die Hubvorrichtung mit ihren Hubelementen bei einem verschlossenen Garraum außerhalb des Garraums angeordnet. Erfindungsgemäß sind die Hubelemente der Hubvorrichtung während eines Garbetriebs des Hoch-Einbaugargeräts daher weder einer Wärmebelastung ausgesetzt noch werden die Hubelemente durch Gargut verschmutzt, wodurch die Betriebssicherheit der Hubvorrichtung in einfacher Weise verbessert ist. Somit ist erfindungsgemäß lediglich eine Gargutträgerhalteanordnung innerhalb des verschlossenen Garraums vorgesehen.
Um die thermische Belastung der Hubelemente während des Garbetriebs möglichst gering zu halten, ist zwischen der verschlossenen Bodentür und der bodenseitigen Muffel eine Dichtzone ausgebildet und sind die Hubelemente außerhalb dieser Dichtzone mit der Bodentür verbunden.
Gemäß einer Weiterentwicklung der Erfindung liegt bei verschlossenem Garraum die dem Garraum zugewandte Oberseite der Bodentür dem bodensedigen Muffelrahmen der Muffel stirnseitig gegenüber. Dadurch kann die Bodentür beispielsweise mittels eines Antriebsmotors aktiv gegen den bodenseitigen Muffelrahmen gedrückt werden, so dass der verschlossene Garraum noch wirkungsvoller gegenüber den Hubelementen thermisch abgedichtet werden kann.
Diese thermische Abdichtung zwischen dem verschlossenen Garraum und den Hubelementen wird dadurch verstärkt, dass zwischen der Oberseite der verschlossenen Bodentür und dem bodenseitigen Muffelrahmen eine O-ringförmige Dichtung angeordnet wird. In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn die Oberseite der Bodentür mit einer wärmebeständigen Platte mit einem geringen Wärmeausdehnungskoeffizienten abgedeckt ist. Dadurch ist eine wärmebedingte Verformung bzw. Durchbiegung der Platte vermieden, so dass bei einem Garbetrieb mit verschlossener Bodentür eine dichtende Anlage der wärmebeständigen Platte an dem bodenseitigen Muffelrahmen gewährleistet ist. Um die wärmebeständige Platte fertigungstechnisch einfach auszuführen, ist es günstig, die Hubelemente außerhalb der wärmebeständigen Platte mit der Bodentür zu verbinden.
Eine stabile und konstruktiv einfache Ausführung der Hubelemente ergibt sich, wenn diese als starre L-förmige Träger sind, von denen jeder einen mit der Hubvorrichtung zusammenwirkenden senkrechten Schenkel und einen die Bodentür tragenden waagrechten Schenkel aufweist. Um einen ungehinderten Zugriff auf die Oberseite der abgesenkten Bodentür zu gewährleisten, greifen die waagrechten Schenkel der L- förmigen Träger im rückseitigen Bereich des Hoch-Einbaugargeräts in Tragabschnitte der Bodentür ein.
Um die Bodentür in einfacher Weise zu verstellen, ist die Hubvorrichtung mit einem Antriebsmotor versehen, der mit den L-förmigen Trägern verbunden ist.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Figuren ausführlich beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines an einer Wand montierten Hoch- Einbaugargeräts mit abgesenkter Bodentür;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Hoch-Einbaugargeräts mit verschlossener Bodentür;
Fig. 3 eine vergrößerte Schnittansicht der an einem Muffelrahmen anliegenden Bodentür entlang der Linie III-III aus Fig. 1;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Gehäuses des Hoch-Einbaugargeräts ohne der Bodentür;
Fig. 5 eine schematische Seitenansicht des an die Wand montierten Hoch- Einbaugargerät mit abgesenkter Bodentür;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht der Bodentür ohne Hubelemente, wobei die Glaskeramikplatte von der Bodentür abgenommen ist;
Fig. 7 eine Schnittansicht einer an der Bodentür befestigten Verankerung der Gargutträgerhalteanordnung mit einer davon abgenommenen Trägersäule;
Fig. 8 eine Seitenansicht der Bodentür mit darauf gehalterten Trägersäule, in der ein Gargutträger eingehängt ist; und
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht eines an dem Gargutträger befestigten Trägerteils.
In der Fig. 1 ist ein Hoch-Einbaugargerät mit einem Gehäuse 38 gezeigt. Die Rückseite des Gehäuses 38 ist nach Art eines Hängeschranks an einer Wand 35 montiert. In dem Gehäuse 38 ist ein Garraum 32 definiert, der über ein frontseitig im Gehäuse 38 eingebrachtes Sichtfenster 63 kontrolliert werden kann. In der Fig. 4 ist zu erkennen, dass der Garraum 32 von einer Muffel 21 begrenzt ist, die mit einer nicht dargestellten wärmeisolierenden Ummantelung versehen ist, und dass die Muffel 21 eine bodenseitige Muffelöffnung 17 aufweist. Die Muffelöffnung 17 ist mit einer beispielsweise in den Fig. 1 oder 2 gezeigten Bodentür 2 verschließbar. In Fig. 1 ist die Bodentür 2 abgesenkt gezeigt, wobei sie mit ihrer Unterseite in Anlage mit einer Arbeitsplatte 36 einer Kücheneinrichtung ist.
Um den Garraum 32 zu verschließen, ist die Bodentür 2 in die in der Fig. 2 gezeigte Position zu verstellen. Zur Verstellung der Bodentür 2 weist das Hoch-Einbaugargerät eine Hubvorrichtung 3, 31 auf. Die Hubvorrichtung 3, 31 hat einen in den Fig. 1, 2 und 5 mit gestrichelten Linien dargestellten Antriebsmotor 31, der zwischen der Muffel 21 und einer Außenwand des Gehäuses 38 angeordnet ist. Der Antriebsmotor 31 ist im Bereich der Rückseite des Gehäuses 38 angeordnet und ist, wie in der Fig. 1 oder 5 gezeigt, in Wirkverbindung mit einem aus einem Paar von Hubelementen 3, die mit der Bodentür 2 verbunden sind. Dabei ist gemäß der schematischen Seitenansicht aus der Fig. 5 jedes Hubelement 3 als ein L-förmiger Träger ausgestaltet. Der senkrechte Schenkel des L- förmigen Trägers 3 erstreckt sich ausgehend von dem gehäuseseitigen Antriebsmotor 31 durch Rahmenöffnungen 30 eines bodenseitigen Muffelrahmens 25 und kann in senkrechter Richtung in das Gehäuse 38 eingefahren bzw. aus dem Gehäuse 38 herausgefahren werden. Der waagrechte Schenkel des L-förmigen Trägers 3 greift in einen Tragabschnitt 40 der Bodentür 2, um die Bodentür 2 zu tragen. Ein solcher Tragabschnitt 40 ist an jeder Schmalseite der Bodentür 2 ausgebildet, wie in der Fig. 6 dargelegt ist. Die Fig. 6 stellt in perspektivischer Ansicht ein Formblech der Bodentür 2 sowie eine auf dem Formblech zu montierende Glaskeramikplatte 8 dar. Zur Formung der Tragabschnitte 40 obere Abschnitte der Seitenwände des Formblechs der Bodentür 2 um 90° aufeinander zu gebogen worden, so dass die waagrechten Schenkel der L-förmigen Träger 3 die Tragabschnitte 40 untergreifen können.
Zum Verstellen der Bodentür 2 kann der Antriebsmotor 31 der Hubvorrichtung mit Hilfe eines Bedienknebels eines Bedienfelds einer Steuereinrichtung 34 betätigt werden, das gemäß den Fig. 1 und 2 frontseitig an der Bodentür 2 angeordnet ist.
Der Fig. 1 ist zu entnehmen, dass eine Oberseite der Bodentür 2 ein Kochfeld 10 aufweist. Nahezu die gesamte Fläche des Kochfelds 10 ist von Heizkörpern 5, 6, 7 eingenommen, die in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet ist. In Fig. 1 sind die Heizkörper 5, 6 zwei voneinander beabstandete, verschieden große Kochstellenheizkörper, während der Heizkörper 7 ein zwischen den beiden Kochstellenheizkörpern 5, 6 vorgesehener Flächenheizkörper ist, dessen Seitenabschnitte 9 die Kochstellenheizkörper 5, 6 nahezu umschließen. Den Heizkörpern 5, 6, 7 sind jeweils Schaltorgane zugeordnet, die von der Steuereinrichtung 34 ansteuerbar sind, wie später beschrieben ist.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Heizkörper 5, 6, 7 als Strahlungsheizkörper ausgestaltet, die von der Glaskeramikplatte 8 abgedeckt sind. Die in Fig. 6 demontiert von der Bodentür 2 gezeigte Glaskeramikplatte 8 hat in etwa die Ausmaße der Oberseite der Bodentür 2. An ihren hinteren Ecken hat die Glaskeramikplatte 8 an ihrem Außenumfangsrand zwei Aussparungen 26, die die Öffnungen der Aufnahmen 40 teilweise umschließen können. Demnach sind die L- förmigen Träger 3 außerhalb der Glaskeramikplatte 8 mit der Bodentür 2 verbunden. Ferner hat die Glaskeramikplatte 8 noch Montageöffnungen 22, durch die später beschriebene Sockel 50 zur Halterung eines Halterungsteils 19 einer Gargutträgeranordnung 19, 51 ragen.
Gemäß der in der Fig. 3 gezeigten vergrößerten Schnittansicht liegt die Oberseite der Bodentür 2 dem bodenseitigen Muffelrahmen 25 stirnseitig gegenüber. Die Glaskeramikplatte 8 der Bodentür 2 ist in einem umfangsseitig verlaufenden Profilrahmen 28 eines Formblechs der Bodentür 2 eingefasst. Zwischen der Glaskeramikplatte 8 und der Unterseite des Formblechs der Bodentür 2 ist ein Zwischenraum 41 ausgebildet, in dem die Strahlungsheizkörper 5, 6, 7 angeordnet sind. Zur Wärmeisolierung sind die Heizkörper 5, 6, 7 allesamt in einem Heizkörpergehäuse 24 aufgenommen, dessen Umfangsrand 44 mit einer Unterseite der Glaskeramikplatte 8 verbunden ist. Innerhalb des Heizkörpergehäuses 24 sind die Strahlungsheizkörper 5, 6, 7 auf einem Isolierkörper 29 gebettet. Darüber hinaus befinden sich im Zwischenraum 41 strichpunktiert angedeutete Funktionsteile, wie z. B. Elektronikbauteile der Steuereinrichtung 34. Diese Funktionsteile sind in einem Randbereich der Bodentür 2 angeordnet.
Wie in der Fig. 3 dargestellt, erstreckt sich das von den Heizkörpern 5, 6, 7 eingenommene Kochfeld 10 bis unmittelbar an den Bereich der Innenwand der Muffel 21. Dadurch wird eine weit ausgedehnte Fläche des Kochfelds 10 auf der Oberseite der Bodentür 2 erzielt. Aufgrund der geringen Wärmeleitfähigkeit der Glaskeramikplatte 8 fällt während eines Kochfeldbetriebs die Temperatur der Glaskeramikplatte 8 außerhalb des Kochfelds in der mit x gezeigten Richtung schnell ab. Eine übermäßig große Wärmeableitung in der Glaskeramikplatte in x-Richtung wird somit durch die geringe Wärmeleitfähigkeit der Glaskeramikplatte 8 vermieden.
Der Fig. 3 ist auch zu entnehmen, dass zwischen der Glaskeramikplatte 8 und dem Muffelrahmen 25 ist eine Dichtung 20 angeordnet ist. Die Dichtung 20 ist in nicht näher gezeigter Weise im Muffelrahmen 25 eingehängt und umzieht die Muffelöffnung 17 rahmenartig. Bei verschlossener Bodentür 2 entsteht somit zwischen dem bodenseitigen Muffelrahmen 25, der Dichtung 20 und der Glaskeramikplatte 8 eine Dichtzone 18. Innerhalb der Dichtzone 18 ist das Kochfeld 10 angeordnet, während der bereits erwähnte Randbereich der Glaskeramikplatte 8 außerhalb der Dichtzone 18 liegt. Der in x-Richtung außerhalb der Dichtzone 18 gelegene Randbereich der Glaskeramikplatte 8 ist daher äußerst wirkungsvoll thermisch gegenüber dem Garraum 32 entkoppelt. Dieser thermisch entkoppelte Randbereich der Glaskeramikplatte 8 erwärmt sich während eines Betriebs des Hoch-Einbaugargeräts bei verschlossener Bodentür 2 nur geringfügig, so dass außerhalb der Dichtungszone 18 ein Festbrennen von Gargut auf der Glaskeramikplatte 8 vermieden werden kann und Anwender vor hohen Temperaturen der Bodentür 2 geschützt werden können. Der reinigungskritische Randbereich der Glaskeramikplatte 8 ist daher nach einem Garbetrieb bequem zu reinigen.
Wie bereits oben erwähnt, ist an der Oberseite der Bodentür 2 die Gargutträgerhalteanordnung 19, 51 gehaltert, die bei verschlossener Bodentür 2 innerhalb des Garraums 32 angeordnet ist. Die Gargutträgerhalteanordnung weist gemäß der Fig. 8 das Halterungsteil 19 zum Einhängen von Gargutträgern 58 und eine bodentürseitige Verankerung 51 auf. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht das Halterungsteil 19 aus zwei hohlzylindrischen Trägersäulen. In jeder der Trägersäulen 19 sind auf gleicher Höhe Freischnitte ausgebildet, in die gemäß Fig. 8 der Gargutträger 58 eingehängt ist. Die Trägersäulen 19 sind im hinteren Bereich des Garraums 32 angeordnet, und zwar zwischen dem Kochfeld 10 und der gestrichelt angedeuteten Dichtzone 18.
Mit Bezug auf die Fig. 6 und 7 wird nachfolgend die erfindungsgemäße Halterung der Trägersäulen 19 in den in der Bodentür 2 befestigten Verankerungen 51 erläutert. Jede der Verankerungen 51 besteht gemäß Fig. 6 aus einem U-profilförmigen Formblech 52, dessen eine Seite an einer Innenwand der Bodentür befestigt ist. Zwischen den Schenkeln jedes U-profilförmigen Formblechs 52 ist ein hohlzylindrisches Lagerteil 55 eingesetzt. Jedes Längsende des Lagerteils 55 weist einen Abschnitt 57 mit reduziertem Durchmesser auf. Diese Abschnitte 57 sind in einander gegenüberliegende Öffnungen der Schenkel jedes U-profilförmigen Formblechs 52 gehaltert, wie es in Fig. 7 dargestellt ist. Aus der Fig. 7 ist auch ersichtlich, dass in jedem hohlzylindrischen Lagerteil ein zylindrischer Sockel 50 gelagert ist, der mittels einer Arretierungsschraube 59 in dem Lagerteil 55 fixierbar ist.
Das Hohlprofil jeder Trägersäule 19 ist gemäß der Fig. 7 korrespondierend zu der Form des zylinderförmigen Sockels 50 derart ausgebildet, dass die Trägersäulen 19 in einer Lospassung auf jedem der Sockel 50 problemlos aufsteckbar sind. Die zylindrische Wand jeder Trägersäule weist ferner eine Aussparung 61 auf, die bei einem lagerichtigen Aufstecken der Trägersäule 19 auf dem Sockel 50 einen am Sockel ausgebildeten Positionierstift 53 des Sockels 50 aufnimmt.
Zur Abdichtung der die Sockel 50 aufnehmenden Montageöffnungen 22 der Glaskeramikplatte 8 ist jeder Sockel 50 gemäß der Fig. 7 an seinem Mittelbereich mit einem Ringflansch ausgebildet. Der Außendurchmesser des Ringflansches ist größer als der Durchmesser der Montageöffnung 22, so dass der Ringflansch des Sockels die Montageöffnung 22 überdeckt. Zwischen dem Ringflansch 51 und der Glaskeramikplatte 8 ist eine O-Ringdichtung 56 angeordnet. Bei in dem Lagerteil 55 montiertem Sockel 50 kann der Ringflansch über die O-Ringdichtung 51 eine gewisse Druckkraft auf die Glaskeramikplatte 8 ausüben, die auf dem als Widerlager dienenden Formblech 52 der Verankerung 51 aufliegt. Somit ist die Verankerung 51 sicher gegenüber der Glaskeramikplatte 8 abgedichtet.
Der in Fig. 8 gezeigte Gargutträger 58 ist an jeder seiner Schmalseiten mit einem Trägerteil 64 versehen, das unterhalb einer in der Fig. 9 strichpunktiert angedeuteten waagrechten Umrandung des Gargutträgers 58 angeordnet ist. Gemäß der Fig. 9 hat jedes Trägerteil 64 Lageransätze 65, 66. Beim Einhängen des Gargutträgers 58 in die Trägersäulen 19 werden zunächst die in Fig. 9 gezeigten oberen Lageransätze 66 der Trägerteile 64 des Gargutträgers 58 in die fensterartigen Freischnitte eingeführt und mit einer Innenwand der Trägersäule 19 in Anlage gebracht, während die in Fig. 9 gezeigten unteren Lageransätze 65 der Trägerteile 64 des Gargutträgers 58 mit einer Außenwand der Trägersäule in Anlage gebracht werden. Durch das auf die Lageransätze 65, 66 ausgeübte Drehmoment des Gargutträgers 58 verbleiben die Lageransätze 65, 66 in sicherer Anlage mit der Innen- und Außenwand der Trägersäulen 19.
Mit Hilfe eines im Bedienfeld der Steuereinrichtung 34 vorgesehenen Bedienknebels kann das Hoch-Einbaugargerät auf eine Kochstellen- oder eine Unterhitzebetriebsart geschaltet werden, die nachfolgend erläutert werden.
In der Kochstellenbetriebsart können die Kochstellenheizkörper 5, 6 mittels Bedienknebeln, die im Bedienfeld der Steuereinrichtung 34 vorgesehen sind, individuell angesteuert werden, während der Flächenheizkörper 7 außer Betrieb bleibt. Die Kochstellenbetriebsart ist bei abgesenkter Bodentür 2 ausführbar, wie es in Fig. 1 gezeigt ist. Sie kann aber auch bei verschlossenem Garraum 32 mit hochgefahrener Bodentür 2 in einer Energiesparfunktion betrieben werden.
In der Unterhitzebetriebsart werden erfindungsgemäß von der Steuereinrichtung 34 nicht nur die Kochstellenheizkörper 5, 6 sondern auch der Flächenheizkörper 7 angesteuert. Darüber hinaus kann in der Unterhitzebetriebsart eine an einer Oberseite der Muffel 21 vorgesehene Oberhitzeheizkörper von der Steuereinrichtung 34 angesteuert werden.
Um während des Unterhitzebetriebs ein möglichst gleichmäßiges Bräunungsbild des Garguts zu erreichen, ist entscheidend, dass das die Unterhitze bereitstellende Kochfeld 10 eine über die Fläche des Kochfelds 10 gleichmäßige Verteilung der Heizleistungsabgabe aufweist, obwohl die Heizkörper 5, 6, 7 verschiedene Nennleistungen aufweisen. Erfindungsgemäß werden daher die Heizkörper 5, 6, 7 von der Steuereinrichtung 34 nicht auf einen Dauerbetrieb geschaltet, sondern wird die Stromversorgung zu den Heizkörpern 5, 6, 7 mittels der von der Steuereinrichtung 34 gesteuerten Schaltorgane 11, 12, 13 getaktet. Dabei werden die unterschiedlich großen Nenn-Heizleistungen der Heizkörper 5, 6, 7 individuell so reduziert, dass die Heizkörper 5, 6, 7 eine über die Fläche des Kochfelds 10 gleichmäßige Verteilung der Heizleistungsabgabe verschaffen.
Diese ausreichend gleichmäßig verteilte Heizleistungsabgabe kann mittels eines weiteren Bedienknebels der Steuereinrichtung 34 vom Anwender je nach Heizleistungsbedarf eingestellt werden.

Claims (11)

1. Hoch-Einbaugargerät mit einem Gehäuse (38) mit einer Muffel (21) mit einem Garraum (32), welche Muffel (21) eine bodenseitige Muffelöffnung (17) aufweist, die mit einer absenkbaren Bodentür (2) verschließbar ist, wobei im Gehäuse (38) eine Hubvorrichtung (3, 31) mit Hubelementen (3) angeordnet ist, die mit der Bodentür (2) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (3, 31) mit den Hubelementen (3) außerhalb des Garraums (32) angeordnet ist.
2. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der verschlossenen Bodentür (2) und der Muffel (21) eine Dichtzone (18) ausgebildet ist, und dass die Hubelemente (3) außerhalb der Dichtzone (18) mit der Bodentür (2) verbunden sind.
3. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbildung der Dichtzone (18) eine dem Garraum (32) zugewandte Oberseite der verschlossenen Bodentür (2) einem bodenseitigen Muffelrahmen (25) der Muffel (21) stirnseitig gegenüberliegt.
4. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Oberseite der verschlossenen Bodentür (2) und dem bodenseitigen Muffelrahmen (25) eine Dichtung (20) angeordnet ist, die vorzugsweise am Muffelrahmen (25) gehaltert ist.
5. Hoch-Einbaugargerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubelemente (3) als zwei starre L-förmige Träger ausgestaltet sind, von denen jeder einen mit der Hubvorrichtung (3, 31) zusammenwirkenden senkrechten Schenkel und einen die Bodentür (2) tragenden waagrechten Schenkel aufweist.
6. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (3, 31) einen mit den L-förmigen Trägern wirkverbundenen Antriebsmotor (31) aufweist, mit dessen Hilfe die Bodentür (2) motorunterstützt verstellbar ist.
7. Hoch-Einbaugargerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf der dem Garraum (32) zugewandten Oberseite der Bodentür (2) eine Gargutträgerhalteanordnung (19) gehaltert ist, die bei verschlossener Bodentür (2) innerhalb des Garraums (32) angeordnet ist.
8. Hoch-Einbaugargerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite der Bodentür (2) mit einer wärmebeständigen Platte (8) mit geringem Wärmeausdehnungskoeffizienten abgedeckt ist.
9. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die wärmebeständigen Platte (8) aus einem glasartigen Material, vorzugsweise einem Glaskeramikmaterial, angefertigt ist.
10. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass in der wärmebeständigen Platte (8) Montageöffnungen (22) vorgesehen sind, die die in der Bodentür (2) gehalterte Gargutträgerhalteanordnung (19, 51) aufnehmen.
11. Hoch-Einbaugargerät nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubelemente (3) außerhalb der wärmebeständigen Platte (8) befestigt sind.
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