DE10059658A1 - Hoch-Einbaugargerät - Google Patents
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Abstract
Bekannt sind Hoch-Einbaugargeräte mit einem Gehäuse (38) mit einer Muffel mit einem Garraum (32). Die Muffel weist eine bodenseitige Muffelöffnung auf, die mit einer absenkbaren Bodentür (2) verschließbar ist. Auf einer dem Garraum (32) zugewandten Oberseite der Bodentür (2) ist ein Halterungsteil (19) einer Gargutträgerhalteanordnung gehaltert. Im Gehäuse (38) ist eine Hubvorrichtung (3, 31) mit Hubelementen (3) angeordnet, die mit der Bodentür (2) verbunden sind. Um die Hubelemente (3) vor Verunreinigungen und vor starken Wärmebelastungen zu schützen, ist die Hubvorrichtung mit ihren Hubelementen bei einem verschlossenen Garraum (32) außerhalb des Garraums (32) angeordnet.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Hoch-Einbaugargerät gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
Als gattungsgemäßes Hoch-Einbaugargerät ist der aus der WO 98/04871 bekannte
Wandofen in Betracht zu ziehen. Der Wandofen hat einen Garraum bzw. eine
Ofenkammer, die von Seitenwänden, einer Front-, Rück- sowie Oberwand umgeben ist
und eine bodenseitige Ofenkammeröffnung aufweist, wobei der Wandofen mit seiner
Rückwand nach Art eines Hängeschranks an einer Wand zu befestigen ist. Die
bodenseitige Ofenkammeröffnung ist mit einer absenkbaren Bodentür verschließbar. Auf
der Oberseite der Bodentür ist eine Stützanordnung bzw. ein Halterungsteil für
Backbleche und anderes Ofenzubehör gehaltert.
Zum Verstellen der Bodentür weist der Wandofen eine Hubvorrichtung mit Hubelementen
auf, die mit der Bodentür verbunden sind. Die Hubelemente sind als Gestängehebel
ausgebildet, die zum einen im Innenraum der Ofenkammer an deren Innenwänden und
zum anderen an dem auf der Bodentür befestigten Halterungsteil für Backbleche
schwenkbar gelagert sind. Beim Verstellen der Bodentür sind die Gestängehebel parallel
zu einer Ebene der Seitenwände der Ofenkammer verschwenkbar.
Eines der an den Seitenwänden der Ofenkammer gelagerten Enden der Gestängehebel
ist drehfest mit einer Betätigungswelle verbunden. Diese Betätigungswelle ragt durch eine
Seitenwand der Ofenkammer und kann von einem außerhalb der Ofenkammer
angeordneten Antriebsmotor angetrieben werden. Bei Betätigung des Antriebsmotors
lassen sich somit die Gestängehebel in einer Schwenkbewegung verstellen.
Aufgrund ihrer Anordnung innerhalb der Ofenkammer sind die Hubelemente während des
Betriebs nicht nur Verunreinigungen sondern auch starken Wärmebelastungen
ausgesetzt, die die Funktionsfähigkeit der Hubelemente beeinträchtigen können. Die
Hubelemente müssen daher derart aufwendig konstruiert werden, dass sie diesen
Belastungen standhalten.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Hoch-Einbaugargerät gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruches 1 derart weiterzuentwickeln, dass seine
Hubvorrichtung eine verbesserte Betriebssicherheit aufweist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 angegebene
Merkmalskombination gelöst. Gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1
ist die Hubvorrichtung mit ihren Hubelementen bei einem verschlossenen Garraum
außerhalb des Garraums angeordnet. Erfindungsgemäß sind die Hubelemente der
Hubvorrichtung während eines Garbetriebs des Hoch-Einbaugargeräts daher weder einer
Wärmebelastung ausgesetzt noch werden die Hubelemente durch Gargut verschmutzt,
wodurch die Betriebssicherheit der Hubvorrichtung in einfacher Weise verbessert ist.
Somit ist erfindungsgemäß lediglich eine Gargutträgerhalteanordnung innerhalb des
verschlossenen Garraums vorgesehen.
Um die thermische Belastung der Hubelemente während des Garbetriebs möglichst
gering zu halten, ist zwischen der verschlossenen Bodentür und der bodenseitigen Muffel
eine Dichtzone ausgebildet und sind die Hubelemente außerhalb dieser Dichtzone mit der
Bodentür verbunden.
Gemäß einer Weiterentwicklung der Erfindung liegt bei verschlossenem Garraum die dem
Garraum zugewandte Oberseite der Bodentür dem bodensedigen Muffelrahmen der
Muffel stirnseitig gegenüber. Dadurch kann die Bodentür beispielsweise mittels eines
Antriebsmotors aktiv gegen den bodenseitigen Muffelrahmen gedrückt werden, so dass
der verschlossene Garraum noch wirkungsvoller gegenüber den Hubelementen thermisch
abgedichtet werden kann.
Diese thermische Abdichtung zwischen dem verschlossenen Garraum und den
Hubelementen wird dadurch verstärkt, dass zwischen der Oberseite der verschlossenen
Bodentür und dem bodenseitigen Muffelrahmen eine O-ringförmige Dichtung angeordnet
wird. In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn die Oberseite der Bodentür mit
einer wärmebeständigen Platte mit einem geringen Wärmeausdehnungskoeffizienten
abgedeckt ist. Dadurch ist eine wärmebedingte Verformung bzw. Durchbiegung der Platte
vermieden, so dass bei einem Garbetrieb mit verschlossener Bodentür eine dichtende
Anlage der wärmebeständigen Platte an dem bodenseitigen Muffelrahmen gewährleistet
ist. Um die wärmebeständige Platte fertigungstechnisch einfach auszuführen, ist es
günstig, die Hubelemente außerhalb der wärmebeständigen Platte mit der Bodentür zu
verbinden.
Eine stabile und konstruktiv einfache Ausführung der Hubelemente ergibt sich, wenn
diese als starre L-förmige Träger sind, von denen jeder einen mit der Hubvorrichtung
zusammenwirkenden senkrechten Schenkel und einen die Bodentür tragenden
waagrechten Schenkel aufweist. Um einen ungehinderten Zugriff auf die Oberseite der
abgesenkten Bodentür zu gewährleisten, greifen die waagrechten Schenkel der L-
förmigen Träger im rückseitigen Bereich des Hoch-Einbaugargeräts in Tragabschnitte der
Bodentür ein.
Um die Bodentür in einfacher Weise zu verstellen, ist die Hubvorrichtung mit einem
Antriebsmotor versehen, der mit den L-förmigen Trägern verbunden ist.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Figuren
ausführlich beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines an einer Wand montierten Hoch-
Einbaugargeräts mit abgesenkter Bodentür;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Hoch-Einbaugargeräts mit verschlossener
Bodentür;
Fig. 3 eine vergrößerte Schnittansicht der an einem Muffelrahmen anliegenden Bodentür
entlang der Linie III-III aus Fig. 1;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Gehäuses des Hoch-Einbaugargeräts ohne der
Bodentür;
Fig. 5 eine schematische Seitenansicht des an die Wand montierten Hoch-
Einbaugargerät mit abgesenkter Bodentür;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht der Bodentür ohne Hubelemente, wobei die
Glaskeramikplatte von der Bodentür abgenommen ist;
Fig. 7 eine Schnittansicht einer an der Bodentür befestigten Verankerung der
Gargutträgerhalteanordnung mit einer davon abgenommenen Trägersäule;
Fig. 8 eine Seitenansicht der Bodentür mit darauf gehalterten Trägersäule, in der ein
Gargutträger eingehängt ist; und
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht eines an dem Gargutträger befestigten Trägerteils.
In der Fig. 1 ist ein Hoch-Einbaugargerät mit einem Gehäuse 38 gezeigt. Die Rückseite
des Gehäuses 38 ist nach Art eines Hängeschranks an einer Wand 35 montiert. In dem
Gehäuse 38 ist ein Garraum 32 definiert, der über ein frontseitig im Gehäuse 38
eingebrachtes Sichtfenster 63 kontrolliert werden kann. In der Fig. 4 ist zu erkennen, dass
der Garraum 32 von einer Muffel 21 begrenzt ist, die mit einer nicht dargestellten
wärmeisolierenden Ummantelung versehen ist, und dass die Muffel 21 eine bodenseitige
Muffelöffnung 17 aufweist. Die Muffelöffnung 17 ist mit einer beispielsweise in den
Fig. 1 oder 2 gezeigten Bodentür 2 verschließbar. In Fig. 1 ist die Bodentür 2
abgesenkt gezeigt, wobei sie mit ihrer Unterseite in Anlage mit einer Arbeitsplatte 36 einer
Kücheneinrichtung ist.
Um den Garraum 32 zu verschließen, ist die Bodentür 2 in die in der Fig. 2 gezeigte
Position zu verstellen. Zur Verstellung der Bodentür 2 weist das Hoch-Einbaugargerät
eine Hubvorrichtung 3, 31 auf. Die Hubvorrichtung 3, 31 hat einen in den Fig. 1, 2 und
5 mit gestrichelten Linien dargestellten Antriebsmotor 31, der zwischen der Muffel 21 und
einer Außenwand des Gehäuses 38 angeordnet ist. Der Antriebsmotor 31 ist im Bereich
der Rückseite des Gehäuses 38 angeordnet und ist, wie in der Fig. 1 oder 5 gezeigt, in
Wirkverbindung mit einem aus einem Paar von Hubelementen 3, die mit der Bodentür 2
verbunden sind. Dabei ist gemäß der schematischen Seitenansicht aus der Fig. 5 jedes
Hubelement 3 als ein L-förmiger Träger ausgestaltet. Der senkrechte Schenkel des L-
förmigen Trägers 3 erstreckt sich ausgehend von dem gehäuseseitigen Antriebsmotor 31
durch Rahmenöffnungen 30 eines bodenseitigen Muffelrahmens 25 und kann in
senkrechter Richtung in das Gehäuse 38 eingefahren bzw. aus dem Gehäuse 38
herausgefahren werden. Der waagrechte Schenkel des L-förmigen Trägers 3 greift in
einen Tragabschnitt 40 der Bodentür 2, um die Bodentür 2 zu tragen. Ein solcher
Tragabschnitt 40 ist an jeder Schmalseite der Bodentür 2 ausgebildet, wie in der Fig. 6
dargelegt ist. Die Fig. 6 stellt in perspektivischer Ansicht ein Formblech der Bodentür 2
sowie eine auf dem Formblech zu montierende Glaskeramikplatte 8 dar. Zur Formung der
Tragabschnitte 40 obere Abschnitte der Seitenwände des Formblechs der Bodentür 2 um
90° aufeinander zu gebogen worden, so dass die waagrechten Schenkel der L-förmigen
Träger 3 die Tragabschnitte 40 untergreifen können.
Zum Verstellen der Bodentür 2 kann der Antriebsmotor 31 der Hubvorrichtung mit Hilfe
eines Bedienknebels eines Bedienfelds einer Steuereinrichtung 34 betätigt werden, das
gemäß den Fig. 1 und 2 frontseitig an der Bodentür 2 angeordnet ist.
Der Fig. 1 ist zu entnehmen, dass eine Oberseite der Bodentür 2 ein Kochfeld 10
aufweist. Nahezu die gesamte Fläche des Kochfelds 10 ist von Heizkörpern 5, 6, 7
eingenommen, die in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet ist. In Fig. 1 sind die Heizkörper
5, 6 zwei voneinander beabstandete, verschieden große Kochstellenheizkörper, während
der Heizkörper 7 ein zwischen den beiden Kochstellenheizkörpern 5, 6 vorgesehener
Flächenheizkörper ist, dessen Seitenabschnitte 9 die Kochstellenheizkörper 5, 6 nahezu
umschließen. Den Heizkörpern 5, 6, 7 sind jeweils Schaltorgane zugeordnet, die von der
Steuereinrichtung 34 ansteuerbar sind, wie später beschrieben ist.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Heizkörper 5, 6, 7 als
Strahlungsheizkörper ausgestaltet, die von der Glaskeramikplatte 8 abgedeckt sind. Die in
Fig. 6 demontiert von der Bodentür 2 gezeigte Glaskeramikplatte 8 hat in etwa die
Ausmaße der Oberseite der Bodentür 2. An ihren hinteren Ecken hat die
Glaskeramikplatte 8 an ihrem Außenumfangsrand zwei Aussparungen 26, die die
Öffnungen der Aufnahmen 40 teilweise umschließen können. Demnach sind die L-
förmigen Träger 3 außerhalb der Glaskeramikplatte 8 mit der Bodentür 2 verbunden.
Ferner hat die Glaskeramikplatte 8 noch Montageöffnungen 22, durch die später
beschriebene Sockel 50 zur Halterung eines Halterungsteils 19 einer
Gargutträgeranordnung 19, 51 ragen.
Gemäß der in der Fig. 3 gezeigten vergrößerten Schnittansicht liegt die Oberseite der
Bodentür 2 dem bodenseitigen Muffelrahmen 25 stirnseitig gegenüber. Die
Glaskeramikplatte 8 der Bodentür 2 ist in einem umfangsseitig verlaufenden Profilrahmen
28 eines Formblechs der Bodentür 2 eingefasst. Zwischen der Glaskeramikplatte 8 und
der Unterseite des Formblechs der Bodentür 2 ist ein Zwischenraum 41 ausgebildet, in
dem die Strahlungsheizkörper 5, 6, 7 angeordnet sind. Zur Wärmeisolierung sind die
Heizkörper 5, 6, 7 allesamt in einem Heizkörpergehäuse 24 aufgenommen, dessen
Umfangsrand 44 mit einer Unterseite der Glaskeramikplatte 8 verbunden ist. Innerhalb
des Heizkörpergehäuses 24 sind die Strahlungsheizkörper 5, 6, 7 auf einem Isolierkörper
29 gebettet. Darüber hinaus befinden sich im Zwischenraum 41 strichpunktiert
angedeutete Funktionsteile, wie z. B. Elektronikbauteile der Steuereinrichtung 34. Diese
Funktionsteile sind in einem Randbereich der Bodentür 2 angeordnet.
Wie in der Fig. 3 dargestellt, erstreckt sich das von den Heizkörpern 5, 6, 7
eingenommene Kochfeld 10 bis unmittelbar an den Bereich der Innenwand der Muffel 21.
Dadurch wird eine weit ausgedehnte Fläche des Kochfelds 10 auf der Oberseite der
Bodentür 2 erzielt. Aufgrund der geringen Wärmeleitfähigkeit der Glaskeramikplatte 8 fällt
während eines Kochfeldbetriebs die Temperatur der Glaskeramikplatte 8 außerhalb des
Kochfelds in der mit x gezeigten Richtung schnell ab. Eine übermäßig große
Wärmeableitung in der Glaskeramikplatte in x-Richtung wird somit durch die geringe
Wärmeleitfähigkeit der Glaskeramikplatte 8 vermieden.
Der Fig. 3 ist auch zu entnehmen, dass zwischen der Glaskeramikplatte 8 und dem
Muffelrahmen 25 ist eine Dichtung 20 angeordnet ist. Die Dichtung 20 ist in nicht näher
gezeigter Weise im Muffelrahmen 25 eingehängt und umzieht die Muffelöffnung 17
rahmenartig. Bei verschlossener Bodentür 2 entsteht somit zwischen dem bodenseitigen
Muffelrahmen 25, der Dichtung 20 und der Glaskeramikplatte 8 eine Dichtzone 18.
Innerhalb der Dichtzone 18 ist das Kochfeld 10 angeordnet, während der bereits erwähnte
Randbereich der Glaskeramikplatte 8 außerhalb der Dichtzone 18 liegt. Der in x-Richtung
außerhalb der Dichtzone 18 gelegene Randbereich der Glaskeramikplatte 8 ist daher
äußerst wirkungsvoll thermisch gegenüber dem Garraum 32 entkoppelt. Dieser thermisch
entkoppelte Randbereich der Glaskeramikplatte 8 erwärmt sich während eines Betriebs
des Hoch-Einbaugargeräts bei verschlossener Bodentür 2 nur geringfügig, so dass
außerhalb der Dichtungszone 18 ein Festbrennen von Gargut auf der Glaskeramikplatte 8
vermieden werden kann und Anwender vor hohen Temperaturen der Bodentür 2
geschützt werden können. Der reinigungskritische Randbereich der Glaskeramikplatte 8
ist daher nach einem Garbetrieb bequem zu reinigen.
Wie bereits oben erwähnt, ist an der Oberseite der Bodentür 2 die
Gargutträgerhalteanordnung 19, 51 gehaltert, die bei verschlossener Bodentür 2 innerhalb
des Garraums 32 angeordnet ist. Die Gargutträgerhalteanordnung weist gemäß der Fig.
8 das Halterungsteil 19 zum Einhängen von Gargutträgern 58 und eine bodentürseitige
Verankerung 51 auf. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht das Halterungsteil 19
aus zwei hohlzylindrischen Trägersäulen. In jeder der Trägersäulen 19 sind auf gleicher
Höhe Freischnitte ausgebildet, in die gemäß Fig. 8 der Gargutträger 58 eingehängt ist.
Die Trägersäulen 19 sind im hinteren Bereich des Garraums 32 angeordnet, und zwar
zwischen dem Kochfeld 10 und der gestrichelt angedeuteten Dichtzone 18.
Mit Bezug auf die Fig. 6 und 7 wird nachfolgend die erfindungsgemäße Halterung der
Trägersäulen 19 in den in der Bodentür 2 befestigten Verankerungen 51 erläutert. Jede
der Verankerungen 51 besteht gemäß Fig. 6 aus einem U-profilförmigen Formblech 52,
dessen eine Seite an einer Innenwand der Bodentür befestigt ist. Zwischen den
Schenkeln jedes U-profilförmigen Formblechs 52 ist ein hohlzylindrisches Lagerteil 55
eingesetzt. Jedes Längsende des Lagerteils 55 weist einen Abschnitt 57 mit reduziertem
Durchmesser auf. Diese Abschnitte 57 sind in einander gegenüberliegende Öffnungen der
Schenkel jedes U-profilförmigen Formblechs 52 gehaltert, wie es in Fig. 7 dargestellt ist.
Aus der Fig. 7 ist auch ersichtlich, dass in jedem hohlzylindrischen Lagerteil ein
zylindrischer Sockel 50 gelagert ist, der mittels einer Arretierungsschraube 59 in dem
Lagerteil 55 fixierbar ist.
Das Hohlprofil jeder Trägersäule 19 ist gemäß der Fig. 7 korrespondierend zu der Form
des zylinderförmigen Sockels 50 derart ausgebildet, dass die Trägersäulen 19 in einer
Lospassung auf jedem der Sockel 50 problemlos aufsteckbar sind. Die zylindrische Wand
jeder Trägersäule weist ferner eine Aussparung 61 auf, die bei einem lagerichtigen
Aufstecken der Trägersäule 19 auf dem Sockel 50 einen am Sockel ausgebildeten
Positionierstift 53 des Sockels 50 aufnimmt.
Zur Abdichtung der die Sockel 50 aufnehmenden Montageöffnungen 22 der
Glaskeramikplatte 8 ist jeder Sockel 50 gemäß der Fig. 7 an seinem Mittelbereich mit
einem Ringflansch ausgebildet. Der Außendurchmesser des Ringflansches ist größer als
der Durchmesser der Montageöffnung 22, so dass der Ringflansch des Sockels die
Montageöffnung 22 überdeckt. Zwischen dem Ringflansch 51 und der Glaskeramikplatte
8 ist eine O-Ringdichtung 56 angeordnet. Bei in dem Lagerteil 55 montiertem Sockel 50
kann der Ringflansch über die O-Ringdichtung 51 eine gewisse Druckkraft auf die
Glaskeramikplatte 8 ausüben, die auf dem als Widerlager dienenden Formblech 52 der
Verankerung 51 aufliegt. Somit ist die Verankerung 51 sicher gegenüber der
Glaskeramikplatte 8 abgedichtet.
Der in Fig. 8 gezeigte Gargutträger 58 ist an jeder seiner Schmalseiten mit einem
Trägerteil 64 versehen, das unterhalb einer in der Fig. 9 strichpunktiert angedeuteten
waagrechten Umrandung des Gargutträgers 58 angeordnet ist. Gemäß der Fig. 9 hat
jedes Trägerteil 64 Lageransätze 65, 66. Beim Einhängen des Gargutträgers 58 in die
Trägersäulen 19 werden zunächst die in Fig. 9 gezeigten oberen Lageransätze 66 der
Trägerteile 64 des Gargutträgers 58 in die fensterartigen Freischnitte eingeführt und mit
einer Innenwand der Trägersäule 19 in Anlage gebracht, während die in Fig. 9 gezeigten
unteren Lageransätze 65 der Trägerteile 64 des Gargutträgers 58 mit einer Außenwand
der Trägersäule in Anlage gebracht werden. Durch das auf die Lageransätze 65, 66
ausgeübte Drehmoment des Gargutträgers 58 verbleiben die Lageransätze 65, 66 in
sicherer Anlage mit der Innen- und Außenwand der Trägersäulen 19.
Mit Hilfe eines im Bedienfeld der Steuereinrichtung 34 vorgesehenen Bedienknebels kann
das Hoch-Einbaugargerät auf eine Kochstellen- oder eine Unterhitzebetriebsart geschaltet
werden, die nachfolgend erläutert werden.
In der Kochstellenbetriebsart können die Kochstellenheizkörper 5, 6 mittels
Bedienknebeln, die im Bedienfeld der Steuereinrichtung 34 vorgesehen sind, individuell
angesteuert werden, während der Flächenheizkörper 7 außer Betrieb bleibt. Die
Kochstellenbetriebsart ist bei abgesenkter Bodentür 2 ausführbar, wie es in Fig. 1
gezeigt ist. Sie kann aber auch bei verschlossenem Garraum 32 mit hochgefahrener
Bodentür 2 in einer Energiesparfunktion betrieben werden.
In der Unterhitzebetriebsart werden erfindungsgemäß von der Steuereinrichtung 34 nicht
nur die Kochstellenheizkörper 5, 6 sondern auch der Flächenheizkörper 7 angesteuert.
Darüber hinaus kann in der Unterhitzebetriebsart eine an einer Oberseite der Muffel 21
vorgesehene Oberhitzeheizkörper von der Steuereinrichtung 34 angesteuert werden.
Um während des Unterhitzebetriebs ein möglichst gleichmäßiges Bräunungsbild des
Garguts zu erreichen, ist entscheidend, dass das die Unterhitze bereitstellende Kochfeld
10 eine über die Fläche des Kochfelds 10 gleichmäßige Verteilung der
Heizleistungsabgabe aufweist, obwohl die Heizkörper 5, 6, 7 verschiedene
Nennleistungen aufweisen. Erfindungsgemäß werden daher die Heizkörper 5, 6, 7 von
der Steuereinrichtung 34 nicht auf einen Dauerbetrieb geschaltet, sondern wird die
Stromversorgung zu den Heizkörpern 5, 6, 7 mittels der von der Steuereinrichtung 34
gesteuerten Schaltorgane 11, 12, 13 getaktet. Dabei werden die unterschiedlich großen
Nenn-Heizleistungen der Heizkörper 5, 6, 7 individuell so reduziert, dass die Heizkörper 5,
6, 7 eine über die Fläche des Kochfelds 10 gleichmäßige Verteilung der
Heizleistungsabgabe verschaffen.
Diese ausreichend gleichmäßig verteilte Heizleistungsabgabe kann mittels eines weiteren
Bedienknebels der Steuereinrichtung 34 vom Anwender je nach Heizleistungsbedarf
eingestellt werden.
Claims (11)
1. Hoch-Einbaugargerät mit einem Gehäuse (38) mit einer Muffel (21) mit einem
Garraum (32), welche Muffel (21) eine bodenseitige Muffelöffnung (17) aufweist, die
mit einer absenkbaren Bodentür (2) verschließbar ist, wobei im Gehäuse (38) eine
Hubvorrichtung (3, 31) mit Hubelementen (3) angeordnet ist, die mit der Bodentür (2)
verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (3, 31) mit den
Hubelementen (3) außerhalb des Garraums (32) angeordnet ist.
2. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
der verschlossenen Bodentür (2) und der Muffel (21) eine Dichtzone (18) ausgebildet
ist, und dass die Hubelemente (3) außerhalb der Dichtzone (18) mit der Bodentür (2)
verbunden sind.
3. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur
Ausbildung der Dichtzone (18) eine dem Garraum (32) zugewandte Oberseite der
verschlossenen Bodentür (2) einem bodenseitigen Muffelrahmen (25) der Muffel (21)
stirnseitig gegenüberliegt.
4. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
der Oberseite der verschlossenen Bodentür (2) und dem bodenseitigen Muffelrahmen
(25) eine Dichtung (20) angeordnet ist, die vorzugsweise am Muffelrahmen (25)
gehaltert ist.
5. Hoch-Einbaugargerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Hubelemente (3) als zwei starre L-förmige Träger ausgestaltet sind, von
denen jeder einen mit der Hubvorrichtung (3, 31) zusammenwirkenden senkrechten
Schenkel und einen die Bodentür (2) tragenden waagrechten Schenkel aufweist.
6. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Hubvorrichtung (3, 31) einen mit den L-förmigen Trägern wirkverbundenen
Antriebsmotor (31) aufweist, mit dessen Hilfe die Bodentür (2) motorunterstützt
verstellbar ist.
7. Hoch-Einbaugargerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass auf der dem Garraum (32) zugewandten Oberseite der Bodentür (2) eine
Gargutträgerhalteanordnung (19) gehaltert ist, die bei verschlossener Bodentür (2)
innerhalb des Garraums (32) angeordnet ist.
8. Hoch-Einbaugargerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Oberseite der Bodentür (2) mit einer wärmebeständigen
Platte (8) mit geringem Wärmeausdehnungskoeffizienten abgedeckt ist.
9. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
wärmebeständigen Platte (8) aus einem glasartigen Material, vorzugsweise einem
Glaskeramikmaterial, angefertigt ist.
10. Hoch-Einbaugargerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass in der
wärmebeständigen Platte (8) Montageöffnungen (22) vorgesehen sind, die die in der
Bodentür (2) gehalterte Gargutträgerhalteanordnung (19, 51) aufnehmen.
11. Hoch-Einbaugargerät nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die Hubelemente (3) außerhalb der wärmebeständigen Platte (8) befestigt sind.
Priority Applications (8)
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