DE1004670B - UEbertragungssystem mit mehrfachtraegerfrequenter Nachrichtenuebertragung und zwei oder mehr Pilotkanaelen je UEbertragungsgruppe - Google Patents
UEbertragungssystem mit mehrfachtraegerfrequenter Nachrichtenuebertragung und zwei oder mehr Pilotkanaelen je UEbertragungsgruppeInfo
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Description
- Übertragungssystem mit mehrfachträgerfrequenter Nachrichtenübertragung und zwei oder mehr Pilotkanälen je Übertragungsgruppe Die Erfindung betrifft Übertragungssysteme mit mehrfachträgerfrequenterNachrichtenübertragung, bei denen zwei oder mehr Pilotkanäle je übertragungsgruppe vorhanden sind und bei denen in Abhängigkeit vom Ausfall von einer Übertragungsgruppe (Kanalgruppe) zugeordneten Pilotschwingungen der Zugang zu dieser Übertragungsgruppe gesperrt wird.
- Bei der mehrfachträgerfrequenten Nachrichtenübertragung werden bekanntlich für die Messung, Regelung, Signalgabe und ähnliche Aufgaben sogenannte Pilotschwingungen übertragen, die dem gesamten System oder auch einzelnen Kanalgruppen zugeordnet sein können. Diese Pilotschwingungen können auch dazu verwendet werden, im Falle von Übertragungsstörungen, d. h. bei Ausfall der Piloten, eine selbsttätige Sperrung der dem jeweiligen System bzw. der jeweiligen Kanalgruppe zugeordneten Wähleinrichtung zu veranlassen, um zu verhindern, daß Selbstwählteilnehmer Kanäle eines gestörten Übertragungssystems bzw. einer gestörten Kanalgruppe anwählen und einen gestörten Kanal belegen. Bei Anwendung dieser Methode ist aber noch keine ausreichende Sicherheit dafür gegeben, daß bei Ausfall der Pilotschwingung tatsächlich eine Störung des Übertragungssystems bzw. der jeweiligen Kanalgruppe vorliegt, da der Ausfall der Pilotschwingung nicht immer eine eindeutige Folge einer Übertragungsstörung ist.
- Man hat daher in den Wahlämtern Einrichtungen vorgesehen, die selbsttätig alle abgehenden Leitungen bzw. Kanäle eines Amtes in bestimmten zeitlichen Abständen anwählen und auf Betriebsbereitschaft prüfen und erforderlichenfalls bei Störungen gegen weitere Belegung sperren. Um bei auftretenden Fehlern und ebenso bei Beendigung der Fehler rasch wirken zu können, müssen derartige Einrichtungen in relativ kurzen Abständen die einzelnen Leitungen bzw. Kanäle anwählen. Sie sind daher einem außerordentlich starken Verschleiß unterworfen.
- Es ist bereits eine Einrichtung vorgeschlagen worden, welche ohne ständig laufende Wahlprüfeinrichtungen eine Sperrung der Kanäle ermöglicht und die bei Eintritt der Störung die Kanäle rasch sperrt und die Gewähr dafür gibt, daß keine irrtümliche Sperrung größerer Kanalbündel erfolgt. Nach diesem Vorschlag wird bei Ausfall des Pilotempfangs im zugeordneten Wähleramt das Herstellen einer Prüfverbindung innerhalb der jeweiligen Kanalgruppe, zu der der ausgefallene Pilot gehört, veranlaßt, und eine Sperrung dieser Kanalgruppe gegen Belegung erfolgt erst dann, wenn bei diesem Prüfvorgang ein Fehler des Übertragungssystems festgestellt ist. Bei Wiedererscheinen des Piloten wird die Sperrung wieder aufgehoben. Statt der sonst erforderlichen Wahl über umfangreiche Einrichtungen können dabei relativ einfache Einrichtungen benutzt werden, da ja jeweils nur das durch Pilotausfall kenntlich gemachte Kanalbündel zu prüfen ist. Auch kann die Piloteinrichtung selbst hierbei einfach aufgebaut sein.
- Bei Übertragungssystemen, bei denen zwei oder mehr Pilotkanäle je Übertragungsgruppe vorhanden sind, werden nun gemäß der Erfindung mindestens zwei Pilotsysteme zur Sperrung derart verwendet, daß eine insbesondere selbsttätige Sperrung der Kanäle nur bei Ausfall von zwei oder mehr bzw. aller Pilotschwingungen dieser Übertragungsgruppe erfolgt. Dadurch kontrollieren sich die Pilotsysteme gegenseitig. Die Sperrung der Sprechwege erfolgt dabei, gegebenenfalls über weitere Relais, durch Zusammenwirken der Kontakte der in jedem der für beide Pilotkanäle vorgesehenen Pilotempfänger enthaltenen Überwachungsrelais, z. B. durch eine Reihenschaltung von je einem Kontakt. Es kann auch, abhängig von dem Ausfall beider Pilotkanäle, eine Alarmierung, z. B. durch eine Lampe und/oder ein Schallsignal, vorgesehen sein und die Sperrung der Kanäle dann jeweils von Hand vorgenommen werden. Fällt nur in einem der beiden Pilotkanäle der Empfang aus, so handelt es sich sicher nur um eine Störung des betreffenden Pilotkanals, während man bei gleichzeitigem Empfangsausfall in beiden Pilotkanälen auf eine Unterbrechung der übertragungskanäle schließen kann. Dadurch ergibt sich in besonders einfacher Weise eine Unterscheidungsmöglichkeit zwischen dem Ausfall der Pilotfreqenz allein und einer tatsächlichen Übertragungsstörung innerhalb der Kanäle. Um bei der Sperrung von Hand nicht jeden einzelnen Kanal für sich sperren zu müssen, ist es zweckmäßig, einen Schalter für die gleichzeitige Sperrung aller Kanäle der gestörten Kanalgruppe vorzusehen. Man kann diese Methode vorteilhaft auch mit einer der bereits bekannten bzw. vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sperrung der Kanäle kombinieren.
Claims (5)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Übertragungssystem mit mehrfachträgerfrequenter Nachrichtenübertragung, bei dem zwei oder mehr Pilotkanäle j e Übertragungsgruppe vorhanden sind und bei dem in Abhängigkeit vom Ausfall von einer Übertragungsgruppe (Kanalgruppe) zugeordneten Pilotschwingungen der Zugang zu dieser Übertragungsgruppe gesperrt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrung der Kanäle nur bei Ausfall von zwei oder mehr Pilotschwingungen dieser Übertragungsgruppe erfolgt.
- 2. Übertragungssystem nach Anspruch 1; dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrung der Kanäle durch Zusammenwirken der Kontakte der in jedem der für die Pilotkanäle vorgesehenen Pilotempfänger enthaltenen Überwachungsrelais ausgelöst wird.
- 3. Übertragungssystem nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch die Reihenschaltung von je einem Kontakt der Überwachungsrelais der verschiedenen Pilotempfänger.
- 4. Übertragungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß statt einer automatischen Sperrung nur ein besonderes Signal (Lampe und/oder Schallsignal) ausgelöst wird, das auf die Notwendigkeit hinweist, die Kanäle von Hand zu sperren, vorzugsweise mit einem dafür vorgesehenen Schalter.
- 5. Übertragungssystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß für die Sperrung mehrerer Kanäle jeweils nur ein Schalter vorgesehen ist.
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| DE1004670B true DE1004670B (de) | 1957-03-21 |
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