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DE10045512A1 - Verfahren und System zur Auswahl und Bezahlung einer Dienstleistung - Google Patents

Verfahren und System zur Auswahl und Bezahlung einer Dienstleistung

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Publication number
DE10045512A1
DE10045512A1 DE10045512A DE10045512A DE10045512A1 DE 10045512 A1 DE10045512 A1 DE 10045512A1 DE 10045512 A DE10045512 A DE 10045512A DE 10045512 A DE10045512 A DE 10045512A DE 10045512 A1 DE10045512 A1 DE 10045512A1
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DE
Germany
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central computer
mobile phone
mobile telephone
receipt
service
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10045512A
Other languages
English (en)
Inventor
Ernesto H Surbeck
Joerg Bolik
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE10045512A1 publication Critical patent/DE10045512A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Ein Verfahren zur Auswahl und Bezahlung einer angebotenen Dienstleistung unter Verwendung eines Mobiltelefons (1) weist die folgenden Schritte auf: DOLLAR A Anwählen eines Zentralrechners (5) mittels des Mobiltelefons über ein Mobilfunknetz (4), DOLLAR A Übermitteln von Informationen über angebotene Dienstleistungen durch Audio- und/oder Videosignale vom Zentralrechner zum Mobiltelefon, DOLLAR A Auswahl der gewünschten Dienstleistung zum gewünschten Tarif und Übermittlung des Auswahlsignals als Sprach-, Tastatur- oder Bildsignal von dem Mobiltelefon zum Zentralrechner, DOLLAR A elektronische Bezahlung der gewünschten Dienstleistung durch einen vom Zentralrechner gesteuerten Zahlvorgang und DOLLAR A Übertragen eines den Zahlvorgang bestätigenden Quittungssignals vom Zentralrechner zum Mobiltelefon und Quittungsanzeige auf dem Anzeigefeld (3) des Mobiltelefons als Zahlungsnachweis. DOLLAR A Die Dienstleistungen können verschiedenster Art sein, beispielsweise Transport in einem Verkehrsmittel, Darbieten einer Theateraufführung und dergleichen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie ein System zur Auswahl und Bezahlung einer Dienstleistung unter Verwendung eines Mobiltelefons.
Bevor Dienstleistungen wie z. B. der Transport in ei­ nem öffentlichen Verkehrsmittel oder die Darbietung einer Theateraufführung, eines Konzerts usw. in An­ spruch genommen werden, erfolgt üblicherweise die Be­ zahlung durch Bargeld oder bargeldlos mittels einer Kreditkarte, Geldkarte u. ä.. Danach erhält die zah­ lende Person einen Beleg - normalerweise in Papier­ form -, der sie als Berechtigte zur Inanspruchnahme der Dienstleistung ausweist. Für diesen Vorgang be­ dient sich der Dienstleistungsanbieter häufig der Dienste eines Automaten.
Aus der DE 199 57 660 A1 ist bereits ein Verfahren zur Abrechnung des Fahrpreises bei der Benutzung öf­ fentlicher Verkehrsmittel bekannt, bei dem einer durch den Fahrgast mitgeführten, ein abgespeichertes Guthaben enthaltenden Speichereinheit während der Fahrt Beträge abgebucht werden, die in Beziehung zu der jeweils erbrachten Beförderung stehen. Bei einer konkreten Ausbildung dieses Verfahrens sollen durch in dem Verkehrsmittel angeordnete Sender während des Fahrens des Verkehrsmittels Zählimpulse gesendet wer­ den, die durch einen von dem Fahrgast mitgeführten, mit der Speichereinheit verbundenen Empfänger empfan­ gen werden, wobei bei jedem empfangenen Zählimpuls ein bestimmter Betrag von dem Guthaben abgebucht wird. Der Empfänger und die Speichereinheit können in ein mobiles Kommunikationsgerät, insbesondere in ein Mobiltelefon integriert sein.
Dieses Verfahren bzw. die zu dessen Durchführung ver­ wendete Vorrichtung sind jedoch noch relativ aufwen­ dig, da jedes Verkehrsmittel einen speziellen Sender und jeder Fahrgast einen hierauf abgestimmten Empfän­ ger benötigen. Zudem sind spezielle Vorrichtungen er­ forderlich, um die Speichereinheiten aufzuladen, und jeder Fahrgast hat vor jeder Fahrt dafür Sorge zu tragen, daß das gespeicherte Guthaben ausreichend hoch ist, um den Fahrpreis für die vorgesehene Fahrt abdecken zu können.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und ein System zur Auswahl und Bezah­ lung einer angebotenen Dienstleistung unter Verwen­ dung eines Mobiltelefons anzugeben, durch die dieser Vorgang noch effizienter und kostengünstiger durchge­ führt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch das im Anspruch 1 angegebene Verfahren sowie die im An­ spruch 10 angegebene Vorrichtung. Vorteilhafte Wei­ terbildungen des erfindungsgemäßen Verfahren bzw. der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus den jeweils zugeordneten Unteransprüchen.
Die Erfindung betrifft somit ein Verfahren zur Aus­ wahl und Bezahlung einer angebotenen Dienstleistung unter Verwendung eines Mobiltelefons, welches sich durch die folgenden Schritte kennzeichnet:
Anwählen eines Zentralrechners mittels des Mobiltele­ fons über ein Mobilfunknetz,
Übermitteln von Informationen über angebotene Dienst­ leistungen durch Audio- und/oder Videosignale vom Zentralrechner zum Mobiltelefon,
Auswahl der gewünschten Dienstleistung zum gewünsch­ ten Tarif und Übermittlung des Auswahlsignals als Sprach-, Tastatur- oder Bildsignal von dem Mobiltele­ fon zum Zentralrechner,
elektronische Bezahlung der gewünschten Dienstlei­ stung durch einen vom Zentralrechner gesteuerten Zahlvorgang, und
Übertragen eines den Zahlvorgang bestätigenden Quit­ tungssignals vom Zentralrechner zum Mobiltelefon, und Quittungsanzeige auf dem Anzeigefeld des Mobiltele­ fons als Zahlungsnachweis.
Für die Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfah­ rens ist somit nur der Zentralrechner zusätzlich er­ forderlich, der jedoch mit einer Vielzahl von Mobil­ telefonen kommunizieren kann, so daß die Kosten für die einzelnen Dienstleistungen minimal sind. Alle an­ deren Komponenten der Vorrichtung werden bereits für die normale Kommunikation mittels Mobilfunk verwen­ det, so daß hierfür keine weiteren Kosten anfallen.
Auch ist das Verfahren für den Nutzer der Dienstlei­ stung sehr bequem, da er nicht ständig darauf achten muß, ob sein gespeichertes Guthaben für die nächste Inanspruchnahme einer Dienstleistung ausreichend ist. Er kann das Auswählen und Bezahlen der Dienstleistung an jedem Ort und zu jeder Zeit vornehmen. Darüber hinaus kann das Verfahren für Dienstleistungen ver­ schiedenster Art eingesetzt werden; der Mobiltelefon­ benutzer kann somit auf diese Weise beispielsweise die Berechtigung für die Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel als auch die Berechtigung für einen Theaterbesuch oder dergleichen erwerben. Das erfin­ dungsgemäße Verfahren gibt dem Benutzer auch die Mög­ lichkeit, für die Bezahlung einer Dienstleistung aus unterschiedlichen Tarifen auszuwählen, z. B. für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Einzel­ fahrtberechtigung oder eine Berechtigung für einen bestimmten Zeitraum wie eine Woche oder einen Monat oder für Theaterbesuche die Berechtigung für eine Aufführung oder mehrere Aufführungen im Abonnement zu erwerben. Schließlich ist es nicht erforderlich, daß der Benutzer einen besonderen Beleg für seine Berech­ tigung mit sich führen muß, wobei davon ausgegangen wird, daß er das Mobiltelefon stets bei sich trägt.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläu­ tert. Diese zeigt in schematischer Darstellung die Komponenten einer Vorrichtung zum Auswählen und Be­ zahlen einer angebotenen Dienstleistung sowie deren gegenseitige Zuordnung am Beispiel des Erwerbs einer Berechtigung für die Inanspruchnahme einer Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel.
In der Figur sind ein Mobiltelefon 1 mit einem Ta­ stenfeld 2 und einem Anzeigefeld 3, ein Mobilfunknetz 4, ein Zentralrechner 5, ein Geldinstitut 6 und ein Verkehrsunternehmen 7 dargestellt.
Es wird davon ausgegangen, daß die Betreiber jeweils des Mobilfunknetzes 4, des Zentralrechners 5, des Geldinstituts 6 und des Verkehrsunternehmens 7 ver­ schiedene Unternehmen sind und die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erforderlichen ver­ traglichen Beziehungen zwischen ihnen bestehen. Es ist jedoch auch möglich, daß beispielsweise das Ver­ kehrsunternehmen 7 den Zentralrechner 5 betreibt.
Der Benutzer des Mobiltelefons 1 ist üblicherweise mit dem Betreiber des Mobilfunknetzes 4 sowie dem Be­ treiber des Geldinstituts 6, bei dem er ein Konto führt, vertraglich verbunden. Darüber hinaus ist eine weitere vertragliche Beziehung zwischen dem Benutzer des Mobiltelefons 1 und dem Betreiber des Zentral­ rechners 5 und gegebenenfalls auch zwischen dem Erst­ genannten und dem Verkehrsunternehmen 7 erforderlich.
Der Zentralrechner 5 ist vorzugsweise auch mit weite­ ren Mobilfunknetzen sowie mit weiteren Geldinstituten in der dargestellten Weise verbunden, da die ver­ schiedenen Mobiltelefonbenutzer mit verschiedenen Mo­ bilfunknetzen in Verbindung stehen und auch vertrag­ liche Beziehungen zu verschiedenen Geldinstituten un­ terhalten, und es erwünscht ist, daß möglichst viele Mobiltelefonbenutzer an dem erfindungsgemäßen Verfah­ ren teilnehmen. In gleicher Weise bestehen dann ent­ sprechende Beziehungen zwischen dem Verkehrsunterneh­ men 7 und den verschiedenen Geldinstituten.
Vor Antritt einer Fahrt stellt der Mobiltelefonbenut­ zer eine Verbindung zwischen seinem Mobiltelefon 1 und dem Zentralrechner 5 über das Mobilfunknetz 4 her. Hierfür verwendet er zweckmäßig eine Kurzwahl, wobei für unterschiedliche Arten von Dienstleistun­ gen, z. B. Transporte in einem Verkehrsmittel, Darbie­ ten einer Theateraufführung, Durchführung einer Sportveranstaltung und dergleichen, verschiedene Kurzwahlnummern benutzt werden sollten. Dadurch kann der Zentralrechner 5 entsprechend reagieren und an das Mobiltelefon 1 Sprachsignale übermitteln, die be­ reits auf die zugeordnete Dienstleistungsart zuge­ schnittene Informationen enthalten. Darüber hinaus können, wenn das Verkehrsunternehmen 7 überregional tätig ist und unterschiedliche Ortstarife anbietet oder mehrere in verschiedenen Regionen tätige Ver­ kehrsunternehmen mit einander unterschiedlichen Tari­ fen beteiligt sind, die Informationen über angebotene Dienstleistungen zunächst nur den für den jeweiligen Standort des Mobiltelefons 1 geltenden Ortstarif ent­ halten; Informationen über andere Ortstarife werden dann nur auf besondere Anfrage des Mobiltelefonbenut­ zers übermittelt. Die übermittelten Informationen sind menüartig aufbereitet und geben dem Mobiltele­ fonbenutzer die Möglichkeit, die gewünschte konkrete Dienstleistung und einen der hierfür angebotenen Ta­ rife auszuwählen, indem der Mobiltelefonbenutzer ein entsprechendes Antwortsignal, entweder ebenfalls als Sprachsignal oder als Tastatursignal über das Mobil­ funknetz 4 zum Zentralrechner 5 sendet.
Es erfolgt nun eine Bonitätsprüfung des durch eine Personenidentifizierungsnummer (PIN) gegenüber dem Zentralrechner 5 authentifizierten Mobiltelefonbenut­ zers, indem der Zentralrechner 5 Verbindung mit dem für den Benutzer zuständigen Geldinstitut 6 Verbin­ dung aufnimmt und dieses ihm mitteilt, ob die Bonität gegeben ist. Ist dies der Fall, veranlaßt der Zen­ tralrechner 5 den entsprechenden Zahlvorgang bei dem Geldinstitut 6, beispielsweise durch Vorname einer entsprechenden Abbuchung auf dem Konto des Mobiltele­ fonbenutzers. Das Geldinstitut 6 erteilt dem Ver­ kehrsunternehmen 7 anschließend eine entsprechende Gutschrift.
Nachdem der Zahlvorgang erfolgt ist, übermittelt der Zentralrechner 5 ein entsprechendes Quittungssignal als Kurznachricht (z. B. SMS) über das Mobilfunknetz 4 zum Mobiltelefon 1. Dieses Quittungssignal erscheint auf dem Anzeigefeld 3 des Mobiltelefons 1. Es kann daher von dem Mobiltelefonbenutzer als Beleg für die Bezahlung der Dienstleistung verwendet werden und ihn beispielsweise beim Betreten des Verkehrsmittels oder bei einer Kontrolle während der Fährt als Berechtig­ ten ausweisen. Das Quittungssignal enthält zwangsläu­ fig die Kennung des Quittungsgebers und den Zeitpunkt der Quittungsausgabe, so daß Fälschungen ausgeschlos­ sen sind.
Um mit dem Mobiltelefon 1 nach der Quittungsausgabe auch andere Kurznachrichten empfangen zu können, ist es empfehlenswert, das Quittungssignal nur dann anzu­ zeigen, wenn es als Nachweis benötigt wird. Dieses wird daher solange im Zentralrechner 5 gespeichert, wie die Dienstleistung in Anspruch genommen werden kann, und kann bei Bedarf durch das Mobiltelefon 1 abgerufen werden, um die Berechtigung nachzuweisen.

Claims (13)

1. Verfahren zur Auswahl und Bezahlung einer ange­ botenen Dienstleistung unter Verwendung eines Mobiltelefons (1), gekennzeichnet durch die Schritte:
Anwählen eines Zentralrechners (5) mittels des Mobiltelefons (1) über ein Mobilfunknetz (4),
Übermitteln von Informationen über angebotene Dienstleistungen durch Audio- und/oder Videosig­ nale(-darstellungen) vom Zentralrechner (5) zum Mobiltelefon (1),
Auswahl der gewünschten Dienstleistung zum ge­ wünschten Tarif und Übermittlung des Auswahlsig­ nals als Sprach-, Tastatur- oder Bildsignal von dem Mobiltelefon (1) zum Zentralrechner (5),
elektronische Bezahlung der gewünschten Dienst­ leistung durch einen vom Zentralrechner (5) ge­ steuerten Zahlvorgang, und
Übertragen einer den Zahlvorgang bestätigenden Quittungsnachricht vom Zentralrechner (5) zum Mobiltelefon (1) und dadurch Quittungsanzeige auf dem Anzeigefeld (3) des Mobiltelefons (1) als Zahlungsnachweis.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Zentralrechner (5) die Informatio­ nen über angebotene Dienstleistungen in Menüform an das Mobiltelefon (1) übermittelt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Anwählen des Zentralrechners (5) mittels Kurzwahl oder durch die Eingabe von Dienstleistungsbegriffen (z. B. "Ticket") oder Eigennamen (sogenannte Vanity-Rufnummern) erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß verschiedene Kurzwahlnummern oder Vani­ ty-Rufnummern für unterschiedliche Dienstlei­ stungsarten verwendet werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die Informationen über angebotene Dienstleistungen einen vom Standort des Mobiltelefons (1) abhängigen Tarif enthal­ ten.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß das Quittungssignal als Kurznachricht übertragen wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß das Quittungssignal solange vom Zen­ tralrechner (5) abrufbar ist, wie die Dienstlei­ stung in Anspruch genommen werden kann.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Quittungsanzeige die Ken­ nung des Quittungsgebers und den Zeitpunkt der Quittungsausgabe enthält.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Autentifikation des Mobiltelefonbenutzers vor dem Zahlvorgang erfolgt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Prüfung der Bonität des Mobiltelefonbenutzers vor dem Zahlvor­ gang erfolgt.
11. System zur Durchführung des Verfahrens nach ei­ nem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch einen über ein Mobilfunknetz (4) mit einem Mo­ biltelefon (1) verbindbaren Zentralrechner (5) mit einem Audio-/Videoserver zur Übermittlung von Informationen über die angebotenen Dienst­ leistungen in Menüform enthaltenden Audio- und/oder Videosignalen zu einem verbundenen Mo­ biltelefon (1).
12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentralrechner (5) mit einer Abfrageein­ richtung zum Anfordern von Informationen über die Bonität des autentifizierten Mobiltelefonbe­ nutzers von einem Geldinstitut (6) versehen ist.
13. System nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Zentralrechner (5) mit einer Einrichtung zum Versenden von Kurznachrichten und/oder Videodarstellungen (z. B. Bildticket) als Quittung für einen elektronischen Zahlvor­ gang zu dem jeweiligen den Zahlvorgang autori­ sierenden Mobiltelefon (1) versehen ist.
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Cited By (4)

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