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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
für einen prepaid
Telekommunikationsdienst, insbesondere für ein digitales Mobilkommunikationsnetz,
sowie ein entsprechendes Computerprogramm und Computersystem.
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Es ist an sich aus dem Stand der
Technik bekannt, Telefongebühren
mittels sogenannter prepaid Bezahlungssysteme zu entrichten. Solche
Systeme sind zum Beispiel aus
US-A-5,915,226 ;
US-A-6,226,366 ;
US-A-6,236,851 ; WO 95 / 35 619 und WO 95 /
34 161 bekannt.
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Ein prepaid Bezahlungssystem für die Entrichtung
von Telekommunikationsgebühren
wird beispielsweise von Vodafone mit dem D2-CallYa Produkt angeboten
(www.d2vodafone.de/callya). Bei diesem prepaid Konzept erwirb der
Telekommunikationskunde sogenannte Voucher- oder Rubbelkarten, auf
die eine sogenannte Voucher-Nummer aufgedruckt ist. Zum Aufladen
seines prepaid Kontos ruft ein Telekommunikationskunde eine Service-Nummer von
seinem Handy aus an und gibt dann die Voucher-Nummer über die
Tastatur seines Handys ein. Der der Voucher-Nummer zugeordnete Aufbuchungsbetrag
wird dann dem Kunden-Konto gutgeschrieben.
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Nachteilig ist hierbei der Aufwand
für die
Herstellung der Voucher- oder Rubbelkarten sowie die für die Distribution
dieser Karten erforderliche Logistik. Für den Telekommunikationsendkunden
ist nachteilig, dass eine relativ lange Voucher-Nummer, die üblicherweise
zwölf Ziffern
lang ist, per Hand einzugeben ist.
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Für
die seitens des Telekommunikationsanbieters erforderliche prepaid
Administration sind verschiedene Produkte kommerziell erhältlich,
so zum Beispiel das ORGA Prepaid Service Center der Firma ORGA Kartensysteme
GmbH, Paderborn (www.orga.com), vgl. die Produktinformation „Thinking
Solutions for Prepaid",
die von der angegebenen Web-Adresse geladen werden kann.
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Weitere Produkte für die prepaid
Service Administration sind von der Firma Siemens AG erhältlich,
insbesondere das Produkt „VoMSXpress", bei dem es sich
um ein Voucher Management System zur Verwaltung von prepaid Wertkarten
und für
die Durchführung
von Aufbuchungsvorgängen
handelt (www.pse.siemens.at).
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Weitere Produkte für die prepaid
Administration und das sogenannte Vocher Management sind von der
Firma Business Logic Systems (www.businesslogic.co.uk) sowie der
Firma Logica (www.logica.com) erhältlich.
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Ein gemeinsames Merkmal solcher vorbekannter
prepaid Administrationssysteme ist das Erfordernis eines sogenannten
Voucher Printing Systems, das heißt die Notwendigkeit der Herstellung von
sogenannten Voucher-, Wert- oder Rubbelkarten mit der aufgedruckten
Voucher-Nummer.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene
weitere Systeme für
die bargeldlose Bezahlung unter Verwendung von Handys bekannt. Hierbei
handelt es sich um sogenannte Debit-Systeme, beispielsweise zur
Bezahlung des Fahrpreises in Nahverkehrssystemen (vgl. „Card-Forum
02/2002", „Handys
für Bargeld
und Tickets", Arndt
Weber).
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Aus der
DE 100 02 032 A1 ist ein
Verfahren zur bargeldlosen Zahlung mittels Mobiftelefon bekannt.
Für die
Anwendung dieses Verfahrens müssen
sowohl der Zahlungsabsender als auch der Zahlungsempfänger in
einem Autorisierungsrechner, der Teil eines Zahlungssystems ist,
registriert sein. Auf dem Autorisierungsrechner sind Informationen
des Zahlungsabsenders und Zahlungsempfängers gespeichert, die bei Übertragung
entsprechender Identifikationscodes abrufbar sind.
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Für
die Ausführung
einer bargeldlosen Zahlung wählt
der Zahlungsabsender über
sein Mobiltelefon den Autorisierungsrechner an. Der Zahlungsabsender
wird von dem Autorisierungsrechner über das Subscriber Identity
Module oder die Rufnummer des Mobiltelefons identifiziert. Der Zahlungsabsender gibt
dann über
die Tastatur seines Mobiltelefons die Identifikationsnummer des
Zahlungsempfängers
ein, die beispielsweise an der Kasse einer Verkaufsstelle aushängt, sowie
den zu zahlenden Geldbetrag.
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Anschließend wird eine entsprechende Überweisung
auf das Konto des Zahlungsempfängers
durchgeführt.
Dieses System erlaubt also lediglich die Eingabe eines Überweisungsauftrags
zu Gunsten eines Zahlungsempfängers über ein
Mobiltelefon. Darüber
hinaus sind keine anderen Transaktionen möglich, so dass es diesem System
an der notwendigen Flexibilität
mangelt.
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Aus der
DE 101 01 815 A1 ist ein
Mobiltelefon als Bestandteil im bargeldlosen elektronischen Zahlungsverkehr
bekannt. Der Zahlungsempfänger teilt
hierbei dem Zahlenden über
Schnittstellen der Mobiltelefone seine Kontonummer und Bankleitzahl mit.
Diese Informationen sowie der einzugebende Zahlbetrag werden automatisch
per Mobilfunknetz vom Telefon des Zahlenden an das Konto des Zahlenden
gesendet. Die Berechtigung für
die Vornahme der Transaktion wird mittels eines Codesatzes, der aus
vier Blöcken
besteht, geprüft.
Der Überweisungsbetrag
wird dem angegebenen Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. Auch
bei diesem System ist wiederum nachteilig, dass lediglich die Eingabe
eines Überweisungsauftrags
aber keine darüber
hinausgehenden finanziellen Transaktionen möglich sind.
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Aus
EP 1 016 263 B1 ist ein Verrechnungssystem
und ein Verrechnungsverfahren in einem Telekommunikationsnetz bekannt.
Hierbei wird der einem Kunden für
eine Telekommunikationsdienstleistung berechnete aus statistischen
Eigenschaften von früheren
Verbindungen dieses Kunden ermittelt.
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Aus der
US-A-6,173,175 B1 ist ein
Verfahren zur Generierung von Rechnungsdaten in einem Telekommunikationssystem
bekannt. Dieses System ermöglicht
es, dass Gruppen von Telekommunikationsteilnehmern ein einziges
Konto gemeinschaftlich benutzen.
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Aus der WO 01 / 48 714 A1 ist ein
Verfahren zur Durchführung
von Bezahl-Transaktionen
unter Verwendung von Mobiltelefonen bekannt. In einer ersten Phase
werden das an der Zahlungstransaktion beteiligte Mobilgerät und das
Bezahlungsterminal in einer Transaktionszentrale einander zugeordnet. In
der zweiten Phase findet dann die Zahlungstransaktion zwischen dem
Mobilgerat und dem Bezahlungsterminal über die Transaktionszentrale
statt. Die zweite Phase wird von der Transaktionszentrale eingeleitet,
indem die Bezahlungsaufforderung der Zahlungstransaktion an das
an der betreffenden Zahlungstransaktion beteiligte Mobilgerät übermittelt wird.
Dieses vorbekannte System hat insbesondere den Nachteil, dass es
lediglich die Zahlung eines Zahlungsbetrags aufgrund einer entsprechenden
Bezahlungsaufforderung seitens einer Transaktionszentrale ermöglicht,
nicht aber darüber
hinausgehende finanzielle Transaktionen. Auch dieses System ist daher
nicht hinreichend flexibel.
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Aus der
DE 100 37 175 A1 ist ein
Verfahren zur Bestätigung
einer Transaktion unter Verwendung eines Mobilfunkendgerätes bekannt.
Zur Bestätigung einer
Transaktion werden Bestätigungsdaten
an den Transaktionspartner über
einen Datenkanal übermittelt.
Als Datenkanal wird ein Unstructered Supplementary Services Data – Kanal,
ein sogenannter USSD-Kanal, insbesondere eines GSM-, GPRS- oder
eines UMTS-Mobilfunknetzes, oder ein Feature Code Service Kanal,
ein sogenannter FCS-Kanal, insbesondere eines IS-41-Mobilfunknetzes verwendet.
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Aus der
EP 1 128 340 A1 ist ein
Verfahren zum Aufladen eines Kundenkontos für Telekommunikationsdienste
und ein entsprechendes Aufladesystem bekannt. Nach dem Bezahlen
der gewünschten Anzahl
von Werteinheiten an eine Bezahlstelle wird ein Online-Verbindung
zwischen der Bezahlstelle und dem Netzwerkbetreiber aufgebaut. Eine
Kundenkontoauflade-Anfrage wird von der Bezahlstelle an den Netzwerkbetreiber übertragen,
auf deren Grundlage eine Überprüfung der
Bonität
der Bezahlstelle erfolgt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu
Grunde ein weiteres Verfahren, Computerprogramm und Computersystem
für einen
prepaid Telekommunikationsdienst zu schaffen, welches für die Entrichtung von
Telekommunikationsgebühren
geeignet ist und ein hohes Maß an
Flexibilität
aufweist.
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Die der Erfindung zu Grunde liegende
Aufgabe wird mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche jeweils
gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den abhängigen
Patentansprüchen
angegeben.
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Die vorliegende Erfindung ermöglicht die
Realisierung eines prepaid Telekommunikationsdienstes, der ohne
physikalische Voucher-, Wert- oder Rubbelkarten auskommt. Dies hat
den Vorteil, dass der Aufwand für
die Herstellung der Karten und die Logistik für die Distribution der Karten
eingespart werden kann.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird für
einen Aufbuchungsbetrag serverseitig eine temporäre Aufbuchungskennung ermittelt,
welche eine Zufallszahl beinhaltet. Diese temporäre Aufbuchungskennung ist nur
in Kombination mit einer Kennung des Telekommunikationsgeräts des Zahlungsempfängers gültig. Vorzugsweise
hat eine solche temporäre
Aufbuchungskennung eine relativ kurze Länge von zum Beispiel vier Ziffern.
Im Vergleich zum Stand der Technik muss ein Benutzer also nur eine
sehr kurze Aufbuchungskennung für
die Aufbuchung des Zahlungsbetrags eingeben.
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Bei dieser Kennung kann es sich z.B.
um die Rufnummer, d.h. die MSISDN, oder die IMSI (International
Mobile Subscriber Identification) oder die TMSI (Temporary Mobile
Subscriber Identity) oder eine andere dem Telekommunikationsgerät bzw. dem
Händer
oder Kunden zugeordnete Kennung handeln.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die temporäre
Aufbuchungskennung nur während
eines relative kurzen Zeitraums gültig. Dazu hat die temporäre Aufbuchungskennung
einen zugeordneten Zeitstempel.
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Die temporäre Aufbuchungskennung ist nur innerhalb
eines vorgegebenen Zeitraums gültig,
der mit dem Zeitpunkt des Zeitstempels beginnt. Der vorgegebene
Zeitraum für
die Gültigkeit
der temporären Aufbuchungskennung
kann dabei relativ kurz gewählt
werden, das heißt
etwa im Bereich einiger Minuten. Der vorgegebene Zeitraum muss dabei
lediglich so lange sein, wie typischerweise für die Übertragung der temporären Aufbuchungskennung
zu dem Telekommunikationsgerät
des Zahlungsempfängers, für die Mitteilung
der temporären
Aufbuchungskennung an den Zahlenden und die Eingabe der temporären Aufbuchungskennung
in das Telekommunikationsgerät
des Zahlenden sowie deren Übertragung zurück an den
Server benötigt
wird.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Zahlungsempfänger ein Händler. Der Händler hat
ein oder mehrere Telekommuni kationsgeräte, die mit deren Rufnummern als
Kennung serverseitig registriert sind. Ferner hat der Händler eine
Händler-Kennung,
das heißt
eine sogenannte Point of Sales (POS) Identifikationsnummer (ID).
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Beispielsweise nimmt ein Verkäufer den Zahlungsbetrag
in bar entgegen. Daraufhin gibt der Verkäufer über ein registriertes Mobiltelefon
des Händlers,
welches beispielsweise dem Verkäufer
zugeordnet ist, den der Zahlung entsprechenden Aufbuchungsbetrag
ein. Dieser Aufbuchungsbetrag wird über das Mobilfunknetzwerk an
einen Server übertragen
und mittels der Kennung des Mobilfunkgeräts des Verkäufers dem Händler zugeordnet.
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Daraufhin wird eine temporäre Aufbuchungskennung
ermittelt, die von dem Server an das Mobilfunkgerät des Verkäufers übertragen
wird. Der Verkäufer
teilt diese temporäre
Aufbuchungskennung dem Kunden, der zuvor die Barzahlung geleistet
hat, mit. Dies kann verbal erfolgen oder auch durch den Aufbau einer
Kommunikationsverbindung zwischen den Mobilfunkgeräten des
Verkäufers
und des Kunden, beispielsweise über
eine Infrarot-Schnittstelle.
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Daraufhin wird die temporäre Aufbuchungskennung
sowie die POS ID des Händlers
von dem Mobilfunkgerät
des Kunden über
das Mobilfunknetzwerk an den Server übertragen und dort auf deren Gültigkeit überprüft (Validierung).
Wenn es sich um eine gültige
Aufbuchungskennung handelt, kann dann serverseitig die Aufbuchung
des Zahlungsbetrags auf das Kundenkonto vorgenommen werden. Vorzugsweise
wird dieser Umsatz auf einem Händler-Konto
für die
spätere
Abrechung des Telekommunikationsanbieters mit dem Händler erfasst.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird nach der Validierung der temporären Aufbuchungskennung
serverseitig eine permanente Aufbuchungskennung ermittelt. Zur Ermittlung
der permanenten Aufbuchungskennung kann auf vorbekannte Voucher
Management Systeme zurückgegriffen
werden. Beispielsweise wird mittels eines solchen Voucher Management
Sys tems eine Liste von Voucher-Nummern, das heißt permanenten Aufbuchungskennungen,
erzeugt. Erfindungsgemäß wird dann
zumindest ein Teil der in dieser Liste beinhalteten permanenten
Aufbuchungskennungen nicht für
die Herstellung von Voucher-Karten verwendet, sondern für die Umwandlung von
temporären
Aufbuchungskennungen.
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Für
eine als gültig
befundene temporäre
Aufbuchungskennung wird also eine permanente Aufbuchungskennung
aus der Liste der permanenten Aufbuchungskennungen gewählt und
die gewählte
permanente Aufbuchungskennung aus der Liste „gestrichen". Die permanente
Aufbuchungskennung wird dann über
das Mobilfunknetz an das Mobilfunkgerät des Kunden übertragen.
Der Kunde kann dann die permanente Aufbuchungskennung in an sich
bekannter Art und Weise verwenden, wobei der Kunde keine physikalische
Voucher-Karte benötigt.
Der Kunde kann also eine bestimmte Service-Nummer anrufen und die
permanente Aufbuchungskennung eingeben, um sein Guthaben zu aktivieren.
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Der Kunde kann jedoch auch die permanente
Aufbuchungskennung für
den späteren
Gebrauch in seinem Mobilfunkgerät
speichern oder an einen Dritten weiterleiten. Die Weiterleitung
kann zum Beispiel in Form einer SMS erfolgen.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann ein Telekommunikationskunde von seinem prepaid
Konto auf das prepaid Konto eines anderen Telekommunikationskunden eine Überweisung
vornehmen. Auf diese Art und Weise kann eine Bezahlung von beliebigen
Gütern oder
Dienstleistungen erfolgen.
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Zur Durchführung der Überweisung wird von dem Mobilfunkgerät des Telekommunikationskunden,
der den Überweisungsauftrag
eingeben möchte, der
Aufbuchungsbetrag, der zu Gunsten des Zahlungsempfängers überwiesen
werden soll, eingegeben. Daraufhin wird serverseitig eine temporäre Aufbu chungskennung
ermittelt, die an das Mobilfunkgerät des Überweisenden übermittelt
wird.
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Der Telekommunikationskunde, der
die Überweisung
vornehmen möchte,
teilt dann dem Zahlungsempfänger
die temporäre
Aufbuchungskennung mit. Von dem Mobilfunkgerät des Zahlungsempfängers wird
dann die temporäre
Aufbuchungskennung an den Server übertragen. Zusätzlich wird auch
die Kennung des Mobilfunkgeräts
des Überweisenden übertragen,
welche zur Validierung der temporären Aufbuchungskennung verwendet
wird.
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Für
den Fall, dass die temporäre
Aufbuchungskennung als gültig
befunden wurde, wird dann die Aufbuchung zu Gunsten des Zahlungsempfängers vorgenommen
und das Konto des Überweisenden
wird entsprechend belastet. Alternativ kann die temporäre Aufbuchungskennung
in eine permanente Aufbuchungskennung umgewandelt werden, und zu dem
Zahlungsempfänger übertragen
werden.
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Im Weiteren werden bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung mit Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein
Blockdiagramm einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Computersystems
für ein
Mobilfunknetzwerk,
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2 ein
Flussdiagramm für
die Registrierung eines Händlers,
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3 ein
Flussdiagramm für
die Auffüllung eines
prepaid Kontos eines Kunden,
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4 ein
Flussdiagramm für
die Übergabe einer
permanenten Aufbuchungsnummer an einen Kunden,
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5 ein
Flussdiagramm zur Belastung des prepaid Kontos eines Kunden zu Gunsten
eines anderen Kunden.
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Die 1 zeigt
ein Mobilfunknetzwerk 1 , welches beispielsweise nach dem GSM, GPRS, UMTS
oder IS-41 Standard arbeitet.
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Die Telekommunikationsgeräte 2, 3 und 4 sowie
weitere in der 1 nicht
gezeigte Telekommunikationsgeräte
können über das
Mobilfunknetz 1 miteinander kommunizieren sowie auch mit
einem Server 5, der mit dem Mobilfunknetz 1 verbunden
ist.
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Bei den Telekommunikationsgeräten 2, 3, 4,....,
handelt es sich vorzugsweise um Handys, die nach dem GSM Standard
arbeiten. Solche Handys haben eine SIM-Karte 6, auf der
die Rufnummer, das heißt
die sogenannte MSISDN (Mobile Station ISDN Number) gespeichert ist.
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Die Kommunikation zwischen einem
der Telekommunikationsgeräte 2, 3, 4,...
und dem Server 5 kann beispielsweise durch den Aufbau einer
Telefonverbindung, das heißt
durch Spracheingabe erfolgen. Hierzu ist dem Server 5 eine
Service-Rufnummer zugeordnet, die von dem betreffenden Telekommunikationsgerät angerufen
wird, um eine Verbindung aufzubauen. Sobald die Verbindung hergestellt
ist, können
durch natürlich
sprachliche Sprache Eingabedaten an den Server 5 übertragen
werden, wie es an sich aus dem Stand der Technik bekannt ist.
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Ferner können zwischen den Telekommunikationsgeräten und
dem Server 5 auch Daten mittels einer sogenannten SMS Nachricht
(SMS = Short Message Service) übertragen
werden. Ferner können
Daten auch mittels USSD oder WAP oder mit einem anderen Datendienst übertragen
werden. Bei den zu übertragenden
Daten kann es sich dabei um Steuerungskommandos und / oder Nutzdaten
handeln.
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Der Server 5 beinhaltet
ein prepaid Modul 7 und ein Datenbankmodul 8.
Das Datenbankmodul 8 dient zur Führung der prepaid Konten für die Telekommunikationsgeräte 2, 3, 4,...
Hierzu beinhaltet das Datenbankmodul 8 für jedes
der registrierten Telekommunikationsgeräte die betreffende MSISDN, der
das Guthaben zugeordnet ist. Wenn für eines der Telekommunikationsgeräte Telekommunikationsgebühren anfallen,
so werden diese dem betreffenden Prepaid Konto in dem Datenbankmodul 8 durch
das prepaid Modul 7 belastet.
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Für
die prepaid Administration, die Auffüllung der prepaid Konten und
1 oder andere finanzielle Transaktionen beinhaltet der Server 5 weitere
Komponenten:
Das Computerprogramm 9 beinhaltet ein
Registrierungsmodul 10, ein Modul 11 zur Erzeugung
einer temporären
Aufbuchungskennung und ein Modul 12 zur Ermittlung einer
permanenten Aufbuchungskennung.
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Das Modul 10 dient zur Registrierung
von Telekommunikationsgeräten
und von Händlern,
wie im Weiteren noch näher
erläutert
werden wird.
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Das Modul 11 beinhaltet
einen Zufallsgenerator 13 und eine Zeitbasis 14.
Beispielsweise hat eine temporäre
Aufbuchungskennung eine vorgegebene Länge von vier Ziffern. Zur Erzeugung
einer solchen temporären
Aufbuchungskennung wird dann mittels des Zufallsgenerators eine
pseudo-zufällige Ziffernfolge,
die vier Ziffern beinhaltet, erzeugt. Dieser Ziffernfolge, die die
temporäre
Aufbuchungskennung darstellt, wird ferner ein Zeitstempel zugeordnet,
der sich aus der Zeitbasis 14 ergibt.
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Das Modul 12 dient zur Ermittlung
einer permanenten Aufbuchungskennung für eine temporäre Aufbuchungskennung.
Dies kann so erfolgen, dass das Modul 12 aus einer Liste
von permanenten Aufbuchungskennungen, die von einem Voucher Management
System erzeugt worden ist, eine permanente Aufbuchungskennung entnimmt.
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Mit Hilfe der temporären Aufbuchungskennung
wird eine „virtuelle
Voucherkarte" erzeugt,
die in dem Datenbankmodul 15 gespeichert wird. Eine solche
virtuelle Voucherkarte beinhaltet die temporäre Aufbuchungskennung, den
Aufbuchungsbetrag und den Zeitstempel sowie weitere Kennungen, die
vom Anwendungsfall abhängen.
Beispielsweise gehört
zu einer virtuellen Voucherkarte die Händlerkennung (POS ID) und die
Rufnummer (MSISDN) des Telekommunikationsgeräts des Händlers, von dem aus die temporäre Aufbuchungskennung
angefordert worden ist. Alternativ beinhaltet eine virtuelle Voucherkarte
eine Kennung, wie zum Beispiel die Rufnummer (MSISDN), des Telekommunikationsgeräts eines
Kunden, der einem anderen Kunden ein prepaid Guthaben überweisen
möchte.
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Ferner hat der Server 5 ein
Datenbankmodul 16, welches zur Führung der Händler-Konten dient. In dem
Datenbankmodul 16 wird für jeden Händler der getätigte Umsatz
erfasst, das heißt
es wird jeder POS ID, der von dem betreffenden Händler getätigte Umsatz von Aufbuchungsbeträgen für die Zwecke der
späteren
Abrechnung des Telekommunikationsanbieters mit dem Händler erfasst.
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Ferner hat der Server 5 ein
Datenbankmodul 17, welches für die Registrierung von Händlern dient. In
dem Datenbankmodul 17 sind einer Händlerkennung (POS ID), ein
oder mehrere Kennungen von Telekommunikationsgeräten des Händlers, wie zum Bespiel deren
Rufnummern (MSISDN) zugeordnet, sowie ein Geheimcode, zum Beispiel
eine Personal Identification Number (PIN).
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Eine solche PIN kann für den betreffenden Händler einheitlich
sein. Alternativ wird jedem registriertem Telekommunikationsgerät des Händlers,
das heißt
dessen Rufnummer, eine gesonderte PIN zugeordnet. Diese PINs werden
dann z.B. verschiedenen Verkäufern
des Händlers
zugeordnet, die die registrierten Telekommunikationsgeräte benutzen.
Ferner sind in dem Datenbankmodul 17 Stammdaten des Händlers,
wie zum Beispiel dessen Adresse und dergleichen abgelegt.
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Die Arbeitsweise des Systems der 1 wird im weiteren mit Bezugnahme
auf die 2 bis 5 näher erläutert:
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Die 2 veranschaulicht
die Vorgehensweise zur Registrierung eines neuen Händlers.
Dazu wird in dem Schritt 20 eine Client-Server-Verbindung zwischen
dem Telekommunikationsgerät
des Händlers
und dem Server 5 aufgebaut. Im Weiteren wird beispielsweise
davon ausgegangen, dass der Händler
das Telekommunikationsgerät 2 hat.
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Die Client-Server-Verbindung zwischen
dem Telekommunikationsgerät 2 und
dem Server 5 kann durch einen Anruf von dem Telekommunikationsgerät 2 an
die Service-Nummer des Servers 5 erfolgen oder über einen
anderen von dem Mobilfunknetzwerk 1 zur Verfügung gestellten
Datendienst. Alternativ kann die Registrierung des Händlers auch über eine Internet-Verbindung
erfolgen.
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Vorzugsweise erfolgt die Registrierung
durch einen Anruf von dem Telekommunikationsgerät 2 oder durch die
Versendung einer SMS. In diesem Fall wird die Kennung des Telekommunikationsgeräts, das
heißt
die in der SIM-Karte 6 gespeicherte MSISDN automatisch über das
Mobilfunknetzwerk 1 zu dem Server 5 mit übertragen.
Dieser Dienst wird als Caller Line Identification bezeichnet und
ist beispielsweise in einem GSM Mobilfunknetzwerk standardmäßig vorgesehen.
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Aufgrund der zwischen dem Telekommunikationsgerät 2 und
dem Server 5 aufgebauten Verbindung wird in dem Server 5 eine
POS ID generiert, die an das Telekommunikationsgerät 2 über das
Mobilfunknetzwerk 1 zurück übertragen
wird. Die POS ID wird der MSISDN des Telekommunikationsgeräts 2 zugeordnet
und in dem Schritt 21 in dem Datenbankmodul 17 abgespeichert.
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In dem Schritt 22 gibt der Händler weitere Stammdaten
ein, die ebenfalls in dem Datenbankmodul 17 gespeichert
werden. In dem Schritt 23 erfolgt ferner die Vergabe einer PIN,
die der POS ID zugeordnet und ebenfalls in dem Datenbankmodul 17 gespeichert
wird.
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Die Erfindung ermöglicht also die Registrierung
eines neuen Händlers,
beispielsweise durch den Anruf einer bestimmten Service-Nummer oder durch
einen anderen Datendienst, wie zum Beispiel USSD, SMS oder WAP.
Aufgrund z.B. eines Anrufs wird die MSISDN des Telekommunikationsgeräts 2 mit übertragen.
Dieser wird dann die POS ID zugeordnet, die über das Mobilfunknetzwerk 1 an
das Telekommunikationsgerät 2 gesendet
wird.
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Die 3 zeigt
die Vorgehensweise bei der Auffüllung
eines prepaid Kontos eines Kunden. Im Weiteren wird davon ausgegangen,
dass der Kunde das Telekommunikationsgerät 3 hat. In dem Schritt 30
entrichtet der Kunde den Aufbuchungsbetrag an den Händler zum
Beispiel durch eine Barzahlung. Bei dem Aufbuchungsbetrag handelt
es sich um denjenigen Geldbetrag, um den das prepaid Konto des Kunden
(vgl. Datenbankmodul 8) aufgefüllt werden soll.
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In dem Schritt 31 erfolgt die Übertragung
dieses Aufbuchungsbetrags an den Server 5 von dem T elekommunikationsgerät 2 des
Händlers.
Hierzu gibt der Händler
den Aufbuchungsbetrag in sein Telekommunikationsgerät 2 ein,
so dass dieser zu dem Server 5 übertragen wird. Die MSISDN
des Telekommunikationsgeräts 2 wird
bei der Übertragung
des Aufbuchungsbetrags mit übertragen.
Ferner kann vorgesehen sein, dass der Händler zur Authentifizierung seine
PIN eingibt.
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Nach dem Empfang des Aufbuchungsbetrags
und der MSISDN des Telekommunikationsgeräts 2 erkennt der Server 5 aufgrund
des Eintrags in dem Datenbankmodul 17, dass es sich um
den Anruf eines Händlers
mit einer bestimmten POS ID handelt. Aufgrund dessen erzeugt der
Server 5 in dem Schritt 32 eine temporäre Aufbuchungskennung mit Hilfe des
Moduls 11.
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Alternativ oder zusätzlich gibt
der Händler eine
Service-Kennung bei der Eingabe des Aufbuchungsbetrags in dem Schritt
31 ein, um die temporäre
Aufbuchungskennung anzufordern.
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Zur Erzeugung der temporären Aufbuchungskennung
in dem Modul 11 wird auf den Zufallsgenerator 13 zugegriffen.
Eine von dem Zufallsgenerator 13 ausgegebene Zufallszahl
wird als temporäre
Aufbuchungskennung verwendet. Ferner wird auf die Zeitbasis 14 zugegriffen,
um einen Zeitstempel für
die temporäre
Aufbuchungskennung zu erzeugen. Die temporäre Aufbuchungskennung, der
Aufbuchungsbetrag, die aus dem Datenbankmodul 17 mit Hilfe
der MSISDN des Telekommunikationsgeräts 2 ermittelte POS
ID, die MSISDN des Telekommunikationsgeräts 2 und der Zeitstempel
werden in dem Datenbankmodul 17 als „virtuelle Voucherkarte" gespeichert.
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In dem Schritt 33 wird die temporäre Aufbuchungskennung
von dem Server 5 über
das Mobilfunknetzwerk 1 an das Telekommunikationsgerät 2 des
Händlers übertragen.
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In dem Schritt 34 teilt der Händler die
temporäre
Aufbuchungskennung dem Kunden mit. Dies kann verbal geschehen oder
auch durch eine lokale Übertragung
zwischen dem Telekommunikationsgerät 2 und dem Telekommunikationsgerät 3 zum
Beispiel über
eine Infrarot-Schnittstelle oder auch durch Versenden beispielsweise
einer SMS von dem Telekommunikationsgerät 2 an das Telekommunikationsgerät 3.
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In dem Schritt 35 gibt der Kunde
die temporäre
Aufbuchungskennung in sein Telekommunikationsgerät 3 ein sowie die
Händlerkennung
(POS ID). Die Händerkennung
wird dem Kunden ebenfalls von dem Händler mitgeteilt.
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Diese Daten werden zusammen mit der MSISDN
des Telekommunikationsgeräts 3 an
den Server 5 übertragen
und dort ausgewertet. In dem Schritt 36 wird serverseitig geprüft, ob die
von dem Kunden, das heißt
dessen Telekommunikationsgerät 3,
empfangene temporäre
Aufbuchungskennung gültig
ist.
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Hierzu wird geprüft, ob eine entsprechende temporäre Aufbuchungskennung
in dem Datenbankmodul 15 vorhanden ist, und ob dieser die
von dem Kunden eingegebene POS ID zugeordnet ist. Ferner wird geprüft, ob die
temporäre
Aufbuchungskennung nicht durch Zeitablauf bereits verfallen ist.
Hierzu wird auf den in dem Datenbankmodul 15 gespeicherten Zeitstempel
der temporären
Aufbuchungskennung zugegriffen und dieser mit der aktuellen Zeit
der Zeitbasis 14 verglichen. Wenn die Zeitdifferenz eine
vorgegebene maximale Zeit nicht überschreitet,
wird die temporäre
Aufbuchungskennung als gültig
betrachtet. Diese maximale Zeit kann relativ kurz sein, zum Beispiel
im Bereich von einigen Minuten.
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Wenn in dem Schritt 36 die temporäre Aufbuchungskennung
nicht als gültig
erkannt worden ist, wird zu dem Schritt 35 zurückgegangen, um den Kunden erneut
zur Eingabe aufzufordern.
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Andernfalls erfolgt in dem Schritt
37 die Aufbuchung des Aufbuchungsbetrags auf das prepaid Konto,
welches dem Kunden bzw. dessen Telekommunikationsgerät 3 zugeordnet
ist. Die entsprechende Aufbuchung erfolgt durch Zugriff auf das
Datenbankmodul 8 mit Hilfe der MSISDN des Telekommunikationsgeräts 3 als
Schlüssel.
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Ferner erfolgt ein Zugriff auf das
Datenbankmodul 16 mit der POS ID des Händlers, um den getätigten Umsatz
zu erfassen (Schritt 38).
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In dem Schritt 39 wird von dem Server 5 an das
Telekommunikationsgerät 2 und
an das Telekommunikationsgerät 3 eine
Bestätigung
für die
Durchführung
der Transaktion gesendet.
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Die 4 zeigt
einen alternativen Betriebsmodus. Die Schritte 40 bis 46 entsprechen
den Schritten 30 bis 36 der 3.
In dem Schritt 47 wird im Unterschied zu dem Schritt 37 nicht bereits
die Aufbuchung durchgeführt,
sondern es wird eine permanente Aufbuchungsnummer für die temporäre Aufbuchungsnummer
ermittelt. Dies erfolgt durch einen Zugriff auf das Modul 12.
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In dem Schritt 48 wird wiederum der
Händlerumsatz
erfasst, wie das auch in dem Schritt 38 der Fall ist.
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In dem Schritt 49 wird die permanente
Aufbuchungsnummer an das Telekommunikationsgerät 3 des Kunden übertragen.
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In dem Schritt 50 wird von dem Server 5 eine Bestätigung der
Transaktion an das Telekommunikationsgerät 2 und 3 gesendet,
wie das auch im Schritt 39 der Fall ist.
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In dem Schritt 51 kann der Kunde
die permanente Aufbuchungsnummer aktivieren, indem er in an sich
bekannter Art und Weise mit dem Server 5 Kontakt aufnimmt
und die permanente Aufbuchungsnummer eingibt, so dass der prepaid
Aufbuchungsbetrag dem Kunden-Konto gutgeschrieben wird. Alternativ
kann der Kunde die permanente Aufbuchungsnummer auch an einen anderen
Kunden, zum Beispiel an den Kunden mit dem Telekommunikationsgerät 4 zu
dessen Verwendung weitergeben. Diese Weitergabe kann beispielsweise
durch Versendung einer SMS Nachricht erfolgen.
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Die 5 veranschaulicht
eine weitere Verwendungsmöglichkeit
des Systems der 1.
In diesem Fall überträgt ein Telekommunikationskunde an
einen anderen ein prepaid Guthaben.
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Es wird davon ausgegangen, dass der
Kunde A der Eigentümer
des Telekommunikationsgeräts 2 und
der Kunde B der Eigentümer
des Telekommunikationsgeräts 4 ist.
In dem Schritt 52 gibt der Kunde A in sein Telekommunikati onsgerät einen
Aufbuchungsbetrag ein, so das dieser zusammen mit der MSISDN des
Telekommunikationsgeräts 3 an
den Server 5 übertragen
wird. Ferner kann vorgesehen sein, dass der Kunde A seine ihm zugeordnete
PIN zur Authentifizierung eingeben muss.
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In dem Schritt 53 prüft der Server 5,
ob das in dem Datenbankmodul 8 gespeicherte Guthaben des
Kunden A für
die Abbuchung des Aufbuchungsbetrags ausreichend ist. Wenn dies
nicht der Fall ist, erhält
der Kunde in dem Schritt 54 eine entsprechende Nachricht und der
Vorgang wird abgebrochen.
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Wenn das Gegenteil der Fall ist,
das heißt, wenn
das Guthaben des Kunden A ausreichend ist, wird serverseitig eine
temporäre
Aufbuchungskennung mit Hilfe des Moduls 11 erzeugt. Ferner
wird ein entsprechender Eintrag in dem Datenbankmodul 15 zur
Erzeugung einer „virtuellen
Voucherkarte" erzeugt.
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In diesem Fall wird in dem Datenbankmodul 15 an
Stelle der POS ID des Händlers
und der MSISDN des Telekommunikationsgeräts 2 die MSISDN des
Telekommunikationsgeräts 3 des
Kunden A eingetragen, der die temporäre Aufbuchungskennung angefordert
hat.
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In dem Schritt 56 wird die temporäre Aufbuchungskennung
von dem Server 5 an das Telekommunikationsgerät 2 des
Kunden A übertragen.
In dem Schritt 57 teilt der Kunde A dem Kunden B die temporäre Aufbuchungskennung
mit.
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Der Kunde B gibt dann in dem Schritt
58 die temporäre
Aufbuchungskennung und die MSISDN des Telekommunikationsgeräts 2 des
Kunden A in sein Telekommunikationsgerät 3 zur Übertragung
an den Server ein. Der Server prüft
dann in dem Schritt 59, ob die temporäre Aufbuchungskennung gültig ist.
-
Zur Prüfung der Gültigkeit der temporären Aufbuchungskennung
in dem Schritt 59 wird wiederum geprüft, ob eine entsprechende temporäre Aufbuchungskennung
in dem Datenbankmodul 15 vorhanden ist und ob zu dieser
die von dem Kunden B in dem Schritt 58 eingegebene MSISDN gehört. Ferner wird
geprüft,
ob die maximale Zeitdauer noch nicht überschritten worden ist. Liegt
keine gültige
temporäre
Aufbuchungskennung vor, so wird der Kunde zu einer erneuten Aufgabe
aufgefordert.
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Ist das Gegenteil der Fall, das heißt wird
die Aufbuchungskennung als gültig
erkannt, wird in dem Schritt 60 der Aufbuchungsbetrag von dem prepaid Konto
des Kunden A in dem Datenbankmodul 8 abgebucht und in dem
Schritt 61 auf das prepaid Konto des Kunden B in dem Datenbankmodul 8 aufgebucht.
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Alternativ kann der Kunde B in dem
Schritt 61 auch eine permanente Aufbuchungskennung erhalten, um
die Aufbuchung zu einem späteren
Zeitpunkt vorzunehmen oder um die permanente Aufbuchungskennung
an einen weiteren Kunden zu geben.
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In dem Schritt 62 erfolgt von dem
Server eine Bestätigung
an die Kunden A und B durch Versendung einer Bestätigungsnachricht
an die Telekommunikationsgeräte 3 und 4.
-
- 1
- Mobilfunknetzwerk
- 2
- Telekommunikationsgerät
- 3
- Telekommunikationsgerät
- 4
- Telekommunikationsgerät
- 5
- Server
- 6
- SIM-Karte
- 7
- prepaid
Modul
- 8
- Datenbankmodul
- 9
- Computerprogramm
- 10
- Registrierungsmodul
- 11
- Modul
- 12
- Modul
- 13
- Zufallsgenerator
- 14
- Zeitbasis
- 15
- Datenbankmodul
- 16
- Datenbankmodul
- 17
- Datenbankmodul