DE10043069A1 - Vorrichtung zum Fördern von Kraftstoff aus einem Vorratstank zu einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs - Google Patents
Vorrichtung zum Fördern von Kraftstoff aus einem Vorratstank zu einer Brennkraftmaschine eines KraftfahrzeugsInfo
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Abstract
Die Vorrichtung weist einen im Vorratstank (10) angeordneten topfförmigen Staubehälter (14) auf, in dem ein Förderaggregat (30) angeordnet ist, das einen elektrischen Antriebsmotor (32) und wenigstens einen Pumpenteil (34) aufweist, die in einem gemeinsamen Gehäuse (36) angeordnet sind. Der Pumpenteil (34) weist ein in einer Pumpenkammer (65) angeordnetes, durch den Antriebsmotor (32) rotierend angetriebenes Förderglied (46) auf. Das Gehäuse (36) des Förderaggregats (30) ist zumindest teilweise einstückig mit dem Staubehälter (14) ausgebildet. Vorzugsweise weist das Gehäuse (36) des Förderaggregats (30) einen Boden (40) und eine Umfangswand (42) auf, die einstückig mit dem Staubehälter (14) ausgebildet sind. Das Gehäuse (36) für das Förderaggregat (30) kann somit in einem Herstellungsschritt zusammen mit dem Staubehälter (14) gefertigt werden.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Fördern von
Kraftstoff aus einem Vorratstank zu einer Brennkraftmaschine
eines Kraftfahrzeugs nach der Gattung des Anspruchs 1.
Eine solche Vorrichtung ist durch die DE 44 26 946 A1
bekannt. Diese Vorrichtung weist einen im Vorratstank
angeordneten topfförmigen Staubehälter auf, in dem ein
Förderaggregat angeordnet ist. Das Förderaggregat weist
einen elektrischen Antriebsmotor und einen Pumpenteil auf.
Der Pumpenteil weist ein in einer Pumpenkammer angeordnetes,
durch den Antriebsmotor rotierend angetriebenes Förderglied
auf. Der Antriebsmotor und der Pumpenteil sind in einem
gemeinsamen Gehäuse angeordnet. Das Förderaggregat bildet
eine komplette Baueinheit, die für sich funktionsfähig ist
und in den Staubehälter eingesetzt und in diesem gehalten
ist. Diese bekannte Vorrichtung zum Fördern von Kraftstoff
erfordert wegen der separaten Ausführung des Förderaggregats
einen großen Herstellungs- und Montageaufwand, da das
Förderaggregat für sich montiert werden muß und anschließend
im Staubehälter montiert und in diesem befestigt werden muß.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen gemäß
Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß deren
Herstellung und Montage vereinfacht sind, indem das Gehäuse
des Förderaggregats zumindest teilweise einstückig mit dem
Staubehälter ausgebildet ist. Das Gehäuse des
Förderaggregats kann zusammen mit dem Staubehälter in einem
Herstellungsschritt gefertigt werden.
In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen Fig. 1 eine Vorrichtung zum Fördern
von Kraftstoff aus einem Vorratstank zu einer
Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs mit einem
Förderaggregat und Fig. 2 das Förderaggregat in einem
Querschnitt entlang Linie II-II in Fig. 1.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung zum Fördern von Kraftstoff
aus einem Vorratstank 10 zu einer Brennkraftmaschine 12
eines Kraftfahrzeugs dargestellt. Die Brennkraftmaschine 12
weist eine Einspritzanlage auf, durch die Kraftstoff in die
Zylinder der Brennkraftmaschine eingespritzt wird. Die
Vorrichtung weist einen im Vorratstank 10 angeordneten
topfförmigen Staubehälter 14 auf, der gegenüber dem
Vorratstank 10 ein wesentlich kleineres Volumen besitzt. Der
Staubehälter 14 ist an seiner Oberseite offen ausgebildet
und sitzt mit seinem unteren Ende auf dem Boden 11 des
Vorratstanks 10 auf. Der Vorratstank 10 weist in einer
oberen Wand 16 eine Öffnung 18 auf, durch die der
Staubehälter 14 in den Vorratstank 10 einsetzbar ist und die
anschließend mit einem Flansch 20 verschlossen wird.
Der Staubehälter 14 weist einen Boden 22 und eine einstückig
von diesem nach oben abstehende Umfangswand 24 auf. Der
Boden 22 des Staubehälters 14 ist mit Abstand zum Boden 11
des Vorratstanks 10 angeordnet. Der Staubehälter 14 kann im
Querschnitt rund oder mit beliebiger anderer Form
ausgebildet sein.
Im Staubehälter 14 ist ein Förderaggregat 30 angeordnet,
durch das Kraftstoff aus dem Staubehälter 14 zur
Brennkraftmaschine 12 gefördert wird. Das Förderaggregat 30
weist einen elektrischen Antriebsmotor 32 auf, der als
bürstenloser Gleichstrommotor ausgebildet ist. Das
Förderaggregat 30 weist einen Vorstufenpumpenteil 34 auf,
der mit dem Antriebsmotor 32 in einem gemeinsamen Gehäuse 36
angeordnet ist, das zumindest teilweise einstückig mit dem
Staubehälter 14 ausgebildet ist. Das Förderaggregat 30 weist
außerdem einen Hauptstufenpumpenteil 38 auf, der außerhalb
des Gehäuses angeordnet ist. Das Gehäuse 36 des
Förderaggregats 30 weist einen Boden 40 auf, der einstückig
mit dem Boden 22 des Staubehälters 14 ausgebildet ist. Das
Gehäuse 36 weist außerdem eine Umfangswand 42 auf, die
einstückig vom Boden 22 des Staubehälters 14 innerhalb von
dessen Umfangswand 24 nach oben absteht. Die Oberseite des
Gehäuses 36 ist mittels eines separaten Deckelteils 44
verschlossen, das mit der Umfangswand 42 verbunden ist.
Der Antriebsmotor 32 weist einen scheibenförmigen Rotor 46
auf, der über eine Welle 48 um eine Achse 50 drehbar im
Gehäuse 36 gelagert ist. Die Welle 48 ist drehfest mit dem
Rotor 46 verbunden und einerseits über eine Lagerschale 51
in einer Bohrung 52 im Boden 40 des Gehäuses 36 und
andererseits über eine Lagerschale 53 in einer Bohrung 54 im
Deckelteil 44 drehbar gelagert. Am Außenmantel des Rotors 46
sind über dessen Umfang verteilt mehrere
Permanentmagnetsegmente 56 angeordnet. Der Rotor 46 ist an
seinem Umfang von einem Stator 58 umgeben, der in die
Umfangswand 42 eingesetzt ist und der Kerne 59 mit
Spulenwicklungen 60 aufweist. Die Kerne 59 des Stators 58
weisen in Richtung der Drehachse 50 etwa dieselbe
Erstreckung auf wie der Rotor 46. Die Spulenwicklungen 60
überragen die Kerne 59 in Richtung der Drehachse 50 des
Rotors 46. Der Boden 40 des Gehäuses 36 weist eine etwa
zentrale Erhebung 62 auf, wodurch ein zwischen der Erhebung
62 und der Umfangswand 42 angeordneter Ringraum 63 gebildet
ist, in dem die nach unten weisenden Teile der
Spulenwicklungen 60 des Stators 58 angeordnet sind. Von der
Erhebung 62 des Bodens 40 des Gehäuses 36 steht etwa zentral
eine weitere Erhebung 64 nach oben ab.
Der Vorstufenpumpenteil 34 weist ein vom Rotor 46 rotierend
angetriebenes Förderglied auf, das beispielsweise vom Rotor
46 selbst gebildet ist. Der Rotor 46 ist in einer
Pumpenkammer 65 angeordnet und weist in seinem zentralen
Bereich zumindest in seiner dem Boden 40 zugewandten
Stirnseite eine Ausnehmung 66 auf, wodurch die Dicke des
Rotors 46 in Richtung der Drehachse 50 betrachtet in dessen
zentralem Bereich geringer ist als an dessen Umfang. Die
Erhebung 64 des Bodens 40 des Gehäuses 30 ragt in die
Ausnehmung 66 des Rotors 46 hinein. Der Rotor 46 weist an
seiner der Erhebung 64 zugewandten Stirnseite einen Kranz
von in Umfangsrichtung zueinander beabstandeten Schaufeln 68
auf. Die Erhebung 64 des Bodens 40 des Gehäuses 36 bildet
eine Begrenzung der Pumpenkammer 65 in Richtung der
Drehachse 50 des Rotors 46. In der dem Rotor 46 zugewandten
Stirnseite der Erhebung 64 ist dem Schaufelkranz 68 des
Rotors 46 gegenüberliegend ein teilringförmiger Förderkanal
70 ausgebildet. Im Boden 40 des Gehäuses 36 ist eine
Ansaugöffnung 72 ausgebildet, die im Bereich eines entgegen
Umlaufrichtung 47 des Rotors 46 weisenden Anfangs des
Förderkanals 70 in den Förderkanal 70 mündet. Von einem in
Umlaufrichtung 47 des Rotors 46 weisenden Endbereich des
Förderkanals 70 führt eine Auslaßöffnung 74 ab, die
ebenfalls im Boden 40 ausgebildet sein kann. Der
Vorstufenpumpenteil 34 ist somit als Seitenkanalpumpe
ausgebildet. Der Vorstufenpumpenteil 34 kann alternativ
jedoch auch beispielsweise als Peripheralpumpe, als
Zahnradpumpe oder als Rollenzellenpumpe ausgebildet sein.
Das Förderglied des Vorstufenpumpenteils 34 kann
außerdem auch getrennt vom Rotor 46 ausgebildet sein und von
diesem rotierend angetrieben werden.
In einem unteren Endbereich des Staubehälters 14 ist
zwischen dessen Boden 22 und dem Boden 11 des Vorratstanks
10 ein Vorfilter 76 angeordnet. Während des Betriebs des
Förderaggregats 30 wird durch den Vorstufenpumpenteil 34
Kraftstoff aus dem Vorratstank 10 durch das Vorfilter 76 und
die Ansaugöffnung 72 angesaugt und durch die Auslaßöffnung
74 in den Staubehälter 14 gefördert.
Der Hauptstufenpumpenteil 38 ist als separate Baueinheit
ausgebildet, die beispielsweise mit dem Deckelteil 44
verbunden ist. Der Hauptstufenpumpenteil 38 weist ein
Pumpengehäuse mit einem topfförmigen Gehäuseteil 80 und
einem Deckel 81 auf, die miteinander verbunden sind und die
zwischen sich eine Pumpenkammer 82 begrenzen, in der ein
Förderglied 84 angeordnet ist. Die Welle 48 des
Antriebsmotors 32 ragt in die Pumpenkammer 82 hinein und ist
dort drehschlüssig mit dem Förderglied 84 verbunden, so daß
dieses durch die Welle 48 rotierend angetrieben wird. Der
Hauptstufenpumpenteil 38 ist beispielsweise als
Seitenkanalpumpe ausgebildet, wobei dessen Förderglied 84
ein Laufrad ist, das an einer oder beiden Stirnseiten
jeweils eine Vielzahl von in Umfangsrichtung zueinander
beabstandeten Schaufeln 85 aufweist. Im Gehäuseteil 80 und
im Deckel 81 ist in deren dem Laufrad 84 zugewandten
Stirnseiten jeweils ein den Schaufeln 85 gegenüberliegender
teilringförmiger Förderkanal 86, 87 ausgebildet. In den
Förderkanal 87 im Deckel 81 mündet an dessen entgegen
Umlaufrichtung 47 des Laufrads 84 weisendem Anfangsbereich
eine Ansaugöffnung 88 und in dessen in Umlaufrichtung 47 des
Laufrads 84 weisendem Endbereich eine Auslaßöffnung 89. Der
Hauptstufenpumpenteil 38 kann alternativ auch als
Peripheralpumpe, als Zahnradpumpe oder als Rollenzellenpumpe
ausgebildet sein. Der Hauptstufenpumpenteil 38 kann
abweichend zu der vorstehend beschriebenen Ausführung als
separate Baueinheit auch den Rotor 46 als Förderglied
mitnutzen und/oder der Deckelteil 44 des Gehäuses 36 kann
ganz oder teilweise das Gehäuse für den
Hauptstufenpumpenteil 38 bilden.
Der Deckelteil 44 des Gehäuses 36 des Förderaggregats 30
weist in seinem zentralen Bereich eine Vertiefung 90 auf, in
die der Hauptstufenpumpenteil 38 eingesetzt ist. Der
Hauptstufenpumpenteil 38 ragt zumindest nur teilweise in
Richtung der Drehachse 50 des Rotors 46 aus der Vertiefung
90 heraus. Durch den Hauptstufenpumpenteil 38 wird beim
Betrieb des Förderaggregats 30 Kraftstoff aus dem
Staubehälter 14 zur Brennkraftmaschine 12 gefördert.
Zwischen dem Flansch 20 und dem Förderaggregat 30 ist ein
Kraftstoffilter 92 angeordnet, das der vom
Hauptstufenpumpenteil 38 zur Brennkraftmaschine 12
geförderte Kraftstoff durchströmt. Am Deckel 81 des
Hauptstufenpumpenteils 38 ist ein Stutzen 94 angeformt, der
mit der Auslaßöffnung 89 verbunden ist und der direkt oder
über eine Leitung mit dem Zulauf des Kraftstoffilters 92
verbunden ist.
Der Staubehälter 14 mit dem einstückigen Boden 40 und der
einstückigen Umfangswand 42 für das Gehäuse 36 des
Förderaggregats 30 kann beispielsweise aus
kraftstoffbeständigem Kunststoff bestehen und durch
Spritzgießen hergestellt werden. Hierbei können auf einfache
Weise der Boden 40 und die Umfangswand 42 sowie die
Erhebungen 62 und 64 mit dem Förderkanal 70 durch ein
entsprechend ausgebildetes Spritzgießwerkzeug geformt
werden. Der Staubehälter 14 kann auch aus Metall,
insbesondere Leichtmetall bestehen.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Fördern von Kraftstoff aus einem
Vorratstank (10) zu einer Brennkraftmaschine (12) eines
Kraftfahrzeugs, mit einem im Vorratstank (10) angeordneten
topfförmigen Staubehälter (14), mit einem im Staubehälter
(14) angeordneten Förderaggregat (30), das einen
elektrischen Antriebsmotor (32) und wenigstens einen
Pumpenteil (34) aufweist, die in einem gemeinsamen Gehäuse
(36) angeordnet sind, wobei der Pumpenteil (34) ein in einer
Pumpenkammer (65) angeordnetes, durch den Antriebsmotor (32)
rotierend angetriebenes Förderglied (46) aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (36) des Förderaggregats
(30) zumindest teilweise einstückig mit dem Staubehälter
(14) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (36) des Förderaggregats (30) einen Boden (40)
und eine Umfangswand (42) aufweist, die einstückig mit dem
Staubehälter (14) ausgebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Umfangswand (42) des Gehäuses (36) des Förderaggregats
(30) von einer Umfangswand (24) des Staubehälters (14)
umgeben ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Boden (40) des Gehäuses (36) des
Förderaggregats (30) die Pumpenkammer (65) in Richtung der
Drehachse (50) des Förderglieds (46) begrenzt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Boden (40) eine Erhebung (64) aufweist, die die
Pumpenkammer (65) in Richtung der Drehachse (50) des
Förderglieds (46) begrenzt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß im Boden (40) des Gehäuses (36) in
dessen dem Förderglied (46) zugewandter Stirnseite
wenigstens ein teilringförmiger Förderkanal (70) ausgebildet
ist und daß das Förderglied (46) als Laufrad ausgebildet
ist, das zumindest an seiner dem Boden (40) zugewandten
Stirnseite dem Förderkanal (70) gegenüberliegend einen Kranz
von in Umfangsrichtung zueinander beabstandeten Schaufeln
(68) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
im Boden (40) des Gehäuses (36) wenigstens eine in den
Förderkanal (70) mündende Ansaugöffnung (72) ausgebildet
ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (36) des
Förderaggregats (30) mittels eines separaten Deckelteils
(44) verschlossen ist, an dem eine weitere Pumpenstufe (38)
angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Staubehälter (14) mit dem
einstückigen Gehäuse (36) des Förderaggregats (30) durch
Spritzgießen, vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt ist.
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