DE10042708A1 - Deformationsgeschoß mit Penetrator im Geschoßbug - Google Patents
Deformationsgeschoß mit Penetrator im GeschoßbugInfo
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Abstract
Zur Jagd verwendete Geschosse sind auf das zu jagende Wild abgestimmt. Zerlegungsgeschosse und Teilzerlegungsgeschosse werden beim Aufschlag auf das Wild vollständig beziehungsweise bis auf einen definierten Restkörper in Splitter zerlegt. Bei Deformationsgeschossen dagegen soll eine Deformation des Geschoßkörpers mit möglichst geringer Splitterzerlegung erfolgen. Die Konstruktion eines Deformationsgeschosses soll das Abbrechen von Spittern weitgehend verhindern. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird deshalb vorgeschlagen, daß der Penetrator (3), in Flugrichtung des Geschosses (1) gesehen, vor dem Geschoßkörper (4) angeordnet ist und daß der Geschoßmantel (2) mit dem Geschoßkörper (4) einstückig ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Deformationsgeschoß entsprechend dem Oberbegriff des
ersten Anspruchs.
Zur Jagd verwendete Geschosse sind auf das zu jagende Wild abgestimmt.
Zerlegungsgeschosse und Teilzerlegungsgeschosse werden beim Aufschlag auf das
Wild vollständig beziehungsweise bis auf einen definierten Restkörper in Splitter
zerlegt. Bei Deformationsgeschossen dagegen soll eine Deformation des
Geschoßkörpers mit möglichst geringer Splitterbildung erfolgen. Die Konstruktion
eines Deformationsgeschosses soll das Abbrechen von Splittern weitgehend
verhindern. Der Restkörper soll als Durchschlagskörper eine ausreichende
Tiefenwirkung entfalten, indem er mindestens bis zur Körpermitte, besser noch, bis in
die gegenseitige Körperhälfte hinein durchschlägt und dort wirksam wird.
Herkömmliche Deformationsgeschosse sind beispielsweise Vollgeschosse mit
sogenannten Schikanen. Diese sind beispielsweise innen oder außen eingeschnittene
Nuten oder ein zentral im Geschoßkörper befindlicher Expansionskanal. Beim
Auftreffen auf den Zielkörper wird auf die Spitze eines Geschoßkörpers ein Druck
ausgeübt. Beim Eindringen in den Zielkörper wird der Geschoßkörper
zusammengestaucht, wobei die Streckgrenze seines Werkstoffs überschritten wird.
Dadurch entstehen Längsrisse in dem Geschoßkörper, die bei seinem Aufplatzen
Metallstreifen, sogenannte Fahnen, bilden. Beim weiteren Durchgang des
Geschosses durch den Zielkörper werden diese Metallstreifen nach hinten gebogen
und rollen sich dabei teilweise ein. Der Geschoßkörper pilzt auf. Wird die
Streckgrenze des Werkstoffs überschritten, werden die Fahnen in Splitter zerlegt. Die
Deformation des Geschosses setzt sich so lange fort, bis seine Energie so weit
abgebaut ist, daß keine weitere Deformation mehr erfolgt.
Nachteil einer solchen Geschoßkonstruktion ist die große Abhängigkeit der
Verformungsbereitschaft des Geschoßkörpers von der Auftreffgeschwindigkeit auf den
Zielkörper. Damit verbunden ist auch die zielballistische Wirkung, je nach
Geschwindigkeits- und Entfernungsbereich, großen Schwankungen unterworfen. Dies
führt vor allem bei größeren Schußentfernungen zu ungenügender Wirkung des
Geschosses im Zielkörper.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, daß beim Auftreffen des Geschosses auf
den Zielkörper eine schnelle Zerlegung des vorderen Mantelteils des
Geschosskörpers mit geringstmöglichen Masseverlusten von Penetrator und
Geschoßkörper beim Ein- beziehungsweise Durchdringen des Zielkörpers erfolgt.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit Hilfe der kennzeichnenden Merkmale des ersten
Anspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden in den
Unteransprüchen beansprucht.
Das erfindungsgemäße Deformationsgeschoß erzielt aufgrund seiner Konstruktion
eine Mehrfachwirkung im Zielkörper. Beim Auftreffen auf den Zielkörper erfolgt eine
schnelle Zerlegung des vorderen, dünnwandigen Teils des Geschoßkörpers, der den
Geschoßmantel bildet und den Penetrator umschließt. Der Geschoßkörper ist mit dem
Geschoßmantel einstückig. Die Zerlegung des Geschoßmantels erfolgt unter einer
definierten Splitterabgabe. Diese Splitterabgabe im Bereich des Einschußkanals
erhöht die Schockwirkung. Die Masse der Splitter liegt bei etwa 1% bis 5% der
gesamten Geschoßmasse und ist deshalb gering. Der Penetrator erzielt aufgrund
seiner Formgebung und Masse auch bei sogenannten harten Treffern einen
Ausschuß aus dem Zielkörper. Sowohl der Penetrator als auch der Geschoßkörper
erfahren keinen Masseverlust beim Eindringen in den Zielkörper beziehungsweise
beim Durchschlagen.
Der Geschoßkörper ist aus demselben Werkstoff oder einem Werkstoff mit
vergleichbarer Härte wie der Penetrator. Dadurch ist es möglich, den Mantel um den
Penetrator als Bestandteil des Geschoßkörpers auszubilden. Die Splitterverluste
werden dadurch wesentlich herabgesetzt, weil der Geschoßkörper selbst nicht mehr
von einem Mantel umschlossen ist.
Die Formgebung des Hecks des Penetrators und die Formgebung des Bugs des
Geschoßkörpers sind in Abhängigkeit von Kaliber und Auftreffgeschwindigkeit sowie
der Beschaffenheit des Zielkörpers auf die gewünschten Deformationseigenschaften
des Geschoßkörpers abgestimmt. Durch eine entsprechend eingeleitete Deformation
des Geschoßkörpers wird die Geschwindigkeitsabhängigkeit des
Deformationsverhaltens wesentlich verringert.
Die Deformation des Geschoßkörpers wird wesentlich durch die Gestaltung seines
Bugs bestimmt. Bei einer kegelförmigen Vertiefung zentrisch zur Geschoßachse
besteht eine starke Spaltwirkung. Der Kegelwinkel muß auf die Härte des Werkstoffs
des Geschoßkörpers und die erwünschte Wirkung der Deformation abgestimmt
werden. Je härter der Werkstoff und je größer der Winkel, desto stärker besteht die
Gefahr der Zerlegung in Splitter. Werkstoff und Winkel müssen für ein optimales
Aufpilzen des Geschoßkörpers so aufeinander abgestimmt werden, daß ein
Aufbrechen in sich aufrollenden Fahnen, dem Aufpilzen, mit wesentlicher
Vergrößerung des Querschnitts des Geschoßkörpers mit geringstmöglicher Zerlegung
der Fahnen in Splitter erfolgt. Der Winkel liegt etwa zwischen 30° und 90°,
vorzugsweise bei etwa 60°.
Weist der Bug des Geschoßkörpers eine muldenförmige Vertiefung auf, wird aufgrund
des zunächst größeren Widerstands beim Eindringen in den Zielkörper die
Deformation des Bugs des Geschoßkörpers überwiegend durch Stauchen eingeleitet.
Die Bereitschaft zur Aufpilzung kann wesentlich gesteigert werden, wenn sich an die
jeweilige Vertiefung ein Hohlraum zentrisch zur Geschoßachse anschließt,
beispielsweise eine Bohrung. Diese Bohrung kann zylindrisch oder konisch sein und
je nach gewünschtem Deformationsgrad eine entsprechende Tiefe und einen
entsprechenden Durchmesser aufweisen. Je tiefer der Hohlraum, desto länger besteht
beim Durchdringen des Zielkörpers die Bereitschaft, daß der Geschoßkörpers durch
Aufpilzen deformiert wird. Je größer der Durchmesser des Hohlraums, desto geringer
ist der verbleibende Werkstoffanteil des Geschoßkörpers und desto leichter wird er
aufgebrochen. Der Hohlraum kann etwa bis zur Hälfte der Länge des Geschoßkörpers
in diesen hineinreichen.
So wie die Gestaltung des Bugs des Geschoßkörpers seine Deformationsbereitschaft
wesentlich bestimmt, ist naturgemäß auch die Heckseite des Penetrators das
maßgebliche Werkzeug, das den Ablauf der Deformation des Geschoßkerns
bestimmt.
Das Heck des Penetrators kann eine kegelförmige Spitze aufweisen, wobei der
Kegelwinkel und der spitze Winkel der kegelförmigen Vertiefung des Geschoßkörpers
aufeinander abgestimmt sind. Ein kegelförmiges Heck des Penetrators wirkt wie ein
Keil auf den Geschoßkörpers und es gilt auch hier das, was bereits bei der
Beschreibung der Gestaltung des Bugs des Geschoßkörpers erläutert wurde.
Weist dagegen das Heck des Penetrators eine ballige Form auf, wird der
Geschoßkörpers zunächst einer starken Verformung unterworfen, bevor er aufgrund
der Beanspruchung des Werkstoffs über die Streckgrenze hinaus aufplatzt und
aufpilzt.
Die Deformationswirkung des Penetrators wird zusätzlich unterstützt, wenn die
kegelförmige Spitze oder die ballig Form auf das Heck des Penetrators und
spiegelbildlich die Vertiefung auf dem Bug des Geschoßkörpers von einer
Kreisringfläche umgeben sind, wobei diese Flächen senkrecht zur Mittellinie des
Geschosses stehen.
Die Form der Geschoßspitze hat einen wesentlichen Einfluß auf die
Flugeigenschaften sowie auf das Eindringverhalten des Geschosses in den Zielkörper
und das Zerlegungsverhalten des Mantels.
Liegt vor der Bugseite des Penetrators ein vom Mantel des Geschosses
umschlossener Raum und ist die Spitze des Mantels nicht geschlossen, sind die
Flugeigenschaften des Geschosses nicht so günstig, als wenn die Öffnung im Mantel
durch eine Spitze verschlossen ist. Diese Spitze kann eine Geschoßhaube aus einem
dünnen, weichen Blech sein oder eine massive Spitze. Eine geschlossene Spitze
verleiht dem Geschoß einen geringeren Geschwindigkeitsabfall aufgrund des
gleichmäßigeren Verlaufs der Strömungslinien.
Die Form der Geschoßspitze hat weiterhin einen Einfluß auf die Zerlegung des
Mantels. Bei einer offenen Spitze oder einer Geschoßhaube aus einem weichen Blech
liegen Verhältnisse wie bei einem Lochgeschoß vor. Der Mantel wird beim Auftreffen
auf den Zielkörper sofort in Fahnen aufreißen. Bei einer massiven Spitze wird das
Geschoß zunächst in den Zielkörper eindringen und die Zerlegung des Mantels wird
durch seine starke Deformation durch die Spitze und die dadurch bedingte
Überschreitung der Streckgrenze des Werkstoffs eingeleitet.
Die Geschoßspitze besteht im Gegensatz zum Penetrator aus einem weicheren
Werkstoff. Vorteilhaft ist es, wenn diese Geschoßspitze beispielsweise aus einem
biologisch abbaubaren Kunststoff hergestellt wird. Die Formgebung eines Kunststoffs
ist einfacher und billiger gegenüber einer Herstellung einer massiven Geschoßspitze
aus Metall. Der im Tierkörper verbleibende oder in die Landschaft abgegebene Rest
der Geschoßspitze ist biologisch unbedenklich.
Die Gestalt des Bugs des Penetrators wiederum hat Einfluß auf den
Eindringwiderstand im Zielkörper. Ist der Bug des Penetrators ein Flachkopf, erfolgt
nur eine geringe Anstauchung, ohne wesentliche Erhöhung des
Eindringwiderstandes. Ist der Bug wie eine Hohlspitze ausgebildet, beispielsweise
durch eine trichterförmige Vertiefung, gegebenenfalls mit einem sich daran
anschließenden Hohlraum, wird aufgrund der geringen Wandstärke des Penetrators
an der Hohlspitze eine Aufpilzung begünstigt, was den vorderen Querschnitt
vergrößert und dadurch den Eindringwiderstand erhöht und eine größere
Energieabgabe im Zielkörper zur Folge hat.
Das erfindungsgemäße Geschoß weist einen Scharfrand auf. Ein Scharfrand sorgt für
einen sauberen Einschuß in die Decke des Wildes. Diese wird nicht zerrissen,
sondern beim Einschuß ausgestanzt. Die Einschußöffnung, die etwa kalibergroß ist,
sorgt daher schon beim Einschuß dafür, daß die Wunde Schweiß liefert.
Ein Scharfrand sollte möglichst an der Stelle liegen, ab der der Durchmesser des
Geschosses, von seiner Spitze aus gesehen, nicht mehr zunimmt. Beim
erfindungsgemäßen Geschoß befindet sich der Scharfrand an der Stelle, an der der
Mantel in den Geschoßkörper übergeht und der Penetrator mit seinem kegelförmigen
Heck in den Geschoßkörper taucht. Der Scharfrand entsteht durch einen ringförmigen
Einstich auf dem Umfang des Geschosses. Der Penetrator umfaßt im wesentlichen
den sich verjüngenden Teil des Geschosse, während der Geschoßkörper den
zylindrischen Teil des Geschosses ausmacht. Der Scharfrand begünstigt das
Abknicken der sich vom Penetrator abschälenden Fahnen des Geschoßmantels.
Wenn die Fahnen des Geschoßmantels spätestens am Scharfrand abgeknickt sind,
ist der Penetrator vom Geschoßkörper getrennt.
Die Wandstärke des Geschoßmantels beeinflußt sein Aufplatzen, Aufpilzen und den
Grad der Absplitterung. Deshalb kann die Wandstärke des Mantels im Bereich des
Penetrators, je nach Einsatzzweck und Kaliberbereich, variiert werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Geschoß, bestehend aus dem Geschoßkörper
mit anschließendem Mantel, dem Penetrator und gegebenenfalls der Geschoßhaube
oder der Spitze aus bleifreien Werkstoffen bestehen. Da Blei und seine Legierungen
als toxisch angesehen werden, wird insbesondere das mit Bleisplittern durchsetzte
Gewebe nur eingeschränkt als genießbar erachtet. Werden dagegen
erfindungsgemäß Werkstoffe für das Geschoß verwendet, wie beispielsweise
Kunststoff, und die Metalle Kupfer, Zinn, Zink, Eisen, Wolfram, Titan, Silber,
Aluminium, Tantal, Vanadium sowie mögliche Legierungen der aufgeführten Metalle,
sind die in das Gewebe eindringenden Splitter sowie der im Tierkörper verbleibende
Restkörper unbedenklich und verursachen keine toxische Kontamination des
Gewebes.
Anhand von Ausführungsbeispielen wird die Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Deformationsgeschoß mit Penetrator im
Geschoßbug,
Fig. 2 eine Geschoßspitze als Hohlspitze, die von einer Metallkappe
verschlossen wird,
Fig. 3 eine Geschoßspitze als Hohlspitze, die von einer massiven Spitze
verschlossen wird,
Fig. 4 Ausführungsbeispiel für die Bugform des Penetrators, hier mit einem
flachen Bug,
Fig. 5 ein Ausführungsbeispiel für die Heckform des Penetrators und der
zugehörigen Bugform des Geschoßkerns, hier mit einem kegelförmigen
Heck des Penetrators, wobei der Kegel und die kegelförmige Vertiefung
jeweils von einer Ringfläche umgeben sind,
Fig. 6 eine Zusammenstellung eines Penetrators mit einem balligen Heck und
einem Geschoßkern mit einer muldenförmigen Vertiefung und
Fig. 7 einen Penetrator mit einem Heck mit glockenförmiger Spitze und einen
Geschoßkern mit entsprechend geformter Ausnehmung.
In Fig. 1 ist in stark vergrößertem Maßstab ein erfindungsgemäßes
Deformationsgeschoß 1 im Halbschnitt dargestellt. Der Bugkern 3 wird von einem
Mantel 2 umschlossen, der eine Fortsetzung des Geschoßkörpers 4 ist. Der Bugkern
3 ist erfindungsgemäß der Penetrator und besteht aus demselben oder einem
Werkstoff mit vergleichbarer Härte wie der Geschoßkörper 4.
Das Geschoß weist eine Hohlspitze 5 auf. Die Öffnung 6 des Mantels 2 kann durch
eine Geschoßhaube oder eine massive Spitze verschlossen werden, wie es in den
nachfolgenden Fig. 2 und 3 dargestellt ist.
Der Bug 7 des Penetrators 3 weist eine kegelförmige Vertiefung 26 auf. Der
Kegelwinkel 36 entspricht den bei Hohlgeschossen üblichen Öffnungswinkel der
Spitzenöffnung. Wie bereits beschrieben wurde, beeinflußt die Bugform des
Penetrators sein Verformungsverhalten beim Auftreffen auf den Zielkörper. Der
Penetrator 3 bildet im wesentlichen den sich verjüngenden Teil 10 des Geschosses 1.
Sein Heck 11 läuft kegelförmig spitz zu und reicht in den zylindrischen Teil 12 des
Geschosses 1, den Geschoßkörper 4. Der Kegelwinkel 35 muß auf die Härte des
Werkstoffs des Geschoßkörpers 4 und die erwünschte Wirkung der Verformung
abgestimmt werden. Je härter der Werkstoff und je größer der Winkel 35, desto
stärker besteht die Gefahr zur Zerlegung in Splitter. Werkstoff und Winkel müssen so
aufeinander abgestimmt werden, daß ein Aufbrechen in sich aufrollenden Fahnen, ein
Aufpilzen, mit wesentlicher Vergrößerung des Querschnitts des Geschoßkörpers
erfolgt. Der Kegelwinkel 35 liegt deshalb etwa zwischen 30° und 90°, vorzugsweise
bei etwa 60°.
Der Geschoßkörper 4 besitzt an seinem Bug 13 zunächst eine konisch verlaufende
Bohrung 14 zur Aufnahme des kegelförmigen Hecks 11 des Penetrators 3. Daran
schließt sich ein wesentlich engerer Hohlraum 15 an, der etwa bis zur Hälfte der
Länge des Geschoßkörpers 4 in diesen hineinreicht. Beim Auftreffen des Geschosses
1 auf einen Zielkörper wirkt der Penetrator 3 auf den Geschoßkörper 4 mit seinem
kegelförmigen Heck 11 wie ein Keil. Der Hohlraum 15 begünstigt das Aufreißen und
damit das Aufpilzen mit der entsprechenden Durchmesservergrößerung. Diese
begünstigt wiederum eine bessere Energieabgabe des Geschosses im Zielkörper mit
erhöhter Schockwirkung.
Beim erfindungsgemäßen Geschoß befindet sich der Scharfrand 16 an der Stelle 17,
an der der Mantel 2 in den Geschoßkörper 4 übergeht und der Penetrator 3 mit
seinem kegelförmigen Heck 11 in den Geschoßkörper 4 taucht. Der Scharfrand 16
entsteht durch einen ringförmigen Einstich 18 auf dem Umfang des Geschosses 1. Er
bewirkt beim Durchtritt durch die Decke des Wildes eine saubere Einschußöffnung mit
scharf abgegrenztem Rand. Außerdem begünstigt er das Abknicken der sich vom
Penetrator 3 abschälenden Fahnen des Geschoßmantels 2. Wenn die Fahnen des
Geschoßmantels spätestens am Scharfrand abgeknickt sind, ist der Penetrator vom
Geschoßkörper getrennt.
Das Geschoß 1 ist rotationssymmetrisch zu seiner Mittellinie 19. Der Geschoßkörper
4 hat einen kurzen Heckkonus-Ansatz 20 und besitzt in seinem zylindrischen Teil 12
drei Entlastungsrillen 38 zur Herabsetzung der Reibung im Waffenrohr.
Die Fig. 2 und 3 zeigen zwei Ausführungsbeispiele für die Ausbildung der
Geschoßspitze 21. In Fig. 2 ist die Öffnung 6 des Mantels 2 zur Hohlspitze 5 durch
eine Geschoßhaube 22 verschlossen. Es ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
eine Metallkappe mit geringer Wandstärke aus einem wesentlich weicheren Metall als
der Mantel 2. Die Geschoßhaube 22 verschließt die Öffnung 6 und verbessert
dadurch die aerodynamischen Eigenschaften des Geschosses 1. Bei Auftreffen auf
einen Zielkörper wird sich die Geschoßhaube 22 leicht verformen. Sie wird auf dem
Mantel 2 sowie auf dem Penetrator 3 nur unwesentlich einwirken, so daß die
Deformation und die Zerlegung des Mantels 2 erst bei seinem Aufprall eingeleitet
wird. Im Bug 7 des Penetrators 3 setzt sich eine konischen Vertiefung 8 in eine daran
anschließende Bohrung 9 fort. Diese Bohrung 9 unterstützt die durch die Vertiefung 8
eingeleitete Aufpilzung. Der Kegelwinkel 36 entspricht den bei Hohlgeschossen
üblichen Öffnungswinkel der Spitzenöffnung.
In der Fig. 3 ist die Öffnung 6 im Mantel 2 durch eine massive Spitze 23
verschlossen, an deren kegelförmigen Körper sich ein Schaft 24 anschließt, der in der
zylindrischen Bohrung 9 des Penetrators 3 steckt. Beim Aufprall der massiven Spitze
23 wird diese zunächst wenig verformt und deshalb in den Zielkörper eindringen,
bevor der sich aufbauende Druck so groß wird, daß eine Zerlegung des Mantels 2
durch das Zurückdrängen der Spitze 23 erfolgt.
Die Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Form des Bugs 7 des
Penetrators 3. Dieses Ausführungsbeispiel eignet sich ebenfalls dazu, um die Öffnung
6 des Mantels 2 entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 mit einer
Geschoßhaube 22 zu verschließen. Beim Auftreffen der flachen Stirnfläche 25 des
Penetrators 3 auf einen Zielkörper wird eine Stauchung des Werkstoffs gefördert.
Die Fig. 5 und 6 zeigen weitere Ausführungsbeispiele für die Gestaltung der
Heckform des Penetrators und der zugehörigen Bugform des Geschoßkörpers. Beim
Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 weist das Heck des Penetrators 3 eine kegelförmige
Spitze 27 auf, die von einer Ringfläche 28 umschlossen wird. Diese Ringfläche 28
stützt sich ebenfalls auf eine Ringfläche 29 ab, die die Stirnfläche am Bug des
Geschoßkörpers 4 bildet. Sie umschließt eine kegelförmige Vertiefung 30, die die
kegelförmige Spitze am Heck des Penetrators 3 aufnimmt. Beide Ringflächen 28 und
29 stehen im rechten Winkel 37 auf der Mittellinie 19 des Geschosses 1.
Beim Aufprall des Geschosses 1 auf einen Zielkörper übt der Penetrator zwei
Wirkungen auf den Geschoßkörper 4, aus. Die Ringfläche staucht den Werkstoff des
Geschoßkörpers während die Kegelspitze wie ein Keil in den Werkstoff eindringt und
ihn zerreißt. Der Kegelwinkel 35 bestimmt auch hier den Grad der gewünschten
Deformation.
Eine noch stärkere Stauchwirkung wird dann erreicht, wenn das Heck des Penetrators
3 nach Fig. 6 eine ballige Form 31 aufweist. Diese fügt sich in eine muldenförmige
Vertiefung 32 des Geschoßkörpers 4, die von einer Ringfläche 39 umschlossen wird.
Diese Ringfläche 39 stützt sich ebenfalls auf eine Ringfläche 40 ab, die die Stirnfläche
am Bug des Geschoßkörpers 4 bildet. Sie umschließt die muldenförmige Vertiefung
32, die das ballige Heck 31 des Penetrators 3 aufnimmt. Beide Ringflächen 39 und 40
stehen im rechten Winkel 41 auf der Mittellinie 19 des Geschosses 1. Bei dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel erfolgt zunächst eine starke Stauchung des
Werkstoffs des Geschoßkörpers 4 mit anschließendem Überschreiten der
Streckgrenze des Werkstoffs, die schließlich zu einem Aufreißen und Aufpilzen des
Geschoßkörpers 4 führt.
Die Deformation des Geschoßkörpers 4 nach vorliegenden Ausführungsbeispielen
kann beschleunigt werden, wenn sich an die Vertiefung 30 bzw. die muldenförmige
Vertiefung 32 jeweils zentrisch zur Mittellinie des Geschosses 1 ein Hohlraum im
Geschoßkern 4 anschließt, wie es im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 der Fall ist.
Fig. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel mit einer glockenförmigen Spitze 33 als Heck
des Penetrators 3. Es ist eine Spitze mit kombinierter Stauch- und Spaltwirkung, die in
eine entsprechend geformte Ausnehmung 34 des Geschoßkörpers 4 reicht.
Claims (24)
1. Deformationsgeschoß mit einem von einem Geschoßmantel umschlossenen
Penetrator und einem Geschoßkörper, dadurch gekennzeichnet, daß der
Penetrator (3), in Flugrichtung des Geschosses (1) gesehen, vor dem
Geschoßkörper(4) angeordnet ist und daß der Geschoßmantel (2) mit dem
Geschoßkörper (4) einstückig ist.
2. Deformationsgeschoß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Penetrator (3) aus demselben Werkstoff oder einem Werkstoff mit vergleichbarer
Härte wie der Geschoßkörper (4) besteht.
3. Deformationsgeschoß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Formgebung des Hecks (11) des Penetrators (3) und die Formgebung des
Bugs (13) des Geschoßkörpers (4) auf die gewünschten
Deformationseigenschaften des Geschoßkörpers (4) in Abhängigkeit von Kaliber
und Auftreffgeschwindigkeit sowie der Beschaffenheit des Zielkörpers
abgestimmt sind.
4. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Bug (13) des Geschoßkörpers(4) eine Vertiefung (14,
30, 32, 34) aufweist, die zentrisch zur Mittellinie (19) des Geschosses (1)
angeordnet ist.
5. Deformationsgeschoß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vertiefung (14, 30, 32, 34) kegelförmig (14, 30), muldenförmig (32) oder
glockenförmig (34) ist.
6. Deformationsgeschoß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Spitzenwinkel (35) der kegelförmigen Vertiefung (14, 30) etwa zwischen 30° und
90°, vorzugsweise bei etwa 60° liegt.
7. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß sich an die Vertiefung (14) ein Hohlraum (15) anschließt,
der zentrisch zur Mittellinie (19) des Geschosses (1) angeordnet ist.
8. Deformationsgeschoß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hohlraum (15) etwa bis zur Hälfte der Länge des Geschoßkörpers (4) in diesen
hineinreicht.
9. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vertiefung (30) von einer Kreisringfläche (28) umgeben
ist und daß diese Kreisringfläche (28) senkrecht (37) zur Mittellinie (19) des
Geschosses (1) steht.
10. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Form des Hecks (11, 27, 31, 33) des Penetrators (3)
jeweils der Form der Vertiefung (14, 30, 32, 34) des Geschoßkörpers (4)
angepaßt ist.
11. Deformationsgeschoß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das dem
Bug (13) des Geschoßkerns (4) angepaßte Heck (27) des Penetrators (3) von
einer Kreisringfläche (28) umgeben ist und daß diese Kreisringfläche (28)
senkrecht (37) zur Mittellinie (19) des Geschosses (1) steht.
12. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Bug (7) des Penetrators (3) eine dem erwünschten
Deformationsverhalten des Penetrators (3) angepaßte Form aufweist.
13. Deformationsgeschoß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Bug
(7) des Penetrators (3) als Flachkopf (25) oder als Lochspitze (8, 9; 26)
aufgebildet ist.
14. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spitze (21) des Geschosses (1) eine den gewünschten
Flugeigenschaften angepaßte Form aufweist.
15. Deformationsgeschoß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das
Geschoß (1) eine Geschoßhaube in Form einer Kappe (22) trägt.
16. Deformationsgeschoß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das
Geschoß (1) eine aufgesetzt massive Spitze (23) trägt.
17. Deformationsgeschoß nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
massive Spitze (23) heckseitig einen Schaft (24) aufweist, der in den Penetrator
(3) hineinreicht.
18. Deformationsgeschoß nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Geschoßspitze (23) aus einem biologisch abbaubaren Kunststoff besteht.
19. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das Geschoß (1) einen Scharfrand (16) aufweist.
20. Deformationsgeschoß nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der
Scharfrand (16) an der Übergangsstelle zwischen Mantel (2) und dem
Geschoßkörper (4) durch einen Einstich (17) gebildet ist.
21. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß am zylindrischen Teil (12) des Geschosses (1) mindestens
eine Entlastungsrille (38) zur Herabsetzung der Reibung im Waffenrohr
angeordnet ist.
22. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wandstärke des Geschoßmantels (2) auf den
Einsatzzweck und den Kaliberbereich des Geschosses (1) abgestimmt ist.
23. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß das Geschoß (1), zusammengesetzt aus dem
Geschoßkörper (4) mit anschließendem Mantel (2), dem Penetrator (3) und
gegebenenfalls aufgesetzter Geschoßspitze (21) aus bleifreien Werkstoffen
besteht.
24. Deformationsgeschoß nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß für das
Geschoß (1) insbesondere folgende Werkstoffe verwendet werden: Kunststoffe,
insbesondere biologisch abbaubare, Kunstharze und als metallische Werkstoffe
Kupfer, Zinn, Zink, Eisen, Wolfram, Titan, Silber, Aluminium, Tantal, Vanadium
sowie mögliche Legierungen dieser Metalle.
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