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DE10035935A1 - Flächiges Betonfertigteil - Google Patents

Flächiges Betonfertigteil

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DE10035935A1
DE10035935A1 DE10035935A DE10035935A DE10035935A1 DE 10035935 A1 DE10035935 A1 DE 10035935A1 DE 10035935 A DE10035935 A DE 10035935A DE 10035935 A DE10035935 A DE 10035935A DE 10035935 A1 DE10035935 A1 DE 10035935A1
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Germany
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webs
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Betonfertigelement mit einer Platte aus aushärtbarem Material, aus der ein Steg hervorsteht, der aus Korrosionsgründen aus glasfaserverstärktem Kunststoff besteht. Dieser Steg soll außerdem einen wellenförmigen Verlauf aufweisen, um eine höhere Stabilität gegen Querkräfte aufzuweisen und an seinen Schmalseiten, mit denen er in Platten aus aushärtbarem Material steckt, mit entsprechenden Mitteln zur Haftungsvergrößerung versehen sein, beispielsweise mit Beschichtungen oder speziellen Zugdornöffnungen. Außerdem weisen die Stege in diesen Bereichen Aufstandpunkte auf, damit bei der Herstellung einer aushärtbaren Platte keine nach außen tretenden korrosionsanfälligen Bewehrungspunkte vorhanden sind. Damit kann der Steg auch als Abstandshalter und Aufständerung für die Bewehrung innerhalb der Platte fungieren.

Description

Die Erfindung betrifft ein Betonfertigteil mit wenigstens einer Platte aus aushärtba­ rem Material, die mit einer Bewehrung versehen ist, wobei aus der Platte im we­ sentlichen senkrecht vorstehende Stege vorgesehen sind, worüber die Platte mit einem parallel zu ihr verlaufenden, im wesentlichen flächigen Element zu verbin­ den ist.
Ein derartiges Betonfertigteil ist beispielsweise bekannt aus der DE-A-41 00 623, wo es eine Dachtafel bildet. Bei dieser vorbekannten Dachtafel werden die nach oben vorstehenden Stege durch Gitterträger gebildet. Diese Gitterträger bestehen üblicherweise aus Baustahl. Damit haben sie den Nachteil, dass sie zum einen korrosionsanfällig sind und zum anderen eine hohe Wärmeleitfähigkeit haben.
Um der Korrosion begegnen zu können, wurde bereits vorgeschlagen, diese Git­ terträger mit einem entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen, beispielsweise einer Verzinkung. Dies ist aber recht teuer. Außerdem verbleibt das Problem, dass die Gitterträger auch in korrosionsgeschütztem Zustand in der auf der Dachtafel aufzubringenden Isolierung eine unerwünschte Kältebrücke bilden.
Auch die Verwendung von Edelstahl für die Gitterträger scheidet aus Kostengrün­ den aus. Davon abgesehen lässt sich mit der Verwendung von Edelstahl zwar das angesprochene Korrosionsproblem in den Griff bekommen, aber auch bei Edel­ stahlgitterträgern hat man weiterhin ein gewisses Problem im Hinblick auf eine Kältebrücke innerhalb der vorgesehenen Isolierung.
Außer einer Verzinkung für die aus Baustahl bestehenden Gitterträger wurde als Korrosionsschutz in der DE-A-195 23 673 alternativ vorgeschlagen, diese Gitter­ träger in Rippen aus dem aushärtbaren Material, das die Platte bildet, mit einzu­ gießen, wobei diese Rippen dann einstückig an die Platte angeformt werden sol­ len.
Abgesehen davon, dass das Herstellen der hierfür notwendigen Gießform sehr aufwendig ist und außerdem diese Rippen lokale Materialanhäufungen bilden, die bei Gußerzeugnissen aller Art wegen Schrumpfungen o. ä. nach Möglichkeit zu vermeiden sind, hat man auch bei diesem Stand der Technik durch die mit Eisen bewehrten Rippen weiterhin unerwünschte Kältebrücken, die die nur zwischen den Rippen vorgesehene Wärmedämmung durchdringen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein derartiges Betonfertigteil an­ zugeben, bei dem die Stege keine Korrosionsprobleme mehr bereiten und auch keine Kältebrücken mehr darstellen. Dabei sollen derartige Stege sowohl einfach als auch preiswert herstellbar sein und auch die Fertigung des Betonfertigteils nicht unnötig verkomplizieren.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Stege aus glasfa­ serverstärktem Kunststoff bestehen.
Die Erfindung hat den Vorteil, dass glasfaserverstärkter Kunststoff keine Korrosi­ onsprobleme aufgrund von Umgebungsfeuchtigkeit hat. Gleichzeitig hat faserver­ stärkter Kunststoff nur ausgesprochen geringe Wärmeleitfähigkeit, so dass Kälte­ brücken wie bisher mit den jetzt erfindungsgemäß verwandten Stegen aus glasfa­ serverstärktem Kunststoff nicht mehr auftreten. Weiterhin ist GFK-Material leichter als der bisher eingesetzte Stahl, was die Handbarkeit der entsprechenden Bauteile verbessert. Außerdem ist derartiges GFK-Material auch recht preiswert und die Stege lassen sich zudem einfach mit der Platte aus aushärtbarem Material verbin­ den: Entweder die Stege aus glasfaserverstärktem Kunststoff werden bereits vor dem Vergießen der Platte aus aushärtbarem Material mit der in dieser vorgesehe­ nen Bewehrung verbunden oder aber diese Stege werden in das noch nicht ausge­ härtete Material der Platte hineingedrückt.
Damit entfällt beispielsweise auch die Notwendigkeit, eine spezielle Gießform her­ zustellen, wie sie bei einer Dachtafel mit angeformten Rippen gemäß der DE-A-195 23 673 benötigt würde. Statt dessen kann man übliche flach verlaufende Schalböden einsetzen, so dass auch die Größe des entsprechend herzustellenden Betonfertigteils ohne größeren Aufwand veränderbar ist.
Für die Herstellung des erfindungsgemäßen Betonfertigteils hat es sich als günstig herausgestellt, die Stege an ihrer in der Platte verlaufenden Schmalseite mit loka­ len Aufstandelementen zu versehen.
Durch diese lokalen Aufstandelemente, die vorzugsweise einstückig an den Steg angeformt sind und dabei eine möglichst kleine, insbesondere punktförmige Auf­ standfläche haben sollen, sind einige Vorteile zu erreichen: Wenn das aushärtbare Material der Platte aufgebracht wird, nachdem die Stege auf den entsprechenden Schalboden aufgesetzt wurden, kann dieses Material unter den Stegen hindurch­ fließen, die mit ihren lokalen Aufstandelementen vom Schalboden beabstandet sind. Dies führt beim fertigen Betonbauelement auf der Unterseite zu einer ge­ schlossenen Materialschicht, die nicht nur zur Stabilisierung der Platte beiträgt sondern auch eine hohe optische Qualität hat, da sie nicht durch sich sonst als Linien abzeichnende Unterkanten von Stegen unterbrochen wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform haben die Stege in einer Richtung parallel zu der Platte einen wellenförmigen Verlauf. Hierdurch wird insbesondere eine Op­ timierung im Hinblick auf eine Querkraftbeanspruchung erreicht, die in einem der­ artigen wellenförmig verlaufenden Steg Druck- und Zugfelder erzeugt. Bei einem ebenen Steg oder einem ebenen Gitterwerk führen entsprechende Querkräfte häu­ figer zu Versagen aufgrund von Knicken oder Beulen. Dies wird durch das gewellte Material des Steges, das im ausgehärteten Material der Platte steckt, sicher ver­ hindert.
Insbesondere bei der Verwendung des Betonfertigteils für eine Dachtafel, bei der dann das flächige Element, das mit der erwähnten Platte aus aushärtbarem Mate­ rial verbunden ist, eine Dacheindeckung ist bestehend aus Dachziegeln mit diese tragende Elementen, insbesondere Dachlatten, hat man damit auch die Möglich­ keit, eine erheblich höhere Dämmung auf der Platte benachbart zu dem Steg und im wesentlichen bis zur Dacheindeckung reichend vorzusehen, da mit dem ge­ wellten Steg, der an seiner unteren Schmalseite im aushärtbaren Material der Platte steckt, größere Bauhöhen realisiert werden können als mit den bisher ver­ wandten Gitterträgern, ohne ein Wegknicken oder Beulen befürchten zu müssen.
Bei einer solchen Verwendung des erfindungsgemäßen Betonfertigteils als Dach­ tafel, ist dann der Steg an seinem oberen, der Platte abgewandten Ende zur Ver­ steifung mit einem Obergurt versehen, der dabei unter Fertigungsaspekten vor­ zugsweise aus demselben Material besteht, wie der Steg selbst.
Dabei soll in diesem Fall besonders darauf Wert gelegt werden, dass der Obergurt mit Nägeln versehbar ist. Hierdurch lassen sich dann beispielsweise Holzleisten auf das obere Ende der Stege nageln oder tackern, auf denen wiederum die quer zur Dachneigung verlaufenden Leisten zu befestigen sind, die dann die eigentliche Dacheindeckung in Form von Dachziegeln tragen. Über das Vorsehen derartiger Holzleisten ist das Erfüllen einschlägiger dachdeckerischer Vorschriften zu errei­ chen.
Damit im eigentlichen Verbindungsbereich von Steg und Platte aus aushärtbarem Material eine möglichst innige, für die Ein- und Überleitung von Kräften notwendige Verbindung vorliegt, wird vorgeschlagen, den Steg benachbart zu seiner in der Platte verlaufenden Schmalseite mit Mitteln zur Haftungserhöhung im aushärtbaren Material der Platte zu versehen.
Bei diesen Mitteln kann es sich beispielsweise um in diesem Bereich aus dem Material der Stege austretende Glasfaserenden handeln oder aber um entspre­ chende Glaspartikel, die hier aufgespritzt wurden. Auch eine Beschichtung mit Quarzsand in diesem Bereich ist möglich.
Ein weiteres Mittel zur Haftungserhöhung sind Öffnungen, die in dem genannten Bereich durch das Material der Stege hindurch verlaufend vorgesehen sind. In die­ se Öffnungen tritt das aushärtbare Material ein, solange es noch in flüssigem Zu­ stand ist. Beim anschließenden Aushärten des in die Öffnungen eingetretenen Materials wird dann eine feste Verbindung erreicht.
Grundsätzlich können in diese Öffnungen auch noch Zugdorne eingesetzt sein, so dass eine stärkere Verbindung des Steges mit dem aushärtbaren Material der Platte zu erreichen ist, da diese Zugdorne von dem aushärtbaren Material umfan­ gen werden.
Es liegt dabei auch im Rahmen der Erfindung, wenn zumindest ein Teil der Zug­ dorne durch die Bewehrung gebildet ist, die in der Platte aus aushärtbarem Mate­ rial vorgesehen wird. Um ansonsten eine gute Anpassung von GFK-Steg und die­ ser Bewehrung erreichen zu können, weisen die Öffnungen im GFK-Steg zur Schmalseite hin einen offenen Umfang auf. Damit ist der Steg dann über die Be­ wehrung zu setzen, die in der Platte aus aushärtbarem Material vorgesehen ist. Hierbei haben sich insbesondere Q-förmige Konturen für die Öffnungen bewährt.
Es sei hier im übrigen noch erwähnt, dass die vorliegende Erfindung nicht nur an einer Dachtafel auszuführen ist, bei der wie oben beschrieben das im wesentlichen flächige Element, das parallel zu der Platte aus aushärtbarem Material von den aus dieser vorstehenden Stegen getragen wird, eine Dacheindeckung ist, sondern dass mit dieser Erfindung auch zweischalige Wandelemente realisierbar sind. Bei diesen ist dann das genannte flächige Element, das parallel zu der erwähnten Platte aus aushärtbarem Material von den aus dieser vorstehenden Stegen getra­ gen wird, eine weitere Platte aus aushärtbarem Material, die selbst wiederum mit einer Bewehrung versehen ist.
Der Steg ist dann im wesentlichen symmetrisch ausgebildet zu einer zwischen der ersten und dieser weiteren Platte verlaufenden Spiegelebene. Das heißt, dass der Steg insbesondere die angesprochenen Aufstandelemente sowohl an seiner obe­ ren als auch an seiner unteren Schmalseite aufweist. Damit ist über den Steg ein exakter Abstand der Außenflächen des zweischaligen Wandelementes zu errei­ chen. Für den exakten Abstand zwischen den Außenseiten von derartigen zwei­ schaligen Betonfertigteilen waren bisher separate Abstandhalter vorgesehen, die aufgrund des erfindungsgemäßen Steges jetzt einzusparen sind.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen. Dabei zeigt
Fig. 1 eine Schnittansicht durch eine erfindungsgemäße Dachtafel;
Fig. 2 eine Schnittansicht durch einen erfindungsgemäß verwandten Steg ent­ lang der Linie II in II in Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Steges;
Fig. 4 eine Schnittansicht durch eine erfindungsgemäße Dachtafel entlang der Linie IV-IV in Fig. 1;
Fig. 5 eine Seitenansicht einer eingebauten erfindungsgemäßen Dachtafel;
Fig. 6 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Steges für ein zweischali­ ges Wandelement;
Fig. 7 eine Schnittansicht durch ein erfindungsgemäßes zweischaliges Bau­ element mit einem erfindungsgemäßen Steg gemäß Fig. 6.
In Fig. 1 erkennt man den Schnitt durch eine Dachtafel für geneigte Dächer. Die­ se Dachtafel weist eine Platte 1 aus aushärtbarem Material auf, das üblicherweise Beton ist. Die Unterseite dieser Platte ist schalungsglatt und kann in gestrichenem oder tapezierten Zustand direkt die schräg verlaufende Wand eines Dachzimmers, einer Mansarde oder ähnliches sein.
In dieser Platte 1 verläuft eine Bewehrung 2, die durch eine strichpunktierte Linie angedeutet ist. Bei dieser Bewehrung handelt es sich beispielsweise um eine übli­ che Baustahlmatte oder um sich in vergleichbarer Weise unter rechten Winkeln kreuzende Bewehrungseisen, die bei der Fertigung der Dachtafel automatisiert in die hierfür vorgesehene Schalung eingelegt werden. Die eingelegte Bewehrung wird bei der Herstellung der Dachtafel dann mit aushärtbarem Material wie bei­ spielsweise Beton eingegossen.
Aus der Platte 1 ragt nach oben ein Steg 3 heraus, der durch einen dünnen, aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehenden Streifen gebildet ist. Dieser Streifen hat eine Stärke von etwa 2,5 mm bei einem Glasfaseranteil von ca. 30 bis 35%.
Wie aus der Fig. 2 zu entnehmen ist, die den Streifen in der Schnittansicht ge­ mäß der Linie II-II in Fig. 1 darstellt, weist der Streifen eine Wellung auf, die bei einer Wellenlänge 4 von ca. 150 mm eine Amplitude 5 von ca. 30 mm hat. Durch diese Wellung wird der im aushärtbaren Material der Platte 1 steckende Steg ge­ gen Knicken oder Beulen aufgrund von Querkräften stabilisiert.
Auf das obere Ende des Steges 3 ist ein Obergurt 6 aufgesetzt, das heißt entwe­ der angeformt oder aufgeklebt, der vorzugsweise einen Glasfaseranteil in der Grö­ ßenordnung von 60 bis 70% Glasfaser aufweist.
Damit ist der Gurt 6 nagelbar und auf ihm kann beispielsweise eine Dachlatte 7 oder ähnliches fixiert werden, die wiederum eine Konterlattung 8 trägt, auf der dann die eigentliche Dachabdeckung in Form von Ziegeln oder ähnlichem befestigt wird. Es sei hier erwähnt, dass der in der Fig. 1 dargestellte Steg 3 im wesentli­ chen entlang der Dachschräge verläuft, während die Konterlattung 8 dann quer zu dieser verläuft, bei einem fertigen Dach also in einer Linie parallel zum First oder zur Traufe eines Daches. Außerdem soll hier noch erklärt werden, dass zwischen der Dachlatte 7 und dem Obergurt 6 eine Unterspannbahn vorgesehen werden kann, die aus Kunststoff besteht und als Feuchtigkeitsschutz fungiert für eine (nichtdargestellte) Isolierung, die beidseits des Steges 3 in Form von Dämmmate­ rial auf die Platte 1 aufgelegt wird. Auch diese Unterspannbahn ist hier nicht dar­ gestellt. Insgesamt bildet die Unterspannbahn mit der Konterlattung und der Dach­ haut in Form von Dachziegeln o. ä. ein flächiges Element, das über den Steg 3 mit der Platte 1 verbunden wird.
Wesentlich ist hier jedoch zum einen, dass der aus glasfaserverstärktem Kunst­ stoff bestehende Steg 3 eine nur minimale Wärmeleitfähigkeit hat und somit inner­ halb der durch das seitlich an ihn anliegende Dämmaterial gebildeten Isolierung keine Kältebrücke bildet.
Durch die in der Fig. 2 zu erkennende Wellung des Steges ist er dabei wie aus­ geführt ausreichend stabil, um die auf ihn wirkenden Querlasten wie beispielswei­ se die Gewichtskraft der Dacheindeckung zu tragen und zusammen mit der Platte 1 auf die Auflagerung der Dachtafel abzuleiten.
Um dabei eine innige Verbindung zwischen der Platte 1 aus aushärtbarem Material und dem Steg 3 aus glasfaserverstärktem Kunststoff zu erreichen, weist der Steg 3 benachbart zu seiner in der Platte 1 verlaufenden Schmalseite 9, mit der er in dem Beton der Platte 1 steckt, Mittel zur Haftungserhöhung auf.
Abgesehen davon, dass in diesem Bereich - was auf den beigefügten Zeichnungen nicht zu erkennen ist - austretende Glasfaserenden und/oder eine Beschichtung mit Quarzsand eine Erhöhung der Rauhigkeit bewirken, die eine bessere Verzah­ nung des glasfaserverstärkten Kunststoffes mit dem Beton bewirken, sind auch noch mehrere, den Steg durchdringende Öffnungen 10 vorgesehen. Diese Öffnun­ gen werden von dem Beton, der das aushärtbare Material der Platte 1 darstellt, durchsetzt, wodurch eine formschlüssige Verbindung zwischen der Platte 1 und dem Steg 3 erreicht wird.
Insbesondere, indem der Abstand zwischen zwei benachbarten Öffnungen 10 ei­ nem festen Rastermaß entspricht, ist dabei auch zu erreichen, dass durch diese Öffnungen auch die Bewehrung 2, die innerhalb der Platte 1 vorgesehen ist, ver­ läuft. Dies erhöht noch einmal die Dübelkräfte und verbessert die innige Verbin­ dung von Platte 1 und Steg 3.
Anstelle einer durchlaufenden Bewehrung können auch nur einzelne Auszugsdorne durch die Öffnungen 10 verlaufen.
Insbesondere sind die Öffnungen 10 Ω-förmig, was bedeutet, dass der Durchmes­ ser 11 der im wesentlichen kreis- oder tropenförmig ausgelegten Öffnungen 10 größer ist als die Lücke 12, die im Umfang 13 der Öffnung 10 zur unteren Kante 9 des Steges 3 vorgesehen ist. Diese Ω-förmige Form begünstigt den angesproche­ nen Formschluss.
Wesentlich bei dem hier dargestellten Steg sind auch noch an der Schmalseite 9 der Platte 3 vorgesehenen, einstückig angeformten Aufstandelemente 14. Wie in der Fig. 4 zu erkennen ist, sitzt der Steg 3 bei der Herstellung des dargestellten Bauelementes mit diesen Aufstandelementen 14 auf einem nicht dargestellten Schalboden auf, auf den die Platte 1 aus aushärtbarem Material gegossen wird. Die Aufstandelemente 14 bilden an der Unterseite 15 der Platte 1 somit nur kaum erkennbare Punkte, während die Unterseite ansonsten geschlossen aus aushärtba­ rem Material ist.
Gegebenenfalls kann die Bewehrung 2 innerhalb der Öffnungen 10 auch fixiert werden, so dass bei der Fertigung der Platte 1 der Steg 3 die Aufständerung der Bewehrung 2 auf dem entsprechenden Schalboden übernimmt.
Durch Vorsehen der entsprechenden Aufstandelemente 14 jeweils in Extrempunk­ ten der in der Fig. 2 zu erkennenden Wellung kann bei der Fertigung der Steg 3 auch eine gewisse stabile Aufstellung erhalten aufgrund einer breiteren Aufstands­ basis, die der Amplitude 5 entspricht.
In den Fig. 3 und 4 sind noch zwei Besonderheiten des erfindungsgemäßen Steges zu erkennen: Zum einen ist eine zentrische Öffnung 16 vorgesehen, durch die ein Durchführen einer Leitung o. ä. durch den Steg 3 hindurch erreicht wird. Außerdem kann eine derartige Öffnung bei der Herstellung einer erfindungsgemä­ ßen Dachtafel als Angriffspunkt für einen Kranhaken o. ä. benutzt werden.
Des weiteren erkennt man in den Fig. 3 und 4 Ausnehmungen 17 auf der Ober­ seite des Obergurtes 6. So kann unter Weglassung der Dachlatten 7 die Konter­ lattung 8 direkt in derartige Ausnehmungen 17 eingesetzt werden, wobei über den Abstand zwischen zwei benachbarten Ausnehmungen 17 der für das Auflegen von Dachziegeln notwendige Abstand zwischen benachbarten Konterlatten zu bestim­ men ist.
In der Fig. 5 erkennt man noch eine Besonderheit des Steges 3 bei Verwendung mit einer Dachtafel wie bisher beschrieben. Dieser Steg 3 kann dann nämlich seit­ lich über die Platte 1 hinausgeführt werden, wobei die Platte 1 dann an einer Auf­ lagerung der Dachplatte an einer Hausdecke 18 oder einer Hauswand 19 endet. Der über die Platte 1 hinausragende Abschnitt 20 des Steges 3 kann dann ent­ sprechend einem bekannten Sparrenkopf gestaltet werden und dabei auch als Trä­ ger einer Dachrinne 21 fungieren, die dann über bekannte Rinnenhalter 22 an ei­ ner separat vorzusehenden Traufbohle 23 befestigt wird.
In der Fig. 7 ist noch ein weiteres erfindungsgemäßes Betonfertigteil dargestellt, nämlich eine doppelwandige Hohlplatte, die in der Fig. 7 in der Aufsicht darge­ stellt ist und hergestellt wird unter Verwendung eines Steges 24, wie er in der Fig. 6 gezeigt ist. Dieser Steg 24 ist wie der Steg 3 an seinem unteren Ende mit Ausnehmungen 10 bzw. Aufstandelementen 14 versehen, mit denen er in einer Platte 25 steht, und dabei wie oben beschrieben auch die in dieser vorgesehenen Bewehrung 26 trägt.
Wesentlich ist jetzt hier aber auch noch, dass der Steg 24 spiegelsymmetrisch ist zu einer Spiegelebene 27, so dass der Steg also auch an seiner oberen Schmal­ seite 28 entsprechende Öffnungen 29 aufweist, sowie entsprechend Aufstandele­ mente 30. Damit ist eine Platte 25, die wie oben beschrieben hergestellt wird, nach dem Abhärten zu wenden und kann dann in ein vorbereitetes Bett aus aushärtbarem Material gestellt werden, das dann die weitere Platte 31 bildet, die wiederum mit einer separaten Bewehrung 32 versehen ist. Man erhält so eine Hohlkammerplatte bzw. ein zweischaliges Wandelement, wobei in den Hohlraum 33 zwischen den beiden Platten 25 und 31 entweder ein Dämm- oder Isoliermaterial gefüllt werden kann oder aber auch ein entsprechendes aushärtbares Material, zum Beispiel Be­ ton. Damit beim Verfüllen mit diesem Isolier- oder aushärtbaren Material dieses durch die Stege 24 hindurchtreten kann, sind auch in diesem wiederum Öffnungen 34 vorgesehen, wie dies in den Figuren zu erkennen ist.
Der Vorteil bei den hier beschriebenen Bauteilen liegt insbesondere darin, dass die verwandten Stege 3 bzw. 24 aufgrund ihrer Materialwahl aus glasfaserverstärktem Kunststoff nicht korrosionsanfällig sind. Aufgrund ihrer insbesondere in der Fig. 2 zu erkennenden Wellung sind diese Stege auch sehr stabil und über die an dem Steg vorgesehenen Aufstandelemente 14 bzw. 30 treten an Außenseiten der erfin­ dungsgemäß hergestellten Bauelemente ebenfalls keine korrosionsanfälligen Ele­ mente nach außen.
Insbesondere kann bei der Herstellung eines zweischaligen Betonelementes, wie es in der Fig. 7 dargestellt ist, der Steg 24 auch die Funktion des Abstandhalters zwischen zwei beabstandeten Bewehrungen 26 und 32 übernehmen und somit eine Vereinfachung der Herstellung bei gleichzeitiger Verbilligung aufgrund von Wegfall separater Aufstände- bzw. Abstandelemente.

Claims (13)

1. Betonfertigteil mit wenigstens einer Platte (1, 25) aus aushärtbarem Material, die mit einer Bewehrung (2, 26) versehen ist, wobei aus der Platte im wesentlichen senkrecht vorstehende Stege (3, 24) vorgesehen sind, über die die Platte (1, 25) mit einem parallel zu ihr verlaufenden, im wesentlichen flächigen Element (8; 31) zu verbinden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (3, 24) aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen.
2. Betonfertigteil gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege an ihrer in der Platte (1, 25, 31) verlaufenden Schmalseite mit lo­ kalen Aufstandelementen (14, 30) versehen sind.
3. Betonfertigteil gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (3, 4, 24) parallel zu der Platte (1) einen wellenförmigen Verlauf aufweisen.
4. Betonfertigteil gemäß Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstandelemente (14) an Extremstellen des wellenförmigen Verläufer angeordnet sind.
5. Dachtafel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (3, 24) in dem Bereich benachbart zu seiner in der Platte (1, 25, 31) verlaufenden Schmalseite (1) mit Mitteln zur Haftungserhöhung (10, 29) im aus­ härtbaren Material der Platte (1, 25, 31) versehen ist.
6. Betonfertigteil gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel durch aus dem Steg austretende Glasfaserenden gebildet sind.
7. Betonfertigteil gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel durch eine Beschichtung mit Quarzsand gebildet sind.
8. Betonfertigteil gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel durch den Steg (3, 24) hindurchtretende Öffnungen (10, 29) gebil­ det sind.
9. Betonfertigteil gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in die Öffnungen (10, 29) Zugdorne einsetzbar sind.
10. Betonfertigteil gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (10) Ω-förmig sind und einen zur Schmalseite (9) des Steges offenen Umfang (13) aufweisen.
11. Betonfertigteil gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das flächige Element (8) eine Dacheindeckung ist und dass die Stege (3) an ihrer der Platte (1) abgewandten oberen Schmalseite einen Obergurt (6) aufwei­ sen.
12. Dachtafel gemäß Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, dass der Obergurt (6) mit Nägeln versehbar ist.
13. Betonfertigteil gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das flächige Element eine weitere Platte (31) aus aushärtbarem Material ist, die mit einer Bewehrung (32) versehen ist und dass der Steg (24) im wesentlichen symmetrisch ist zu einer zwischen den Platten (25, 31) verlaufenden Spiegelebene (27).
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