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DE10028514C1 - Schaleinheit zur Randabschalung - Google Patents

Schaleinheit zur Randabschalung

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DE10028514C1
DE10028514C1 DE2000128514 DE10028514A DE10028514C1 DE 10028514 C1 DE10028514 C1 DE 10028514C1 DE 2000128514 DE2000128514 DE 2000128514 DE 10028514 A DE10028514 A DE 10028514A DE 10028514 C1 DE10028514 C1 DE 10028514C1
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unit
reinforcement
shuttering
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DE2000128514
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Manfred Distler
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Abstract

Es wird eine Schaleinheit (1) zur Randabschalung mit einem Schalungselement (2) und einer Bewehrung (4) vorgeschlagen, wobei die Bewehrung (4) beiderseits des Schalungselements (2) ausgebildet ist, insbesondere zum Betonieren ausragender Bauteile wie Brückendecken, Balkonplatten oder dergleichen, an die eine Kappe, eine Aufkantung, eine Brüstung oder dergleichen anzubringen ist. Die Schaleinheit ist gegenüber dem Stand der Technik dazu in der Lage, eine nachfolgende Schalung oder dergleichen zu haltern. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass wenigstens eine Haltevorrichtung (8) zur Anbringung wenigstens einer weiteren Schaleinheit vorgesehen ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Schaleinheit zur Randabschalung mit einem Schalungselement und einer Bewehrung, wobei die Bewehrung beiderseits der Schalung ausgebildet ist, insbesondere zum Betonieren auskragender Bauteile wie Brückendecken, Balkonplatten oder dergleichen, an die eine Kappe, eine Aufkantung, eine Brüstung oder dergleichen anzubringen ist.
Stand der Technik
Im Allgemeinen wird eine Brücke in mehreren Bauabschnitten gefertigt. Nach den Stützen und Pfeilern wird die Brückendeckenplatte und an deren Seiten anschließend die Brückenkappe, Brückenaufkantung bzw. Brückenbrüstung betoniert.
Hierbei liegt die Brückendeckenplatte beim Betonieren auf der Deckenschalung auf, wobei diese wesentlich breiter als die Brückendeckenplatte ausgelegt werden muss, um einerseits die seitliche Schalung für die Brückendeckenplatte und andererseits die Schalung für die nachfolgenden Brückenteile, beispielsweise die Brückenbrüstung aufnehmen und seitlich abstützen zu können.
Auf der Deckenschalung werden zum Betonieren der Deckenplatte Seitenschalungen angebracht, die die Breite der Deckenplatte festlegt. Bei einer Ausführungsform umfasst die Randabstellung eine Faserplatte, die senkrecht von u-bügelförmigen parallel nebeneinander liegenden Bewehrungsstählen durchdrungen ist. Das geschlossene "u" bildet dabei die Anschlussbewehrung für das Anbetonieren der Brückenkappe. Die Faserplatte ist als einfache Abstellbohle ausgeführt, die die Funktion einer verlorenen Seitenschalung übernimmt. Die Faserplatte wird mittels eines Drängbrettes ausgerichtet, das auf der Deckenschalung fixiert ist. Die Bewehrung der Randabstellung wird mittels Draht an Bewehrungsmatten gesichert, so dass ein Verkippen der Randabstellung verhindert wird. Diese Randabstellung lässt sich vorfertigen, was eine erhebliche Zeitersparnis für den Aufbau der Verschalung mit sich bringt.
Bei dieser Randabschalung ist von Vorteil, dass aufgrund der Faserplatte eine seitliche Abstützung von dieser entfallen kann. Nachteilig ist jedoch, dass die Deckenschalung nach wie vor deutlich breiter als die Deckenplatte sein muss, um die aufwendige Schalung, beispielsweise zur Herstellung der Brückenbrüstung, auflegen und seitlich abstützen zu können.
Aufgabe und Vorteile der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schaleinheit zur Randabschalung bereitzustellen, durch welche der Aufwand für die Schalung, z. B. von Brückenseitenelementen, insbesondere einer Brückenbrüstung deutlich verringert werden kann.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Schaleinheit der einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Dementsprechend zeichnet sich eine erfindungsgemäße Schaleinheit dadurch aus, dass wenigstens eine Haltevorrichtung zur Anbringung wenigstens einer weiteren Schaleinheit vorgesehen ist. Diese ermöglicht, dass z. B. ein Stab an der Schaleinheit fixierbar ist. An einen entsprechenden Stab ist beispielsweise die Schalung des zweiten, anzuschließenden Bauteils, wie eine Brückenkappe, Brückenaufkantung, Brückenbrüstung oder dergleichen, montierbar. Die Verspannung der Schalung ist mittels eines zusätzlichen Rohres, Schalungsabstandhalters, Verbundspannelementes oder dergleichen umsetzbar, wobei das Rohr beispielsweise über den Stab gestülpt wird und wenigstens an einem Ende einen Flansch aufweist, an den die Schalung mittels eines außerhalb der Schalung am Stab angebrachten Druckelementes verspannbar ist. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise die Schalung für das anzuschließende Bauteil mit dem ersten, bereits verfestigten Bauteil verbunden. Eine entsprechende Verbreiterung der Deckenschalung ist somit entbehrlich. Diese Möglichkeit der Fixierung der Schalung des zweiten Bauteils reduziert erheblich den Aufwand, die Fertigungszeit und somit die Kosten entsprechend gefertigter Brücken.
Weiterhin bietet sich die Möglichkeit, dass eine erfindungsgemäße Schaleinheit nicht nur zum Anbringen einer nachfolgenden Schalung, sondern auch anderer Bauteile, wie beispielsweise Verkleidungen oder Ummantelungen, verwendet werden kann.
Vorteilhafterweise ist die Haltevorrichtung derart ausgebildet, dass sie Kräfte im Wesentlichen längsseits der Bewehrung und/oder quer hierzu aufnimmt. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Haltekräfte für eine nachfolgende Schalung hauptsächlich in einer Ebene liegen, die ungefähr senkrecht zum Schalungselement und zur Betondeckenplatte ausgerichtet ist. Entsprechend massive Schalungen bzw. an die Schaleinheit anzubringende zweite Bauteile sind somit an einer erfindungsgemäßen Schaleinheit fixierbar. Insbesondere die Ausrichtung der Haltemuffe mit Verankerungsmittel, wie ein Gewinde, das längs der Bewehrung ausgerichtet ist, versetzt eine einbetonierte Schaleinheit in die Lage, große Kräfte aufzunehmen.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist die Haltevorrichtung wenigstens am Schalungselement und/oder wenigstens an einem Schenkel der Bewehrung angeordnet. Hierdurch ist eine vorteilhafte Befestigung der Haltevorrichtung umsetzbar. Bei Verwendung von mindestens zwei Haltevorrichtungen, wovon eine zumindest am Schalungselement und die andere an einem Schenkel der Bewehrung angebracht ist, wird eine vorteilhafte rechtwinklige Ausrichtung der Haltevorrichtungen umsetzbar. Die Aufnahme von Kräften, die aufgrund der anzubringenden Verschalung auf die Schaleinheit einwirkt, wird hierdurch zusätzlich verbessert.
Vorzugsweise umfasst die Haltevorrichtung eine Haltemuffe, insbesondere mit Innengewinde, oder eine Halteschraube, so dass bereits bekannte Haltemuffen bzw. Schrauben, einschließlich der darin zu fixierenden Stäbe, verwendbar sind, was eine besonders wirtschaftliche Realisierung der Schaleinheit und entsprechender Betonbauwerke ermöglicht.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung umfasst die Haltevorrichtung wenigstens eine Verankerung an der Bewehrung, insbesondere an mehreren Schenkeln der Bewehrung. Hierdurch wird eine besonders stabile Positionierung der Haltevorrichtungen realisiert und die Gefahr bei großer Krafteinwirkung, die Haltevorrichtung herauszureißen, ausgeschlossen.
In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung umfasst das Schalungselement wenigstens eine längsseits der Bewehrung aus dem Schalungselement hervortretende Erhebung und/oder Vertiefung. Hierdurch wird auf elegante Art die Erkenntnis genutzt, dass Randabstellungen nach dem Stand der Technik nur in unzureichender Weise Schubkräfte zwischen nacheinander betonierten Betonelementen übertragen.
Mit Hilfe einer Erhebung und/oder Vertiefung im Schalelement wird ermöglicht, dass das mit einer erfindungsgemäßen Schaleinheit zur Randabschalung ausbetonierte Bauteil eine lastübertragende Auflagefläche für ein daran anzubringendes Bauteil bildet. In Abhängigkeit der Ausgestaltung der Auflagefläche kann ein erheblicher Anteil von Schubkräften des angegliederten Bauteils, ohne die Bewehrung unmittelbar zu belasten, auf das zuerst zu betonierende Bauteil, beispielsweise eine Brückendeckenplatte, abgeleitet werden. Dies ist besonders bei auskragenden Bauteilen, wie Brückendecken, Balkonplatten oder dergleichen, an die eine Kappe, eine Aufkantung, eine Brüstung oder dergleichen anzubringen ist, vorteilhaft.
Vorzugsweise ist die Erhebung und/oder Vertiefung im Wesentlichen in das Schalungselement eingeformt. Hierdurch wird eine besonders einfache Fertigung des Schalungselementes ermöglicht. Das Schalungselement ist z. B. aus einem Teil realisierbar. Entsprechende Elemente werden z. B. aus Stahl, Kunststoff oder Verbundstoffen gefertigt. Beispielsweise wird in einem Gieß- oder Ausstanzschritt das Schalelement mit der Erhebung und/oder Vertiefung in einem Arbeitsgang hergestellt.
Weiterhin gewährleistet beispielsweise eine zusätzliche Profilierung beziehungsweise Aufrauung der Oberfläche des Schalungselementes, dass die Verbindung zwischen dem Schalungselement und den beiden Hauteilen verbessert wird. Entsprechend wird die Aufnahme großer Schubkräfte zusätzlich verbessert.
In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich die Erhebung und/oder Vertiefung größtenteils längs über das Schalungselement. Dies gewährleistet eine große lastübertragende Lagerfläche für das anzubringende zweite Hauteil. In einer weiteren günstigen Ausgestaltung der Erfindung verläuft die Erhebung durchgehend entlang des Schalelements. Beispielsweise besteht das Schalelement aus Blechmaterial, in welchem durch mehrfaches Umkanten eine durchgehende Schubtasche ausgebildet ist. Hierdurch wird überdies die Fertigung entsprechender Schalungseinheiten vereinfacht.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung weist die Erhebung und/oder Vertiefung einen eckigen und/oder runden Querschnitt auf. Hierdurch kann die Bewehrung vorteilhaft angebracht werden. Umfasst die Bewehrung beispielsweise u- förmige Bewehrungsbügel, wobei die beiden Bewehrungsschenkel das Schalungselement in der Weise durchdringen, dass diese die Erhebung und/oder Vertiefung nach oben und/oder unten stützen, so wird eine Kraftübertragung verbessert.
Insbesondere mit parallel angeordneten, das Schalelement im Wesentlichen senkrecht durchdringenden Bügel wird eine leicht zu fertigende Schaleinheit bereitgestellt. Zur Bildung einer fest verbundenen Einheit ist das Schalungselement im Bereich der Durchdringungsstelle an den u-förmigen Bügeln beispielsweise mittels Schweißen oder dergleichen fixiert.
Hierdurch wird eine statisch feste Schaleinheit gebildet.
Vorteilhafterweise ist das Schalungselement als streifenartiges Element ausgebildet, so dass besonders für langgestreckte Bauwerke, wie beispielsweise Brücken, die Anzahl der Schaleinheiten vergleichsweise gering ist und somit eine schnelle und effektive Seitenverschalung entsprechender Bauteile durchführbar ist. Vorzugsweise ist das Schalungselement an den seitlichen Endstellen so ausgebildet, dass sich mehrere Schaleinheiten aneinander schließen, z. B. ineinander stecken lassen. Gleichzeitig ist das Transportieren und/oder Handling erfindungsgemäßer Schaleinheiten vergleichsweise einfach realisierbar.
Vorzugsweise umfasst das Schalungselement im Wesentlichen eine gitterartige Struktur. Durch diese Maßnahme wird zusätzlich die Verbindung zwischen den vom Schalelement getrennten Betonteilen verbessert. Beispielsweise wird das Schalungselement aus Streckmetall, Streckgitter, Stahlgewebe, Stahlblech oder dergleichen hergestellt.
Insbesondere bei der Verwendung von Stahl wird gewährleistet, dass sich der Stahl mit dem Ortbeton chemisch verbindet und somit eine gute Verbindung zwischen den Bauteilen hergestellt wird. Gegenüber dem Stand der Technik bildet sich zwischen den einzelnen Bauteilen keine Trennfuge, sondern lediglich eine Arbeitsfuge. Hierdurch wird die Aufnahme großer Schubkräfte mittels der Schaleinheit zusätzlich verbessert.
In vorteilhafter Weise umfasst das Schalungselement bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wenigstens einen im einzuhaltenden Betondeckunsbereich bis zur Bewehrung (Mindestabstand) nicht oxidierenden Randabschnitt. Hierdurch wird ermöglicht, dass ein vorgeschriebener Mindestabstand dieses Randabschnitts in einem Betonbauteil zur Betonoberfläche nicht eingehalten werden muss. Diesen Mindestabstand legen entsprechende Vorschriften fest, die unter anderem vorschreiben, dass rostender Baustahl im Außenbereich an z. B. Brücken zur Zeit mehr als 50 mm unter der Betonoberfläche beabstandet sein muss.
Mittels dem nicht oxidierenden Randabschnitt wird eine vorteilhafte Fertigung von entsprechenden Betonbauteilen ermöglicht, wie beispielsweise einer Brückendeckenplatte. Vorzugsweise wird das Bauteil bis zur Oberkante der Schaleinheit mit Beton gefüllt, der Beton verdichtet und beispielsweise die Brückendeckenplatte entlang der Oberkante der Schaleinheit glattgestrichen. Mittels der Schaleinheit ist somit eine gleichmäßige Wanddicke des Bauteils definierbar.
Durch diese Vorgehensweise kann außerdem auf weitere Schalungselemente verzichtet werden, einschließlich einer seitlichen Abstützung der Seitenschalung. Insgesamt ist somit eine deutliche Reduzierung sowohl des Aufwands und somit der Fertigungszeit als auch der Kosten entsprechend gefertigter Bauteile, wie beispielsweise Brücken, realisierbar.
Vorzugsweise umfasst das Schalungselement wenigstens zwei gegenüberliegende nicht oxidierende Randabschnitte. Hierdurch muss im Bereich beider nicht oxidierender Randabschnitte, insbesondere auch unterhalb der Bewehrung, die Betondeckung nicht berücksichtigt werden.
Für entsprechende Randabschnitte ist beispielsweise Edelstahl, Kunststoff, Verbundstoff oder dergleichen einsetzbar. Spezielle Schaleinheiten mit mindestens einer nicht oxidierenden Endstelle können gegebenenfalls für bestimmte Anwendungsfälle, wie der Anfang und das Ende einer Brückendeckenplatte, Balkone oder dergleichen, vorteilhaft sein, da diese neben den oberen und unteren Mindestabstände entsprechender Elemente in Betonbauteilen, auch seitlich die vorgegebenen Mindestabstände in einfacher Weise gewährleisten können.
Vorteilhafterweise umfasst die Bewehrung mehrere, im Abstand zueinander angeordnete, u-förmige Bewehrungsbügel, die das Schalungselement senkrecht durchdringen. Hierdurch wird ein Kastenprofil realisiert, das zum einen durch das Schalungselement und zum anderen durch die u-förmigen Bügel umrandet ist. Dieses Kastenprofil gewährleistet eine statisch besonders stabile Anordnung und eine besonders einfache Fertigung der Schaleinheit. Beispielsweise werden die u- förmigen Bewehrungsbügel an den Bewehrungsschenkeln in entsprechender Anordnung angeschweißt, anschließend als einheitlicher Bewehrungskasten in dafür vorgesehene Öffnungen im Schalungselement geschoben und im Folgenden punktuell befestigt.
Vorzugsweise umfasst die Schaleinheit ein Abstellelement, so dass eine besonders einfache Montage vor Ort ermöglicht wird, indem die Schaleinheit mittels eines entsprechenden Abstellelementes in vorteilhafter Weise an einer Deckenplattenverschalung fixiert wird.
Zeichnungen
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung unter Angabe weiterer Einzelheiten näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Schaleinheit,
Fig. 2 ein schematischer Querschnitt durch eine weitere Schaleinheit mit einer Haltemuffe, einem Teil einer Bewehrungsmatte, einer Deckenschalung und einem Abstellelement,
Fig. 3 ein schematischer Querschnitt durch eine dritte Schaleinheit mit zwei Haltemuffen, einem Teil einer Bewehrungsmatte, einer Deckenschalung und einem Abstellelement und
Fig. 4 ein schematischer Querschnitt durch eine vierte Schaleinheit, an der eine nachfolgende Schalung angebracht ist.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Das Ausführungsbeispiel aus Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Schaleinheit 1, die eine längs über das Schalungselement 2 erstreckende Vertiefung 3 umfasst. Hierbei weist die Vertiefung 3 einen rechteckigen Querschnitt auf. Weiterhin umfasst die Schaleinheit 1 beispielhaft acht u-förmige Bewehrungsbügel 4. Zur einfacheren Montage der Schaleinheit 1 werden die Bewehrungsbügel 4 in entsprechender Anordnung an zwei Querstäbe 5 angeschweißt. Dieses kastenartige Gebilde wird durch entsprechende Öffnungen des Schalungselementes 2 hindurchgeführt, wobei anschließend die beiden Querstäbe 5 punktuell an das Schalungselement 2 angeschweißt werden.
Sowohl die Bewehrungsbügel 4 als auch die Querstäbe 5 werden z. B. aus geripptem Baurundstahl gefertigt. Das Schalungselement 2 wird aus einem Stahlblech mit gitterartiger Struktur hergestellt, so dass eine gute Verbindung zum Ortbeton gewährleistet wird. Hierbei sind jedoch ein oberer Randbereich 6a sowie ein unterer Randbereich 6b aus, z. B. Edelstahl gefertigt und an die horizontalen Schenkel der Vertiefung 3 angeschweißt.
Hierdurch wird gewährleistet, dass oxidierende Elemente der Schaleinheit 1 im eingebauten Zustand zur Oberfläche entsprechender Betonbauteile einen vorgegebenen Abstand aufweisen.
Aus Fig. 1 wird weiterhin die Anordnung zweier Öffnungen 7 deutlich. Die Öffnungen 7 können Haltemuffen 8 aufnehmen, die zur Fixierung von Stäben, z. B. Stäbe der Firma Diwidag, für die Anbringung einer nachfolgenden Schalung dienen können.
Fig. 2 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführung einer Schaleinheit 1 im schematischen Querschnitt. Hierbei weist das Schalungselement 2 wiederum eine Vertiefung 3 mit rechteckigem Querschnitt auf. Entsprechend der Schaleinheit 1 der Fig. 1 ist der obere Randbereich 6a sowie der untere Randbereich 6b aus nicht rostendem Stahl gefertigt und an ein u-förmiges Blech, welches die Vertiefung 3 bildet, angeschweißt, das aus gewöhnlichem Baustahl gefertigt ist. Im Bereich der Vertiefung 3 ist die Haltemuffe 8 angeordnet. Diese ist mittels einer Verankerung 10 an den u-förmigen Bewehrungsbügeln 4 verankert.
Beide Schenkel der Bewehrungsbügel 4 sind mit einer Bewehrungsmatte 11 mittels nicht dargestelltem Draht verbunden. Beispielsweise handelt es sich hierbei um eine Bewehrung einer Brückendeckenplatte, die auf einer Deckenschalung 12 zu betonieren ist. Die seitliche Randabschalung mittels der Schaleinheit 1 definiert hierbei sowohl die Höhe als auch die Breite der Brückendeckenplatte.
Somit definiert die Höhe h die Betondeckung in Bezug auf die Bewehrungsbügel 4. Die Gesamthöhe der Brückendeckenplatte kann lediglich durch eine Schaleinheit 1 festgelegt werden, die die entsprechende Brückendeckenplattenhöhe aufweist. Jedoch kann die Brückendeckenplattenhöhe auch mittels einer schmaleren Schaleinheit 1 in Verbindung mit einem Abstellelement 13 definiert werden, das entsprechend der Fig. 4, unterhalb der Bewehrungsbügel 4 angebracht ist.
Das Abstellelement 13 definiert hierbei auch die Höhe H der unteren Betondeckung. Schließt das Abstellelement 13 an den unteren Randabschnitt 6b unmittelbar an und wird es mit der Deckenschalung 12 fest verbunden, bildet das Abstellelement 13 einen festen Anschlag für die Schaleinheit 1 beim Ausbetonieren der Brückendeckenplatte.
Beispielsweise kann das Abstellelement 13 als gewöhnliches Kantholz realisiert werden, wobei die Länge des Kantholzes mehrere Schaleinheiten 1 überstreichen kann. Hierdurch wird eine besonders einfache Ausrichtung mehrerer Schaleinheiten 1 längs einer Brückendeckenplatte realisiert. Das Abstellelement 13 kann jedoch auch beispielsweise als Kunststoffwinkel realisiert werden, der gegebenenfalls bereits vorgefertigt am einzelnen Schalungselement 2 angebracht ist.
Mittels der Haltemuffe 8 kann ein nicht dargestellter Verbindungsstab, beispielsweise ein sogenannter Diwidag-Stab, fixiert werden. Mit Hilfe entsprechender Stäbe wird eine nachfolgende Schalung befestigt, beispielsweise für eine Brückenkappe, Brückenaufkantung oder Brückenbrüstung. So kann eine Verbreiterung der Deckenschalung 12 entfallen, die bisher, einschließlich deren Abstützung, zur Herstellung entsprechender Bauteile, wie Brückenkappe oder dergleichen, nötig gewesen ist.
In Fig. 3 ist eine Schaleinheit entsprechend Fig. 2 dargestellt, die jedoch im Unterschied zu der erfindungsgemäßen Schaleinheit der Fig. 2 eine zweite Haltemuffe 14 umfasst. Hierbei ist die Haltemuffe 14 im Bereich der Schenkel der Bewehrungsbügel 4 befestigt. Besonders aus Stabilitätsgründen ist die Haltemuffe 14 zusätzlich mittels einer Verankerung 15 an mehreren unteren Schenkeln der Bewehrungsbügel 4 fixiert.
Eine Oberkante der Haltemuffe 14 steht gegenüber dem oberen Schenkel der Bewehrungsbügel 4 mit der Höhe h heraus. Jedoch ist das Hervorstehen der Haltemuffe 14 mit der Höhe h gegenüber dem Schenkel des Bewehrungsbügels 4 nicht zwingend erforderlich. Gegebenenfalls wird die Haltemuffe 14 mittels eines nicht dargestellten Stopfens während dem Betonieren der Deckenplatte verschlossen. Die Haltemuffe 14 der Fig. 3 schließt beim Betonieren der Deckenplatte bündig mit der Oberkante der Deckenplatte ab.
In Fig. 4 ist eine erfindungsgemäße Schaleinheit mit zwei Haltemuffen 8 und 14 entsprechend der Fig. 3 dargestellt. Jedoch besitzt das Schalungselement 2 keine Vertiefung 3 entsprechend den vorherigen Figuren. Weiterhin ist eine besondere Ausführungsform einer nachfolgenden Verschalung 16 und 17 dargestellt.
Die äußere Schalung 16 wird insbesondere mittels der Haltemuffe 8 und Befestigungsmitteln 18 gehaltert. Die innere Schalung 17 wird mittels der Haltemuffe 14 und Befestigungsmitteln 19 gehaltert. Die innere Schalung 17 weist einen winkelförmigen Querschnitt auf. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise eine innere Schalung 17 beispielsweise einer Brückenaufkantung realisierbar. Zur zusätzlichen Stabilisierung der Schalungen 16 und 17 sind weitere Befestigungsmittel 20 angebracht.
Die dargestellten Befestigungsmittel 18, 19, 20 weisen unter anderem Schraubverbindungen auf, die insbesondere einen Gewindestab (Schalungsstab), der in einem Distanzstück geführt ist sowie eine Mutter, beispielsweise eine Flügelmutter, umfassen. Jedoch sind auch andere Verbindungen bzw. Befestigungen der Schalungen 16, 17 realisierbar. Bei allen Varianten der Schalungsbefestigung ist es jedoch zweckmäßig, die Schalung 16, 17 erst nach dem Betonieren bzw. Aushärten einer Betondeckenplatte 21 anzubringen.
In Fig. 4 ist die Bewehrungsmatte 11 vor allem aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit der Darstellung nicht aufgeführt.
Im Allgemeinen wird die Schaleinheit 1 projektbezogen gemäß den Statikplänen entsprechender Bauteile gefertigt, wobei gleichzeitig die seitliche Betonhöhe der Bauteile festgelegt wird. Es können jedoch auch Standardelemente entwickelt und entsprechend eingesetzt werden.
Bezugszeichenliste
1
Schaleinheit
2
Schalungselement
3
Vertiefung
4
Bewehrungsbügel
5
Querstab
6
Randbereich
7
Öffnung
8
Haltemuffe
10
Verankerung
11
Bewehrungsmatte
12
Deckenschalung
13
Abstellelement
14
Haltemuffe
15
Verankerung
16
Schalung
17
Schalung
18
Befestigungsmittel
19
Befestigungsmittel
20
Befestigungsmittel
21
Betondeckenplatte

Claims (14)

1. Schaleinheit (1) zur Randabschalung mit einem Schalungselement (2) und einer Bewehrung (4), wobei die Bewehrung (4) beiderseits des Schalungselementes (2) ausgebildet ist, insbesondere zum Betonieren auskragender Bauteile, wie Brückendecken, Balkonplatten oder dergleichen, an die ein weiteres Element anzubringen ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Haltevorrichtung (8) zur Anbringung wenigstens einer weiteren Schaleinheit vorgesehen ist.
2. Schaleinheit (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (8) derart ausgebildet ist, dass sie Kräfte im Wesentlichen längsseits der Bewehrung (4) und/oder quer hierzu aufnimmt.
3. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (8) wenigstens am Schalungselement (2) und/oder mindestens an einem Schenkel der Bewehrung (4) angeordnet ist.
4. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (8) eine Haltemuffe (8) oder eine Halteschraube beinhaltet.
5. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (8) wenigstens eine Verankerung (10) an der Bewehrung (4), insbesondere an mehreren Schenkeln der Bewehrung (4), umfasst.
6. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalungselement (2) wenigstens eine längsseits der Bewehrung (4) aus dem Schalungselement (2) hervorstehende Erhebung und/oder Vertiefung (3) umfasst.
7. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung und/oder Vertiefung (3) im Wesentlichen in das Schalungselement (2) eingeformt ist.
8. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Erhebung (9) und/oder Vertiefung (3) größtenteils längs über das Schalungselement (2) erstreckt.
9. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalungselement (2) als streifenartiges Element (2) ausgebildet ist.
10. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalungselement (2) im Wesentlichen eine gitterartige Struktur umfasst.
11. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalungselement (2) wenigstens einen nichtrostenden Randabschnitt (6) umfasst.
12. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalungselement (2) wenigstens zwei gegenüberliegende nichtrostende Randabschnitte (6) aufweist.
13. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewehrung (4) mehrere, im Abstand zueinander angeordnete, u-förmige Bewehrungsbügel (4) umfasst, die das Schalungselement (2) senkrecht durchdringen.
14. Schaleinheit (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaleinheit (1) ein Abstellelement (13) umfasst.
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EP3912778A3 (de) * 2020-05-20 2022-03-16 Schöck Bauteile GmbH Verfahren zur liegenden herstellung eines tragenden, vertikalen betonfertigteils und tragendes, vertikales betonfertigteil

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DE4437537A1 (de) * 1994-10-20 1996-04-25 Manfred Distler Bewehrung für den aufgekanteten Bereich von Großflächenelementedecken, Kragplatten oder Balkonplatten aus Beton

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