DE10025101A1 - Vorrichtung zum Eintreiben eines Befestigungsmittels durch Druckluft, insbesondere druckluftbetreibbarer Nagler - Google Patents
Vorrichtung zum Eintreiben eines Befestigungsmittels durch Druckluft, insbesondere druckluftbetreibbarer NaglerInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Eintreiben eines Befestigungsmittels durch Druckluft, insbesondere druckluftbetreibbarer Nagler (1), mit einem Druckspeicher und einer Antriebseinheit, dadurch gekennzeichnet, dass in die Vorrichtung eine Einstelleinrichtung zur Einstellung der Eintreibleistung integriert ist und dass die Einstelleinrichtung Einstellmittel aufweist, durch welche die für einen Durchtritt der Druckluft wirksame Querschnittsfläche einstellbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Eintreiben eines
Befestigungsmittels durch Druckluft, insbesondere einen
druckluftbetreibbaren Nagler, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zum Eintreiben eines Befestigungsmittels durch Druckluft wird eine
entsprechend dem Anwendungsfall vorgebbare Eintreibleistung benötigt.
Beispielsweise wird für einen Nagler für kurze Zeit eine große Schlagkraft
benötigt. Bei den bekannten Vorrichtungen wird hierzu nahe dem
Einlassventil eines Arbeitszylinders ein verhältnismäßig großvolumiger
Druckspeicher angeordnet. Die Eintreibleistung ist konstruktiv und damit
während des Betriebs der Vorrichtung unveränderlich beispielsweise durch
die Wirkfläche und den Hub des Arbeitszylinders oder die Größe des
Druckspeichers vorgegeben. Die einzige Möglichkeit, die Eintreibleistung
einzustellen, besteht bei den bekannten Vorrichtungen darin, dass der
Druck der über eine Versorgungsleitung bereitgestellten Druckluft
eingestellt wird.
Hierzu sind Druckminderer erforderlich, die in der Praxis häufig aus
Kostengründen oder aufgrund der Störanfälligkeit nicht vorgesehen sind.
Selbst wenn ein solcher Druckminderer an der Entnahmestelle der
Druckluft vorhanden ist, erfordert die Einstellung der Eintreibleistung ein
häufiges Pendeln der Bedienperson zwischen dem Arbeitsplatz und der
Druckluft-Entnahmestelle. Erfolgt keine Einstellung der Eintreibleistung an
den jeweiligen Anwendungsfall, wird häufig mit überhöhter Eintreibleistung
gearbeitet, was zu einem vorzeitigen Verschleiß der Vorrichtung und
gegebenenfalls einer Beschädigung, auch des Werkstücks, führt.
Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, eine Vorrichtung
bereitzustellen, mit der zuverlässig, einfach und vorzugsweise stufenlos
die Eintreibleistung einstellbar ist und die dennoch kostengünstig herstellbar
ist.
Das Problem ist durch die im Anspruch 1 bestimmte Vorrichtung gelöst.
Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen
bestimmt.
Erfindungsgemäß ist in die Vorrichtung eine Einstelleinrichtung zur
Einstellung der Eintreibleistung integriert, die Einstellmittel aufweist, durch
welche die für einen Durchtritt der Druckluft wirksame Querschnittsfläche
einstellbar ist. Dadurch kann unmittelbar an der Vorrichtung
die Eintreibleistung eingestellt werden. Der Druck in der externen
Druckluft-Versorgungsleitung kann dabei unverändert bleiben. Durch
die Einstellbarkeit auf der Pneumatikseite weist die Einstelleinrichtung keine
Verschleißteile auf. Vorzugsweise ist die Einstelleinrichtung zwischen dem
Druckspeicher und der Antriebseinheit angeordnet. Die erfindungsgemäße
Einstelleinrichtung erfordert keine konzeptionellen Änderungen in der
Konstruktion bekannter Eintreibvorrichtungen.
Dadurch, dass der Druckspeicher einen Hauptspeicher und einen zwischen
dem Hauptspeicher und einem die Antriebseinheit bildenden
Arbeitszylinder angeordneten und über ein Einlassventil mit dem
Arbeitszylinder verbindbaren Zwischenspeicher aufweist, und
die Einstellmittel zwischen dem Hauptspeicher und dem Zwischenspeicher
angeordnet sind, steht zu Beginn des Eintreibvorgangs die volle Eintreibkraft
zur Verfügung, die von dem Druck in der Druckluft-Versorgungsleitung
vorgebbar ist. Die Eintreibleistung ist durch den während des
Eintreibvorgangs auftretenden und über die wirksame Querschnittsfläche
einstellbaren Volumenstrom zwischen dem Hauptspeicher und dem
Zwischenspeicher einstellbar. Alternativ oder ergänzend kann
die Eintreibleistung auch durch die Einstellung der wirksamen
Querschnittsfläche zwischen einem ein- oder mehrteiligen Druckspeicher
und dem Arbeitszylinder erfolgen, beispielsweise durch Einstellung des
Hubs des Einlassventils.
Dadurch, dass die Einstellmittel von außerhalb der Vorrichtung und/oder
werkzeuglos betätigbar sind, ist die Einstellung weiter vereinfacht.
Vorzugsweise sind die Einstellmittel relativ zueinander bewegbar und
weisen durch Durchtrittsöffnungen für die Druckluft auf, wobei
die Überdeckung der Durchtrittsöffnungen einstellbar ist. Vorzugsweise ist
dabei mindestens eines der Einstellmittel drehbar. Weiter vorzugsweise ist
ein erstes Einstellmittel in Bezug auf die Vorrichtung fest stehend und ein
zweites Einstellmittel relativ zu dem ersten Einstellmittel bewegbar.
Wenn beispielsweise wie bei vielen bekannten Vorrichtungen
der Druckspeicher um den Arbeitszylinder herum angeordnet ist, ist eines
der Einstellmittel vorzugsweise eine Kreisringscheibe, die sich ebenfalls um
den Arbeitszylinder herum erstreckt und Öffnungen aufweist, deren
Flächensumme vorzugsweise kleiner als die halbe Kreisringfläche ist.
In diesem Fall ist eine verschwindende Überdeckungsfläche der Öffnungen
der Einstellmittel möglich. Soweit dies nicht erforderlich ist, können
die Öffnungen auch eine Flächensumme aufweisen, die größer als
die halbe Kreisringfläche ist.
Dadurch, dass mindestens eines der Einstellmittel kreisförmige
Durchtrittsöffnungen aufweist, ist die Herstellung vereinfacht, da derartige
Durchtrittsöffnungen auf einfache Weise beispielsweise durch Bohren
herstellbar sind.
Unter Sicherheitsaspekten kann es vorteilhaft sein, dass
die Einstelleinrichtung einen Anschlag für die Einstellung einer minimalen
Eintreibleistung aufweist, bei der ein ordnungsgemäßer Betrieb der
Vorrichtung gewährleistet ist. Dadurch kann verhindert werden, dass
die Eintreibleistung derart reduziert wird, dass beispielsweise ein
erforderlicher Austritt des Eintreibmittels aus der Vorrichtung nicht mehr
gewährleistet ist.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel im
Einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in den Ansprüchen und in der
Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in
beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Form eines Naglers,
Fig. 2 zeigt einen Längsschnitt durch den hinteren Teil der Vorrichtung
der Fig. 1,
Fig. 3A zeigt die Einstelleinrichtung in einer teilweise geöffneten
Einstellung, und
Fig. 3B zeigt die Einstelleinrichtung im geschlossenen Zustand.
Die Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Form eines Naglers
1. In dem Gehäuse 2 ist der die Antriebseinheit bildende Arbeitszylinder 7
untergebracht, der die über die Zuführeinrichtung 3 zugeführten Nägel in
ein (nicht dargestelltes) Werkstück eintreibt. Der Arbeitszylinder 7 wird
über einen Betätigungsschalter 4 mittels einer aus dem Stand der Technik
bekannten Auslöseeinrichtung ausgelöst. Auf der Unterseite des Handgriffs
2a ist ein Anschluss 2b für die Druckluft-Versorgungsleitung angeordnet.
Die Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch den hinteren, in der Fig. 1 oben
dargestellten Teil des Naglers 1. Der Druckspeicher weist einen
Hauptspeicher 5 und einen über ein Einlassventil 6 mit dem Arbeitszylinder
7 verbindbaren Zwischenspeicher 8 auf. Zwischen dem Hauptspeicher 5
und dem Zwischenspeicher 8 sind erste und zweite Einstellmittel 11, 15 der
Einstelleinrichtung angeordnet. Beim Auslösen des Einlassventils 6 mittels
des Betätigungsschalters 4 gegen die Kraft der Schraubenfeder 9 tritt
die Druckluft aus dem Zwischenspeicher 8 in den Arbeitszylinder 7 ein und
bewegt den Eintreibkolben 10 in Richtung auf den einzutreibenden Nagel.
Während des Eintreibvorgangs erfolgt, soweit die Einstelleinrichtung dies
zulässt, ein Volumenstrom aus dem mit der Druckluft-Versorgungsleitung
verbundenen Hauptspeicher 5 in den Zwischenspeicher 8.
Die Einstelleinrichtung weist ein erstes drehfest in dem Nagler 1
angeordnetes Einstellmittel 11 auf, das sich kreisringförmig um den
Arbeitszylinder 7 herum erstreckt und erste kreisrunde Öffnungen 12 für
den Durchtritt der Druckluft aufweist. Durch einen ringförmigen Absatz 13
des ersten Einstellmittels 11 und/oder einen ringförmigen Absatz 14 der
Wandung des Arbeitszylinders 7 ist ein zweites Einstellmittel 15,
das ebenfalls kreisringförmig den Arbeitszylinder 7 umgreift und kreisrunde
Öffnungen 16 aufweist, geführt und drehbar gelagert. In der dargestellten
Einstellung sind die ersten und zweiten kreisrunden Öffnungen 12, 16 des
ersten und zweiten Einstellmittels 11, 15 deckungsgleich und geben somit
die maximal mögliche Querschnittsfläche für den Durchtritt der Druckluft
frei.
Das zweite Einstellmittel 15 ist von außerhalb des Naglers 1 werkzeuglos
mittels dem Einstellrad 17 betätigbar. Dieses ist durch
die Befestigungsschraube 18 drehfest an dem Einstellbolzen 19 festgelegt,
der im Gehäuse 2 des Naglers 1 gelagert ist und mittels eines
Kunststoffrings 20 reibschlüssig in Wirkverbindung mit dem zweiten
Einstellmittel 15 steht. Anstelle der reibschlüssigen Verbindung kann jede
andere geeignete Verbindungseinrichtung vorgesehen sein, die eine
Drehbewegung des Einstellrades 17 in eine Drehbewegung des zweiten
Einstellmittels 15 überträgt.
Die Fig. 3A zeigt einen Schnitt entlang III-III der Vorrichtung der Fig. 2 in
einer Einstellung der Einstelleinrichtung, in der die ersten und zweiten
kreisrunden Öffnungen 12, 16 des ersten und zweiten Einstellmittels 11, 15
sich zu etwa 50% überdecken. In dieser Einstellung beträgt die zur
Verfügung stehende Eintreibleistung etwa 50% des maximal möglichen
Werts. Demgegenüber zeigt die Fig. 3B eine Einstellung der
Einstelleinrichtung, in der die zweiten kreisrunden Öffnungen 16 des
zweiten Einstellmittels 15 vollständig von dem ersten Einstellmittel 11
abgedeckt sind und umgekehrt. In dieser Einstellung steht die minimal
mögliche Eintreibleistung zur Verfügung.
Durch Drehen am Einstellrad 17 kann die Eintreibleistung stufenlos
zwischen einem minimalen und maximalen Wert eingestellt werden.
Die minimalen und maximalen Werte der Eintreibleistung können durch
am Einstellrad 17, am Einstellbolzen 19 und/oder an dem ersten und
zweiten Einstellmittel 11, 15 angeordnete Anschläge vorgegeben sein.
Durch eine entsprechende Ausgestaltung und gegebenenfalls von der
kreisrunden Form abweichenden Form der ersten und zweiten Öffnungen
12, 16 ist jede gewünschte Einstellcharakteristik, beispielsweise linear,
progressiv oder degressiv vorgebbar.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Eintreiben eines Befestigungsmittels durch
Druckluft, insbesondere druckluftbetreibbarer Nagler (1), mit einem
Druckspeicher und einer Antriebseinheit, dadurch gekennzeichnet,
dass in die Vorrichtung eine Einstelleinrichtung zur Einstellung der
Eintreibleistung integriert ist und daß die Einstelleinrichtung
Einstellmittel aufweist, durch welche die für einen Durchtritt der
Druckluft wirksame Querschnittsfläche einstellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
der Druckspeicher einen Hauptspeicher (5) und einen zwischen
dem Hauptspeicher (5) und einen die Antriebseinheit bildenden
Arbeitszylinder (7) angeordneten und über ein Einlassventil (6) mit
dem Arbeitszylinder (7) verbindbaren Zwischenspeicher (8)
aufweist und dass die Einstellmittel zwischen dem Hauptspeicher
(5) und dem Zwischenspeicher (8) angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einstellmittel von außerhalb der Vorrichtung betätigbar
sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Einstellmittel werkzeuglos betätigbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Einstellmittel relativ zueinander bewegbar
sind und Durchtrittsöffnungen für die Druckluft aufweisen und dass
die Überdeckung der Durchtrittsöffnungen einstellbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens eines der Einstellmittel drehbar
ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass ein erstes Einstellmittel (11) feststehend ist
und ein zweites Einstellmittel (13) relativ zu dem ersten
Einstellmittel (11) bewegbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass eines der Einstellmittel eine Kreisringscheibe
ist, die sich um den Arbeitszylinder (7) herum erstreckt und
Öffnungen aufweist, deren Flächensumme kleiner als die halbe
Kreisringfläche ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens eines der Einstellmittel
kreisförmige Durchtrittsöffnungen (12, 16) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Einstelleinrichtung einen Anschlag für
die Einstellung einer minimalen Eintreibleistung aufweist, bei der
ein ordnungsgemäßer Betrieb der Vorrichtung gewährleistet ist.
Priority Applications (2)
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- 2001-05-14 DE DE20108469U patent/DE20108469U1/de not_active Expired - Lifetime
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