-
Verfahren zur Herstellung von füllbare Hohlräume oder Taschen aufweisendem
Material Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von füllbare
Hohlräume oder Taschen aufweisenden Materialien, z. B. für die Polsterung von Kraftwagen,
Polstermöbeln, aber auch für Dekorationszwecke od. dgl.
-
Bei der Herstellung von füllbare Hohlräume oder Taschen aufweisenden
Materialien für die Polster von Kraftwagen u. dgl. ist es bekannt, ein Deckmaterial
im Abstand der erforderlichen Zwischenräume an ein Grundmaterial anzunähen, worauf
jede gebildete Tasche mit Polstermaterial, z. B. Flocken, Daunen, Watte od. dgl.
gefüllt wird. Es ist bekannt, an dem Deck- oder Grundmaterial an den entsprechenden
Stellen oder Linien Klebstoff aufzutragen und die beiden Materialien durch Wärme
und Druck aneinanderzukleben. Ein weiteres bekanntes Verfahren zur Herstellung derartiger
Stoffe besteht darin, daß sowohl das Deck- als auch das Grundmaterial mit einem
thermoplastischen Harzauftrag versehen wird, worauf dann beide Stoffe an den erforderlichen
Linien durch Anwendung von Wärme und bzw. oder Druck vereinigt werden.
-
Die bekannten Arbeitsweisen haben folgende Nachteile: Durch das Vernähen
der beiden Stoffe wird wohl ein befriedigendes Endprodukt erzielt, jedoch auf langsame
und kostspielige Weise. Nach den anderen Verfahren lassen sich saubere Taschen aus
dem Deckmaterial auf dem Grundmaterial nicht bilden. Bei der Herstellung eines doppellagigen,
mit Taschen versehenen Materials ist es, insbesondere wenn die Taschen eine gewisse
Tiefe aufweisen sollen, erforderlich, daß zwei- oder dreimal soviel Deckmaterial
als Grundmaterial vorhanden ist. Durch die bisher bekannten Kleb- und Schweißverfahren
ist es nicht möglich, dieses Ergebnis zu erreichen. Hierbei entstelitvielmehr ein
Produkt, bei dem die Beanspruchungen auf Zug und Druck mindestens ebenso stark in
dem Deckmaterial wie in dem Grundmaterial auftreten; dies hat zur Folge, daß die
Taschen sich ausflachen und starke Beanspruchungen auf die Kleb-oder Schweißlinien
auftreten, was häufig ein Aufgehen dieser Schweißnähte zur Folge hat.
-
Durch die Erfindung wird ein verbessertes Verfahren zur Herstellung
von Material mit füllbaren Hohlräumen oder Taschen vorgeschlagen, welches sich rascher
durchführen läßt als die bisher bekannten Verfahren. Außerdem wird ein. Material
mit wellenförmiger Oberfläche erzielt, das im Gebrauch befriedigend ist und dasselbe
Aussehen besitzt wie durch Nähte gestepptes Material.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von solchem füllbaren
Material ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Decklage über eine Unterlage gelegt
wird und diese beiden Lagen auf vorgesehenen Linien in bekannter Weise verschweißt
werden, wobei die Taschen in der Decklage durch Formteile der gewünschten Gestalt
und Größe geformt und festgelegt sowie die Formteile dann zurückgezogen werden,
wenn die Verschweißung hergestellt ist. Die Verschweißung kann durch ein kontinuierliches
Verfahren 'hergestellt werden, auch kann das Polster-oder Füllmaterial während des
Verschweißens in die Taschen eingeführt werden, indem hohle Formteile verwendet
werden, welche mit dem Polster- oder Füllmaterial gefüllt sind. Die Formteile werden,
wenn die Verschweißung beendet ist, zurückgezogen, wobei gleichzeitig das Füllmaterial
in die Taschen eingeschoben wird bzw. darin verbleibt.
-
Zweckmäßig wird bei dem Schweißverfahren die Erwärmung durch Anwendung
eines hochfrequenten Stromes bewirkt. Auch andere Verfahren, z. B. mit glatten erwärmten
Stangen, können angewendet werden.
-
Die Erfindung ist in den Zeichnungen erläutert. Es zeigt Fig. 1 schematisch
die Zusammenstellung der Materialien vor dem Verschweißen, Fig.2 eine schematische
Darstellung der Zusammenstellung unmittelbar nach dem Verschweißen und Fig.3 schematisch
eine kontinuierlich arbeitende Schweißvorrichtung.
Bei der in Fig.
1 dargestellten Ausführungsform wird als Elektrode 1 eine flache Platte verwendet,
auf die ein Grundmaterial 2 aufgelegt ist. Auf diesem Grundmaterial werden in bestimmten
Zwisch.°nräumen eine Anzahl von etwa D-förmigen Formstücken 3 aufgebracht, welche
durch entsprechende Mittel, z. B. durch einen sie verbindenden starren Draht bzw.
Stange 4, in Abstand voneinander gehalten werden. Zwischen diesen Formstücken verbleiben
genügende Zwischenräume 5, in die die oberen Elektroden 6 eintreten können. über
die Formstücke 3 wird lose das Deckmaterial 7 gelegt. Die oberen Elektroden 6 sind
derart geformt, daß sie die Formstücke 3 umfassen und in die Zwischenräum° 5 zwischen
den Formstücken eintreten. Die sich abwärts senkenden Elektroden 6 nehmen das über
die Formstücke 3 gelegte Deckmaterial mit nach unten und breiten dieses glatt über
die Formstücke 3 aus, worauf an den Linien 5 eine Verschweißung zwisch°n dem Deck-
und dem Grundmaterial stattfindet. Nach der Verschweißung werden die Formstücke
3 zurückgezogen, so daß zwischen den verschweißten Linien des Deck- und Grundmaterials
Taschen verbleiben, die der Form der Formstücke 3 entsprechen. Diese Taschen werden
mit einem Polster- oder Füllmaterial gefüllt. Es ist einleuchtend, daß hierdurch
im Gegensatz zu den bekannten Verfahren der Herstellung von Taschen zwischen einem
Deck- und einem Grundmaterial Taschen gebildet werden, deren Wölbung ausschließlich
durch das Deckmaterial gebildet wird. Dies hat zur Folge, daß die Beanspruchungen
eines solchen abgesteppten Materials vornehmlich von dem Grundmaterial aufgenommen
werden, daß die Schweißnaht nicht verschoben wird und daß die gebildeten Taschen
nicht flach gelegt werden.
-
Bei :einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird als Grundmaterial
für die Herstellung von z. B. Kraftwagenpolsterungen Jutegewebe oder Drell verwendet,
obwohl selbstverständlich hierfür jedes geeignete Material verwandt werden kann,
das zweckmäßig keine besondere Vorbehandlung vor dem Verschweißen erfordert. Jutegewebe,
Drell oder andere Stoffe, "velche ohne Vorbehandlung nicht verschweißt werden können,
werden dadurch in entsprechender Weise vorbereitet, daß auf der zu verschweißenden
Seite ein Belag aufgebracht wird, der an dem Grundmaterial gut haftet. Das Deckmaterial
besteht entweder aus einer Folie aus schweißbarem thermoplastischem Harz oder aus
einem Gewebe oder einem anderen geeigneten Material, welches mit einem thermoplastischen
Harz belegt ist. Wenn ein mit einem Belag versehenes Material verwendet wird, muß
dieses Material ein-. offene Webart besitzen, so daß während des Verschweißens das
Harz in das Gewebe und die Oberfläche des Grundmaterials eindringen kann und eine
gute Verbindung bildet. Auch die untere Seite des Deckmaterials oder auch beide
Seiten des Deckmaterials können mit einem entsprechenden. Harzauftrag versehen werden.
Polyvinylchlorid, das in der üblichen Weise mit Zusätzen, wie Weichmachungsmitteln
u. dgl., versetzt ist, ist ein besonders geeignetes Harz für das Grund- und Deckmaterial.
-
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Füllung
oder Polsterung in die Taschen während des Verschweißens eingebracht wird. Dabei
werden hohle Formstücke verwendet, die an beiden Seiten offen sind. Bevor solche
Formstücke in ihre Arbeitslage auf das Unterlagmaterial gebracht werden, werden
diese mit der gewünschten Füllung versehen, wobei vorzugsweise die Füllung an jedem
Ende ein Stück herausragt. Nach Beendigung der Verschweißung wird das an den Enden
der Taschen herausragende Material von Hand oder in anderer Weise abgeklemmt, und
die Formstücke «-erden zurückgezogen, wobei das Füllmaterial in den Taschen verbleibt.
Diese vorstehenden Enden des Füllmaterials werden später mit den Enden der Taschen
glattgeschnitten. Verschiedene Abwandlungen können angewandt werden, indem z. B.
die Formstücke aus oberen und unteren Teilen. oder aus solchen Teilen bestehen,
in denen das Füllmaterial leicht im Innern abgelegt werden kann. Die Formstücke
können auch an einem Ende trichterartig ausgeweitet sein, so daß das Füllmaterial
in diese hohlen Formstücke von Hand, durch Maschinen od. dgl. eingeführt werden
kann.
-
Beliebige Füllmaterialien sind für die Taschen verwendbar, besonders
jedoch Schwammguininiabschnitte, welche etwas größer sind als die Formstücke selbst,
so daß, wenn die Formstücke zurückgezogen werden, der Schwammgummi sich ausdehnt
und die Taschen füllt.
-
Formstücke mit D-förmigem Querschnitt geben Taschen von gutem Aussehen,
bei denen keine Schwierigkeiten beim Verschweißen auftreten. Bei dem in der beschriebenen
Weise hergestellten, füllbare Taschen aufweisenden Material sind die Schweißnähte
weitgehend sichtbar. Ist es erwünscht, die Schweißnähte zumindest teilweise zu verbergen,
so kann ein anderer Querschnitt für die Formstücke gewählt werden, z. B. ein Querschnitt,
der einem größeren Kreissegment als einem D entspricht. In diesem Fall ist es notwendig,
daß die oberen Elektroden derart ausgebildet sind, daß sie um die Formstücke herumfassen.
Dies kann dadurch erreicht werden, daß fingerartige Elektroden verwendet werden,
welche paarweise angebracht sind und unter Federbelastung stehen, so daß, wenn sie
genügend geöffnet sind, um an dem Durchmesser der Formstücke vorbeizugleiten, sie
dann an der zu verschweißenden Stelle gegeneinandergezogen werden.
-
Sollen Taschen in großen kontinuierlichen Längen hergestellt werden,
so kann die Bodenelektrode die Form einer zylindrischen Walze l haben, wie aus Fig.
3 ersichtlich ist. Das Grundmaterial 2 läuft kontinuierlich über einen Teil des
Umfanges dieser Walze 1. Die obere Elektrode ist ebenfalls zylindrisch gestaltet
und auf ihrer Oberfläche mit fingerartig geformten Rippen 6 versehen. Das Deckmaterial
7 läuft ohne Spannung unter den Elektrodenrippen 6. Bevor der Spalt zwischen den
beiden Walzen erreicht ist, werden zwischen die Walzen Formteile 3 eingeführt, die
gegebenenfalls hohl und mit Füllmaterial. gefüllt sind. Die obere Elektrodenwalze
läuft im Gegensinn zu der unteren Walze um, wobei das Deckmaterial und das Grundmaterial
durch den Spalt zwischen den beiden Walzen hindurchgeführt und dort miteinander
verschweißt werden. Nachdem die Formstücke durch den Spalt zwischen den Walzen hindurchgegangen
sind, werden sie aus den gebildeten Taschen herausgezogen. Das auf diese Weise taschenartig
gefüllte Polstermaterial wird von der Maschine abgezogen, und gegebenenfalls werden
die beiden Kanten beschnitten,