DE10018772C2 - Vorrichtung zum Querschneiden von mindestens einer Bahn in einem Falzapparat einer Rotationsdruckmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Querschneiden von mindestens einer Bahn in einem Falzapparat einer RotationsdruckmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Querschneiden von mindestens einer Bahn in
einem Falzapparat einer Rotationsdruckmaschine mittels eines Schneidmesserzylinders
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die EP 0 559 077 A1 und die DE 42 11 187 A1 beschreiben Schneidzylinder, deren
Schneidmesser zurückziehbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Querschneiden von
mindestens einer Bahn in einem Falzapparat einer Rotationsdruckmaschine mittels eines
Schneidmesserzylinders zu schaffen, die an- und abschaltbar ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die durch die Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass ein
Ableiten von Bahnen oder Papierbahnen in der Form von geschnittenen Strangsektionen
oder Signaturen erfolgt, welche gegenüber Bahnwickeln leichter zu handhaben sind.
Weiterhin werden die Signaturen selbsttätig, unterschieden nach bedruckt oder
unbedruckt, einem Ausschleussystem zur Entsorgung zugeführt. Bei der Entsorgung sind
im Bereich eines Spaltes des Schneidmesserzylinders und des Sammelzylinders sowohl
die Punkturnadeln als auch das Schneidmesser zurückgezogen und somit ist es möglich,
dem Ausschleussystem einen ungeteilten Bahnstrang zuzuleiten. Somit kann z. B. ein
Bahneinzug automatisch bis in den Falzapparat vorgenommen werden, ohne dass dabei
die Papierbahngeschwindigkeit reduziert werden muss. Auf ein manuelles Aufwickeln
einer Papierbahn vor dem Falzapparat-Einlauf kann verzichtet werden.
Weiterhin erzielbare Vorteile bestehen darin, dass beim Einziehen von Papierbahnen in
einen Falzapparat nicht mehr einzelne Papierbahnen vor dem Einlauf in eine
Falzzylindergruppe manuell entsorgt werden müssen, sondern dass die Papierbahnen in
Signaturen geschnitten, abgeleitet werden. Dies geschieht so lange, bis alle
Papierbahnen des Papierbahnstranges am Einlauf des Falzapparates beisammen sind
und nachfolgend gemeinsam quergefalzt werden können.
Zusammen mit einer Papierableiteinrichtung kann die Vorrichtung auch bei Störungen des
Falzsystems in der Zylinderfalzgruppe oder des Auslagebandes eingesetzt werden, so
dass ein bekanntes, vor dem Einlauf in die Zylinderfalzgruppe angeordnetes
Papierstrang-Abschlagsystem entfallen kann.
In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, welche im
folgenden näher beschrieben werden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Querschnittes durch die Zylindergruppe
eines Falzapparates mit einer Vorrichtung;
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der Abgabeeinrichtung, Führung sowie des Einlaufs
in die Erfassungs- und Transporteinrichtung;
Fig. 3 eine präzisierte Darstellung eines Antriebes der Abgabeeinrichtung;
Fig. 4 einen Schnitt IV-IV nach Fig. 3;
Fig. 5 eine ausschnittsweise Detaildarstellung des Antriebes und der Steuerung einer
Abstreifvorrichtung nach Fig. 2 oder 3;
Fig. 6 eine vergrößerte Darstellung eines Schneidzylinders sowie eines Punktur- und
Gegenschneidleistenzylinders mit einer weiteren Ausführungsvariante einer
Abgabeeinrichtung zum Ausschleusen einer Signatur;
Fig. 7 eine Schnitt VII-VII nach Fig. 6;
Fig. 8 eine vergrößerte Darstellung eines Schneidzylinders sowie eines Punktur- und
Gegenschneidleistenzylinders mit einer weiteren Ausführungsvariante einer
Vorrichtung zum Ausschleusen einer Papierbahn.
Eine Zylinderfalzgruppe eines Falzapparates 1 einer Rollenrotationsdruckmaschine
besteht z. B. aus einem zweifeldrigen Schneidmesserzylinder 2 mit Schneidmessern 3,
welcher mit einem dreifeldrigen Transportzylinder oder einem Gegenschneidleisten- und
Sammelzylinder 4 zusammenwirkt. Der Sammelzylinder 4 weist Gegenschneidleisten 6,
Festhaltemittel oder Halteelemente, z. B. gesteuerte Punktursysteme 7 mit Punkturnadeln
10 und Falzmesser 8 auf.
Der Sammelzylinder 4 arbeitet mit einem dreifeldrigen, gesteuerte Falzklappensysteme 9
aufweisenden Falzklappenzylinder 11 zusammen.
Dem Falzklappenzylinder 11 ist ein Schaufelrad 12 sowie ein Auslageband 13
nachgeordnet. Der Falzapparat 1 kann auch anders aufgebaut sein. Z. B. kann der
Gegenschneidleisten- und Sammelzylinder 4 auch als fünffeldriger oder siebenfeldriger
Zylinder mit einem entsprechend dazugehörigen Falzklappenzylinder 11 ausgebildet sein.
Die aus Schneidmesserzylinder 2 und Transportzylinder 4, z. B. Sammelzylinder 4
bestehenden Querschneideeinrichtung sind zwei bekannte Zugwalzenpaare 14; 16
vorgeschaltet. Der Sammelzylinder 4 sowie der Falzklappenzylinder 11 weist in der Nähe
seines Umfanges nicht dargestellte Papierleiteinrichtungen auf, welche z. B. aus in
Produktionsrichtung nebeneinander beabstandeten Leitschienen bestehen.
Die Zylinderfalzgruppe 2; 4; 11 sowie das Schaufelrad 12 sind in Seitengestellen 21, 22
gelagert. Die Seitengestelle 21; 22 können auf darunter liegenden Maschinengestellen 23;
24 angeordnet sein.
Eine Vorrichtung zum Behandeln und insbesondere zum Ableiten einer Bahn oder
Materialbahn, z. B. Papierbahn oder eines aus mehreren Papierbahnen bestehenden
Papierbahnstranges 26 weist vor oder nach einer Übergabestelle 17, 18 für Signaturen 19
eine schaltbare Abgabeeinrichtung 27 oder 25 zu einer Entsorgungseinrichtung 28 auf.
Die Übergabestelle 17 für Signaturen 19 befindet sich in einem Spalt zwischen Zylinder 4
und Zylinder 11 und die Übergabestelle 18 befindet sich zwischen Zylinder 11 und dem
Schaufelrad 12.
Die schaltbare Abgabeeinrichtung 27 kann am Umfang des Zylinders 2 oder 4 und die
Abgabeeinrichtung 25 kann am Zylinder 11 angeordnet und mittels Steuereinrichtungen
betätigbar sein.
Die Abgabeeinrichtung 27 kann nicht im Schneidbereich der Zylinder 2; 4 oder im Bereich
der Übergabestellen 17; 18 wirksam werden. Die Abgabeeinrichtung 27 wird
vorzugsweise im Bereich des Auslaufzwickels 29 der Zylinder 2; 4; also vor der
Übergabestelle 17 an einer Freigabestelle 31 oder nach der Übergabestelle 18 in einem
Bereiche an einer Freigabestelle 32 betätigt. Die Abgabeeinrichtung 25 besteht in diesem
Falle aus in diesem Bereich e gesteuerten Falzklappensystemen 9. An der Freigabestelle
31 des Zylinders 4 (Fig. 3) bzw. 32 des Zylinders 11 (Fig. 1) werden jeweils die
Halteeinrichtungen 7 bzw. 9 unwirksam, so dass der Anfang 33 des Papierbahnstranges
26 bzw. der Anfang 34 der Signaturen 19 einer schaltbaren Strang- oder
Signaturerfassungs- und Transporteinrichtung 36 zugeleitet wird.
Im Falle des Zylinders 4 bestehen die Halteeinrichtungen aus Punktursystemen 7. Die
Abgabeeinrichtung 27 des Zylinders 4 ist als Abstreifeinrichtung 37 für die Nadeln der
Punktursysteme 7 ausgebildet. Die Abstreifeinrichtungen 37 sind, in
Produktionsdrehrichtung des Zylinders 4 gesehen, jeweils hinter den Punktursystemen 7
angeordnet und bestehen aus, die Punkturnadeln 10 gabelförmig, d. h. teilweise
umfassenden Aushebern 40. Die Ausheber 40 können die Punkturnadeln 10 auch ganz
umfassen, z. B. dann, wenn die Ausheber 40 Bohrungen aufweisen, durch welche die
Punkturnadeln 10 hindurchragen.
Diese Abstreifeinrichtungen 37 stehen mit einem an- und abschwenkbaren,
seitengestellfest gelagerten, schwenkbaren Kurvenscheiben-Segment 38 in Verbindung.
Im Ausschleusfalle werden die Signaturen 19, d. h. die in Stücke quer geschnittene
Papierbahn 26 mittels der Ausheber 40 der Abstreifeinrichtung 37 von den Punkturnadeln
10 der Punktursysteme 7 heruntergeschoben und der Entsorgungseinrichtung 28
zugeleitet (Fig. 1).
Zwischen der Abstreifeinrichtung 37 und der Strang- oder Signaturerfassungs- und
Transporteinrichtung 36 ist vorteilhafterweise eine beabstandet an den Umfang des
Sammelzylinders 4 in eine Ruhestellung A - gestrichelt dargestellt - ausschwenkbare
oder in eine Arbeitsstellung B abschwenkbare Führung 39 oder schaltbare Weiche
angeordnet.
Die Führung 39 besteht z. B. aus einem dem Auslaufzwickel 29 der
Querschneideeinrichtung 2; 4 nahen Teil der Papierleiteinrichtung. Die Führung 39 wird
z. B. mittels pneumatischer Arbeitszylinder 41 (Fig. 2) betätigt und ist um eine
Schwenkachse 42 in die vorgenannten Stellungen A; B schwenkbar.
Die schwenkachsenfernen Enden 43 der Führungen 39 wirken in der Arbeitsstellung B mit
einem sich keilförmig verengenden Einlaufspalt 44 zwischen zwei mitläufig arbeitenden
endlosen Bandsystemen 46; 47 der Strang- oder Signaturerfassungs- und
Transporteinrichtung 36 zusammen. Die Bandsysteme 46; 47 sind jeweils über
Umlenkrollen 48; 49; 51; 52 sowie Leitrollen 53; 54 geführt, wobei die Umlenkrollen 49; 52
z. B. mittels Motoren angetrieben sind. Beide Bandsysteme 46; 47 sind z. B. in einem
nichtdargestellten Rahmen angeordnet. Dieser Rahmen ist mittels eines
nichtdargestellten Antriebes z. B. pneumatischer Arbeitszylinder, von einer horizontalen
Ruhestellung C - gestrichelt dargestellt - um eine seitengestellfest gelagerte
Schwenkachse 42 in eine vertikale Arbeitsstellung D verschwenkbar (Fig. 1).
Wie später nach dargestellt werden wird, können die den Auslaufzwickel 29 der
Querschneideeinrichtung 2; 4 durchlaufenden Punktursysteme 7 im Bedarfsfalle auch
kurzzeitig zurückgezogen werden.
Es ist natürlich auch möglich, statt der Punktursysteme andere Festhaltemittel, wie z. B.
Greifersysteme zu verwenden.
Weiterhin ist es möglich, die vorgenannten Festhaltemittel 7 am Umfang des
Schneidmesserzylinders 2 anzuordnen und diese im Falle des Ausschleusens im Bereich
einer Freigabestelle 30 außer Kraft zu setzen.
Signaturen 19 sind quer geschnittene und ggf. vorher längsgefalzte Abschnitte eines
Papierbahnstranges 26 oder einer Papierbahn.
Die Entsorgungseinrichtung 28 besteht aus einem bekannten Häckselwerk 56. Die dort
zerkleinerten Signaturen 19 werden mittels einer saugluftbeaufschlagten Rohrleitung 57,
ggf. über eine Rohrleitungsweiche 58 einer weiteren Rohrleitung 59 oder 61 wahlweise
einer Abgabestelle 62 für weiße Papierreste oder einer Abgabestelle 63 bedruckte
Papierreste zugeführt.
Die Rohrleitungsweiche 58 kann zur Wahl ihrer Stellung über den Maschinenleitstand mit
einem Signal z. B. für "Druck-Ab" oder "Druck-An" beaufschlagt werden.
Anstatt der Nachordnung eines Häckselwerkes 56 können dem Ausgang der Strang- oder
Signaturerfassungs- und Transporteinrichtung 36 auch vertikal angeordnete
Rohrleitungen und nachfolgende Förderbänder zum Transport der Signaturen 19 zu
einem oder wahlweise mehreren Auffangbehältern zugeordnet werden. Dies kann sowohl
für unbedruckte sowie auch für bedruckte Signaturen erfolgen.
Ein Verfahren zum Behandeln eines Papierbahnanfanges oder einer Signatur 19 läuft wie
folgt ab: Werden z. B. neue Papierbahnen 26 in eine Rollenrotationsdruckmaschine
eingezogen, so gelangen die Papierbahnen 26 nacheinander und ggf. einzeln vor den
Einlauf der Querschneideeinrichtung 2; 4 des Falzapparates 1. Dort werden die Anfänge
33 der Papierbahnen 26 kontinuierlich der Querschneideeinrichtung 2; 4 zugeführt, mit
Festhaltemitteln 7 und mittels der in Arbeitsstellung B befindlichen Führung 39 oder
Weiche unter Zuhilfenahme der Ausheber 40 der Abstreifvorrichtung 37, dem in
Arbeitsstellung D befindlichen Bandsystem 46; 47 zugeführt, d. h. vom sonst üblichen
Produktionsprozess abgeleitet. Allgemein gesagt gilt: es wird zunächst der Anfang des
Papierbahnstranges 26 von Festhaltemitteln, z. B. Punktursystemen 7 des Zylinders 4
ergriffen bzw. aufgenadelt und transportiert. Z. B. wird vor der Übergabestelle 17 der
Signaturen 19 an den Falzklappenzylinder 11 und im Auslaufzwickel 29 der
Querschneideeinrichtung 2; 4 der Anfang 33 der Papierbahn oder des
Papierbahnstranges 26 von den Punktursystemen 7 freigegeben, z. B. mittels der
Abgabeeinrichtung 27, und nachfolgend den Bandsystemen 46; 47 der
Entsorgungseinrichtung 28 zugeführt.
Liegt die Freigabestelle 31 außerhalb des Auslaufzwickels 29 der
Querschneideeinrichtung 2; 4 und zumindest in der Nähe der Übergabestelle 17, so
werden die Signaturen 19 dort abgeleitet.
Wenn vom Maschinenleitstand ein Signal ausgegeben wird, so stellt die
Abgabeeinrichtung 27 ihre Tätigkeit durch Veränderung der Lage des Kurvenscheiben-
Segmentes 38 und der Weiche bzw. Führung 39 ein. Die Strang- oder
Signaturerfassungs- und Transporteinrichtung 36 nimmt ihre Ruhestellung C ein und die
Bandsysteme 46; 47 werden in ihre Ruhestellung C geschwenkt. Die Signaturen 19 laufen
nun in gewohnter Weise durch den Falzapparat 1.
Sollten Störungen im Produktionsablauf eintreten, so können die Einrichtungen 27; 36
wieder in Betrieb genommen werden. Das Gleiche gilt, wenn neue Papierbahnen
eingezogen werden.
Der Sammelzylinder 4 weist stirnseitig Seitenscheiben 71; 72 auf, welche mit einer Welle
73 fest verbunden sind. Die Welle 73 ist beidseitig über Lager 74; 76 und
seitengestellfeste Lagerbuchsen 77; 78 frei drehbar gelagert und mittels eines Zahnrades
79 antreibbar (Fig. 4). Die Seitenscheiben 71; 72 weisen am Umfang verteilt drei
Punkturwellen 81 auf, welche jeweils die Punktursysteme 7 mit den Punkturnadeln 10
tragen. Es können alternativ auch fünf oder sieben Punkturwellen 81 angeordnet sein.
Jede Punkturwelle 81 ist über einen nicht dargestellten Hebelarm und Laufrollen 82; 83
mit einer bekannten seitengestellfesten Kurvenscheibe 84 für Punktursysteme 7 und einer
mittels eines Getriebes antreibbaren auf der Lagerbuchse 77 drehbar angeordneten
Kurvenscheibe 86 - einer sog. Abdeckscheibe - verbunden.
In Drehrichtung des Zylinders 4 gesehen, jeweils vor den Punktursystemen 7 sind
erfindungsgemäß die Punkturnadeln 10 gabelförmig umfassenden Abstreifeinrichtungen
37 auf einer seitenscheibenfest gelagerten Hohlwelle 87 mit einer innen befindlichen
Drehstabfeder angeordnet. An der zum Ausheben vorgesehenen Freigabestelle 31, z. B.
im Auslaufzwickel 29 der Querschneideeinrichtung 2; 4 ist das seitengestellfest gelagerte,
um einen Winkelbetrag Alpha von einer Ruhestellung G in eine Arbeitsstellung F
verschwenkbare, segmentförmig Kurvenscheiben-Segment 38 angeordnet. Das
Kurvenscheiben-Segment 38 ist mit einer in achsparalleler Richtung zur Welle 73 durch
die Lagerbuchse 78 geführten Welle 88 über einen Hebelarm 89 mit einem
seitengestellfest angeordneten, hydraulisch wirkenden Arbeitszylinder 91 verbunden.
Die Lagerbuchse 78 trägt an ihrer seitenscheibenfernen Seite eine koaxial zur Welle 73
angeordnete zylinderförmige Kurvenscheibe 92 mit einer Umfang befindlichen
kreisrunden Steuerfläche 93. Auf dieser Steuerfläche 93 läuft eine Laufrolle 94 mit einer
doppeltbreiten Lauffläche 96 um. Doppeltbreit heißt, dass die Lauffläche 96 sowohl mit
der Steuerfläche 93 als auch mit der Steuerfläche 35 des Kurvenscheiben-Segmentes 38
in Verbindung steht. Die Laufrolle 94 ist mittels eines Hebelarmes 95 mit der Hohlwelle 87
verbunden.
Der Arbeitszylinder 91 ist doppeltwirkend ausgebildet und über ein Steuerventil 97 mit
einer Druckversorgungsstation 98 in Verbindung (Fig. 5). Die Druckversorgungsstation 98
beinhaltet z. B. eine Hydraulikpumpe, einen Druckregler, ein Rückschlagventil, einen
Hydrospeicher sowie ein Messgerät. Das Steuerventil 97 ist weiterhin mittels
Steuerleitungen 99; 101 mit einem Steuergerät 102 verbunden, das wiederum sowohl
über Leitungen 103; 104 mit einem Rechner oder Leitstand als auch über eine Leitung
106 mit einem seitengestellfesten Sensor 107 in Verbindung steht. Der Sensor 107
erfasst mittels eines auf der Welle 108 des Zylinders 2 befindlichen Nockens 109 die
jeweilige Lage der Schneidmesser 3.
Vom Rechner oder Leitstand aus werden dem Steuergerät 102 über die Leitungen 103;
104 Signale zugeleitet. Somit erhält der Arbeitszylinder 91 über das Steuerventil 97 und
eine Leitung 111 Drucköl zugeführt, so dass das Kurvenscheiben-Segment 38 von der
Ruhestellung G in die Arbeitsstellung F gebracht wird. Dabei wird die Auslenkung des
Hebelarmes 89 und somit die des Kurvenscheiben-Segmentes 38 durch seitengestellfeste
Anschläge 112; 113 begrenzt.
Durch eine Drehbewegung des Kurvenscheiben-Segmentes 38 um einen Winkelbetrag
Alpha, z. B. von 5° schiebt sich die Steuerfläche 35 des Kurvenscheiben-Segmentes 38
neben die Steuerfläche 93 der Kurvenscheibe 92 (Fig. 5). Über die doppeltbreite Laufrolle
94 wird nun der Hebelarm 95 beim Überrollen der Steuerfläche 35 angehoben und mit
diesem die Ausheber 40 der Abstreifeinrichtung 37. Dadurch wird der Anfang 33 des
Papierbahnstranges 26 von den Punkturnadeln 10 der Punktursysteme 7 abgehoben, von
dem Zylinder 4 abgeleitet und der Entsorgungseinrichtung 28 zugeführt.
Die doppeltbreite Laufrolle 94 weist beim Abrollvorgang auf der Steuerfläche 93 bereits
eine bestimmte Drehzahl auf, welche beim Überfahren der Steuerfläche 35 des
Kurvenscheiben-Segmentes 38 vorteilhafterweise nur unwesentlich erhöht wird.
Wenn vom Rechner oder Leitstand über die Leitung 103; 104 ein Signal für gute
Signaturen 19 an das Steuergerät 102 gegeben wird und sich ein Signal des Sensors 107
mit dem erstgenannten Signal in Übereinstimmung befindet, so erhält der Arbeitszylinder
91 über das Steuerventil 97 und eine Leitung 114 Drucköl, womit das Kurvenscheiben-
Segment 38 in Ruhestellung G gebracht wird.
Damit ist sichergestellt, dass nur vollständige Produkte, d. h. Signaturen 19 an die
Zylinder des Falzapparates 1 und die Weiterverarbeitungseinrichtungen abgegeben
werden.
Eine Vorrichtung zum Behandeln, Ausschleusen oder Umleiten von Signaturen 19 oder
eines Anfanges 33 einer Papierbahn 26 oder eines Papierbahnstranges besteht nach
einer weiteren Ausführungsvariante z. B. aus lösbaren Festhaltemitteln, z. B. aus
einziehbaren Punktursystemen 7. Die Punktursysteme 7 befinden sich auf dem
Sammelzylinder 4 des ersten Zylinderpaares 2; 117 und sind zumindest im Bereich eines
Auslaufzwickels 118 mittels einer Punktursystem-Steuerung 81, 119, 121, 122, 134, 140
innerhalb des Umfanges 137 des Sammelzylinder 117 einziehbar angeordnet (Fig. 6).
So können die Signaturen 19 nach Durchlaufen des zwischen dem
Schneidmesserzylinder 2 und dem Sammelzylinder 117 befindlichen Auslaufzwickel 118
aus dem üblichen Produktionsprozess ausgeschleust werden (Fig. 6). Dazu weist der
Schneidmesserzylinder 2 an seinem Umfang, wie bereits vorbeschrieben, z. B. zwei
Schneidmesser 3 auf.
Die Punkturnadeln 10 werden jeweils in auf einer Punkturwelle 81 angeordneten
Punkturnadelhaltern 119 gehalten. Ein an jeder Punkturwelle 81 befestigter Rollenhebel
121 trägt an seinem Ende eine doppeltbreite Laufrolle 122.
Zwei Seitenscheiben 123; 124 begrenzen den Sammelzylinder 117 auf einer Welle 126.
Die Welle 126 ist beidseitig über Lager 127; 128 und seitengestellfeste Lagerbuchsen
129; 131 frei drehbar gelagert und mittels eines Zahnrades 132 antreibbar (Fig. 7).
Die Laufrolle 122 läuft einerseits auf einer Steuerfläche 133 der seitengestellfesten
Kurvenscheibe 134 ab. Die Steuerfläche 133 ist so ausgebildet, d. h. abgeflacht, dass die
Spitze der Punkturnadeln 10 im Bereich eines Walzenspaltes 136 zwischen dem
Schneidmesserzylinder 2 und dem Sammelzylinder 117 innerhalb des Umfanges 137 des
Sammelzylinder 117 einziehbar sind.
Im Bereich des Walzenspaltes 136 heißt, im Bereich eines Einlaufzwickels 138 und des
Auslaufzwickels 118 des Schneidmesserzylinders 2 und des Sammelzylinders 117.
Somit können die mittels der Schneidmesser 3 und den Gegenschneidleisten 6
geschnittenen Signaturen 19 im Bedarfsfalle einer Strang- oder Signaturerfassung- und
Transporteinrichtung 36 und/oder einer Entsorgungseinrichtung 28 zugeleitet, d. h.
ausgesondert werden.
Sollen die Punkturnadeln 10 wieder im Bereich des Walzenspaltes 136 aus dem Umfang
137 des Sammelzylinders 117 herausragen, um die Signaturen 19 wieder transportieren
zu können, so wird die antreibbare Abdeckscheibe 140 (Fig. 6) um ca. 90° entgegen dem
Uhrzeigerdrehsinn verdreht, welche dann mit einer Erhöhung 139 in ihrer Steuerfläche
141 eine Abflachung 142 der Steuerfläche 133 überdeckt. Die Abdeckscheibe 140 ist fest
auf der drehbaren Lagerbuchse 129 angeordnet, welche einen Zahnkranz 143 trägt. Ein
Verdrehen der Abdeckscheibe 140 erfolgt mittels eines Zahnradsegmentes 144, welches
seitengestellfest verschwenkbar gelagert und mittels eines Arbeitszylinders 146 in zwei
Stellungen verstellbar ist.
Es ist natürlich auch möglich, statt der Punktursysteme 7 andere Festhaltemittel, wie z. B.
Greifersysteme zu verwenden.
Zur Unterstützung des Ausschleusungs-Effektes eines Anfanges 33 einer Bahn 26
können die auf dem Schneidmesserzylinder 2 oder 116 befindlichen Schneidmesser 3
zumindest im Bereich des Walzenspaltes 136 innerhalb des Umfanges 148 des
Schneidmesserzylinders 116 eingezogen werden. Entsprechend der Darstellung nach
Fig. 8 sind im Bereich des Walzenspaltes 136 sowohl die Punkturnadeln 10 des Zylinders
117 als auch die Schneidmesser 3 des Schneidmesserzylinders 116 zurückgezogen.
Der Anfang 33 der Bahn 26 und nachfolgend somit die gesamte Bahn 26 kann der
Strang- oder Signaturerfassung- und Transporteinrichtung 36 und/oder der
Entsorgungseinrichtung 28 zugeführt werden.
Zum Zurückziehen der Schneidmesser 3 im Bereich des Walzenspaltes 136 ist ein mit
dem Seitengestell 21 oder 22 in Verbindung stehender, auf der Welle eines
Schneidmesserzylinders 116 verdrehbarer, im Querschnitt z. B. ovaler Steuerkörper 147
angeordnet. Dieser Steuerkörper 147 kann durch nicht dargestellte Mittel, z. B.
Arbeitszylinder um einen Winkel Beta, z. B. von 90° zum äußeren Schneidmesserzylinder
116 verdreht werden, so dass die Hochachse 150 des im Querschnitt ovalen
Steuerkörpers 147 nicht mehr wie in Fig. 8 dargestellt, in Richtung von Laufrollen 152
weist, sondern in Richtung der Schneidmesser 3. Je nach Stellung des Steuerkörpers 147
befinden sich die Schneidmesser 3 im Bereich des Walzenspaltes 136 wahlweise
innerhalb des Umfanges 148 des Schneidmesserzylinders 116 (Fig. 8) oder in
Normalstellung, d. h. außerhalb des Umfanges 148 - nicht dargestellt.
Dabei sind die Schneidmesser 3 jeweils beidseitig mittels zweiarmiger Winkelhebel 149 in
Seitenscheiben 151 gelagert. Es können pro Schneidmesser 3 mehrere Winkelhebel 149
vorgesehen sein.
Eine erste Seite des Winkelhebels 149 trägt eine Laufrolle 152 und eine zweite Seite des
Winkelhebels 149 trägt das Schneidmesser 3 in einem Schneidmesserhalter 153. Die der
Schneide des Schneidemessers 3 abgewandte Seite des Schneidmesserhalters 153 trägt
jeweils eine reibungsmindernde Gleitschicht 154, mit welcher sich der
Schneidmesserhalter 153 auf der Oberfläche des Steuerkörpers 147 abstützt.
Zweckmäßigerweise weist der Schneidmesserzylinder 116 auf seiner Mantelfläche oder
Umfang 148 Bürsten 156 auf, mit welchen der Papierbahnstrang 26 an den
Gegenschneidleisten- und Sammelzylinder 117 angedrückt wird.
1
Falzapparat
2
Schneidmesserzylinder (
1
)
3
Schneidmesser (
2
)
4
Sammelzylinder (
1
)
5
-
6
Gegenschneidleisten (
4
)
7
Halteeinrichtung; Punktursystem (
4
)
8
Falzmesser (
4
)
9
Halteeinrichtung; Falzklappensystem (
11
)
10
Punkturnadel (
7
)
11
Falzklappenzylinder (
1
)
12
Schaufelrad
13
Auslageband
14
Zugwalzenpaar
15
-
16
Zugwalzenpaar
17
Übergabestelle (
4
;
11
)
18
Übergabestelle (
11
;
12
)
19
Signatur
20
-
21
Seitengestell
22
Seitengestell
23
Maschinengestell
24
Maschinengestell
25
Abgabeeinrichtung (
11
)
26
Papierbahnstrang, Bahn
27
Abgabeeinrichtung (
4
)
28
Entsorgungseinrichtung
29
Auslaufzwickel (
2
;
4
)
30
Freigabestelle (
2
)
31
Freigabestelle (
4
)
32
Freigabestelle (
11
)
33
Anfang (
26
)
34
Anfang (
19
)
35
Steuerfläche (
38
)
36
Strang- oder Signaturerfassungs- und Transporteinrichtung
37
Abstreifeinrichtung (
7
)
38
Kurvenscheiben-Segment (
37
)
39
Führung, Weiche
40
Ausheber (
37
)
41
Arbeitszylinder (
39
)
42
Schwenkachse (
39
)
43
Ende (
39
)
44
Einlaufspalt (
46
;
47
)
45
-
46
Bandsystem
47
Bandsystem
48
Umlenkrolle (
46
)
49
Umlenkrolle (
46
)
50
-
51
Umlenkrolle (
47
)
52
Umlenkrolle (
47
)
53
Leitrolle (
46
)
54
Leitrolle(
47
)
55
-
56
Häckselwerk
57
Rohrleitung
58
Rohrleitungsweiche
59
Rohrleitung
60
-
61
Rohrleitung
62
Abgabestelle
63
Abgabestelle
64
bis
70
-
71
Seitenscheibe (
4
)
72
Seitenscheibe (
4
)
73
Welle (
4
)
74
Lager (
73
)
75
-
76
Lager (
73
)
77
Lagerbuchse (
73
)
78
Lagerbuchse (
73
)
79
Zahnrad (
73
)
80
-
81
Punkturwelle (
7
)
82
Laufrolle (
81
)
83
Laufrolle (
81
)
84
Kurvenscheibe (
7
)
85
-
86
Kurvenscheibe
87
Hohlwelle (
37
)
88
Welle (
89
)
89
Hebelarm (
91
)
90
-
91
Arbeitszylinder (
38
)
92
Kurvenscheibe
93
Steuerfläche (
92
)
94
Laufrolle
95
Hebelarm (
94
)
96
Lauffläche (
94
)
97
Steuerventil
98
Druckversorgungsstation
99
Steuerleitung
100
-
101
Steuerleitung
102
Steuergerät
103
Leitung
104
Leitung
105
-
106
Leitung
107
Sensor
108
Welle (
2
)
109
Nocken (
108
)
110
-
111
Leitung (
91
)
112
Anschlag (
89
)
113
Anschlag (
89
)
114
Leitung (
91
)
115
-
116
Schneidmesserzylinder
117
Sammelzylinder
118
Auslaufzwickel (
116
,
117
;
2
,
117
)
119
Punkturnadelhalter (
10
)
120
-
121
Rollenhebel
122
Laufrolle (
121
)
123
Seitenscheibe (
117
)
124
Seitenscheibe (
117
)
125
-
126
Welle (
117
)
127
Lager
128
Lager
129
Lagerbuchse (
127
)
130
-
131
Lagerbuchse (
128
)
132
Zahnrad (
126
)
133
Steuerfläche (
134
)
134
Kurvenscheibe
135
-
136
Walzenspalt (
2
,
117
;
116
,
117
)
137
Umfang (
117
)
138
Einlaufzwickel
139
Erhöhung (
141
)
140
Abdeckscheibe
141
Steuerfläche (
140
)
142
Abflachung (
133
)
143
Zahnkranz
144
Zahnradsegment
145
-
146
Arbeitszylinder (
144
)
147
Steuerkörper (
116
)
148
Umfang (
116
)
149
Winkelhebel (
116
)
150
Hochachse (
147
)
151
Saitenscheibe (
116
)
152
Laufrolle (
116
)
153
Schneidmesserhalter
154
Gleitschicht (
153
)
155
-
156
Bürste
A Ruhestellung (
A Ruhestellung (
39
B Arbeitsstellung (
39
)
C Ruhestellung (
C Ruhestellung (
36
)
D Arbeitsstellung (
D Arbeitsstellung (
36
)
G Ruhestellung (
G Ruhestellung (
38
)
F Arbeitsstellung (
F Arbeitsstellung (
38
)
e Bereich
Alpha Winkelbetrag (G; F)
Beta Winkel
e Bereich
Alpha Winkelbetrag (G; F)
Beta Winkel
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Querschneiden von mindestens einer Bahn (26) in einem
Falzapparat (2, 4, 11, 116, 117) einer Rotationsdruckmaschine mittels eines
Schneidmesserzylinders (116), wobei mindestens ein Schneidmesser (3) innerhalb
eines Umfanges (148) des Schneidmesserzylinders (116) zurückziehbar angeordnet
ist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schneidmesserzylinder (116) ein
Punkturnadeln (10) aufweisender Zylinder (117) gegenüberliegend angeordnet ist und
dass in einem Betriebszustand im Bereich eines Spalts (136) zwischen dem
Schneidmesserzylinder (116) und dem die Punkturnadeln (10) aufweisenden Zylinder
(117) sowohl die Punkturnadeln (10) als auch das Schneidmesser (3) zurückgezogen
sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das in einem
Schneidmesserhalter (153) befindliche Schneidmesser (3) des
Schneidmesserzylinders (116) mittels eines auf der Welle des
Schneidmesserzylinders (116) angeordneten, um einen Winkel (Beta) gegenüber den
Schneidmessern (3) verdrehbaren und sich koaxial zur Welle erstreckenden, im
Querschnitt ovalen Steuerkörpers (147) innerhalb des Umfanges (148) des
Schneidmesserzylinders (116) rückziehbar angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schneidmesserhalter (153) mit dem verstellbaren, seitengestellfesten Steuerkörper
(147) in Reibkontakt steht.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schneidmesserzylinder (116) auf seiner Mantelfläche (148) Bürsten trägt.
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