DE10016121A1 - Vorrichtung zur Speicherung von Fahrzeugen oder Gütern nach dem Paternosterprinzip - Google Patents
Vorrichtung zur Speicherung von Fahrzeugen oder Gütern nach dem PaternosterprinzipInfo
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Abstract
Eine Speichervorrichtung zur Speicherung von Fahrzeugen und/oder Gütern ist nach dem Paternosterprinzip aufgebaut. Die Fahrzeuge und Güter sind auf Gehängen bzw. Plattformen (1) abstellbar, die in gleichen bzw. wohldefinierten Abständen über als Schlepp- und Schubstreben ausgebildete Dreiecksträger (3a, 3b) an wenigstens einem endlos umlaufenden, ketten- oder bandförmigen Tragelement (2) angelenkt sind. Die spezielle Konstruktion der Verbindung der Gehänge oder Plattformen (1) mit dem Tragelement (2) über ein Strebenpaar (3a, 3b) ermöglicht einen geringen Abstand aufeinanderfolgender Gehänge oder Tragelemente und gewährleistet eine ungehinderte Bewegung derselben bei zugleich günstiger Führung. Man erreicht dadurch eine gute Relation zwischen der maximalen Höhe des Fördergutes (H) und dem Abstand der Plattformen (A). Als Folge davon erlaubt diese Konstruktion von Speichervorrichtungen für fahrzeuge eine geringe Bauhöhe über der Ein- bzw. Ausfahrtsebene, was den Einbau in bestehende Bauwerke möglich macht.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Speicherung von Fahrzeugen oder Gütern
nach dem Paternosterprinzip gemäss dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Der Aufbau und die Funktion eines Paternosters wird im Folgenden als bekannt
vorausgesetzt. Die Beschreibung beschränkt sich daher auf die für das Verständnis der
Erfindung wesentlichen Elemente der Vorrichtung. Bei einem Paternoster sind Gehänge
oder Plattformen an wenigstens einer endlos umlaufenden Paternosterkette befestigt.
Speichervorrichtungen nach dem Paternosterprinzip erlauben eine Speicherung von
Fahrzeugen oder Gütern in einem meist vertikal angeordneten Schacht.
Gemäss Fig. 1 ist der Abstand A zwischen den Gehängen bzw. Plattformen 1 abhängig
von der. Höhe H des Fördergutes und der Konstruktion der Lagervorrichtung. Kritisch
dabei ist - wie auf auf der linken Seite oben in Fig. 1 sowie in der Detaildarstellung der
Fig. 4 ersichtlich ist - die Kollision der Punkte URO (unten recht oben) mit OLU (oben
links unten) im Bereich der Umlenkung. Auf der rechten Seite von Fig. 1 sind am oberen
Umlenkpunkt die Verhältnisse entsprechend spiegelverkehrt. Herkömmliche
Konstrukionen verwenden je eine Umlenkrolle oben und unten. Dadurch wird der
Abstand, je nach Größe der Umlenkrolle bis etwa doppelt so groß wie die Förderguthöhe.
Zwar kann durch eine Variante mit einer großen Umlenkrolle der Abstand A zwischen
aufeinanderfolgenden Plattformen kleingehalten werden. Dabei geht aber ein großes
Volumen zwischen den beiden Zügen der Paternosterkette verloren. In beiden Fällen
sinkt die Wirtschaftlichkeit beachtlich.
In der Vergangenheit ist bereits mehrfach versucht worden, diesem Nachteil der
bekannten Paternostersysteme abzuhelfen. In den österreichischen Patentpublikationen
328 659 und 355 255, Int. Cl. B66B 009/10, die für einen hoizontalen Einsatz konzipiert
sind, sind Seilzüge bzw. Hebel vorgeschlagen, um nach der Umlenkung eine
Verringerung des Gehänge- bzw. Plattformenabstandes zu erzielen. Diese bekannten
Lösungsvorschläge sind relativ kompliziert aufgebaut und damit teuer und störanfällig.
Zur Abhilfe des Problems schlägt die EP-A1-0 587 244 (vom 3.9.93) E04H 6/14 t einen
mit der Paternosterkette fest verbundenen ". . .L-förmig gebogenen. . ." Hebel vor. Diese
Konstruktion kann nur für leichtere Güter verwendet werden; für schwerere Güter ist zu
erwarten, dass die "L-Konstruktion versagt. Darüber hinaus tritt bei dem L-förmig
gebogenen Hebel an seiner Verbindungsstelle mit der Paternosterkette beim Auflaufen
auf die Umlenkrollen durch die abrupte Beschleunigung ein beachtliches Drehmoment
auf. Dieses kann bei höheren Gewichten die Paternosterkette und/oder den Hebel auf
Dauer schädigen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, diesen Nachteilen der Speicher
vorrichtungen auf dem Paternosterprinzip abzuhelfen. Es soll eine Speichervorrichtung
geschaffen werden, welches insbesondere bei der Speicherung von Fahrzeugen eine
kompakte Speicherung in einem vorzugsweise vertikal angeordneten Hohlkörper z. B.
einem Schacht, ermöglicht. Dabei soll die Speichervorrichtung nach dem Paternoster
prinzip eine höhere Packungsdichte und einen wesentlich höheren Nutzungsgrad des
Hohlkörpervolumens erlauben als die bekannten Systeme.
Die Lösung dieser Aufgaben besteht in einer Speichervorrichtung nach dem Paternoster
prinzip, welche die im kennzeichnenden Abschnitt des Patentanspruchs 1 angeführten
Merkmale aufweist. Bevorzugte Ausführungsvarianten und/oder vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
Gemäss der Erfindung sind die Fahrzeuge und Güter sind auf Gehängen bzw.
Plattformen abstellbar, die in gleichen bzw. wohldefinierten Abständen über als Schlepp-
und Schubstreben ausgebildete Dreiecksträger an wenigstens einem endlos umlaufenden,
ketten- oder bandförmigen Tragelement angelenkt sind. Die spezielle Konstruktion der
Verbindung der Gehänge oder Plattformen mit dem Tragelement über ein Strebenpaar
ermöglicht einen geringen Abstand aufeinanderfolgender Gehänge oder Tragelemente
gewährleistet eine ungehinderte Bewegung derselben bei zugleich günstiger Führung.
Man erreicht dadurch eine gute Relation zwischen der maximalen Höhe des Fördergutes
und dem Abstand der Plattformen. Als Folge davon erlaubt diese Konstruktion von
Speichervorrichtungen für Fahrzeuge eine geringe Bauhöhe über der Ein- bzw. Aus
fahrtsebene, was den Einbau in bestehende Bauwerke möglich. Übermässig hohe
Drehmomente an den Umlenkeinrichtungen werden vermieden. Durch die erfindungs
gemässe Konstruktion der Speichervorrichtung werden im Bereich der Umlenk
einrichtungen trotz konstanter Paternosterkettengeschwindigkeit die Plattformen sanft
(sinusförmig) beschleunigt bzw. verzögert, und es wird ein hoher Füllgrad erreicht.
In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die Gehänge oder
Plattformen der Länge nach drehbar und werden sie durch entsprechende Vorrichtungen
horizontal gehalten.
Im Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die schematischen Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemässen Speichervorrichtung;
Fig. 2 ein Beispiel für eine Führung der erfindungsgemässen Dreiecksarme, von Armen
zur Geradhaltung der Plattformen und für die Plattformen an der oberen
Umlenkeinrichtung;
Fig. 3 ein Diagramm zur Erläuterung des Geschwindigkeitsverlaufs einer Plattform an
der oberen Umlenkeinrichtung (unten identisch);
Fig. 4 die relative Stellung von Gehängen bzw. Plattformen an der oberen
Umlenkeinrichtung zu verschiedenen Zeitpunkten und die kritischen
Kollisionspunkte; und
Fig. 5 eine Darstellung analog zu Fig. 2 mit nach oben gelegtem Gestänge für die
Plattformgeradhaltung.
Bei der erfindungsgemässen Speichervorrichtung für Fahrzeuge oder Güter nach dem
Paternosterprinzip sind eine Anzahl Gehänge oder Plattformen 1 an einer oder zwei
endlos umlaufenden Paternosterketten 2 befestigt. Die im wesentlichen horizontal
ausgerichteten Gehänge bzw. Plattformen sind in gleichen bzw. wohldefinierten
Abständen über als Schlepp- und Schubstreben ausgebildete Dreiecksträger 3a, 3b an den
endlos umlaufenden Paternosterketten 2 angelenkt. Die spezielle Konstruktion der
Verbindung der Gehänge oder Plattformen 1 mit den Paternosterketten 2 über ein
Strebenpaar 3a, 3b ermöglicht einen geringen Abstand aufeinanderfolgender Gehänge
oder Plattformen 1 und gewährleistet eine ungehinderte Bewegung derselben bei zugleich
günstiger Führung. Das Strebenpaar 3a, 3b besteht auf der linken Seite aus einer Schub-
3b und einer Schleppstrebe 3a, die drehbar miteinander verbunden sind. Auf der rechten
Seite sind die Funktionen vertauscht. Das Strebenpaar 3a, 3b wird mit Drehbolzen in der
Förderkette 2 gelagert. An den Enden der Drehbolzen sind Stützrollen 10 (Fig. 2)
abgebracht. Diese Rollen 10 laufen in Schienen 11. Diese nehmen die horizontalen Kräfte
auf. Somit ist die Förderkette 2 ausschließlich auf Zug belastet.
Die Plattformen 1 sind an den beiden gegenüberliegenden Seiten mittels jeweils einer
Schub- und einer Schleppstrebe 3a, 3b an den Paternosterketten 2 angelenkt. Durch die
Wahl der Anlenkpunkte wird eine definierte Bewegung der Plattformen erreicht. Die
Umlenkung der beiden Ketten erfolgt über je zwei Umlenk/Antriebsrollen 4 am oberen
und unteren Ende. Diese sind an die Kettenteilung und die Arme der Dreiecksstreben 3a,
3b angepaßt. Die Ketten 2 sind beispielsweise als Laschenketten ausgeführt.
Die Umlenk/Antriebsrollen 4 sind an den beiden Enden der Trägerkonstruktion paar
weise angeordnet. Der Antrieb der Paternosterketten 2 und damit die Bewegung der
Plattformen 1 erfolgt über diese Rollen 4. Wenn diese Rollen 4 nicht als Antriebselemente
ausreichen (z. B. durch einen hydraulischen Innenkolbenmotor) kann der Antrieb auch
über eine Schleppkette erfolgen.
Durch die Ausbildung der Schlepp- und Schubstreben 3a, 3b wird bei der Aufwärts
bewegung der linken Hälfte die obere Schleppstrebe 3a zuerst über die obere
Umlenk/Antriebsrolle 4 in die Horizontale gezogen, dann erst die untere Schubstrebe 3b.
Dadurch wird die Plattform 1 mit dem Fahrzeug sanft, beispielsweise etwa sinusförmig
(Fig. 3) und gleichmäßig beschleunigt und wieder abgebremst, ohne dass dabei die
Geschwindigkeit der Paternosterkette 2 geändert wird. Im oberen Bereich, zwischen den
beiden Umlenk/Antriebsrollen 4 werden die Plattformen 1 von den beiden Streben 3a, 3b
gehalten und horizontal transportiert. Bei Erreichen der rechten Umlenk/Antriebsrolle 4
übernimmt die Schleppstrebe 3a die Schubstrebenfunktion und die Schubstrebe 3b die
Schleppstrebenfunktion. Die Bewegung der Plattformen 1 wird auch in diesem Bereich
durch die Ausführung der Streben 3a, 3b ebenfalls gleichmäßig beschleunigt und wieder
abgebremst.
Durch die Beschleunigung im Bereich der Umlenkung wird die vorauseilende "obere"
Plattform 1 schneller abgezogen als die nachfolgende "untere", die sich mit der Ketten
geschwindigkeit bewegt. Damit wird eine Kollision der beiden Punkte URO (unten recht
oben) mit OLU (oben links unten) im Bereich der Umlenkung trotz einer dichten Anord
nung der Plattformen 1 auf der Paternosterkette 2 ausgeschlossen (vgl. Fig. 1 und Detail
in Fig. 4). Diese quasielliptische. Bewegung an den Umkehrpunkten ermöglicht einen
hohen Nutzungsgrad des Hohlkörpervolumens, beispielsweise eines Schachts, in dem die
Speichervorrichtung montiert ist.
Im Folgenden wird die Funktion des Strebenpaares 3a, 3b näher erläutert. Dabei wird
angenommen, dass die der Paternoster im Uhrzeigersinn dreht. Wenn die obere Strebe 3a
auf die linke oberen Umlenkrolle 4 auf- und auf ihr abläuft, wird die Plattform 1
konstruktionsbedingt etwa sinusförmig (Fig. 3) auf beispielsweise etwa die 2½ fache
Hebegeschwindigkeit beschleunigt und somit schneller nach oben weggezogen als die
nachfolgende untere Plattform nachkommt. Die Geschwindigkeitsänderung bewirkt eine
"Streckung" der Punkte URO und OLU und in der Folge eine wesentliche Erhöhung der
"Parkdichte". Diese ist konstruktionsabhängig und beträgt bei der Konstruktion gemäss
Fig. 1 etwa: Abstand A = Höhe H × 1,15. Durch die sinusförmige Geschwindigkeits
änderung ist, im Gegensatz beispielsweise zu der Lösung der EP-A1-0 587 244, eine
minimale Materialbeanspruchung gewährleistet.
Gegen Kippen kann die Plattform durch eine Reihe seit langem bekannter Techniken
geschützt werden. Im vertikalen Bereich beispielsweise kann dies beispielsweise wie bei
einigen Ringelspielen im Prater durch einen Balancearm 5 mit nur einer Rolle 6 erfolgen,
die ihrerseits in einer Führungsschiene 7 läuft. Im horizontalen Bereich übernehmen diese
Funktion die beiden Plattformenrollen 9 mit den Führungsschienen 8.
Claims (14)
1. Vorrichtung zur Speicherung von Fahrzeugen oder Gütern nach dem
Paternosterprinzip, mit Gehängen oder Plattformen (1), die an einem endlos
umlaufenden, ketten- oder bandförmigen, Tragelement (2) befestigt sind, welches
über obere und untere Umlenkeinrichtungen geführt ist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Gehänge oder Plattformen (1) mittels beweglicher Dreiecksarme (3a, 3b),
die als Schlepp- und Schubstreben ausgebildet sind, am ketten- oder
bandförmigen Tragelement (2) befestigt sind.
2. Speichervorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass das ketten-
oder bandförmige Tragelement (2) wenigstens eine Laschenkette umfasst und
jeweils zwei Dreiecksarme (3a, 3b) an den Gelenken der Laschenkette (2) angelenkt
sind.
3. Speichervorrichtung nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, dass die
Dreiecksarme (3a, 3b) abwechselnd an den Gelenken und im Bereich zwischen den
Gelenken der Laschenkette (2) angelenkt sind.
4. Speichervorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Dreiecksarme (3a, 3b) verschieden lang sind.
5. Speichervorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die obere und die untere Umlenkeinrichtung für die
Paternosterkette (2) jeweils wenigstens eine Umlenkrolle umfassen.
6. Speichervorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die obere
und die untere Umlenkeinrichtung für die Paternosterkette (2) jeweils wenigstens
zwei Umlenkrollen (4) umfassen.
7. Speichervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das endlos
umlaufende, ketten- oder bandförmige Tragelement (2) wenigstens eine Laschen-
(Rollen)kette, oder eine Gliederkette, oder Seile, oder Gurtbänder oder dergleichen
oder eine Kombination aus den genannten Bauteilen umfasst, die aus Metall,
Kunststoff, Textil, Glasfasern etc. oder Kombinationen davon (z. B. GFK) bestehen.
8. Speichervorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass sie in einem Schacht angeordnet ist, der zum Teil oder
vollständig in (Tiefbau) oder über (Hochbau) der Erde ausgeführt ist.
9. Speichervorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das endlos umlaufende ketten- oder bandförmige
Tragelement (2) hauptsächlich vertikal und/oder hauptsächlich horizontal geführt
ist.
10. Speichervorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Gehänge oder Plattformen (1) im wesentlichen horizontal
frei abragend, hängend an den Dreiecksarmen (3a, 3b) befestigt sind.
11. Speichervorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Abstände zwischen aufeinanderfolgenden Gehängen
oder Plattformen (1), vorzugsweise automatisch, verstellbar sind.
12. Speichervorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl
der am endlos umlaufenden, ketten- oder bandförmigen Tragelement (2)
befestigten Gehänge oder Plattformen (1) bei Bedarf veränderbar ist.
13. Speichervorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Gehänge oder Plattformen (1) beweglich, insbesondere in
einer horizontalen Ebene um bis zu 180° drehbar, an den Dreiecksbügeln befestigt
sind.
14. Speichervorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Gehänge oder Plattformen (1) als Tröge, Kanister oder
dergleichen ausgebildet sind.
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |